Wett-Apps in der Schweiz im Vergleich: erlaubt sind genau zwei
Auf dem Handy eines Schweizer Wettenden liegen zehn Apps zur Auswahl. Betreiben darf eine Sportwetten-App in diesem Land genau zwei Organisatorinnen: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles übrige auf dem Bildschirm arbeitet ohne hiesige Bewilligung und damit ausserhalb des Schweizer Sperrregisters.

29. Oktober 2026, abgeglichen mit den Bewilligungsangaben der interkantonalen Aufsicht Gespa und den Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalterinnen.
Touchscreen statt Wettschein: was die App wirklich ändert
Die App unterscheidet sich von der Web-Version in weniger Punkten, als die Werbung glauben lässt. Konto, Limiten, Auszahlung und Registrierungsprüfung liegen auf derselben Infrastruktur. Der Unterschied steckt in der Handhabung. Wer auf dem Touchscreen eine Kombination aus fünf Voraussagen baut, tippt mehr und liest weniger. Der Bildschirm ist klein, die Quote steht dicht bei der Auswahl, das Wettprogramm scrollt schneller als jede Tabellenansicht im Browser.

Bei Sporttip-Wetten gibt es zusätzlich einen Weg, den eine reine Webseite nicht kennt: In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Man baut unterwegs, entscheidet später und gibt an der Verkaufsstelle ab. Wer sein Spielverhalten bremsen will, hat damit ein Werkzeug in der Hand, das keine einzige Marketingseite erwähnt. Der Umweg kostet Zeit, und Zeit ist hier eine Absicherung.
Eine App liegt zudem auf dem Home-Bildschirm, eine Webseite nicht. Der Weg zur Wettseite wird kürzer, die Zahl der Zwischenschritte sinkt. Genau das macht Push-Meldungen zur zweischneidigen Sache: Eine Meldung, dass ein Tor gefallen ist oder eine Quote steigt, nützt bei einer Livewette und stört bei allem anderen. Wer sie abschaltet, verliert nichts, was er braucht.
Und dann ist da die Registrierung, die von der App nicht berührt wird. Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und ein einziges Konto pro Person. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist mehr Aufwand als bei den meisten ausländischen Apps und der Punkt, an dem sich später entscheidet, ob eine Auszahlung problemlos läuft. Ein Konto bei einem Anbieter ohne Bewilligung entsteht in wenigen Minuten. Der Vorteil dieses Tempos kippt in einen Nachteil, sobald etwas schiefgeht und niemand da ist, den man fragen kann.
Die Bewilligung: was sie erlaubt und was sie versperrt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK. Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung, gleichgültig ob sie aus Curaçao, Malta oder Deutschland stammt.

Das hat eine Kehrseite, die selten so klar ausgesprochen wird: Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar. Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer in einer gesperrten App sein Guthaben stehen lässt, hat im schlechtesten Fall kein Konto mehr, sondern einen Gerichtsakt.
Deshalb gibt es in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Anbieter. Wer eine sucht, findet keine, weil keine existiert. Die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende von 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Namen wechseln ihre Adressen innerhalb von Stunden, ein Vorgang, für den die Aufsicht den Begriff Domain-Hopping verwendet. In diesem Zusammenhang nennt sie Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste stehend.
Die folgende Übersicht zeigt die bewilligungsrechtliche Situation der zehn Anbieter.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja, Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja, Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Sportaza | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz wirkungslos |
| Bruce Bet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz wirkungslos |
| Coolzino | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz wirkungslos |
| WirWetten | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz wirkungslos |
| 20Bet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz wirkungslos |
| BetFury | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz wirkungslos |
| HornetBet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz wirkungslos |
| N1 Bet | nein, ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz wirkungslos |
Zwei Zeilen mit Bewilligung, acht ohne. Dazwischen liegt keine Grauzone, sondern eine Grenze, die sich in Sekunden prüfen lässt: Wer keine Veranstalterbewilligung nach dem BGS vorweisen kann, darf hier nicht veranstalten, und wer es doch tut, begeht eine Straftat. Was das für den Einzelnen praktisch bedeutet, steht im Abschnitt über den Spielerschutz.
Warum die bewilligte App weniger Märkte zeigt als die ausländische
Die Bewilligung wirkt subtiler, als man auf den ersten Blick vermutet. Sie bestimmt nicht nur, welche Apps erlaubt sind, sondern auch, was in ihnen überhaupt angeboten werden darf.
Der erlaubte Inhalt folgt einer geschlossenen Liste der Gespa (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Eintritt in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz. Corner- und Kartenmärkte sucht man vergeblich, und einen Esport-Bereich gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt.
Wer aus einer ausländischen App ein prall gefülltes Menü kennt, wird hier also auf eine kürzere Karte treffen. Das ist Absicht. Die Liste zieht die Grenze dort, wo ein Sportwettangebot zur Spielleidenschaft ohne Sportbezug kippt. Der Preis dafür ist ein schmaleres Angebot, und wer auf Nischenmärkte aus ist, zahlt ihn.
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das BGS beschränkt Live-Märkte nicht auf bestimmte Typen. Cash-out dagegen ist gesetzlich nicht geregelt; es ist eine Funktion jedes einzelnen Anbieters und wird als solche beschrieben.
Wer in welchem Gebiet überhaupt ein Konto eröffnen darf
Die Bewilligung teilt die Schweiz in zwei Gebiete, und diese Teilung entscheidet, welche der beiden erlaubten Apps man überhaupt nutzen kann.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Das ist ein grosser Teil der Deutschschweiz, das Tessin und ein Nachbarstaat.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Wer im falschen Gebiet wohnt, kommt nicht an ein Konto. Das ist keine Formalität, die sich umgehen lässt, sondern der praktische Kern der Zulassung: Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des Veranstalters voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS), und in der Praxis wird genau dieses Gebiet geprüft. Für einen Wettenden in Zürich stellt sich die Frage nach der Westschweizer App nicht. Für einen in Genf stellt sich die Frage nach Sporttip nicht. Wer wissen will, was das wirtschaftlich bedeutet, findet die Antwort im Abschnitt über den Reingewinn.
Was hinter diesen zwei Namen steht, ist keine Aktiengesellschaft mit Renditeziel. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, darunter Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Nettoerträge gehen also an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Ein Rückgang von 13 Millionen Franken in einem Jahr ist in dieser Rechnung mehr als eine Zahl; er verschiebt, wie viel Geld in den kantonalen Fonds ankommt.
Wie die App das Guthaben verwaltet: aufladen, gewinnen, auszahlen
Vom Klick auf «einzahlen» bis zum Betrag auf dem Konto liegen bei Swisslos mehrere Regeln, die man kennen sollte, bevor man sie zum ersten Mal berührt.
Das Spielguthaben im Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder mit Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf geht nur, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, bestätigt direkt in der PostFinance App. Ein Konto, zwei Apps. Was hier fehlt, ist genauso aussagekräftig wie das, was steht: Auszahlungen gehen nur auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS), Kredite an Spielende gibt es nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS), und anonyme oder Krypto-Auszahlungen sieht das Schweizer Regime für bewilligte Wetten überhaupt nicht vor. Wer sein Guthaben auszahlen lässt, muss also zuerst ein Konto im eigenen Namen besitzen.
Die Auszahlung selbst hat eine Staffelung. Innerhalb von 365 Tagen zahlt Swisslos zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto.
Zwei Dinge fallen daran auf. Erstens die Zweijahresfrist für die beiden kostenlosen Auszahlungen: Wer häufig kleinere Beträge abzieht, zahlt ab der dritten Überweisung 3 %, und das sind bei CHF 500 genau CHF 15, die nicht beim Wettenden ankommen. Zweitens die Schwelle von CHF 1’000, ab der es automatisch aufs Bankkonto geht statt ins Wallet. Beide Regeln sagen etwas über die Logik des Produkts: Es ist auf sparsamen Umgang mit Auszahlungen gebaut, nicht auf schnelles Drehen des Guthabens.
Zum Steuerpunkt, weil er in fast jeder Diskussion auftaucht: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht ab, «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter, zahlt also keinen Rappen auf den Gewinn. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Was Kombi, Cash-out und Quotenboost im Einzelnen kosten
Die Funktionen trennen einen Anbieter vom anderen, sobald Identitätskontrolle und Limiten bei beiden gleich sind. Bei Sporttip ist die Liste lang und ungewöhnlich trocken formuliert — und an mehreren Stellen teurer, als das Wort «Bonus» vermuten lässt.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Vier Voraussagen zu je mindestens 1.50 — das ist bei einer Kombination schon eine stattliche Trefferquote, und 5 % auf den Nettogewinn sind bei einem Einsatz von CHF 50 genau CHF 2.50 für fünf richtige Ergebnisse mehr. Die grosse Staffelung wird mit einer Länge bezahlt, die kaum jemand erreicht.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-out verfällt der Boost. Letzteres ist der teuerste Satz dieser Aufstellung: Wer den Boost nimmt und später aussteigt, verliert ihn vollständig. Boost und Ausstieg schliessen sich aus, das Wort «Boost» verschweigt es.
Die Kehrseite des Ausstiegs steckt ohnehin schon in den Bedingungen. Cash-out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-out nicht für alle Wetten. Wer sich aussteigt, kauft Sicherheit, und der Preis ist der entgangene Gewinn.
Bei den Einsätzen ist Sporttip konkret: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist eine Regel, die ihre Wirkung erst im Vollzug entfaltet: Man erfährt sie nicht beim Setzen, sondern erst, wenn die Wette nicht durchgeht.
Bei den Livewetten lohnt ein Blick auf die Uhr. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der 89. Minute auf das nächste Tor setzt, spielt gegen ein Fenster, das er nicht sieht.
Dazu zwei Regeln zum Abrechnungsrahmen. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Der Gewinn einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos, und eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein Halbjahr für den Gewinn und zehn Tage für den Widerspruch — die zweite Frist ist die, die man verpasst.
Wo der Spieler selbst die Grenze zieht
In der Schweiz setzt der Spielende die Limiten, nicht der Staat. Die Veranstalterin muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Nach dem Gesetz steht für eine Erhöhung eine Frist von 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese 72 Stunden sind der eigentliche Schutzmechanismus. Wer nach einer verlorenen Nacht seine Limite hochsetzen will, macht das nicht in einem Moment, sondern drei Tage später. Bis dahin hat sich das Gefühl gelegt oder nicht, und der Spielende merkt selbst, in welcher der beiden Lagen er steht. Man kann die Regel für Schikane halten. Ich halte sie für das Wirksamste am ganzen Produkt.
Das Gegenstück ist die Pause. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Gesetzgebung dazu steht in Art. 80-82 BGS: Sperre überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und Selbstsperre, erfasst in einem gemeinsamen Register. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Die Reichweite dieses Registers ist das Bemerkenswerteste am Schweizer Modell. Es greift über Spielarten und Anbieter hinweg bis nach Liechtenstein. Kein zweites Land in Europa hat ein Instrument, das eine einmal ausgesprochene Selbstsperre so breit wirksam macht — und keines, bei dem ein ausländischer Anbieter so vollständig daneben steht.
Wie es um den Vollzug im Alltag steht, zeigt eine Zahl der Aufsicht selbst: Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Jugendschutz an der Theke ist also löchrig, und wer sein Kind als Boten zum Kiosk schickt, sollte das wissen.
Was die Sperre nicht kann
Wer sein Konto bei einem Anbieter ohne Bewilligung führt, ist nicht Teil dieses Systems. Eine in der Schweiz gesetzte Spielsperre wirkt dort nicht, das Register kennt den Anbieter nicht, und eine Schweizer Fachstelle hat keinen Zugang. Hilfe für Menschen mit Spielproblemen findet sich nicht in der App, sondern bei den kantonalen Beratungsstellen und sozialen Einrichtungen. Die Aufsicht achtet darauf, dass die Veranstalterinnen in ihren Bedingungen auf solche Stellen hinweisen. Mehr als ein Verweis ist von einer Wett-App nicht zu erwarten, und mehr braucht es auch nicht: Wer in der Krise ist, greift nicht zum Menüpunkt, sondern zum Telefon.
Wie die beiden bewilligten Apps sich schlagen
Der Vergleich der zugelassenen Angebote läuft über Funktionsumfang, Live-Wetten, Cash-out und Stabilität — nicht über eine Platzierung, die zum Kauf aufruft. Auf welchen Feldern die beiden sich unterscheiden und wo die erhobenen Werte enden, zeigt die folgende Aufstellung.
| Platz | App | Schweizer Bewilligung | Funktionsumfang | Live-Wetten | Cash-out | Stabilität |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Swisslos Sporttip | ja | sehr umfangreich | vorhanden | vorhanden, nur vollständig | hoch |
| 2 | Loterie Romande Jouez Sport | ja | umfangreich | vorhanden | nicht angegeben | hoch |
| 3 | Sportaza | nein | nicht angegeben | nicht angegeben | nicht angegeben | nicht angegeben |
| 4 | Bruce Bet | nein | nicht angegeben | nicht angegeben | nicht angegeben | nicht angegeben |
| 5 | Coolzino | nein | nicht angegeben | nicht angegeben | nicht angegeben | nicht angegeben |
| 6 | WirWetten | nein | nicht angegeben | nicht angegeben | nicht angegeben | nicht angegeben |
| 7 | 20Bet | nein | nicht angegeben | nicht angegeben | nicht angegeben | nicht angegeben |
| 8 | BetFury | nein | nicht angegeben | nicht angegeben | nicht angegeben | nicht angegeben |
| 9 | HornetBet | nein | nicht angegeben | nicht angegeben | nicht angegeben | nicht angegeben |
| 10 | N1 Bet | nein | nicht angegeben | nicht angegeben | nicht angegeben | nicht angegeben |
Oben stehen die beiden einzigen Apps, die den einen Massstab erfüllen, der in diesem Markt zählt: Sie dürfen betrieben werden. Ihre Unterschiede liegen im Detail, nicht in der Zulässigkeit. Die acht ausländischen Namen füllen die hinteren Plätze, weil sie auf Schweizer Handys auftauchen, und in der Bewertung zählen sie nur als das, was sie sind: Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Warum die Plätze drei bis zehn in allen Spalten leer bleiben, ist keine Lücke in der Erhebung, sondern die Aussage selbst. Wer keine Schweizer Bewilligung hat, dessen Funktionsumfang wird von keiner Schweizer Stelle überprüft, dessen Live-Markt keiner Aufsicht unterstellt, dessen Auszahlungsversprechen von keinem Gericht hier durchgesetzt. Die leeren Zellen sind die Bewilligungsfrage in Tabellenform. Wer daraus liest, dass ein ausländischer Anbieter weniger kann, liest zu viel hinein; wer daraus liest, dass niemand für ihn einsteht, liest richtig.
Der Vergleich zeigt deshalb keinen Sieger im Sinne von mehr Funktionen. Auf der einen Seite stehen zwei Anbieter, deren Angebot durch eine Liste der Gespa begrenzt wird. Auf der anderen acht Namen, deren Angebot niemand in diesem Land begrenzt — und deren Angebot deshalb auch niemand prüft.
Wann welche App zu welchem Wettenden passt
Für einen Spielenden mit Wohnsitz in einem Swisslos-Kanton führt der Weg zu Sporttip. Das Angebot ist das umfangreichste im bewilligten Markt, die Funktionen sind bis ins Detail beschrieben, und die Verlustlimiten lassen sich vor der ersten Wette setzen. Wer den Kombiboost nutzen will, sollte die Bedingungen kennen: mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und eine Staffelung auf den Nettogewinn von 5 % bei vier bis zu 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Wer regelmässig Kombinationen spielt und die Vorwarnungen liest, findet hier das vollständigste Werkzeug.
Für einen Spielenden in der Westschweiz ist Jouez Sport der Zugang. Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, kann nicht zu Sporttip, und umgekehrt. Diese Aufteilung ist keine Präferenzfrage, sondern Vertragsgeographie. Wer in Genf wohnt und eine Schweizer App will, hat genau eine Option.
Für einen Gelegenheitsspieler ist eine der beiden bewilligten Apps ohnehin die einfachere Wahl. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, die Verlustlimiten setzt er selbst, und die Auszahlung geht auf ein Konto im eigenen Namen. Wer sein Spiel nicht ganz im Griff hat, sollte die Limite vor der ersten Wette auf einen kleinen Betrag setzen — eine Senkung gilt sofort, eine spätere Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Frist arbeitet dann für ihn.
Für einen Spielenden, der schon ein Konto bei einem ausländischen Anbieter führt, gibt es keinen Ratschlag, sondern nur eine Feststellung: Dieses Konto steht ausserhalb des Schweizer Sperrregisters, und ein Schweizer Gericht ist für Streitigkeiten daraus nicht zuständig. Wer das weiss und bleibt, entscheidet auf eigene Rechnung. Wer es nicht wusste, hat jetzt eine Entscheidung zu treffen.
Wo der Schweizer Markt in einem Jahr stehen könnte
Der Blick auf die Zahlen der Swisslos liefert den Ausblick fast von selbst. Ein Reingewinn von CHF 562 Mio. für 2025, davon CHF 109 Mio. aus Sportwetten, nach CHF 122 Mio. aus Sportwetten im Vorjahr. Das Sportwettengeschäft verliert an Volumen, während der Lotteriebereich trägt. Für die Kantone heisst das, dass ausgerechnet der wachstumsnähere Teil des Angebots kleiner wird.
Der Grund liegt auf der Hand. Die bewilligten Apps treffen auf ein Publikum, das über die Grenze blickt. Acht Apps ohne Bewilligung, die auf Schweizer Handys auftauchen, sind kein Zufall, sondern ein Wettbewerbsdruck, dem die beiden Veranstalterinnen mit einem geschlossenen Markt und einer begrenzten Wettliste begegnen. Wer verstehen will, warum die Zahlen sinken, muss nur auf die Sperrliste schauen: Sie wächst, und sie wächst, weil die Anbieter ihre Adressen schneller wechseln als die Aufsicht sie einträgt.
Ob das für den Wettenden spricht, hängt davon ab, was er sucht. Wer Marktbreite will, wird weiter zur ausländischen App abwandern und dafür ohne Sperrregister, ohne Fachstelle und ohne Schweizer Rechtsschutz leben. Wer Schutz will, bleibt bei zwei Apps, die einiges nicht anbieten — und die ihn im Gegenzug in einem Register führen, das bis nach Liechtenstein reicht. Diese Wahl wird jede Seite des Marktes dem Wettenden in diesem Jahr neu vorlegen.
Was unverändert bleibt, ist die Sperrliste: Sie wird länger, nicht kürzer, und mit ihr die Zahl der Adressen, die von einem Tag auf den anderen verschwinden.
Sportaza: internationales Menü ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza gehört zur Gruppe der acht Namen, die in der Schweiz keine Zulassung haben. Es gibt keine Veranstalterbewilligung und keine Spielbewilligung nach dem BGS; eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und Schweizer Rechtsschutz besteht nicht. Seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.
Das reizt, und man darf das aussprechen. Wer ein grosses Wettprogramm kennt, findet hier eher, was ihm in der bewilligten App fehlt. Der Preis steht nicht im Kleingedruckten, sondern im System: keine hiesige Aufsicht, kein Register, kein Schweizer Forum für einen Streit. Das Veranstalten ohne Bewilligung ist strafbar, und der Spielende bleibt nicht strafbar, kann aber sein Guthaben in einem Verfahren gegen den Anbieter verlieren.
Fazit: Die Bewilligungsfrage entscheidet hier alles andere. Ein Konto bei Sportaza ist ein Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen, und mit dem produktreichsten Menü nützt er einem Schweizer Spieler wenig, wenn im Konflikt niemand zuständig ist.
Bruce Bet: ein weiterer Name ohne Bewilligung
Bruce Bet arbeitet wie Sportaza ohne Schweizer Bewilligung, und die Folgen sind dieselben. Keine Bewilligung nach dem BGS, keine Verbindung zum hiesigen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, dafür die Möglichkeit, über die Sperrliste blockiert zu werden.
Was diesen Anbieter von den sechs anderen Namen derselben Gruppe unterscheidet, steht nicht in der Bewilligungsfrage, denn die ist bei allen gleich. Es steht in den eigenen Bedingungen: in den Limiten, den Auszahlungswegen und der Art, wie ein Konto geführt wird. Wer einen dieser acht prüft, sollte es dort tun und nicht auf der Startseite.
Fazit: Ohne Schweizer Bewilligung trägt der Anbieter kein Risiko, das ein hiesiges Gericht ihm auferlegen könnte. Der Spielende trägt es allein.
Coolzino: Zulassung ist keine Geschmacksfrage
Coolzino fällt unter dieselbe Bewilligungslage: keine Schweizer Bewilligung, keine Spielbewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Der Zugang kann blockiert werden.
Für den Nutzer gibt es zwei handfeste Konsequenzen. Kein Schweizer Rechtsweg, und ein Guthaben, das nicht unter hiesiger Aufsicht gehalten wird. Bevor dort etwas eingezahlt wird, sollte die erste Rate klein sein; das ist keine Vorsicht, sondern Kalkül, weil die Bedingungen die häufigste Ursache für Streit sind, und wer den Ablauf einmal mit einem kleinen Betrag durchgespielt hat, weiss, wie das Konto tickt.
Fazit: Coolzino ist kein Fall für die Bewilligungsfrage, sondern für die Frage, wer im Streitfall einsteht. In der Schweiz ist es niemand.
WirWetten: Name mit Schweiz-Bezug, Bewilligung ohne
WirWetten ist der dritte Anbieter ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht. Eine Schweizer Zulassung besteht nicht, eine ausländische hat hier keine Kraft, und eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister fehlt.
Der Name klingt schweizerischer als die der übrigen sieben, und genau das macht ihn zum heikelsten Fall der Gruppe. Wer einen Namen mit helvetischem Anstrich mit einer Schweizer Bewilligung gleichsetzt, irrt sich an der Stelle, an der es am meisten kostet. Die Aufsicht führt keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, und sie führt auch keine mildere Kategorie für Namen mit Inlandsklang.
Fazit: Hier zeigt sich, wie viel ein Name über die Bewilligung verrät: nichts. Wer bei WirWetten spielt, spielt ohne Aufsicht, ohne Register und ohne Rechtsweg.
20Bet: ausländische Bewilligung ohne Wirkung
20Bet gehört zur Gruppe der acht Anbieter, die in der Schweiz ohne Bewilligung arbeiten. Eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt hier nicht (Art. 4 BGS), eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister besteht nicht, und eine in der Schweiz gesetzte Spielsperre wirkt bei ihm nicht. Der Zugang kann über die Sperrliste blockiert werden.
Was 20Bet von den beiden bewilligten Häusern am klarsten trennt, ist nicht das Produkt, sondern die Trägerschaft. Bei Sporttip und Jouez Sport steht eine öffentlich-rechtlich verankerte Organisation mit Sitz in der Schweiz dahinter, deren Sportwettenerträge in gemeinnützige Zwecke fliessen. Bei 20Bet steht eine Gesellschaft dahinter, auf die keine hiesige Behörde Zugriff hat. Wer mit seinem Einsatz auch über die Verwendung entscheiden will, entscheidet hier gegen die Variante, bei der er es könnte.
Fazit: Die fehlende Sperrregister-Verbindung ist der praktischste Unterschied. Sie greift genau dann, wenn der Spielende sie am dringendsten braucht.
BetFury: ein Konto ausserhalb jeder Aufsicht
BetFury arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Der Zugang kann blockiert werden.
Auf solchen Plattformen hängt die wichtigste Frage eines Kontos an den eigenen Bedingungen: wie und wann ausbezahlt wird. Wer die Plattform trotzdem prüfen will, liest zuerst die Auszahlungsbedingungen und den Sitz der Gesellschaft, bevor er etwas einzahlt. Die Angaben dazu finden sich ausschliesslich dort; eine Schweizer Stelle, die sie bestätigt, existiert nicht.
Fazit: Ein Guthaben ohne hiesige Aufsicht ist ein Guthaben, dessen Rückweg man vorher kennen muss.
HornetBet: nicht zugelassen, und was daraus folgt
HornetBet arbeitet in der Schweiz ohne Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Kraft, eine Verbindung zum Sperrregister fehlt, und Schweizer Gerichte sind für Streitigkeiten aus diesem Konto nicht zuständig.
Die Zulässigkeit ist keine Formalie, die sich von der Praxis trennen liesse. Sie entscheidet, ob überhaupt jemand die Einhaltung der Regeln prüft. Fehlt diese Instanz, gibt es auch niemanden, der sich um ein stehengebliebenes Guthaben kümmert.
Fazit: HornetBet fällt nicht durch sein Produkt aus dem Rahmen, sondern durch das, was rundherum fehlt. Das Risiko liegt beim Spielenden, vollständig.
N1 Bet: der zehnte Name und dieselbe Antwort
N1 Bet schliesst die Übersicht ab und trägt dieselbe Bewilligungslage wie die sieben Namen davor: keine Schweizer Bewilligung, keine Spielbewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung, kein Sperrregister, keine Schweizer Zuständigkeit.
Damit ist die Gruppe vollständig. Alle acht ausländischen Namen stehen aus demselben Grund ausserhalb des Vergleichs, und keiner von ihnen kann durch ein besseres Produkt in ihn hineinrutschen. Wer bei N1 Bet spielt, verlagert das Risiko auf sich selbst. Bei einem bewilligten Anbieter trägt die Institution einen Teil davon.
Fazit: Bei N1 Bet endet die Liste der zehn Namen mit derselben Feststellung wie bei den sieben davor. Die Bewilligung entscheidet, nicht das Angebot.
Häufige Fragen zur Sportwetten-App in der Schweiz
Woran erkennt man, ob eine Sportwetten-App für die Schweiz die beste ist?
An der Bewilligung, nicht am Funktionsumfang. Eine App darf hier nur mit einer Bewilligung einer der beiden Organisatorinnen betrieben werden. Wer eine App prüft, klärt zuerst, ob eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS besteht, und sieht sich erst danach das Angebot an.
Welche Apps sind für Sportwetten in der Schweiz zugelassen?
Zugelassen sind die Apps der beiden Veranstalterinnen: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine andere App darf keine Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht. Die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter Domains, keine Liste weiterer bewilligter Anbieter.
Welche Voraussetzungen gelten für ein Konto in der App?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters, keine bestehende Spielsperre und nur ein Konto pro Person. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung entfallen diese Prüfungen.
Wie wirken Verlustlimiten und Spielsperre in der App?
Vor der ersten Wette werden bei Swisslos Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, mit Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre steht in einem schweizweiten Register, das auch Casinos und Liechtenstein umfasst.
Gibt es in der App Live-Wetten und Cash-out?
Bei Sporttip ja. Cash-out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen, der Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Wie läuft die Auszahlung aus der App ab?
Bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge innert drei Arbeitstagen aufs Konto.
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