Hunderennen wetten in der Schweiz: der Check, den nur zwei Anbieter bestehen

Updated Oktober 2026
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Wer aus der Schweiz auf Hunderennen setzen will, landet fast zwangsläufig auf einer Seite, die keine Schweizer Bewilligung hat. Das ist keine Randnotiz, das ist der Kern. Nur zwei Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten anbieten, und beide arbeiten mit einer geschlossenen Liste erlaubter Sportarten und Wettarten. Was das für den einzelnen Wettschein bedeutet, wann es sich zeigt und was es kostet, steht auf den nächsten Seiten.

Eine leere ovale Sandbahn liegt unter Flutlicht, am Rand verläuft ein niedriger Zaun und der Himmel ist tiefblau.
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Stand: 29. Oktober 2026 · Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Angaben von Swisslos, der Loterie Romande und die Aufsichtstätigkeit der Gespa.

Hunderennen und Sportwetten – auf den ersten Blick eine naheliegende Kombination. Windhunde, Bahn, offene Quoten. Auf den zweiten fällt das Konstrukt auseinander, und zwar an einer Stelle, die kaum ein Wettender auf dem Radar hat: an der Frage, ob das Ereignis überhaupt auf einer behördlich geführten Liste steht. Wer das nicht prüft, prüft gar nichts.

Spielerschutz zuerst: warum die Limiten vor der ersten Wette kommen

Die Reihenfolge mag überraschen. Ein Vergleich, der mit Limiten beginnt, statt mit Quoten und Bonus, könnte pedantisch wirken. Bis man sich anschaut, was die Limiten tatsächlich bewirken: Sie sind ein Vertrag, den der Wettende mit sich selbst schliesst, bevor er die erste Quote sieht. Und dieser Vertrag wird in der Schweiz nicht von der Staatsanwaltschaft geschrieben, sondern von ihm selbst.

Ein Wanderweg führt zwischen hellen Birken bergauf, Sonnenstrahlen fallen durch das Laub auf den Boden.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Wer die Limiten setzt und was Swisslos daraus macht

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, wer unter 21 Jahre alt ist, darf höchstens CHF 1’000 wählen. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Der Mechanismus ist bürokratisch und genau deshalb wirksam. Die 72-Stunden-Regel ist keine Schikane einer einzelnen Firma – das Geldspielgesetz verlangt, dass eine Erhöhung nicht sofort wirkt – aber sie ist der Punkt, an dem die Selbstbeschränkung ihre Zähne bekommt. Wer in einem schlechten Lauf schnell mehr Luft will, bekommt sie nicht schnell. Das ist der ganze Sinn.

Ein Briefkasten aus Metall hängt an einem Holzzaun, dahinter liegt ein Garten im Morgennebel.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wer in dieser Zeit trotzdem weiter setzen will, tut es mit dem alten Rahmen. Die Limite ist kein Konto-Stand, sondern eine Obergrenze für Verluste im jeweiligen Zeitfenster. Der Unterschied klingt akademisch, bis der erste Monat voll ist.

Die Limiten sind der erste Punkt, an dem ausländische Seiten aus dem Vergleich fallen – nicht weil sie schlechtere Quoten hätten, sondern weil sie diesen Mechanismus gar nicht kennen. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert weder ein 72-Stunden-Fenster noch ein geprüftes Gegenstück. Wer dort spielt, handelt nach den Hausregeln eines Unternehmens, das niemand hier beaufsichtigt.

Die Spielsperre und der eine Tag, an dem alles aufhört

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Vor Ablauf dieser Frist gibt es keine Aufhebung. Das ist ungewöhnlich streng – und vollkommen richtig so. Ein Selbstausschluss, der sich am nächsten Morgen rückgängig machen lässt, ist eine Atempause mit Drehtür.

Die unbefristete Spielsperre geht weiter. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein Klick, und die Türen schliessen sich landesweit – nicht nur bei dem einen Anbieter, bei dem der Antrag gestellt wurde.

Wo dieser Schutz fehlt, liegt die Konsequenz auf der Hand. Ein Spieler, der sich bei einem bewilligten Schweizer Anbieter gesperrt hat und danach auf eine Seite ohne Bewilligung ausweicht, wird von keiner Stelle aufgehalten. Das Register ist für diese Anbieter nicht bindend, weil sie nicht daran angeschlossen sind. Die Sperre, die er selbst gewollt hat, findet dort schlicht nicht statt.

Was die geprüfte Identität wirklich abdeckt

Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Ein Konto, ein Mensch, eine geprüfte Adresse. Das klingt nach Einwohnermeldeamt und hat einen sehr konkreten Zweck: Mehrfachkonten sind der einfachste Weg, eine gesetzte Verlustlimite zu umgehen. Wer drei Konten mit je CHF 9’999 Monatslimite führt, hat in Wahrheit CHF 29’997. Die Ausweisprüfung schliesst das aus.

Was folgt daraus für den Alltag? Die Anmeldung dauert länger. Wer spontan einen Betrag setzen will, während die Übertragung schon läuft, wird bei der Prüfung ausgebremst. Das ist ein echter Preis, und er ist zu bezahlen. Der Gegenwert ist ein Wettschein, der an einer überprüften Identität hängt – und damit auch eine Auszahlung, die nicht ins Leere laufen kann.

Klar muss man auch sein: Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen bei Testkäufen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz ist an der Theke also nachweislich löchrig. Online greift die Ausweisprüfung schärfer, aber die Zahl gehört auf den Tisch. Ein System, das sich auf Personal und Menschenkenntnis verlässt, lässt sich an einer Kasse austricksen.

Die Schweiz vergleicht: zehn Anbieter nach Bewilligung sortiert

Die Einordnung beginnt bei der Erlaubnis, nicht beim Bonus. Wer am Ende einer Rangliste steht, weil er bewilligt ist, während oben jemand ohne Bewilligung glänzt, hat die Logik des Ganzen verstanden.

Die Statustabelle zeigt zuerst die zwei Schweizer Veranstalter, dann die ausländischen Seiten, die hierzulande auftreten.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / gemeldete Erlaubnis Wettangebot im Rennsport
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel nur zugelassene Sportarten und Wettarten der Gespa-Liste
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande nur zugelassene Sportarten und Wettarten der Gespa-Liste
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz –
Playzilla keine Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz –
Rainbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz –
WirWetten keine Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz –
PowBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz –
Rabona keine Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz –
myBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz –
22Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Erlaubnis ohne Geltung in der Schweiz –

Die Tabelle liest sich schneller als der Text darunter, und genau darin liegt ihre Gefahr. Zwei Anbieter mit Bewilligung, acht ohne – das sieht nach einem Mengenverhältnis aus, ist aber keines. Über die acht Karten ist auf der Höhe der Bewilligung schlicht nichts weiter zu sagen: Sie nennen eine Erlaubnis, die in der Schweiz keine Kraft entfaltet. Kein Register, keine Rechenschaft, kein Schweizer Weg, falls etwas schiefgeht.

Warum die Spalte zum Rennsport bei den acht Seiten leer bleibt, hat einen Grund, der nichts mit Recherche zu tun hat: Diese Anbieter stehen hier, weil Schweizer Spielende auf sie treffen, nicht weil sich ihr Wettprogramm mit dem Schweizer Recht abgleichen liesse. Genau das ist es ja, was fehlt.

Was die beiden Zeilen oben unterscheidet, ist die Landkarte. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden.

Ein Konto bei Swisslos ist also nichts für eine Wohngemeinde im Wallis. Und wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht durch die Registrierung. Das ist kein Zufall und keine Unfreundlichkeit: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt und jedem ein Gebiet zugewiesen.

Was Hunderennen im Schweizer Wettschein sind und was nicht

Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026 ist das entscheidende Dokument – und sie ist eng. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie dabei. Ein Bereich für E-Sport fehlt ganz, ebenso Eckball- und Kartenmärkte.

Wer sich jetzt fragt, wo die Windhunde in dieser Aufzählung stehen – die Antwort ist unbequem und sie lautet: nicht. Hunderennen sind im Schweizer Grossspiel-Wettprogramm kein eigenständiger Pfeiler, und sie werden es auch durch noch so lange Suche nicht. Das ist kein Versehen der Veranstalter. Die Liste ist eine Positivliste; was nicht ausdrücklich zugelassen ist, darf auch nicht angeboten werden.

Der Punkt hat eine unangenehme Konsequenz für den, der ihn überliest. Ein ausländischer Anbieter mit einer dicken Hundesektion macht auf den ersten Blick das, was Swisslos nicht kann. Der Blick auf die zweite Ebene entscheidet: Er macht es ohne Schweizer Bewilligung, also ohne die Prüfung, die dem Schweizer Angebot vorausgeht. Und er macht es ohne die Beschränkung auf erlaubte Ereignisse, die im bewilligten Rahmen gilt.

Rennsport mit Hunden funktioniert anders als Fussball. Viele Läufe, kurze Abstände, wenig öffentlich verfügbare Vorinformation. Eine Quote, die auf einem Ereignis beruht, über das kaum jemand etwas Belastbares weiss, ist für den Buchmacher ein bequemes Geschäft und für den Setzenden eine Wette auf die eigene Fantasie. Das ist keine Aussage über einzelne Anbieter, sondern über die Materie. Wer sich mit Hunderennen befasst, verlässt das Feld der breit dokumentierten Sportarten.

Auch wer ausserhalb der Schweiz auf solche Rennen setzt, sollte den Ort der Buchung bewusst wählen. Wer hier wohnt und hier Steuern zahlt, hängt mit seinem Wettschein an der Schweizer Rechtsordnung – die Frage ist nur, ob der Anbieter diese Ordnung überhaupt kennt.

Was im Schweizer Angebot tatsächlich gespielt wird

Die Basis bleibt der Klassiker. Einzelwette, Kombiwette, Systemwette, dazu Livewetten während des Ereignisses. Livewetten sind im Schweizer Rahmen erlaubt, wo der Anbieter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das Geldspielgesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Märkte ein.

Bei Sporttip gilt: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer CHF 5’000 auf einen einzelnen Lauf setzen will, kann das dort nicht.

Der Höchsteinsatz ist der Punkt, an dem die Praxis kippt. Genau dort hört das Spiel mit dem kleinen Geld auf und das mit dem grossen an – und den gibt es im bewilligten Angebot so nicht.

Ein Detail, das mehr Ärger verursacht, als es verdient: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Regel ist eindeutig und richtig; sie richtet sich aber auch an niemanden, der hier mitliest.

Dazu kommen zwei praktische Wege. Sporttip-Wetten lassen sich online über die Seite von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle einlösen, wenn es schnell gehen soll und das Netz zickt.

Das Kleingedruckte, das den Ausgang entscheidet

Zwei Bedingungen sind wichtiger als jede Quote. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer die Nicht-Beachtung dieser Klausel bei einem Fussballspiel falsch einschätzt, hat eine verlorene Wette, die er für gewonnen hielt.

Und dann der Fall, der jeden Rennsport härter trifft als jede Ballsportart. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Kombination mit acht Voraussagen heisst das: sieben bleiben scharf, eine verschwindet. Der Wettschein schrumpft auf die Hälfte, und die Quote fällt mit.

Die 48 Stunden sind grosszügig für eine Liga und knapp für eine Rennveranstaltung. Genau dort liegt das Risiko, das eine Hunderenn-Sektion im Angebot mitbringt und das in der Werbung für solche Wetten nie ein Thema ist.

Cash-Out und Boosts: Funktionen mit Kanten

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Märkte desselben Laufs kombiniert, die zusammenhängen, verliert im Zweifel die ganze Kombination.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Ereignisse ab. Wer sich bei Hunderennen eine Live-Absicherung vorstellt, merkt spätestens hier: Der Ausstieg kostet immer, und der Preis steht erst fest, wenn er gedrückt wird.

Der Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Einen Boost, der den Einsatz verdreissigfacht, gibt es also nicht; es gibt einen Zuschlag auf den Nettogewinn, und wer bis zur obersten Stufe will, braucht fünfzehn richtige Voraussagen.

Dazu kommen Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettendem einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Wer die Kombination aus Boost und Cash-Out im Kopf durchspielt, findet den Haken ohne Mühe. Der Boost belohnt das Halten. Der Cash-Out beendet es. Beides gleichzeitig hat sich der Anbieter nicht ausgedacht.

Wie aus Einsatz und Quote ein Gewinnbetrag wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Kombination aus drei Läufen mit den Quoten 2.10, 2.10 und 2.10 beträgt die Gesamtquote 9’261. Beispiel: CHF 10 Einsatz ergeben CHF 92.61 vor der Rundung, ausbezahlt werden CHF 92.60.

Was die Rundungsregel über die Quoten sagt, ist aufschlussreich. Aufgerundet auf zwei Stellen, abgerundet auf fünf Rappen – die Kante liegt immer beim Anbieter. Bei kleinen Einsätzen ist der Effekt lächerlich. Bei einer Systemwette mit vielen Kombinationen und einem Höchsteinsatz von CHF 10’000 ist er es nicht mehr, weil der Abzug auf jede einzelne Kombination fällt.

Und dann fehlt noch ein Drittel des Bildes. Die Quote selbst ist bereits eine Marge auf das Ereignis. Was sie kostet, dazu siehe das Kapitel «Warum die Quote nie die halbe Miete ist».

Hunderennen, Wetten, Tipps: wovon hier nicht die Rede ist

Es gibt einen Bereich, den diese Seite bewusst leer lässt. Wohin der Windhund läuft, wie ein Lauf ausgeht, welche Bahn den Vorteil hat – dazu findet sich hier nichts. Und zwar nicht, weil es schwer wäre, etwas zu schreiben, sondern weil es niemand wissen kann.

Wer eine Hunderenn-Wette abschliesst, handelt auf einer Informationslage, die für fast alle Akteure schmal ist. Die Konsequenz daraus ist unbequem und trotzdem die einzige ehrliche: Wer sich mit dieser Sportart im Wettkontext befasst, sollte den Einsatz so wählen, dass ein Totalverlust den Monat nicht verändert. Das ist keine Ermahnung, das ist die Konsequenz aus der Materie selbst.

Was folgt, ist unbequem: Bei einem Ereignis mit dünner öffentlicher Informationslage ist der Markt selbst der schlechteste Ratgeber.

Warum die Quote nie die halbe Miete ist

Jede Wette auf einem Zwei-Weg-Markt trägt eine eingebaute Gebühr, und sie steht klein gedruckt in der Quote selbst. Wer das einmal durchrechnet, sieht Angebote anders. Die folgende Rechnung ist ein konstruiertes Beispiel, kein abgelesener Kurs.

Ein Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90. Der Auszahlungsschlüssel für diese eine Wette beträgt 0,952 – also 1 : (1/1.90 + 1/1.90) = 1 : 1.05263. Die Marge ist 100 % minus 95,2 %, also 4,8 %. Anders gesagt: Von jedem Franken, der in diesen Markt fliesst, zahlt der Anbieter langfristig rund 95 Rappen zurück. Ein vollkommen fairer Markt hätte zwei Quoten von 2.0 und eine Marge von null.

Die Bandbreite, in der solche Margen liegen, erstreckt sich in der Praxis über mehrere Prozentpunkte, und ihre Lage hängt an genau einer Bedingung: der Liquidität des Ereignisses. Grosse Fussballligen, an denen praktisch jeder Buchmacher hängt, tragen die schmalsten Margen. Nischen mit wenig Umsatz – Rennsport, kleine Ligen, exotische Märkte – tragen die breitesten. 4,8 % auf einen Hauptmarkt ist ein Normalwert, und derselbe Anbieter kann auf einem Randmarkt deutlich darüber liegen.

Daraus folgt einiges, das in keiner Werbung steht. Die Marge verändert nicht, ob eine Wette gewinnt, sondern was eine gewinnende Wette wert ist. Wer regelmässig auf schmale Märkte setzt, zahlt bei jeder einzelnen Wette mehr für dieselbe Chance auf dieselbe Information.

Praktisch heisst das: Vor dem Abschluss lohnt sich ein Blick darauf, wie sich die beiden Quoten eines Marktes zueinander verhalten. Der Vergleich zwischen zwei Anbietern für dieselbe Wette bringt hier mehr als jeder Bonus, weil der Bonus einmal kommt und die Marge auf jeder Wette sitzt.

Wer es selbst prüfen will, nimmt die zwei Quoten, die im Wettschein stehen, und legt die Rechnung zugrunde: eins geteilt durch die erste Quote plus eins geteilt durch die zweite Quote. Das Ergebnis ist der Anteil, den der Markt zurückzahlt. Was fehlt, bleibt beim Anbieter. Auf der Seite von Swisslos stehen die Quoten im Programm; ein Blick vor jedem Klick kostet zwei Sekunden.

Ein Randmarkt mit 4,8 % Marge wäre ein Geschenk. Bei Märkten ohne grosses Volumen liegt sie fast immer deutlich höher.

Die Bewilligung, das Gesetz und die Folgen für Wettschein und Steuer

Die Rechtslage ist einfach zu beschreiben und schwer zu mögen. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern – nicht von der ESBK, die nur für Casinos zuständig ist.

Eine Bewilligung braucht zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Der letzte Halbsatz ist der, an dem sich alles entscheidet. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher – entfaltet hierzulande keine Wirkung.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Das ist für den einen oder anderen Leser eine unangenehme Nachricht: Die hiesige Auswahl ist nicht klein, sie ist abgeschlossen.

Was eine Wette überhaupt sein darf

Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das Angebot ist eine geschlossene Liste. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). E-Sport taucht in der Gespa-Liste nicht auf.

Was das praktisch kostet, merkt man erst beim Blättern. Ein Anbieter mit einem Programm aus tausend Positionen pro Tag schöpft daraus, dass er nichts prüfen muss. Ein bewilligter Schweizer Veranstalter kann nur anbieten, was auf der Liste steht. Die Enge ist der Preis der Prüfung, und sie ist sichtbar.

Dass Livewetten erlaubt sind, ändert daran nichts. Sie sind zulässig, wo eine entsprechende Bewilligung vorliegt, aber die zugelassenen Märkte bleiben dieselben.

Die Identitätsprüfung und der Papierkram, der sie absichert

Ein Online-Konto verlangt Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters. Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität (Art. 47–52 VGS).

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Ein Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Wer anonyme Auszahlungen als Vorteil ausländischer Seiten verkauft bekommt, sollte wissen, was er dafür eintauscht. Die Anonymität ist auf der anderen Seite dieselbe Münze: Ein Konto, das nicht auf den eigenen Namen lautet, lässt sich im Streitfall nicht belegen.

Was der Fiskus von einem Wettschein weiss

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Steuerfreibetrag nach Bundesrecht liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb heisst es «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.

Für den Normalfall ist die Botschaft kurz: Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.

Beim Ausland sieht es anders aus. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist ein erheblicher Unterschied und kein Detail am Rand.

Auf der Website von Swisslos gibt es einen Hinweis auf PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos, bestätigt direkt in der PostFinance App. Welche Zahlungsmittel ein ausländischer Anbieter akzeptiert, steht in dessen eigenen Bedingungen. Wer eine Krypto-Einzahlung als Bequemlichkeit sieht, sieht nur die halbe Sache.

Eine Warnung zum Schluss dieses Abschnitts, und sie ist die wichtigste des ganzen Textes: Es gibt in der Schweiz kein Instrument, das Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockiert. Nicht die Banken, nicht die Kartensysteme. Wer das Gegenteil liest, hat es von jemandem, der es nicht weiss.

Wenn eine Domain über Nacht verschwindet

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Was geschieht, wenn eine Domain hopsgeht und der Wettende sein Guthaben noch darauf liegen hat? Er ist nicht geschützt. Das ist die Konsequenz, die im Werbetext für ausländische Seiten ausgelassen wird.

Ein Konto bei einem Anbieter, dessen Domain innerhalb von Stunden ersetzt werden muss, ist ein Konto mit einem Verfallsdatum, das der Kontoinhaber nicht kennt.

Was passiert, wenn es schiefgeht

Ausländische Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und es gibt keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit. Wenn etwas schiefgeht, steht kein hiesiger Weg offen.

Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer eine Bewilligung erwartet, bekommt statt dessen ein Dilemma.

Ein letzter Punkt zur Werbung. Für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist Werbung verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge folgt der Bewilligung, nicht der Attraktivität. Zuerst die zwei Veranstalter, die die Schweiz zulässt, dann die acht Seiten, die hier ohne Bewilligung auftreten.

Swisslos Sporttip: der einzige Vollbewilligte mit deutschschweizer Publikum

Swisslos betreibt Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), mit Sitz der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft in Basel. Die Bewilligung umfasst Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für wen das relevant ist, merkt es bei der Registrierung: Ohne Wohnsitz im Gebiet entsteht kein Konto.

Das Produkt selbst ist solide gebaut und in den Details streng. Ein Konto gibt es nur mit geprüfter Identität und ohne bestehende Spielsperre. Die Limiten für 1, 7 und 30 Tage müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, mit einer Senkung sofort und einer Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Sperre reicht von 1 bis 180 Tagen produktbezogen oder unbefristet über das schweizweite Register.

Der Nachteil liegt nicht im Schutz, sondern im Zuschnitt. CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette, änderbar jederzeit und ohne Begründung. Wer grosse Einzelwetten setzen will, findet hier eine Wand. Wer dazu noch Hunderennen sucht, findet keine: Der Rennsport mit Hunden ist kein Bestandteil des bewilligten Programms.

Auszahlungen laufen geordnet. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Spielguthaben lassen sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Das Spielguthaben selbst folgt eigenen Regeln: Kauf per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Wer nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung seinen Gewinn geltend macht, verliert ihn zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Das sind Fristen, die niemand im Kopf hat und die man im Streitfall braucht.

Die Bilanz: Die Verlässlichkeit ist echt, die Grenzen sind es auch. Wer hier spielt, spielt mit dem Wissen, dass eine Schweizer Aufsicht hinter jedem Vorgang steht – und mit der Gewissheit, dass der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 endet und der Markt bei den zugelassenen Sportarten. Für kleine und mittlere Einsätze auf gängige Sportarten ist das ein fairer Tausch. Für alles darüber ist es ein Nein.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Publikum

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Rechtlich ist die Stellung identisch: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa, ein Produkt im Rahmen derselben geschlossenen Liste. Wer in der Westschweiz wohnt und ein Konto bei Jouez Sport führt, findet dieselben Grenzen wie seine Deutschschweizer Nachbarn bei Sporttip – dieselben zugelassenen Sportarten, dieselbe Prüfung der Ereignisse, dasselbe Verbot von Wetten auf Wetter und Politik.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind mehr als eine Fussnote. Wer seine Wetten am Schalter abgibt, hat ein Gegenüber, das die Identität ohnehin prüft, und ein Stück Papier in der Hand. Wer online spielt, hat die Prüfung bei der Registrierung. Beide Wege führen zum selben Anbieter unter derselben Aufsicht.

Der Unterschied zu Sporttip liegt nicht in der Qualität, sondern in der Adresse. Die Kantonsgrenze entscheidet, welches der beiden Produkte überhaupt zugänglich ist, und damit auch, welche App auf dem Telefon landet und welcher Ansprechpartner im Streitfall zuständig ist.

Die Bewertung fällt nüchtern aus. Ein Westschweizer Wettender hat mit Jouez Sport genau einen bewilligten Anbieter, und die Bedingungen, unter denen er arbeitet, sind die vom Gesetz gesetzten. Wer in Freiburg oder Genf wohnt, hat hier alles, was die Schweiz an Schutz zu bieten hat, und nichts darüber hinaus. Die Suche nach einem breiteren Programm führt zwangsläufig an die Kantonsgrenze – und damit zu einem Anbieter ohne Bewilligung.

HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung

HighFlyBet gehört zu den ausländischen Seiten, die bei Schweizer Spielenden auftauchen. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten anbieten. Eine gemeldete ausländische Erlaubnis entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz.

Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden – und wird im Fall der Fälle innerhalb von Stunden durch eine neue ersetzt.

Wer die Seite trotzdem nutzt, nutzt sie im Bewusstsein dieser Lücke, aber mit einem möglichen Blick auf ein breiteres Programm als das hiesige. Für Spielende, die sich ohnehin auf zugelassene Sportarten beschränken würden, ist das kein Zugewinn. Für die anderen bleibt die Frage, wie sie im Streitfall ihre Ansprüche durchsetzen wollen – und die Antwort ist unangenehm.

Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung

Auch Playzilla fällt in die Gruppe der Anbieter, denen die Schweizer Bewilligung fehlt. Die Verhältnisse sind dieselben wie bei jeder Marke dieser Gruppe: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Sperrregister, keine Beschwerdemöglichkeit nach hiesigem Recht, Sperrliste und Domain-Hopping inklusive.

Wessen Bedürfnis die schmale Auswahl beim bewilligten Schweizer Veranstalter nicht deckt, findet hier ein grösseres Programm. Der Preis für die Breite ist die Verlagerung der Verantwortung vollständig auf den Setzenden. Regeln, Limiten, Fristen, Zahlungswege – alles kommt aus den Hausbedingungen des Anbieters und aus keiner Aufsichtsbehörde.

Im Streitfall bleibt wenig übrig. Wer eine Auszahlung nicht erhält, hat keinen Weg, den die hiesige Ordnung stützt. Das ist die Konsequenz, die man kennen sollte, bevor man Geld dorthin schickt, und keine, die man erst im Nachhinein entdeckt.

Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung

Rainbet steht in derselben Reihe. Keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister. Wer hier ein Konto eröffnet, tut es unter den Bedingungen des Unternehmens.

Dass die Seite zugänglich ist, bedeutet nicht, dass sie in der Schweiz erlaubt ist. Erlaubt ist die Veranstaltung durch zwei Anbieter; alles andere fällt aus dem Rahmen. Diese Unterscheidung ist der einzige Punkt, an dem sich bei den acht ausländischen Marken eine Bewertung überhaupt festmachen lässt – und sie fällt bei allen gleich aus.

Was den Einzelnen dort hält, ist meist die Programmbreite. Wer sich vor allem für Rennsport interessiert, findet dort mehr Positionen als in einem Katalog, der einer Positivliste folgt. Ob das den Verlust der hiesigen Absicherung wert ist, muss jeder selbst entscheiden – mit offenen Augen.

WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten tritt mit deutschsprachiger Ansprache auf, was bei Schweizer Spielenden Vertrautheit erzeugt, die rechtlich nichts trägt. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor.

Der deutschsprachige Auftritt ist der aufschlussreichste Teil: Er verdeckt, dass hinter der Marke kein Schweizer Veranstalter steht und keine Stelle in Bern mitliest. Die Sprache ist Marketing, nicht Aufsicht.

Für einen Wettenden, der den Unterschied kennt, ist die Lage klar. Alles, was hier an Limiten, Fristen und AGB gilt, hat der Anbieter selbst geschrieben. Und falls sich eine Domain ändert, ändert sich auch die Adresse, an die man sich halten könnte.

PowBet: ohne Schweizer Bewilligung

PowBet reiht sich in die Gruppe ohne Schweizer Bewilligung ein. Die Rechtsfolgen sind die bereits beschriebenen: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit und eine Domain, die auf die Sperrliste gelangen kann.

Interessant ist für den Vergleich nur die Programmbreite. Der bewilligte Schweizer Rahmen deckt Sportarten und Wettarten ab, die auf einer Positivliste stehen; eine ausländische Seite entscheidet selbst, was sie anbietet. Wer das Gefühl hat, in der Schweiz zu wenig zu sehen, hat damit den Kern gefunden – es ist kein Angebotsfehler, sondern der Preis der Prüfung.

Daraus folgt keine Empfehlung für die eine oder andere Seite. Es folgt nur der Hinweis, dass die Wahl des Buchungsorts die Wahl der Rechtsordnung ist, und dass diese Wahl viel weiter reicht als die Quote.

Rabona: ohne Schweizer Bewilligung

Rabona gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Was über sie zu sagen ist, ist das, was über die ganze Gruppe zu sagen ist, und es bleibt bei ihr: Die Marke steht bei Schweizer Spielenden auf dem Radar, die Bewilligung fehlt, die Aufsicht fehlt, der Weg im Streitfall ist nicht vorhanden.

Was in der Werbung einzelner Seiten als Vorteil erscheint – schnelle Krypto-Auszahlung, keine Prüfung, keine Registrierungshürde –, ist die Kehrseite der fehlenden Aufsicht. Im bewilligten Schweizer Rahmen ist die Auszahlung an ein Konto mit dem eigenen Namen gebunden; die Bindung ist unbequem und sie ist der Grund, weshalb eine Auszahlung überhaupt belegbar ist.

Im Vergleich mit den zwei bewilligten Anbietern bleibt für diese Marke kein Kriterium übrig, in dem sie vorne läge – ausser dem einen, das keine Aufsicht braucht: der Menge an Märkten.

myBet: ohne Schweizer Bewilligung

myBet zählt zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Der Befund ist derselbe: kein Schweizer Veranstalterstatus, keine Unterstellung unter die Gespa, kein Anschluss an das Register der gesperrten Personen, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit.

Ein Punkt verdient trotzdem Beachtung. Ein Konto ohne Schweizer Sitz ist ein Konto, dessen Guthaben in einer Blockierungswelle verschwinden kann. Die Sperrliste der Gespa umfasst Ende 2025 insgesamt 671 Domains, und eine blockierte Adresse wird innerhalb von Stunden durch eine neue ersetzt.

Wer wissen will, wo er steht, findet bei solchen Anbietern im Zweifel niemanden, der zuständig wäre.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet komplettiert die Runde der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung – und die Bewertung fällt nicht anders aus, weil die Rechtslage nicht anders ist. Bei einer Marke dieser Grösse lohnt der Hinweis auf einen zweiten Punkt.

Ein Anbieter, der in vielen Ländern gleichzeitig auftritt, weil er sich in keinem an die strengste Aufsicht bindet, ist der Gegenentwurf zum Schweizer Modell, und beide haben einen Preis. Wer in der Schweiz auf eine bewilligte Seite setzt, zahlt mit einem engen Programm, einer tiefen Einsatzgrenze und einer Registrierung, die Zeit kostet. Wer auf eine ausländische Seite geht, zahlt mit dem Verlust des Schutzes.

Beide Preise sind real. Die Frage ist, welchen der Wettende lieber trägt – und sie wird von der Menge der Quoten nicht beantwortet.

Häufige Fragen zu Hunderennen und Sportwetten in der Schweiz

Sind Wetten auf Hunderennen in der Schweiz erlaubt, und was sagt die Liste der Gespa dazu?

Erlaubt sind Wetten nur auf Ereignisse, die auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026 stehen. Diese Liste ist eine Positivliste; Hunderennen sind darin kein Bestandteil. Steht ein Ereignis nicht auf der Liste, darf der bewilligte Schweizer Veranstalter es nicht anbieten.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und was bedeutet «Bewilligung gilt nur in der Schweiz»?

Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, je für ihr Gebiet. Eine Bewilligung braucht Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz. Nach Art. 4 BGS gilt sie nur in der Schweiz. Eine ausländische Erlaubnis entfaltet hierzulande keine Wirkung.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote, und wie wirkt die Marge?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten, zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Die Marge steckt schon in der Quote: Aus zwei Quoten von 1.90 ergibt sich ein Auszahlungsschlüssel von etwa 95 % und eine Marge von rund 4,8 %.

Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Ereignis abgesagt und nicht nachgeholt wird?

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die Kombination bleibt bestehen, aber mit einer toten Position.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wie funktioniert die Spielsperre?

Vor der ersten Teilnahme müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Zugang lässt sich für 1 bis 180 Tage oder unbefristet über ein schweizweites Register sperren.

Welche Folgen hat es, auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung zu wetten, auch bei der Steuer?

Es fehlen Schweizer Aufsicht, Anschluss an das Sperrregister und Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gelangen. Steuerlich sind solche Gewinne nicht Verrechnungssteuer-pflichtig, aber die kantonale Praxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen. Fragen dazu klärt die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»