Zwei Bewilligungen, zehn Namen – der ehrliche Blick auf Schweizer Sportwetten-Anbieter

Updated Oktober 2026
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Sportwetten in der Schweiz sind ein Grossspiel mit Bewilligungspflicht – und das Angebot ist kleiner, als jede Suchanfrage vermuten lässt.

Eine Reihe leerer Sitzplätze in einem Stadion, die Sessel in gleichmässigem Abstand, über den Rängen ein Abendhimmel in Rosa.
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Stand: 29. Oktober 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa und die veröffentlichten Spielregeln der beiden Veranstalter abgeglichen.

Wer heute nach einem Schweizer Wettanbieter sucht, stösst auf zwei völlig verschiedene Märkte, die dieselben Wörter benutzen. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter mit einer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Auf der anderen Seite steht eine lange Reihe internationaler Marken, die sich an Schweizer Spielende richten, aber ohne Schweizer Bewilligung arbeiten. Der Unterschied liegt nicht im Design der Website und nicht in der Höhe eines Bonus. Er liegt darin, was passiert, wenn etwas schiefgeht: ob ein Spielerkonto verifiziert wird, ob eine Verlustlimite technisch greift, ob eine Spielsperre im schweizerischen Register landet, ob überhaupt eine Stelle existiert, bei der man sich beschweren kann.

Die kurze Antwort auf die Frage, welcher Anbieter der beste ist, lautet deshalb nicht «der mit dem grössten Bonus», sondern: der, dessen Regeln zu deinem Wohnort und zu deinem Kopf passen. Zwei Veranstalter bedeuten zwei Wege. Für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein führt der eine über Swisslos, für die sechs Westschweizer Kantone der andere über die Loterie Romande. Wer in Genf wohnt, kann bei Sporttip kein Konto eröffnen, und wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht hinein. Das ist keine Empfehlung, das ist eine Tatsache mit Folgen für jeden Vergleich, den man im Netz liest.

Die ausländischen Marken sind auf den folgenden Seiten trotzdem präsent, und sie werden hier auch beschrieben, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Bewertet werden sie nach denselben Kriterien wie die beiden bewilligten Häuser. Sie tragen alle dieselbe Kennzeichnung, und sie lautet: ohne Schweizer Bewilligung.

Warum es nur zwei bewilligte Veranstalter gibt

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) ordnet die Online-Sportwette in den Bereich der Grossspiele ein und unterstellt sie der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht zwei Dinge: eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel. Und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz – dieser Satz steht im Gesetz selbst und ist der Angelpunkt der ganzen Frage.

Ein Schweizer Bergdorf mit Kirchturm und einem kleinen Fussballplatz am Hang, im Hintergrund schneebedeckte Gipfel.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos bespielt mit Sporttip das Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Das ist die ganze Auswahl an rechtmässigen Anbietern. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht in diesem Feld nur die eine Liste, die für Schweizer Spielende wirklich relevant ist – und das ist keine Liste von Anbietern, sondern eine Liste von gesperrten Domainnamen.

Der Schweizer Weg ist damit auch der schmalste. Er verlangt eine Wohnadresse im Vertragsgebiet, er verlangt eine verifizierte Identität, er kennt keine anonymen Einzahlungen und er lässt Wetten nur auf das zu, was auf einer geschlossenen Liste steht. Der Weg über eine ausländische Seite ist breiter, offener und schneller – und er kennt keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz. Wer das als Vorteil verkauft, verkauft eine Seite, die niemandem Rechenschaft schuldet.

Die Spielenden selbst machen sich bei einer Wette ohne Bewilligung nicht strafbar. Das Bundesamt für Justiz hält das ausdrücklich so fest. Der ganze Apparat des Gesetzes richtet sich gegen den Veranstalter, und dort wird es ungemütlich: Das Veranstalten ohne Bewilligung ist strafbar, gewerbsmässig mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Einsatz und Gewinn eines Spielenden können in einem Verfahren gegen den Anbieter trotzdem eingezogen werden. Der Spielende zahlt also nicht das Bussgeld. Er trägt das Risiko.

Eine Nebenwirkung der Zwei-Veranstalter-Regel ist der Nutzen: Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Auf die Sportwetten entfielen dabei CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Das ist eine Zahl, die man kennen sollte, weil sie das Geschäftsmodell erklärt: Bei einem bewilligten Anbieter fliesst ein Teil des Verlusts der Spielenden in die Sportförderung des eigenen Kantons. Bei einer ausländischen Seite fliesst er dorthin, wo die Firma sitzt.

Was auf den bewilligten Seiten stehen muss – und was die Bewilligung kostet

Kein bewilligter Anbieter kann so tun, als wäre er ein normaler Online-Shop. Der Schutz ist technisch eingebaut, und wer ihn noch nie gesehen hat, hält ihn für Bürokratie, bis er ihn einmal braucht.

Ein Holzzaun trennt zwei Wiesen entlang eines Feldwegs, dahinter ein Waldrand im diffusen Morgenlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt optional eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Das ist der eine Mechanismus, den ein ausländischer Anbieter in dieser Form nicht kennt, weil die Pflicht aus dem Gesetz kommt und nicht aus einer Marketingabteilung. Die 72 Stunden sind der eigentliche Kern: Ein Impuls am Samstagabend lässt sich am Sonntagmorgen nicht mehr in eine Grenze umwandeln. Der Zeitverzug ist die Funktion, nicht der Fehler.

Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für einen bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach den Vorschriften erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine befristete selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Anbieter anbieten. Solche Sätze sollte man zweimal lesen, weil sie die eigentliche Dienstleistung beschreiben, die ein bewilligtes Haus von einer Offshore-Seite unterscheidet.

Alle diese Schutzmechanismen hängen an derselben Bewilligung. Bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung ist ihre Wirkung nicht gesichert, weil es keine Stelle gibt, an die man sich wenden könnte, wenn sie nicht greift. Das ist der Grund, warum die Gespa an dieser Stelle überhaupt nicht zuständig ist: Sie hat keine Handhabe gegenüber einem Anbieter, den sie nie bewilligt hat.

Das Sperrregister ist die andere Hälfte der Sache. Wer dort eingetragen ist, wird schweizweit ausgeschlossen, und die Gespa prüfte im Jahr 2025 mit Testkäufen, wie gut das stationär funktioniert. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Jugendschutz in der Schweiz für lückenlos hält, irrt sich an dieser Zahl entlang. Der Online-Bereich ist strenger – dort ist ein verifizierter Kontoabschluss Pflicht – aber «kontrolliert» ist nicht dasselbe wie «wasserdicht».

Was die Bewilligung auf der anderen Seite kostet, ist ein geschlossenes Wettprogramm. Nur Sportveranstaltungen sind zugelassen; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Was tatsächlich angeboten werden darf, steht in der Liste der Gespa mit den zugelassenen Sportarten, Wettbewerben und Wettarten in der Version vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden nur, wenn sie dort stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn eine Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Esports kommt in der Liste nicht vor. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Das ist der Preis des schweizerischen Weges: Die Auswahl ist schmaler, und sie ist bewusst schmal. Ein Anbieter ohne Bewilligung kann Kuchen im Dschungelcamp quotieren, wenn er will. Ein bewilligter darf es nicht, und zwar unabhängig davon, wie viele Spielende es verlangen.

Was gegen null Wetten für Kinder und einen Krypto-Bonus spricht

Bei den Zahlungswegen zeigt sich der Unterschied zwischen den zwei Welten am schnellsten, und er hat nichts mit Technik zu tun.

Gewinne und Guthaben werden bei einem bewilligten Anbieter nur auf ein Zahlungskonto mit dem Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Das ist keine Hausregel, sondern steht in der Verordnung: anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredit an Spielende gibt es ebenfalls nicht. Wer eine Schweizer Sportwette abschliesst, hat damit eine Identität hinter dem Konto, ob er will oder nicht. Bei ausländischen Seiten ist das die Ausnahme, nicht die Regel.

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die beiden Grenzen greifen zusammen: Man kann den Deckel nicht dadurch aushebeln, dass man in kleinen Raten auflädt.

Bei den Auszahlungen wird es interessant, weil hier zum ersten Mal eine Gebühr ins Spiel kommt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Drei Prozent sind kein Weltuntergang, aber es lohnt die Rechnung: Wer nach dem ersten Auszahlungsfrei sind, zahlt den Pauschalbetrag nicht, sondern einen Anteil der Summe, und der wächst mit jedem Franken auf dem Konto. Ein Guthaben aufzubauen statt es abzuräumen ist deshalb der teurere Weg. Man kann das als Gebühr für wenige, grössere Auszahlungen lesen. Man kann es auch anders lesen: Das Haus hat kein Interesse an häufigen kleinen Abflüssen.

Bei kleineren Gewinnen greift eine Automatik. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die CHF 1’000 sind damit eine Komfortgrenze und keine Sicherheitsgrenze – darunter muss man nichts beantragen, darüber läuft es aktiv über die Bankverbindung.

Was diese Regeln zusammen bedeuten, sieht man erst, wenn man sie nebeneinander legt. Die Auszahlung geht auf ein Konto im eigenen Namen, innert 3 Arbeitstagen bei grossen Gewinnen, innert 5 bis 10 Arbeitstagen bei regulären Auszahlungen, kostenlos zweimal im Jahr, danach mit einer möglichen Kommission. Der Markt hat keine Werkzeuge, um Zahlungen an unerlaubte Wettseiten zu blockieren. Wer glaubt, seine Bank oder sein Kartennetz sperre solche Zahlungen, glaubt an einen Mechanismus, der nicht existiert.

Dass Swisslos ausdrücklich PostFinance Pay nennt und kein anderes Wallet, ist ein Beispiel für die Grundregel dieses Abschnitts: Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Bei den ausländischen Marken verlaufen die Dinge anders, und für die hier bewerteten ausländischen Marken sind ihre Zahlungswege nicht durch eine Bewilligungsauflage bestimmt. Wer dort einzahlt, sollte sich vorher die Auszahlungsbedingungen selbst durchlesen – und zwar die Passage zur Identitätsprüfung, nicht die zum Bonus.

Livewetten und Cash-Out: was bewilligt ist und was nur beworben wird

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das Geldspielgesetz kennt keine Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Die Grenze liegt nicht bei der Livewette, sondern beim Wettprogramm: Was nicht auf der Gespa-Liste steht, wird auch live nicht angeboten.

Der Mechanismus selbst ist harmlos beschrieben und unangenehm in der Wirkung. Eine Livequote bewegt sich mit dem Spiel, und der Veranstalter kalkuliert sie laufend neu. Wer während eines Spiels auf eine Quote klickt, klickt auf eine Zahl, die in der Schweiz vor allem für Sporttip dokumentiert ist: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Was im Stadion in fünf Sekunden passiert, kann die Wette also entwerten, während der Finger noch unterwegs ist. Das ist keine Schweizer Besonderheit, sondern die Bauart der Livewette; wer sie spielt, spielt gegen eine Verzögerung, die das Haus mitgestaltet.

Bei den Livequoten fällt ausserdem ein Punkt an, den kaum jemand auf dem Radar hat: Eine Livewette bei Sporttip gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Es braucht keinen Stream. Wer eine Wette davon abhängig macht, das Spiel auch sehen zu können, verwechselt zwei Dienstleistungen, die nichts miteinander zu tun haben.

Cash-Out ist in der Schweiz nicht reguliert. Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und sonst nichts. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Man kann diese Funktion in einem Satz zusammenfassen, und der Satz ist unbequem: Du verkaufst eine Position zurück an die Gegenpartei, die den Preis kennt und bestimmt. Der Unterschied zum möglichen Gewinn ist der Preis der Bequemlichkeit. Wer vor einem Kracher in der 80. Minute die Nerven verliert, zahlt dafür, und zwar nicht in einer Währung, die auf dem Wettschein steht, sondern in entgangenem Gewinn. Die 72 Stunden beim Erhöhen einer Limite und der Abschlag beim Cash-Out sind übrigens dasselbe Prinzip in zwei Richtungen: Beide sind Zeitfenster, die dem Spielenden Entscheidungen erschweren, die er später bereuen könnte. Das eine schützt, das andere kostet.

Bei den ausländischen Marken ist die Frage schon deshalb schwerer zu beantworten, weil Cash-Out dort oft umfassender beworben wird, ohne dass eine Aufsicht die Bedingungen prüfen würde. Wer eine Teilauszahlung sucht, sucht bei einer Schweizer Bewilligung an der falschen Stelle: Hier gibt es sie nicht.

Wettarten, Kombinationen und der Anteil, der im Preis steckt

Zwei Wetten auf dasselbe Spiel können sich ausschliessen, und der Umgang damit ist eine der wenigen Stellen, an denen Schweizer Regeln direkt in den Wettschein hineinreichen.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt das Haus versehentlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann es die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Regel existiert, weil «Tor in der ersten Halbzeit» und «Tor in der zweiten Halbzeit» desselben Spiels keine unabhängigen Ereignisse sind – die Quote einer Kombination setzt Unabhängigkeit aber voraus. Wer solche Voraussagen in einer Kombiwette zusammenklickt, klickt an der Funktion vorbei, und der Rückerstattungsfall ist dann der beste Ausgang, den die Wette noch nehmen kann.

Bei Kombinationen sind die Boosts dokumentiert. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Die Staffel ist steil, und das ist ihr Zweck. Vier Voraussagen sind schnell beisammen, fünfzehn sind eine Sportwette gewordenes Projekt. Wichtiger als die Höchststufe ist die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage: Sie schliesst die Voraussagen aus, die man eigentlich für nötig hält, um eine lange Kombination überhaupt durchzubringen. Eine Kombination aus lauter Favoriten gewinnt häufiger und qualifiziert nicht.

Quotenboosts gelten bei Sporttip nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Zwei Dinge sind daran bemerkenswert: «Einmal pro Wettenden» heisst, dass die Erhöhung ein Köder für den ersten Wettschein ist und nicht ein dauerhaft besserer Preis. Und die Koppelung an den Verzicht auf Cash-Out ist eine elegante Konstruktion, weil sie den Verkaufsreflex bestraft und die Position im Buch behält.

Bleibt die Marge, die in jeder Quote steckt und die in keinem Bonus erwähnt wird. Sie ist die Antwort auf die Frage, was ein Anbieter an einem Markt verdient, wenn die Einsätze gleichmässig verteilt sind. Rechnen lässt sich das an einem illustrativen Zweiwegemarkt mit Quoten von je 1.90 – einem Rechenbeispiel, nicht einem abgefragten Preis. Aus den beiden Quoten ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also rund 95 %. Die Marge liegt damit bei etwa 5 % dessen, was auf diesem Markt insgesamt gesetzt wurde. Über beide Seiten dieses Marktes gerechnet behält das Haus also ungefähr 5 Rappen von jedem Franken, der auf die zwei Ausgänge verteilt wird, und 95 Rappen gehen als Auszahlung zurück. Die Zahl ist eine Bandbreite, keine Naturkonstante: Sie hängt an der Bauart des Marktes, und ein Markt mit vielen Ausgängen, ein Handicap oder eine exotische Kombination kann deutlich mehr kosten. Das Rechenbeispiel beschreibt, was passiert, wenn beide Seiten gleich stark bespielt werden. In der Praxis verschieben die Einsätze die Quote, und damit verschiebt sich auch der Anteil, den das Haus behält.

Wer diese Rechnung einmal gemacht hat, liest Bonuswerbung anders. Ein «100 % Bonus» liegt nicht neben einem 5-Prozent-Vorteil, er liegt gegen eine Marge von etwa 5 % auf jeder einzelnen Wette, die man in den Umsatz steckt. Und bei drei Prozent Kommission auf die dritte Auszahlung ist ein Bonus, den man nicht auszahlen kann, kein Bonus, sondern ein Fragezeichen.

Fussball, Eishockey, Pferderennen: was Sporttip anbieten darf

Die gesuchten Sportarten sind bekannt: Fussball, Eishockey, Pferderennen, Motorsport. Angeboten werden darf davon nur, was auf der Liste der Gespa steht, und die Liste entscheidet über mehr als über Sportarten.

Fussball steht dort, und damit das ganze Umfeld, das wirklich gespielt wird: Meisterschaft, Cup, internationale Wettbewerbe. Qualifikationsrunden nur, wenn sie explizit gelistet sind – ein Ausscheidungsspiel zu einer WM kann also fehlen, obwohl die WM selbst im Programm ist. Frauenwettbewerbe sind nur angeboten, wenn sie auf der Liste stehen; wer regelmässig Frauenfussball spielt, sollte vorher ins Wettprogramm schauen, statt es anzunehmen. Futsal gehört zu den Suchbegriffen, die zu dieser Seite führen, aber die Liste ist die Stelle, an der man nachprüft, ob es angeboten wird, und nicht die Suchmaschine.

Pferderennen und Motorsport sind klassische Wetten und gehören zu den traditionsreichsten Formen überhaupt. In einer Schweiz mit einer geschlossenen Liste gilt für sie dasselbe wie für alles andere: Was nicht gelistet ist, gibt es nicht. Bei Pferderennen und Motorsport kommt ein zweites Kriterium hinzu, das bei Mannschaftssportarten selten greift – Trainingsläufe, freie Trainings und dergleichen. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Das ist eine klare Regel mit einem klaren Grund: Der Ausgang eines Trainingslaufs ist für Beteiligte planbar.

Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wenn ein Zwischenstand lediglich der Selbstdarstellung dient, ist er kein zulässiger Markt. Bei Ecken und Karten zeigt die Liste dagegen kein Angebot: Diese Märkte erscheinen in der Liste nicht, und die Nachfrage nach ihnen – sie ist gross – ändert daran nichts. Wer Eckenwetten sucht, findet sie damit nicht auf dem bewilligten Schweizer Weg. Es gibt sie bei ausländischen Seiten, und der Preis dafür ist der Verzicht auf die Bewilligung mit allem, was daran hängt.

Eine zweite Gruppe fällt unter das Alterskriterium. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Beim Juniorenfussball hört das Angebot also auf, und das nicht wegen eines Marketingschadens, sondern weil das Gesetz es ausschliesst.

Und dann ist da noch die Sache mit der regulären Spielzeit, die in vielen Diskussionen für Verwirrung sorgt. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – beim Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Ausgleichstor in der 93. Minute entscheidet also viele Wetten, die man intuitiv schon im Trockenen glaubte. Wer auf ein Spiel mit Verlängerung wettet und die Auszahlung nach der regulären Zeit erwartet, hat nicht eine falsche Quote, sondern den falschen Markt gewählt.

Neue Anbieter auf dem Markt und was «neu» bedeutet

Bei neuen Anbietern flippt die Rechnung, weil das entscheidende Kriterium mit dem Alter nichts zu tun hat.

Ein neuer Anbieter ist in der Schweiz kein Qualitätsmerkmal und kein Warnsignal. Er ist ein Anbieter, und die relevante Frage ist immer dieselbe: Hat er eine Schweizer Bewilligung, und verifiziert er Spielerkonten? Die Liste der zugelassenen Veranstalter ist geschlossen, und sie ist es unabhängig davon, wie oft ein Name in einem Vergleichsportal auftaucht. Es gibt keine Warteliste und keine Bewilligung auf Abruf. Deshalb ist die Antwort auf die Frage nach «neuen Schweizer Anbietern» strukturell die gleiche wie die Antwort auf die Frage nach den alten: Es sind die beiden, die es immer waren.

Das heisst nicht, dass Neues in diesem Markt nicht passiert. Es passiert innerhalb der bewilligten Angebote, in den Bedingungen, den Limits und den Funktionen. Die Zahl der Freispiel-Bewilligungen, die die Gespa vergeben hat, bewegt sich in kleinen Grössenordnungen – 2025 waren es 24 Bewilligungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Das sind keine Zahlen, die eine Werbeschlacht tragen. Wer eine Gratiswette bei einem bewilligten Schweizer Anbieter sieht, sieht ein Instrument, das vorher genehmigt werden musste, und das ist ein sehr schweizerischer Satz über einen Markt.

Wer dennoch einen Namen findet und sich fragt, ob die Bewilligung echt ist, hat eine einfache Prüfmöglichkeit: die Gespa. Sie ist die Aufsichtsbehörde, sie führt die Liste gesperrter Domains, und wer dort nicht auftaucht und keine Bewilligung hat, hat keine Bewilligung. Ein Häkchen auf einer Startseite, ein Siegelbild oder ein Hinweis auf eine Lizenz «aus Malta» sagt nichts über die Schweiz – eine ausländische Lizenz hat nach dem Gesetz hier keine Wirkung.

Der Grund, warum gerade neue ausländische Namen in der Schweiz so viel Sichtbarkeit bekommen, liegt in der Mechanik der Sperrliste. Die Gespa führt Domains, die Telecom-Anbieter per DNS blockieren, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Aufsicht nennt dieses Muster Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 führt sie als gelistet. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains. Wer eine blockierte Seite sucht, findet sie also oft innerhalb eines Tages unter neuer Adresse. Eine Sperre, die in Stunden umgehbar ist, ist ein Hindernis und keine Mauer – und die Marke, die den Schweizer Spielenden dann anspricht, ist nicht selten eine, die gerade erst aufgetaucht ist.

Bewilligung, Region, Bedingungen: woran sich die beiden Wege entscheiden

Ein Vergleich von Schweizer Sportwetten-Anbietern hat ein Problem, das in anderen Märkten nicht auftritt: Es gibt nur zwei bewilligte Häuser, und die lassen sich in der Hierarchie nicht ordnen, wie man das von zehn Buchmachern kennt. Was sich sauber vergleichen lässt, ist der Status.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter
Swisslos Sporttip bewilligt: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport bewilligt: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
BetFury ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
bet365 ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
PowBet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung
1Bet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung

Die Spalte, die über den Zugang entscheidet, steht in dieser Tabelle gar nicht, weil sie keine Eigenschaft des Anbieters ist, sondern eine des Lesers. Ein Konto bei Swisslos setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet voraus, ein Konto bei der Loterie Romande einen solchen in einem der sechs Westschweizer Kantone. Die Region ist damit das erste Kriterium eines jeden Vergleichs und nicht das letzte. Wer in Freiburg wohnt, hat zwei völlig verschiedene Optionen; wer in Basel wohnt, hat genau eine Schweizer Option und danach die Frage, ob er auf eine ausländische Seite ausweicht.

In der Sache unterscheiden sich die beiden bewilligten Häuser weniger als ihre Marken vermuten lassen. Beide arbeiten unter demselben Gesetz, beide haben dieselben Schutzpflichten, beide kennen dieselbe geschlossene Liste an Wettarten. Die Unterschiede liegen im Sportprogramm der Region, in der Zahl der Verkaufsstellen und in der Sprache der Bedingungen. Für alles, was die Aufsicht betrifft, sind sie austauschbar. Für alles, was den Alltag betrifft, sind sie es nicht.

Die Spalte «Veranstalter» ist am unauffälligsten und erklärt am meisten. Hinter Sporttip steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet. Hinter Jouez Sport steht die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne. Wer die Namen liest statt die Logos, versteht sofort, wem das Geld gehört und was mit dem Ertrag passiert. Und wer die neun ausländischen Zeilen liest, versteht, dass dort nichts steht: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Veranstalter, keine Schweizer Aufsicht. Die Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung» ist kein Vorwurf. Sie ist eine Tatsache.

Wer sich für den Schweizer Weg entscheidet, muss drei Punkte prüfen, bevor er das erste Mal Geld einzahlt. Erstens die Region: Wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, kommt bei keinem der beiden Häuser hinein, und ein Umgehungsversuch endet spätestens bei der Prüfung der Ausweisdaten gegen Adressdatenbanken. Zweitens die Limits: Sie werden vor der ersten Teilnahme gesetzt, und eine Erhöhung braucht Zeit. Drittens die Auszahlung: auf ein eigenes Konto, mit zwei kostenlosen Auszahlungen pro Jahr und einer möglichen Kommission danach. Wer diese drei Punkte kennt, kennt das Geschäftsmodell.

Die Veranstalter und die Marken im Einzelnen

Swisslos Sporttip – der Weg für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Ein Online-Konto setzt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Bei den Einsätzen gelten feste Grössen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Systemwette mit ihrem Zehnfachen ist dabei der eigentliche Ausdruck des Hauses: Sie erlaubt mehr Kapital auf einem Wettschein, aber nur in einer Konstruktion, die aus mehreren Voraussagen mehrere Einzelwetten macht. Wer den Maximalbetrag sucht, findet ihn hier, und wer CHF 1’200 auf eine einzelne Kombination setzen will, findet ihn nicht.

Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist für einen digitalen Anbieter ungewöhnlich und praktisch, wenn man mit jemandem gemeinsam tippt.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die 5 Rappen sind kein Detail, sondern der Ort, an dem jedes einzelne Gewinnresultat ein wenig kleiner wird als das Produkt der Zahlen, das auf dem Bildschirm stand.

Fällt ein Wettereignis aus, gibt es einen klaren Fahrplan. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und die Frist für Gewinne ist endlich: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen sind kurz gemessen an dem, was Online-Konten gewohnt sind, und beide sind technisch nachprüfbar.

Was noch offen bleibt, entscheidet über die Alltagstauglichkeit dieses Hauses: Ob ein bestimmter Markt tatsächlich im Programm steht, sagt die Gespa-Liste, nicht die Startseite. Wer Ecken oder Karten sucht, wird im bewilligten Angebot nicht fündig. Wer dagegen ein Haus will, in dem die Limiten greifen, die Auszahlung an ein eigenes Konto läuft und der Ertrag im Kanton bleibt, findet hier genau das.

Loterie Romande Jouez Sport – derselbe Rahmen, sechs Kantone weiter westlich

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie organisiert es für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Die Bewilligungslage ist mit Swisslos identisch. Es handelt sich um einen der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt, mit einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im eigenen Servicegebiet wohnen, und das sind hier die sechs genannten Kantone.

Genau darin liegt der ganze Unterschied und das ganze Hindernis. Wer in Zürich wohnt, kann das Sportwettenangebot der Loterie Romande nicht nutzen, und die Grösse des Hauses macht es nicht zugänglicher. Die 2’350 Verkaufsstellen liegen in der Westschweiz, und die 221 Mitarbeitenden arbeiten dort. Ein Sportwettenanbieter in dieser Grösse ist damit weniger ein nationaler Player als eine regionale Institution, die ihren Ertrag in den eigenen Kantonen wirken lässt.

Wer dort ein Konto will, prüft dieselben drei Dinge wie bei Swisslos; die Details stehen in den Bedingungen der Loterie Romande selbst. Die entscheidende Zahl für einen Vergleich ist keine Quote und kein Bonus, sondern die Adresse auf dem Ausweis. Sie öffnet den Zugang oder verschliesst ihn, und sie ist die einzige Angabe auf dieser Seite, gegen die man nichts tun kann.

BetFury – ohne Schweizer Bewilligung

BetFury ist ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung. Es gehört damit zu den Marken, die Schweizer Spielende regelmässig antreffen, ohne dass diese Marke in der Schweiz Sportwetten veranstalten dürfte. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen das.

Der Status ist eindeutig geregelt. Eine Veranstalterbewilligung für die Schweiz besteht nicht, und in der Schweiz gibt es für dieses Angebot keine Erlaubnis. Eine Bewilligung, die für ein anderes Land erteilt wurde, hat nach Art. 4 des Geldspielgesetzes hier keine Wirkung. Die Folgen für Spielende sind konkret: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Stelle, an die man sich bei einem Streit wenden könnte, und die Möglichkeit, dass Domains per Sperrliste blockiert werden. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Anbieter, die blockierte Domains innerhalb von Stunden ersetzen, und bet365 als gelistet.

Was Gewinne betrifft, ist die Lage nicht «steuerfrei», sondern kantonal verschieden. Ausländische Anbieter behalten keine Verrechnungssteuer ein, aber die kantonale Steuerpraxis kann solche Gewinne erfassen – die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer hier gewinnt, sollte die kantonale Steuerverwaltung fragen, bevor er den Betrag verplant.

bet365 – ohne Schweizer Bewilligung

bet365 arbeitet in der Schweiz ohne Bewilligung. Das Haus gehört damit zum zweiten Lager, unabhängig davon, wie bekannt der Name ist und wie vollständig das Wettprogramm in anderen Ländern aussehen mag. In der Schweiz fehlt die Erlaubnis, und das ist ein Rechtsstatus, kein Gerücht.

Eine ausländische Lizenz ändert daran nichts, weil eine Bewilligung nach Art. 4 des Geldspielgesetzes nur in der Schweiz gilt. Keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister bedeutet in der Praxis, dass eine dort eingetragene Spielsperre hier nicht wirkt. Kein Schweizer Rechtsschutz bedeutet, dass ein Streit um eine Wette ohne inländische Instanz bleibt. Und die Sperrliste ist bei dieser Marke kein abstraktes Risiko: Die Gespa nennt bet365 ausdrücklich als gelistet. Wer die Seite aufruft, sollte deshalb auch wissen, dass eine blockierte Adresse innerhalb von Stunden durch eine neue ersetzt werden kann und dass die Blockade deshalb keine dauerhafte Antwort ist.

Für Gewinne gilt dasselbe wie für alle ausländischen Anbieter: keine Verrechnungssteuer, dafür eine kantonale Praxis, die solche Einkünfte vollständig erfassen kann. Die zuständige Steuerverwaltung des Wohnkantons ist die Stelle, die diese Frage beantwortet, nicht der Support des Anbieters.

Bahigo – ohne Schweizer Bewilligung

Bahigo ist ohne Schweizer Bewilligung unterwegs. Damit trägt die Marke sämtliche Merkmale des ausländischen Segments: keine Veranstalterbewilligung für die Schweiz, keine Erlaubnis nach dem Geldspielgesetz, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz.

Wer sich trotzdem ein Konto überlegt, sollte den Vergleich nicht mit den beiden bewilligten Häusern führen, sondern mit der eigenen Situation. Was bei einer Schweizer Bewilligung selbstverständlich ist – Limiten vor der ersten Wette, technisch gesperrte Erhöhung, Eintrag ins Sperrregister bei unbefristeter Sperre –, hängt hier an den Hausregeln eines Anbieters, über den keine Schweizer Aufsicht wacht. Ob und wie eine gesetzte Limite wirkt, ist damit eine Frage der Kulanz.

Steuerlich gilt die Regel für ausländische Anbieter: keine Verrechnungssteuer, aber mögliche volle Erfassung durch den Wohnkanton. Die Antwort auf die Frage, ob im eigenen Kanton Steuern anfallen, gibt die kantonale Steuerverwaltung.

PowBet – ohne Schweizer Bewilligung

PowBet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke gehört damit zu den Namen, die in Suchresultaten und Vergleichslisten auftauchen, ohne eine Schweizer Erlaubnis zu haben. Nur zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und PowBet ist keiner davon.

Eine im Ausland erteilte Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das bedeutet für Spielende: keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Beschwerdestelle im Land. Möglich ist auch, dass Domains auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden; blockierte Adressen werden erfahrungsgemäss innerhalb von Stunden ersetzt. Die Aufsicht nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für dieses Muster.

Gewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer, können aber je nach Kanton steuerbar sein. Wer rechnet, sollte die kantonale Steuerverwaltung vor dem Gewinn fragen, nicht danach.

Fezbet – ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet arbeitet in der Schweiz ohne Bewilligung. Der Name mag neu klingen oder alt, das ändert nichts am Status. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung handelt hier ohne Erlaubnis, und ein neues Erscheinungsbild ist kein Merkmal, das daran etwas ändert.

Die praktischen Konsequenzen sind die des Segments: kein Schweizer Rechtsschutz, keine Verbindung zum Sperrregister, keine inländische Aufsicht und die Möglichkeit einer DNS-Sperre. Wer hier spielt, spielt auf den Regeln des Hauses, und die Aufsicht, die diese Regeln prüfen würde, fehlt.

Bei Gewinnen bleibt es bei der kantonalen Frage. Ausländische Anbieter behalten keine Verrechnungssteuer ein; ob der Gewinn zu versteuern ist, entscheidet die Praxis des Wohnkantons, und die kann vollständige Steuerpflicht vorsehen.

Wettigo – ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo trägt keine Schweizer Bewilligung. Die Marke gehört damit in die Gruppe der ausländischen Angebote, die Schweizer Spielende erreichen, ohne dass eine Schweizer Erlaubnis besteht. Für die Schweiz ist das Angebot damit nicht zugelassen, unabhängig davon, welche Lizenz die Firma für einen anderen Markt vorweisen kann.

Was ein Konto hier von einem bewilligten unterscheidet, ist die Rückseite aller Vereinbarungen: Es gibt keine Schweizer Instanz, die die Einhaltung der Bedingungen durchsetzt, keine Verbindung zum Sperrregister und keinen inländischen Rechtsweg. Dazu kommt die Sperrliste, auf die solche Domains gelangen können, und die Praxis, blockierte Adressen schnell zu ersetzen.

Bei den Steuern gilt die allgemeine Regel für ausländische Anbieter. Die Verrechnungssteuer fällt nicht an, die Einkommenssteuer ist Sache des Kantons.

AmunRa – ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Damit gilt auch hier: kein Veranstalter für die Schweiz, keine Erlaubnis, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsschutz.

Wer ein solches Angebot prüft, sollte zwei Fragen mitnehmen statt einer. Die erste ist die nach der Zahlungsabwicklung, weil die bewilligten Schweizer Häuser Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen leisten, während diese Pflicht an ein Haus ohne Bewilligung nicht gebunden ist. Die zweite ist die nach den eigenen Grenzen, weil es hier keine gesetzlich vorgeschriebene Limitenstruktur gibt, die den Zugang sperrt, wenn man sie nicht selbst setzt.

Gewinne sind nach denselben Regeln zu behandeln wie bei jedem ausländischen Anbieter: keine Verrechnungssteuer, dafür die kantonale Praxis, die eine vollständige Erfassung vorsehen kann. Die eigene Steuerverwaltung ist die Auskunftsstelle.

1Bet – ohne Schweizer Bewilligung

1Bet gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Nur die beiden bewilligten Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und dieses Haus ist keiner von ihnen. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung.

Daraus folgen der fehlende Schweizer Rechtsschutz, die fehlende Anbindung ans Sperrregister und das Risiko einer DNS-Sperre über die Gespa-Liste. Wer sein Glück bei einem solchen Anbieter versucht, sollte wissen, dass die Wette selbst nicht strafbar ist, dass aber Einsatz und Gewinn in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.

Beim Steuerthema bleibt es bei der kantonalen Antwort. Ausländische Gewinne sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, können aber im Wohnkanton vollständig steuerbar sein.

Häufig gestellte Fragen

Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz, und wer darf Wetten überhaupt veranstalten?

Nach interkantonalem Recht dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel; die Aufsicht liegt bei der Gespa.

Wer ist der beste Anbieter, wenn nur zwei zugelassen sind, und worin unterscheiden sie sich?

Der Vergleich entscheidet sich am Wohnort, nicht an Quoten. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, kann nur bei Jouez Sport ein Online-Konto eröffnen, wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, nur bei Sporttip. In Schutzpflichten, Limits und der geschlossenen Liste der Wettarten arbeiten beide unter denselben Regeln.

Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?

Nach Art. 4 des Geldspielgesetzes entfaltet eine Bewilligung nur hier Wirkung. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland ist in der Schweiz ohne Kraft. Spielende haben bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung keinen Rechtsschutz, keine Verbindung zum Sperrregister und keine inländische Stelle für Streitigkeiten.

Wie lässt sich bei Sporttip ein Online-Konto eröffnen, und was ist Voraussetzung?

Erforderlich sind mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Zusätzlich darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Wie wird bei Sporttip der Gewinnbetrag aus Einsatz und Quote berechnet und gerundet?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten, also der Gesamtquote. Das Resultat wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Wettschein kann also minimal unter dem Produkt der angezeigten Zahlen liegen.

Was ist die Gespa-Sperrliste, und wie sind Gewinne ausländischer Anbieter steuerlich zu behandeln?

Die Gespa veröffentlicht Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telecom-Firmen per DNS blockieren; Ende 2025 umfasste die Liste 671 Adressen, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis kann solche Gewinne vollständig erfassen. Fragen Sie die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»