Gratiswette in der Schweiz: zwei Bewilligungen, sieben Aktionsabende und ein Einsatz, der nicht zurückkommt

Updated Oktober 2026
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Was eine Gratiswette in der Schweiz überhaupt sein kann

Wer in der Schweiz nach einem Online-Wettanbieter mit Gratiswette sucht, landet in einem Katalog, der kürzer ist als der Markt aussieht. Zwei Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten anbieten, und jede Gratisaktion braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Eine Freiwette ist damit keine Regel, sondern eine Ausnahme — und zwar eine, die jemand genehmigen muss.

Ein Tischfussballtisch steht in einem leeren Raum, auf dem grünen Spielfeld liegt eine einzelne Kugel im Licht eines Fensters.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Eine Wette ist der Einsatz von Geld auf den Ausgang eines Sportereignisses. Eine Gratiswette, im Marktjargon auch Freiwette, ist eine Wette, deren Einsatz nicht vom Spielenden kommt, sondern vom Veranstalter als Spielguthaben bereitsteht. Dort sitzt der Bruch zwischen dem, was die Werbung verspricht, und dem, was auf dem Konto landet.

Der Einsatz fliesst bei einem Gewinn nicht mit zurück. Gewinnt eine Gratiswette, schreibt der Veranstalter nur den Gewinnanteil gut. Eine Normalwette mit CHF 10 Einsatz zu Quote 2.00 bringt CHF 20 zurück — Einsatz plus Gewinn. Dieselbe Wette aus Gratisspielguthaben bringt CHF 10. Der Gratiseinsatz war geliehen und ist verbraucht.

Dass das keine Eigenheit eines einzelnen Anbieters ist, zeigt der Blick in die Bedingungen. Bei der Loterie Romande gilt Gratisspielguthaben ausdrücklich als nicht auszahlbar. Bei Swisslos ebenso: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Auszahlbar ist, was gewonnen wurde. Was geliehen war, verschwindet.

Stand: 29. Oktober 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die Bedingungen der beiden Schweizer Veranstalter Swisslos und Loterie Romande.

Wie die Schweizer Rechtslage Gratiswetten an eine Zustimmung bindet

Warum vor jeder Aktion die Aufsicht gefragt wird

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) führt Sportwetten als Grossspiel. Zuständige Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit 1.1.2021 gilt. Die ESBK ist nicht zuständig; sie betreut ausschliesslich Casinos.

Ein Holzsteg führt über einen klaren Bergbach, im Hintergrund Wiesen und steile Hänge im Morgenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Artikel 75 Absatz 2 BGS bindet Gratisspiele und Gratisguthaben an die vorgängige Zustimmung der Gespa. Ohne sie darf kein Veranstalter eine Gratiswette ausspielen. Die Zahl, die das greifbar macht: Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist der legale Aktionsraum eines ganzen Jahres für das ganze Land — 32 genehmigte Aktionen, nicht 32 Anbieter mit Gratiswette.

Daraus folgt eine Prüfregel, die keine Werbeseite je formulieren würde. Wo eine Gratiswette ohne bewilligten Veranstalter auftaucht, fehlt entweder die Zustimmung oder der Schweizer Bezug. Beides sollte man wissen, bevor man eine Seite überhaupt öffnet.

Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz

Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach Artikel 21 bis 25 BGS gelten, wie Artikel 4 BGS es formuliert, nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat hier keine Kraft. Das ist kein Urteil über einen einzelnen Anbieter, sondern eine Aussage über die Reichweite eines Dokuments: Sie endet an der Grenze.

Ein Torwarthandschuh liegt im Strafraum auf frisch gemähtem Rasen, dahinter das leere Tor im Gegenlicht.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Für den Spielenden heisst das konkret: Bei einem Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung schützt ihn kein Schweizer Recht. Der Eintrag im Schweizer Sperrregister gilt dort nicht, eine verhängte Spielsperre greift also nicht automatisch. Ein Schweizer Rechtsmittelweg fehlt. Und keine Schweizer Stelle kontrolliert, ob die Auszahlung kommt.

Die Kehrseite ist ebenso deutlich. Der bewilligte Weg ist eng: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettarten, Wohnsitzanforderung, Identitätsprüfung. Keine der beiden Varianten ist per Definition die sichere. Es sind zwei Absicherungen mit zwei Preisschildern.

Was überhaupt gewettet werden darf

Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte fehlen, eine Esport-Sektion ebenfalls — Esports erscheint auf der Liste der Gespa nicht. Wer von einem internationalen Buchmacher kommend Corner-Wetten sucht, sucht in der Schweiz an einer Wand.

Unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Und gewettet wird nur auf Sportereignisse: Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Events, an denen mehrheitlich Minderjährige beteiligt sind, sind nach Artikel 25 Absatz 2 BGS gesperrt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Das BGS schränkt Live-Märkte nicht statutarisch ein. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten.

Was eine Bewilligung dem Spielenden auferlegt

Die Bewilligung bringt Schutzpflichten mit, die ein ausländisches Angebot nicht kennt. Eine abgesagte Sporttip-Partie, die nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, macht eine Einzelwette ungültig und rückzahlbar; in einer Kombiwette erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. So geregelt sind die Sporttip-Spielregeln und Teilnahmebedingungen, Version 4.2.

Das Geld sitzt enger. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Die Transparenz hat eine Frist. Wer nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung seinen Sporttip-Gewinn geltend macht, verliert ihn zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein Gewinn verfällt, und die Wette war trotzdem gewonnen. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Die Sperrliste als praktische Seite der Rechtslage

Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains.

Bemerkenswert ist das Tempo. Geblockte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für dieses Domain-Hopping und führt bet365 als auf der Liste stehend. Ein neuer Domain-Name taucht also schnell auf und ist erreichbar. Die Liste sagt deshalb nicht, dass ein Anbieter unseriös ist. Sie sagt, dass seine Domain in der Schweiz nicht zugelassen ist, und das ist eine andere Aussage.

Was aus einem verbotenen Angebot folgt

Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, begeht eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und er hat weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.

Hier greift auch die Werberegel, und sie betrifft diese Seite selbst. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und wird nach Artikel 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Beschreiben und bewerten ist erlaubt, anpreisen nicht. Warum die ausländischen Buchmacher in der Sektion «Die zehn Anbieter im Einzelnen» trotzdem stehen, hat einen einfachen Grund: Sie sind Teil der Realität, mit der Schweizer Spielende konfrontiert sind, und wer sie nicht kennt, kann ihre Bedingungen nicht von den Schweizer Bedingungen unterscheiden.

Limiten, Pausen und Sperren: was auch mit Gratiswette gilt

Ein Gratisanreiz soll ein Guthaben auf ein Konto bringen, nicht ein Konto an eine Grenze. Deshalb sind die Begrenzungen, die den Einsatz steuern, das eigentliche Gegengewicht zur Aktion.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999; unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind die Sperre. Wer die Limite im ersten Spielrausch erhöhen möchte, muss drei Tage warten. Drei Tage sind lang genug für einen zweiten Gedanken.

Die Statutarregel dahinter stammt aus Artikel 87 VGS: Der Veranstalter muss Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Das Gesetz fordert also keine staatliche Limite — die Schweiz kennt kein gesetzliches Einzahlungslimit —, sondern eine selbst gesetzte. Die Herabsetzung wirkt sofort, die Erhöhung nach dem Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Diese Sperre hebt der Spieler nicht selbst wieder auf. Die Spielsperre nach Artikeln 80 bis 82 BGS erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre; eine freiwillige Sperre endet frühestens nach drei Monaten (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Konsequenz daraus ist unbequem und trotzdem die einzige, die trägt: Eine Gratiswette wird innerhalb der Limiten genutzt, die vorher gesetzt wurden. Sie ist kein Freibrief, sondern eine weitere Wette innerhalb desselben Rahmens.

Ein Nachtrag zur Kontrolle am Schalter. Gespa-Testkäufe im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Die Schutzwirkung an Verkaufspunkten ist also nicht lückenlos, und wer dort nicht kontrolliert wurde, ist deshalb nicht alt genug — nur nicht aufgefallen.

Was eine Gratiswette tatsächlich wert ist

Der Quotenschlüssel eines Marktes

Hinter jedem Markt steckt eine Zahl, die kein Buchmacher freiwillig gross ausweist. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil, den der Markt an alle Einsätze zurückgibt: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus Quotenschlüssel.

Ein Illustrationsmarkt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 ergibt einen Quotenschlüssel von rund 95,3 % und eine Marge von rund 4,7 %. Das sind zwei Ansichten desselben Marktes: Was er zurückzahlt, behält er nicht; was er nicht zurückzahlt, ist sein Anteil. Die Quoten 1.90 und 1.90 sind dabei ein Rechenbeispiel, kein irgendwo abgelesener Preis.

Die Rechnung für ein Gratisguthaben

Greift man das Spielguthaben der Loterie-Romande-Aktion auf — CHF 10 Gratisspielguthaben, nicht auszahlbar — und setzt es in diesem Beispielmarkt ein, dann ist der erwartete Wert des Angebots über viele Wetten hinweg rund CHF 4,70 pro CHF 10 Guthaben. Die Annahme dabei ist, dass ausschliesslich das Guthaben gesetzt wird.

Das ist ein Durchschnitt über viele Wetten, kein Ergebnis einer einzelnen. Der Satz verspricht keinen Gewinn, keine Auszahlung und keine Rendite. Er sagt nur, was ein solches Guthaben im Mittel hergibt.

Und er sagt, warum die Zahl auf der Werbeseite und die Zahl im Kopf zweierlei sind. Die Aktion nennt CHF 10. Der Markt, in dem sie gesetzt werden müssen, spült im Mittel rund 4,70 davon zurück. Die Differenz von rund CHF 5,30 ist keine Gebühr, die jemand einbehält — sie ist die Mechanik aus Quote, Marge und nicht zurückfliessendem Einsatz.

Wo die Rechnung kippt

Vier Bedingungen verschieben das Ergebnis, und keine davon steht in einer Überschrift.

Die Mindestquote entscheidet, ob die Wette überhaupt qualifiziert. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Wer kurze Favoriten kombinieren will, fällt durch.

Die Aktion der Loterie Romande lief an 7 Aktionstagen vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026. Wer den Code aus den National-League-Stadien innert einer Woche im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000-mal, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Sieben Abende verteilt auf drei Monate. Wer nicht im Stadion war, hatte keinen Zugriff auf diese Promo.

Die Auszahlungsregel entscheidet, was am Ende übrig bleibt. Bei einer Freiwette wird nur der Gewinn ausgezahlt, nicht der Einsatz — das halbiert bei Quote 2.00 den Rückfluss gegenüber einer Normalwette.

Und der Höchsteinsatz entscheidet, ob die Wette überhaupt angenommen wird. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die vier Zahlen, die zusammen eine Aktion ausmachen

Wer eine Gratiswette beurteilen will, braucht nicht die Höhe. Er braucht die Mindestquote, die Frist, die Auszahlungsregel und den Höchsteinsatz. Vier Zahlen entscheiden mehr über den Wert als der Betrag in der Überschrift, und drei davon stehen in der Regel nicht dort.

Dazu kommt eine fünfte Grösse, die den Rahmen setzt: die Marge des Marktes, in dem gesetzt werden muss. Sie ist der Grund, warum auch die beste Gratiswette unter dem Nominalbetrag landet. Der Kombiboost der Swisslos zeigt es in der anderen Richtung — er zahlt 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn, jeweils mit Einsatz- und Erhöhungslimit. Die höchste Stufe verlangt fünfzehn richtige Voraussagen. Man kann sie erreichen. Man sollte nicht planen, sie zu erreichen.

Wer die vier Zahlen liest, bevor er das Guthaben einsetzt, gewinnt mehr als der, der sie erst liest, wenn die Wette verloren ist. Das ist keine Pointe, sondern die einzige Regel, die auf jeder dieser Seiten steht.

Wo das Geld hängt: Auszahlung, Einzahlung und Steuern

Auszahlung bei Swisslos

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers.

Bemerkenswert ist der Rhythmus. Zweimal im Jahr gratis, danach ein Prozentbruchteil auf den Betrag, der ohnehin schon dem Spielenden gehört. Eine Kommission von 3 %, die erst nach der zweiten Auszahlung eines Jahres greifen kann, ist keine Gebühr fürs Auszahlen — sie ist ein Anreiz, das Guthaben im Spiel zu lassen. Wer sein Geld abholt, zahlt dafür; wer es stehen lässt, nicht. Das Muster kennt man aus anderen Branchen.

Auszahlung bei der Loterie Romande

Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Grenze von CHF 1’000 liegt auf derselben Höhe wie bei Swisslos, was kein Zufall sein dürfte, sondern die Schwelle, ab der die Bankverbindung des Kontoinhabers geprüft werden muss.

Einzahlung und Wallet

Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto bis zu CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf höchstens CHF 10’000 begrenzt.

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt — die Grenze liegt hier einen Franken unter dem Nennwert, offenbar damit kein Kauf das Maximum von CHF 10’000 überschreiten kann. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Ein Einzahlungslimit von CHF 10’000 pro 30 Tage klingt nach einer Schranke gegen Spitzen. Für einen regelmässigen Sportwetter mit kleinen Einsätzen ist es keine. Die Frage, die es beantwortet, lautet nicht «Wie viel darf ich setzen», sondern «Wie viel darf auf einmal auf dem Konto liegen» — und genau daran wird der Unterschied zu einem ausländischen Anbieter sichtbar, bei dem es eine solche Grenze nicht gibt.

Steuern

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundesschwellenwert liegt bei CHF 1’071’000 ab 1.1.2026, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, je nach Kanton. Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt werden kann.

Ein typischer Sportwetter bleibt weit darunter. Keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht, und die Steuerfrage ist damit für die allermeisten Wetten keine.

Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, landet in einer anderen Kategorie. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer also die grössere Gratiswette dem Schweizer Guthaben vorzieht, tauscht einen steuerfreien Gewinn gegen einen potenziell steuerbaren. Für eine Auskunft zur eigenen Situation: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Wie sich die Schweizer Veranstalter von den ausländischen Buchmachern unterscheiden

Die Ausgangslage ist knapp. Es gibt zwei Schweizer Veranstalter und eine wechselnde Liste blockierter ausländischer Domains — keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Das macht die Unterscheidung einfach, aber nicht kurz.

Die beiden Schweizer Veranstalter teilen das Land auf. Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Für den Leser heisst das: Die Wahl des Veranstalters ist keine Wahl. Wer Sporttip nutzen will, muss im Vertragsgebiet wohnen; wer in der Westschweiz wohnt, hat Jouez Sport. Der Wohnort entscheidet, welches Angebot überhaupt zugänglich ist — nicht die Höhe der Gratiswette. Ein Genfer findet bei Sporttip kein Konto, und ein Zürcher bei Jouez Sport keines.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalter bzw. berichtete Lizenz Sitz
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa eine der beiden Veranstalterbewilligungen, die das interkantonale Recht zulässt Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa eine der beiden Veranstalterbewilligungen, die das interkantonale Recht zulässt Lausanne
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) kein Schweizer Sitz
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) kein Schweizer Sitz
BetFury ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) kein Schweizer Sitz
Roobet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) kein Schweizer Sitz
1xBet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) kein Schweizer Sitz
Funbet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) kein Schweizer Sitz
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) kein Schweizer Sitz
22Bet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS) kein Schweizer Sitz

Der Sitz ist Teil der Bewilligung, nicht ein Eintrag im Impressum. Swisslos hat ihren Sitz in Basel; die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Loterie Romande nennt Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die acht ausländischen Anbieter haben keinen Schweizer Sitz, weil sie hier keine Bewilligung haben.

Die beiden Bewilligungen sind ein Paket: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel, so wie Artikel 21 bis 25 BGS es vorsehen. Eine ausländische Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland berechtigt nicht zur Veranstaltung in der Schweiz und unterwirft den Anbieter nicht der Schweizer Aufsicht. Zwei Systeme, zwei Rechtswege, und dazwischen liegt die Grenze.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: das umfassendste bewilligte Sportprogramm der beiden Veranstalter

Sporttip ist das Produkt, unter dem die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft ihre Sportwetten führt. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Bewilligt ist das Angebot als Schweizer Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa. Damit ist Sporttip einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt.

Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet möglich — die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kann Sporttip nicht nutzen, so gut die Aktion auch sei.

Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist eine gründliche Anmeldung, und sie ist der Grund, warum es hier keine Zweitkonten gibt.

Das Sportprogramm ist enger als bei einem internationalen Buchmacher. Wer Corner- oder Kartenmärkte gewohnt ist, findet sie nicht; wer Esports wettet, findet sie nicht. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026) bestimmt, was überhaupt angeboten werden darf. Das ist der Preis der Bewilligung, und viele Spieler halten ihn für einen fairen.

Der Kombiboost richtet sich an Kombinationswetter. Mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 ergeben 5 % Bonus auf den Nettogewinn; sieben Voraussagen 20 %, zehn Voraussagen 40 %, fünfzehn Voraussagen 100 %. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die höchste Stufe verlangt fünfzehn richtige Voraussagen aus einem Katalog, der Corner-Märkte und Esports nicht enthält.

Quotenboosts gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten. Wer den Cash-Out als Notausstieg einplant, plant mit einer Tür, die offen sein kann oder nicht.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten — ein Fall, in dem das System zugunsten des Spielenden korrigiert.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung arbeitet gegen den Spielenden, die erste dafür; in der Summe bleibt es eine Rundungsregel, die man kennen sollte, weil sie bei vielen kleinen Wetten sichtbar wird. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Fazit: Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt und den bewilligten Rahmen sucht, bekommt bei Sporttip das dichteste Sportprogramm der beiden Schweizer Veranstalter, dazu Rückzahlung abgesagter Wetten und ein Konto, das ohne Ausweiskontrolle nicht zu haben ist. Wer ein breites Live-Angebot, exotische Märkte oder einen Cash-Out mit Teilauszahlung sucht, wird hier nicht fündig — und muss, wenn er es woanders sucht, den Wegfall jeder Schweizer Schutzwirkung in Kauf nehmen.

Loterie Romande Jouez Sport: die einzige dokumentierte Gratisaktion der Westschweiz

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Bewilligt ist auch dieses Angebot als Schweizer Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa.

Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in den sechs Kantonen möglich. Damit ist der Kreis der Nutzer kleiner als bei jedem anderen Anbieter auf dieser Seite — von den 26 Kantonen deckt die Bewilligung sechs ab.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026. Wer den Code aus den Stadien innert einer Woche im verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 als nicht auszahlbares Spielguthaben, insgesamt 7’000-mal mit 30 Tagen Gültigkeit.

Sieben Aktionstage über fast drei Monate, und 7’000 Stück für sechs Kantone. Die Zahl ist der eigentliche Gehalt der Aktion: Sie war nicht als Massenangebot angelegt, sondern als Anreiz für die, die ohnehin im Stadion waren. Wer die Partie von zu Hause sah, hatte keinen Code.

Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Fazit: Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, kommt bei Jouez Sport an den einzigen Gratisguthaben-Betrag, der in dieser Gruppe überhaupt aus Bedingungen belegt ist, und an eine Aktion mit klar benannter Frist und Stückzahl. Wer auch nur einen Kanton weiter östlich wohnt, hat zu diesem Angebot keinen Zugang; für ihn bleibt Sporttip der einzige bewilligte Weg.

Betwinner: breites Wettprogramm ausserhalb der Schweizer Aufsicht

Betwinner gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nach Artikel 4 BGS hat eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Kraft; eine Lizenz nach Schweizer Massstab ist nicht bekannt. Betwinner ist zudem nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Die Domains werden regelmässig auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und sind somit von der DNS-Blockade betroffen.

Praktisch heisst das: Eine in der Schweiz verhängte Spielsperre greift hier nicht automatisch, und wenn eine Auszahlung stockt, gibt es keine Schweizer Stelle, die zuständig wäre. Der Spielende steht ohne Rückhalt da, und zwar nicht weil der Anbieter etwas falsch gemacht hätte, sondern weil zwischen ihm und dem Schweizer Recht keine Verbindung besteht.

Fazit: Die fehlende Sperrregister-Anbindung ist bei Betwinner kein Nebensatz, sondern der Kern der Sache: Wer sich in der Schweiz sperren lässt, sperrt sich hier nicht mit. Das ist der Punkt, an dem die grössere Angebotsbreite eines ausländischen Buchmachers anfängt, einen Preis zu haben.

WirWetten: Schweizer Name, keine Schweizer Bewilligung

WirWetten gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Da eine ausländische Bewilligung in der Schweiz nach Artikel 4 BGS keine Wirkung entfaltet, ist die Seriosität nach Schweizer Massstäben nicht belegbar. Der Anbieter führt keinen Schweizer Rechtsweg und ist nicht am Sperrregister beteiligt. Die Domain unterliegt einer möglichen DNS-Sperre durch die Gespa.

Der Name führt in die Irre. Wer «WirWetten» liest, hört einen Schweizer Anbieter; tatsächlich fehlt die Bewilligung, die das entscheiden würde. Genau deshalb steht die Bewilligungsspalte vor jeder Angebotsbeschreibung, und nicht danach.

Fazit: Bei WirWetten ist die Trennlinie nicht die Qualität des Wettangebots, sondern die Zuständigkeit: Besteht keine Schweizer Bewilligung, ist keine Schweizer Stelle für Streit oder Sperre zuständig. Wer den Schweizer Weg will, ist bei einem der beiden Veranstalter mit Bewilligung besser bedient.

BetFury: internationale Buchmacher ohne Schweizer Zulassung

BetFury gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Hier gilt nach Artikel 4 BGS: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Rechtskraft; eine inländische Lizenz existiert nicht. BetFury bietet keinen Schweizer Rechtsweg und ist nicht ans Sperrregister angebunden. Domains können jederzeit auf die Sperrliste der Gespa gelangen, was eine DNS-Blockade zur Folge hat.

Daraus folgt zweierlei. Kein Schweizer Schutz, und keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlungspraxis. Wer sich mit den Bedingungen eines solchen Anbieters auseinandersetzt, sollte das anhand der Bedingungen tun, die auf der Seite des Anbieters stehen — nur dort sind sie verbindlich, und nur dort steht, welche Fristen und Limiten gelten.

Fazit: Bei BetFury entfällt mit der Bewilligung auch die Aufsicht über die Regeln, auf die sich ein Spielender berufen könnte. Wer die Schweizer Schutzmechanismen nutzen will, muss bei einem bewilligten Veranstalter bleiben; alles andere ist eine bewusste Entscheidung gegen diesen Schutz.

Roobet: ohne Bewilligung und ohne Anschluss an das Sperrregister

Roobet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz nach Artikel 4 BGS hat hier keine Wirkung; der Schweizer Rechtsweg ist ausgeschlossen, da der Anbieter nicht an das Sperrregister angeschlossen ist. Er entzieht sich damit der Schweizer Kontrolle.

Das Sperrregister ist der stille Punkt. Eine Spielsperre ist in der Schweiz die schärfste Selbstschutzmassnahme, die es gibt, und sie schliesst Casinos und Liechtenstein mit ein. Bei einem Anbieter ohne Anbindung hört diese Wirkung an der Kontogrenze auf.

Fazit: Wer bei Roobet spielt, spielt ausserhalb des Systems, das in der Schweiz den Zugang sperrt. Die Schweizer Spielsperre wirkt dort nicht, und ein Beschwerdeweg nach Schweizer Recht fehlt.

1xBet: grosses Wettangebot, kein Schweizer Rechtsweg

1xBet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der keinen Zugang zum Schweizer Rechtsweg ermöglicht. Er ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen.

Ein grosses Wettangebot ist kein Ersatz für eine Bewilligung, und es ist auch kein Gegenteil davon. Es ist schlicht eine andere Achse. Wer Märkte sucht, die die Gespa-Liste nicht kennt, findet sie bei solchen Anbietern; was er dabei aufgibt, steht in der Spalte daneben.

Fazit: Bei 1xBet liegt der Unterschied zu einem bewilligten Veranstalter in der Zuständigkeit und nicht im Wettprogramm. Wer einen Schweizer Ansprechpartner für eine stockende Auszahlung braucht, findet ihn hier nicht.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rückhalt

Funbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Als Anbieter ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister fehlt der Zugang zu einem Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domains via DNS sperren.

Auch hier gilt: Nichts von dem, was auf dieser Seite über Limiten, Sperren oder Auszahlungsfristen bei Schweizer Veranstaltern steht, lässt sich auf Funbet übertragen. Solche Regeln gelten für bewilligte Anbieter, nicht für ausländische.

Fazit: Bei Funbet fehlt die Verbindung zum Schweizer Schutzsystem. Wer die Limiten und die Sperre, die im Abschnitt «Limiten, Pausen und Sperren: was auch mit Gratiswette gilt» beschrieben sind, für sich nutzen will, braucht einen bewilligten Veranstalter — bei einem ausländischen Anbieter greifen sie nicht.

Rainbet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Sperrwirkung

Rainbet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Da eine ausländische Lizenz nach Artikel 4 BGS in der Schweiz nicht gilt, ist der Zugang zum Schweizer Rechtsweg nicht gegeben; zudem fehlt die Anbindung an das Sperrregister. Domains können per DNS-Sperre durch die Gespa vom Netz genommen werden.

Der praktische Unterschied zu den beiden Schweizer Veranstaltern lässt sich in einem Satz sagen: Was ein bewilligter Veranstalter nach Schweizer Recht tun muss, muss ein ausländischer nicht. Er kann es tun, muss aber nicht.

Fazit: Bei Rainbet entscheidet die fehlende Bewilligung über alles Weitere: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, keine Wirkung der Schweizer Spielsperre.

22Bet: breites Programm, keine Schweizer Aufsicht

22Bet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz hat nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Kraft; der Schweizer Rechtsweg ist nicht zugänglich, und eine Anbindung an das Sperrregister fehlt. Die Gespa kann die Domains durch eine DNS-Sperre für Schweizer Nutzer blockieren.

Bemerkenswert ist, wie oft dieses Muster auf dieser Seite steht. Acht Anbieter, ein Bewilligungsstatus, ein Rechtsweg, der fehlt. Das ist keine Wiederholung aus Bequemlichkeit, sondern die Beschaffenheit des Schweizer Marktes: Es gibt nur zwei Wege hinein, und alles andere liegt ausserhalb.

Fazit: Bei 22Bet steht ein internationales Programm einem fehlenden Schweizer Rechtsweg gegenüber. Wer abwägt, sollte den Rechtsweg nicht als Kleinigkeit behandeln; er ist der einzige Teil des Vergleichs, der sich im Streitfall bemerkbar macht.

Was der Vergleich der zehn Anbieter zeigt

Die zehn Anbieter zerfallen in zwei Gruppen, die unterschiedlicher kaum sein könnten. Zwei Schweizer Veranstalter mit Bewilligung, Wohnsitzanforderung, geschlossenem Sportprogramm und einer kleinen Zahl staatlich genehmigter Gratisaktionen. Acht ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg, deren Domains blockiert werden können.

Die Höhe einer Gratiswette ist in diesem Vergleich das unwichtigste Merkmal. Zwei Veranstalter haben überhaupt eine aus Bedingungen belegte Gratisaktion, und beide sind eng begrenzt — CHF 10 Spielguthaben, sieben Aktionstage, 7’000 Stück, ein Wohnsitzgebiet. Wer die grosse Gratiswette sucht, sucht in der Schweiz an einer Wand.

Und die zweite Lehre des Vergleichs ist unbequemer. Beide Gruppen haben ein Argument. Die bewilligte Gruppe hat den Schutz und die Enge; die ausländische hat die Breite und keinen Schutz. Wer beides gleichzeitig will, will etwas, das es hier nicht gibt.

Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz

Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?

Eine Gratiswette ist eine Wette, deren Einsatz der Veranstalter als Spielguthaben zur Verfügung stellt. Bei einem Gewinn wird nur der Gewinnanteil ausgezahlt, nicht der Einsatz. Eine Normalwette mit CHF 10 zu Quote 2.00 bringt CHF 20 zurück, dieselbe Gratiswette nur CHF 10.

Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?

Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt von 5 % bei vier über 20 % bei sieben und 40 % bei zehn auf 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette, und was war die Aktion in den National-League-Stadien?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» dauerte vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026. Wer den Code in diesem Zeitraum einlöste, erhielt CHF 10 Guthaben, insgesamt 7’000-mal, das 30 Tage lang gültig war und nicht ausgezahlt werden konnte.

Warum braucht eine Gratiswette in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa?

Artikel 75 Absatz 2 BGS bindet Gratisspiele und Gratisguthaben an die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ohne diese Zustimmung darf kein Veranstalter eine Gratiswette in der Schweiz anbieten.

Wie unterscheidet sich der Gewinn einer Freiwette von einer normalen Wette?

Bei einer Normalwette lautet die Rechnung Einsatz mal Quote, und der Einsatz ist im Betrag enthalten. Bei einer Freiwette ist nur der Gewinnanteil auszahlbar, also Einsatz mal (Quote minus 1). Bei Quote 2.00 und CHF 10 Einsatz sind das CHF 20 gegenüber CHF 10.

Was gilt bei Gratiswetten ausländischer Anbieter, und wie wirkt die Sperrliste?

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung unterstehen dem BGS nicht; nach Artikel 4 BGS hat ihre Bewilligung hier keine Kraft. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren — Ende 2025 waren es 671 Domains. Geblockte Domains werden oft innerhalb von Stunden ersetzt.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»