Impressum – boxwetten.com

boxwetten.com berichtet über Wetten auf Boxen und andere Kampfsportarten in der Schweiz. Das Impressum legt offen, wer die Seite betreibt und welche Regeln für sie gelten.

Angaben zur Anbieterin

Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme finden sich auf boxwetten.com. Diese Angaben folgen Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das klare, vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse samt elektronischer Post verlangt.

Zweck der Website

Als redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten nimmt boxwetten.com keine Wetten an. Es gibt keine Spielerkonten, keine Geldannahme und keine Vermittlung von Verträgen zwischen Leserschaft und Wettanbietern. Prognosen mit Gewinnzusage fehlen.

Rechtsrahmen in der Schweiz

Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) gilt seit dem 1. Januar 2019. Online-Sportwetten sind Grossspiele und unterstehen der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen, nämlich Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung; Angebote ohne Schweizer Bewilligung stehen auf der Sperrliste der Gespa und werden per DNS gesperrt (Art. 86 BGS). Für nicht bewilligte Geldspiele darf nicht geworben werden (Art. 74 BGS). Das Wetten ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Haftung für Inhalte

Die Texte entstehen mit Sorgfalt und werden regelmässig geprüft. Da sich Quoten, Programme und Bedingungen ständig verändern, gelten stets die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin. Eine Haftung für Entscheide, die auf diesen Inhalten beruhen, übernimmt boxwetten.com nicht.

Haftung für Links

Links auf fremde Seiten wurden beim Setzen kontrolliert. Auf spätere Inhalte hat die Redaktion keinen Einfluss; verantwortlich ist die jeweilige Betreiberin. Sobald ein rechtswidriger Inhalt bekannt wird, wird der Link entfernt.

Urheberrecht

Texte, Tabellen und Grafiken sind durch das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) geschützt. Jede Nutzung, die das gesetzliche Zitatrecht übersteigt, erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion.

Hilfe bei Spielsucht

Wetten können süchtig machen. Wer bei sich oder Nahestehenden Anzeichen exzessiven Geldspiels erkennt, erhält vertrauliche und kostenlose Beratung bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht. Bei den bewilligten Veranstalterinnen sind Limiten und eine Spielsperre möglich.

Stand: 29. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»