Online wetten mit Startguthaben: der Gratisbetrag entscheidet nicht

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026 — Bewilligungen und Aktionstermine geprüft gegen die Angaben der beiden konzessionierten Veranstalter und die Gespa als zuständige Aufsichtsbehörde.

Ein kleines Geschenk mit Schleife steht auf einem Holztisch neben einem Smartphone mit dunklem Display im Seitenlicht.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Ein Startguthaben ist kein Geschenk, sondern ein Einsatz, den jemand anders vorstreckt. Wer im Schweizer Markt online wetten will und nach gratis Startguthaben sucht, trifft auf eine Lage, die auf den ersten Blick enttäuschend wirkt: zwei Veranstalter, wenige Aktionen, kleine Beträge. Der zweite Blick zeigt, warum das so ist, und was daraus für den eigenen Einsatz folgt. Die Aufsicht muss Gratisspielguthaben vorab zustimmen, Gratisspielguthaben lässt sich nicht auszahlen, und jeder Franken davon muss über dieselben Quoten wieder hereingeholt werden wie ein selbst einbezahlter. Wer das einmal durchgerechnet hat, sucht anders.

Die Schweiz hat das Sportwetten als Grossspiel unter das Geldspielgesetz gestellt, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Beide führen Gratisguthaben nur nach vorgängiger Zustimmung der Gespa und in einem Umfang, der an Sparsamkeit grenzt. Ausländische Plattformen, die Schweizer Spielende im Netz antreffen, dürfen in der Schweiz kein Sportwetten anbieten — ihre Namen tauchen in dieser Übersicht auf, aber keiner von ihnen wird hier als bewilligt bezeichnet.

Grundlagen: was ein Startguthaben beim Wetten tatsächlich ist

Ein Startguthaben beim Sportwetten ist die Leistung, die dem Spielenden der Betrieb vorstreckt — aber der Einsatz kommt dabei nie aus einem Fonds, der dem Haushalt des Spielenden fehlt. Genau hier liegt die eigentliche Pointe. Ein Gratisspielguthaben ist ein Guthaben auf dem Spielerkonto, das aus einer Promotion stammt. Es kann nicht ausbezahlt werden. Auszahlbar ist ausschliesslich, was daraus als Gewinn entsteht, und auch der Gewinn fällt erst nach den üblichen Regeln an. Der Betrag, der auf dem Konto erscheint, wirkt wie Bargeld. Er ist keines.

Eine Eisfläche unter Flutlicht aus der Ferne gesehen, die Ränge sind leer und über dem Dach hängt die Dämmerung.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Wer sich ein Startguthaben als Türöffner vorstellt, sollte sich die Reihenfolge der Ereignisse vor Augen führen. Der sehende Spielende registriert sich, verifiziert sich, und erhält danach ein Guthaben, das an eine Frist gebunden ist. Bei der Loterie Romande lief eine solche Promotion vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen: Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Weg zur Aktion führt also über ein Stadion. Wer dort war, hatte Glück und Timing. Wer die Aktionsdaten verpasst hat, kommt an kein Gratisguthaben, sondern an die reguläre Einzahlung.

Was den zweiten zentralen Begriff angeht, lohnt eine kurze Trennung. Ein Startguthaben nach einer eigenen Zahlung ist ein Bonus, und ein Bonus ist ein Reiz, der über Umsatz zurückverdient werden will. Bei den beiden bewilligten Schweizer Veranstaltern gibt es keinen solchen Mechanismus mit grosser Umsatzforderung. Bei ausländischen Anbietern existiert er sehr wohl, aber für den Schweizer Markt fehlen die Bewilligungen — was der Betrieb dort mit einer Einzahlung anstellt, entzieht sich der Schweizer Aufsicht. Die Unterschiede sind nicht graduell, sondern grundsätzlich.

Verlustlimiten und Anmeldung: was vor dem ersten Einsatz Pflicht ist

Die Limiten sind in der Schweiz ein Baustein der Anmeldung, nicht ein Menüpunkt, den man später aufsucht. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; Swisslos zieht die Oberlimite bei CHF 9’999, und für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen in Höhe von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 erlaubt.

Diese Zahlen sind nichts, was man in der Werbung eines Anbieters findet. Sie leiten sich aus der Aufsicht her, die von den Veranstaltern verlangt, für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste Höchstwerte zu verlangen. Abweichende Fristen bei der Erhöhung — 72 statt der gesetzlichen 24 Stunden — sind eine Verschärfung in den eigenen Bedingungen, nicht ein Rabatt. Wer eine Limite senkt, wird sie sofort los. Wer sie erhöht, wartet drei Tage und muss die Frist bewusst überstehen.

Was an der Anmeldung weiter auffällt, ist ihre Länge. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist der Preis der Bewilligung: ein geschlossenes, verifiziertes Spielerkonto. Eine Registrierung mit einer erfundenen Adresse ist nicht einfach schwieriger — sie scheitert, weil das Ausweisdokument die Angaben überschreibt.

Für den Alltag heisst das, dass ein Konto nur in einer Region funktioniert. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer nach einem Umzug die Sprachgrenze überquert, wechselt das Angebot, an das er gebunden ist.

Ein Detail, das die Erwartung an ein Startguthaben ebenfalls zurechtrückt: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das Verbot richtet sich gegen das Wissen um den eigenen Wettkampf, nicht gegen die Person. Für den normalen Spielenden ist es bedeutungslos; für den Amateurfussballer, der nebenbei wetten will, bedeutet es eine harte Grenze.

Rechtslage: warum Gratisspielguthaben ohne die Gespa nicht möglich ist

Die Zustimmung der Aufsicht ist die Bedingung, an der jede Schweizer Promotion hängt. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsichtsbehörde solche Zustimmungen erteilt: 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahlen erklären den ganzen Rest des Themas. Ein Veranstalter kann in der Schweiz nicht einfach einen Betrag ausschütten und die Aktion laufen lassen; er muss sie vorher anmelden und genehmigen lassen. Wer aus einem anderen Markt mit wöchentlich wechselnden Boni anreist, sucht hier vergebens nach diesem Rhythmus.

Ein Holzchalet mit Blumenkästen steht vor einer Bergkette im Abendlicht, davor führt ein leerer Feldweg durch eine Wiese.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Rechtlich sitzt der Rahmen im Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, und in der Aufsicht durch die Gespa, die ihren Sitz in Bern hat. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Das ist der Grund, weshalb eine ausländische Konzession hier nichts bewegt: sie hat in der Schweiz keine Kraft, und die Aufsicht publiziert ausländische Domains lediglich auf einer Sperrliste, die von den Schweizer Telekom-Anbietern über DNS-Sperren umgesetzt wird. Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste.

Wer nun glaubt, die Bewilligungspflicht koste ihn Auswahl, hat recht, sollte aber die Kehrseite sehen. Nur die beiden Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und mit der Bewilligung kommt ein Katalog von Schutzregeln, der an die Stelle des guten Willens eines Firmensitzes tritt. Exklusivität und Schutz sind hier dieselbe Sache in zwei Richtungen. Ein ausländisches Angebot hat weder die eine noch den anderen.

Was überhaupt gewettet werden darf, und was davon ein Startguthaben einschliesst

Ein Gratisspielguthaben kann nur innerhalb des Katalogs eingesetzt werden, den die Aufsicht führt. Es gibt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, und sie ist enger, als ein breites Portal erwarten lässt. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenspiele nur dann, wenn die Rangliste den Zugang zu einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Sektion ebenfalls. Sportveranstaltungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, sind gesperrt. Gewettet wird auf Sport — nicht auf Wetter, nicht auf Politik, nicht auf Fernsehsendungen.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Betrieb über die entsprechende Bewilligung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte existiert nicht. Ein Cash-Out ist nicht reguliert, sondern Sache jedes Veranstalters — bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Wer ein Startguthaben in einer Live-Wette einsetzen will, sollte zwei Regeln kennen, die kein Werbetext nennt. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Ein Gratisguthaben, das so endet, bringt den Einsatz zurück und nichts darüber hinaus. Die Frist, in der es gelten musste, läuft davon unbeeindruckt ab.

Die reguläre Spielzeit ist zudem enger definiert, als mancher annimmt: sie umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, beim Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im verdichteten Spielplan die richtige Version einer Wette trifft, merkt erst bei der Auswertung, ob er sie getroffen hat.

Verantwortungsvolles Spielen: was ein Guthaben nicht ersetzt

Ein Gratisbetrag verändert das Spielgefühl, aber nicht die Zahlen, aus denen es entsteht. Die Limiten gelten unabhängig von jeder Aktion. Wer CHF 250 Verlustlimite für 30 Tage eingerichtet hat, hat diese 250 Franken zur Verfügung — mit oder ohne Gratisspielguthaben daneben. Die Limiten sind das Instrument, das den Spielverlauf begrenzt, und zwar nicht dadurch, dass es wirbt, sondern dadurch, dass es verhindert. Kein Startguthaben hebelt eine Limite aus, weil die Limite das Konto betrifft und nicht die Herkunft des einzelnen Einsatzes.

Was die zweite Schranke angeht, ist die Selbstsperre das wirksamere Mittel. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Ausweitung über die Grenze des Produkts hinaus ist das, was eine Sperre belastbar macht. Wer sich in einem Spielhaus sperrt und im nächsten wieder sitzt, hat nichts gewonnen; das Register der gesperrten Personen kennt diese Trennung nicht.

Die dritte Schranke betrifft die Fristen nach einer Sperre. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer eine Pause als taktische Auszeit versteht, nach der er drei Wochen später weitermacht, versteht sie falsch. Diese Fristen sind nicht als Strafe gedacht, sondern als Zeitraum, in dem sich Entscheidungen nicht in einem Zustand verändern, in dem man sie bereut.

Ein Wort zu einem Bereich, in dem die Aufsicht selbst Zahlen veröffentlicht. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: bei 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man soll den Schutz an den Verkaufsstellen also nicht für streng halten. Der Online-Kanal ist strenger — er verlangt 18 Jahre, eine verifizierte Identität und ein Konto pro Person —, aber die Zahl bleibt eine Mahnung, dass Zutritt an einem Tresen nicht dasselbe ist wie ein geregeltes Konto.

Für den Spielenden heisst das, seine eigene Grenze vor der Aktion zu setzen, nicht danach. Ein Startguthaben kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Versuchung über der Limite steht. Wer zu diesem Zeitpunkt die Limite gesenkt hat, spielt danach ruhiger weiter. Wer sie erst setzt, wenn das Guthaben aufgebraucht ist, setzt sie zu spät.

Startguthaben und Gratiswetten: was die beiden Schweizer Veranstalter wirklich anbieten

Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist das Neukundenangebot eine Randerscheinung. Die Promotion der Loterie Romande ist zeitlich auf sieben Aktionstage in einer Fussballsaison begrenzt, an einen in Stadien verbreiteten Code gebunden, und die Gesamtzahl der Guthaben ist mit 7’000 Stück gedeckelt. Wer ausserhalb dieses Fensters online wetten will, zahlt ein und erhält den regulären Katalog der beiden Produkte — bei Swisslos und Sporttip mit einem Produkt, das man auch ohne Startguthaben nutzen kann. Das ist keine besonders schlechte Nachricht. Es ist die Lage, die die Gespa-Zustimmungspflicht erzeugt.

Die wichtigere Feststellung betrifft die Auszahlungsregel. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die Loterie Romande regelt es gleich: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Der Betrag, der in einer Promotion auf dem Konto erscheint, ist also eine Wette, kein Guthaben, das die Auszahlungsschranke überqueren könnte.

Wie jede Wette muss auch diese über eine Quote laufen. Damit lässt sich der Wert eines solchen Guthabens abschätzen, und die Abschätzung ist nüchterner als der Betrag. Eine Freiwette, deren Einsatz nicht ausgezahlt wird, ist auf einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 nur einen Teil ihres Nennwerts wert. Konkret gerechnet: Bei CHF 10 Freiwette, Quoten von 1.90 auf beiden Seiten — der Auszahlungsanteil dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %, die Marge also rund 5 % — liegt der durchschnittliche Wert des Guthabens bei etwa CHF 4.50. Das ist eine Grössenordnung, keine Zusage. Wer die Wette verliert, verliert die volle CHF 10 des Einsatzes an Wert; wer sie gewinnt, erhält rund CHF 9 Gewinn auf einem Guthaben, das nicht ausbezahlt werden kann und als Guthaben weiterverwendet werden muss. Wer die Freiwette auf eine Quote unter 1.90 legt, drückt den Wert weiter; wer sie auf eine Aussenseiterquote legt, erhöht ihn rechnerisch, und der Auszahlungsanteil des Marktes sinkt dabei zugleich. Nach der Wette kann der Wert zwischen nichts und einer Summe über dem Nennwert liegen. In jedem Fall ist er niedriger als die CHF 10, die auf dem Konto aufleuchten, und in jedem Fall ist der Auszahlungsanteil des Marktes bereits im Ergebnis eingepreist.

Wer den Wert vor dem Klick kennen will, findet ihn mit einer Übersicht über die Quoten des Marktes selbst heraus — bei einem Zwei-Weg-Markt sind die beiden Quoten zusammen rund 1,95 bis 2,05, was 95 bis 98 % Auszahlungsanteil entspricht, und die Kehrseite dieser Zahlen ist der Anteil, der im Haus bleibt. Das ist der Grund, weshalb ein Gratisguthaben nur einen Teil seines Nennwerts wert ist. Es ist derselbe Effekt, der sich in jeden Einsatz einschleicht, ob er aus einer Promotion oder aus der eigenen Tasche kommt.

Ein Preis- und Quotenmittel, das in einer Aktion steckt, lohnt eine zweite Prüfung, weil es auf den Menschen zielt, der bereits dabei ist. Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Stufen sind so gebaut, dass die oberste nur erreichbar ist, wenn sich die Verengung der Auswahl nicht mehr wie eine Verengung anfühlt. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 im Verbund sind keine Wette mehr, sondern eine kleine Position mit fünfzehn Annahmen darin. Die unterste Stufe, 5 % auf vier Voraussagen, ist das, was ein normaler Spieler realistisch erreicht — und 5 % sind nun einmal wenig.

Dasselbe Muster zeigt sich bei den beiden weiteren Boost-Formen. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Halbsatz ist der teure: Wer den Boost annimmt und dann den Ausgang über einen Cash-Out glattstellt, verliert die Erhöhung und behält nur die reduzierte Rückzahlung des Cash-Out-Betrags, der ohnehin tiefer liegt als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, vom Stand der Sportereignisse abhängt und von Swisslos jederzeit geändert werden kann.

Ein Wort zu den Regeln, die im Kleingedruckten einer Aktionsannahme stecken. Wer den Code im verifizierten Konto eingibt, hat bereits ein Konto — die Verifizierung war die Bedingung dafür, überhaupt an der Aktion teilzunehmen. Das ist der Grund, weshalb ein Startguthaben in der Schweiz nie einen anonymen Erstkontakt belohnt, sondern ein Konto, das die Aufsicht ohnehin kennt. Der Code liegt zudem an einem Ort, den man betreten muss. Eine Aktion, die nur an sieben Tagen im Stadion greift, filtert ihr Publikum schon an der Tür.

Die zehn Plattformen im Vergleich: Bewilligung, Konzession und Zahlungsweg

Die Einordnung folgt einem Muster, das die Aufsichtsstruktur vorgibt. Zwei der zehn Namen tragen eine Schweizer Bewilligung; die übrigen acht sind Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, deren Betreiber ihre Konzession anderswo angeben oder gar nicht benennen. Die Reihenfolge folgt der Rolle im Schweizer Markt, nicht einer Vorliebe: erst die Veranstalter, die hier Sportwetten anbieten dürfen, dann die ausländischen Angebote, die Schweizer Spielende im Netz antreffen — von denen keines hier als bewilligt beschrieben wird.

Plattform Schweizer Bewilligung (Bewilligung oder keine) Veranstalterin / angegebene Konzession
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Coolzino keine Schweizer Bewilligung Konzession nach eigenen Angaben nicht festgestellt
MrXbet keine Schweizer Bewilligung Konzession nach eigenen Angaben nicht festgestellt
Sportuna keine Schweizer Bewilligung Konzession nach eigenen Angaben nicht festgestellt
20Bet keine Schweizer Bewilligung Konzession nach eigenen Angaben nicht festgestellt
Rollbit keine Schweizer Bewilligung Konzession nach eigenen Angaben nicht festgestellt
Wettigo keine Schweizer Bewilligung Konzession nach eigenen Angaben nicht festgestellt
BetLabel keine Schweizer Bewilligung Konzession nach eigenen Angaben nicht festgestellt
Funbet keine Schweizer Bewilligung Konzession nach eigenen Angaben nicht festgestellt

Die Tabelle liest sich wie eine Einteilung, und sie ist eine. Sie sagt nichts über die Qualität eines Angebots und alles über die Frage, wer ein Problem lösen kann, wenn eines entsteht. Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung sind nicht illegal, weil ihre Konzessionen wertlos wären — sie sind es für die Schweiz, weil eine ausländische Konzession hier keine Kraft hat und Schweizer Sportwetten ohne Bewilligung ohnehin niemand veranstalten darf. Der Unterschied zeigt sich nicht im Wettprogramm, sondern im Werkzeugkasten daneben. Zwei dieser Werkzeuge fehlen vollständig: das Register der gesperrten Personen und der Schweizer Rechtsweg. Ein drittes Werkzeug fehlt in der Sache: die in der Schweiz verlangte Auszahlung auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto.

Wer bis hierhin liest und denkt, das sei ein Plädoyer für die beiden, hat halb recht. Es ist eine Rechnung. Die zwei bewilligten Veranstalter liefern das geschlossene Spielerkonto, die Limitenpflicht und den Rechtsweg; der Preis dafür ist ein schmaler Katalog, ein Wohnsitzkriterium und die Aussicht, dass ein Grossspielgewinn oberhalb des Steuerfreibetrags von CHF 1’071’000, der seit dem 1. Januar 2026 gilt, zum Gegenstand einer Meldung wird. Je nach Kanton liegt der Freibetrag anders. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Oberhalb der Schwelle — nicht darunter. Ein typischer Spielender gewinnt weit darunter und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Was ein ausländischer Anbieter auszahlt, unterliegt dagegen nicht der Verrechnungssteuer, wird aber nach der kantonalen Praxis, etwa im Thurgau, als Einkommen voll erfasst, unabhängig von der Höhe. Zu den eigenen Verhältnissen sagt eine solche Zusammenfassung nichts Verlässliches; wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Für die Auszahlungsgeschwindigkeit lohnt ein Blick auf die beiden Schweizer Seiten, weil dort konkrete Fristen in den Bedingungen stehen. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Loterie Romande handhabt die Grenze bei CHF 1’000 netto: bis dahin geht der Betrag ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Auszahlungen laufen in der Schweiz ausserdem nur auf ein auf den Namen lautende Zahlungskonto — anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Wer ein Angebot danach auswählt, ob er sein Guthaben schnell in Krypto verwandeln kann, sucht im bewilligten Teil des Marktes vergeblich.

Die Veranstalter mit Schweizer Bewilligung

Swisslos Sporttip: das Konto mit den strengsten Limiten und dem tiefsten Einstieg

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel, gegründet auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und betreibt ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Das Konto ist an einen Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden und wird über den hochgeladenen Ausweis verifiziert. Beim Mindesteinsatz ist Sporttip schmal: für Einzel- und Kombinationswetten liegt er bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Wer mit CHF 20 einsteigt und einen Einsatz von CHF 5 platzieren will, wird nicht ausgebremst.

Die Obergrenzen sind bemerkenswert, aber nicht starr. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Systemwette mit CHF 10’000 plant, sollte wissen, dass die Grenze am Tag der Annahme gelten muss. CHF 1 Mindesteinsatz und CHF 1’000 Obergrenze bei der Einzelwette sind für Gelegenheitswetten grosszügig und für Kopfgeldjäger uninteressant.

Auf der Eingangsseite der Aktionen bleibt es dünn. Eine Promotion mit Gratisguthaben im Sinne des Themas gibt es bei Sporttip nicht; was es gibt, sind die Boosts — der Kombiboost und der Quoten- und Profitboost —, und diese setzen ein bereits gefülltes Konto voraus. Bargeld ist per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein zu erwerben, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos verfügbar; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das Konto trägt also eine Obergrenze, die vom Guthand des Anbieters unabhängig ist: Wer im Monat bereits nahe an der Grenze liegt, kommt an keiner Aktion vorbei, die ihn über CHF 10’000 bringen würde.

Ein Feld, auf dem Sporttip strenger ist als die meisten Anbieter, ist die Auswertung. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist keine Nachlässigkeit, sondern die Regel: Was der Rechner anzeigt, kann um bis zu 5 Rappen vom ausgezahlten Betrag abweichen. Dazu kommen Regeln für abgesagte Ereignisse: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Kombiwette sinkt die Gesamtquote durch einen solchen Ausfall, ohne dass sich der Einsatz reduziert.

Auf der Kombinationsseite lohnt eine Regel, die viele Spielende überrascht. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer eine Kombination aus zwei Märkten desselben Spiels ohne die Funktion zusammenstellt, baut also entweder auf eine Ausnahme oder auf eine Rückerstattung statt auf einen Gewinn.

Das Fazit fällt bei diesem Produkt anders aus als bei den übrigen. Die Masse, die den Ausschlag gibt, ist die Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette: Sie zeigt, dass Sporttip nicht auf grosse Wetten gebaut ist, sondern auf viele kleine. Ob das eine Einschränkung oder eine Einladung ist, hängt vom eigenen Einsatz ab.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Aktion mit dem Stadioncode

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die 2’350 Verkaufsstellen sind die Besonderheit dieses Veranstalters gegenüber dem reinen Online-Angebot. Wer eine Frage zu seinem Konto hat, kann sie an einem Tresen stellen, an dem die Sprache gesprochen wird, die er spricht.

Bei den Einzahlungsgrenzen ist die Loterie Romande sogar grosszügiger als die Limiten bei Swisslos, jedenfalls nominal. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, das Wallet-Guthaben beträgt höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Diese Grenze von CHF 1’000 netto ist ein Punkt, an dem ein erfolgreicher Abend zu einer Wartezeit auf die Überweisung wird — nicht zu einem Verlust, aber zu einer Trennung von Guthaben und Bankkonto.

Die Aktion, die der Loterie Romande ihren Platz im Thema verschafft, ist die Promotion mit CHF 10 Spielguthaben in den National-League-Stadien. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück waren verfügbar, jeweils 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist eine Aktion mit harten Aussenkanten: ein Stadionbesuch, ein Code, ein kurzes Zeitfenster, ein Kontingent. Wer keines dieser Elemente erfüllt, kommt an kein Guthaben. Und die 30 Tage Gültigkeit bedeuten, dass das Guthaben selbst dann nicht auf den nächsten grossen Anlass wartet, wenn der Spielende es täte.

Die zweite Eigenheit ist der Verbleib des ausländischen Themas in dieser Bewilligung. Die Loterie Romande hat in der Schweiz eine Bewilligung und untersteht der Aufsicht, aber die Aktion greift nur in der Westschweiz. Wer in Zürich lebt, hat keinen Zugang, und in Zürich existiert auch keine Promotion, die die Lücke füllt. Der starke lokale Charakter hat eine Kehrseite: Er macht das Angebot genau für die Menschen sichtbar, die ohnehin täglich im Stadion sind, und für alle anderen unsichtbar.

Was die Aktion für den Spielenden wirklich wert ist, liegt unter dem Nominalbetrag. Die CHF 10 sind ein Spielguthaben, kein Bargeld. Nach der im Abschnitt «Startguthaben und Gratiswetten» erläuterten Rechnung entspricht ein Freiwettenguthaben von CHF 10 auf einem Markt mit rund 5 % Marge einem durchschnittlichen Wert von ungefähr CHF 4.50. Wer es schafft, eine Quote über 1.90 zu finden, holt mehr heraus; wer die Quote auf einen Favoriten legt, weniger. In allen Fällen bleiben ein Drittel bis die Hälfte des Nennwerts als Erwartungswert im Markt hängen. Das ist keine Enttäuschung, sondern eine Einladung, mit CHF 10 sparsam umzugehen, statt ein weiteres Guthaben nachzuschieben.

Ein Detail zur Frist, das mehr wert ist als die CHF 10 selbst. Wird ein Sporttip-Ereignis abgesagt, greift die 48-Stunden-Regel; bei der Loterie Romande sind die Fristen in den eigenen Bedingungen geregelt. Wer den Ausgang einer Wette bis kurz vor Fristablauf des Guthabens offen hält, riskiert, das Guthaben ungenutzt verfallen zu sehen — ein Verlust, der in keinem Kontostand auftaucht.

Das Fazit für Jouez Sport dreht sich um die Erreichbarkeit. Ein Konto bei der Loterie Romande ist der einzige Weg zu einem bewilligten Schweizer Spielerkonto mit französischer Beratung am Tresen, und die 30 Tage Gültigkeit des Aktionsguthabens sind die schärfste Frist im ganzen Angebot.

Coolzino: eine ausländische Adresse auf der Schwelle zur Sperrliste

Coolzino führt keine Schweizer Bewilligung. Das ist im Schweizer Markt kein Pauschalurteil über die Plattform — nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, und eine ausländische Konzession hat in der Schweiz keine Kraft. Was folgt, ist keine Frage des Geschmacks. Ohne Bewilligung fehlt die Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Schweizer Telekom-Anbieter können die Domains solcher Anbieter zudem über eine DNS-Sperre unzugänglich machen; die Liste wird geführt und umfasst Hunderte Einträge, und die Aufsicht nennt unter den betroffenen Plattformen auch Namen, die viele kennen.

Für ein Startguthaben heisst das: Was Coolzino als Willkommensangebot führt, unterliegt keiner vorgängigen Zustimmung der Gespa. Ein solches Gratisspielguthaben müsste die Aufsicht hier nicht genehmigen, und die Bedingungen — Umsatzforderung, Mindestquote, Frist, Auszahlungssperre — sind die Regeln des Anbieters, nicht einer Schweizer Behörde. Wer ein Konto ohne Schweizer Bewilligung eröffnet, verlässt den Rahmen, in dem die Regeln überprüfbar wären.

Ob eine Plattform zuverlässig auszahlt, ist für den Leser ohnehin schwer zu beurteilen. Eine Bewilligung ist kein Gütesiegel dieser Art und soll es nicht sein. Aber der Unterschied zwischen einem Schweizer Konto und einem ausländischen ist die Ansprechstelle, wenn ein Guthaben nicht ankommt. Wer wissen will, ob ein Anbieter in einem bestimmten Land eine Konzession hält, findet die Angabe in dessen eigenen Bedingungen.

MrXbet: dieselbe Bewilligungslücke in derselben Ecke

MrXbet gehört zur Gruppe der Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung besitzen. Damit teilt es die Merkmale, die aus der fehlenden Bewilligung folgen: keine Aufnahme in das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain über eine DNS-Sperre unzugänglich gemacht wird.

Bei einem Startguthaben fällt die Frage der Umsatzbedingungen in den Bereich, der ohne Aufsicht bleibt. Die Aufsicht verlangt keine vorgängige Genehmigung für Angebote, die sie nicht bewilligt. Wer die Bedingungen eines solchen Anbieters liest, liest die Bedingungen eines Unternehmens, das in seinem eigenen Rahmen Gerichtsbarkeit hat. Ob das für den Einzelnen ein Problem ist, hängt davon ab, wie er sein Guthaben nutzen will.

Wer sein Wettkonto ohne Schweizer Bewilligung führt, sollte zumindest die Auszahlungsbedingungen vorher lesen. Ein Auszahlungslimit pro Woche oder eine verlangte Verifizierungsstufe sind dort üblich, und keiner dieser Punkte lässt sich nachträglich verhandeln.

Sportuna: Referenz ohne bewilligtes Schweizer Angebot

Sportuna trägt keine Schweizer Bewilligung. Es ist eines der acht ausländischen Angebote in dieser Übersicht, und sein Platz in der Liste ist der Hinweis, dass Schweizer Spielende ihm im Netz begegnen können. Bewilligt ist es damit nicht, und es wird hier auch nicht als sicher oder als Alternative zu einem bewilligten Veranstalter dargestellt.

Ein Gratisspielguthaben oder eine Freiwette bei Sportuna müsste die Gespa nicht genehmigen; die Aufsicht wäre an diesem Angebot nicht beteiligt. Das ist die einzige Feststellung, die dazu gehört. Alles Weitere — Umsatz, Fristen, Limiten — wäre Sache des Anbieters und in dieser Umgebung nicht überprüfbar.

Die praktische Frage ist nicht, ob die Plattform funktioniert, sondern ob sie sich an der Frist hält, die sie verspricht. Da die Schweizer Behörden hier nichts durchsetzen können, liegt die Durchsetzung beim Nutzer, und der sitzt nicht in derselben Jurisdiktion wie das Unternehmen.

20Bet: ausländisches Angebot mit anderswo angegebener Konzession

20Bet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Der Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung» bringt zum Ausdruck, dass dieses Angebot nicht Teil des Schweizer Systems aus Bewilligungspflicht und Aufsicht ist. Wer dort ein Konto eröffnet, fällt nicht unter das schweizerische Spielerschutzsystem.

Was ein Startguthaben bei einem solchen Anbieter ist, hängt an dessen eigenen Bedingungen; eine Aufsicht prüft sie in der Schweiz nicht vorab. Der Betrag, der als Willkommensbonus angekündigt wird, kann also mit Umsatzbedingungen verbunden sein, deren Verhältnis zum eingesetzten eigenen Geld für den Nutzer nicht ohne Weiteres erkennbar ist.

Wer die Konzession eines solchen Anbieters prüfen will, findet die Angabe in dessen eigenen Bedingungen. Das ist der einzige verlässliche Ort, weil eine ausländische Konzession in der Schweiz ohnehin keine Geltung hat.

Rollbit: das Krypto-nahe Angebot ohne Schweizer Bewilligung

Rollbit gehört zu den acht Namen ohne Schweizer Bewilligung. Eine Plattform mit Krypto-Bezug stösst dabei auf eine Eigenheit des Schweizer Systems, die man kennen sollte: Im bewilligten heimischen Wettgeschäft gibt es keine Krypto-Auszahlungen. Auszahlungen laufen dort auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind ausgeschlossen. Ein Konto bei einem nicht bewilligten Anbieter ist damit die einzige Adresse, an der sich ein solcher Weg im Schweizer Kontext überhaupt findet.

Das ist ein Merkmal, kein Vorwurf, und es macht die Abwägung schärfer. Wer eine schnelle, anonyme Auszahlung sucht, findet sie in diesem System nur an einer Stelle — und diese Stelle ist der Teil des Marktes, der nicht unter Schweizer Aufsicht steht. Ob ein Gratisguthaben dort an Bedingungen hängt, die den Betrag relativieren, ist genau die Frage, die niemand in der Schweiz vor dem Abschluss prüft.

Wettigo: ohne Bewilligung und ohne Schweizer Ansprechstelle

Wettigo führt keine Schweizer Bewilligung. Die Feststellung ist knapp und vollständig: kein Schweizer Ansprechpartner, keine Verbindung zum Sperrregister, die Domain kann über eine DNS-Sperre unzugänglich gemacht werden, und ein Rat, an wen man sich wendet, fehlt.

Ein Startguthaben wird bei einem solchen Anbieter nach Ablauf der Aktion nicht besser. Die 30-Tage-Gültigkeit, die bei Schweizer Promotionsguthaben üblich ist, ersetzt keine Aufsicht. Wer in eine Wette mit einem Guthaben geht, das unter keinem Schweizer Regime steht, sollte zumindest wissen, welcher Teil des Einsatzes sein eigener ist.

BetLabel: Bewilligungslücke und längerer Weg zum Konto

BetLabel trägt keine Schweizer Bewilligung. Damit gehört es zur Gruppe der Anbieter, die im Ausland nach ihren eigenen Regeln arbeiten und deren Domains auf der Sperrliste landen können. Ein Schweizer Wohnsitz hilft hier nicht zur Aufnahme ins Sperrregister, weil das Register nur die gesperrten Personen kennt, nicht die ausländischen Anbieter.

Zur Frage des Startguthabens lässt sich aus dem schweizerischen System nichts sagen, weil das Angebot ausserhalb seiner Zuständigkeit liegt. Wer es vergleicht, vergleicht die eigenen Angaben des Anbieters mit den eigenen Erwartungen und mit keinem Massstab, den eine Behörde angelegt hat.

Funbet: das achte Angebot ohne Schweizer Bewilligung

Funbet schliesst die Gruppe der ausländischen Plattformen ab. Wie die sieben Namen vor ihm ist es in der Schweiz nicht bewilligt, und die Folgen dieser Einordnung sind dieselben: kein Schweizer Rechtsweg, kein Register, keine Schweizer Aufsicht über Aktionen und Limiten.

Wer die acht Namen in dieser Gruppe liest, kann sie als Angebot ansehen, das im Ausland nach eigenen Regeln funktioniert. Was sie nicht sind, ist eine Alternative zu einem Schweizer Konto in dem Punkt, an dem ein Guthaben nicht ausgezahlt wird und ein Ansprechpartner gebraucht würde.

Wo sich das Vergleichen wirklich entscheidet

Die Startguthaben sind bei den bewilligten Veranstaltern das kleinste Element dieser Vergleichs, und sie werden dort bleiben. Solange Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht braucht, wird kein Schweizer Veranstalter eine breite Palette an Boni ausrollen. Wer im Schweizer Markt nach einem Startguthaben sucht, sucht deshalb nach einer Randerscheinung — nicht aus Missgunst, sondern weil die Rechtslage es so einrichtet und weil die Zahl der Zustimmungen mit 24 und 8 deutlich macht, wie sparsam sie eingesetzt wird.

Für die Wahl zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern zählt denn auch etwas anderes. Swisslos Sporttip punktet mit einem tiefen Mindesteinsatz von CHF 1, einer Bet-Builder-Funktion für abhängige Ereignisse und Zahlungswegen bis hin zu PostFinance Pay, und es bremst bei Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1’000. Jouez Sport punktet mit einem dichten Netz von 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, mit einem einfachen Weg zum Konto und einer Promotion, die in der National League sichtbar war — deren Guthaben aber nicht auszahlbar ist und dessen Wert unter dem Nennbetrag liegt. Die Limiten sind gesetzt, die Verlustlimiten sind vor dem ersten Einsatz Pflicht, und sie sind der einzige Mechanismus, der das Spielen begrenzt, ohne Geld zu versprechen.

Wer die acht Namen ohne Schweizer Bewilligung liest, liest sie als das, was sie sind: Angebote in einem anderen System. Ausländische Anbieter locken mit grösseren Boni, schnelleren Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungswegen, alles Dinge, die der Schweizer Markt nicht bereitstellt. Der Preis dafür ist nicht ein einzelnes Risiko, sondern die Kombination: kein Register, kein Schweizer Rechtsweg, und keine Prüfung der Aktionen. Der eine Teil des Marktes bietet Verlässlichkeit und wenig Auswahl, der andere Auswahl und kein Sicherheitsnetz. Beides ist frei wählbar. Keine der beiden Seiten ist von vornherein sicher, und keine ist von vornherein abzulehnen.

Wer sein Startguthaben vor dem Klick bewerten will, rechnet drei Zahlen zusammen: den Nennwert, die Quote, auf die er sie setzt, und den Auszahlungsanteil des Marktes. Wer das tut, erwartet von CHF 10 selten mehr als CHF 5, und weiss dann genau, was er verloren hat, wenn die Wette nicht aufgeht.

Häufig gestellte Fragen zu Startguthaben beim Online-Wetten

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Startguthaben für neue Spielerkonten?

Kein generelles Willkommensangebot. Bei Swisslos Sporttip gibt es Gratisspielguthaben nicht als Standardweg; bei der Loterie Romande war der letzte Zugang zu CHF 10 Spielguthaben an eine zeitlich begrenzte Aktion mit Stadioncode gebunden. Neukunden zahlen die Regel beziehungsweise erhalten das, was die laufende Promotion vorsieht.

Warum brauchen Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa?

Art. 75 Abs. 2 BGS macht die Zustimmung zur Voraussetzung; im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Bedingung dient dem Schutz: Sie verhindert, dass ein Glückspielangebot über einen Gratisbetrag ohne vorgängige Kontrolle breit beworben wird.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben in den National-League-Stadien?

Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 verteilte die Loterie Romande an sieben Aktionstagen Codes in den Stadien. Wer den Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Eine Wette, kein Bargeld.

Lässt sich Promotionsguthaben auszahlen, oder nur ein daraus erzielter Gewinn?

Auszahlbar ist nur ein daraus erzielter Gewinn. Gratisspielguthaben ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar, und Swisslos zahlt sonstiges Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, während ab der dritten Auszahlung eine Kommission von 3 % anfallen kann. Der Nennwert bleibt also auf dem Konto.

Was verlangt der Sporttip-Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?

Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn liegt bei 5 % für vier, 20 % für sieben, 40 % für zehn und 100 % für fünfzehn Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.

Welche Risiken bestehen bei Gratis-Startguthaben von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, und warum fehlt dort der Schweizer Rechtsschutz?

Eine ausländische Konzession hat in der Schweiz keine Kraft. Es fehlt die Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, und Schweizer Behörden setzen die Bedingungen eines solchen Anbieters nicht durch. Zudem kann der Zugang über eine DNS-Sperre geschlossen werden, sodass das Guthaben unerreichbar wird.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»