Online EuroLeague wetten in der Schweiz: zwei bewilligte Veranstalter, zehn geprüfte Angebote
Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu den Bewilligungen wurden gegen die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und die Aufsicht der Gespa geprüft, die Quoten- und Regelangaben gegen die veröffentlichten Spielregeln der Veranstalter.

Die EuroLeague ist der Wettbewerb, bei dem Schweizer Wettende am schnellsten an eine Wand laufen, die sie nicht sehen. Nicht wegen der Liga. Wegen der Liste. Wer in der Schweiz auf ein Basketballspiel dieser Liga setzen will, braucht einen Veranstalter mit Bewilligung, und der darf nur anbieten, was auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht. Das ist kein Detail am Rand der Sache, das ist die Sache selbst. Alles Weitere — Quoten, Limiten, Auszahlung — hängt daran, welcher der beiden Gruppen ein Anbieter angehört, und die beiden Gruppen lassen sich nicht ineinanderrechnen.
Genau hier wird es für einen Leser unangenehm, der nur eine Quote sucht. Ein Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung schreibt auf seine Startseite, was er will; sein Angebot ist für Schweizer Recht schlicht nicht existent. Ein bewilligter Veranstalter darf dagegen nur eine geschlossene Liste bedienen, und wenn ein Markt dort fehlt, fehlt er — nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil das Gesetz es so will. Die folgende Einordnung nimmt deshalb die Limiten und den Spielerschutz zuerst, dann den Vergleich der zehn Anbieter, dann die Grundlagen der Liga und am Ende die Rechtslage. Das ist die Reihenfolge, in der sich die Fragen beim Wetten tatsächlich stellen.
Verlustlimiten vor der ersten Wette: was die Einstellung kostet, wenn sie greift
Wer zum ersten Mal bei Sporttip ein Konto eröffnet, kommt an einer Eingabe nicht vorbei. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Das ist keine Empfehlung und kein Formularfeld, das man später ausfüllt. Ohne diese Werte läuft nichts.

Was daran wirklich zählt, ist die Richtung, in die sich eine Limite bewegen lässt. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Asymmetrie ist die eigentliche Spielerschutzmassnahme, denn sie nimmt dem Impuls die Sofortwirkung: Wer nach einer verlorenen Nacht seine Limite hochsetzen will, muss drei Tage lang mit der alten Zahl weiterleben. Die gesetzliche Frist nach der Verordnung beträgt 24 Stunden für eine Erhöhung; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer die strengere Zahl erwartet hat, hat richtig gerechnet — sie steht nicht im Gesetz, sondern in den Vertragsbestimmungen des Veranstalters. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage, die man setzen kann, aber nicht muss.
Hier beginnt die Konsequenz, die dieser Abschnitt trägt: Die Limite, die ein Wettender setzt, ist nicht das Budget, das er im Kopf hat, sondern das Budget, das er schriftlich fixiert hat, und sie ist nach oben langsamer zu verändern als nach unten. Wer sich mit der Eingabe Zeit lässt, sitzt in einem Wartezimmer mit unbekanntem Ausgang. Wer sie zu tief ansetzt, verliert nicht Geld, sondern Reichweite — eine Limite, die im dritten Monat dauerhaft bindet, macht aus einem Freizeitvergnügen eine Verabredung mit sich selbst, die man ständig kontrolliert.
Spielsperre: die zweite Stufe. Wenn die Limite nicht reicht, ist die Sperre der nächste Schritt, und auch sie hat eine Richtung. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die härtere Tür, und sie schliesst nicht nur die Sportwette, sondern auch das Casino. Wer sie wählt, sollte wissen, dass er sie nicht am nächsten Wochenende wieder öffnet. Für einen Wettenden, der in einem bewilligten Angebot spielt, heisst das: Schutz ist hier eine Funktion des Systems, nicht eine Frage seines Charakters. Bei einem ausländischen Anbieter, der an dieses Register nicht angebunden ist, gibt es die Funktion nicht.
Ein Freiwilligen-Selbstausschluss lässt sich nach der Verordnung erst nach drei Monaten wieder aufheben, und eine Selbstsperre von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Auch das ist eine Richtung, keine Gebühr. Die Sperre kostet nichts, sie nimmt nur Zeit — und Zeit ist genau das, was sie nehmen soll.
Finanzielle Grenzen und Transparenz der Kosten
Die Limiten sind eine Wette gegen die eigene Ungeduld, und die Rechnung ist ehrlicher als bei Bonusversprechen, weil sich das Ergebnis nicht in Franken ausdrücken lässt. Ein Konto mit CHF 500 Limite pro 30 Tage führt zu nichts, wenn man nach drei Tagen auf CHF 5’000 erhöht — nur dass die Erhöhung 72 Stunden auf sich warten lässt, nicht drei. Diese Frist ist der einzige Punkt im Spielerschutz, an dem ein Wettender mit einer kleinen Verzögerung rechnen kann und nicht mit einer Strafe.
Was eine Limite nicht kann: sie verhindert keine schlechte Quote. Zwei Dinge bleiben getrennt. Die Limite begrenzt den Einsatz über die Zeit, die Marge frisst einen festen Anteil jedes Einsatzes, unabhängig davon, wie hoch er ist. Wer die Limite als Preiskontrolle missversteht, hat die Kosten an der falschen Stelle gesucht.
Zehn Anbieter im Vergleich: bewilligt im Land, gelistet für Schweizer Wettende
Worüber hier tatsächlich entschieden wird, ist die Frage, ob ein Anbieter eine Schweizer Bewilligung hat oder ob er nur für Schweizer Wettende erreichbar ist. Diese zwei Zustände sehen in einer Tabelle ähnlich aus und bedeuten vor Gericht etwas völlig Verschiedenes. Die folgende Übersicht ordnet die zehn Anbieter in vier Spalten ein; sie ersetzt keine Lektüre der jeweiligen Bedingungen, sie zeigt nur, woran sich eine Entscheidung zuerst stösst.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder berichtete Trägerschaft |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle liest sich kürzer, als sie ist. Sie zeigt zwei Zeilen mit einer Bewilligung und acht Zeilen ohne, und der Unterschied zwischen den beiden Blöcken ist nicht der Farbstreifen einer Urkunde, sondern die Frage, wer haftet und wer kontrolliert. Der Grund, warum die acht Auslandszeilen einander so ähnlich sehen, ist ebenfalls unbequem: Über die Trägerschaft dieser Anbieter und über ihre eigenen Regeln ist hier nichts bekannt, was ein Wettender in der Schweiz gegen eine Zusage einklagen könnte. Die zwei Schweizer Zeilen unterscheiden sich dagegen in einem Punkt, den keine Quote zeigt — dem Wohnsitz des Kontoinhabers.
Zulassung und Wohnsitz. Ein Online-Konto bei Swisslos setzt neben dem Mindestalter von 18 Jahren einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet voraus. Nur eine Registrierung pro Person ist möglich, und die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf wohnt, liest diese Liste vergeblich durch. Er gehört zu Loterie Romande mit Jouez Sport, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet.
Das ist die Konsequenz, die der Vergleich zieht und die eine Rangliste aus Quoten nie zeigen würde: In der Schweiz wählt der Wohnort den Anbieter mit. Eine Rangfolge nach Quoten und Märkten ist für einen Neuenburger oder Genfer Leser eine interessante Lektüre über eine Option, die ihm verschlossen bleibt. Nicht wegen einer Liste im Ausland, sondern wegen der Hausordnung eines bewilligten Veranstalters.
Bonusbedingungen und ihre verborgenen Kosten
Auf der Website eines Buchmachers heisst es «100 % Bonus». Bei Swisslos heisst es Kombiboost, und die Zahl ist, wie so oft, in eine Bedingung eingewickelt. Der Boost gilt nur online — Prematch, Live und für Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1,50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer bis zur letzten Stufe liest, merkt bald, dass für die «100 %» fünfzehn Voraussagen nötig sind, jede mit einer Quote von mindestens 1,50 — keine Kleinigkeit bei einem Basketballspiel, dessen Quoten in der Nähe dieser Schwelle liegen können oder eben nicht.
Dieselbe Regel erscheint noch bei zwei weiteren Angeboten. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt die Erhöhung. Eine Erhöhung, die man beim Ausstieg verliert, ist keine Erhöhung, sondern ein Pfand. Das ist ein Punkt, an dem sich Marketingprosa und Vertragstext so weit auseinanderbewegen, dass man den Unterschied nur bei eigener Rückfrage findet.
Diese Passage erklärt, wo die Kosten eines Angebots sitzen, und gehört zu den wenigen Stellen, an denen die Zahl vor der Zusage kommt. Der Rest des Vergleichs bleibt beim Nüchternen.
Grundlagen der EuroLeague: Teilnehmer, Modus und Reichweite einer Liga, die niemand mit acht Teams betet
Wer über Märkte auf diesen Wettbewerb spricht, sollte den Rahmen kennen, bevor er auf ein Ergebnis setzt. Die EuroLeague ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Euroleague Basketball und der International Management Group, die zur Endeavor Group gehört. Gegründet wurde sie im Jahr 2000 von grossen Klubs wie Real Madrid, dem FC Barcelona und Olympiakos Piräus unter dem Dach der ULEB; die erste Saison 2000/01 wurde mit 24 Teams gespielt.
Seither hat die Liga mehrfach am Teilnehmerfeld gedreht, und ab der Saison 2025/26 wurde sie von 18 auf 20 Mannschaften erweitert. Die Hauptrunde umfasst 38 Spiele im Hin- und Rückspiel. Ist das für einen Wettenden relevant? Für die Anzahl der Ereignisse ja, und für die Anzahl der Ereignisse pro Team und Woche: 20 Mannschaften mit 38 Spielen ergeben eine sehr dichte Terminliste. Für die Quotenmarge nein — die Marge auf einen Markt hängt nicht daran, wie viele Spiele die Liga umfasst. Ein dichtes Programm kann einem Wettenden mehr Anlässe geben, sein Limit aufzubrauchen. Es gibt ihm keinen einzigen besseren.
Die Struktur der Saison ist ein zweiter Punkt, den man kennen sollte, weil er die Bedeutung eines Sieges verändert. In der EuroLeague 2025/26 qualifizieren sich die ersten sechs Teams direkt für die Playoffs; die Plätze 7 bis 10 spielen in Play-ins um die letzten beiden Plätze, danach folgen Playoff-Serien im Modus «Best of five». Das ist keine Kleinigkeit für einen, der auf Positionen in der Hauptrunde setzt: Wo eine Platzierung zählt, zählt sie auf den Plätzen 6, 7 und 10 anders als auf den Plätzen 1 oder 15. Rangwetten sind im bewilligten Angebot ohnehin an Bedingungen gebunden, aber das Verständnis der Struktur entscheidet, ob man überhaupt weiss, worauf man setzt.
Das Final Four der EuroLeague 2025/26 wurde im Telekom Center Athens in Athen ausgetragen; die Saison lief vom 30. September 2025 bis zum 24. Mai 2026. Für einen Wettenden heisst das: Die Saison ist lang, und ein Markt auf den Titel hat eine andere Zeitachse als ein Spiel am Sonntag. Wer zu Beginn 10 Franken auf einen Aussenseiter setzt, bindet diesen Einsatz für Monate, ohne die Limiten dabei aus dem Blick zu verlieren — die Limite läuft parallel und unabhängig davon, ob das Geld in einem offenen Langzeitschein steckt oder in zwölf Einzelwetten.
Ein Ergebnis zum Nachdenken über die Liga, nicht zum Nachbeten: Den millionsten Punkt der EuroLeague-Geschichte erzielte Théo Maledon von Real Madrid am 18. Dezember 2025 beim 95:90 gegen Paris Basketball; den ersten Punkt hatte Dino Rađa für Olympiakos am 16. Oktober 2000 erzielt. Olympiacos Piräus gewann die EuroLeague 2025/26 als erster Hauptrunden-Erster überhaupt den Titel, und zum wertvollsten Spieler des Final Four wurde Evan Fournier gewählt. Solche Sätze sind das, was Marketing aus einem Wettbewerb macht: Rundungen und Rekorde. Massstab für eine Wette ist etwas Unaufregenderes, nämlich der Preis.
Margen und Quotenschlüssel: so berechnet sich der Preis einer Wette
Die Zahl auf dem Wettschein ist der Preis. Er lässt sich nachrechnen, und die Formel dafür ist so schlicht, dass sie in vielen Artikeln fehlt. Zur Rechnung braucht man keine Echtzeitquote und keinen Live-Verkehr, um sich vorzustellen, was ein durchschnittlicher Markt kostet. Ein illustratives Zwei-Weg-Szenario zeigt, wie sich das auswirkt. Beide Seiten stehen bei 1.90, und bei zwei Ausgängen eines Marktes ergibt sich ein Quotenschlüssel von etwa 95 %, woraus eine Marge von ungefähr 5 % folgt.
Wer die Zahl prüfen will, findet das Ergebnis mit der klassischen Formel. Bei den beiden angenommenen Quoten von 1.90 beträgt der Quotenschlüssel 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) = 0,95, also 95 % der Einsätze, die dieser Markt über beide Seiten hinweg an die Wettenden zurückzahlt. Die Differenz ist die Marge des Veranstalters und liegt bei etwa 5 %. Auf einen Einsatz von CHF 100 in diesem gedachten Markt entfielen demnach etwa CHF 95, die als Rückzahlung über die Gesamtheit der Wetten verteilt werden. Das ist eine Beispielrechnung für einen Markt mit zwei Ausgängen bei je 1.90; das ist kein Zitat eines konkreten Preises und keine Aussage darüber, was bei einem einzelnen Ausgang herauskommt.
Der entscheidende Punkt des Ergebnisses ist der Anteil am fairen Wert. Der Quotenschlüssel liegt über die zwei Seiten eines Marktes bei rund 95 %, das ist in diesem Beispiel ein Rand von etwa 5 %. Bei einem tatsächlich ausgeglichenen Markt — zwei Seiten mit gleicher Wahrscheinlichkeit und einer Quote, die beide fair abbildet — läge er bei 100 %, und jede Seite trüge ihren eigenen fairen Anteil. Je stärker der Rand, desto kleiner die Rückzahlung. Umgekehrt sinkt der Rand, wenn die beiden Wettenden mehr Geld auf verschiedene Seiten legen und das Ergebnis der Veranstalter weniger überrascht. Die genaue Zahl der Rückzahlungsquote ist veranstaltungs- und marktabhängig, und daraus folgt: Eine Angabe «95 % Rückzahlung» ist kein Merkmal eines Anbieters, sondern ein Merkmal eines konkreten Marktes an einem konkreten Tag. Was auf der Seite steht, ändert sich mit dem Markt, nicht mit dem Logo.
Was das einem Leser konkret kostet, lässt sich über die Einsatzhöhe nicht steuern. Bei einer Marge von 5 % verliert der Wettende im Durchschnitt des Beispiels jeden zwanzigsten Franken — unabhängig davon, ob er CHF 5 oder CHF 500 setzt. Die Limite begrenzt nur die Summe, über die diese 5 % laufen. Bei einem Einsatz von CHF 50 in einem Markt dieses Beispiels bleibt als durchschnittliche Rückzahlung rund CHF 47,50 — nicht als Versprechen für eine Wette, sondern als Mittelwert über viele Wetten in einem Markt mit diesem Rand. Deshalb ist die Quote kein Nebenaspekt der Anbietersuche, sondern ihr Kern: Marge ist der Preis; ein Bonus ist ein Rabatt, der erst nach Bedingungen ausgezahlt wird.
Und die zweite Rechnung, die einen Einsatz wert sein könnte: Was ein Gewinn überhaupt zurückbringt, bevor er ankommt. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer CHF 20 auf Quote 1.90 setzt, rechnet also mit CHF 38. Das ist das Rückzahlungsversprechen aus dem Einsatz und der Quote. Ob es eintritt, ist ein anderes Buch — keines, in dem diese Seite blättert.
Der Rand, den jeder Markt trägt, ist die eine Konstantheit im Geschäft. Deshalb lohnt sich die Frage, ob Sporttip überhaupt etwas anbietet, wo man billiger setzen kann. Am Schweizer Markt nicht — und das ist keine Bequemlichkeit, sondern eine Folge der Bewilligungen, über die der nächste Abschnitt spricht.
Rechte und Grenzen: warum nur zwei Veranstalter, und was eine ausländische Lizenz hier bedeutet
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1.1.2021). Nicht die ESBK — die beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung (Art. 21-25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Von den Nettoerträgen geht ein Teil an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist eine unbequeme Antwort auf eine naheliegende Frage — mehr Auswahl wäre besser, aber die Auswahl steht nicht zur Debatte, solange das Gesetz zwei Veranstalter zulässt. Wer die Zahl bedauert, muss den Artikel ändern, nicht den Anbieter suchen.
Was gewettet werden darf. Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Rangwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Auf der Liste finden sich keine Corner- oder Kartenmärkte und kein Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht.
Diese Liste ist der Punkt, an dem ein EuroLeague-Fan aus dem Ausland den Kopf schüttelt. Er sieht bei einem Offshore-Anbieter Wetten auf eine Saisonrangfolge oder auf Karten, hier sind sie nicht im Angebot. Der Grund liegt nicht in der Basketball-Regel, sondern in einer Tabelle mit Datum 10.09.2026. Ein Markt, der dort nicht steht, existiert im bewilligten Angebot nicht, und kein Kundendienst macht ihn möglich. Statt zu rätseln, ob ein bestimmter Markt fehlt, hilft die Gespa-Liste — sie ist öffentlich und in der Fassung mit Datum versehen, und sie beantwortet die Frage schneller als ein Support-Chat.
Die Sperrliste, und was sie nicht leistet. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping; die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Wer die Meldung also als Garantie liest, unterschätzt die Mechanik. Eine Sperrliste ist eine laufend nachgeführte Liste, kein Zaun.
Wer die Bewilligungen selbst prüfen will, findet sie in den öffentlichen Registern und Publikationen der Aufsicht. Diese Adresse sollte man nicht mit einem Anbieter verwechseln, der als «Partner der Aufsicht» oder ähnlich firmiert; eine Bewilligung hat eine Nummer und einen Inhaber, ein Hinweis in einer Fusszeile hat nichts dergleichen. Die Prüfung ist ein Register, keine Vertrauensfrage.
Steuern: der Betrag entscheidet, und der Wohnkanton entscheidet mit. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, deshalb bleibt es bei der Formel «je nach Kanton» und bei keiner kantonalen Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück, die über die Steuererklärung deklariert und zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt deutlich darunter — keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Zu diesen Punkten gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen, nicht die Website.
Auszahlung und Identität. Gewinne und Guthaben werden bei bewilligten Anbietern nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Ein Zahlungsmittel, das keine Namensprüfung kennt, hat hier keinen Platz. Anders als in manchen Nachbarländern existiert in der Schweiz kein Zahlungsblocking-Werkzeug gegen unerlaubte Wettseiten — Banken und Kartensysteme sperren solche Zahlungen nicht. Wer sich einbildet, die eigene Bank fange einen Einsatz bei einem Anbieter ohne Bewilligung ab, irrt.
Ein Konto, ein Spieler. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, und das Mindestalter für Sportwetten liegt bei 18 Jahren. Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — die Regel richtet sich an alle Beteiligten, nicht nur an Profis. Dass ein Verkaufsstellen-Netz nicht lückenlos schützt, ist bekannt: Bei Testkäufen der Gespa 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer aus dieser Zahl ableitet, an der Verkaufstheke sei alles unter Kontrolle, liest sie falsch herum.
Werbung. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonusbeträge und -bedingungen ergeben sich nur aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten besteht nicht. Diese Regeln sind der Grund, warum diese Seite beschreibt und bewertet und für nichts wirbt.
Ausländische Bewilligungen und die Konsequenzen, die sie hier nicht haben
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Organisiert jemand Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung, ist das eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird; bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, so die Haltung des Bundesamts für Justiz. Das klingt nach Erleichterung und ist keine: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es fehlt jede Schutz- oder Fair-Play-Kontrolle.
Was einem Wettenden bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung tatsächlich fehlt, lässt sich in drei Konsequenzen fassen. Er ist nicht an das Sperrregister angebunden — die Sperre, die er sich selbst auferlegt, existiert dort nicht. Er hat keinen Schweizer Rechtsweg gegen den Anbieter. Und seine Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerlich anders zu behandeln als die aus einem bewilligten Grossspiel. Auf der anderen Seite stehen bei zwei bewilligten Veranstaltern eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Keines der beiden Modelle ist per se «die sichere Wahl». Wenn ein Anbieter ohne Bewilligung in der Schweiz erreichbar bleibt, dann deshalb, weil eine Sperrliste nachgeführt wird und nicht, weil er hier etwas darf.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Eine Rangfolge, die als einziges Merkmal die Bewilligung nimmt, hätte nach zwei Zeilen fertig zu sein. Das wäre die bequeme Reihenfolge und die falsche, denn die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind für einen Wettenden ein eigenes Thema: Er trifft sie im Netz, und er trifft dort ein Angebot, das nichts mit der Schweiz zu tun hat. Die Bewertung unten folgt derselben Massstäben für alle zehn und markiert die Zugehörigkeit ausdrücklich. Die Reihenfolge der Einträge folgt der Marktübersicht und ist keine Leistungsrangfolge.
Swisslos Sporttip — die bewilligte Basis, an der sich alles andere messen muss
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das ist eine der zwei Veranstalterbewilligungen, die es in der Schweiz für Sportwetten gibt. Die Daten zur Online-Registrierung sind hier am strengsten dokumentiert: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person. Der Ausweis wird ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Mindesteinsatz und Höchsteinsatz sind klar beziffert. Für Einzel- und Kombinationswetten liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000; für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist eine Hausordnung, die sich bewegen kann. Für einen Wettenden heisst es, dass das Angebot stabil ist und die Obergrenze nicht. Die wechselseitige Bindung bleibt trotzdem: Bei einem Systemwetten-Cap von CHF 10’000 liegt das Feld für Leute, die ganze Kombinationen staffeln, deutlich über dem, was Einzelwettende nutzen — aber es liegt auch nicht dort, wo jemand mit einem grossen Budget ohne Limit arbeiten könnte.
Zur Plattform gehört eine Reihe von Funktionen, und jede hat eine Bedingung, die man vorher liest. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Zwei Detailregeln verdienen einen eigenen Satz. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für einen, der gerne mehrere Ereignisse eines Spiels verbindet, ist das die wichtigste Zeile im Regelwerk: Was ohne die Funktion entsteht, kann ganz verschwinden — nicht nur der Teil, der stört. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Die Marge des Anbieters steht nicht in den Spielregeln, und niemand muss sie dort suchen; der Quotenschlüssel eines Marktes lässt sich aus den Quoten nachrechnen, so wie es die Rechnung im Abschnitt über Quotenschlüssel und Marge tut. Was an Swisslos hängt, ist das grösste Paket an Schweizer Schutz, das es hier gibt: geprüfte Identität, Vertragsgebiet, Sperrregister, Auszahlung nur auf ein Namenskonto. Das ist kein Vorteil, den man in Prozent ausdrücken kann, und die Kehrseite ist ebenso deutlich: eine geschlossene Liste von Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten, ein Wohnsitzkriterium und eine Obergrenze, die sich ändern kann. Wem diese Grenzen lieber sind als ein Schatten, in dem nichts gemeldet und nichts gesperrt wird, für den bleibt hier trotzdem die Frage offen, die jede Bewilligung mit sich bringt — ob man in einem regulatorisch sauberen Umfeld mit einem schmaleren Angebot zufrieden ist.
Loterie Romande Jouez Sport — dasselbe Geschäftsmodell, andere Landkarte
Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wie bei Swisslos liegt eine Veranstalterbewilligung nach dem BGS vor, die Aufsicht führt die Gespa.
Für einen Wettenden in Genf ist der Unterschied zur Deutschschweiz keine Geschmacksfrage. Ein Konto lässt sich nur mit Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters führen, und das Gebiet von Jouez Sport deckt sich mit den sechs Kantonen. Wer in Freiburg wohnt und dort ein Konto eröffnet, kann nicht einfach auf Swisslos ausweichen, wenn ihm das Wettsortiment nicht passt. Der Spielraum zwischen den beiden Schweizer Angeboten ist deshalb kleiner, als die Zahl 20 vermuten liesse. Auf der Karte sind es zwei Blöcke, und die Wohnadresse weist jedem seinen zu.
Was die Bewertung hier tragen muss, ist eine Verteilung statt einer Wahl: 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen bedeuten für viele Spielende kurze Wege zur Theke — und die Theke ist der Ort, an dem die Gespa 2025 in 47,5 % von 200 Testkäufen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft sah. Wer dort sein Konto öffnet, verlässt sich auf eine Kontrolle, die schon einmal durchgefallen ist. Was dieser Anbieter nicht bietet, ist eine Alternative zum schmaleren Sortiment: Dieselbe geschlossene Liste bindet beide Schweizer Veranstalter, und wer hier auf einen Markt wartet, den die Liste nicht kennt, wartet vergeblich.
PowBet — erreichbar, aber nicht zuständig, und der Unterschied ist nicht akademisch
PowBet gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten; eine Bewilligung, über die PowBet verfügt, ist hier nicht belegt, und ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) ändert sie an der Zuständigkeit nichts. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, die Telekom-Anbieter per DNS blockieren.
Mehr ist über ihn nicht zu sagen, und das ist keine Auslassung, sondern der Befund: Die Bewertung kann sich nur auf Felder stützen, die belegt sind. Aus einem Schweizer Blickwinkel beschränkt sich sein Profil damit auf das, was er nicht ist. Wer hier sein Geld einsetzt, bezahlt keine Schweizer Aufsicht mit und erhält im Gegenzug auch keine. Ob man das als Freiheit oder als Niemandsland liest, hängt von der Erwartung ab, die man an einen Anbieter stellt, und diese Erwartung formuliert das BGS nicht mit.
Cloudbet — Marke im Netz, im Schweizer Recht keine Adresse
Auch Cloudbet fällt in die Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Was für die Bewertung bleibt, ist die rechtliche Einordnung: keine Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain über die Sperrliste blockiert wird. Eine Bewilligung, über die der Anbieter verfügt, ist nicht belegt und entfaltet hier ohnehin keine Wirkung.
Für einen Leser, der über Livewetten nachdenkt, ist der Vergleich mit dem bewilligten Modell unangenehm eindeutig. Bei Swisslos kann eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, mit Quote 1.00 gewertet werden — eine Regel, die man in den Spielregeln nachlesen kann, weil es Spielregeln gibt, die hier gelten. Bei einem Anbieter, der in der Schweiz nicht veranstalten darf, fehlt jede Instanz, die eine solche Regelung überhaupt durchsetzt. Wer sich auf Livewetten einlässt, sollte wissen, an welcher Stelle sein Preis später gerichtlich überprüfbar wäre. Hier wäre er es nicht.
MrXbet — ohne Bewilligung heisst hier: ohne Schweizer Spielerschutz, ohne Schweizer Weg
MrXbet fehlt die Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung des Anbieters ist nicht belegt und gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Damit fehlen die Anbindung an das Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und der Schutz, den ein bewilligtes Grossspiel mit sich bringt.

Der praktische Unterschied zeigt sich an den Limiten. Ein Wettender bei Swisslos setzt Verlustlimiten vor der ersten Wette und weiss, dass eine Erhöhung erst nach 72 Stunden greift. Bei einem Anbieter, der nicht an das Schweizer System angebunden ist, hängt die Frage, welche Limiten es gibt, an dessen eigenen Bedingungen, und diese Bedingungen sind nicht Teil des Schweizer Schutznetzes. Wer eine solche Seite nutzt, sollte das eigene Limit mitbringen, statt darauf zu warten, dass ein Formular danach fragt.
Rabona — ein Angebot ohne Schweizer Platz, und was das für die Auszahlung bedeutet
Rabona gehört zu den acht Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung ist nicht belegt und hätte in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS); keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste blockierbar.
An der Auszahlung wird die Sache konkret. Bei einem bewilligten Veranstalter gehen Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung hängt alles an dessen eigenen Zahlungswegen, und für den Einsatz wie für den Gewinn gibt es in der Schweiz keine Rückholinstanz, weil es keine gibt — eine Strafverfolgung gegen den Anbieter kann Einsätze und Gewinne einziehen, ohne dass der Spielende etwas falsch gemacht hat. Die Frage, ob ein Gewinn ankommt, ist keine Treuefrage zwischen Nutzer und Plattform, sondern eine Frage der Rechtsordnung, unter der die Zahlung läuft.
Betovo — wo die Bewilligung fehlt, dekretiert der Wohnkanton keine Heimstatt
Betovo ist ohne Schweizer Bewilligung geführt. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten; eine Bewilligung des Anbieters ist nicht belegt und ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), und es besteht keine Verbindung zum Sperrregister, kein Rechtsweg und die Möglichkeit der DNS-Sperre.
Für die Bewertung heisst das, dass dieser Anbieter auf einem anderen Boden steht als die zwei Schweizer Zeilen, und dass dieser Boden aus Schweizer Sicht keiner ist. Er bleibt für Schweizer Wettende trotzdem sichtbar, und genau das ist der Grund, warum die acht Anbieter ohne Bewilligung in dieser Übersicht überhaupt vorkommen: Sie sind Teil der Realität, die ein Leser beim Suchen antrifft. Eine Bewertung, die sie unterschlägt, würde einen Teil der Entscheidung ausblenden, statt sie zu erleichtern.
DirectionBet — sichtbar, aber für Schweizer Recht nicht aufgestellt
DirectionBet steht ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung in dieser Gruppe. Eine Bewilligung des Anbieters ist nicht belegt und gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS); Anbindung an das Sperrregister, Schweizer Rechtsweg und Schweizer Schutz fehlen, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Was diese Einordnung nach sich zieht, zeigt sich an der ersten Wette, nicht an der letzten. Ein Wettender, der im bewilligten Angebot startet, legt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage fest und senkt sie sofort, während eine Erhöhung 72 Stunden wartet. Bei einem Anbieter ohne dieses System ist der Einstieg möglich, ohne dass ihn jemand nach einem Limit fragt. Man kann das als Bevormundung empfinden und trotzdem zugeben, dass der Unterschied genau einmal wichtig wird: an dem Abend, an dem man ihn braucht.
1Bet — die Bewilligung, die hier zählt, fehlt
1Bet fällt in die Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung des Anbieters ist nicht belegt und ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); es fehlen Anbindung an das Sperrregister, Schweizer Rechtsweg und der Schutz eines bewilligten Grossspiels, und die Domains sind über die Sperrliste blockierbar.
Unter den bewilligten Anbietern ist die Auszahlung an ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers gebunden, und Kredit an Spielende ist nicht erlaubt. Bei einem Anbieter aus dieser Gruppe richtet sich alles nach dessen eigenen Regeln, die nicht durch das Schweizer System gefiltert sind. Wer die Schweizer Schutzvorgaben deshalb als lästig empfindet, sollte sich die Gegenprobe stellen: Ein Kontrollmechanismus, den man selbst nicht braucht, ist von einem Schutzmechanismus, den man nicht hat, in dem Moment ununterscheidbar, in dem man ihn doch bräuchte.
N1 Bet — ohne Schweizer Bewilligung: was hier nicht greift, kann auch nicht nachgeholt werden
N1 Bet komplettiert die Liste ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); das Fehlen zeigt sich an denselben drei Stellen — keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste blockierbar.
Der Vergleich mit dem bewilligten Angebot endet für die acht Anbieter dieser Gruppe nicht bei einem Etikett. Er endet bei der Sperre, die sich jemand selbst auferlegt. Bei Swisslos wird eine unbefristete Sperre in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein gilt. Wer dieses Register meidet, schliesst sich selbst aus dem wirksamsten Schutzinstrument aus, das der Schweizer Markt kennt — und kann es nicht nachträglich auf einer Seite einfordern, die es nicht führt.
Welche Zahl an welcher Stelle entscheidet
Wer die Abschnitte in dieser Reihenfolge gelesen hat, hat drei Dinge beisammen, die selten nebeneinander stehen. Die Verlustlimite ist eine Selbstverpflichtung mit einer Frist, die nur in eine Richtung schnell ist. Die Marge ist ein fester Anteil jedes Einsatzes in jedem Markt, und ein illustratives Zwei-Weg-Szenario bei Quoten von 1.90 zeigt, wie sie sich als Rückzahlungsquote von rund 95 % und Marge von etwa 5 % rechnen lässt. Die Bewilligung entscheidet, welches Recht überhaupt auf eine Wette anwendbar ist — und in der Schweiz bleiben davon zwei Veranstalter übrig.
Was daraus folgt, in einem Satz: Für Leserinnen und Leser mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet ist Sporttip die naheliegende erste Adresse, für Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen Jouez Sport, und beide Male gilt die geschlossene Gespa-Liste. Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bleiben sichtbar, aber sie stehen in einer anderen Rubrik, mit einem anderen Ort, an den man sich bei einem Streit wendet — nämlich an keinen in diesem Land. Wer dort dennoch setzt, tut es mit den Regeln dieses Anbieters als einziger Ordnung und mit dem Risiko, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.
Eine letzte Einordnung, die keinen Franken kostet: Die grösste Zahl auf der Seite ist nicht die Quote, sondern die Zahl der Anbieter mit Bewilligung. Zwei. Das ist wenig, es ist kein Versäumnis der Aufsicht, und es ist die Zahl, die jede Wette in der Schweiz zuerst mit sich trägt.
Häufige Fragen zu Online-EuroLeague-Wetten in der Schweiz
Dürfen Schweizer Veranstalter Wetten auf die EuroLeague überhaupt anbieten, und wo steht das?
Sie dürfen, aber nur innerhalb der erlaubten Palette. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) legt fest, was angeboten werden darf. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangwetten nur unter Bedingungen, Corner- und Kartenmärkte sowie Esport stehen nicht darauf.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und was umfasst eine Bewilligung?
Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa. Eine Bewilligung besteht aus Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Art. 21-25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip, Loterie Romande mit Jouez Sport.
Wie viele Mannschaften und Spiele umfasst die EuroLeague-Hauptrunde, und was heisst das für die Märkte?
Ab der Saison 2025/26 sind es 20 Mannschaften, die Hauptrunde umfasst 38 Spiele im Hin- und Rückspiel. Das ergibt viele Anlässe über die Saison, vom 30. September 2025 bis zum 24. Mai 2026. Auf die Quotenmarge eines Marktes wirkt sich die Ligagrösse nicht aus.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette, und was ist die Marge des Anbieters?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Die Marge ist der Teil des Marktes, den der Veranstalter behält: Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei etwa 95 %, die Marge also bei rund 5 %.
Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und wann greift eine Erhöhung?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie werden Gewinne besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück.
US-Sport – boxwetten.com
Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»
