Gratis Wettguthaben in der Schweiz – Spielguthaben mit Bedingungen
Stand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die Bewilligungen und die Sperrliste der Gespa sowie gegen die Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Wer «gratis Wettguthaben» in eine Suchmaske tippt, hat meistens eine bestimmte Vorstellung im Kopf: ein Guthaben, das auf dem Konto liegt, bevor man etwas einzahlt, und das danach ganz normal zum Wetten taugt. In der Schweiz trifft diese Vorstellung auf eine Zulassungsregel, die es sonst fast nirgends gibt. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Nicht das Willkommenspaket im Marketing, sondern die Aufsicht entscheidet vorher, ob und in welchem Rahmen ein Veranstalter überhaupt etwas verschenken darf.
Das verschiebt die Frage. Es geht nicht mehr darum, welcher Anbieter am meisten drauflegt – es geht darum, was aus einem Guthaben folgt, wenn es einmal auf dem Konto liegt: wann es verfällt, ob es auszahlbar ist, ob eine Einzahlung verlangt wird und welche Zahlungswege überhaupt offenstehen. In einem Land mit zwei zugelassenen Veranstaltern und einer Handvoll kleiner Aktionen sind die Bedingungen der eigentliche Inhalt. Die Höhe des Guthabens ist die Nebensache.
Deshalb steht auf dieser Seite keine Aktionsnummer, kein Gutscheincode und keine Anmeldung zu irgendetwas. Nur das, was aus den Bedingungen folgt – und wann es sich zeigt.
Ein leerer Beutel und ein Schlüsselbund: was Wettguthaben in der Schweiz überhaupt ist
Wer Sporttip kennt, kennt das Spielguthaben schon, ohne je über ein Gratisangebot gestolpert zu sein. Guthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich kaufen, entweder über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. Innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf geht nur so lange, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Das ist die Grundlage, auf der jede Aktion aufsetzt. Ein Gratisspielguthaben ist derselbe Gegenstand, nur anders finanziert: statt der eigenen Zahlung steht die Zustimmung der Gespa dahinter, und statt eines Kaufbelegs eine Aktion mit Frist.
Spielguthaben sind nicht Bargeld, und genau da liegt der Unterschied
Beim gekauften Guthaben und beim geschenkten gibt es keinen Unterschied in der Verwendung – beides landet im Wallet und lässt sich im Wettprogramm einsetzen. Der Unterschied entsteht erst beim Weg hinaus. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Und der Satz, der die ganze Aktion-Landschaft erklärt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Daraus folgt fast alles Weitere. Ein geschenktes Guthaben kann Gewinne produzieren, aber es selbst verlässt das Konto nie. Wer 10 Franken Aktionsguthaben auf eine Quote von 2.00 setzt und damit 20 Franken zurückholt, hat danach 20 Franken im Wallet und nicht 10 geschenkte plus 10 eigene.
Bei der Loterie Romande liegt es gleich. Das ist ausdrücklich kein Zufall, sondern die Aufsichtsdoktrin in Reinform: geschenktes Geld bleibt Spielguthaben, bis es gespielt wird. Anders als beim gekauften Guthaben gibt es dabei keinen Rückgabepfad – ein nicht gespieltes Promotionsguthaben verfällt, sobald die Frist abläuft.
Das Konto kommt vor dem Guthaben
Kein Spielguthaben ohne verifiziertes Spielerkonto, und die Kontohürde ist in der Schweiz hoch. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Für Aktionen heisst das: Die Verifizierung kommt zuerst, die Gutschrift danach. Wer in Zürich wohnt und bei Swisslos ein Konto will, kommt durch; wer in Genf wohnt, kommt bei Swisslos nicht durch, sondern bei der Loterie Romande. Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura – sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Zwei Grenzen, die niemand übersteigt. Es gibt keinen Weg, ein Konto ausserhalb des eigenen Gebiets zu eröffnen, weil die Wohnsitzprüfung an der Adressdatenbank scheitert, nicht an einer Auswahl im Formular. Und es gibt keinen zweiten Anlauf: wer die Registrierung einmal abgebrochen hat, kann sich nicht neu anmelden, weil pro Person nur eine Registrierung zulässig ist. Das ist eine technische Sperre, keine Ermessensfrage des Supports.
Rechtslage: acht Zustimmungen im Jahr, und weshalb sie die Aktionslandschaft erklären
Hier liegt der Grund, weshalb Schweizer Aktionen so klein sind. Free games oder free credits brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht erteilt sie im Voraus und mengenmässig begrenzt; 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer sich fragt, warum kein Schweizer Veranstalter mit einem dreistelligen Willkommenspaket wirbt, hat hier die Antwort. Nicht ein Marketingbudget begrenzt den Umfang, sondern ein Genehmigungsverfahren.

Zwei Veranstalter, keine Liste weiterer Anbieter
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht von der ESBK – die ist für Casinos zuständig. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.
Swisslos, formell die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Es gibt keine Sperrliste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa publiziert nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.
Für die Suche nach Gratisguthaben hat das eine unangenehme Konsequenz: Die Menge, aus der man wählen kann, ist nicht gross, und sie wird nicht grösser. Wer auf einen dritten lizenzierten Sportwetten-Veranstalter wartet, wartet auf eine Änderung des Geldspielgesetzes und nicht auf einen neuen Marktteilnehmer.
Was gewettet werden darf, und was nicht
Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie gelistet sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste enthält keine Ecken- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Es geht um Sportveranstaltungen und um sonst nichts. Das schränkt die Freude an exotischen Kombinationen ein, die ausländische Seiten anbieten. Eine Wette auf den Sieger einer Abstimmung gibt es in der Schweiz nicht – nicht bei Swisslos und nicht bei der Loterie Romande, weil sie niemand bewilligen könnte.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter dafür eine Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht reguliert; es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.
Ausländische Bewilligungen haben in der Schweiz keine Kraft
Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- und Fairplay-Kontrolle.
Die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Praktisch bedeutet das für diese Seite: Die ausländischen Marken im Abschnitt «Zehn Anbieter im Vergleich» werden beschrieben und bewertet, nicht beworben.
Und die Sperrliste, weil sie den Alltag am direktesten trifft: Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – Domain-Hopping. Wer glaubt, eine einmal gefundene Adresse bleibe erreichbar, irrt; erreichbar bleibt nur die Marke, die sich eine neue Domain zulegt.
Wer einen Gewinn verlieren kann, ohne es zu merken
Ein Punkt, der bei einem Gratisguthaben schnell zum Ärgernis wird: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer ein Aktionsguthaben liegen lässt, verliert es also nicht erst bei der nächsten Aufräumaktion, sondern nach einer festen Frist. Und wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, hat dafür zehn Tage und keine drei Monate.
Was vom Gewinn bleibt, und wo der Kanton anfängt
Ein klassischer Fussballwettschein mit 200 Franken Gewinn löst keine Steuer aus. Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar; die eidgenössische Schwelle liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle weicht davon ab – je nach Kanton. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.
Gewinne aus ausländischen Angeboten unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer ein Gratisguthaben bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung in einen Gewinn verwandelt, kann auf diesen Gewinn eine Steuer schulden, die bei einer Schweizer Wette nicht anfällt. Zu konkreten Fällen hilft der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung weiter.
Limiten, Pausen, Sperren: der Teil, der vor dem Vergnügen kommt
Hier ist die Reihenfolge unbequem, aber sie ist fix. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Für die Planung eines Aktionsguthabens heisst das: Wer heute sein Konto eröffnet und morgen das Guthaben einsetzen will, hat die Limite bereits gesetzt – und zwar bevor er wusste, wie sich das Guthaben anfühlt. Das ist Absicht. Ein nachträgliches Hochsetzen nützt am selben Tag nichts, weil 72 Stunden dazwischen liegen.
Der gesetzliche Rahmen und die Bedingungen der Veranstalter
Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung gesetzlich nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.
Das ist die Stelle, an der die Verantwortung tatsächlich beim Spielenden liegt – nicht als frommer Wunsch, sondern als Verfahren, das ihn beim ersten Login zu einer Zahl zwingt. Wer die Zahl zu hoch ansetzt, merkt es später nicht mehr an einer Warnung, sondern nur an der eigenen Abrechnung.
Sperren, Register und die Wartezeit danach
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre nach Art. 80–82 BGS kann nur nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Die Folge davon ist eine, die man vorher kennen sollte: Eine Sperre ist eine Einbahnstrasse auf Zeit. Wer sich für 180 Tage sperrt, bekommt sein Konto nicht früher zurück, auch nicht, wenn die Aktion vorbei ist und er nur noch auszahlen lassen will. Auszahlungen laufen in dieser Zeit über den regulären Weg, der Zugang bleibt zu.
Zwei Zahlungsregeln, die alles andere vorbestimmen
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto lauten auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Ein Kredit an Spielende ist nicht zulässig (Art. 75 Abs. 1 BGS). Ein Blockierungswerkzeug gegen unerlaubte Wettseiten kennt die Schweiz nicht – Zahlungen lassen sich darüber nicht unterbinden.
Und ein Punkt, der die Schutzqualität der Verkaufsstellen in ein anderes Licht rückt: Die Gespa kaufte 2025 testweise an Verkaufspunkten ein. Bei 200 Fällen wurde in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle am Schalter ist also alles andere als streng – was für die Erwartung an die eigene Sorgfalt bedeutet, dass sie auch online nicht delegierbar ist.
Wo Hilfe tatsächlich anfängt
Sozialspiele und Wetten sind für Personen ab 18 Jahren zugänglich (Gespa); Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität ist Pflicht (Art. 47–52 VGS). Wer merkt, dass aus dem Gratisguthaben ein regelmässiges Spiel geworden ist, findet den wirksamsten Hebel in der Selbstsperre und nicht in einem Gespräch mit dem Support. Die Gespa führt die Aufsicht, die kantonale Suchtprävention die Beratung; beide Wege sind unabhängig vom Veranstalter.
Gratisguthaben, Aktionen und die vier Zahlen, die zählen
Ein Neukundenangebot mit Wettguthaben ist in der Schweiz selten, und wenn es eines gibt, ist es klein. Die zugelassene Loterie Romande fuhr in der Saison 2025/26 eine Aktion mit einem Zehner-Guthaben: «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Daran lässt sich ablesen, wie eine Schweizer Aktion aussieht: ein Betrag, der ein Wochenende trägt und keine Saison, eine kurze Frist, ein Kontingent und eine Verfallszeit von 30 Tagen. Kein rollierendes Willkommenspaket, keine Staffelung nach Einzahlungshöhe.
Die vier Bedingungen, die eine Aktion erst zu einer Aktion machen
Wer eine Aktionsbeschreibung liest, kann vier Angaben suchen und den Rest überfliegen. Erstens die Frist: Bei der Patinoires-Aktion waren es 7 Tage ab Erhalt des Codes und 30 Tage Gültigkeit des Guthabens – zwei verschiedene Uhren, die gleichzeitig laufen. Zweitens der Auszahlungsstatus: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenso. Drittens der Zahlungsweg: Das Guthaben landet im Spielerkonto, nicht auf der Bank, und die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Viertens, ob überhaupt eine Einzahlung verlangt wird – bei den Schweizer Aktionen nicht, aber bei vielen ausländischen Willkommenspaketen schon.
Wer diese vier Angaben beisammen hat, hat das Angebot gelesen. Der Rest der Bedingungen ist Rechtsprosa, die für den Betrag selten etwas ändert.
Was ein Aktionsguthaben im Durchschnitt wert ist
Die Aktion der Loterie Romande lässt sich durchrechnen, wenn man ein Beispielmarkt setzt: einen Zweiwwegemarkt mit je Quote 1,90 – eine illustrative Rechnung, kein quotierter Preis. Über dieses eine Beispiel gerechnet liegt der Wert des Zehner-Guthabens bei etwa CHF 4,40 bis CHF 4,60, unter der Annahme, dass das Guthaben genau einmal vollständig auf diesen Markt gesetzt wird und der Einsatz selbst nicht zurückgezahlt wird. Ein zweiter Umgang ändert die Zahl: Wer das Guthaben auf eine höhere Quote setzt, verschiebt den Wert nach oben, übernimmt dafür aber auch die Volatilität. Der Durchschnitt über viele solche Wetten liegt bei rund CHF 4,50.
Das ist die eigentliche Zahl der Aktion, nicht die Zehn. Und sie erklärt, warum kein Schweizer Veranstalter mit einem Guthaben wirbt, das einen Monat lang trägt: Bei einem geschenkten Guthaben zählt der Gegenwert, und der ist immer ein Teil des Nennbetrags.
Ein Gratisguthaben braucht eine Zustimmung, keine Anmeldemaske
Der Genehmigungsvorbehalt der Gespa ist der Grund, weshalb es keine Schweizer Variante eines Willkommenspakets gibt, das Fremde über ein Formular einsammeln. Nach der einmaligen Registrierung mit Ausweisprüfung bleibt kein Raum für eine zweite Identität.
Für die Praxis heisst das: Wer schon ein Konto hat, wartet auf eine Aktion im Konto. Wer noch keines hat, klärt zuerst den Wohnsitz und die Ausweisprüfung und danach das Guthaben. Und wer bei einer Marke ein Konto will, die in der Schweiz gar nicht zugelassen ist, muss damit rechnen, dass deren Werbung für das Angebot hier verboten ist und nichts daran kontrolliert wird.
Sporttip im Detail: Boosts, Systemwetten und ein Kombiboost mit fünfzehn Beinen
Der Kombiboost von Sporttip ist die eine Sache im Schweizer Wettangebot, die sich wie ein Bonus anfühlt, ohne einer zu sein. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die fünfzehn Beine sind die Pointe. 100 % klingen nach dem grossen Fang, und sie kommen erst bei einer Kombination zustande, in der jede einzelne Voraussage mindestens eine Quote von 1.50 trägt. Solche Ketten scheitern zuverlässig an einem Bein; wer den Boost als Grund für eine lange Kombination nimmt, tauscht eine sichere Sache gegen eine sehr unwahrscheinliche.
Quotenboost, Profitboost und was sie kosten
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die letzte Regel ist die wichtigste. Wer eine geboostete Wette vorzeitig glattstellen will, verliert die Erhöhung im selben Moment, in dem er den Cash-Out auslöst. Zwei Funktionen, die beide verlockend aussehen, heben sich gegenseitig auf – und die Wette, die übrig bleibt, ist die gewöhnliche ohne Zuschlag.
Cash-Out ist kein Sonderrecht
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wer ihn nutzt, zahlt für die Sicherheit. Das gehört zum Wissen über Wetten wie das Gratisguthaben selbst: Der eine Hebel schenkt, der andere nimmt.
Live, abgesagt, ungültig: die Regeln für den Ernstfall
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem Gratisguthaben ist die Rückzahlung die schlechtere Variante – sie stellt einen Zustand wieder her, den man ohne das Guthaben nie gehabt hätte. Das Geld zurück heisst in diesem Fall: nichts gespielt, nichts gewonnen, Aktionschance verbraucht.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten; er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung geht zulasten des Spielenden – 5 Rappen sind wenig, aber es sind immer 5 Rappen in dieselbe Richtung.
Und die Limiten: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Zehn Anbieter im Vergleich: zwei Veranstalter, acht ohne Schweizer Bewilligung
Die Vergleichstabelle nimmt die zehn Marken, die dieser Seite vorliegen, in einer Reihenfolge: zuerst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, danach die Marken, die in der Schweiz keine haben. Die Spalte «Schweizer Bewilligung» ist dabei wichtiger als jede Quote.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Pribet | Ohne Schweizer Bewilligung | keine feststellbare Bewilligung; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Interwetten | Ohne Schweizer Bewilligung | keine feststellbare Bewilligung; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| BDMBet | Ohne Schweizer Bewilligung | keine feststellbare Bewilligung; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | keine feststellbare Bewilligung; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Betwinner | Ohne Schweizer Bewilligung | keine feststellbare Bewilligung; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | Ohne Schweizer Bewilligung | keine feststellbare Bewilligung; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Boomerang Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | keine feststellbare Bewilligung; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | Ohne Schweizer Bewilligung | keine feststellbare Bewilligung; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
Die acht unteren Zeilen tragen dieselbe Eintragung, und das ist kein Ausfüllfehler, sondern das Ergebnis der Rechtslage: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, weshalb an dieser Stelle für sie nichts steht, was hier gelten würde. Wer die Tabelle liest, ohne die beiden oberen Zeilen zu sehen, hat die Auswahl verstanden.
Was bei beiden Gruppen auseinandergeht, sind die Wege in die Schweiz hinein. Bei Swisslos und der Loterie Romande entscheidet die Wohnsitzprüfung gegen die Adressdatenbank, und eine Auszahlung kann nur auf ein Konto lauten auf den Namen des Kontoinhabers gehen. Bei den Marken ohne Bewilligung fällt beides weg – und damit auch die Grenzen, die im Schweizer System Schutzfunktion haben. Beim Vergleich zählt deshalb nicht die Höhe eines Guthabens, sondern es zählen Bedingungen, Limiten, Zahlungswege und Auszahlungsregeln der beiden zugelassenen Veranstalter. Alles darunter ist Referenz, nicht Empfehlung.
Die zehn Anbieter einzeln
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit den strengsten Türen
Swisslos ist einer von zwei Veranstaltern, die die interkantonale Regelung für Sportwetten zulässt, und die Veranstalterbewilligung samt Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa ist das Papier, das die Schweizer Türen offen hält. Das Kontingent ist entsprechend klar geregelt: Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet. Das sind die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
An Gratisguthaben gibt es hier wenig zu holen, und das ist kein Versäumnis. Von den Zustimmungen der Gespa im Jahr 2025 entfielen 8 auf Swisslos und 24 auf die Loterie Romande – die Genossenschaft ist bei Gratisaktionen der zurückhaltendere der beiden Veranstalter. Wer mit einem Guthaben rechnet, rechnet besser mit dem Kombiboost, dem Quotenboost oder einer Gutschrift aus einer Verlosung.
Was Swisslos dafür liefert, sind funktionierende Detailregeln. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, die Limiten für Verlust und Einzahlung werden direkt beim ersten Login abgefragt, und der Zugang lässt sich für 1 bis 180 Tage selbst sperren. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer das Wallet lieber traditionell füllt, kann es per Einzahlungsschein tun; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20.
Das Urteil: Swisslos ist die richtige Adresse für jemanden, der in einem Deutschschweizer Kanton oder im Tessin wohnt und ein Konto will, das jede Schweizer Schutzregel erfüllt – und ein schlechter Ort für jemanden, der zum Spielen ein Geschenk sucht. Zwei Gratisaktionen im Jahr sind kein Angebot, das man abwartet.
Loterie Romande Jouez Sport: die grosszügigere der beiden Bewilligungen
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die die interkantonale Regelung zulässt, mit derselben Doppelbewilligung nach BGS (SR 935.51) unter Gespa-Aufsicht. Ihr Einzugsgebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, hat Zugang zu Jouez Sport; wer in Zürich wohnt, hat keinen.
Bei Gratisguthaben ist sie die aktivere Seite: 24 der Gespa-Zustimmungen von 2025 gingen an sie, und die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt, wie so etwas aussieht – CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, 7 Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, nicht auszahlbar. Wer in der Westschweiz wohnt und die Stadiontage kennt, hatte die realistische Chance auf einen Zwanziger Gegenwert am Wochenende.
Nach oben ist die Bewegung klein. Einzahlungen sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz ist die physische Präsenz ausserdem eine Grössenordnung, die keine ausländische Marke in der Schweiz hat.
Das Urteil: Die Loterie Romande ist für einen Westschweizer die einzige Adresse mit echtem Aktionsangebot, und die Gutschrift von Gewinnen bis CHF 1’000 direkt ins Wallet ist im Alltag bequem. Wer die Aktionen mitnimmt, zahlt dafür mit einer engen oberen Einzahlungsgrenze: Über CHF 10’000 in 30 Tagen läuft hier nichts.
Pribet: eine Marke ohne Schweizer Papier
Pribet gehört zur Gruppe der Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben – und nach dem Geldspielgesetz dürfen hier nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten. Eine Bewilligung, wie sie in der Schweiz gelten würde, ist nicht feststellbar; eine ausländische hätte nach Art. 4 BGS ohnehin keine Kraft. Das Konto ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains der Marke können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wer die Marke trotzdem betrachtet, sollte die drei Folgen davon kennen. Kein Schweizer Rechtsweg heisst: Bei einem Streit um eine Auszahlung gibt es keine Stelle in der Schweiz, an die man sich wenden kann. Keine Anbindung an das Sperrregister heisst: Eine Selbstsperre wirkt hier nicht. Und Gewinne aus ausländischen Grossspielen können nach der Steuerpraxis einzelner Kantone voll steuerbar sein.
Das Urteil: Über Pribet lässt sich im Vergleich nichts sagen, was über «ohne Schweizer Bewilligung» hinausgeht, und genau das ist die Information. Wer eine Schweizer Aufsicht will, ist hier falsch.
Interwetten: die Marke, die die Gespa namentlich nennt
Interwetten ist eine der beiden Marken, die die Gespa beim Domain-Hopping ausdrücklich nennt – die Aufsicht führt die Marke also als Beispiel dafür, wie gesperrte Domains innerhalb von Stunden durch neue ersetzt werden. Eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht; eine Bewilligung, wie sie in der Schweiz gelten würde, ist nicht feststellbar. Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Möglichkeit.
Der namentliche Eintrag ist für einen Wettenden eine nützlichere Information als eine Werbeseite. Er sagt, dass ein Zugang über die Domain nicht dauerhaft ist: Wer heute eine Adresse speichert, hat morgen möglicherweise keine, während die Marke weiterläuft – nur unter anderem Namen.
Das Urteil: Eine Marke, die in der Schweiz regulär nicht erreichbar sein soll, bleibt ein Zugang auf Zeit. Wem das genügt, dem genügt es; ein dauerhaftes Konto ist es nicht.
BDMBet: keine Bewilligung, keine Anbindung
Bei BDMBet liegt es wie bei den übrigen Marken der unteren Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, eine nicht feststellbare Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen. Wer über diese Marke nachdenkt, sollte zuerst die Folgen prüfen und nicht die Konditionen.
Zwei Punkte fallen bei der Gruppe insgesamt zusammen: Das Alter der Marke und der Sitz ihres Veranstalters sind für einen Schweizer Spielenden nicht überprüfbar, und die Wohnsitzprüfung wie im Schweizer System gibt es nicht. Beides senkt die Hürden und erhöht das Risiko, das die Hürde eigentlich abfangen sollte.
Das Urteil: BDMBet steht für eine Kategorie, in der ein Schweizer Spielender auf jede Schutzfunktion verzichtet – und das ist für ein Gratisguthaben ein Preis, den ein Zehner nicht aufwiegt.
22Bet: grosse Oberfläche, kein Schweizer Papier
Auch 22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Nach dem Geldspielgesetz dürfen Sportwetten in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande anbieten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Nicht an das Sperrregister angebunden, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich.
Wer sich ein Gratisguthaben bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung vorstellt, stellt sich etwas vor, das in diesem Land nicht kontrolliert wird. Es gibt keine Behörde, die prüft, ob eine zugesagte Gutschrift tatsächlich gebucht wird, und keine Stelle, die bei verweigerter Auszahlung einschreitet.
Das Urteil: Die Bonushöhe einer solchen Marke kann jede Schweizer Aktion um ein Vielfaches übertreffen; das ändert nichts daran, dass die Zusage in der Schweiz niemand durchsetzt.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung, mit den üblichen Folgen
Betwinner trägt wie die Nachbarn in der Tabelle «ohne Schweizer Bewilligung». Eine Bewilligung, die in der Schweiz gelten würde, ist nicht feststellbar; das Sperrregister kennt die Marke nicht, und ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Wer die Marke im Vergleich sieht, sieht eine Zeile in einer Liste, in der acht von zehn Zeilen gleich lauten. Das ist die eigentliche Erkenntnis des Vergleichs: In der Schweiz gibt es nicht zehn Wahlmöglichkeiten, sondern zwei. Alles andere ist eine andere Rechtsordnung.
Das Urteil: Betwinner ist für den Schweizer Markt eine Referenz ohne Schweizer Grundlage, und mehr lässt sich über die Marke an dieser Stelle nicht sagen.
HornetBet: eine neue Domain, dieselbe Rechtslage
HornetBet erscheint in derselben Gruppe: ohne Schweizer Bewilligung, keine feststellbare Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Die Top-Level-Domain der Marke ist dabei kein Kriterium – der Entscheid fällt am Schweizer Papier, nicht an der Adresse.
Das ist der Punkt, an dem viele Vergleiche schiefgehen: Eine moderne Domain sagt nichts über eine Aufsicht. Die Wohnsitzprüfung, die Auszahlung auf ein Konto lautend auf den eigenen Namen und die Anbindung an das Sperrregister sind die Merkmale, an denen sich ein Schweizer Angebot erkennen lässt. Alle drei fehlen hier.
Das Urteil: HornetBet liest sich in der Tabelle wie jede andere Marke der Gruppe, und in der Schweiz ist das die entscheidende Eigenschaft.
Boomerang Bet: der Name ist kein Programm
Boomerang Bet gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: keine feststellbare Bewilligung mit Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Sperrregister, kein Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich – wobei die Gespa bisher andere Marken namentlich als Beispiele für das Domain-Hopping nennt.
Bemerkenswert ist etwas anderes. Der Name verspricht Geld zurück; in der Schweiz wäre genau das der Punkt, an dem die Aufsicht die erste Frage stellt, weil Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa braucht. Wer ein Gratisguthaben überhaupt anbieten möchte, muss sich in der Schweiz zuerst um diese Genehmigung kümmern – und das ist der Grund, weshalb die beiden bewilligten Veranstalter so zurückhaltend auftreten.
Das Urteil: Ein Rückzahlungsversprechen im Namen ist in der Schweiz kein Angebot, sondern eine Frage an eine Behörde, die hier nicht zuständig ist.
BetLabel: das Ende der Liste ist ihr Inhalt
BetLabel schliesst die Reihe der Marken ohne Schweizer Bewilligung: keine Bewilligung, die in der Schweiz greifen würde, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich.
Wer bis hierher gelesen hat, hat die Struktur des Schweizer Marktes vor sich. Zwei Veranstalter mit einem gemeinsamen Aufsichtssystem und zwei getrennten Vertragsgebieten; acht Marken, die denselben Eintrag tragen. Die Wahl zwischen den beiden Gruppen ist keine Wahl zwischen zwei Bonusniveaus, sondern zwischen zwei Systemen: einem mit Kontrolle und einem ohne.
Das Urteil: BetLabel ist eine Zeile in der Referenzliste der Marken, die Schweizer Spielende antreffen – und der Abschluss des Vergleichs, nicht sein Anfang.
Was aus einem Gratisguthaben folgt, und wann es zählt
Zum Schluss die vier Situationen, in denen die Bedingungen plötzlich zählen, und nicht mehr der Nennbetrag.
Wer als Westschweizer die Aktion der Loterie Romande mitnimmt, sollte die zwei Uhren auseinanderhalten: Der Code gilt innert 7 Tagen ab Erhalt, das Guthaben ist 30 Tage gültig. Wer beides verwechselt, hält eine Code-Karte in der Hand, die längst abgelaufen ist. Wer als Deutschschweizer bei Swisslos auf Ähnliches wartet, sollte den Kombiboost als das nehmen, was er ist: einen Zuschlag auf einen Nettogewinn, der bei vier Voraussagen 5 % beträgt und bis 100 % erst bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 wächst.
Wer ein Guthaben in ein Gewinnziel verwandeln will, sollte den Auszahlungsstatus zuerst klären. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenso. Der Gewinn, der daraus entsteht, geht dagegen den normalen Weg: bis CHF 1’000 automatisch aufs Wallet, darüber auf das angegebene Konto.
Wer eine höhere Summe bewegen will, stösst bei beiden Veranstaltern an Grenzen, die nichts mit einem Bonus zu tun haben. Bei Swisslos liegt der Kauf von Spielguthaben bei einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur so lange, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande sind es ebenfalls höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage Einzahlung und CHF 10’000 Wallet-Guthaben. Diese Grenzen gelten unabhängig davon, ob ein Guthaben geschenkt oder gekauft ist.
Und wer sein Glück bei einer der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung sucht, sollte den Rahmen kennen, in dem er sich bewegt. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg – und die kantonale Steuerpraxis kann auf einen Gewinn zugreifen, den eine Schweizer Wette nicht ausgelöst hätte.
Verantwortungsvolles Spielen beginnt hier nicht mit einem Appell, sondern mit einer Zahl, die man beim ersten Login setzen muss: der Verlustlimite. Wer sie zu hoch ansetzt, merkt es erst, wenn der Monat schon durch ist.
Häufige Fragen zu Gratis-Wettguthaben in der Schweiz
Gibt es Gratis-Wettguthaben in der Schweiz, und wer darf es anbieten?
Ja, aber nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa. Sportwetten in der Schweiz dürfen ausschliesslich die beiden zugelassenen Veranstalter Swisslos und die Loterie Romande anbieten. Entsprechend klein fällt das Angebot aus: 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos und bei der Loterie Romande nicht auszahlbar. Auszahlbar sind Gewinne, die daraus entstehen – und nur auf ein Konto lautend auf den eigenen Namen: Bei Swisslos werden innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis bearbeitet, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Was bedeutet ein Guthaben in Euro bei ausländischen Seiten, wenn Schweizer Konten in CHF geführt werden?
Es bedeutet mindestens eine Umrechnung, meist zwei. Schweizer Spielerkonten laufen in Franken, ein Euro-Guthaben wird also beim Einsatz und beim allfälligen Weg zurück umgerechnet. Solche Marken haben zudem keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Braucht es für Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder nur ein verifiziertes Konto?
Bei den Schweizer Aktionen nur das Konto – und das ist eine echte Hürde. Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und eine Ausweisprüfung gegen Adressdatenbanken. Eine Spielsperre darf nicht bestehen, und pro Person ist nur eine Registrierung zulässig.
Wie wirkt sich der Kombiboost von Sporttip als Zuschlag auf den Nettogewinn aus?
Er erhöht den Nettogewinn, nicht den Einsatz, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Zuschlag beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Wie viele Auszahlungen vom Wallet sind gratis, und ab wann kann eine Kommission anfallen?
Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gratis. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist gar nicht auszahlbar.
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Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»
