Online MMA wetten in der Schweiz – zwei Veranstalter, ein Oktagon und eine Marge, die niemand ausschildert
Ein Oktagon hat 9,75 Meter Durchmesser, und statt Ringseilen steht ein Maschendrahtzaun darin. So beschreibt die UFC ihren Kampfkäfig. Für Wettende ist das die Nebensache. Die Hauptsache ist eine Liste, die in Bern geführt wird, und die entscheidet, ob der Kampf, den Sie am Samstag gesehen haben, am Sonntag überhaupt im Wettprogramm stehen darf.

Datenstand: 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungen der Gespa und die interkantonale Geldspielaufsicht.
Genau hier kippt die Erwartung. Wer nach MMA-Wetten sucht, findet Dutzende Programme von Anbietern, die auf den Kampfabend spezialisiert wirken – Live-Wetten, Kombiwetten, Fight-Märkte ohne Ende. Nicht einer dieser Anbieter darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Es gibt zwei, die es dürfen, und die haben eine Bewilligung, ein Vertragsgebiet und ein geschlossenes Wettprogramm. Beides gleichzeitig kann man nicht haben: Reichweite ohne Bewilligung oder Bewilligung ohne Reichweite. Was der Schweizer Weg konkret sichert, welchen Preis er verlangt und wie man die beiden Anbietergruppen auseinanderhält, die man beim Suchbegriff «MMA wetten» in einen Topf wirft – darum geht es im Folgenden.
Wo MMA in der Schweiz im Wettprogramm landet – und was folgt, wenn es das nicht tut
Kampfsport erscheint in der Schweiz nicht, weil eine Kampfsportart populär ist, sondern weil sie in einem Verzeichnis steht.

Die Gespa – die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern – führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Die Fassung vom 10. September 2026 ist der gültige Stand. Steht eine Veranstaltung, eine Gewichtsklasse oder ein Markt nicht auf dieser Liste, wird sie von Swisslos und der Loterie Romande nicht angeboten. Punkt. Das ist die einzige Fortsetzung, die zählt, und sie tritt ein, bevor überhaupt eine Quote gebildet wird.
Der Kampfabend als Kalender, nicht als Meinung
Der Weg vom Kalender zur Karte ist kürzer, als man denkt, und er beginnt beim Aufbau eines Kampfabends. Die UFC wurde 1993 gegründet, die erste Veranstaltung fand am 12. November 1993 in Denver statt, der Sitz des Verbandes ist Las Vegas, Eigentümer ist die TKO Group Holdings. Eine Runde dauert bei der UFC fünf Minuten, die Pause eine Minute. Ein normaler Kampf geht über drei Runden, ein Titelkampf über fünf.

Für jeden einzelnen dieser Kämpfe muss das Ereignis in der Liste stehen – und bei bestimmten Konstellationen zusätzlich in der richtigen Kategorie. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind zugelassen, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden. Die Liste kennt zudem weder Eckball- noch Kartenmärkte, und eine Esport-Abteilung gibt es in ihr nicht.
Wer aus dem Suchbegriff «Oktagon MMA wetten» schliesst, dass ein spektakulärer Kampfabend automatisch viele Märkte bringt, wird also im Schweizer Programm eine Lücke finden: Die Lücke ist gewollt, sie ist dieselbe an jedem Abend, und sie ist der Grund, warum die beiden Schweizer Veranstalter nicht im Verdacht stehen, jeden Quadratmeter der Sportwelt bepreisen zu wollen. Auch Kämpfe, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind ohnehin gesperrt.
Wie ein Kampf endet und warum das die Wettart bestimmt
Ein UFC-Kampf kann durch Aufgabe des Gegners, Knockout, technischen Knockout, Kampfrichterentscheidung, Disqualifikation des Gegners oder Forfeit – Nichtantreten – enden. Auch ein Unentschieden ist möglich. Diese Liste ist die Grundlage jeder Marktkonstruktion: Die Siegwette unterscheidet nur zwischen zwei Namen. Wer auf einen Knockout setzt, wettet darauf, dass keiner der drei Kampfrichter ins Spiel kommt.
Bei einer Entscheidung nach Punkten vergeben im MMA nach den Unified Rules drei Kampfrichter pro Runde 10 Punkte an den Rundengewinner und 9 oder weniger an den Verlierer. Sieht ein Kampfrichter keinen Rundengewinner, darf er beiden Kämpfern 10 Punkte geben. Die Unified Rules of Mixed Martial Arts wurden vom New Jersey Athletic Control Board aufgestellt und werden von vielen US-Bundesstaaten und Veranstaltern akzeptiert.
Die Zehn-Punkte-Regel erklärt, warum die Entscheidungsquote in der Praxis selten so eindeutig ist, wie der Punktezettel aussieht. Zwölf Runden Urteile ergeben in einem Dreirundenkampf neun Einzelurteile von drei Personen. «Unterschiedliche Auffassungen» ist in dieser Struktur kein Skandal, sondern eingebaut – und das ist der Grund, warum Runden- und Punktsiegmärkte dort spannend sind, wo ein Kampf über die volle Distanz geht.
Die neun Gewichtsklassen und ihr Wert für den Markt
Die UFC kennt neun Gewichtsklassen: Strohgewicht, Fliegen-, Bantam-, Feder-, Leicht-, Welter-, Mittel- und Halbschwergewicht bis zum Schwergewicht. Die Super-Schwergewichtsklasse über 120 kg ist unbelegt.
Für ein Wettprogramm ist das eine Sortierspalte. Der Anbieter bündelt Kämpfe einer Klasse zeitlich, und eine Gewichtsklasse ohne Personal ist nicht unpflegbar, sondern schlicht leer. So entsteht der Eindruck eines dünnen Kampfsport-Menüs: Nicht die Sportart ist dünn, sondern der Zeitraum, in dem in einer Klasse gekämpft wird. Er liegt in der Verantwortung des Verbands und ist der Grund, warum ein MMA-Programm wochenweise völlig anders aussieht.
Warum Kampfsportwetten in der Schweiz erlaubt, aber nicht frei verfügbar sind
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Rechtsgrundlage ist das Geldspielgesetz in der Fassung SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, mit den einschlägigen Bestimmungen in Art. 3 Bst. c und e. Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa. Die ESBK ist nicht zuständig – sie beaufsichtigt nur die Casinos und nicht die Sportwetten.
Wer wissen will, was «erlaubt» hier heisst, muss zwei Sätze kennen. Erstens: Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Zweitens: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettbüros, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.
Die beiden Veranstalter und ihre Vertragsgebiete
Swisslos Sporttip ist die erste. Hinter ihr steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 durchführt; das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Loterie Romande Jouez Sport ist die zweite. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Für ein Onlinekonto braucht es Wohnsitz in der Schweiz nach Art. 47 Abs. 3 VGS – und in der Praxis ausserdem Wohnsitz im jeweiligen Gebiet der Unternehmung. Genau da zeigt sich die erste Konsequenz für den Leser: Ein Wohnsitz in Zürich und ein Wohnsitz in Genf sitzen nicht im selben Wettprogramm. Wer im einen Gebiet wohnt, kann beim Veranstalter des anderen Gebiets kein Konto eröffnen.
Der Kampfsportmarkt der Schweiz ist damit kein Markt, sondern eine geografische Schnittmenge mit einem Verzeichnis in der Mitte.
Zwei Anbietergruppen, die man nicht verwechseln darf
Die Schweiz kennt keine weiteren bewilligten Anbieter – aber sie kennt ausländische Programme, auf die Schweizer Spielende treffen. Für die gilt: Eine ausländische Bewilligung, sei es Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land, hat in der Schweiz keine Kraft nach Art. 4 BGS. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar, bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre nach Art. 130 BGS.
Der Spielende wird nach der Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: In Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es existiert weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle. Die Sperrliste der Gespa ist der zweite Mechanismus – Schweizer Telekom-Anbieter blockieren die dort aufgeführten ausländischen Domains per DNS nach Art. 86-93 BGS. Der erste Listeintrag stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 auf der Liste.
Das ist die ehrliche Rahmung: berechtigungslos heisst kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und ausländische Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, ein geschlossenes Sportarten- und Marktverzeichnis, Wohnsitzerfordernis und Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist «die sichere Wahl» per Voreinstellung.
Was die Schweizer Regeln den Wettenden abverlangen – Limiten, Sperre, Schutz
Bevor die erste Wette angenommen wird, stehen Zahlen im Weg. Das ist der Teil, den die Werbung überspringt, und der die einzige Stelle ist, an der die Schweiz wirklich strenger ist als fast alles daneben.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei einem Alter unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen, und die Herabsetzung wirkt aus dem Stand. Eine Erhöhung braucht nach Gesetz 24 Stunden, in den eigenen Bedingungen wenden Swisslos und Loterie Romande 72 Stunden an. Einen gesetzlich festgeschriebenen Einzahlungsdeckel gibt es in der Schweiz nicht – die Zahl, die man in Diskussionen oft hört, existiert in dieser Form nicht.
Was die Höchstwerte in der Praxis bedeuten
Die Staffelung ist das eigentlich Interessante. Ein Konto, das mit CHF 1’000 Verlustlimite startet, ist für einen 21-Jährigen kein Konto mit Hürde, sondern eines mit Ansage: Die Verlustschwelle liegt im ersten Monat dort, wo ein einziger Kampfabend sie erreicht. Wer unter 21 ist und CHF 9’999 wählen möchte, kann das nicht tun – er könnte es auch dann nicht, wenn er es wollte.
Bei einem Kampfabend kommen zwei Dinge zusammen. Ein Kampf ist in wenigen Minuten entschieden, und es gibt pro Abend schnell zehn Kämpfe. Die Limite ist also nicht das, was man beim gewöhnlichen Wetten auf ein Fussballspiel antrifft: Sie wird an einem einzigen Abend berührt, wenn man es darauf anlegt. Wer ein Programm live verfolgt und auf vier, fünf Kämpfe setzt, sollte die 24-Stunden-Limite so wählen, dass sie einen Abend mitträgt – nicht das, was man glaubt, an einem normalen Wochenende zu brauchen.
Eine Senkung wirkt sofort. Erhöhen lässt sich die Limite im Streitfall nicht einmal über Nacht aufheben, und das ist Absicht.
Die Spielsperre und ihr Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Nach Art. 80-82 BGS werden überschuldete oder suchtgefährdete Personen ausgeschlossen und die Selbstsperre in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten wieder aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle nach Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden – so steht es in Art. 89 VGS. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, und das regelt Art. 45 BGS.
Die Konsequenz für Judgement: Ein Sperreintrag ist eine Tür, die nach dem Zuziehen nur mit Werkzeug und Wartezeit aufgeht. Wer an einem schwachen Abend die Sperre zieht, sitzt sie ab – das ist bei Kampfwetten, die innerhalb von Minuten entschieden sind, das wirksamste Werkzeug im Werkzeugkasten. Es wirkt sofort, während die Verlockung sofort wirkt.
Was von Kontrollen am Verkaufspunkt zu halten ist
Sportwetten sind Personen ab 18 Jahren zugänglich, Minderjährige sind online nach Art. 72 BGS nicht zugelassen. Ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität ist Standard nach Art. 47-52 VGS. Bei der Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Gleichzeitig hat die Gespa im Jahr 2025 Testkäufe durchgeführt, und an Verkaufspunkten wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Zahl ist der Massstab dafür, wie weit Selbstverpflichtung und Realität auseinanderliegen. Die Online-Sperren sind eng; der Tresen ist es nicht.
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Und wer sich für ein Konto bewirbt, sollte wissen, dass die Datenprüfung kein Formular ist – sie vergleicht den Ausweis mit Adressdatenbanken.
Der Spielplan entscheidet, was überhaupt handelbar ist
Der Suchbegriff «MMA wetten Schweiz» führt schnell zu der Frage, warum das Programm an manchen Wochen üppig und an anderen fast leer wirkt. Die Antwort liegt selten beim Anbieter.
Was am Ende im Programm landet, ist die Schnittmenge aus drei Kalendern: dem Kampffahrplan des Verbands, der Gewichtsklasse und der Gespa-Liste. Die drei arbeiten nicht synchron. Ein Kampfabend in einer Gewichtsklasse, in der gerade nicht gekämpft wird, ergibt keinen Markt. Ein Kampfabend, der auf der Liste fehlt, ergibt keinen Markt – egal, wie viele Kämpfer man kennt. Ein Kampfabend in einem Bereich, für den der Wettende sich seit Jahren interessiert, ergibt wahrscheinlich keinen Markt, wenn die Liste für diese Konstellation nichts vorsieht.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten.
Vom Kampfabend zur Gewichtsklasse
Der Ablauf, den ein Wettender praktisch durchläuft, sieht so aus. Zuerst der Kampfabend selbst: An welchem Datum findet die Veranstaltung statt, und ist sie in der Liste geführt? Danach die Klasse: In welcher Gewichtsklasse wird gekämpft, und gibt es dort in diesem Zeitraum eine Verabredung zweier Kämpfer? Dann die Wettart: Welche Märkte sind für Kampfsport überhaupt zugelassen, und welche nicht? Erst danach die Preise, und die kommen zuletzt, weil sie nichts über die Verfügbarkeit entscheiden.
Für die drei Punkte vor der Quote ist die Auskunft kostenlos – die Liste ist öffentlich, das Wettprogramm des Veranstalters ebenfalls, und die Frage «wird das Ereignis geführt» hat eine Ja-oder-Nein-Antwort, keine Tendenz.
Was das Wettprogramm an Regelwerk mitbringt
Wer die Regeln liest, bevor er setzt, wird beim Kampfsport zwei Punkte finden, die nichts mit MMA zu tun haben, aber alles mit dem Ausgang.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist eine Fussball-Formulierung in einem Regelwerk, das auch Kampfsport abdeckt. Bei einem Kampf über drei Runden ist die relevante Frage eine andere: Zählt für den Markt die volle Distanz, oder ist der Kampf zuende, sobald die Ringglocke etwas anderes sagt? Diese Frage beantwortet kein Kapitel über Nachspielzeit. Sie ist trotzdem die erste, die man vor dem Setzen einer Runden- oder Entscheidungswette klären sollte, denn sie entscheidet über Sieg oder Verlust, bevor der erste Schlag fällt.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrig eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Der dritte Punkt betrifft die Kombination selbst. Ein Kombinationsprodukt mit tiefen Einzelquoten ist keine stärkere Wette, sondern eine mit mehr Ausfallmöglichkeiten: Bei vier Voraussagen sind vier Ereignisse zu treffen, und jede unglückliche Entscheidung eines Kampfrichters oder ein verspäteter Abbruch fällt voll auf die Gesamtquote durch.
Was aus Einsatz und Quote herauskommt – und was die Marge vorher wegnimmt
Jetzt zu der Rechnung, die jeder Wettende im Kopf hat, und zu der Zahl, die er meist nicht kennt.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei CHF 20 Einsatz auf eine Quote von 1.90 sind das CHF 38.00 zurück, davon CHF 18.00 Nettogewinn. So weit die eine Seite.
Die andere Seite ist der Quotenschlüssel. Ein Markt, der nur zwei Ausgänge hat – Sieg oder Niederlage –, wird bei einer Doppelchance von je 1.90 angeboten. Addiert man die Kehrwerte – 1 geteilt durch 1.90 zweimal –, kommt man auf 1.0526. Der Kehrwert davon ist der Auszahlungsschlüssel: rund 95,0 Prozent aller Einsätze dieses Marktes fliessen als Gewinne zurück. Die Marge liegt damit bei etwa 5,0 Prozent, und sie ist kein Skandalposten, sondern der Preis der Dienstleistung.
Warum man das als Band und nicht als eine Zahl lesen sollte: Diese 5,0 Prozent gelten für ein Paar von je 1.90. Ein Markt mit einer Favoritenquote von 1.30 und einer Aussenquote von 4.60 hat einen anderen Auszahlungsschlüssel, und ein Kampfsportmarkt mit einer klaren Favoritenposition sieht wieder anders aus als ein Zwei-Wege-Paar, das fast eine Münze ist. Die konkrete Marge liegt anderswo als bei 5,0 Prozent – nach oben bei engen Favoritenkonstellationen, nach unten bei einem Paar, das dem Buchmacher weniger Risiko aufbürdet. Und sie gilt pro Markt: Die Marge der Siegwette ist nicht die Marge der Rundenwette, und die Marge eines Fussballmarktes ist nicht die des Kampfsports.
Was folgt daraus konkret? Über eine Vielzahl von Wetten in einem 1.90/1.90-Markt ist im Durchschnitt mit etwa 95,0 Prozent Rückfluss zu rechnen – das ist ein statistischer Mittelwert unter der Annahme, dass ausschliesslich in diesem einen Markt gesetzt wird, und keine Zusage für ein einzelnes Ergebnis. Die Differenz von rund 5,0 Prozent wandert in die Marge des Veranstalters. Wer bei einem Kampfabend fünf Wetten in einem 1.90/1.90-Markt platziert, muss mit einem erwarteten Abfluss von etwa 5,0 Prozent des gesamten Einsatzes rechnen, bevor überhaupt ein Kampf ausgeht. Das ist die Zahl, die man vorher wissen sollte, und sie fällt bei jeder einzelnen Wette an, nicht erst beim grossen Abend.
Was die Auszahlungsregeln beim Namen nennen
Bei Swisslos wird der Zugang produktbezogen selbst gesperrt, und eine unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register. Ein Punkt, der im Zusammenhang mit Auszahlungen oft genannt wird: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt – so steht es in Art. 50 Abs. 2 VGS. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht. Kredite an Spielende sind nach Art. 75 Abs. 1 BGS ausgeschlossen.
Ob ein ausländischer Anbieter Krypto-Zahlungen zulässt, steht in seinen eigenen Bedingungen; für die Schweizer Veranstalter stellt sich die Frage nicht. Und entgegen einem verbreiteten Missverständnis: Die Schweiz kennt kein Zahlungsblockierungsinstrument gegen unberechtigte Wettseiten – Banken oder Kartensysteme sperren diese Zahlungen nicht.
Der Steuerfreibetrag und «je nach Kanton»
Gewinne aus Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb «je nach Kanton» die einzig richtige Formulierung ist – eine einzelne kantonale Zahl wäre falsch.
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; die lässt sich über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholen. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Für die eigenen Verhältnisse gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht – wer eine solche Steuer in einem Vergleich findet, liest einen Markt, in dem sie existiert.
Der Vergleich der Veranstalter: Bewilligungsstatus, Limiten und was jede Zahl kostet
Verglichen wird hier nicht, wer gewinnt. Verglichen wird, wer was darf, was es kostet und was ein Konto verlangt. Die beiden Schweizer Veranstalter führen das Feld an, weil sie die einzigen sind, die es in der Schweiz dürfen. Die übrigen acht sind ausländische Programme ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Wettende antreffen – sie stehen hier zur Orientierung, weil ein Vergleich sonst die Hälfte dessen auslässt, was der Leser in Suchresultaten sieht.
| Veranstalter | Schweizer Bewilligung | Bewilligung laut Angabe | Was das den Wettenden kostet |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel | Wohnsitz im Vertragsgebiet und Identitätsprüfung; geschlossenes Marktverzeichnis |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel | Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone; geschlossenes Marktverzeichnis |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg |
| Duelbits | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) | kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg |
Was die Tabelle nicht sagt, ist die Grössenordnung des Unterschieds. Acht Zeilen ohne Bewilligung bedeuten nicht acht Varianten desselben Risikos. Sie bedeuten, dass für diese acht Marken die gesamte Schweizer Schutzarchitektur – Verlustlimiten, Sperrregister, Identitätsprüfung, Rechtsweg, Steuerfreibetrag – ausser Kraft ist. Und sie bedeuten zweierlei zugleich: keine Schweizer Verlustlimite, aber auch keine Schweizer Einzahlungsprüfung. Wer dort spielt, ist nicht «ohne Regeln» – er ist in einem Regelwerk, das er nicht kennt.
Der wichtigere Punkt betrifft die beiden Zeilen oben. Zwischen Swisslos und Loterie Romande gibt es keine Wahl, solange der Wohnsitz feststeht: Wer in Zürich wohnt, ist im Vertragsgebiet von Swisslos; wer in Lausanne wohnt, im Gebiet der Loterie Romande. Ein Vergleich der beiden als Konkurrenten wäre eine Fiktion. Sie sind zwei Gebiete mit einem Programm.
Die zwei Schweizer Veranstalter im Detail
Swisslos Sporttip: die eine Bewilligung mit dem ganzen Regelwerk
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; das Sportwettenangebot läuft unter Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Dieser Reingewinn ist die eine Zahl, die dieses Angebot erklärt. Er geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Wer bei Sporttip setzt, subventioniert Sportförderung, aber er bezahlt auch die Marge, die dazu nötig ist.
Technisch ist Swisslos am klarsten fassbar. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Spanne zwischen dem kleinsten und dem grössten Einzeleinsatz – Faktor 1’000 – ist für ein bewilligtes Programm ungewöhnlich breit: Sie deckt die Gelegenheitswette mit einem Franken genauso ab wie den Kampfabend mit vierstelligen Einsätzen.
Was es bei Swisslos ausserdem gibt: Der Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffel ist die eigentliche Aussage: Ein Prozentwert, der bei fünfzehn Voraussagen die Erhöhung verdoppelt, klingt nach einem grosszügigen Programm – aber fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind fünfzehn Ereignisse, die alle zutreffen müssen. Die Erhöhung greift nur auf den Nettogewinn und nur, wenn die Kombination überhaupt durchgeht. Die Wahrscheinlichkeit, sie zu erreichen, sinkt mit jedem zusätzlichen Bein.
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Die Wahl eines Cash-Out-Betrags lohnt sich hier als eigene Kategorie. Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wer eine Cash-Out-Funktion als Sicherheitsnetz liest, sollte diese drei Sätze zweimal lesen. Die Differenz zwischen Cash-Out-Betrag und ausstehendem Gewinn ist nicht Zufall, sondern der Preis der Vorzeitigkeit. Bei einem Kampf, der über drei Runden geht, verändert sich dieser Preis von Minute zu Minute, weil sich die Kampflage verändert. Und die Garantie, dass die Funktion für einen Markt angeboten wird, existiert nicht.
Fazit zu Swisslos Sporttip: Das Programm ist die belastbare Referenz für einen Schweizer Wettenden – ein Einzeleinsatz von CHF 1 bis CHF 1’000 ist die breiteste Spanne im Feld, und der Weg ist von der Wohnsitzprüfung bis zum Sperrregister lückenlos dokumentiert. Es bleibt nicht bei der Wahl: Was nutzbar ist, hängt vom Wohnsitz ab, und die Cash-Out-Regel ist keine Ausstiegsgarantie, sondern ein jederzeit widerrufbarer Service, dessen Preis der Veranstalter bestimmt.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Gesetz, der andere Landesteil
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Konten sind nur für Personen mit Wohnsitz in einem dieser sechs Kantone möglich. Wer sich mit Wohnsitz in Genf registriert, ist im richtigen Programm; wer in Zürich wohnt, im falschen. Ein häuslicher Umzug über die Sprachgrenze hinweg ist damit ein Wechsel des Wettveranstalters, nicht ein Wechsel der Filiale.
Die Struktur von 2’350 Verkaufspunkten für sechs Kantone erzählt etwas über den Vertriebskanal: In der Westschweiz läuft der Zugang zum Spiel traditionell über den Tresen, nicht über das Smartphone. Für einen Wettenden heisst das zweierlei – die Beratung ist persönlich, und die Identitätskontrolle an diesen Stellen ist derselbe Punkt, an dem die Online-Prüfung nicht greift.
Wer die Regeln von Jouez Sport nach den Limiten, nach Marktarten oder nach Cash-Out durchsucht, wird die entsprechenden Punkte in den eigenen Teilnahmebedingungen des Veranstalters finden. Sie sind nicht öffentlich zugänglich. Und hier ist die praktischste Empfehlung des ganzen Abschnitts: Wer wissen will, ob sein Konto Verlustlimiten, Höchsteinsätze oder Cash-Out bietet, liest die Bedingungen beim eigenen Anbieter, bevor er eine Wette platziert – nicht nachher, wenn die Wette verloren ist.
Fazit zu Loterie Romande Jouez Sport: Der Unterschied zu Swisslos liegt nicht in der Qualität, sondern im Wohnsitz – dieselbe Bewilligung, dasselbe Aufsichtsregime, dasselbe Pflichtenheft, ein anderes Gebiet. Wer in der Westschweiz wohnt, hat hier seinen Veranstalter; wer nicht, kann diesen Anbieter mangels Wohnsitz nicht nutzen. Ein Vergleich zwischen beiden als Konkurrenten wäre eine Fiktion, die der Wohnsitz ohnehin auflöst.
Die acht ausländischen Programme ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden acht Marken verbindet ein Umstand: keine Schweizer Bewilligung. Keine von ihnen darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Sie sind für Schweizer Wettende sichtbar, und deshalb werden sie hier nach denselben Massstäben beschrieben – Bewilligungsstatus, Marktzugang, Konsequenzen –, ohne dass daraus eine Empfehlung wird.
Betscore: ein Programm, das vor der Schweizer Schranke bleibt
Betscore tritt als Sportwetten- und Casino-Plattform auf, die auf dem internationalen Markt operiert. Für Schweizer Wettende ist die massgebliche Zeile: keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung mit Kraft in der Schweiz ist nicht gegeben – die blosse Tatsache, dass eine Bewilligung existiert, bedeutet nach Art. 4 BGS nichts, wenn sie nicht die Schweizer ist. Damit greift weder das Schweizer Sperrregister noch ein Schweizer Rechtsweg. Domains dieser Marke können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden; Domain-Hopping ist dabei der Normalfall, und eine gesperrte Adresse ist innerhalb von Stunden durch eine neue ersetzt.
Für Kämpfe an einem Samstagabend heisst das: Wer dort setzt, tut es ohne die Werkzeuge, die in der Schweiz vorausgesetzt sind – ohne Verlustlimite nach Schweizer Regime, ohne Registereintrag, ohne Schiedsweg. Wer sich dennoch dafür entscheidet, sollte wenigstens die Bedingungen der Marke selbst lesen, denn die sind dann der einzige Massstab, der gilt.
Fazit zu Betscore: Der Anbieter steht ausserhalb des Schweizer Systems, und dieses Systems Fehlen ist keine Formalität: Es ist ein Verlustlimiten-Regime weniger und ein Rechtsweg weniger. Wer bei einem Programm dieser Art setzt, trifft eine Entscheidung über die eigene Nachvollziehbarkeit – nicht über die Sportart.
Betwinner: Reichweite ausserhalb der Bewilligung
Betwinner gehört zu den bekanntesten Marken in diesem Feld. Für Schweizer Wettende gilt trotzdem derselbe Satz: keine Schweizer Bewilligung, keine Kraft einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Was für die Bewertung zählt, ist nicht die Bekanntheit, sondern die Zuordnung. Betwinner ist keine Schweizer Anbieterin – und damit auch nicht Adressat der Schweizer Schutzregeln. Die Sperrliste trifft solche Marken als Zugangssperre, und wer eine solche Adresse nutzt, ist im Zweifel auf die Bedingungen der Marke selbst verwiesen: Limits, Auszahlung, Streitfall, Steuerfolgen. Ausländische Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar, und Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen.
Fazit zu Betwinner: Der Name ist gross, aber er beantwortet die Schweizer Frage nicht: Ob ein Konto Akzeptanz nach Schweizer Regeln hat, entscheidet nicht die Bekanntheit, sondern die Bewilligung. Was hier bleibt, ist ein Programm, dessen Regeln ausserhalb der Schweiz geschrieben wurden – und wer sie nutzt, liest sie selbst.
HornetBet: eine Marke mit einer Endung, die nichts garantiert
HornetBet führt eine Endung, die manchem vertraut vorkommt, und darin liegt die Täuschung. Die Domainendung ist keine Bewilligung. HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung, und eine allfällige Bewilligung in einem anderen Land hat nach Art. 4 BGS keine Kraft.
Blockierte Domains werden ersetzt, Domain-Hopping ist die Regel, und eine Schweizer Aufsicht über das Angebot besteht nicht. Wer dort spielt, entscheidet ohne das Schweizer Instrumentarium. Das ist keine Warnung an unbekannte Marken – es ist derselbe Satz, der für jede der acht Marken in diesem Abschnitt gilt.
Fazit zu HornetBet: Die Endung verspricht Technik, nicht Recht. Von aussen betrachtet bleibt ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung, und die Zahl der Domains einer Marke sagt nichts über die Zahl der Schutzmechanismen.
Fezbet: das Casino am Rande der Sportwette
Sportwetten sind in der Schweiz ausdrücklich ein Grossspiel – Casinos sind es auch, doch mit anderem Bewilligungsweg und eigenen Regelwerken, und die Aufsicht über die Casinos liegt bei der ESBK, nicht bei der Gespa. Eine Marke, die beides anbietet, ist damit noch keine Schweizer Anbieterin. Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung.
Die Unterscheidung zwischen Sportwetten- und Casino-Bewilligung ist kein Formalismus. Sie bestimmt, wer beaufsichtigt, welches Regelwerk gilt und welche Selbstschutzinstrumente greifen. Wo keine Schweizer Bewilligung ist, greift dieses Regelwerk nicht.
Wer sich informieren möchte, findet auf der Seite der Marke die Bedingungen. Wer in der Schweiz mit Schweizer Schutzmechanismen spielen will, findet diesen Schutz nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern.
Fazit zu Fezbet: Die Verquickung von Spielbankprodukten und Sportwetten in einem Programm klingt nach Auswahl, ist aber ein Hinweis auf ein Regelwerk, das nicht das Schweizer ist. Welche Instrumente dort angeboten werden, steht in den Bedingungen der Marke, nicht in einem Schweizer Erlass.
22Bet: Reichweite als Geschäftsmodell
22Bet gehört seit Jahren zur Gruppe der grossen internationalen Sportwetten-Marken und erscheint zuerst in Suchresultaten. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung.
Wer als Schweizer Wettender dort ein Konto eröffnet, verlässt den Anwendungsbereich des Schweizer Regelwerks – und wechselt damit auch die Steuerlogik. Innerhalb der Schweiz liegt der Steuerfreibetrag beim Bundeswert von CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026, darunter ist der Gewinn steuerfrei. Für ausländische Programme gilt die kantonale Praxis; Thurgau etwa behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen.
Fazit zu 22Bet: Die Reichweite einer Marke ist kein Kriterium, weil sie nichts über die anwendbaren Regeln aussagt. Wer sich für einen ausländischen Anbieter entscheidet, entscheidet sich bewusst gegen das Schweizer Regelwerk – und muss dafür die Steuerfolge in seinem eigenen Kanton kennen.
BetFury: Krypto im Programm, aber nicht im Schweizer Recht
BetFury ist als Plattform mit einem starken Krypto-Bezug bekannt. Im Schweizer Rahmen ist der Befund eindeutig: keine Schweizer Bewilligung, keine Kraft einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS.
Der Krypto-Bezug ist der Punkt, an dem man sich eine Ausnahme vorstellen könnte – gibt es sie nicht. Die Schweiz zahlt Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers aus, so steht es in Art. 50 Abs. 2 VGS. Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht. Und die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unberechtigte Wettseiten blockieren würden.
Fazit zu BetFury: Der Krypto-Zugang löst ein Problem, das in der Schweiz niemand lösen muss: Hier ist die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen der Standard, und ein anonymes Konto gibt es im bewilligten Betrieb nicht. Für Schweizer Wettende bleibt der Unterschied nicht im Zahlungsweg, sondern in der fehlenden Bewilligung.
Duelbits: der Trade-off bei jeder ausländischen Marke
Duelbits gehört zu den Plattformen, die Sportwetten und weitere Spielprodukte verbinden. Für Schweizer Wettende: keine Schweizer Bewilligung.
Der eigentliche Punkt bei Marken dieses Zuschnitts ist der Trade-off, der in jeder Zeile der Vergleichstabelle steckt. Ein ausländisches Programm ohne Schweizer Bewilligung bietet keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister – es kennt den Eintrag nicht, und wer sich gesperrt hat, kann dort weiterspielen. Es bietet keinen Schweizer Rechtsweg. Und es bietet die Schweizer Verlustlimiten nicht. Die Gegenfrage ist die einzige, die etwas bringt: Was bekommt man dafür? Die Antwort steht in den Bedingungen der Marke, und sie ist nicht in Schweizer Franken geprüft.
Fazit zu Duelbits: Die fehlende Bewilligung ist keine Formalie auf dem Papier, sondern der Grund, warum die Schweizer Schutzmechanismen nicht greifen. Was bleibt, ist die Eigenverantwortung – und die ist bei einer Marke ohne Schweizer Aufsicht die einzige Aufsicht, die existiert.
bet-at-home: der Name aus einer anderen Liste
Bei bet-at-home ist die Lage besonders konkret: Die Gespa nennt die Marke im Zusammenhang mit Domain-Hopping. Das bedeutet: Die Domain kann blockiert werden, und sie wird innerhalb von Stunden durch eine neue ersetzt. Der Name steht damit in einem anderen Verzeichnis als die beiden Schweizer Veranstalter – nicht auf der Liste der Bewilligten, sondern auf der Seite der Sperrmechanismen.
Für Wettende ist das ein anschaulicher Fall. Wer sich auf eine Adresse verlässt, verlässt sich auf ein Ziel, das kurzfristig verschwindet. Ein Konto bei einem solchen Anbieter ist ein Konto bei einer Firma, deren Zugangsweg sich ohne Vorankündigung ändern kann – mit Folgen für Erreichbarkeit, Auszahlung und den Nachweis, wo das Geld liegt.
Fazit zu bet-at-home: Eine Marke, die auf der Sperrliste landet und deren Domain innert Stunden wechselt, ist das sichtbarste Beispiel dafür, dass die Bewilligungsfrage nicht abstrakt ist. Sie entscheidet darüber, ob ein Konto in einem stabilen oder in einem wandernden Umfeld geführt wird.
Was man vor der ersten Kampfwette klärt
Wer die Seiten bis hier gelesen hat, hat die Mechanik; was noch fehlt, ist die Reihenfolge der eigenen Entscheidung, und die ist kurz.
Die erste Frage gilt dem Wohnsitz, und sie beantwortet die Anbieterfrage vollständig. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt, hat einen Veranstalter; wer in den sechs Westschweizer Kantonen wohnt, hat den anderen. Wem das nicht passt, dem bleibt die Entscheidung zwischen einem ausländischen Programm und gar keinem – eine Wahl, die man bewusst treffen muss.
Die zweite Frage gilt der Limite, und sie ist buchstäblich die erste Handlung auf einem Schweizer Konto: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, bevor die erste Wette angenommen wird. Sie ist der einzige Punkt im Verfahren, an dem man sich selbst bindet – danach gibt es keine zweite Gelegenheit, weil Erhöhungen 72 Stunden brauchen.
Die dritte Frage gilt der Veranstaltung, und die beantwortet die Liste, nicht die eigene Einschätzung.
Die vierte Frage gilt der Wettart, und hier ist der Bet-Builder-Punkt der entscheidende: voneinander abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung gehören in diese Funktion, sonst kann die Kombination ungültig werden.
Die fünfte Frage gilt dem Preis. Wenn ein Markt bei zwei Ausgängen je 1.90 liegt, sind rund 5,0 Prozent des Einsatzes schon vor dem Anpfiff weg – und bei fünf Wetten eines Abends ist die Marge fünfmal weg, nicht einmal.
Häufige Fragen
Darf ich mein Konto bei einem Schweizer Veranstalter eigentlich selbst sperren lassen?
Ja. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle.
Was bringt mir ein Anbieter mit Krypto-Wetten, wenn ich in der Schweiz wohne?
Nichts, was in der Schweiz zulässig wäre. Ausländische Programme ohne Schweizer Bewilligung bieten keine Kraft nach Art. 4 BGS, keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Auszahlungen in der Schweiz laufen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers.
Zählt eine ausländische Bewilligung in der Schweiz überhaupt?
Nein. Nach Art. 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hier keine Kraft. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar – bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre.
Was kostet die Marge bei einem Kampfmarkt mit zwei Ausgängen?
Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt der Auszahlungsschlüssel bei rund 95,0 Prozent, die Marge also bei etwa 5,0 Prozent des Einsatzes. Das ist eine Bandbreite, kein Festwert: Die konkrete Marge hängt von der Konstellation ab, und sie gilt pro Markt – Siegwette, Rundenwette und Kombination haben je eigene Werte.
Wie viele Sportwetten-Veranstalter gibt es in der Schweiz?
Zwei. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf Swisslos, Produkt Sporttip, und die Loterie Romande, Produkt Jouez Sport, begrenzt. Eine Liste weiterer bewilligter Wettbüros gibt es nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.
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Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»
