Bonus ohne Einzahlung bei Schweizer Sportwetten: Guthaben, das keiner auszahlen darf

Updated Oktober 2026
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Unter dieser Zeile steht, wann die Angaben zu den Anbietern und ihren Bedingungen zuletzt geprüft wurden: 29. Oktober 2026, abgeglichen mit den veröffentlichten Bewilligungen der Gespa und den veröffentlichten Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Eine leere Sparbüchse aus Keramik steht auf einem Fensterbrett, draussen liegt eine verschneite Landschaft im Gegenlicht.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Ein Guthaben, für das niemand einbezahlt hat, ist der älteste Köder der Branche und in der Schweiz der am strengsten geregelte. Wer «Bonus ohne Einzahlung» sucht, landet fast immer auf einer Seite, die keine Schweizer Bewilligung hat. Das ist keine Randnotiz, die man am Ende eines Artikels nachschiebt. Es entscheidet, was mit einem allfälligen Gewinn passiert.

Die Schweiz kennt für Sportwetten genau zwei Veranstalter mit Bewilligung. Swisslos mit dem Produkt Sporttip, Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht in Umlauf bringen, und auszahlbar ist es nicht. Wer also zehn Franken geschenkt bekommt, bekommt zehn Franken zum Spielen, keinen Franken zum Abheben. Ausländische Seiten locken mit deutlich mehr, stehen aber ausserhalb des Bewilligungssystems und damit ausserhalb von allem, was daran hängt: Spielsperre, Limiten, Rechtsweg.

Der folgende Text geht der Frage nach, was aus einem solchen Angebot für den Einzelnen folgt und ab wann das zu spüren ist. Beim Aufladen des Kontos, bei der ersten Auszahlung, beim dritten Versuch spätestens.

Wie ein Wettguthaben ohne eigene Einzahlung entsteht

Zwei Mechanismen gibt es, und beide laufen über eine Registrierung, nicht über eine Kreditkarte. Der eine ist ein Aktionsguthaben aus einer befristeten Werbeaktion, das dem verifizierten Konto gutgeschrieben wird. Der andere ist ein Freiwett, bei dem nur der Einsatz gestellt wird und nicht der Gewinn. Die Unterscheidung klingt nach Detail. Sie ist der Unterschied zwischen einem Betrag, der ganz verfällt, und einem Betrag, von dem ein Teil überhaupt auszahlbar ist.

Eine Skisprungschanze ragt aus der Ferne gesehen in den Morgennebel, davor ein verschneites Feld.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden.

Der gesetzliche Rahmen in einem Satz

Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Gespa. In Zahlen ausgedrückt: im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist keine Formalität, sondern die Grenze zwischen einem Angebot, das in diesem Land stattfinden darf, und einem, das es nicht darf.

Wo Schweizer Veranstalter Gratisguthaben einsetzen

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Vertriebsweg ist der Punkt: das Guthaben war an ein Stadion gebunden, an einen Ausweis und an ein Schweizer Konto. Nicht an einen Klick.

Bemerkenswert ist die Grössenordnung. Sieben Franken pro Kopf wären mehr als das, was hier verteilt wurde. Ein Zehner, 7’000 Mal. Auf 2’350 Verkaufsstellen der Loterie Romande in der Westschweiz gerechnet sind das gut drei Scheine pro Laden, über eine Saison hinweg. Wer sich bei «Bonus» etwas anderes vorstellt, sollte diese Zahl vorher lesen.

Wie eine Freiwette technisch funktioniert

Bei einer Freiwette zahlt der Veranstalter den Einsatz, nicht den Gewinn. Geht die Wette auf, wird der Einsatz von der Auszahlung abgezogen und einbehalten. Nur der Überschuss kommt an. Wird die Wette verloren, kostet es nichts. Der Mechanismus ist buchhalterisch sauber und genau deshalb so zäh, weil viele ihn erst bei der ersten Auszahlung verstehen.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Auch das eine Entscheidung, die den Betrag nie zu Gunsten des Wettenden rundet.

Sportwetten Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz: die Rechtslage

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, und Sportwetten sind darin ein Grossspiel. Aufsichtsbehörde ist die Gespa mit Sitz in Bern, nicht die ESBK — die ist für Casinos zuständig. Wer «Lizenz» schreibt, meint in der Rechtssprache nichts; es heisst Bewilligung, und zwar Veranstalterbewilligung plus Spielbewilligung pro Spiel.

Ein geschlossenes Tor aus Schmiedeeisen steht vor einem Park im Herbstlicht, auf dem Kies liegt Laub.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die wichtigste Zeile des ganzen Gesetzes steht in Art. 4: eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Was eine ausländische Aufsicht erlaubt, hat hier keine Kraft.

Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer Schweizer Anbieter, die ein Leser verlangen könnte — es gibt sie nicht. Swisslos veranstaltet Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie in Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Aufsichtsrechtlich sind das Kantone, praktisch sind es Wohnadressen. Bis 2019 wohnte der Schweizer Sportwettenmarkt in Annahmestellen. Seither entscheidet die Postleitzahl darüber, welche der beiden Plattformen einem überhaupt offensteht.

Ein Online-Konto verlangt Wohnsitz in der Schweiz und faktisch im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin. Diese Bedingung ist keine Hürde, die man umgeht; sie ist der Zutritt.

Der geschlossene Katalog der Sportarten

Wettbar sind nur Sportveranstaltungen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind verboten. Das erlaubte Angebot steht in einer Liste der Gespa (Ausgabe 10.09.2026): autorisierte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, auf Grundlage von Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe wird nie gewettet. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste ganz, eine Esport-Sektion ebenfalls.

Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Anbieter über die entsprechende Entscheidung verfügt. Eine Beschränkung des BGS auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht.

Was neben dem Wallet noch alles geprüft wird

Für die Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und pro Person ist genau eine Registrierung möglich. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer die Hausnummer schönt, verliert nicht die Wette, sondern das Konto.

Diese Prüfung ist nicht die Verzierung des Angebots. Sie ist der Grund, warum von einem bewilligten Guthaben überhaupt etwas übrig bleiben kann.

Die Gespa-Sperrliste und was sie verschiebt

Die Aufsicht veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019; Ende 2025 enthielt sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home in diesem Zusammenhang, ebenso bet365 als auf der Liste geführt.

Für den Leser heisst das etwas Unangenehmes: ein verschwundener Anbieter taucht in wenigen Stunden unter neuer Adresse auf, und die alte Adresse sagt nichts darüber, ob das Konto dort noch existiert. Wer eine Seite sperrt, sperrt keine Zahlung.

Was ausländische Seiten nicht mitbringen

Ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hängt an keiner Spielsperre und an keinem Limiten-Register. Der Ausschluss, den man sich bei einem bewilligten Veranstalter setzt, gilt dort nicht. Umgekehrt gilt eine Sperre aus dem Register auch nicht gegen eine ausländische Seite.

Der Veranstalter von Sportwetten ohne Bewilligung macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, das ist die gute Nachricht. Die schlechte: in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz.

Und es gibt neue Steuerfolgen. Gewinne bei einem Schweizer Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Je nach Kanton. Wer sich darauf einlässt, sollte die Zahl lieber beim Steuerberater oder bei der kantonalen Steuerverwaltung erfragen als in einem Forum.

Der Grund, warum ein Rechtsweg mehr wert ist als zehn Franken

Der Vorteil einer bewilligten Wette lässt sich in einem Satz fassen: bei einem Gewinn steht jemand da, den man belangen kann. Bei einer ausländischen Seite steht im Zweifel eine Domain, die morgen eine andere ist. Dieser Satz rechtfertigt weder jede Werbebotschaft noch jede Zahl — aber er kostet nichts und ist der eigentliche Unterschied zwischen den beiden Gruppen.

Die attraktiveren Bedingungen liegen trotzdem meistens draussen. Innen gibt es zwei Anbieter, einen geschlossenen Sportartenkatalog, eine Wohnsitzbedingung und eine Ausweisprüfung. Draussen gibt es mehr Märkte, mehr Gutschriften und niemanden, der den Gewinn einklagt. Beides ist eine Wahl mit Preis.

Schutzmassnahmen: was gilt, bevor gewettet wird

Bei Swisslos werden die Limiten nicht beim Auffälligwerden gesetzt, sondern vorher. Kein Nebeneffekt, sondern eine Bedingung der Teilnahme: wer zum ersten Mal an Sporttip teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999; wer unter 21 Jahre alt ist, setzt höchstens CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage festlegen.

Wichtig ist, wem die Limite gehört. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, dass er ein oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste festlegt (Art. 87 VGS). Ausgestaltet werden sie vom Spielenden. Eine Verlustlimite ist kein Betreuungsangebot, sondern ein Geländer, das man selbst einschlägt und dann nicht mehr wegziehen kann.

Was Schweizer Limiten im Vergleich zum Ausland sind

Eine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze für Sportwetten gibt es in der Schweiz nicht. Wer eine Zahl erwartet, die der Staat für alle festlegt, findet sie nicht — anders als bei Geldspielautomaten ist der Sportwettenmarkt hierzulande über Eigenlimiten gesteuert.

Die Limiten der beiden Veranstalter sind Geschäftsbedingungen, keine gesetzlichen Grenzen. Bei Sporttip kostet die kleinste Einzel- oder Kombiwette CHF 1, die höchste CHF 1’000, eine Systemwette geht bis CHF 10’000. Swisslos darf diese Werte jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen. Wer eine Kombination aus fünfzehn Voraussagen baut, merkt erst hier, wie eng der Rahmen sitzt.

Die Spielsperre und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der praktischste Teil des ganzen Systems: eine Sperre, die man einmal ernst meint, wandert mit.

Der Weg zurück ist lang. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und ein Fachorgan ist beteiligt (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss vom Anbieter angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Wenn eine Person ausgeschlossen ist

Eine ausländische Seite weiss von einer Schweizer Spielsperre nichts. Sie kann es nicht wissen, weil sie an das Register nicht angeschlossen ist. Der Satz klingt harmlos. Er kehrt die ganze Werbelogik um: ein System, das die eine Tür verschliesst, sperrt den Zugang zu Hilfe dort, wo sie am meisten nützt.

Altersprüfung an den Verkaufsstellen

Die Prüfung an der Kasse ist nicht das Papier, für das sie gehalten wird. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer an der Annahmestelle durchgewinkt wird, hat trotzdem online keinen Zugang, weil dort der Ausweis ausgelesen wird.

Was der Ausweis mit der Auszahlung zu tun hat

Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, alles darüber geht innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Bei Loterie Romande gehen Netto-Gewinne bis CHF 1’000 direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.

Wer kein Konto auf den eigenen Namen hat, gewinnt also nichts, das er abholen könnte.

Wo es Unterstützung gibt

Ein problematisches Spielverhalten ist keine Frage der Disziplin, sondern der Fristen: 1 Tag, 7 Tage, 30 Tage, 72 Stunden. Wer merkt, dass er diese Zahlen nicht mehr im Griff hat, findet die Beratung über die Hilfsangebote der Kantone, über das Fachorgan im Sperrverfahren und über die Gespa selbst. Ein Guthaben mit Bedingungen ändert an diesem Weg nichts, und es verkürzt ihn nicht.

Was ein «Bonus ohne Einzahlung» wirklich wert ist

Die Werbebotschaft heisst «Gratisguthaben». Die Bedingungen heissen: 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Beides steht in derselben Aktion der Loterie Romande, und der Abstand dazwischen ist der ganze Artikel.

Rechnen wir es durch, statt es zu behaupten. Angenommen, ein Guthaben von CHF 10 wird auf einen Markt mit zwei Ausgängen und einer Quote von je 1.90 gesetzt — ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ergibt sich aus 1 dividiert durch die Summe von 1/1.90 und 1/1.90, also 0,95; die Marge des Veranstalters ist damit 5 %. Setzt man die zehn Franken auf eine Seite, liefert ein Treffer einen Gewinn von CHF 19, davon CHF 9 Nettoertrag. Weil der Einsatz bei einem Gratisspielguthaben einbehalten wird, bleibt dem Wettenden davon der Nettoertrag mal der Auszahlungsquote des Marktes — erwartet also rund CHF 8.40 aus dem Guthaben, das nominell CHF 10 heisst. Die verlässliche Aussage lautet: über viele Wetten hinweg steht ein Betrag zwischen etwa CHF 8 und CHF 9 zu Buche, unter der Annahme, dass nur das Aktionsguthaben auf diesen Markt gesetzt wird. Bei einem Freiwett mit anderer Quote verschiebt sich der Wert entsprechend, und jede Bedingung, die fünf Voraussagen verlangt oder den Einsatz nach oben setzt, verschiebt ihn nach unten.

Der Kern dieser Rechnung: was ein Guthaben wert ist, hängt an der Marge des Marktes, auf den man es setzt, und nicht an der Zahl auf dem Banner. Die erwarteten rund CHF 8.40 sind ein Mittelwert über viele Wetten, kein Ergebnis für die eine, die man tatsächlich platziert. Ein einzelner Wettschein zahlt entweder nichts oder den vollen Gewinn.

Die Bedingungen, die den Wert verschieben

Ein Aktionsguthaben hat Seltenheitswert, und deshalb ist es ein Wettbewerbsmittel und kein Grundrecht. Wer die drei Hebel kennt — Frist, Umsatzbedingung, Höchstbetrag — kann die Werbezahl in eine Zahl umrechnen, die er versteht.

Warum der einbehaltene Einsatz so teuer ist

Wer eine Freiwette erhält, bekommt nicht Geld, sondern einen Aufschlag auf den Gewinn. Zehn Franken Einsatz bei Quote 1.90 sind am Ende CHF 9 Reingewinn im Gewinnfall und CHF 0 im Verlustfall. «Gratiswette» ist insofern korrekt und trotzdem die am schlechtesten gewählte Bezeichnung des ganzen Marketings. Kein Geld wird ausgezahlt, weil es keines gab.

Was Quotenboosts mit Blick auf den Cash-Out kosten

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der letzte Halbsatz ist der teure. Ein Boost erhöht den Gewinn nur, wenn die Wette durchläuft; die Möglichkeit, sich vorher auszahlen zu lassen, verliert man mit dem Boost-Nehmen. Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn mit 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Eine Quote von 1.50 je Bein in einer Viererkombi ist keine Kleinigkeit, und wer ein Bein verliert, verlässt den Boost vollständig.

Was mit einem Gewinn aus einem Aktionsguthaben passiert

Ein Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar. Der Satz steht in den Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos und in den Regeln der Loterie Romande gleichermassen. Wer damit gewinnt, gewinnt Wallet-Guthaben, das sich weiter einsetzen lässt.

Für den Bewohner des Swisslos-Vertragsgebiets unterhalb der Grenze heisst das konkret: beim Aufladen des Wallets ist per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ein Mindestbetrag von CHF 20 fällig, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Der bewilligte Weg ohne eigene Einzahlung behält bis zur ersten Auszahlung 3 % ein, wie die folgende Rechnung zeigt.

Die Rechnung, die über den Bonuswert entscheidet

Bei Swisslos zahlt der Veranstalter Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gratisspielguthaben darf also gar nicht erst in die Auszahlung hineinwachsen: es will erspielt werden, und dafür ist wieder ein Konto nötig. Wer bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, um die Umsatzbedingung zu erfüllen, setzt in Wahrheit auf einen Betrag, der im Ausland ohnehin nicht auszahlbar wäre, sondern nur erspielbar und dann abhebbar. Das ist kein Widerspruch in den Regeln, sondern deren Sinn.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Verglichen wird hier in zwei Gruppen, die nicht zu einer verschmelzen dürfen. Die erste Gruppe führt zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung. Die zweite führt ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Die zweite Gruppe steht ausdrücklich nicht für ein legales oder sicheres Angebot, und keine Marke darin erhält einen Vertrag mit Schweizer Behörden angedichtet.

Eine weitere Warnung vorweg, weil sie den ganzen Vergleich betrifft: die Anordnung folgt den Bedingungen und der Auszahlbarkeit des Guthabens, nicht der Höhe des beworbenen Betrags. Eine Liste, die nach Lockzahlen sortiert ist, sortiert nach der Grösse eines Versprechens.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar — ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar — ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar — ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar — ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar — ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
20Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar — ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar — ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rabona ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar — ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte mit der gemeldeten Bewilligung füllt sich in der zweiten Gruppe nicht auf, und das ist keine Lücke in der Tabelle, sondern das Ergebnis der Prüfung. Wer nach dem Anbieter einer ausländischen Marke fragt, bekommt selten eine Antwort, die vor einem Schweizer Gericht etwas wert wäre.

Die erste Zeile ist die einzige, die zwei Namen trägt: eine Veranstalterin und ein Produkt. Swisslos und Sporttip sind nicht dasselbe, und ein Blick in die Geschäftsbedingungen zeigt es schnell. Genau so bei Loterie Romande und Jouez Sport. Wer eine Reklamation schreibt, wendet sich an die Veranstalterin, nicht an das Produkt.

Für die zweite Gruppe gilt durchgehend dasselbe: kein Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Was sich unterscheidet, ist die jeweilige Marktausrichtung — und dazu steht in der Übersicht der zehn Anbieter nichts, was nicht belegt wäre.

Swisslos Sporttip — eine Bewilligung für 19 Kantone und Liechtenstein

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Der Kontrollrahmen ist eng: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette, jederzeit änderbar, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein geregeltes Haus mit einem geschlossenen Sportartenkatalog und einer Marge, die man nicht wegdiskutiert bekommt.

Das Urteil: wer hier wohnt und eine Wette mit Rechtsweg will, hat keine Alternative, sondern eine Vorgabe. Die Beschränkung ist der Kaufpreis für den Rest.

Loterie Romande Jouez Sport — sechs Kantone, 2’350 Verkaufsstellen

Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber per Überweisung auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Aktion mit den CHF 10 aus den National-League-Stadien zeigt die Grössenordnung.

Das Urteil: ein Filialnetz prägt die Aktionen. Wer in der Westschweiz wohnt und regelmässig mit Bargeld arbeitet, fährt mit diesem Modell besser als mit einer Plattform ohne Schalter. Und die Wertgrenzen bleiben überall dieselben.

Sportuna — ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

Sportuna hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS), und eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar. Das Konto hängt an keinem Schweizer Sperrregister, und einen Schweizer Rechtsweg gibt es nicht. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Das Urteil: die Sperrliste ist der wirksamste Mechanismus dieses Marktes und der schonungsvollste zugleich — sie nimmt Zugriff, nicht Geld. Sie ist der Grund, warum eine Entscheidung für eine solche Marke keine Vorsicht braucht, sondern Geduld.

BetAlright — ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Da eine gemeldete Bewilligung nicht feststellbar ist, hat eine ausländische Bewilligung hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an das Sperrregister, jederzeit drohende Aufnahme in die DNS-Sperre.

Das Urteil: dieselbe Domain, ein anderer Name — das ist die ganze Unterscheidung in dieser Gruppe, und sie ist keine Erkenntnis über ein Produkt.

DirectionBet — ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Da eine gemeldete Bewilligung nicht feststellbar ist, hat eine ausländische Bewilligung hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Der Zugang ist nicht an die Schweizer Schutzregeln geknüpft.

Das Urteil: die Tabelle sortiert hier nicht nach Qualität, sondern nach Beliebigkeit. Was ein Konto bei diesen Marken unterscheidet, ist einzig der Wohnort des Kontoinhabers.

BC.Game — ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Da eine gemeldete Bewilligung nicht feststellbar ist, hat eine ausländische Bewilligung hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Weder Sperrregister noch Rechtsweg reichen über die Grenze.

Das Urteil: die kWh, die eine Domain verbraucht, ist die verlässlichste Angabe in dieser ganzen Gruppe. Wer ein Konto dort führt, hat ein Konto auf einer Adresse, keine Vereinbarung mit einem Veranstalter.

Playzilla — ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung einer anderen Aufsichtsbehörde ist in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS), eine gemeldete Bewilligung nicht feststellbar. Die Schweizer Schutzmechanismen bleiben aussen vor.

Das Urteil: was diese Karte von den fünf anderen unterscheidet, ist die Domain und sonst nichts. Wer das für eine Empfehlung hält, hat den Abschnitt über die Sperrliste überblättert.

20Bet — ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung bindet hier nichts (Art. 4 BGS), eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar. Der Zugang ist nicht an die Schweizer Schutzregeln gebunden.

Das Urteil: die acht ausländischen Zeilen in der Tabelle sind keine Rangliste, sondern acht Absagen. Aus einem Vergleich, der nur Absagen produziert, zieht niemand eine Präferenz.

Fezbet — ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS), eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar. Der Zugang steht neben dem Schweizer System, nicht darin.

Das Urteil: was diese Marke aus Sicht der Gestaltung unterscheidet, ist ein Name, der nichts über das Angebot sagt. Ein Vergleich, der bei Namen ankommt, hat das Vergleichen bereits aufgegeben.

Rabona — ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

Rabona hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung ist hier ohne Kraft (Art. 4 BGS), eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar. Kein Sperrregister, kein Rechtsweg, drohende Aufnahme in die DNS-Sperre.

Das Urteil: die Liste ist vollständig, und keine Zeile lässt sich freundlicher lesen. Genau so soll sie aussehen — nicht als Angebot, sondern als Rechercheergebnis für jemanden, der sich bereits verirrt hat.

Der Online-Vorgang, Schritt für Schritt

Wer den bewilligten Weg geht, kennt den Ablauf: Registrierung mit Ausweis und Wohnsitznachweis im Vertragsgebiet, Setzen der Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, danach erst der Aufbau des Wallets. Wer über eine Werbeaktion kommt, gibt den Code im verifizierten Konto ein — Swisslos und Loterie Romande fordern beide ein verifiziertes Konto, bevor irgendetwas gutgeschrieben wird. Erst dann lässt sich wetten. Schreibt ein Anbieter eine Einzahlung als erste Handlung vor, ist das kein Detail der Nutzerführung, sondern die Umkehrung der Reihenfolge, die dieser Markt vorsieht.

Bei Swisslos lässt sich das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zur Verfügung, bestätigt wird die Transaktion direkt in der PostFinance App. Ein Konto mit weniger als CHF 20 Aufladung existiert in diesem Modell nicht.

Fragen und Antworten

Gibt es in der Schweiz Sportwetten mit Bonus ohne Einzahlung?

Nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht, und auszahlbar ist das Guthaben nicht. Swisslos und Loterie Romande dürfen Gratisspielguthaben nur mit Zustimmung der Gespa in Umlauf bringen — 2025 waren es 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein Angebot ausserhalb davon hat keine Schweizer Bewilligung.

Warum bieten die bewilligten Schweizer Veranstalter kaum Gratisguthaben an?

Weil Gratisspielguthaben vorab bewilligt werden muss. Die Aufsicht prüft jedes Vorhaben, und die Aktionen bleiben entsprechend klein und lokal — 7’000 Stück zu CHF 10 in einer Stadionaktion der Loterie Romande ist dafür ein gutes Mass. Der Werbedruck bringt einen Anbieter mit zwei erlaubten Veranstaltern nicht dazu, mehr zu verteilen.

Welcher Mindestbetrag gilt beim Aufladen des Swisslos-Wallets?

CHF 20 pro Kauf, per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer den Mindestbetrag nicht erreicht, lädt nichts auf — Guthaben ohne Einzahlung ist der Gegenentwurf dazu.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei einer Freiwette zahlt der Veranstalter nur den Einsatz, und dieser wird im Gewinnfall von der Auszahlung abgezogen. Aus einem Einsatz von CHF 10 bei Quote 1.90 werden so CHF 19 Auszahlung, aber nur CHF 9 Nettoertrag. Auszahlbar ist davon nichts, solange das Guthaben aus einer Promotion stammt.

Wie funktioniert die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen?

Sie geht ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 werden direkt dem Wallet gutgeschrieben.

Was bedeutet es für Wettende, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung ein Guthaben ohne Einzahlung anbietet?

Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden — Ende 2025 umfasste diese Liste 671 Domains. Der Spielende wird nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter aber eingezogen werden.

Was am Ende von einem Guthaben übrig bleibt

Ein Bonus ohne Einzahlung existiert in der Schweiz als bewilligte Promotionsaktion mit kleinem Volumen und kurzer Frist. Alles darüber hinaus ist eine ausländische Domain, die in diesem Markt nichts zu verlieren hat.

Die drei Zahlen, an denen sich die Entscheidung festmacht: CHF 10 nominal, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar — daraus werden auf einem Markt mit 95 % Auszahlungsquote im Mittel rund CHF 8.40, und das ist ein Durchschnitt über viele Wetten. Die vierte Zahl kommt später und ist die unangenehmste: 3 %, die ab der dritten Auszahlung anfallen können. Die fünfte kostet nichts und fehlt trotzdem draussen — der Rechtsweg.

Wer in der Schweiz wohnt und die Verlustlimiten einmal gesetzt hat, spielt hier auf einem Geländer, das mitwächst: Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden, Sperre bis 180 Tage, Registerwirkung schweizweit. Wer auf einer ausländischen Seite einzahlt, hat davon nichts, und die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen ist das erste, was das Konto verrät.

Zum Schluss die unbequemste Folge: die Spielsperre, um die man sich selbst kümmert, erreicht eine ausländische Seite nicht. Ein System, das die Grenze zieht, schliesst den Zugang dort, wo ihn die wenigsten brauchen — nur nicht mehr dort, wo es weh tut. Wer trotzdem draussen spielt, spielt mit vollem Einsatz und ohne Netz. Fragen zur Steuer oder zur Sperre klärt man mit dem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung, nicht mit der Webseite, die das Guthaben versprochen hat.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»