Wettanbieter Apps in der Schweiz: nur zwei sind bewilligt

Updated Oktober 2026
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Jede Schweizer Wett-App beginnt mit einer Zahl, die nicht auf dem Bildschirm steht: zwei. Zwei Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten anbieten, und beide betreiben eine App. Wer im App-Store sucht, findet Dutzende weitere Anbieter, die alle behaupten, sie seien die beste Adresse für Fussballwetten. Bewilligt ist von ihnen keiner.

Ein Smartphone mit dunklem Bildschirm liegt neben einem Fussball auf einer Holzbank am Rand eines Trainingsplatzes im Morgenlicht.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Was die gesetzlichen Rahmenbedingungen angeht, stützen sich diese Informationen auf die Angaben der Gespa und die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.

*Stand der Daten: 29. Oktober 2026.*

Die App eines ausländischen Anbieters ist nicht einfach eine zweite Option mit schlechterem Ruf. Sie ist ein Produkt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das hiesige Sperrregister und ohne den Rechtsweg, der bei einem bewilligten Veranstalter offensteht. Weshalb die Rangfolge im Abschnitt *Die zehn Anbieter im Vergleich* nach Bewilligung sortiert ist und nicht nach Sternen: In den App-Stores bewertet niemand, ob ein Guthaben je zurückkommt.

Was eine Wett-App überhaupt leisten muss

Eine Wett-App leistet im Kern wenig Spektakuläres. Sie zeigt ein Wettprogramm, sie rechnet aus einem Einsatz und einer Quote einen möglichen Gewinn, sie hält ein Guthaben und sie protokolliert, was gespielt wurde. Der Rest ist Verpackung.

Interessant wird es an vier Stellen: Wenn das Programm nicht lädt, weil zwanzig Partien gleichzeitig angepfiffen werden. Wenn eine Wette live gesetzt wird und der Markt sich in der Zwischenzeit bewegt. Wenn ein Gewinn ausbezahlt werden soll und die Angaben dazu geprüft werden. Und wenn jemand merkt, dass er mehr setzt, als er wollte — dann muss die App eine Grenze anbieten, die hält.

In der Schweiz kommt eine fünfte Stelle hinzu, und sie ist die wichtigste: die Bewilligung. Nur wer sie hat, darf hier Wetten annehmen. Alles andere ist ein Angebot an Schweizer Spielende, das im Inland keine Grundlage hat.

Wie eine Wette auf dem Bildschirm gerechnet wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationswetten mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Kombination mit drei Quoten von 2.10, 1.80 und 1.65 liegt die Gesamtquote bei 6’237, aus CHF 20 werden also rund CHF 124.70, wobei die Rundung auf 5 Rappen den Betrag auf CHF 124.70 hält. Wer mit runden Beträgen rechnet, merkt von dieser Mechanik nichts. Wer Systemwetten spielt, merkt sie.

Diese Formel erklärt auch, warum Kombinationen verlocken und Livewetten nervös machen. Eine Gesamtquote wächst mit jeder angehängten Voraussage, aber jede zusätzliche Voraussage ist ein zusätzliches Risiko. Die App zeigt nur den oberen Ast des Baums. Den unteren Ast trägt der Spielende.

Die Grundlage: was Sporttip und Jouez Sport unterscheidet

Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Sie stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Eine Schreibtischlampe beleuchtet ein kariertes Heft mit handschriftlichen Skizzen, daneben liegt ein Lineal aus Holz.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Zwei Organisatoren, zwei Landesteile, ein Rechtsrahmen. Das ist die ganze Landschaft des legalen Schweizer Sportwettens. Wer in Zürich wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen. Wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Diese Aufteilung ist keine Eigenheit der Anbieter, sondern die Folge der interkantonalen Vereinbarung.

Wo ausländische Anbieter ins Bild treten

Schweizer Spielende treffen sie trotzdem. Ein Bekannter empfiehlt eine App, ein Werbebanner führt auf eine Seite, die keinem hiesigen Veranstalter gehört. Solche Angebote existieren, und sie werden auf dieser Seite beschrieben — als das, was sie sind: ohne Schweizer Bewilligung.

Der praktische Unterschied zeigt sich nicht in der Startansicht. Er zeigt sich später, im Streitfall. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es eine Aufsicht, ein Sperrregister und einen definierten Weg, auf dem eine Auszahlung verlangt werden kann. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es nichts davon im Schweizer Recht. Wenn etwas schiefgeht, bleibt die Beschwerde ein Schreiben in ein anderes Land.

Die Rechtslage: bewilligt oder nicht, dazwischen gibt es nichts

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, beaufsichtigt. Nicht von der ESBK — diese Aufsicht betreut ausschliesslich Casinos.

Ein hölzerner Richterhammer liegt auf einem hellen Pult, daneben steht ein Glas Wasser.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Ein Anbieter braucht zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz». Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat im Inland keine Kraft. Das ist nicht eine Frage der Auslegung, sondern eine gesetzliche Feststellung.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — nicht, weil niemand eine Liste geführt hätte, sondern weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht entsprechend keine Anbieterliste, sondern die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht erhältlich; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht erhältlich; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht erhältlich; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht erhältlich; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
PowBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht erhältlich; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Donbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht erhältlich; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht erhältlich; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Funbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht erhältlich; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was diese Übersicht nicht sagt: wie gut oder schlecht die acht Anbieter ohne Bewilligung ihr Handwerk machen. Das lässt sich nach Schweizer Massstäben nicht feststellen, weil die Grundlage fehlt — keine Aufsicht, keine geprüften Spielregeln, keine erzwungene Auszahlungsfrist. Die Spalte mit der gemeldeten Lizenz ist bei allen acht leer, und sie bleibt es. Sie zeigt damit mehr als eine Auslassung: Sie zeigt, dass keine dieser Adressen dem Leser etwas vorweisen kann, das in der Schweiz zählt.

Was der Tisch dagegen bei den beiden ersten Zeilen nachvollziehbar macht, ist ein vollständiges Paket: eine Aufsicht, die Einsicht nimmt, ein Register, das Sperren über Firmen- und Kantonsgrenzen hinweg kennt, und Regeln, die veröffentlicht sind. Die Bewilligung ist keine Auszeichnung, sondern eine Voraussetzung.

Was Sporttip überhaupt anbieten darf

Die erlaubte Palette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt in einer Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026) auf, was gespielt werden darf. Qualifikationsrunden nur, wenn sie darin stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie darin stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder einen Podestplatz entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte fehlen in dieser Liste ebenso wie ein Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen gibt es bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter nicht. Wer von einem ausländischen Anbieter kommt, dem mag das eng vorkommen. Es ist der Preis dafür, dass die Palette kontrolliert ist.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das Gesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt; er ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, keine gesetzliche Zusage. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Wer rechnet, sieht die Funktion sofort richtig: Cash-Out kauft Sicherheit, und die Sicherheit bezahlt der Spielende mit einem Abschlag auf den möglichen Gewinn. Ein «Rettungsanker», der Geld kostet, ist kein Rettungsanker, sondern ein Verkauf.

Virtual Sports sind nicht geregelt — dazu ist nichts zu sagen. Esports erscheinen in der Gespa-Liste nicht, und damit endet die Feststellung.

Warum ausländische Angebote keine Alternative sind

Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Verfolgt wird der Anbieter, nicht der Spielende.

Das klingt beruhigend, ist aber in der Praxis riskant: In Verfahren gegen Anbieter werden Einsätze und Gewinne eingezogen. Der Spielende steht ohne Geld da. Dazu kommt: kein Sperrregister, kein Rechtsweg, keine Fairplay-Kontrolle.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domänen. Blockiert wird schnell: Ersatzadressen stehen innerhalb von Stunden, ein Phänomen, das als Domain-Hopping bekannt ist. Die Gespa nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste stehend.

Die ehrliche Einordnung lautet nicht «drüben böse, hier gut». Sie lautet: Ein Anbieter ohne Bewilligung bietet im Inland keinen Schutz, und ein bewilligter Anbieter bietet vollen Schutz — aber es gibt nur zwei, mit einer geschlossenen Liste an Sportarten und Märkten, einer Wohnsitzvoraussetzung und einer Identitätsprüfung. Beides hat seinen Preis. Nur eines davon hat eine Beschwerdestelle.

Limiten und Spielerschutz: die Grenze kommt vor der Wette

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen.

Diese 72 Stunden sind der eigentliche Inhalt der Regel. Wer in einer schlechten Woche beschliesst, die Grenze anzuheben, muss drei Tage lang mit dieser Entscheidung leben, bevor sie greift. Das Gesetz verlangt nach Art. 87 VGS eine Wartezeit von 24 Stunden für die Erhöhung; die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die strengere Zahl ist die, die für den Spielenden zählt.

Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Die Schweiz kennt keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze. Der Veranstalter muss verlangen, dass Höchstwerte für Einsätze oder Verluste festgelegt werden — täglich, wöchentlich oder monatlich. Was daraus folgt, ist eine Grenze, die nur so gut ist wie die Ehrlichkeit beim Setzen. Wer sie hoch ansetzt, hat formal alles richtig gemacht.

Sperren: freiwillig, produktbezogen, registriert

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren — ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten wieder aufheben, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Das Register erfasst überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen ebenso wie Selbstsperren.

Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die unangenehmste Zeile im ganzen Regelwerk und die konsequenteste: Ein Veranstalter, der einem gesperrten Spielenden etwas auszahlt, würde die Sperre entwerten.

Ein Realitätscheck gehört daneben, weil er unangenehm ist. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt und an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle für streng hält, sollte diese Zahl kennen. Digitale Prüfungen sind nicht dasselbe wie ein Schaltergespräch.

Auszahlung: auf ein Konto mit dem eigenen Namen

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen kennt das bewilligte Schweizer Sportwetten nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Bei den Gewinnen greift eine Schwelle. Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmenden überwiesen.

Was ein Gutschreiben auf dem Wallet bedeutet, ist die Frage, die man sich nach der ersten Auszahlung stellt. Guthaben im Spielkonto ist noch kein Geld auf dem Konto. Erst die Überweisung ist eine Auszahlung, und die kostet ab der dritten Transaktion des Jahres eine Kommission. Wer häufig kleine Beträge abzieht, zahlt dafür; wer lange sammelt, mindert das Risiko, verliert aber Zeit. Ein klarer Fall für den Sammelabzug.

Steuern: die meisten Gewinne bleiben unberührt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton» — eine einzelne kantonale Zahl wäre falsch, sobald ein anderer Kanton ins Spiel kommt.

Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Steuererklärung. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle und zahlt deshalb weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.

Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Auf Gewinne ausländischer Anbieter fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer drüben spielt, gewinnt ohne Abzug und deklariert mit Steuerfolge. Verbindliche Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung.

Was Werbung darf — und was eine Gratiswette wert ist

Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist Werbung verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Ein Zeitverbot für Werbung existiert nicht.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Wer nach einer «risikofreien» Wette sucht, sollte diese Zustimmungspraxis kennen. Sie sagt nicht, dass ein Angebot gut ist, sondern nur, dass es geprüft wurde. Der Unterschied zwischen einer Gratiswette und einem Gratisspielguthaben ist dabei nicht akademisch: Ein Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist auszahlbar einzuschränken, wie die Auszahlungsregeln zeigen — es fällt unter Guthaben, das nicht auszahlbar ist. Eine Gratiswette sagt dagegen etwas über einen Einsatz aus, nicht über Geld auf dem Konto.

Was auf dem Touchscreen wirklich zählt

Am Bildschirm schlägt sich alles auf drei Dinge herunter: Übersicht, Ladezeit und eine Anmeldung, die sicher ist. Keine dieser drei Eigenschaften steht über einer Bewilligung, aber jede von ihnen entscheidet darüber, ob eine App im Alltag brauchbar ist oder nur im Test.

Übersicht auf kleinem Bildschirm

Ein Wettprogramm und eine Wettschein-Kachel auf dieselbe Fläche zu drücken ist eine Designfrage ohne Patentlösung. Wer ein Programm mit hundert Partien anzeigt, muss filtern. Wer den Wettschein dauerhaft sichtbar hält, nimmt dem Programm Platz. Beide Entscheidungen haben Folgen: Eine ungefilterte Liste führt dazu, dass Ligen angeklickt werden, die es nicht gibt. Ein Wettschein, der erst nach dem Antippen erscheint, führt dazu, dass eine Kombination versehentlich aus der falschen Auswahl entsteht.

Bei Sporttip kommt eine Eigenheit hinzu, die in der App nützlich ist und an der Verkaufsstelle Nacharbeit erspart: Eine in der App zusammengestellte Wette lässt sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Wem die Buchhaltung lieber am Schalter läuft, dem erspart das die doppelte Eingabe.

Abgaben laufen in der Schweiz online über die Website oder über die App. Sporttip gibt es für iOS und Android.

Anmeldung: das Ausweisdokument entscheidet

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist auch gesetzlich verlangt (Art. 47 bis 52 VGS).

Was das praktisch kostet, ist Zeit. Das Hochladen des Ausweises ist der Moment, in dem eine Wette in der App aufhört, ein spontaner Vorgang zu sein. Wer das nicht will, kommt bei einem Schweizer Veranstalter nicht durch. Wer sich einmal registriert hat, hat die Prüfung dauerhaft hinter sich; eine zweite Anmeldung ist nicht möglich, auch nicht bei einem Wechsel des Geräts.

Ein Punkt, der in der Praxis regelmässig überrascht: Die Wohnsitzvoraussetzung folgt der Aufteilung der Veranstalter. Wer während eines Umzugs zwischen zwei Landesteilen in der App anmelden möchte, sollte die Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter einplanen, statt im Registrierungsprozess zu scheitern.

Ladetechnisch und in der Live-Anwendung

Die zweite Eigenschaft, die eine App im Betrieb von einer App in einem Testbericht unterscheidet, ist die Ladezeit. Bei grossen Ereignissen kommen viele Zugriffe gleichzeitig. Eine Livewette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00 — wer langsam ist, dessen Klick ist rechtlich nicht am Markt, sondern danach. Bei spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Beide Regeln hängen an einem Faktor, den kein Design kontrolliert: der Zeit, die das Antippen braucht.

Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Ob es einen Stream gibt, ist also keine Voraussetzung für die Wette — aber es bleibt relevant, wenn sich die Wette auf einen Vorfall bezieht, den der Spielende nicht sieht. Eine Livewette auf einen Markt, den man nicht beobachten kann, ist ein teurer Blindflug.

Auch bei der Spielzeit lauert eine Annahme. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Wette auf 90 Minuten abschliesst und eine Verlängerung erwartet, hat auf etwas anderes gewettet.

Wo Abbruch und Ausfall enden

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Diese Mechanik ist der Grund, warum ein Spielausfall in einer Kombination teurer ist als in einer Einzelwette: Sie kostet nicht den ganzen Betrag, aber sie streicht eine Quote aus dem Produkt, das den Gewinn tragen sollte.

Und der Endpunkt: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Sechs Monate klingen grosszügig. Wer eine Kombination über den Sommer laufen lässt und im Herbst nachsieht, ist aber bereits ausserhalb.

Zusatzfunktionen: Kombiboost, Quotenboost, Bet Builder

Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online — für Prematch-, Live- und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Das ist die einzige Zahl auf dieser Seite, die sich wirklich rechnet. Acht Voraussagen mit Quote 1.50 und mehr ergeben eine Gesamtquote von mindestens 25.6, aus CHF 10 werden also rund CHF 256. Der Boost von 20 % auf den Nettogewinn hebt das um etwa CHF 50. Der eigentliche Einwand liegt davor: Acht Voraussagen zu treffen ist deutlich schwerer als vier, und 1.50 als Mindestquote schliesst die kurzen Favoriten aus, mit denen viele Kombinationen sonst zusammengestellt werden. Der Boost belohnt genau die Wetten, die am seltensten aufgehen. Wer ihn wegen des Prozentsatzes spielt, hat die Mechanik verwechselt.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettende Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Kombination aus Cash-Out und Boost ist in der Praxis also eine Entscheidung gegen den Boost, sobald der Cash-Out ausgeführt wird.

Der Bet Builder ist keine Bequemlichkeit, sondern eine Regel. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Was wie ein technisches Detail aussieht, ist eine Frage der Gültigkeit: Eine Kombination aus Torschütze und Ergebnis desselben Spiels gehört in die Bet-Builder-Funktion, nicht in den Wettschein.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die Rangfolge folgt vier prüfbaren Merkmalen: Bewilligung, Bedienung, Limiten und Auszahlungsweg. App-Store-Bewertungen spielen keine Rolle — sie messen Zufriedenheit im ersten Monat, nicht die Frage, was in einem Streitfall passiert.

Bei den Mindest- und Höchsteinsätzen sind die beiden bewilligten Veranstalter unterschiedlich gut dokumentiert. Sporttip: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Rang Anbieter Bewilligung Bedienung am Touchscreen Literale Limiten Auszahlungsweg
1 Swisslos Sporttip (Swisslos.ch) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa App für iOS und Android, Wettschein per QR-Code an der Verkaufsstelle spielbar Mindesteinsatz CHF 1; Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombiwetten, CHF 10’000 für Systemwetten Zweimal pro 365 Tagen gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto; ab der dritten Auszahlung mögliche Kommission von 3 %; Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen
2 Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Konto nur für Wohnsitz in FR, GE, JU, NE, VD oder VS; 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz — —
3 BetAlright ohne Schweizer Bewilligung — — Ohne Schweizer Bewilligung; keine Auszahlung nach Schweizer Recht durchsetzbar
4 1Bet ohne Schweizer Bewilligung — — Ohne Schweizer Bewilligung; keine Auszahlung nach Schweizer Recht durchsetzbar
5 bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung — — Ohne Schweizer Bewilligung; keine Auszahlung nach Schweizer Recht durchsetzbar
6 Pribet ohne Schweizer Bewilligung — — Ohne Schweizer Bewilligung; keine Auszahlung nach Schweizer Recht durchsetzbar
7 PowBet ohne Schweizer Bewilligung — — Ohne Schweizer Bewilligung; keine Auszahlung nach Schweizer Recht durchsetzbar
8 Donbet ohne Schweizer Bewilligung — — Ohne Schweizer Bewilligung; keine Auszahlung nach Schweizer Recht durchsetzbar
9 BetLabel ohne Schweizer Bewilligung — — Ohne Schweizer Bewilligung; keine Auszahlung nach Schweizer Recht durchsetzbar
10 Funbet ohne Schweizer Bewilligung — — Ohne Schweizer Bewilligung; keine Auszahlung nach Schweizer Recht durchsetzbar

Der Abstand zwischen den ersten beiden Zeilen und den acht darunter ist der eigentliche Inhalt der Rangfolge. Er ist nicht graduell. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern lässt sich jede Zahl nachprüfen, weil die Bedingungen veröffentlicht sind. Bei den acht übrigen ist die einzige überprüfbare Angabe die, dass keine Schweizer Bewilligung vorliegt. Lubricant dieser Abstand ist nicht Snobismus, sondern der Unterschied zwischen einem Anbieter, den ein Gericht im Inland erreicht, und einem, den es nicht erreicht.

Die Spalten mit den Limiten und dem Auszahlungsweg bleiben bei den acht Anbietern leer, weil sich ihre Bedingungen nicht an Schweizer Massstäben messen lassen. Wer sie trotzdem prüfen will, findet die Zahlen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters — und wird dort nach Schweizer Recht keine Stelle finden, die sie durchsetzt.

Die Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die Sportwetten-App für die Deutschschweiz und das Tessin

Swisslos betreibt Sporttip als eine der beiden Veranstalterinnen, die die interkantonale Vereinbarung zulässt. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnhaft sind: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Das Angebot ist vollständig dokumentiert, und zwar bis ins Detail: Limiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden, dazu eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Ein Mindesteinsatz von CHF 1; ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten. Abgeben lässt sich eine Wette online oder in der App, und eine in der App zusammengestellte Wette per QR-Code an der Verkaufsstelle.

Bezahlt wird mit PostFinance Pay, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Auf der Produktseite stehen Kombiboost, Quotenboost, Profitboost, Cash-Out und Bet Builder zur Verfügung, jede mit ihren eigenen Grenzen. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; Quoten- und Profitboosts sind pro Person je einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out.

Wohin das Geld fliesst, ist bei Swisslos einsehbar: Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Und das ist, neben der Bewilligung, das eigentliche Argument. Keine Marketingzahl auf dieser Seite ist so nachprüfbar wie diese: CHF 109 Mio. aus Sportwetten, die in Sport und Gemeinwesen zurückfliessen. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr sagt zugleich, dass dieses Geschäft nicht beliebig wächst — die Konkurrenz ohne Bewilligung zieht offenbar Einsätze ab, ohne dass davon ein Franken in einem kantonalen Fonds landet.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Paket, ein anderer Landesteil

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Bewilligung ist dieselbe Art: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Der Vergleich mit Sporttip fällt in einem Punkt eindeutig aus. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, kann kein Konto bei Sporttip eröffnen; wer in Zürich oder Lugano wohnt, keines bei Jouez Sport. Diese Teilung entscheidet die Anbieterwahl vollständig, bevor irgendein Merkmal der App geprüft wird. In diesem Sinne ist die Rangfolge eine Scheinrangfolge: Für einen einzelnen Spielenden steht nicht der erste und der zweite Platz zur Wahl, sondern immer nur einer von beiden.

Das Netz aus 2’350 Verkaufsstellen ist grösser, als es die Zahl der Westschweizer Kantone vermuten lässt. Wer eine Wette gelegentlich am Schalter abgeben möchte statt am Telefon, findet dort die dichteste Abdeckung im Land.

Wer in der Deutschschweiz wohnt, liest diesen Abschnitt als Information, nicht als Option. Das ist kein Mangel dieser Seite, sondern die Folge davon, dass die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt haben.

BetAlright: ohne Schweizer Bewilligung

BetAlright besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und Loterie Romande zur Sportwetten-Veranstaltung berechtigt sind, ist das Angebot hierzulande illegal. Ausländische Lizenzen werden nach Art. 4 BGS nicht anerkannt. Da der Betreiber nicht im Schweizer Sperrregister erfasst ist, fehlt dem Spielenden der Rechtsschutz.

Ein Produktversprechen lässt sich daneben nicht bewerten, und das ist keine Lücke dieser Darstellung, sondern die Aussage selbst. Ohne Bewilligung gibt es keine Stelle, die die Bedingungen prüft, und ohne Prüfung keine Grundlage für einen Vergleich mit den beiden Veranstaltern, die das gesamte Paket vorweisen.

1Bet: ohne Schweizer Bewilligung

1Bet operiert ohne die erforderliche Konzession für den Schweizer Markt. Das Geldspielgesetz (BGS) erlaubt Sportwetten ausschliesslich bei Swisslos und der Loterie Romande. Eine Lizenz aus dem Ausland ist hier rechtlich wirkungslos. Rechtliche Schritte im Inland sind gegen diesen Anbieter nicht möglich.

Wer heute ein Konto eröffnet und in einem Jahr mit der Adresse in einem Rechtsstreit steht, verhandelt nicht mit einer Schweizer Firma. 1Bet ist kein Kandidat, den diese Seite gegen die beiden bewilligten Veranstalter abwägt.

bet-at-home: ohne Schweizer Bewilligung

bet-at-home agiert in der Schweiz ohne bewilligte Spielgrundlage. Sportwetten sind gemäss BGS nur bei den zwei staatlich lizenzierten Organisatoren zulässig. Ein ausländisches Zertifikat bietet Spielenden hierzulande keinen Schutz. Reklamationen lassen sich vor Schweizer Gerichten nicht durchsetzen.

Für diesen Anbieter kommt eine Besonderheit hinzu: Die Gespa nennt bet-at-home im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping, also der Praxis, blockierte Adressen innert Stunden durch neue zu ersetzen. Eine Sperrliste, die den Anbieter wiederholt aufführt, ist ein Signal über die Anbieterpraxis und nicht über die Spielqualität. Wer die Adresse heute erreicht, erreicht sie morgen möglicherweise nicht.

Pribet: ohne Schweizer Bewilligung

Pribet verfügt über keine gültige Bewilligung für das Angebot von Sportwetten in der Schweiz. Da das Geldspielgesetz den Markt auf Swisslos und Loterie Romande begrenzt, bleibt dieses Angebot ohne Rechtsgrundlage. Da der Anbieter keine Schweizer Lizenz führt, besteht kein Zugang zum Sperrregister.

Wer ein Konto bei einem Anbieter ohne Bewilligung führt, trägt ein Risiko, das nicht in der App sichtbar ist: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Nicht der Spielende steht dann vor Gericht, aber um sein Guthaben steht er da.

PowBet: ohne Schweizer Bewilligung

PowBet stellt seine Wettdienste ohne Schweizer Zulassung bereit. Die Veranstalterbegrenzung auf Swisslos und Loterie Romande bedeutet, dass dieses Angebot illegal ist. Art. 4 BGS stellt klar, dass ausländische Lizenzen in der Schweiz keine Gültigkeit besitzen. Ein Rechtsschutz ist nicht gegeben.

Der Name deutet auf grosse Gewinne hin. Die Rechtslage deutet auf etwas anderes hin, und im Konfliktfall hat die Rechtslage recht.

Donbet: ohne Schweizer Bewilligung

Donbet ist in der Schweiz nicht als Wettanbieter lizenziert. Da Sportwetten nur bei bewilligten Schweizer Unternehmen erlaubt sind, agiert dieser Anbieter ausserhalb des Geldspielgesetzes. Ausländische Lizenzen werden nicht als Rechtsgrundlage akzeptiert. Es existiert keine inländische Beschwerdestelle.

Wer sich für eine Adresse ohne Bewilligung entscheidet, sollte wenigstens die Steuerfolge kennen: Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nach der Praxis etwa des Kantons Thurgau volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.

BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung

BetLabel bietet Sportwetten ohne die nötige Schweizer Konzession an. Das Gesetz erlaubt Sportwetten nur bei zwei bewilligten Anbietern. Ein ausländisches Zertifikat ersetzt keine Schweizer Bewilligung und entfaltet daher keine rechtliche Wirkung. Der Spielende hat keine Rückgriffsmöglichkeit.

Ein Label ist im Glücksspiel eine Marketingvokabel. Was in der Schweiz zählt, ist eine Bewilligung, und die trägt dieser Anbieter nicht.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung

Funbet ist auf dem Schweizer Markt ohne Bewilligung aktiv. Da nur zwei lizensierte Veranstalter existieren, ist das Angebot illegal. Eine ausländische Lizenzierung hat nach BGS keine Kraft im Inland. Der Rechtsweg im Streitfall ist für Spielende nicht vorhanden.

Wenn eine Adresse auf der Sperrliste steht, ist der Weg in der Regel nicht zu Ende: Eine Ersatzadresse ist schnell gefunden. Wer trotzdem weiterspielen will, spielt gegen die Aufsichtsbehörde um eine Domain, nicht um eine Quote. Das ist ein Aufwand ohne Ertrag, und das ist der einzige Punkt, an dem sich die acht Anbieter ohne Bewilligung unterscheiden.

Wer zu welchem Anbieter gehört

Die Wahl ist kürzer, als eine Rangliste mit zehn Zeilen vermuten lässt. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, hat genau einen bewilligten Veranstalter. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, hat genau einen anderen. Wer in beiden Gebieten nicht wohnt, hat gar keinen.

Innerhalb dieser Grenze verläuft die Entscheidung weniger dramatisch, als der erste Platz suggeriert. Sporttip zeigt ein Programm, das enger ist als das mancher ausländischer Anbieter — keine Corner- und Kartenmärkte, kein Esport, nur die Sportarten und Wettbewerbe der Gespa-Liste. Das ist eine Einschränkung, und sie ist der Preis der Bewilligung. Der Vorteil steht daneben: eine Auszahlung auf ein Konto mit dem eigenen Namen, in 5 bis 10 Arbeitstagen, mit einer Kommission, die erst ab der dritten Auszahlung des Jahres möglich ist.

Für einen Spielenden, der ein Konto mit wenig Umfang führt und gelegentlich eine Fussballwette abschliesst, ist die Sache klar: Der bewilligte Veranstalter ist die einzige Adresse, an der die Limiten, die Auszahlungsfristen und der Steuerweg nachprüfbar sind. Wer ein breiteres Programm sucht und das zugleich mit dem Verzicht auf das Sperrregister, den Schweizer Rechtsweg und die Fairplay-Kontrolle bezahlt, findet bei den acht Anbietern ohne Bewilligung, was er sucht — und muss mit dieser Abwägung leben. Beides zusammen gibt es in der Schweiz nicht, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt haben.

Häufige Fragen zu Wettanbieter-Apps in der Schweiz

Welche Sportwetten-App ist in der Schweiz die beste?

Eine allgemeine beste gibt es nicht, weil die Auswahl an der Wohnadresse hängt. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt nur bei Sporttip in Frage; wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, nur bei Jouez Sport. Sinnvolle Kriterien sind bewilligung, Bedienung, Limiten und Auszahlungsweg.

Dürfen in der Schweiz nur die Apps von Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten?

Ja. Das Geldspielgesetz lässt zwei Veranstalter von Sportwetten zu: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Anbieter braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel von der Gespa, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung.

Muss für eine Wette in der App ein Konto eröffnet werden, und welche Angaben verlangt die Prüfung?

Bei einem bewilligten Veranstalter ja. Nötig sind mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, ausserdem darf keine Spielsperre bestehen. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Wie lassen sich Verlustlimiten in der App setzen, und wann wirkt eine Erhöhung?

Bei Swisslos müssen die Limiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme gesetzt werden. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.

Auf welches Konto wird ein Gewinn aus der App ausbezahlt?

Nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es nicht.

Was bedeutet es, wenn eine ausländische App auf der Sperrliste der Gespa steht?

Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste sie 671 Domänen, die erste Liste stammte vom 3. September 2019. Blockierte Adressen werden oft innert Stunden ersetzt. In der Schweiz gilt für solche Anbieter keine Aufsicht.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»