Gratiswetten bei Schweizer Sportwetten: Wer sie anbieten darf und was sie wirklich hergeben

Updated Oktober 2026
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Auf dem Schweizer Sportwettenmarkt gibt es genau zwei Veranstalter, die Gratisspielguthaben überhaupt anbieten dürfen, und beide brauchen dafür die vorgängige Zustimmung der Gespa. Wer trotzdem nach «10 Euro Gratiswette ohne Einzahlung» sucht, sucht in der Regel bei Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben.

Eine Skisprungschanze im Flutlicht, aus dem Tal gesehen, der Hang liegt im Schnee.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Informationen der Gespa und des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) abgeglichen.

Grundlagen: Gratiswette, Gratisspielguthaben und was davon übrig bleibt

Zuerst die Begriffe, weil sie im Alltag durcheinandergehen und die Verwechslung teuer wird. Eine Gratiswette oder Freiwette meint die Werbeform, die ein Veranstalter in seinem Programm ausschreibt. Gratisspielguthaben dagegen ist der Begriff, den das Gesetz benutzt, und er beschreibt genau dasselbe Guthaben auf dem Spielerkonto: ein Betrag, der nicht eingezahlt wurde, an Bedingungen geknüpft ist und — das ist der Punkt, an dem die meisten Angebote ihren Glanz verlieren — nicht auszahlbar ist.

Ein Volleyball liegt auf feinem Sand an einem leeren Strand bei Sonnenaufgang.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Der Unterschied zwischen Gratiswette und Einzahlung ist deshalb keine Formalität, sondern der Kern der Sache. Wer CHF 50 einzahlt, besitzt CHF 50. Wer CHF 10 Spielguthaben geschenkt bekommt, besitzt eine Möglichkeit, damit zu wetten. Das Geld selbst bleibt beim Veranstalter; nur ein allfälliger Gewinn wandert weiter, und auch der nur unter den Bedingungen, die in den Teilnahmebestimmungen stehen.

Warum aus einem Guthaben selten Geld wird

Der Weg vom Guthaben zum auszahlbaren Betrag führt über drei Stationen: die Frist, die Quote und die Auszahlungsregel. Die Frist begrenzt, wie lange das Guthaben überhaupt lebt. Die Quote bestimmt, ob die Wette überhaupt für eine allfällige Gewinnmitnahme zählt. Und die Auszahlungsregel sagt, ob es sich beim Guthaben um auszahlbares Spielguthaben oder um Gratisspielguthaben handelt — und letzteres ist es in der Schweiz fast immer.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer die Frist verpasste, hatte nichts verloren und nichts gewonnen — nur eine Gelegenheit verstreichen lassen.

Grundlagen der Schweizer Angebotslandschaft: zwei Veranstalter, neunzehn Kantone, sechs Kantone mit Liechtenstein

Ein Markt mit zwei Anbietern ist kein Zufall und keine Marktlücke, die jemand noch füllen könnte. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und das ist der Rahmen, in dem sich jede Frage nach Gratiswetten in der Schweiz abspielt.

Swisslos betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Genossenschaft SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei Veranstalter, zwei Sprachregionen, zwei Konten, die sich nicht überschneiden.

Was die Aufteilung für einen Umzug bedeutet

Die Aufteilung ist nicht bloss eine Fussnote für Juristen. Ein Onlinekonto bekommt nur, wer im jeweiligen Gebiet Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wer von Zürich in den Kanton Waadt zieht, verliert den Zugang zu Sporttip und gewinnt den Zugang zu Jouez Sport. Wer in Genf wohnt und regelmässig in Basel arbeitet, kann nicht einfach beim anderen Veranstalter ein Konto eröffnen — es entscheidet der Wohnsitz, nicht der Arbeitsweg.

Für Gratisspielguthaben heisst das: die Aktion, über die man in den Medien liest, gilt möglicherweise in der halben Schweiz und in der eigenen gar nicht. Die Aktion der Loterie Romande mit den National-League-Stadien war eine Westschweizer Angelegenheit, weil die National League zwar landesweit ausgetragen wird, die Aktion aber an die Plattform der Loterie Romande gebunden war. Das ist kein Ausschlusskriterium, sondern eine geografische Tatsache, die man vor dem Lesen der Bedingungen wissen sollte.

Rechtslage: wer Gratiswetten überhaupt ausschreiben darf

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig — sie beaufsichtigt nur Casinos. Diese Zuständigkeit ist der erste Punkt, an dem viele ausländische Anbieter an einer falschen Adresse argumentieren.

Eine Hängebrücke über eine tiefe Schlucht, aus dem Wald darunter steigt Nebel auf.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und der Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine Curaçao-, Malta- oder deutsche Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung — nicht eine eingeschränkte, sondern gar keine.

Der Vorbehalt, der Gratiswetten so selten macht

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind die Zahlen, die erklären, warum die Schweizer Angebotslandschaft so dünn aussieht: es gibt nicht wenige Aktionen, es gibt wenige Erlaubnisse, sie zu veranstalten.

Daraus folgt für den Leser etwas Praktisches. Die Höhe eines Gratisbetrags ist in der Schweiz kein Wettbewerbsparameter, weil die Zahl der Aktionen nicht vom Marketingbudget abhängt, sondern von einer Bewilligung. Ein Anbieter kann nicht einfach mehr ausschütten, um Kunden zu gewinnen. Wo keine Zustimmung vorliegt, gibt es keine Aktion — Punkt.

Die Werbeschranken und was sie für den Leser bedeuten

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Es gibt keine Sperrstunde für Werbung am Tag oder in der Nacht.

Für den Leser heisst das zweierlei. Erstens: eine Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz keine Bewilligung hat, ist selbst schon der Rechtsverstoss — ein Anbieter mit Schweizer Bewilligung wirbt anders, zurückhaltender, und das ist kein Zeichen von Schwäche. Zweitens: die Busse trifft den Werbenden, nicht den Spielenden. Der Spielende wird nach der Rechtsprechung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft — aber er hat auch keinen Anspruch, den ein Gericht durchsetzen würde.

Grundlagen der Limiten und Einsatzregeln: was vor der ersten Wette steht

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Reihenfolge ist bewusst gewählt und für den Spielenden unbequem: nach unten geht es schnell, nach oben langsam. Wer seine Limite im Ärger über einen verlorenen Abend hochsetzen will, muss drei Tage warten — und in diesen drei Tagen passiert in der Regel das, was die Frist verhindern soll, nämlich gar nichts. Das Gesetz sieht für die Erhöhung 24 Stunden vor (Art. 87 VGS); Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bestimmungen 72 Stunden an.

Dass die Limiten vor der ersten Wette gesetzt werden müssen, ist nicht nur eine Formalie der Registrierung. Es bedeutet, dass der Spielende seine Grenze festlegt, bevor er die erste Quote sieht, und nicht in dem Moment, in dem eine Quote verlockend aussieht. Die Schweiz hat keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze — die Grenze kommt vom Spielenden selbst. Das ist die liberalste und die anspruchsvollste Konstruktion zugleich: es gibt keinen Deckel, an dem man sich entlanghangeln könnte.

Limiten gelten auch dann, wenn mit Gratisguthaben gewettet wird. Ein Gratisguthaben hebt keine Verlustlimite auf — es ist ein Guthaben wie jedes andere auf dem Spielerkonto, nur eines mit kürzerer Halbwertszeit.

Grundlagen: wie eine Wette abgerechnet wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Wer eine Kombination aus drei Quoten mit einem Einsatz von CHF 10 spielt, findet den Betrag also nicht durch eine grobe Kopfrechnung, sondern durch die Reihenfolge, die in den Spielregeln steht.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, beim Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ausdrücklich und nicht selbstverständlich: bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Das ist die Passage in den Bedingungen, die man vor einer Livewette lesen sollte und nicht danach. Die Quote 1.00 bedeutet: der Einsatz kommt zurück, sonst nichts. Wer im Moment eines Penaltys noch schnell etwas nachschiebt, kann sich in genau dieser Konstellation wiederfinden.

Was passiert, wenn ein Ereignis nicht stattfindet

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Ausfall eines einzigen Fussballspiels verwandelt eine Kombination also nicht in einen Totalverlust, wohl aber in eine deutlich schlechtere Wette — ein Detail, das in der Vorbereitung einer Kombination selten mitgedacht wird.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Irrtum liegt beim Veranstalter, das Ergebnis beim Wettenden: statt eines möglichen Gewinns gibt es den Einsatz zurück.

Rechtslage der Spielsperre: das Register, das auch vor dem Casino nicht haltmacht

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Der Unterschied zwischen beiden Instrumenten ist praktisch gross. Die kurze, produktbezogene Selbstsperre ist ein Auszeitknopf: sie greift sofort, sie läuft ab, sie betrifft nur das eine Produkt. Die unbefristete Sperre ist eine Entscheidung mit Reichweite über den Sportwettenmarkt hinaus. Wer sie wählt, findet sich auch an den Casinokassen wieder — und wer sie später bereut, muss einen Weg durch ein Fachgremium finden, denn eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und ein Fachgremium ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Anbieter anbieten (Art. 89 VGS).

Nach dem Geldspielgesetz werden überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen sowie Selbstsperren in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst (Art. 80–82 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die unangenehmste Zeile des ganzen Regelwerks und die einzige, die man wirklich kennen sollte: wer während einer laufenden Sperre spielt, verliert nicht nur die Wette, sondern auch seinen Einsatz.

Spielerschutz in der Praxis: was eine Kontrolle nicht verhindert

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Es gilt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Bei der Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

So weit die Regeln. Nun die Zahl, die dazu gehört und die man selten in einem Werbetext findet: bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jede zweite Kontrolle scheiterte. Man sollte die Papierform der Schweizer Regulierung deshalb nicht mit ihrer Wirkung in jedem Verkaufspunkt verwechseln.

Bei Sporttip-Wetten dürfen Wettkämpfer ausserdem nicht auf ihr eigenes Ereignis wetten. Das ist keine Moralvorschrift, sondern die Integritätsregel des Wettbewerbs, und sie gilt für jeden, der am Wettkampf teilnimmt.

Wer bei einem Problem wirklich hilft

Wer merkt, dass die Limiten nicht halten, findet die Anlaufstellen auf der jeweils eigenen Plattform: die Einstellungen zum Spielerschutz, die Limiten, die Sperre. Diese Instrumente gehören dem Spielenden, nicht dem Anbieter, und sie sind das erste, was man ausprobiert, bevor man etwas anderes sucht. Zu einer Steuerfrage oder einer rechtlichen Einordnung gehört ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung, nicht das Wettprogramm.

Gratisguthaben und Aktionen bei den Schweizer Veranstaltern

Aktionen sind in der Schweiz klein, und das ist keine Bescheidenheit, sondern eine Bewilligungsfrage. Die Loterie Romande erhielt 2025 vierundzwanzig Zustimmungen der Gespa, Swisslos acht. Wer aus einem anderen Markt kommt und dort Gratiswetten im dreistelligen Bereich kennt, muss sich in der Schweiz umstellen.

Ein Blick auf diese abgelaufene Aktion zeigt, wie so etwas hier aussieht: CHF 10 Spielguthaben für 7’000 Teilnehmende, gültig für 30 Tage, nicht auszahlbar. Ein Betrag in der Höhe eines Kinobesuchs, eine Frist von sieben Tagen ab Codeerhalt und die Bedingung, dass der Code in National-League-Stadien verbreitet wurde.

Bei Swisslos läuft die Promotion über andere Wege. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die Mindestquote von 1.50 ist der eigentliche Mechanismus des Kombiboosts. Sie schliesst die kurzen Favoriten aus, auf die viele Kombinationen ohnehin gesetzt werden — und sie zwingt den Wettenden in ein Risikoprofil, das eine Kombination erst erklärungsbedürftig macht. Wer vier Voraussagen mit Quote 1.60 zusammenstellt, darf sich 5 Prozent auf den Nettogewinn versprochen; wer zehn zusammenbringt, 40 Prozent. Der Sprung von der vierten zur zehnten Voraussage ist kein lineares Marketing, sondern eine Wette darauf, dass der Spielende mehr Kombinationen mit mehr Beinen spielt.

Was ein Gratisguthaben rechnerisch wert ist

Nehmen wir den einen Betrag, den die Schweiz tatsächlich ausschreibt: CHF 10 Gratisspielguthaben, nicht auszahlbar, mit einer Gültigkeit von 30 Tagen. Um zu sehen, was davon übrig bleibt, braucht es eine Quote und die Marge des Marktes. Ein Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 ist ein Beispiel, kein quotierter Preis, aber er taugt für die Rechnung: der Quotenschlüssel dieses Zwei-Wege-Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 Prozent, und die Marge des Veranstalters ist der Rest, rund 5 Prozent.

Bei einer Wette zu Quote 1.90 und einem Einsatz von CHF 10 liegt der mögliche Gewinn bei CHF 19. Da der Einsatz eines Gratisspielguthabens üblicherweise nicht mit dem Gewinn zusammen zurückbezahlt wird, zählt für den Wert des Guthabens nicht der volle Betrag von CHF 9, sondern nur der Nettogewinn von CHF 9 mal dem Quotenschlüssel von 95 Prozent — also rund CHF 8.55. Man kann den Betrag um den Einsatz kürzen, indem man eine tiefere Quote spielt: bei Quote 1.50 sinkt der Nettogewinn auf CHF 5, gewichtet bleibt rund CHF 4.75. Der Wert eines solchen Gratisspielguthabens liegt damit grob zwischen CHF 4.75 und CHF 8.55, je nachdem, welche Quote man trifft und wie viel von der Marge der Markt abzieht. Das ist ein Durchschnittswert über viele Wetten unter dieser Annahme, kein Gewinn, der bei einer einzelnen Wette herauskommt — bei einer einzigen Wette gibt es entweder etwas oder nichts.

Der praktische Schluss aus dieser Spanne ist unbequem: der Unterschied zwischen einer geschenkten Zehn und einer geschenkten Fünf liegt nicht in der Kulanz des Veranstalters, sondern in der Quote, die der Spielende wählt. Und die Quote bestimmt zugleich die Wahrscheinlichkeit, mit der überhaupt etwas herauskommt.

Die Frist und die Mindestquote lesen, bevor man die Wette liest

Die drei Angaben, an denen eine Aktion scheitert, stehen in den Teilnahmebedingungen und nicht im Werbebanner: die Frist, innert der die Wette abgeschlossen sein muss, die Mindestquote, unterhalb derer die Wette nicht zählt, und die Zahlungsart, mit der ein allfälliger Gewinn ausgezahlt wird. Bei der abgelaufenen Aktion der Loterie Romande war die erste Frist sieben Tage ab Codeerhalt, die zweite war die Gültigkeit des Guthabens von 30 Tagen, und beim Auszahlungsweg war die Antwort von vornherein klar: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Wer das alles liest, bevor er wettet, gehört nicht zur Zielgruppe der Werbung. Das ist der beste Rat, der sich aus diesen Bedingungen ableiten lässt.

Neukundenangebote: was ein Gratisbetrag über einen Anbieter aussagt

Neukundenangebote und Gratiswetten bleiben in der Schweiz klein. Das heisst nicht, dass sie wertlos sind, sondern dass sie als Vergleichsmassstab wenig taugen. Zwei Veranstalter, ein Kontingent von einigen Tausend Stück pro Aktion, ein Betrag in der Grössenordnung eines Kinobesuchs — daraus lässt sich keine Rangfolge der Anbieter bauen.

Wer die Angebotslandschaft verstehen will, muss deshalb auf die Merkmale schauen, die sich nicht in der Höhe eines Geschenks zeigen: die Quoten und die Marge, innerhalb derer sie gestellt werden, die Einsatzlimiten, die Zahlungswege und die Bedingungen, unter denen ein Guthaben lebt. Für den Bestandskunden ist die relevante Frage ohnehin eine andere als für den Neukunden. Wer sein Konto seit Jahren führt, interessiert sich weniger für einen einmaligen Startbetrag als für die Frage, ob es für ihn wiederkehrende Aktionen gibt — und in der Schweiz gibt es sie, aber in einer Höhe, die man nicht als Prämie bezeichnen würde.

Wo ein Anbieter Nachteile ausgleicht, tut er es über Mechaniken statt über Geschenke: das ist der Kombiboost bei Sporttip, das ist die Erhöhung eines Nettogewinns um einen Prozentwert, und das sind die Quotenboosts, die an eine bestimmte Wettart und an den Verzicht auf den Cash-Out gebunden sind.

Gratiswetten ohne Einzahlung: warum die Suchanfrage ins Leere zielt

Die Anfrage nach einer Gratiswette ohne Einzahlung trifft auf einen Markt, in dem ein Gratisspielguthaben ohnehin nicht durch eine Einzahlung gedeckt ist, weil es nicht auszahlbar ist. Man kann in der Schweiz also durchaus etwas bekommen, ohne zuvor etwas einzuzahlen — nur ist das Ergebnis nicht das, was die Anfrage verspricht. Es ist die Berechtigung, mit CHF 10 zu wetten, und daraus wird unter den beschriebenen Annahmen ein durchschnittlicher Wert zwischen rund CHF 4.75 und CHF 8.55.

Der zweite Teil der Anfrage zielt auf ausländische Seiten. Dort findet der Interessierte Angebote, die auf dem Papier attraktiv aussehen. Was folgt, ist jedoch weniger ein Bonus als eine Frage des Rechtsrahmens, und diese Frage wird ausführlich anhand der einzelnen Marken in den folgenden Abschnitten beantwortet.

Vergleich der Anbieter: was bei der Bewertung zählt

Beim Vergleich zählen Quotenhöhe, Marge, Einsatzlimiten und Zahlungswege; die Höhe eines Gratisbetrags allein sagt über einen Anbieter wenig aus. Das ist der Massstab, der auf dieser Seite angelegt wird, und er hat einen einfachen Grund: bei zwei Schweizer Veranstaltern mit ähnlichen Aktionsbudgets entscheidet sich die Rechnung des Wettenden nicht am Geschenk, sondern an der Quote, mit der er es umsetzt.

Brand Bewilligungsstatus Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Roobet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss Angaben des Anbieters nicht festzustellen
GG.BET ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss Angaben des Anbieters nicht festzustellen
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss Angaben des Anbieters nicht festzustellen
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss Angaben des Anbieters nicht festzustellen
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss Angaben des Anbieters nicht festzustellen
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss Angaben des Anbieters nicht festzustellen
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss Angaben des Anbieters nicht festzustellen
BillyBets ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss Angaben des Anbieters nicht festzustellen

Der Graben verläuft nicht zwischen gut und schlecht, sondern zwischen zwei Geschäftsmodellen mit unterschiedlichen Konsequenzen. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist jeder Franken, der auf dem Konto liegt, an eine verifizierte Identität gebunden, jede Auszahlung läuft auf ein Konto des Kontoinhabers, und die Einsätze sind in einem Rahmen von CHF 1 bis CHF 1’000 begrenzt. Bei den Marken ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Gerichtsbarkeit — und eine Bewilligung im Ausland, die hier keine Wirkung entfaltet. Die Konfiszierung von Einsätzen und Gewinnen in einem Verfahren gegen den Anbieter ist möglich; der Spielende wird nicht bestraft, aber er hat auch keinen Anspruch, den jemand vor einem Schweizer Gericht durchsetzt.

Zur Blockierungspraxis gehört eine Zahl, die oft falsch dargestellt wird. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS); die erste Liste stammt vom 3. September 2019 und umfasste zum Ende des Jahres 2025 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, für den sich in der Branche der Ausdruck Domain-Hopping eingebürgert hat. Eine einmal angewählte Adresse ist deshalb kein zuverlässiger Hinweis darauf, dass etwas erlaubt wäre.

Die Schweizer Veranstalter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: der Kombiboost, die Limiten und der Bet-Builder

Zulassung: Schweizer Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa. Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt; Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip. Ein Onlinekonto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet: die deutschsprachigen Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Einsätze: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 sowie CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Spanne zwischen CHF 1 und CHF 1’000 deckt den Gelegenheitswetter und den entschlosseneren Spieler ab; die Systemwette mit CHF 10’000 ist ein anderes Instrument, weil sie den Einsatz über mehrere Kombinationen streut.

Auszahlung: Spielguthaben zahlt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto des Teilnehmers überwiesen. Die zwei kostenlosen Auszahlungen pro Jahr und die dritte mit möglicher Kommission sind der Punkt, den man erst bei der zweiten Auszahlung im selben Jahr bemerkt.

Aufladen: Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart zum Aufladen bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Features: Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer eine Wette früh auslöst, kauft sich Sicherheit zu einem Preis, den der Veranstalter festlegt und nicht der Markt.

Gewinne verfallen: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Urteil: Wer sein Konto in der Deutschschweiz führt und mit Kombinationen arbeitet, für den ist der Kombiboost der einzige echte Hebel, den das Programm bietet — aber die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage und die Begrenzung von Einsatz und Gewinnerhöhung machen ihn zu einem Werkzeug für Kombinationen mit vielen Beinen, nicht für die schnelle Zwei-Weg-Wette. Die 26-Wochen-Frist für nicht abgeholte Gewinne ist die unangenehmste Bestimmung des Hauses und trifft genau die Kundschaft, die ihr Konto sporadisch öffnet.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Aktion und die Erinnerung, was nicht auszahlbar ist

Zulassung: Schweizer Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa. Loterie Romande ist der zweite Veranstalter, den das interkantonale Recht zulässt; Veranstalterin ist die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), das Produkt heisst Jouez Sport. Ein Onlinekonto erhalten nur Personen mit Wohnsitz in den sechs französischsprachigen Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Verteilung der Codes an den Stadien war der einzige Weg, und damit war die Aktion an die National League gebunden — eine Liga, die im Wallis so viel Publikum zieht wie in Genf.

Limiten: Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Grenze von CHF 1’000 zwischen Wallet-Gutschrift und Banküberweisung entspricht der Grenze, die auch Swisslos zieht — sie ist praktisch, weil sie den häufigsten Fall ohne manuellen Schritt abwickelt.

Urteil: Die Aktion ist vorbei, und ihr Muster bleibt lehrreich: ein Betrag in Kinohöhe, ein Kontingent, sieben Aaktionstage, dreissig Tage Haltbarkeit und eine ausdrückliche Nichtauszahlbarkeit. Wer in der Westschweiz wohnt und auf wiederkehrende Aktionen hofft, orientiert sich besser an den Limiten und an der Regel, was mit einem Gewinn zwischen CHF 1’000 und dem Schwellenwert der Auszahlung geschieht.

Die Schweizer Aufsicht und was die zwei Bewilligungen kosten

Der Kern der Schweizer Regelung steht in zwei Sätzen des Geldspielgesetzes und in einer Zahl der Aufsicht. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung. Und ein Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), die 2025 vierundzwanzig solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilte.

Was folgt daraus für den, der heute eine Gratiswette sucht? Dass seine Auswahl nicht durch das Angebot bestimmt wird, sondern durch seinen Wohnsitz. Die Frage ist nicht, welcher Veranstalter mehr schenkt, sondern ob man im Vertragsgebiet von Swisslos oder in dem der Loterie Romande wohnt. Und ob die Aktion, auf die man gestossen ist, schon beendet ist oder drei Tage Haltbarkeit hat.

Die Steuer behandelt Schweizer Gewinne unterschiedlich, je nachdem, woher sie stammen. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton», und eine einzelne Kantonszahl wäre falsch. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; man holt sie über die Steuererklärung zurück. Ein typischer Wetter liegt weit unter dieser Schwelle und zahlt auf seinen Gewinn weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Praxis — etwa im Kanton Thurgau — Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Diese Frage gehört zu einem Steuerberater oder an die kantonale Steuerverwaltung, nicht in ein Wettprogramm.

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: was ein ausländischer Sitz im Alltag bedeutet

Was bei diesen Marken tatsächlich auf dem Spiel steht, zeigt sich nicht am Willkommensgeschenk, sondern an drei Stellen: an der Verbindung zum Schweizer Sperrregister, an der Zuständigkeit eines Gerichts und an der Versteuerung eines Gewinns. Keine der drei lässt sich mit einem Bonus ausgleichen.

Die Aufsicht blockiert Domains, sie sperrt keine Konten von Schweizer Spielenden bei diesen Anbietern. Der Rechtsrahmen schützt den Spielenden aber vor allem dadurch, dass der Anbieter die Regeln einhalten muss. Wo keine Schweizer Bewilligung und keine Schweizer Aufsicht vorhanden ist, fehlt diese Durchsetzung. Der Spielende wird nicht bestraft (Bundesamt für Justiz). Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Und was das für die Praxis bedeutet, ist für Leserinnen und Leser nüchtern zusammengefasst: niemand in der Schweiz wird in Ihrem Namen eine Auszahlung durchsetzen.

Roobet: kein Schweizer Schutz, keine Bindung an das Sperrregister

Roobet gehört zu den Marken, die Schweizer Spielende über die Suchmaschine erreichen, und trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung, gleich welcher Art, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Damit fehlen die drei Anschlüsse, die den Schweizer Markt ausmachen: keine Verbindung an das Sperrregister der Gespa, keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.

Wer heute eine Seite erreicht, die gestern auf der Liste stand, hat damit keinen Beweis, dass sie nicht mehr darauf steht. Was bleibt, ist eine Rechnung, bei der auf der einen Seite ein einladendes Willkommensangebot steht und auf der anderen Seite ein Regressrisiko, das nur dann sichtbar wird, wenn etwas schiefgeht — bei der Auszahlung, bei einem Streit über die Quotenauswertung, bei der Steuererklärung.

Das Urteil, das diese Seite über Roobet deshalb fällt, ist keine moralische, sondern eine Frage des Zeitpunkts: die Vorteile zeigen sich am ersten Tag, und die Nachteile zeigen sich an dem Tag, an dem ausnahmsweise etwas nicht funktioniert. Wer in der Schweiz nach Schutz und einem durchsetzbaren Anspruch sucht, findet beides nicht bei einem Anbieter ohne Bewilligung, sondern bei den zwei Veranstaltern mit einer Bewilligung, die nach Art. 4 BGS nur hier Geltung beansprucht.

GG.BET: die Bewilligung im Ausland sagt hier nichts

GG.BET zählt ebenfalls zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung. Der einschlägige Satz steht in Artikel 4 des Geldspielgesetzes: eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat hier keine Kraft, weder faktisch noch rechtlich.

Im Schweizer Markt gibt es keine Zulassung, die ein Anbieter mit ausländischer Lizenz hier nur hätte verlängern müssen. Es gibt keine solche Liste. Die Gespa publiziert keine weiteren Buchmacher-Bewilligungen, weil es sie nicht gibt; sie publiziert die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Wer bei einem Anbieter dieser Kategorie ein Konto führt, ist auf das angewiesen, was dessen Bedingungen versprechen — und diese Bedingungen sind nicht auf Schweizer Recht abgestimmt.

Was GG.BET im Vergleich zur Schweizer Konstellation verloren hat, ist die Klarheit über das anwendbare Recht. Wo sonst gilt, dass die Regeln des Schweizer Marktes für jeden Verbindlichkeit haben, gilt hier nur ein Vertrag, der das Einspruchsverfahren, die Fristen und die Einsätze nicht in Schweizer Grössenordnungen regelt. Dass die Mehrheit der Wettenden nie ein Problem erlebt, widerspricht dem nicht: es sagt nur, dass der Ausnahmefall selten ist und nicht, dass er harmlos ausfällt.

1xBet: hohe Werbeversprechen, keine Schweizer Bewilligung

1xBet ist in der Schweiz eine Marke ohne Bewilligung und zugleich eine der bekanntesten unter den ausländischen Seiten — kein Zufall, denn ihre Werbepräsenz ist erheblich. Das ändert an der Rechtslage nichts: Das Geldspielgesetz kennt nur die beiden Schweizer Veranstalter. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS).

Die Busse trifft den Werbenden. Für den Spielenden bleibt die weniger anschauliche Konsequenz: das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Dass sich daraus für einen einzelnen Wettenden kein Problem ergibt, ist richtig — bis zu dem Moment, in dem ein Verfahren gegen den Anbieter geführt wird und Einsätze oder Gewinne darin beschlagnahmt werden.

Bemerkenswert ist die Wortwahl, mit der solche Seiten auftreten: Der Ausdruck «riskante Wette» fällt in ihrer Werbung nie. Die Frage, was von einem Willkommensgeschenk bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu halten ist, wird im Abschnitt «Was ein Gratisguthaben rechnerisch wert ist» beantwortet — dort mit der Rechnung, die auf jeden Gratisbetrag gehört.

N1 Bet: Verifizierung ohne Schweizer Aufsicht

N1 Bet führt keine Schweizer Bewilligung, und daraus folgt das ganze Paket: keine Verbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Eine Bewilligung nach den Angaben des Anbieters lässt sich für den hiesigen Markt nicht feststellen; in der Schweiz hat sie ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Wer bei einem solchen Anbieter ein Konto führt, verifiziert seine Identität nach dessen Regeln und nicht nach den Schweizer Regeln. Der Unterschied betrifft nicht die Mühe, sondern den Zweck: die Schweizer Verifizierung existiert, um Sperren, Minderjährigenschutz und Ein-Konto-Regel in einem Aufsichtssystem durchzusetzen. Ohne dieses System bleibt die Verifizierung eine Bedingung des Vertragspartners.

Wer sein Geld dort liegen lässt, verliert die Verbindung nicht sofort, aber er verliert die Adresse, an die er sich im Streitfall wenden kann. Das ist die Konsequenz, und sie tritt selten am ersten Tag ein.

Bahigo: wo ein Konto kein Sperrregister kennt

Bahigo trägt keine Schweizer Bewilligung. An eine Selbstsperre, die im Schweizer Register steht, ist der Anbieter nicht gebunden. Wer sich bei Swisslos unbefristet sperrt, sperrt sich damit auch für Casinos und für Liechtenstein — nicht aber für eine Marke, die an dieses Register keinen Anschluss hat. Genau hier wird der Unterschied greifbar, der bei einer Prüfung der Werbegeschenke nicht auffällt.

Die eigene Sperre ist das Instrument, das im Schweizer System über die Grenzen einzelner Produkte wirkt. Bei Anbietern ohne Bewilligung fehlt diese Wirkung, weil die Bindung an das Register fehlt. Wer sein Spielverhalten in einem Rahmen halten will, der auch dann hält, wenn der Wille nachlässt, ist mit einer Sperre, die nur ein Vertragspartner kennt, schlechter bedient.

Für den Vergleich heisst das: bei Bahigo entscheidet der Spielende selbst, wie stark seine Grenze wirkt. In einem regulierten Rahmen entscheidet das nicht der Spielende allein — und das ist der ganze Punkt der Regulierung.

BDMBet: kein Rechtsweg vor Schweizer Gerichten

BDMBet führt keine Schweizer Bewilligung. Aus Artikel 4 des Geldspielgesetzes folgt, dass eine ausländische Bewilligung hier nichts bewirkt. Wer sich über eine Auszahlung oder eine Quotenauswertung streiten will, findet keinen Schweizer Gerichtsstand, der auf einen Schweizer Veranstalter zugeschnitten wäre; die Bedingungen dieser Marke sind nicht auf Schweizer Recht abgestimmt. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden.

Nicht jeder Streit erreicht ein Gericht, und das ist kein Trost, sondern eine Wahrscheinlichkeitsaussage. Die meisten Probleme werden an der Auszahlungsschwelle sichtbar: Beträge, die der Anbieter zurückhält, Bedingungen, die er anders liest als der Wettende. Bei einer Marke mit Schweizer Bewilligung steht dahinter eine Aufsicht, an die man sich wenden kann. Bei einer Marke ohne Bewilligung steht dahinter eine Rechtsordnung, die für Schweizer Kunden nicht vorgesehen ist.

Das ist die ganze Bewertung, und sie braucht kein Urteil über die Seriosität des Unternehmens. Sie betrifft die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs, und die ist keine Frage des Charakters, sondern der Zuständigkeit.

Jackbit: Domain-Hopping und die Grenzen der Sperrliste

Jackbit zählt zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und zum Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, der als Domain-Hopping bekannt ist, und die Aufsicht nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home.

Die Zahl 671 und das Wort «innerhalb von Stunden» gehören zusammen in einen Satz, weil sie zusammen die Mechanik erklären. Eine Blockade bekämpft den Zugang, nicht das Angebot. Wer eine Domain über eine Suchmaschine findet, findet in der Regel eine, die noch nicht auf der Liste steht oder sie gerade verlassen hat.

Für den Spielenden heisst das: das Erscheinen einer Adresse im Browser beweist nichts. Die relevante Frage ist nicht, ob die Seite lädt, sondern ob der Anbieter eine Schweizer Bewilligung hat — und bei Jackbit lautet die Antwort nein.

BillyBets: die Steuererklärung als blinder Fleck

BillyBets führt keine Schweizer Bewilligung. Damit verlagert sich eine Frage, die im regulierten Markt automatisch geregelt ist, in die Verantwortung des Spielenden: die Versteuerung. Bei Gewinnen aus Schweizer Grossspielen behält der Veranstalter oberhalb des Freibetrags 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, und man holt sie über die Steuererklärung zurück. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fällt diese Steuer nicht an — dafür behandelt die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen.

Das ist eine Konsequenz, die später auftritt als jede Auszahlungsfrage und deshalb in keiner Werbung vorkommt. Wer bei BillyBets CHF 5’000 gewinnt, hat im ersten Moment CHF 5’000 und im nächsten eine Zeile in der Steuererklärung. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern wäre derselbe Betrag kein steuerbares Einkommen, weil er unter dem Freibetrag liegt.

Für einen Vergleich ist das ein harter Unterschied, und er betrifft jede Gewinnstufe oberhalb der Kleinbeträge. Die Beurteilung fällt entsprechend aus: BillyBets mag bei einzelnen Produktregeln mithalten, aber die Bilanz nach Steuern lässt sich nicht mit der eines regulierten Veranstalters gleichsetzen.

Zahlungswege in der Schweiz und was sie einschränken

Bei den Schweizer Veranstaltern gibt es drei Regeln, die den Zahlungsverkehr prägen, und alle drei schneiden Optionen weg, die anderswo selbstverständlich sind.

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Wer früher auf einer ausländischen Plattform mit einer Wallet-Adresse gearbeitet hat, findet hier kein Äquivalent.

Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Es gibt kein Spiel auf Kredit, kein Später-zahlen, keine Kreditkarte als Weg in die Verlustzone.

Und es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Was es gibt, ist die DNS-Sperre der Domains. Wer also annimmt, seine Bank fange eine Überweisung an eine ausländische Wettseite ab, verlässt sich auf etwas, das nicht existiert.

Bei Sporttip laufen Einzahlungen über die Online-Zahlungsmöglichkeit oder den Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Obergrenze des Guthabens und die Obergrenze des Kaufs liegen bewusst einen Franken auseinander: die grosse Zahl ist die Limite, die kleinere ist die Grenze, ab der nicht mehr gekauft werden kann.

Wann Gratiswetten in der Schweiz wirksam werden: die Fristen im Blick

Die Fristen sind der Teil einer Aktion, der zuerst verstreicht und zuletzt gelesen wird. Bei dieser Aktion gab es drei davon, und sie liefen unterschiedlich: die Aktion selbst dauerte vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen, das Guthaben musste innert sieben Tagen nach Codeerhalt im verifizierten Konto eingegeben werden, und das Guthaben selbst war 30 Tage gültig.

Dazu kommen die Fristen der Wette selbst, die nichts mit einer Aktion zu tun haben, aber bei Gratisguthaben genauso greifen. Eine Wette auf ein abgesagtes Ereignis ist ungültig, wenn das Ereignis nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird. Gewinne, die nach 26 Wochen nicht geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.

Und eine Frist, die man leicht übersieht: die Erhöhung der eigenen Verlustlimite wirkt erst nach 72 Stunden. Wer in der Annahme, ein Gratisguthaben sei ja nicht sein eigenes Geld, seine Grenze schnell anheben möchte, stösst auf diese Wartezeit. Sie ist keine Schikane, sondern die Bremse, die das Gesetz mit 24 Stunden und die Veranstalter mit 72 Stunden auslegen.

Was die Verlustlimiten mit Gratisguthaben zu tun haben

Sporttip verlangt vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich.

Wer mit Gratisguthaben wettet, verbraucht gemäss diesen Bestimmungen keine Einzahlungslücke — er verbraucht vor allem die Verlustlimite, wenn das Guthaben ausläuft. Das ist die unspektakuläre Nebenfolge eines Geschenks: Am Ende des Monats kann die Gratiswette dazu geführt haben, dass die eigene Limite aufgebraucht ist, ohne dass ein einziger eigener Franken eingezahlt wurde.

Das ist genau die Umkehrung, mit der «Gratiswette» wirbt. Das Guthaben kostet nichts. Die Limite kostet immer, und sie zählt immer — auch beim Einsatz von Gratisguthaben.

Die Verlustlimiten richten sich nach dem Konto und nicht nach dem Guthaben. Bei der Loterie Romande gelten Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Die Zahl unterscheidet sich von der Limite bei Sporttip, weil sie an das Einzahlungsverhalten anknüpft und nicht an einen Verlust pro Zeitraum.

Die schlechteste Annahme über Gratiswetten in der Schweiz

«Gratis» ist das am häufigsten gedruckte und am wenigsten zutreffende Wort im Schweizer Wettangebot. Ein Gratisspielguthaben ist nicht Geld. Es ist eine Berechtigung, eine Wette zu platzieren, und diese Berechtigung hat eine Frist, eine Auszahlungssperre und einen Wert, der unter ihrem Nennbetrag liegt — bei CHF 10 und einem Markt mit rund 95 Prozent Quotenschlüssel liegt er zwischen etwa CHF 4.75 und CHF 8.55.

Wer sich eine Erwartung bildet, die darüber hinausgeht, wird enttäuscht. Wer mit einem Wert in dieser Grössenordnung rechnet, wird nicht überrascht.

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: die Frage nach der Bewilligung stellen

Die Suchanfrage «Gratiswette ohne Einzahlung 2026» liefert Treffer von Marken, bei denen die entscheidende Information fehlt. Es gibt keine Liste ausländischer Buchmacher mit Schweizer Bewilligung, weil es in der Schweiz keine weiteren bewilligten Buchmacher gibt. Die Gespa publiziert keine solchen Bewilligungen, sondern die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.

Wer sich auf einer solchen Seite anmeldet, sollte wissen, dass er damit nicht in ein anderes Angebot wechselt, sondern in einen anderen Rechtsrahmen. Was das im Alltag bedeutet, ist in den Abschnitten zu den einzelnen Marken ohne Schweizer Bewilligung nachzulesen — und die Antwort ist dort in jedem Fall dieselbe, nur mit jeweils anderem Schwerpunkt.

Die Faustregel ist einfach und überprüfbar. Wer eine Schweizer Bewilligung hat, lässt sich bei den beiden Veranstaltern feststellen, die das interkantonale Recht zulässt. Wer keine hat, ist an kein Sperrregister angebunden, untersteht keiner Schweizer Aufsicht und hat keinen Schweizer Rechtsweg.

Wer welchen Weg wählen sollte

Der Wohnsitz entscheidet, welcher der beiden Schweizer Veranstalter überhaupt in Frage kommt — das ist die Vorentscheidung, an der sich alle anderen Fragen aufhängen. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat Sporttip. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, hat Jouez Sport. Wer in einem dieser Gebiete wohnt und eine der Aktionen mitnimmt, trifft auf eine Landschaft mit kleinen Kontingenten und kurzen Fristen.

Wer ausserhalb der beiden Kantonsgruppen wohnt, hat in der Schweiz keinen Zugang zu einem bewilligten Sportwettenangebot. Für diese Situation gibt es kein Angebot mit Schweizer Bewilligung, das man empfehlen könnte, und keine Ersatzlösung, die die drei fehlenden Anschlüsse ersetzt.

Wer sich für eine der Marken ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, sollte diese Entscheidung bewusst treffen und nicht auf Grund eines Werbebanners. Die drei Punkte, die er dabei abwägt, sind bekannt: kein Sperrregister, keine Aufsicht, kein Rechtsweg — dafür eine Bewilligung im Ausland, die hier nichts gilt (Art. 4 BGS), und eine Steuerlage, die von den Kantonen unterschiedlich behandelt wird.

Für den Vergleich der Anbieter bleibt ein Massstab, der nicht am Geschenk hängt: Quote und Marge, Einsatzlimiten, Zahlungswege, Auszahlungsregeln und die Bedingungen des Guthabens. Das sind die Grössen, an denen sich ein Konto über Jahre entscheidet — eine Gratiswette entscheidet es für einen Nachmittag.

Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz

Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?

Die zwei bewilligten Veranstalter Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) können Gratisspielguthaben anbieten, wenn die Gespa vorher zustimmt. 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Beträge sind klein, die Kontingente begrenzt, und das Guthaben ist nicht auszahlbar.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratisspielen anbieten?

Nur Veranstalter mit Bewilligung nach dem Geldspielgesetz: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) unter Aufsicht der Gespa. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht (Art. 4 BGS).

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?

Bei einem Gratisspielguthaben wird der Einsatz üblicherweise nicht zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt — der allfällige Gewinn besteht dann aus dem Nettogewinn. Bei der Aktion der Loterie Romande war das Guthaben ausdrücklich nicht auszahlbar. Bei Sporttip ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ebenfalls nicht auszahlbar.

Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?

Detaillierte Teilnahmebedingungen für solche Aktionen waren bisher bei der Loterie Romande zu finden. Wer den Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt das Spielguthaben.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?

Sie haben keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Es fehlen die Verbindung an das Sperrregister der Gespa, die Schweizer Aufsicht und der Schweizer Rechtsweg. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS).

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»