Zwei bewilligte Veranstalter, ein geteiltes Land – und der Gratisbonus, der keiner ist

Updated Oktober 2026
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In dieser Schweiz gelten beim Wetten Regeln, die es sonst kaum gibt. Zwei Veranstalter dürfen überhaupt Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Jeder von ihnen bedient sein eigenes Gebiet, und ein Online-Konto bekommt nur, wer dort wohnt. Alles andere, was ein Schweizer Smartphone an Wettseiten ausspuckt, läuft ohne Bewilligung.

Ein Dorf-Sportplatz mit einem Ball am Strafraumrand, dahinter schneebedeckte Alpengipfel im klaren Morgenlicht
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und der beiden Veranstalter geprüft.

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat genau einen bewilligten Weg. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, hat ebenfalls einen. Das ist die erste Wahl, die diese Seite auseinanderhält, und sie ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Frage der Wohnadresse. Für alles Weitere lohnt sich ein Blick darauf, was die beiden Veranstalter an Aktionen fahren, welche Bedingungen daran hängen und ab wann ein Guthaben wirklich dem Spielenden gehört.

Gratisspielguthaben, Kombiboosts, Quotenboosts: was die zwei Veranstalter auffahren

Der Marktbegriff Gratiswette führt in die Irre, sobald man ihn genauer ansieht. In der Schweiz heisst das, was in anderen Ländern als Bonus verkauft wird, Gratisspielguthaben, und Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und acht an Swisslos. Das ist die Zahl, die man im Kopf behalten sollte, wenn eine Kampagne den Eindruck erweckt, hier würden nach Lust und Laune Gutschriften verteilt. Acht Zustimmungen für den grössten Anbieter des Landes: die Freiheit, ein Guthaben zu verschenken, ist keine unternehmerische Freiheit, sondern eine verwaltete Ausnahme.

Eine Sanduhr steht neben einem Smartphone mit dunklem Display auf einem Holztisch, ruhiges Tageslicht fällt von der Seite ein
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Dasselbe Muster wiederholt sich eine Ebene tiefer, bei den Boosts. Der Kombiboost von Sporttip gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, ebenfalls in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Ein Boost ist damit kein Geschenk, sondern eine Verengung. Wer eine Fünfzehnfach-Kombination mit lauter Quoten ab 1.50 zusammenbekommt, hat nicht plötzlich ein besseres Angebot, sondern ein anderes Risikoprofil: fünfzehn Einzelergebnisse müssen stimmen, damit die Verdoppelung des Nettogewinns überhaupt greift, und sie greift nur auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Die 100 % sind echt, die Wahrscheinlichkeit, sie zu sehen, ist es auch, und sie ist klein. Genau das ist der Punkt, an dem die Werbung aufhört und das Lesen anfängt.

Was ein Gratisguthaben nicht ist

Ein aus Promotions stammendes Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das steht in den Bedingungen für die Online-Teilnahme, und es ist der Satz, der den Unterschied zwischen Guthaben und Geld auf den Punkt bringt: das Guthaben bewegt sich innerhalb der Plattform, verlässt sie aber nicht. Wer ein Gratisspielguthaben in eine Auszahlung verwandeln will, muss es zuerst in ein Wettguthaben umwandeln, und der Weg dorthin führt über Wetten, die gesetzt werden müssen.

Auch die Auszahlung des regulären Guthabens ist geregelt. Innerhalb von 365 Tagen zahlt Swisslos zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Zwei kostenlose Abzüge pro Jahr sind für den Gelegenheitswettenden reichlich, für jemanden, der häufig kleinere Beträge abzieht, sind sie ein Kostenfaktor mit einem klaren Auslöser.

Kleine Gewinne laufen ohnehin automatisch: bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos dem Wallet gut. Darüber, bei bekannter Zahlungsverbindung, geht der Betrag innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto.

Was dieses Verbot für den Bonusmarkt heisst

Die Schweizer Regelung erlaubt Gratisspielguthaben nur mit Zustimmung der Aufsicht, und sie schliesst ausländische Wettangebote von der Bewilligung aus. Daraus folgen zwei Marktformen, die kaum unterschiedlicher aussehen können.

Im bewilligten Segment sind die Aktionen knapp, an Bedingungen gebunden und selten. Im ausländischen Segment erscheint eine Seite nach der anderen mit einem Bonus, der von aussen wie der Grund wirkt, überhaupt dort zu spielen. Seitengestaltung ist jedoch kein Element der Bewilligung. Eine Nummer ist es: die 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos im Jahr 2025 ziehen eine Grenze zwischen einer Aktion und einer Behauptung. Wo eine Seite ein Guthaben ohne Zustimmung bewirbt, sagt das etwas über die Seite, nicht über ihre Grösse.

Der zweite Kostenpunkt ist nüchterner und wird oft übersehen. Fremde Anbieter zahlen keinen Beitrag an die öffentliche Hand des Standorts. Bei Swisslos gingen 2025 CHF 109 Mio. aus den Sportwetten in den Reingewinn, der gesamte Reingewinn von CHF 562 Mio. wurde je zur CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz verteilt (für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe); der Rückgang bei den Sportwetten fiel dabei auf CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Das ist die Zahl, die zeigt, was an einem Abend vor dem ausländischen Stream nicht passiert.

Was ein durchschnittliches Wettangebot kostet: Quotenschlüssel und Marge

Die Marge ist der Anteil jedes Einsatzes, den der Veranstalter am Ende behält. Sie steckt in jeder Quote, und darum ist ein Vergleich der Quoten nur dann aussagekräftig, wenn er die Marge des jeweiligen Marktes dazusagt. Als Beispiel, nicht als zitierte Quote: ein Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90.

Der Quotenschlüssel ergibt sich aus den Kehrwerten und addiert sich zu 1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90, also zu rund 1’053; die Marge ist (1 – 1/1’053), also rund 5 %. Wer auf einen solchen Markt setzt, bekommt im Schnitt etwa 95 % der Einsätze dieser Ausgänge zurück, und der Veranstalter behält den Rest. Der Wert ist eine Bandbreite, keine Konstante: Die Marge hängt von der Sportart, vom Wettbewerb und davon ab, wann die Wette platziert wird, weil frühe Quoten und Live-Quoten unterschiedlich gesetzt werden. Bei einem zweistufigen Markt wie in diesem Beispiel liegt das Ergebnis im Bereich von rund fünf Prozent, bei einem Markt mit drei Ausgängen und derselben Quote je Ausgang steigt die Marge auf über fünfzehn Prozent; dieselbe Quotenzahl bedeutet in beiden Fällen nicht dasselbe.

Daraus ergibt sich eine Regel für den Quotenvergleich: Eine Quotenangabe ohne die Marge ihres Marktes sagt fast nichts. Eine Einzelwette auf Ausgang A bei 1.90 gibt 0,90 CHF Nettogewinn pro CHF 1 Einsatz. Bei 1.85 sind es 0,85 CHF, und bei 2.10, wie sie bei einem Dreier-Markt vorkommen können und wie sie auch bei Sporttip in CHF mit zwei Nachkommastellen geschrieben wird, sind es 1,10 CHF. Der Unterschied zwischen den Quoten ist der Unterschied zwischen zwei Märkten, nicht zwischen zwei guten Angeboten.

Diese Rechnung schliesst den Kombiboost nicht ein. Der Boost erhöht den Nettogewinn, die Marge des Ausgangsmarktes bleibt davon unberührt, und die höhere Auszahlung ist mit der Bedingung erkauft, dass alle Voraussagen stimmen.

Wie Swisslos den Gewinn einer Wette berechnet

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: CHF 50 auf eine Einzelwette zu 2.10 ergeben CHF 105,00 vor der Rundung. Diese Grundrechnung steht in den Spielregeln und ist der Massstab dafür, was eine Wette im besten Fall zurückgibt.

Die Regeln, die an einem Ergebnis zweifeln lassen, sind der zweite Teil desselben Bildes. Ist ein Wettereignis abgesagt und wird es nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, wird die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen, also bei Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid, kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Ein Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab, kann jederzeit geändert werden, und Swisslos muss ihn nicht für alle Wetten anbieten. Ein Cash-Out ist damit ein Ausstieg auf dem Preis des Veranstalters, nicht auf dem eigenen Wunschpreis.

Wer mehr als eine Voraussage aus derselben Sportveranstaltung kombinieren will, braucht die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Beim Aufbau einer Kombination lohnt es sich deshalb, früh zu prüfen, ob die Einzelteile überhaupt zusammengehören dürfen.

Wo Schweizer Sportwetten spielen: App, Browser und Verkaufsstelle

Sporttip-App und Browser sind die zwei Orte, an denen eine Online-Wette überhaupt zustande kommt. Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist die eigentliche Besonderheit des Schweizer Angebots: die Verkaufsstelle ist nicht die altmodische Restbestellung, sondern ein Teil des digitalen Wegs, und der Wettschein macht die Runde von der Tasche in den Laden.

Umgekehrt funktioniert der Weg nicht. An der Verkaufsstelle entsteht kein Online-Konto, und was dort am Kiosk geschieht, ist nicht dasselbe wie eine Wette im eigenen Spielerkonto. Wer den QR-Code nutzt, hält den Beleg in der Hand, wer online wettet, hält ihn in der App. Beide Wege bleiben innerhalb desselben Systems.

Anmeldung mit verifizierter Identität

Ein Online-Konto bei Swisslos setzt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet voraus. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Wer im Ausland lebt, bekommt das Konto nicht, auch wenn die Teams, auf die er tippen will, die vertrauten sind. Für die Anmeldung heisst das: Ausweis zur Hand, ein Konto pro Person, keine Zweitregistrierung auf den Namen eines Familienmitglieds. Der Aufwand ist einmalig und überschaubar, die Prüfung entscheidet aber über die Zulassung selbst.

Dasselbe gilt für die Westschweiz: Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Verkaufsstellen sind also kein Randphänomen, sondern das Rückgrat des Vertriebs auf beiden Seiten der Sprachgrenze.

Welche Sportarten und Turniere das Wettprogramm zulässt

Dass nur Schweizer Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen, heisst nicht, dass sie alles anbieten dürfen. Erlaubt sind Sportwetten auf Sportwettbewerbe, und welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten zugelassen sind, regelt eine behördliche Liste, die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026). Es gibt keine Wette auf das Wetter, auf eine Wahl oder auf eine Fernsehshow. Die Liste ist geschlossen, und der Rahmen ist damit enger als das Programm ausländischer Seiten.

Die Details dieser Liste sind für den Alltag der meisten Spielenden unspektakulär, aber für die Auswahl entscheidend. Qualifikationsrunden sind nur zugelassen, wenn sie in der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste ebenso wie ein Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das Geldspielgesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte.

Damit ist ein grosser Teil der Marketingbegriffe, die auf ausländischen Seiten stehen, in der Schweiz nicht spielbar. Wer die Fussball-, Tennis- und Eishockeywetten mit klassischen Märkten zu schätzen weiss, verliert wenig. Wer vor allem auf exotische Live-Märkte aus ist, verliert sein halbes Programm, und daraus ist keine Kritik an der Liste zu machen, sondern eine Frage an den eigenen Spielstil.

Eine Schweizer Besonderheit ist der Umgang mit Kombinationen: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für Turniere wie eine WM oder eine EM ist das der relevante Punkt: Das Endspiel und der Gruppensieg lassen sich nicht in eine erlaubte Kombination packen, Torschütze und Ergebnis in einem Spiel ebenso wenig.

Die zwei bewilligten Veranstalter und neun ausländische Seiten: der Vergleich

Bei den bewilligten Veranstaltern ist die Einordnung einfach, weil es nur zwei gibt. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, wettet über Swisslos; wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, über die Loterie Romande. Die folgende Einordnung zeigt, wo ein Anbieter steht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip ja – Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport ja – Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Unibet nein – ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
Cloudbet nein – ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
IviBet nein – ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
DirectionBet nein – ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
BillyBets nein – ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
Boomerang Bet nein – ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
Jackbit nein – ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
N1 Bet nein – ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz

Die Spalte, die zählt, ist die erste, und sie ist in acht von zehn Zeilen identisch. Genau das ist die Aussage: Die Zahl der ausländischen Seiten, die Schweizer Spielende erreichen, ist gross, und in der einzigen Spalte, die über Schutz entscheidet, steht bei allen dasselbe. Was die erste Zeile von der letzten unterscheidet, ist nicht ein Merkmal, sondern die Zugehörigkeit zu einem System.

Nach welchen Kriterien lässt sich ein Angebot nüchtern bewerten, wenn dieses Kriterium wegfällt? Es bleiben Eigenschaften, die man prüfen kann, ohne eine Meinung zu brauchen: die Grösse des Wettprogramms und die Zahl der Märkte pro Ereignis, der Mindesteinsatz und der Höchsteinsatz, die Zahl der Auszahlungen pro Jahr ohne Kosten, die Bearbeitungszeit einer Überweisung, die Zahlungsart, die das eigene Bankkonto akzeptiert, ob eine App angeboten wird, ob sich eine Karte als Beleg nutzen lässt, und wie der Anbieter auf eine Anfrage antwortet. Wer diese sieben Punkte nebeneinanderlegt, hat keinen Testsieger, sondern eine Entscheidung mit Begründung.

Was die Bewilligung eines Veranstalters belegt

Die Bewilligung ist keine Bewertung des Produkts. Ein Veranstalter mit Bewilligung darf Sportwetten anbieten und untersteht der Aufsicht durch die Gespa; das schliesst nicht aus, dass sein Onlineshop hakt, seine Quoten schmal sind oder die Auszahlung zwei Wochen braucht. Umgekehrt belegt das Fehlen einer Bewilligung nicht, dass eine Seite unseriös wirtschaftet, sondern sie belegt, dass sie nicht darf, was hier nur zwei dürfen. Wer diese zwei Ebenen vermischt, liest die Tabelle falsch. Bewilligung ist die Zutrittsfrage, alles andere ist die Komfortfrage.

Wie sich die Schweiz ihre zwei Veranstalter eingerichtet hat

Die Schweiz hat die Zahl der kantonale Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei Eingrenzungen belassen. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat trat am 1.1.2021 in Kraft. Die Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung und gilt nur in der Schweiz. In der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein sowie in den sechs Westschweizer Kantonen finden Schweizer Spielende deshalb ein anderes Bild als in praktisch jedem Nachbarland.

Dass die beiden Veranstalter einander nicht bedienen, ist der praktischste Punkt dieser Seite. Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Auf der anderen Seite nennt die Loterie Romande als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.

Konten sind an die Bewilligung geknüpft: Das Vertragsgebiet und die Person müssen zusammenpassen. Wer innerhalb der Schweiz umzieht, sollte mit der Wirkung auf sein Konto rechnen.

Was der Gewinn mit der Steuer zu tun hat

Gewinne aus einem bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich. Der Steuerfreibetrag des Bundes liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Oberhalb davon behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Eine typische Sportwette bleibt unter dem Betrag, also fällt auf den Gewinn keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer an.

Wer gelegentlich über eine Bewilligungsgrenze stolpert, sollte wissen, dass dieser Betrag nicht in jedem Kanton derselbe ist; die Gewinnsteuerfreiheit von Sportwetten richtet sich nach dem Wohnsitzkanton, und die kantonalen Praxis unterscheiden sich. Dazu gehören der Hinweis, dass Steuerfragen von der kantonalen Steuerverwaltung geklärt werden, und die Absage an jede Pauschalisierung: Ein Steuerfreibetrag ist eine Obergrenze, kein Freibrief, und die Zahlen oben sind Bundeszahlen.

Eine Besonderheit betrifft die Westschweizer Kantone, deren Einwohner über die Loterie Romande wetten: Für sie gelten dieselben Bundesgrenzen, aber die kantonale Behandlung ist nicht überall gleich. Es lohnt sich, diese Frage früh zu klären, weil sie sich nur nachträglich klären lässt. Und wer ein Konto im Ausland nutzt, muss damit rechnen, dass sein Wohnsitzkanton Gewinne anders einordnet: Die Steuerpraxis im Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Je nach Kanton, und in diesem Punkt besonders.

Wo die Schweizer Rechtslage aufhört, die ausländische zu sein

Ein ausländisches Wettangebot braucht keine Bewilligung der Gespa, und ohne Bewilligung gibt es in der Schweiz keinen Schutzanspruch für denjenigen, der dort wettet. Der ausländische Anbieter ist nicht an ein Sperrregister angeschlossen, und die Beschwerdewege sind andere als die im bewilligten System.

Ein Brunnen vor einer Sandsteinfassade in einer Altstadtgasse, nasses Kopfsteinpflaster und gedämpftes Licht eines bewölkten Morgens
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was Schweizer Spielende erleben, ist eine Grenze, die mitten durch die Werkzeuge läuft. Wer bei einer ausländischen Seite eine Wette abschliesst, hat keinen Anspruch auf die Einrichtungen, die im bewilligten System zum Produkt gehören. Das Fehlen dieser Einrichtungen ist kein Zufall: das System kennt sie nur zusammen mit der Bewilligung, und der ausländische Anbieter hat sie nie angenommen.

Die Aufsicht bekämpft diese Angebote auch über die Technik. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blocken; die erste Liste datiert auf den 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Geblockte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, was in der Aufsicht als Domain-Hopping bekannt ist. Die DNS-Sperre ist ein Werkzeug der Aufsicht und beendet nicht das Angebot.

Das ist auch der Grund, weshalb die zwei Gruppen getrennt bleiben, in der Tabelle wie in jedem Gespräch über Sportwetten. Ein Konto bei einem bewilligten Veranstalter und ein Konto bei einer ausländischen Seite sind keine Alternativen mit unterschiedlichem Geschmack. Sie sind zwei Ordnungen. Das eine Konto steht im Aufsichtssystem des Landes, das andere nicht.

Welche Bedingungen vor der ersten Wette zu erfüllen sind

Wer in der Schweiz eine Wette platziert, muss zuerst über ein Konto und damit über eine geprüfte Identität verfügen. Die Aufsichtsregeln verlangen ein Konto pro Person mit verifizierter Identität; das Gesetz lässt Minderjährige online nicht zu und schliesst auch die Sperrregister ab. Minderjährige und gesperrte Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine Schweizer Besonderheit: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wer das Konto hat, ist startklar: Die Limiten bestehen schon, weil sie vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen. Wer im grenznahen Ausland oder in einem anderen Verhältnis zu einer ausländischen Seite steht, muss im Auge behalten, dass er dort eine ganz andere Ordnung wählt, einschliesslich der Frage, wohin der Gewinn fliessen kann.

Ein Punkt, der praktisch häufig übersehen wird: Die Zahlungsverbindung muss auf den eigenen Namen lauten. Das ist eine Frage, die sich vor allem für Haushalte mit mehreren Kontoinhabern stellt. Bei Swisslos lässt sich deshalb bereits vor der ersten Wette klären, auf welches Konto eine Auszahlung gehen soll.

Verlustlimiten vor der ersten Wette: was sie kosten und wann sie wirken

Limiten sind in der Schweiz ausdrücklich Sache der Spielenden. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden von Gesetzes wegen, während Swisslos und die Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze.

Was vor der ersten Sporttip-Teilnahme einzustellen ist

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999; für Personen unter 21 Jahren liegt sie bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Ein Konto lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; das ist die Pause für den kontrollierten Zeitraum. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Auch bei einer freiwilligen Sperre ist der Schritt grösser als eine Pause: Die Aufhebung wird erst nach drei Monaten wieder möglich, und es ist eine Fachstelle einbezogen.

Zwischen einer Verlustlimite und einem regulären Konto liegt ein dritter Weg, den man mit dem gesetzlichen Rahmen in der Hand besser beurteilen kann: Vor der ersten Teilnahme muss auch eine befristete Pause von bis zu sechs Monaten angeboten werden. Wer glaubt, eine Pause sei nur die Sache der anderen, sollte wissen, dass sie zum Standardwerkzeug des Schweizer Systems gehört.

Aus dem Nachbarland ist eine Geschichte überliefert, die in der Schweiz nicht aufgeht: ein Konto, das man einfach neu eröffnet, wenn etwas nicht passt. Wer sich in der Schweiz sperren lässt, tut das nicht für sich selbst, sondern für ein Register: eine Neuanmeldung mit gleichem Namen führt nicht daran vorbei, und genau dafür existiert das Register.

Warum Limiten das Angebot verändern, nicht nur begrenzen

Eine Verlustlimite von CHF 200 pro Woche und eine von CHF 2’000 pro Woche beschreiben nicht denselben Spielstil. Die erste zwingt zu einem Einsatzplan: Wenige Wetten, gut überlegt, und am Monatsende ein Rest. Die zweite ist ein Budget, innerhalb dessen weiterhin nach Gefühl gesetzt wird. Wer die Limite zum ersten Mal mit dem Konto einrichtet, entscheidet damit mehr als eine Höchstzahl: Er entscheidet über die Form des Spielens.

Aus diesem Grund ist der Zeitpunkt der Limite der wichtigste Griff im ganzen Anmeldeprozess. Wer sie beim ersten Mal zu hoch setzt, muss 72 Stunden auf die Korrektur warten; wer sie zu tief setzt, hat daraus keine Kosten. Der Rat ist nicht, klein zu beginnen, sondern die Zahl so zu wählen, dass sie dem eigenen Monatsbudget entspricht, und nicht dem, was ein Formular zu verlangen scheint.

Sporttip: die bewilligte Nummer eins in der Deutschschweiz

Wer in einem der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG oder ZH wohnt, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein, kommt an Swisslos nicht vorbei: Das ist der eine Weg zu einer bewilligten Sportwette. Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, und der Massstab ist das Vertragsgebiet, in dem Sporttip durchgeführt werden darf.

Was Spieleinsätze grenzt, steht in den Bedingungen. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein CHF-1-Mindesteinsatz ist die freundlichste Zahl im ganzen Vergleich: Er öffnet das Produkt für jeden, der es mit kleinen Beträgen versuchen will, und er ist einer der wenigen Werte im Programm, an dem sich nichts verdienen lässt.

Auf der Einzahlungsseite stehen Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet, die per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden können, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Obergrenze ist damit doppelt gebaut: als Tempo und als Bestand. Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Das Modell ist geschlossen und nachvollziehbar, mit einer Kehrseite: Wer eine Zahlungsart ausserhalb dieses Weges bevorzugt, findet sie hier nicht. Wer ein Schweizer Konto und ein Smartphone hat, ist im bewilligten System angekommen. Wer etwas anderes sucht, sucht ausländische Seiten oder andere Wege, und beides ist eine andere Entscheidung. Die Limite für Systemwetten fällt dabei auf: CHF 10’000 pro Wette sind ein Volumen, das kaum jemand in einem Konto hält, und die Systemwette ist der Ort, an dem Sporttip seine Grenze am weitesten offen lässt.

Fazit: Wer die Verlustlimiten ernst nimmt, hat hier wenig zu verlieren. Die Einzelwette deckelt bei CHF 1’000, die Auszahlung ist geregelt, und die Zahlungsarten bleiben im Schweizer System.

Loterie Romande Jouez Sport: Westschweiz mit derselben Bewilligung, eigener Reichweite

Die Loterie Romande ist die andere Hälfte der staatlich getragenen Schweizer Sportwetten. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Die Bewilligung besteht aus derselben Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, für die Aufsicht wird dasselbe System verwendet.

Die Zahl 2’350 ist die Kennzahl dieses Angebots. In einem Land mit sechs beteiligten Westschweizer Kantonen bedeutet sie eine Verkaufsstelle in Gehdistanz für einen grossen Teil der Bevölkerung. Wer die Wette lieber analog abschliesst, findet hier sein Angebot. Wer ausschliesslich online spielt, bemerkt die Dichte der Verkaufsstellen nicht, sondern nur die Grenze: ein Konto nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet.

Für Spielende ausserhalb dieser sechs Kantone ist die Loterie Romande keine Option, und das ist keine Frage der Qualität, sondern der Ordnung. Der bewilligte Markt ist damit zweigeteilt, und wer in der Schweiz umzieht, wechselt gegebenenfalls die Seite.

Fazit: Hier entscheidet der Wohnkanton, nicht die Qualität des Produkts. Wer in Genf oder der Waadt lebt, hat keinen Zugang zu Sporttip; wer in Zürich lebt, keinen zu Jouez Sport.

Unibet: der bekannte Name ohne Schweizer Bewilligung

Unibet zählt zu den bekanntesten Marken überhaupt. Für Schweizer Spielende ist die Einordnung trotzdem eindeutig: keine Schweizer Bewilligung, denn nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine Bewilligung, die für die Schweiz nicht gilt, hat hierzulande keine Wirkung. Unibet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und ein Schweizer Rechtsschutz steht nicht zur Verfügung.

Wer Unibet kennt und dort spielen will, sollte die zwei Ebenen auseinanderhalten: die Markenbekanntheit und der Zugang zum Schweizer System. Unibet mag eine erprobte Plattform sein, aber das Schweizer Schutzsystem gilt hier nicht. Auch das Sperrregister nicht, und es ist kein Zufall, dass die Sperrliste, die die Gespa veröffentlicht, mehrere ausländische Domains umfasst.

Fazit: Die Marke mag gross sein, die Swisslos-Limiten bleiben hier ohne Bedeutung. Wer den Ruf als Grund nimmt, bekommt das, was die Marke bietet, aber nicht das, was die Schweiz ihren Spielenden vorschreibt.

Cloudbet: Krypto-Plattform ohne Schweizer Zulassung

Cloudbet tritt als Plattform mit Krypto-Bezug auf. Der Bewilligungsstatus ist der gleiche wie bei allen anderen ausländischen Seiten: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Für die Bewertung heisst das, dass die Aufmerksamkeit auf die eigenen Bedingungen der Seite wandern muss.

Wer sich für Krypto-Zahlungen interessiert, muss deshalb prüfen, ob eine Auszahlung auf das eigene Schweizer Konto möglich ist, zu welchen Konditionen und mit welcher Bearbeitungszeit. Das sind Punkte, die bei vielen ausländischen Anbietern anders funktionieren als im bewilligten System, und im Zweifel müssen sie vor der Registrierung geprüft werden, nicht danach, weil die Zahlungsverbindung im Zweifel nicht mehr rückgängig zu machen ist. Bei einer Zahlung, die in Krypto-Schritten läuft, ist die Uhr zudem schneller.

Fazit: Wer Krypto als Zahlungsweg sucht, findet hier ein Angebot; wer das Schweizer System will, findet es nicht. Die Prüfung des Auszahlungsweges liegt vollständig beim Spielenden.

IviBet: auf Auswahl ausgelegtes Sortiment ohne Bewilligung

IviBet gehört zur Gruppe der ausländischen Seiten, die Schweizer Spielende ohne Bewilligung erreichen. Für Schweizer Spielende gilt: keine Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Bewilligung in der Heimat oder in einem Drittland gilt in der Schweiz nicht.

Innerhalb des ausländischen Segments verfügt IviBet über die üblichen Auswahlmöglichkeiten, die für eine Seite dieses Formats typisch sind, und kann deshalb als Beispiel dafür gelesen werden, was ein Angebot ohne Schweizer Spielprogramm ausmacht: eine breite Auswahl, die im Gegenzug an kein System mit Schweizer Limiten gebunden ist. Wer dort spielt, sollte die eigenen Bedingungen kennen und vor allem den Weg der Auszahlung prüfen. Auf Dauer ist nicht die Breite des Angebots entscheidend, sondern die Frage, ob die Beträge den Spielenden wieder verlassen.

Fazit: Das Auswahlargument ist die Stärke dieser Seite – und der Grund, warum die eigene Prüfung der Bedingungen nicht delegierbar ist. Wer auf ein breites Sortiment setzt, sollte die Auszahlungsbedingungen vor der ersten Einzahlung lesen, nicht danach.

DirectionBet: Standardprogramm mit klarer Bewilligungslücke

DirectionBet ist eine weitere ausländische Seite im Vergleich. Bei Schweizer Behörden ist sie ohne Bewilligung, nicht an das Sperrregister angeschlossen, ohne Schweizer Rechtsschutz. Die Seite ist damit Teil der Gruppe der Anbieter, die den Schweizer Spielenden erreichbar sind, ohne innerhalb des Systems zu stehen, und genau darin liegt der Hauptpunkt.

Für einen seriösen Vergleich verlangt eine Seite dieser Gruppe nach den gleichen Fragen wie jede andere: Zahlungsarten, Auszahlungszeit, Bearbeitungsdauer, Rückzahlungskonditionen. Ob eine Seite Antworten gibt, ist selbst ein Beurteilungskriterium. Ein Test mit kleinem Betrag und einem Testzugang beantwortet mehr als jede Angabe, die auf der Startseite steht, aber er ist nur möglich, wenn die Bedingungen vor der Einzahlung gelesen sind.

Fazit: Wer bei einem Anbieter dieser Bauart anfängt, sollte die Auszahlungsbedingungen vor dem ersten Einsatz lesen. Im bewilligten System sind die Auszahlungsregeln Teil des Vertrags mit dem Veranstalter, hier sind sie es nicht.

BillyBets: internationale Seite, schmale Schweizer Perspektive

BillyBets ist Teil des ausländischen Segments ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Für einen Schweizer Spielenden bedeutet das weniger Wahl als die Zahl der Anbieter vermuten lässt: Die einzige Unterscheidung, die die Bewilligungsfrage nicht betrifft, sind die eigenen Bedingungen der Seite.

Die schmale Schweizer Perspektive ist dabei der Kern: Die Inhalte, die auf solchen Seiten beworben werden, sind für Schweizer Spielende nicht Teil des bewilligten Angebots, und ein Teil davon ist hier gar nicht erlaubt. Wer dort ohnehin spielt, sollte nicht die Innerlichkeit des Marktes suchen, sondern prüfen, was mit dem Geld passiert, wenn es wieder zurückgehen soll.

Fazit: Bei dieser Seite ist der Auszahlungsweg das Kriterium, nicht die Auswahl. Wer vor allem das Angebot beurteilt, sieht die Hälfte des Bildes.

Boomerang Bet: noch eine Plattform am Rand des Schweizer Systems

Boomerang Bet steht im gleichen Verhältnis zum Schweizer Markt wie die übrigen internationalen Anbieter in dieser Liste: keine Bewilligung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Es ist eines von mehreren Angeboten, die einen Schweizer interessieren, ohne zu den zwei bewilligten Anbietern zu gehören.

Für diese Gruppe gilt: Wer die Bedingungen der Seite wählt, übernimmt auch die Verantwortung für die Bewertung dieser Bedingungen. Die Schweizer Aufsicht prüft solche Anbieter nicht inhaltlich, sie sperrt ihre Domains. Wer sich für ein Angebot am Rand entscheidet, sollte wenigstens das eine Kriterium nicht ausser Acht lassen, das nicht von der Plattform abhängt: die Zahl der kostenlosen Auszahlungen pro Jahr und die Bearbeitungszeit, die dazwischen liegt.

Fazit: Ohne Bewilligung fehlt dieser Seite nicht die Attraktivität, sondern der Rahmen. Wer die zwei Ebenen trennt, trifft hier eine informierte Entscheidung statt einer reaktiven.

Jackbit: Casino-nahes Angebot ohne Schweizer Bewilligung

Jackbit gehört zu den Anbietern, die sich stark über Casino-Inhalte positionieren. Für Schweizer Spielende ist die Bewilligungslage die nämliche wie bei den übrigen ausländischen Seiten: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz.

An dieser Stelle ist eine Unterscheidung wichtig, die in der Schweiz streng gezogen wird: Wettbewilligung und Casinobewilligung sind zwei verschiedene Dinge mit zwei verschiedenen Regeln, und die Limiten des einen gelten nicht für das andere. Wenn ein Anbieter beides vereint, heisst das nicht, dass die Limiten des einen Teils im anderen Teil gelten. Wer sich für eine Marke mit breitem Angebot entscheidet, sollte sich bewusst machen, dass die Spielarten desselben Anbieters in der Schweiz nicht dasselbe sind und ein Teil davon hier ohnehin nicht zugelassen ist.

Fazit: Bei einem breiten Angebot wächst die Zahl der Regeln, die man kennen muss. Die Bewilligungsfrage bleibt die erste, die Übrigen folgen.

N1 Bet: Standardprogramm mit dem gleichen Bewilligungsproblem

N1 Bet ist der letzte Eintrag dieser Gruppe und steht in derselben Position wie die anderen ausländischen Anbieter: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Für einen Schweizer Spielenden ist der Name damit weniger eine Empfehlung als ein Platzhalter für eine Wahl, die man auch anders treffen kann.

Was diese Seite leisten kann, ist ein grosses Wettprogramm; was sie nicht leisten kann, ist die Teilnahme am Schweizer System. Wer bei einem Anbieter dieser Kategorie spielt, sollte die eigenen Regeln der Seite gelesen haben, weil niemand sie an seiner Stelle liest. Die Limiten des Schweizer Systems werden hier jedenfalls nicht angewandt.

Fazit: Wer innerhalb des Systems bleiben will, findet hier kein Zuhause – wer sich bewusst anders entscheidet, sollte die Verantwortung dafür übernehmen. Ein guter Test ist der Verzicht auf ein Konto, bis die Auszahlungsbedingungen des Anbieters klar sind.

Was am Ende in der Schweiz bleibt

Die Ausgangslage ist nüchtern und für einen Wettmarkt ungewöhnlich klar. Wer in der Schweiz wohnhaft ist, hat entweder Jugendjahre lang die Wahlen der beiden bewilligten Veranstalter, oder er entscheidet sich bewusst für einen Anbieter ohne Bewilligung und verzichtet auf den Schweizer Schutz. Der Weg über Swisslos und Jouez Sport ist der einzige, der in der Schweiz vollständig geregelt ist; der zweite Weg ist eine Entscheidung für ein anderes System, mit eigenen Bedingungen, eigenem Register und eigener Steuerlogik.

Für die praktische Wahl heisst das: Wer eine Wette auf ein Fussballspiel abschliessen will, sollte zuerst die Wohnadresse und dann die eigene Zahlungsverbindung prüfen und erst danach über Quoten reden. Die Quoten sind Teil des Bildes, aber sie sind nicht der Teil, der den Rahmen festlegt. Der moderne Begriff der Wahl ist hier irreführend: In der Schweiz wählt man nicht zwischen vielen Anbietern, sondern zwischen zwei Ordnungen.

Häufige Fragen zu Sportwetten für Schweizer

Bewilligt und damit legal sind Sportwetten bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip und bei der Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Zum Wettangebot gehören nur die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die in der behördlichen Liste stehen.

Welcher Veranstalter ist für welche Kantone zuständig?

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist an das jeweilige Vertragsgebiet gebunden.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Online-Konto bei den bewilligten Veranstaltern?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer im Ausland wohnt, erhält bei den Bewilligten kein Konto und braucht daher meist einen anderen Weg.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirken Änderungen?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren von CHF 1’000; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; das Resultat wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Einzelwette über CHF 50 zu Quote 2.10 ergibt damit CHF 105,00. Die Marge des Marktes steckt in der Quote und ist kein separater Abzug.

Was bedeutet es für Spielende, bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?

Es gibt keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das nationale Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz; die Zahlungswege, die Bedingungen und der Umgang mit Streitfällen sind die der ausländischen Seite. Gewinne aus ausländischen Anbietern werden zudem kantonal unterschiedlich behandelt, im Kanton Thurgau etwa unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»