Die Dreiweg-Wette in der Schweiz: zwei Veranstalter, drei Ausgänge und eine Quote, die nie aufgeht
Auf jedem Wettschein im Fussball stehen drei Zeichen, und sie decken zusammen jedes mögliche Ergebnis ab. «1» heisst Heimsieg, «X» – in älteren Programmen «0» – heisst Unentschieden, «2» heisst Auswärtssieg. Wer sich für einen dieser drei Fälle entscheidet, spielt die klassische Siegwette. Wer sie in der Schweiz spielen will, hat genau zwei Adressen zur Auswahl, weil das Geldspielgesetz die Zahl der Veranstalter für Sportwetten auf zwei begrenzt hat.

Stand 29. Oktober 2026: Bewilligungen, Limiten und Wettarten wurden gegen die Gespa als Aufsichtsbehörde und gegen die veröffentlichten Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.
Einordnung: Was die Zahlen eins, null und zwei auf dem Wettschein bedeuten
Das Wettschein-Programm nummeriert die Ausgänge eines Spiels von links nach rechts durch. Die Heimmannschaft steht oben und wird zur «1». Das Remis steht in der Mitte und wird zum «X». Die Gastmannschaft steht unten und wird zur «2». Mehr steckt hinter der Bezeichnung nicht – es ist eine Ordnungszahl, keine Prognose.
Die drei Ausgänge schliessen einander aus. Ein Fussballspiel endet mit einem Heimsieg, einem Auswärtssieg oder einem Unentschieden, und einer dieser Fälle tritt ein. Es gibt keine vierte Möglichkeit und keine Kombination zweier Fälle innerhalb dieser Wette. Genau das macht den Markt so beliebt bei Einsteigern: Der Einsatz hängt an einem einzigen, klar umrissenen Ereignis.
Wer zum ersten Mal auf einen Schein schaut, verwechselt die Ziffern oft mit einer Rangfolge. «1» liest sich dann wie «der Erste», «2» wie «der Zweite». Das ist falsch. Die «2» ist nicht der Verlierer des Abends, sondern die Mannschaft, die auswärts spielt. Ein Auswärtssieg kann genauso wahrscheinlich sein wie ein Heimsieg – die Ziffer sagt nichts darüber, wer besser ist.
Auf dem Schein stehen neben den drei Zeichen drei Quoten. Eine Quote von 2.10 auf die «1» bedeutet: Für jeden eingesetzten Franken zahlt der Veranstalter im Erfolgsfall 2.10 Franken zurück. Sie bedeutet nicht, dass die Heimmannschaft in 47.6 Prozent der Spiele gewinnt. Die Zahl ist ein Preis, keine Wahrscheinlichkeit – und genau hier beginnt der Teil, den die Werbung gern verschweigt.
In der Schweiz heisst das Ereignis, um das es geht, Grossspiel. Sportwetten fallen unter das Geldspielgesetz, und sie dürfen nur mit Bewilligung veranstaltet werden. Der Rahmen ist eng, die Zahl der Anbieter ist klein. Wer versteht, was die drei Zeichen bedeuten, versteht damit erst die halbe Sache; die andere Hälfte ist, wer sie in diesem Land überhaupt anbieten darf.
Was auf dem Schein fehlt, ist der Hinweis auf die Verlängerung. Die klassische Siegwette bezieht sich auf die reguläre Spielzeit. Ein 1:0 nach neunzig Minuten ist ein Heimsieg, auch wenn die Mannschaft in der Verlängerung noch zwei Tore kassiert. Wer das nicht weiss, wundert sich beim ersten Livewett-Erlebnis über eine Abrechnung, die nicht zum Endstand auf dem Bildschirm passt.
Grundlagen: So setzt sich die Quote bei Heimsieg, Remis und Auswärtssieg zusammen
Eine Quote entsteht aus der Einschätzung, wie wahrscheinlich ein Ausgang ist, plus einem Aufschlag. Der Aufschlag ist die Marge. Sie ist der Grund, warum die drei Quoten eines Marktes zusammen niemals ein faires Spiel ergeben.

Man kann die Marge selbst nachrechnen. Man nimmt jede Quote, bildet ihren Kehrwert, addiert alles und zieht das Ergebnis von eins ab. Drei Quoten von 2.10, 3.40 und 3.80 ergeben 1/2.10 plus 1/3.40 plus 1/3.80, also 0’476 plus 0’294 plus 0’263, zusammen 1’033. Der Kehrwert davon, die Auszahlungsquote des Marktes, liegt bei rund 96.8 Prozent. Die Marge beträgt damit etwa 3.2 Prozent. Wer die Kehrwerte falsch herum aufaddiert, kommt auf absurde Werte über hundert Prozent – die Rechnung ist empfindlich, aber sie ist einfach.
Ein Beispiel für einen Zwei-Wege-Markt zeigt, wie stark die Marge mit der Quotenhöhe schwankt. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 beträgt der Kehrwert je 0’526, die Summe 1’053, die Auszahlungsquote 95.0 Prozent und die Marge 5.0 Prozent. Bei zwei Ausgängen zu je 1.70 liegt die Summe der Kehrwerte bei 1’176, die Auszahlungsquote bei 85.0 Prozent, die Marge bei 15.0 Prozent. Die Bandbreite für einen solchen illustrativen Markt reicht also von rund 5 bis 15 Prozent, und die genaue Zahl hängt einzig davon ab, wie tief die angebotenen Quoten liegen. Das ist ein Beispiel, kein quotierter Preis.
Der Veranstalter kassiert die Marge unabhängig vom Ausgang. Sie wird nicht als Gebühr verbucht, sondern ist in jede einzelne Quote eingerechnet. Deshalb ist der Vergleich zweier Quoten auf dasselbe Ereignis die einzige Rechnung, die dem Spieler wirklich gehört: Wer 1.95 statt 1.90 bekommt, spart fünf Rappen je Franken, und das bei gleicher Unsicherheit.
Dazu kommen die Limiten, und die sind nicht überall gleich. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Bei Jouez Sport liegt der Mindesteinsatz online bei CHF 2, in Verkaufsstellen bei CHF 3 und für Multiples bei CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.
Die Limiten sind keine Nebensache. Wer mit CHF 1 spielt, kann bei Sporttip anfangen und bei Jouez Sport online erst ab CHF 2. Wer mit CHF 400 auf ein Spiel setzt, stösst bei Jouez Sport an die Decke. Zwischen den beiden Schweizer Angeboten liegt also keine Geschmacksfrage, sondern ein Zahlenunterschied, der je nach Einsatzhöhe den einen oder den anderen ausschliesst.
Grundlagen: Vom Einsatz zum Gewinn und wo die Auszahlung endet
Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet.
Wer CHF 100 auf die «1» mit Quote 2.10 setzt, bekommt im Erfolgsfall CHF 210 zurück. Der Einsatz ist in diesem Betrag enthalten, der Reingewinn liegt bei CHF 110. Wer auf das Remis mit Quote 3.40 setzt, erhält bei CHF 100 Einsatz CHF 340, also CHF 240 Reingewinn. Die Rechnung ist trivial – und trotzdem schauen viele Spieler beim ersten Mal auf die Auszahlung und nicht auf die Rückzahlung und wundern sich.
Kombinationswetten multiplizieren. Zwei Voraussagen mit je 1.90 ergeben eine Gesamtquote von 3.61. Aus CHF 100 Einsatz werden bei Erfolg CHF 361. Der Preis dafür: Beide Voraussagen müssen stimmen. Der Veranstalter hat bei jeder Voraussage seine Marge eingerechnet, und bei mehreren Beinen addiert sich dieser Anteil zu einem grösseren Stück des Einsatzes. Wer fünf Beine kombiniert, zahlt am Ende einen höheren Anteil als bei einem Einzel.
Ausgezahlt wird nur auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Das Geldspielgesetz lässt die Auszahlung von Gewinnen und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto des Kontoinhabers zu. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Adressen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredit an Spieler wird nicht gewährt. Wer eine junge Wette mit schneller Auszahlung sucht, findet hier eine klare, aber langsame Regel.
Bei Sporttip gibt es ausserdem eine Frist: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Beide Fristen sind kurz genug, dass man sie kennen sollte, bevor man sie reisst.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Ein abgesagtes Spiel kostet also nicht den Einsatz, aber in einer Kombi die Quote eines ganzen Beins.
Rechtslage: Warum 1×2-Wetten in der Schweiz zwei Veranstaltern vorbehalten sind
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Sie ist nicht die ESBK: Die ESBK beaufsichtigt Casinos, nicht Sportwetten.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Die Vertragsgebiete sind getrennt. Swisslos führt Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, steht in einer abgeschlossenen Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die Liste enthält keine Eckball- und keine Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Qualifikationsrunden sind nur aufgeführt, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter die entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die unangenehmste Regel des Livewettens: Der Veranstalter darf eine Wette entwerten, wenn sie zu spät kommt.
Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, keine verbürgte Leistung. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Geltung. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spieler wird nach geltendem Recht nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und mit Busse bis zu CHF 500’000 bedroht. Darum beschreibt diese Seite ausländische Marken, sie bewirbt sie nicht.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt – die Gespa nennt das Domain-Hopping. Wer eine blockierte Seite sucht, findet sie oft unter einer anderen Adresse wieder. Die Sperrliste ist also keine Mauer, sondern eine Hürde.
Zum Steuerrahmen gehört ein Punkt, der viele überrascht. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen, und die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der bundesrechtliche Schwellenwert liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nachdem er 2025 CHF 1’070’400 betragen hatte. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung die richtige Adresse.
Verantwortungsvolles Wetten: Verlustlimiten, Spielsperre und die Grenze des Tipps
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Erhöhungssperre ist der wirksame Teil dieser Regel. Wer im Ärger über eine verlorene Wette die Limite hochsetzen will, muss 72 Stunden warten – lang genug, dass die meisten es sich anders überlegen. Das Gesetz verlangt dafür 24 Stunden, die beiden Schweizer Veranstalter wenden 72 Stunden in ihren eigenen Bedingungen an.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Neben der Limite steht die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss jeder Veranstalter anbieten. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Wie gut die Kontrolle an der Front funktioniert, zeigen die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der beste Schutz ist deshalb nicht die Kontrolle am Schalter, sondern die Limite, die man selbst gesetzt hat, bevor man sie braucht.
Und dann ist da die Frage, die keine Limite beantwortet. Kein noch so gründlich begründeter Dreiweg-Tipp ist gewiss. Die Quote ist ein Preis, keine Zusage, und der Veranstalter hat sie so gestellt, dass er über viele Wetten hinweg im Plus bleibt. Wer die Zahlen dieser Seite bis hierher gelesen hat, kennt den Grund: In jedem Franken Einsatz steckt ein Anteil, der nie zurückkommt. Das ist kein Skandal, sondern das Geschäftsmodell – aber es ist der Grund, warum Wetten Unterhaltung bleiben sollten und keine Einnahmequelle.
Wettmärkte rund um den Dreiweg-Tipp: Handicap, Über-Unter und die Doppelte Chance
Wer die Siegwette verstanden hat, versteht auch ihre Nachbarn, denn alle bauen auf demselben Dreiweg-Denken auf. Die Doppelte Chance packt zwei Ausgänge in eine Wette: «1X» gewinnt bei Heimsieg oder Remis, «12» bei Heimsieg oder Auswärtssieg, «X2» bei Remis oder Auswärtssieg. Zwei von drei Fällen sind damit abgedeckt, die Trefferchance steigt, die Quote fällt. Wer mit einem Favoriten rechnet, aber das Remis fürchtet, kauft sich hier eine Absicherung – und bezahlt sie über die niedrigere Quote.
Das Handicap verschiebt das Ergebnis um einen fiktiven Vorsprung. Bei einem Handicap von -1 für die Heimmannschaft gewinnt die Wette nur bei einem Sieg mit mindestens zwei Toren Abstand. Bei +1 für die Gäste gewinnt sie, wenn die Gäste siegen oder mit genau einem Tor verlieren. Der Favorit wird teurer, der Aussenseiter günstiger; attraktiv wird der Markt für den, der ein knappes Spiel erwartet.
Über-Unter löst sich vom Sieger. Bei «Über 2.5 Toren» gewinnt die Wette, wenn mindestens drei Tore fallen, egal von wem. Diese Märkte passen zu einer Meinung über den Spielcharakter – offensiv oder zäh, torreich oder verkrampft –, ohne dass man sich auf einen Sieger festlegen muss.
Ein Sonderfall im Programm ist die Kombination abhängiger Ereignisse derselben Veranstaltung. Bei Sporttip lassen sich solche Ereignisse nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Spieler heisst das: Zwei Voraussagen aus demselben Spiel, etwa Heimsieg und Über 2.5 Tore, gehören in den Bet-Builder und nicht in einen selbst gebauten Schein.
Zum Livewetten gehört ein weiteres Detail, das die Erwartung an ein Erlebnis korrigiert. Eine Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer keine Bilder hat, wettet trotzdem auf dieselben Quoten. Das ist fair, aber es nimmt dem Livewetten den Fernsehabend-Charakter, den die Werbung gern beschwört.
Bei den Zusatzfunktionen ist Sporttip zurückhaltend und transparent. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert – und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer einen Boost nutzt und dann vorzeitig aussteigt, verliert ihn.
Der Kombiboost belohnt Kombinationen mit mindestens vier Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn liegt bei 5 Prozent für vier Voraussagen, 20 Prozent für sieben, 40 Prozent für zehn und 100 Prozent für fünfzehn solche Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Der Boost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten. Bemerkenswert daran ist weniger die Höhe als die Bedingung: Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 zu treffen, ist eine andere Aufgabe als eine Wette auf einen Heimsieg.
Einordnung: Welche Marke welche Bewilligung hat
In der Schweiz gibt es keine lange Anbieterliste, über die sich eine Rangfolge legen liesse. Es gibt zwei Veranstalter, jeder in seinem Gebiet, und daneben eine Reihe ausländischer Marken, die Schweizer Spieler antreffen. Die folgende Übersicht ordnet sie nach ihrem Bewilligungsstatus. Sie ist keine Empfehlung für die ausländischen Marken: Deren Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, und Werbung für ein hier nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar.
| Veranstalter / Marke | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Boomerang Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Bewilligung nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | Ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Bewilligung nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BDMBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Bewilligung nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betify | Ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Bewilligung nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Gamdom | Ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Bewilligung nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Roobet | Ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Bewilligung nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | Ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Bewilligung nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Unibet | Ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Bewilligung nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Zwei Zeilen tragen eine Schweizer Bewilligung, acht tragen keine, und dazwischen liegt nichts. Die Tabelle kennt keine Zwischenstufe, keine befristete Zulassung und keinen Marktzugang im Verfahren. Wer in einer Anzeige liest, ein Anbieter sei «in der Schweiz registriert», sollte das nicht mit einer Bewilligung verwechseln: Eine Firmeneintragung ist keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, und eine Veranstalterbewilligung braucht es zusätzlich pro Spiel.
Swisslos Sporttip: Der Veranstalter mit dem grössten Vertragsgebiet
Sporttip ist das Sportwettenprodukt der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Genossenschaft veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS, die Aufsicht führt die Gespa.
Das Vertragsgebiet ist das grösste der beiden: die deutschsprachigen Kantone, der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt oder sich gewöhnlich aufhält, kann ein Online-Konto eröffnen. Wer ausserhalb wohnt, kommt nicht hinein, und die Ausweisprüfung gegen Adressdatenbanken macht den Versuch mit einer Adresse bei Verwandten aussichtslos.
Die Einsätze sind klar begrenzt: mindestens CHF 1, höchstens CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, höchstens CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für den Gelegenheitsspieler ist die Spanne grosszügig. Für den, der mit vierstelligen Beträgen arbeiten will, ist die Decke eine Decke.
Gewinne werden nach der Regel Einsatz mal Quote berechnet und auf fünf Rappen abgerundet. Auszahlungen laufen innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer sein Guthaben häufig abzieht, zahlt also mit der Zeit für etwas, das bei einem einzigen grösseren Abzug gratis geblieben wäre.
Zu den Wettarten gehören Einzel-, Kombinations-, System-, Live- und Langzeitwetten. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn von 5 Prozent bei vier bis 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Quoten- und Profitboosts sind online, einmal pro Wettendem nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Bet-Builder ist der einzige Weg, abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung zu kombinieren.
Verfällt eine Wette, weil ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird, werden Einzelwetten zurückbezahlt, und in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.
Fazit: Sporttip ist die richtige Adresse für alle im Swisslos-Vertragsgebiet und für den, der die grösste Auswahl an Wettarten und Zusatzfunktionen unter Schweizer Bewilligung sucht – teuer wird das Konto erst beim häufigen Abheben, wo ab der dritten Auszahlung 3 Prozent fällig werden und die Überweisung bis zu 10 Arbeitstage braucht.
Loterie Romande Jouez Sport: Der Westschweizer Veranstalter mit 2’350 Verkaufsstellen
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie veranstaltet es für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter der Aufsicht der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst sechs Kantone, und ein Online-Konto setzt Wohnsitz dort voraus. Für Deutschschweizer ist Jouez Sport damit nicht erreichbar – nicht wegen der Sprache, sondern wegen der Bewilligung.
Bei den Einsätzen ist Jouez Sport der günstigere Einstieg und die strengere Decke zugleich. Online beträgt der Mindesteinsatz CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Die Mindestquote einer Einzelwette oder Gesamtquote einer Kombi beträgt 1.10 und darf 100’000 nicht übersteigen. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen.
Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Diese Grenze trifft den normalen Spieler nicht, den mit grossen Einsätzen schon: Gewinnt die Wette darüber hinaus, wird nicht mehr ausgezahlt. Und die Mindestquote von 1.10 schliesst eine bestimmte Strategie aus – wer auf einen ganz klaren Favoriten mit Quote 1.05 setzen will, kann das hier nicht.
Für Auszahlungen gilt dieselbe Namensregel wie bei Swisslos: Guthaben und Gewinne gehen nur auf ein Konto, das auf den Kontoinhaber lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen kennt das bewilligte Schweizer Wettgeschäft nicht.
Fazit: Jouez Sport ist die passende Adresse für Westschweizer, die online schon mit CHF 2 einsteigen wollen, und die untere Grenze von 1.10 für die Quote ist die schärfste Einschränkung des Angebots – wer auf sehr tiefe Favoritenquoten setzt, findet hier keine Wette.
Boomerang Bet: Ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet ist eine ausländische Marke, die Schweizer Spieler ohne Schweizer Bewilligung anspricht. Nach dem Geldspielgesetz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz veranstalten. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, hat hier keine Geltung.
Was das praktisch bedeutet: Der Anbieter hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und bei einem Streit über eine Auszahlung fehlt eine Schweizer Stelle, die ihn entscheiden könnte. Seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Fazit: Wer bei Boomerang Bet spielt, tauscht Schweizer Rechtsschutz gegen ein anderes Wettprogramm – und muss im Streitfall mit einer ausländischen Gerichtsbarkeit vorliebnehmen.
BetLabel: Ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BetLabel tritt als ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung auf. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von Swisslos und der Loterie Romande veranstaltet werden. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung.
Der praktische Kern ist der Rechtsschutz. Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, es gibt keine Schweizer Schlichtung, und eine strittige Auszahlung lässt sich nicht nach Schweizer Recht durchsetzen. Die Domains können auf die Sperrliste kommen.
Fazit: BetLabel bleibt eine Marke für den, der den Verzicht auf Schweizer Schutz bewusst eingeht – aus Schweizer Sicht ist der fehlende Rechtsschutz der ganze Punkt.
BDMBet: Ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung.
Damit fehlen der Anschluss an das Schweizer Sperrregister, der Schweizer Rechtsschutz und eine Schweizer Stelle für Streitfälle. Die Gespa kann die Domains auf ihre Sperrliste setzen und per DNS blockieren lassen.
Fazit: Bei BDMBet gibt es keinen Schweizer Ansprechpartner, wenn eine Auszahlung ausbleibt – das ist der Preis, den der Verzicht auf eine Schweizer Bewilligung kostet.
Betify: Ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Betify ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von den beiden bewilligten Veranstaltern angeboten werden, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung.
Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und Schweizer Rechtsschutz besteht nicht. Seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekomanbieter per DNS umsetzen.
Fazit: Betify kommt für den Schweizer Spieler nur in Frage, wenn er weiss, dass er bei einem Streit keinen Schweizer Weg hat, sein Recht durchzusetzen.
Gamdom: Ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Gamdom spricht Schweizer Spieler ohne Schweizer Bewilligung an. Nach dem Geldspielgesetz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung.
Es fehlt der Anschluss an das Schweizer Sperrregister, es fehlt der Schweizer Rechtsschutz, und es fehlt eine Schweizer Stelle für Streitfälle. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Fazit: Gamdom spielt für den Schweizer Leser nur dann eine Rolle, wenn er die fehlende Schweizer Aufsicht nicht als Nachteil sieht – bei einer strittigen Wette fällt sie ihm wieder ein.
Roobet: Ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Roobet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten, und eine ausländische Bewilligung wirkt hier nicht.
Der Anbieter hängt nicht am Schweizer Sperrregister, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und Streitfälle haben keine Schweizer Instanz. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Fazit: Roobet ist eine Option für den, der den Verzicht auf Schweizer Rechtsschutz bewusst in Kauf nimmt – für jeden anderen fehlt die Instanz, die im Streitfall entscheidet.
BC.Game: Ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung.
Damit fehlen der Anschluss an das Schweizer Sperrregister, der Schweizer Rechtsschutz und eine Schweizer Schlichtungsinstanz. Die Gespa kann die Domains auf die Sperrliste setzen und per DNS blockieren lassen.
Fazit: Wer bei BC.Game setzt, verzichtet auf die Schweizer Aufsicht – und die fällt erst dann auf, wenn eine Auszahlung strittig wird und keine Schweizer Stelle sie klären kann.
Unibet: Ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Unibet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von Swisslos und der Loterie Romande angeboten werden, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung.
Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz und keine Schweizer Instanz für Streitfälle. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Fazit: Unibet bleibt für den Schweizer Spieler eine Marke ohne hiesige Bewilligung – wer dort setzt, muss die fehlende Schweizer Instanz im Streitfall selbst tragen.
Häufige Fragen zur 1×2-Wette
Was heisst 1×2 bei Sportwetten?
1×2 ist der klassische Dreiweg-Markt auf ein Fussballspiel. Die «1» steht für den Heimsieg, «X» oder «0» für das Unentschieden, «2» für den Auswärtssieg. Die drei Ausgänge schliessen einander aus und decken jedes mögliche Ergebnis ab. Die Bezeichnung stammt aus der Nummerierung der Ausgänge im Wettprogramm.
Wofür stehen die Zeichen 1, X und 2 auf dem Wettschein?
Die Ziffern geben die Position des Ausgangs im Programm an: Heimmannschaft links und damit «1», Remis in der Mitte und damit «X», Gastmannschaft rechts und damit «2». Ältere Programme schreiben statt «X» eine «0». Neben jedem Zeichen steht eine Quote, die den Preis dieses Ausgangs angibt.
Was bedeutet 1×2 bei Sportwetten im Unterschied zur Doppelten Chance?
Bei 1×2 setzt du auf genau einen Ausgang, bei der Doppelten Chance auf zwei. «1X» gewinnt etwa bei Heimsieg oder Remis. Damit sind zwei von drei Fällen abgedeckt, die Trefferchance steigt und die Quote sinkt entsprechend. Die Marge des Veranstalters fällt in beiden Märkten an.
Zählt bei einer Dreiweg-Wette auf Fussball die Verlängerung oder nur die reguläre Spielzeit?
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – im Fussball 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für die klassische Siegwette gilt demnach nur die reguläre Spielzeit.
Wie wird der Gewinn einer 1×2-Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Der Reingewinn ist die Rückzahlung abzüglich des Einsatzes.
Welche Anbieter dürfen 1×2-Wetten in der Schweiz anbieten, und was steht auf der Liste der zugelassenen Wettbewerbe?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten anbieten. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer abgeschlossenen Liste, die keine Eckball- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion enthält; Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur genannt, wenn ausdrücklich aufgeführt.
Wettarten – boxwetten.com
Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»
