Freiwette Sportwetten 2026: Ein Guthaben, das nie auf dem Konto ankommt

Updated Oktober 2026
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Unter dieser Überschrift steht der ganze Mechanismus in einem Satz: Wer in der Schweiz mit Aktionsguthaben wettet, gewinnt nur das, was Quote mal Guthaben ergibt, und der Guthabenbetrag selbst wird nie ausbezahlt. Das ist keine Nebenbedingung, das ist der Kern.

Eine Eisfläche unter Flutlicht in der Winterdämmerung, aus grosser Distanz von einem verschneiten Hang aus gesehen.
Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab.

Aktuell per 29. Oktober 2026; Bewilligungsangaben geprüft gegen die Informationen der Gespa und die Veranstalterangaben von Swisslos und Loterie Romande.

Was eine Freiwette im Sportwettenangebot eigentlich ist

Ein Gratisspielguthaben ist eine Gutschrift auf dem Spielerkonto, die zum Wetten verwendet werden darf, aber nicht zum Auszahlen. In der Marktsprache heisst das Gratiswette oder Freiwette, das Geldspielgesetz nennt die Sache Gratisspielguthaben. Die Unterscheidung klingt nach Formsache. Sie ist es nicht.

Ein Tennisplatz im Morgengrauen mit gespanntem Netz und feinem Dunst über der roten Asche.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Bei einer Wette mit eigenem Geld wandern zwei Beträge in die Rechnung: der Einsatz, den man zurückbekommt, wenn die Voraussage aufgeht, und der Gewinn darüber hinaus. Bei einer Freiwette verschwindet der erste Posten. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Diesen Betrag schreibt Sporttip dem Konto zu, gerundet zuerst auf zwei Nachkommastellen, dann abgerundet auf 5 Rappen genau. Der Einsatz steckt darin nur buchhalterisch. Anschaulich: Wer CHF 10 auf eine Quote von 2.10 setzt und trifft, sieht CHF 21 auf dem Konto — davon sind CHF 11 Gewinn und CHF 10 das eigene Geld zurück. Setzt dieselbe Person CHF 10 Gratisguthaben auf dieselbe Quote und trifft, steht dort CHF 11. Die fehlenden CHF 10 sind der Preis der Aktionsform, und sie fallen in dem Moment an, in dem die Wette gewinnt.

Die andere Hälfte der Sache betrifft den Einsatz vor der Wette. Gratisspielguthaben muss man nicht kaufen; es ist nicht auszahlbar, weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande. Man kann es also nicht abheben, wenn die Lust vergeht, und nicht aufs Bankkonto retten, wenn die Wetterei keinen Spass mehr macht. Ein Guthaben, das nur eine Verwendung kennt, hat genau eine Zukunft: weitere Wetten. Für einen Wettenden, der eine Runde ausprobieren wollte, ist das bequem. Für einen, der den Wert der Aktion sichern wollte, ist es wertlos, solange es nicht gesetzt ist.

Der Wert liegt damit vollständig in der zweiten Wette. Wer Aktionsguthaben erhält und es stehen lässt, hat nichts gewonnen und nichts verloren. Wer es einsetzt und verliert, hat nichts verloren und nichts gewonnen. Wer es einsetzt und trifft, hält den Nettogewinn — und nur den.

Quote mal Guthaben, nicht Quote mal Einsatz

Von aussen betrachtet unterscheidet eine Freiwette nichts von einer gewöhnlichen Wette. Man wählt dieselben Voraussagen, dieselben Märkte, dieselben Quoten. Der Unterschied liegt ausschliesslich in der Herkunft des Geldes und in der Frage, was am Ende den Weg aufs Konto findet.

Genau hier greift die Frage, für wen eine solche Aktion überhaupt gedacht ist. Der Vorgang des Wettens bleibt gleich, der Ausschlag bei einem Treffer halbiert sich. Wer lange Kombinationen spielt, weil er darauf aus ist, aus einem CHF-Aktionsguthaben einen grossen Betrag zu machen, muss akzeptieren, dass der Zuwachs ausschliesslich in der oberen Quote liegt, nicht im Gutschriftenbetrag. Wer hingegen ohnehin eine Einzelwette auf ein Ereignis geplant hätte, auf das er nur mit Fremdgeld setzen mochte, hat an einer solchen Gutschrift nichts auszusetzen.

Ein zweiter Zugang zu derselben Rechnung: Mit eigenem Geld setzt man, was man verlieren kann. Mit Gratisguthaben setzt man, was man nicht ausgeben kann. Das Buch ist bei der zweiten Variante freundlicher zu lesen und erzählt darum weniger über die tatsächliche Trefferquote der eigenen Voraussagen. Wer aus einem Freiwettentreffer lernt, lerne am falschen Ort.

Warum es davon in der Schweiz so wenig gibt

Wer bei einem Schweizer Veranstalter ein Werbefenster für Gratisguthaben sucht, findet in den meisten Monaten keines. Die Erklärung liegt nicht beim Marketing. Freiguthaben und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Diese Zustimmungen sind im Jahr 2025 sparsam erteilt worden: 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die wirksame Zahl dieses Themas, nicht die Höhe einer einzelnen Aktion.

Aus dieser Bewilligungspraxis folgt der ganze Charakter des Schweizer Aktionsmarkts. Zwei Veranstalter teilen das Land, das Angebot bleibt dünn, und die gut beworbene Zwölffranken-Gutschrift für den Neukunden, wie sie in anderen Ländern zu jeder Meisterschaft erscheint, sucht man hier fast vergebens. Wer auf der Suche nach «freiwette ohne Einzahlung» eine geschlossene Fronten aus Gratisangeboten erwartet, wird in der Schweiz einen kurzen Abstecher machen und sich dann nach ausländischen Plattformen umdrehen. Das ist genau der Punkt, an dem die Rechtslage das Suchen steuert.

Neukundenangebote: was die Bedingungen entscheiden

Eine Neukundenaktion mit Gratisguthaben ist kein Produkt, sondern ein Vertrag mit vier Zeilen Kleingedrucktem. Vier Grössen entscheiden darüber, ob der beworbene Betrag tatsächlich in Ihrer Reichweite liegt.

Bedingung Was sie bestimmt Beispiel aus der Schweizer Praxis
Frist zur Aktivierung wie schnell der Betrag verfällt, wenn er nicht abgeholt wird Loterie Romande: Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingeben
Mindesteinsatz je Wette ob sich kleine Voraussagen überhaupt setzen lassen Sporttip: CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten
Mindestquote ob defensives Wetten erlaubt ist Kombiboost bei Sporttip: mindestens 1.50 je Voraussage
Gültigkeitsdauer des Guthabens ob das Guthaben eine spätere Gelegenheit erreicht Loterie Romande: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig

Die Spalte mit dem Beispiel verdient einen zweiten Blick, denn hier steckt die eigentliche Arbeit. Im Fall der Loterie Romande-Aktion «Jouez Sport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief, gab es CHF 10 Spielguthaben für jene, die innert 7 Tagen einen in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben. Insgesamt 7’000 Stück waren vorgesehen, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Drei Zahlen, drei Filter. Die 7-Tage-Frist verlangt ein Konto, das bereits existiert und verifiziert ist. Die 30 Tage legen fest, wie lange man sich Zeit lassen darf, bis die Gutschrift verbraucht ist. Die 7’000 Stück begrenzen die ganze Aktion und machen sie zu einer Sache für jene, die an diesen sieben Tagen anwesend waren.

Der Code ist hier nicht die Pointenlieferung. Das Verhältnis von Aufwand zu Ertrag ist es: sich im Stadion registrieren, verifizieren, Guthaben eingeben, eine Wette setzen — für CHF 10, die nicht auszahlbar sind, sondern nur noch weitere Wetten bedeuten. Die Rechnung, die ein Werbespot ausblendet, ist die Gegenrechnung, die ein Leser im Wissen um das Format selbst aufstellen sollte.

Nach dem Setzen: was mit dem Guthaben passiert

Der entscheidende Augenblick liegt nicht bei der Anmeldung, sondern danach. Nach der gesetzten Wette verschwindet das Guthaben; geblieben sind zwei mögliche Buchungen. Verliert die Wette, ist der Vorgang abgeschlossen, ohne Konto bei der Bank. Gewinnt sie, landet der Nettogewinn auf dem Wallet und steht dort in derselben Kategorie wie ein Geldgewinn. Erst ab diesem Punkt wird es interessant, denn jetzt gelten die gewöhnlichen Auszahlungswege.

Bei Swisslos sind Zahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, und die Überweisung läuft innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch gutgeschrieben, darüber hinaus geht das Geld innert 3 Arbeitstagen an das hinterlegte Konto. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet zugebucht, höhere Beträge auf die angegebene IBAN überwiesen; Einzahlungen sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben liegt bei höchstens CHF 10’000. Fällt eine dieser Konto- und Namensbedingungen weg, bleibt kein Weg am Betrag.

Was dabei nicht auszahlbar ist, ist selbstverständlich das Aktionsguthaben. Diese drei Wörter — «Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar» — stehen in den Bedingungen beider Veranstalter und sind der einzige Satz aus dem Kleingedruckten, den man wirklich behalten sollte.

Was ein Gratisguthaben rechnerisch einbringt

An dieser Stelle ist eine Zahl mehr wert als ein Absatz Beschreibung. Nehmen wir das Aktionsguthaben der Loterie Romande von CHF 10 und einen Markt mit zwei Ausgängen, beide zu Quote 1.90 — ein Beispiel zur Veranschaulichung, keine so gefundene Preisangabe. Aus den Quoten ergibt sich zuerst, was der Markt zurückgibt: Ein Markt mit 1.90 auf beiden Seiten zahlt nach der Quotenschlüssel-Rechnung 1 : (1 : 1.90 + 1 : 1.90) = 95 Prozent aller Einsätze zurück, die Marge des Veranstalters beträgt damit 5 Prozent. Von jedem Franken, der in diesem Markt gesetzt wird, bleiben fünf Rappen beim Veranstalter.

Bei einem Gratisguthaben von CHF 10, das nicht über CHF 10 hinaus abhebbar ist, weil der Einsatz nicht zurückfliesst, liegt der durchschnittliche Wert nach der Freiwettenrechnung bei rund CHF 4.50 — also 10 × (1.90 − 1) : 1.90 × 0.95. Die Annahme ist das gewöhnliche Aktionenguthaben, das genau einmal gesetzt wird, dazu ein ausgeglichener Markt mit einer Marge von fünf Prozent. Je nach Quote und je nach Marge des gewählten Marktes verschiebt sich dieser Wert innerhalb einer Bandbreite von ungefähr CHF 4 bis CHF 4.80. Das ist die Zahl, gegen die man die CHF 10 halten sollte: Es geht um ein Guthaben im Wert von rund 10 Franken, das auf dem Konto mit 10 zu Buche schlägt und bei einer durchschnittlichen Wette nur noch ungefähr 4.50 einbringt. Es ist ein statistischer Durchschnitt über viele Wetten unter diesen Annahmen und kein Versprechen für einen einzelnen Wettschein. Eine einzelne Wette bringt entweder 0 oder den Nettogewinn ein.

Der Betrachtung wert ist auch die zweite Zahl, die in demselben Aktionsangebot steckt: eine Obergrenze der Aktion. Wenn nur 7’000 solche Guthaben vorgesehen sind, ist die Zahl der Fälle, in denen 10 Franken tatsächlich ankommen, bescheiden. Der Aufwand, den ein einzelner Wettender für einen solchen Betrag betreiben muss, steht in keinem Verhältnis zum Betrag selbst. Das ist kein Argument gegen die Aktion, sondern für die nüchterne Erwartung an sie.

Die Rechtslage: warum Freiwetten der Gespa-Zustimmung bedürfen

Die entscheidende Norm ist kurz. Freiguthaben und Gratisspielguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das ist in Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes so geregelt, und es ist der Grund dafür, dass in der Schweiz keine Veranstalterin eine dauerhafte Werbefront mit Gratisguthaben unterhält. Marketing ist Bewilligungssache.

Ein Füllfederhalter und eine Lesebrille liegen auf einem dunklen Eichentisch neben einer Schale mit Äpfeln.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Das Geldspielgesetz selbst, SR 935.51, ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, und die Online-Sportwette ist darin ein Grossspiel. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, nicht die ESBK, die nur für Casinos zuständig ist. Wer glaubt, die Aufsicht sitze in Bern und regle alles, was mit Wetten zu tun hat, übersieht, dass es zwei völlig verschiedene Regimes gibt: Das eine kennt Wetten, das andere kennt Spielautomaten und Kartentische.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Diese Tatsache bestimmt den gesamten Schweizer Wettmarkt. Ein Anbietervergleich mit zehn Bewilligungen wäre in der Schweiz eine Liste, die es nicht gibt. Sportwetten sind auf dem Schweizer Markt eine Angelegenheit von zwei Häusern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, einer Genossenschaft mit Sitz in Basel, die auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) Lotterien und Sportwetten veranstaltet. Und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport, die für die sechs Westschweizer Kantone arbeitet und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz betreibt. Jede Veranstalterin trägt eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Was daraus folgt, ist im Kern eine Online-Frage. Ein Spielerkonto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich einen solchen im Geschäftsgebiet. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Wer in Genf wohnt, kann bei Sporttip kein Konto eröffnen, so einfach ist das. Umgekehrt gilt dasselbe für einen Zürcher bei Jouez Sport, der auf die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ausgerichtet ist. Der Wohnkanton, nicht die Vorliebe entscheidet.

Was erlaubt ist und was nicht: die Positivliste

Sportwetten in der Schweiz sind nicht durch Verbote begrenzt, sondern durch eine Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Positivliste (Version 10.09.2026). Wer die Liste aufschlägt, sucht irgendwann vergeblich nach Ecken- und Kartenmärkten — sie fehlen dort — und nach einem Esport-Abschnitt, den die Liste ebenfalls nicht kennt. Auch Qualifikationsrunden finden sich nur, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt werden; Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder über die Podiumsentscheidung bestimmt. Wetten auf Trainingsläufe sind nicht vorgesehen. Und Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ganz ausgeschlossen.

Die Grenze ist also inhaltlich und nicht formal. In der Schweiz wird Wetten auf ein Wetterphänomen, ein Wahlergebnis oder den Sieger einer Fernsehshow nicht etwa nicht angeboten, sondern nicht zugelassen. Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn wie während des Geschehens, dort, wo ein Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Welche Live-Märkte im Einzelnen möglich sind, entscheidet sich am Wettprogramm des jeweiligen Hauses und nicht an einer zusätzlichen gesetzlichen Schranke. Wetten auf virtuelle Sportarten sind rechtlich nicht geregelt, es wäre ein Fehler, hier eine klare Aussage zu erwarten.

Was der Schritt in die Legalität auf der Habenseite bringt, ist damit greifbar: die ganze Liste des gesetzlich Zugelassenen, eine Aufsicht, die hinsieht, und der Weg über Verkaufsstellen für jene, die es lieber persönlich haben. Was er kostet, ist weniger sichtbar: die Enge der zwei Häuser, die Zulassungspflicht und die Verpflichtung, ein verifiziertes Konto im eigenen Wohngebiet zu haben, ehe überhaupt etwas möglich ist.

Die Rechnung für ausländische Plattformen

Die andere Seite derselben Norm ist der Grund, weshalb sich bei einer Suche nach grosszügigen Neukundenangeboten fast automatisch ausländische Adressen zeigen. Wer eine Bewilligung nach Art. 4 des Geldspielgesetzes nicht hat, darf sie hier nicht ausüben, und eine ausländische Konzession — Curacao, Malta, Deutschland oder sonstwo — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Für unser Thema heisst das: Ein ausländischer Wettanbieter operiert in der Schweiz nur auf Grundlage eigener Hausregeln; die Gespa ist für sein Angebot nicht zuständig, und die dem Schweizer Recht eigenen Bedingungen an Sortiment, Limiten und die Eintragung im Sperrsystem gelten für ihn nicht.

Die Folgekette für den Betroffenen ist konkret. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die Liste wurde erstmals am 3. September 2019 veröffentlicht und enthielt Ende 2025 671 Domains. Solche Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt und tauchen unter einer neuen Adresse wieder auf — die Gespa hat in diesem Zusammenhang die Anbieter Interwetten und Bet-at-Home genannt, und bet365 als auf der Liste stehend. Wer also mit einem gesperrten Portal zu tun hat, findet es mit der einen Adresse nicht mehr und mit dem nächsten Aufruf wieder, denn das Sperren ist ein Hinweis, kein Schloss.

Wer dennoch bei einem ausländischen Anbieter spielt, muss damit rechnen, dass eine amtliche Beschwerde nirgends hinführt. Die Schweiz hat kein Werkzeug, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren; bis in die Gegenwart ist die Bekämpfung dieses Wegs auf Domains und Netzwerke gerichtet. Und im Fall eines Verfahrens gegen den ausländischen Anbieter können Einsätze und Gewinne beschlagnahmt bzw. eingezogen werden. Der Spieler macht sich nicht strafbar, aber er kann sein Geld verlieren, ohne es verspielt zu haben. Das ist der Preis des Auswegs, und er wird im Voraus nicht sichtbar.

Limiten, Sperren und der eigene Spielplan

Seitengänge sind im Spielerschutz keine Formalität, sondern die eigentliche Steuerung. Bevor bei Sporttip die erste Teilnahme möglich ist, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Bedingung ist also nicht der Höchstbetrag, sondern die Reihenfolge: Man muss zuerst sagen, wo die Grenze liegt, und man kann sie später nicht mehr so flink nach oben schieben, wie man sich das in einem guten Lauf wünscht.

Dasselbe gilt bei Einzahlungen auf der anderen Seite: Die Loterie Romande nimmt höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage an und lässt höchstens CHF 10’000 im Wallet stehen. Bei Swisslos liegt die Grenze beim Kauf von Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein bei einem Mindestbetrag von CHF 20 für den einzelnen Vorgang, bei höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht überschreitet. Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich festgeschriebene Deckelung von Einzahlungen; die Zahlen stammen aus den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin.

Ein eigener Aktionsbetrag ändert an all dem nichts. Die Limiten sind zuerst gesetzt, dann kommt das Guthaben. Wer eine Verlustlimite von CHF 20 pro Woche eingetragen hat und ein Aktionsguthaben von CHF 10 aus einer Werbeaktion annimmt, hat keine neue Freiheit gewonnen; er hat 10 zusätzliche Franken zum Setzen, innerhalb desselben Rahmens. Der Rahmen ist unverändert.

Selbstsperre, Sperrregister und ihre Fristen

Wer den Zugang ganz zumachen will, kann das bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun. Diese Sperre lässt sich vor Fristablauf nicht aufheben. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und wirkt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und an der Aufhebung ist eine Fachstelle beteiligt. Wer für bis zu sechs Monate eine Pause möchte, dem muss diese Möglichkeit offenstehen.

Das ist mehr als eine Formalie. Die Eintragung wirkt weiter als der Anlass, der zu ihr geführt hat. Wer sein Sportsbetten für einen Monat unterbrechen wollte und die unbefristete Variante gewählt hat, hat sich für länger aus dem Geschehen genommen, als er beabsichtigte. Wer in einem Verfahren als gefährdet oder überschuldet gemeldet wurde, ist ebenfalls im Register, und ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Wie streng die Zugangskontrolle in der Praxis wirkt, ist von der Papierform losgelöst zu betrachten. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer daraus schliesst, das System funktioniere von selbst, zieht den falschen Schluss. Es ist nicht die Sache einer Regel, dass ein junger Mensch am Schalter abgewiesen wird, sondern Sache der Person am Schalter.

Wichtig für jeden, der das Angebot prüft: Gewinnen aus einem Aktionsguthaben haftet nichts Einmaliges an. Es gelten dieselben Instrumente, dieselben Limiten und dieselben Zugangsregeln wie bei jeder Wette. Ein Gratisguthaben ist ein Betrag, kein Rabatt auf das Risiko. Es verändert, wer bei einem Treffer Geld sieht, nicht, was man verlieren kann.

Worauf ein Vergleich der Schweizer Veranstalter schaut

Wer zwei Häuser vergleicht, tut gut daran, die Höhe eines einmaligen Aktionsbetrags ganz unten auf die Liste zu setzen. Massgeblich sind Preisgestaltung, Angebotstiefe, Zahlen und Praktikabilität. Der Betrag eines einzelnen Aktionsguthabens sagt nichts darüber, was ein ganzes Jahr beim selben Anbieter kostet. Seit Mitte 2026 sind ohnehin nur zwei Häuser im Spiel, und die wichtigeren Fragen liegen daher in der Weite des Spielbetriebs.

Die Quoten einer einzelnen Wette sagen wenig; ihr Verhältnis zueinander sagt alles. Wer auf alle Ausgänge desselben Marktes setzte, erhielte nach der Quotenschlüssel-Rechnung jenen Betrag zurück, den die Preise hergeben: 1 : (1 : Quote₁ + … + 1 : Quoteₙ). Die Differenz zum vollen Franken, die Marge, ist die eigentliche Vergleichszahl. Ein Markt mit 1.90 auf beiden Seiten gibt 95 Prozent zurück und behält 5 Prozent. Diese Grösse gilt für einen Markt an einem Tag; sie lässt sich nicht vom Fussball auf eine andere Sportart oder von einer Wette auf eine Kombination übertragen.

Zwei andere Grössen sind bei den Schweizer Häusern belegt. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem grossen Aktionsbetrag hantiert, stösst also nicht an die Limite, sondern an den gewöhnlichen Rahmen. Die Loterie Romande ihrerseits koppelt Einzahlung und Guthaben an CHF 10’000 pro 30 Tage.

Ebenfalls in die Bewertung gehört, wie das Geld wieder herauskommt. Swisslos zahlt innert 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Wer regelmässig kleinere Beträge abzieht, sollte diese Staffel kennen, bevor er ein Konto eröffnet.

Und schliesslich der Blick auf die Zahlungswege. Bei Swisslos lässt sich das Spielerkonto per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufladen, wobei ein Kauf nur bis zu einem Wallet-Guthaben von CHF 9’999 möglich ist und das Guthaben einen Mindestbetrag von CHF 20 pro Kauf kennt; auch PostFinance Pay steht zum Aufladen zur Verfügung, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Bei der Loterie Romande gelten die bereits erwähnten CHF 10’000 pro 30 Tage. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen.

Zwei Tool-Merknisse am Rand, die einen Spieler tatsächlich treffen können. Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der ausgezahlte Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer Cash-Out als Sicherheitsnetz einplant, plant mit einer Funktion, die jederzeit ausfallen darf.

Die zwei bewilligten Veranstalter

Der Schweizer Markt kennt genau zwei Adressen, und der Vergleich zwischen ihnen beginnt beim Wohnkanton. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, hat Zugang zu Sporttip, wer in der Westschweiz wohnt, Zugang zu Jouez Sport. Für alle anderen Menschen in der Schweiz fällt die Wahl damit zusammen: Es gibt nichts zu wählen, weil nur ein Haus in Frage kommt.

Swisslos Sporttip — der Bewilligte, bei dem der Einzelmarkt dominiert. Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, die Aufsicht liegt bei der Gespa, und ein Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet offen — den deutschsprachigen Kantonen, dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein. Das Angebot ist eine Zahlensache: Einzel- und Kombinationswetten mit einem Mindesteinsatz von CHF 1 und einem Höchsteinsatz von CHF 1’000, Systemwetten bis CHF 10’000, dazu der Kombiboost, der nur online gilt und mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 verlangt; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Wer Kombinationen ohnehin spielt, findet hier das eigentliche Angebot des Hauses und nicht im Aktionsguthaben. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Zu den unbequemen Eigenheiten gehört der Umgang mit dem Cash-Out: Der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn, wird vom Stand des Ereignisses bestimmt, kann jederzeit geändert werden und muss nicht für jede Wette angeboten werden. Wer eine Langzeitwette abschliesst und sie später loswerden will, hat keine Zusage darauf.

Loterie Romande Jouez Sport — der Bewilligte, der mit den Grenzen arbeitet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt ihre Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier tragen Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung die Unterschrift der Gespa, und der Zugang über ein Online-Konto bleibt auf Personen aus dem eigenen Gebiet beschränkt. Als Haus für Neukunden ist sie die sichtbarere der beiden: Die Aktion «Jouez Sport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen und bot CHF 10 Spielguthaben für jene, die innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben; insgesamt waren 7’000 Gutschriften vorgesehen, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Dass genau ein solcher Vorgang die Zustimmung der Gespa braucht, zeigt, wie schmal der Aktionsmarkt auf der Bewilligungsseite ist. Nach der Wette gelten die Zahlen des Hauses: Einzahlungen auf das Spielerkonto bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, ein Wallet-Guthaben bis CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf die hinterlegte IBAN. Wer im Westschweizer Gebiet wohnt und ein kleines Aktionsguthaben mitnehmen will, findet hier die einzige Gelegenheit des Marktes.

Die Referenzliste: ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung

Zehn Namen, von denen zwei eine Schweizer Bewilligung tragen. Die anderen acht sind hier als Referenz aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler ihnen in Werbung und Suchergebnissen begegnen und weil ein Vergleich ohne diese Namen unvollständig wäre. Jede von ihnen steht ohne Schweizer Bewilligung; keine von ihnen ist als legal oder sicher zu bezeichnen. Bewilligung im Sinne des Geldspielgesetzes haben ausschliesslich Swisslos und Loterie Romande.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalterin bzw. gemeldete Konzession
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
IviBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Konzession nicht feststellbar
Pribet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Konzession nicht feststellbar
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Konzession nicht feststellbar
BetFury ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Konzession nicht feststellbar
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Konzession nicht feststellbar
1xBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Konzession nicht feststellbar
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Konzession nicht feststellbar
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Konzession nicht feststellbar

Die Zeile, die in dieser Tabelle zählt, ist die erste Spalte in beiden Ausprägungen. Der Unterschied zwischen den zwei bewilligten Häusern und den acht anderen ist keine Frage der Seriosität des Betriebs, sondern der Rechtsfolgen für den Kunden. Bei den zwei Bewilligten steht die Bewilligung nur in der Schweiz, dafür steht sie für das ganze Regime: Aufsicht durch die Gespa, Eintragung ins schweizweite Sperrregister, Limiten und Verifikation, namentliche Auszahlung auf ein Konto des Kontoinhabers. Bei den acht anderen stehen für den Schweizer Kunden keine dieser Folgen. Kein Schweizer Wohnsitzkonto als Auszahlungsweg, kein Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, dafür die Möglichkeit, dass eine Domain auf der Sperrliste landet und die Verbindung per DNS unterbrochen wird.

Wer diese Liste liest, um daraus eine Empfehlung zu ziehen, wird sie nicht finden. Die Liste sagt, was ein Bewilligungsstatus über die Handhabe des Kunden bedeutet und was nicht. Über das konkrete Angebot eines einzelnen ausländischen Hauses ist damit nichts gesagt, weder Gutes noch Schlechtes. Wer dort spielt, sollte sich über die Bedingungen des jeweiligen Hauses informieren, denn der Spielfeldrand liegt dort nicht in Bern.

Eine Einordnung des Status

Die drei Bewilligungslagen in dieser Liste sind nicht gleichwertig, obwohl sie nebeneinander stehen. Die zwei Schweizer Häuser haben eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, die sie zur Veranstaltung von Sportwetten in ihren Gebieten berechtigt und die Gespa als Aufsicht mit einschliesst. Die acht ausländischen Plattformen haben keine Schweizer Bewilligung; die Zahl, die auf ihren eigenen Seiten als Konzession genannt wird, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das ist der ganze Inhalt des Begriffs «ohne Schweizer Bewilligung».

Aus dieser Einordnung folgt eine praktische Regel: Wer von einer Schweizer Wette mit Schweizer Beschwerdeweg sprechen will, spricht von zwei Häusern und von den Grenzen, die diesen Häusern gesetzt sind. Wer von der Weite des Angebots an Gratisguthaben spricht, spricht von ausländischen Plattformen und von den Folgen, die der Schweizer-Kundensicht fehlen. Beides gehört in dieselbe Betrachtung, aber es wäre ein Fehler, sie zu vermengen.

Rechtliches zu Steuern, Werbung und Gratisspielguthaben

Gewinne aus schweizerisch zugelassenen Grossspielen, und die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Für einen typischen Wettenden ist die ganze Regelung ein Randfall, weil ein Gewinn in dieser Grösse praktisch nicht vorkommt: Wer CHF 20 auf eine Quote von 2.10 setzt, liegt meilenweit unter jeder Schwelle. Wichtiger ist die andere Seite: Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie anders behandeln — im Thurgau etwa gelten Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für konkrete Fälle bleibt nur der Gang zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Werbung wiederum ist kein Nebenfeld, sondern ein geregelter Gegenstand. Sie darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ein zeitliches Werbeverbot besteht nicht, und ein Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung. Dass die Zustimmung im Jahr 2025 genau 24 Mal an die Loterie Romande und 8 Mal an Swisslos ergangen ist, ist letztlich die nüchternste Zusammenfassung des Schweizer Freiwettenmarkts: Der Aktionsmechanismus ist erlaubt, die Hürde ist spürbar.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Freiwette bei Sportwetten, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?

Eine Freiwette ist ein Gratisspielguthaben auf dem Spielerkonto. Man setzt es wie eigenes Geld, aber es ist nicht auszahlbar. Bei einem eigenen Einsatz gehören Einsatz und Gewinn zur Auszahlung; bei einem Gratisguthaben nur der Gewinn, denn der Einsatz fliesst nicht zurück.

Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?

Nein. Freiguthaben und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes. 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos; ohne diese Zustimmung ist ein Gratisguthaben nicht zulässig.

Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei einer Freiwette fällt davon der Einsatz weg. CHF 10 Gratisguthaben auf Quote 2.10 bringen also CHF 11, nicht CHF 21.

Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?

Vier Grössen entscheiden: die Frist zur Aktivierung, die Gültigkeitsdauer des Guthabens, der Mindesteinsatz pro Wette und eine allfällige Mindestquote. Bei der Loterie Romande-Aktion «Jouez Sport – Patinoires et Stades» lag die Aktivierungsfrist bei 7 Tagen und die Gültigkeit des Guthabens bei 30 Tagen.

Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Die Limiten gelten unabhängig davon, ob mit eigenem Geld oder mit Aktionsguthaben gesetzt wird.

Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus schweizerisch zugelassenen Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesbetrag bei CHF 1’071’000; der kantonale Freibetrag weicht ab, je nach Kanton. Darüber hinaus behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»