Wettseiten mit Bonus in der Schweiz – kleine Gaben, grosse Bedingungen
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungen der Anbieter wurden gegen das Geldspielgesetz und die öffentlich einsehbare Bewilligungslage der Gespa abgeglichen.

Wer «Wettseite mit Bonus» in die Suchzeile tippt, stellt sich eine Seite vor, die einem beim Anmelden Geld schenkt. In der Schweiz gibt es diese Seite nicht – jedenfalls nicht als Geschenk. Die beiden Veranstalter, die hier überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, verteilen kleine Zuwendungen mit einem sehr klaren Ziel: Der Betrag soll im System bleiben, bis er verzockt ist. Wer das einmal begriffen hat, liest jede Aktionsseite anders.
Das ist keine Anklage, sondern ein Mechanismus. Gratisspielguthaben ist in der Schweiz nicht auszahlbar. Bei Sporttip und bei Jouez Sport treffen Sie es in zwei Formen: als Gutschrift, die nur als Einsatz taugt, und als Erhöhung eines möglichen Nettogewinns. Beide Male bekommen Sie etwas, das nur auf dem Spielfeld existiert – und nur dort etwas wert ist.
Auf dieser Seite geht es nicht darum, welcher Bonus am grössten ist. Es geht darum, was aus einer Aktion folgt und wann es sich zeigt: beim Auszahlen, beim Limitenwechsel, beim ersten Einsatz nach der Gutschrift. Die Reihenfolge ist bewusst gewählt. Zuerst kommt die nüchterne Einordnung, dann die Rechtslage, dann der Spielerschutz, dann die Aktionen im Detail, und erst danach die Anbieter selbst, geordnet nach dem, was man beim Vergleich tatsächlich messen kann.
Was Spielende unter einem Bonus verstehen – und was Veranstalter darunter verstehen
Ein Bonus ist in der Schweiz ein Regalkörper. Auf den ersten Blick sieht er aus wie ein Geschenk, in den Teilnahmebedingungen steht dann etwas anderes. Begriffe, die man kennen sollte, bevor man sich über einen Anbieter freut:

- Gratisspielguthaben ist der juristische Begriff. Es ist Guthaben, das nicht ausbezahlt werden kann – es lebt im Spielerkonto und stirbt dort.
- Gratiswette oder Freiwette nennt der Markt dasselbe, meist mit der Zusatzinformation, dass der Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückkommt.
- Quote heisst der Dezimalwert einer Voraussage, Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote der Anteil aller Einsätze, den ein Markt insgesamt zurückzahlt.
Der Unterschied zwischen dem, was ein Bonus heisst, und dem, was er bringt, liegt in diesen drei Zeilen. Eine Freiwette über CHF 10 bei Quote 2.00 zahlt bei einem Treffer CHF 20 aus, davon sind CHF 10 Einsatz – also CHF 10 Gewinn. Fällt sie, kostet sie nichts. Klingt grosszügig, war aber nie Geld.
Die Begriffe der Branche sind nicht harmlos: «Gratis» beschreibt den Einsatz, nicht die Rendite. Wer eine Wetten mit dem Zusatzbetrag abschliesst, setzt ihn auf dieselbe Quote wie jede andere Wette, und der Anbieter behält auf diesem Markt seinen Anteil. Die Rechnung ist unspektakulär, aber nicht lustig: Der Bonus zahlt Ihnen nie den einen Faktor, der den Buchmacher-Vorteil über die Jahre verschwinden lässt.
Was eine «Wettseite» zu einer Schweizer Wettseite macht
Eine Wettseite ist heute eine App mit einem Konto, einem Wallet und einer Registrierung. Der entscheidende Punkt ist die Bewilligung. In der Schweiz ist die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt sie nicht in einer Rangliste von zwanzig, sondern als eine abschliessende Aufzählung.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. mutmassliche Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht belegt, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht belegt, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht belegt, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht belegt, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht belegt, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht belegt, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht belegt, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht belegt, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
Die Tabelle sortiert nichts in Gut und Böse. Sie hält eine Tatsache fest, die den Rest dieser Seite trägt: Ein «grosser Bonus» ist in der Schweiz kein Zeichen eines grossen Anbieters, sondern ein Zeichen eines Anbieters ohne Zulassung. Genau das macht die Suche nach Bonusseiten hier so eigenartig.
Ein Wort zur Sprache, weil es später wichtig wird: In der Schweiz laufen Wetten unter dem Begriff Grossspiele. Das klingt nach Amt, ist auch Amt, und die Amtssprache wird auf dieser Seite dort verwendet, wo sie gemeint ist. Wer in der Werbung «Wettanbieter» liest, sollte im Kopf die Bezeichnung Veranstalterin einsetzen – sie beschreibt, wer die Wette veranstaltet und nicht, wer sie bloss vermittelt.
Warum die Aktionen hier klein sind – und klein bleiben
Die Erklärung ist unromantisch. Der Bund hat die Zahl der Veranstalter gedeckelt, und nur diesen beiden ist die Veranstaltung von Sportwetten erlaubt. Wer nur zu zweit einen Markt bedient, muss nicht mit Neukundenprämien um Käufer werben. Die Aktionsangebote sind entsprechend schmal, und das hat nichts mit Geiz zu tun, sondern mit den Spielregeln, die der Gesetzgeber geschrieben hat.
Für den Vergleich heisst das: Wer eine Bewertung nach Bonushöhe erwartet, sucht am falschen Ende. Interessanter sind drei andere Grössen – welche Art von Aktion überhaupt möglich ist, welcher Zahlungsweg dabei funktioniert und welche Einsatz- und Auszahlungsgrenzen an der Aktion hängen. Diese drei entscheiden darüber, ob aus einer Gutschrift am Ende etwas wird.
Rechtslage: Warum jede Gratiswette zuerst auf dem Schreibtisch einer Aufsicht landet
Bevor eine Aktionsseite in der Schweiz eine Gutschrift verteilt, braucht sie dafür die vorherige Zustimmung der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Das steht nicht in einer Marketingbroschüre, sondern in Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes. In der Praxis heisst das: Jede Gutschrift, die Sie hier erhalten, ist vorab bewilligt worden. Sie ist kein spontaner Marketingeinfall, sondern ein genehmigter Vorgang.

Die Zustimmungen sind rar. 2025 erhielt die Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen, Swisslos deren 8. Man kann darüber spotten, dass Marketing in der Schweiz ein Bewilligungsverfahren braucht. Aber die Zahl erklärt, warum die Aktionsdichte hier so viel tiefer ist als in Länder mit einer offenen Lizenzvergabe: Es gibt keinen ungefilterten Strom von Neukundenprämien, weil jedes Format einzeln bewilligt werden muss.
Was das Geldspielgesetz dem Markt sonst nimmt, ist nicht weniger bemerkenswert. Wetten sind nur auf Sportereignisse erlaubt. Auf Wetter, Politik oder eine Fernsehsendung lässt sich in einer Schweizer Bewilligung nicht setzen. Dazu kommt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, die die Gespa pflegt und versioniert. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn die Liste sie nennt, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie dort stehen. In der Liste selbst finden sich weder Corner- noch Kartenmärkte, und eine Esport-Sektion gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Für eine Bonusseite ist der Rahmen entscheidend, weil er definiert, worauf sich ein Gutschein überhaupt richten darf. Ein Kombinationsbonus auf vier Voraussagen ist innerhalb der Liste möglich. Ein Bonus auf eine Nische, die in der Liste fehlt, wäre es nicht.
Bewilligung, Sperrliste und was ausländische Seiten hier sind
Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bleibt auch mit einer glänzenden Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland in der Schweiz ohne Zulassung. Das ist keine Meinung, sondern der Inhalt von Art. 4 BGS. Der Veranstalter zahlt in der Schweiz keine Aufsichtsabgabe, weil er hier nichts zu veranstalten hat, und die Spielerinnen und Spieler sind an kein Schweizer Sicherungssystem angeschlossen.
Was daraus folgt, ist konkret und nicht moralisch. Solche Seiten sind nicht mit dem Sperrregister der Schweiz verbunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Aufsicht führt eine Liste gesperrter ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains tauchen innerhalb von Stunden unter neuer Adresse wieder auf – dieses Domain-Hopping beschreibt die Aufsicht selbst und nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie als gelistet.
Es gibt eine weitere Zahl, die man selten hört und die jeder Bonus-Leser kennen sollte: Wer hier ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar, im gewerbsmässigen Fall bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Die Spielerin ist nicht strafbar. Ihre Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter aber eingezogen werden. Der Bonus steht damit auf einem Boden, den der Schweizer Staat nicht hält.
Das macht die ausländischen Seiten nicht zu einer Gefahr und die inländischen nicht zum Heil. Es macht sie zu zwei verschiedenen Situationen. Die eine bringt vollen Schweizer Schutz, dafür darf sie nur zwei Veranstalter und eine geschlossene Marktliste anbieten und verlangt Wohnsitz. Die andere bringt den grösseren Spielraum, aber kein Register, keine Aufsicht und keine Schweizer Ansprechstelle bei einem Streit.
Was die Bewilligung für die Aktion selbst bedeutet
Wer eine Sporttip-Gutschrift erhält, hat damit eine Leistung von einem Veranstalter, der unter Aufsicht steht. Beim Auszahlungsweg zeigt sich der Unterschied dann konkret. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen fällt ausdrücklich nicht darunter.
Diese Trennung ist der Kern der ganzen Aktion. Es gibt auf der Seite Vermögen, das Ihnen gehört, und Vermögen, das nur für Einsätze existiert. Ein Guthaben, das Sie nicht auszahlen können, ist keine Geldleistung, sondern ein Fahrtgutschein in ein Gebäude, in dem man weiterhin bezahlt.
Die Aufsicht verlangt noch etwas, das bei der Anmeldung unangenehm auffällt, aber schützt: Auszahlungen gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Und Kredit an Spielende wird nicht gewährt.
Spielerschutz: Die Limiten, die jede Aktion überstimmen
Jede Wette trägt ein Verlustrisiko, und keine noch so gut gemeinte Gutschrift ändert daran etwas. In der Schweiz ist der Spielerschutz darum nicht als Bonus-Feature gebaut, sondern als Rahmen, der unabhängig von jeder Aktion gilt.
Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter Höchstwerte für Einsätze oder Verluste, die das Spiel selbst setzen muss; die Erhöhung wirkt von Gesetzes wegen nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Der Ablauf hat eine unangenehme Reihenfolge: Der erste Bildschirm, den ein neues Konto sieht, ist ein Setzen von Verlustgrenzen – bevor irgendeine Quote sichtbar wird. Wer eine Aktionsgutschrift reizvoll findet, sollte genau in diesem Moment wissen, was er dort einträgt. Die Limite, die man dort zu tief ansetzt, hilft später nicht mehr, weil eine Erhöhung drei Tage braucht. Die Limite, die man zu hoch ansetzt, ist am Abend des Auszahlungsversuchs nicht mehr relevant.
Ein weiteres Instrument ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Die Registrierung selbst dient dem gleichen Zweck. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und pro Person ist nur eine Registrierung möglich. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Für Sporttip-Wetten gilt: Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten.
Ein nüchterner Befund gehört hierher, weil er die Erwartung an Schutz korrigiert. Die Aufsicht hat 2025 Testkäufe durchgeführt und dabei an Verkaufstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht lückenlos. Wer glaubt, das Schweizer System fange jeden Fehler auf, sollte diese Zahl kennen.
Wenn die Limite mit der Gutschrift kollidiert
Hier zeigt sich die Konsequenz der Aktion am deutlichsten. Eine Verlustlimite gilt für Einsätze unabhängig davon, ob das Geld aus der eigenen Tasche oder aus einer Gutschrift stammt. Ein Bonus, der zu mehr Einsätzen verleitet, als die eigene Limite erlaubt, trifft auf eine Wand, die man selbst gebaut hat – und die Wand steht. Wer die Limite vor der Registrierung tief setzt und später merkt, dass er mit der Gutschrift nicht durchkommt, wartet mindestens 72 Stunden.
Der Punkt, der in der Werbung nie auftaucht: Eine aktive Spielsperre schliesst auch die Aktionsangebote aus. Geschlossene Anbieter lassen sich nicht mit einer Prämie wieder öffnen. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Die richtige Reihenfolge lautet also nicht «Bonus annehmen, dann Limite setzen», sondern «Limite setzen, Registrierung abschliessen, Angebot lesen, dann entscheiden».
Bei der Loterie Romande gelten für das Konto ebenfalls Deckel: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind mit höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber wird auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. Wer die Deckel als Einschränkung empfindet, sollte sie als das lesen, was sie sind: eine Obergrenze, die verhindert, dass ein Konto in einem Zug gross wird.
Die Aktionen im Detail: Boosts, Kombibonus und Spielguthaben
Jetzt zum Handfesten. Die Aktionslandschaft in der Schweiz besteht aus drei Sorten. Die erste erhöht eine Quote, die zweite erhöht einen Gewinn, die dritte gibt Guthaben, das nicht auszahlbar ist. Wer sie unterscheidet, kann sie bewerten; wer sie in einen Topf wirft, bewertet den Namen.
Quoten- und Profitboosts bei Sporttip
Bei Sporttip gelten Quotenboosts nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Satz ist der, den man in der Aktionsbeschreibung suchen muss. Ein Boost ist eine Wette, die man bis zum Ende halten muss, sonst verschwindet die Erhöhung. Wer die Cash-Out-Funktion als Sicherheitsnetz versteht, hat hier eine Erhöhung, die genau dann weg ist, wenn man das Netz braucht. Die einmalige Nutzung pro Wettenden macht den Boost zudem zu einem Einmaleffekt – kein Rabatt, den man wiederholt.
Der Kombiboost und die Rechnung, die niemand auf der Aktionsseite findet
Der Kombiboost bei Sporttip ist die interessanteste Konstruktion des Schweizer Angebots, weil er an eine Bedingung geknüpft ist statt an eine Einzahlung. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffelung sieht nach einem Anreiz aus, mehr Voraussagen zu bündeln. Rechnen wir das durch, mit einem Einsatz von CHF 10 und vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Das ist ein Beispiel, kein Angebot einer Wettseite – die Quoten sind illustrativ gewählt. Die Gesamtquote ergibt das Produkt der vier Einzelquoten, also 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 beträgt der mögliche Gewinn 10 × 9’792 = CHF 97.92. Der Nettogewinn ist der Gewinn abzüglich des Einsatzes, also CHF 87.92. Darauf fällt der Boost von 5 %, der die Auszahlung um CHF 4.40 auf rund CHF 102.32 hebt.
Jetzt die Gegenprobe bei sieben Voraussagen. Nehmen wir an, die drei zusätzlichen bringen je eine Quote von 1.60, dann steigt die Gesamtquote auf 9’792 × 1.60 × 1.60 × 1.60 = rund 40.11. Aus CHF 10 werden CHF 401.10, der Nettogewinn liegt bei CHF 391.10, und der Boost von 20 % erhöht die Auszahlung um CHF 78.22 auf rund CHF 479.32. Das Verhältnis ist aufschlussreich: Die Erhöhung wächst von 5 % auf 20 %, die Zahl der nötigen richtigen Voraussagen aber von vier auf sieben. Der Bonusbetrag in Franken steigt, die Zahl der Bedingungen ebenfalls.
Und bei fünfzehn Voraussagen zu je 1.50, der Untergrenze, ergibt sich 1.50 hoch 15 = rund 437.89. Aus CHF 10 werden CHF 4’378.90. Der Nettogewinn liegt bei CHF 4’368.90, der Boost von 100 % verdoppelt ihn auf CHF 8’737.80, die Auszahlung steigt auf rund CHF 13’116.70. Das ist die Summe, die in der Werbung steht. Die Bedingung dazu lautet: fünfzehnmal richtig. Zwischen diesen beiden Zahlen liegt der ganze Unterschied zwischen einem Bonusvergleich und einer Bonusrechnung. Der Boost ist ein Zuschlag auf einen Gewinn, den man zuerst haben muss; er ist keine Erstattung, keine Versicherung und kein Beitrag zum Einsatz.
Der Kombiboost ist damit im Kern ein Wett-Anreiz. Er belohnt die riskantere Wette stärker, und die riskantere Wette ist die mit der kleineren Trefferwahrscheinlichkeit. Wer nur eine einzelne Voraussage hat, bekommt nichts – die vom Gesetzgeber gesetzte Obergrenze der Wetttypen gilt, und der Boost gilt nur auf Kombinationen und Systemwetten.
Kombinationen, Systemwetten und der Bet-Builder
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also zwei Märkte desselben Spiels kombiniert – sagen wir Sieg und Anzahl Tore –, muss den Weg über den Bet-Builder nehmen.
Was ein Gewinn überhaupt auszahlt, rechnet die Plattform selbst nach: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist keine Nebensache. Bei einer Auszahlung von CHF 102.32 bleiben nach der Abrundung auf 5 Rappen CHF 102.30 übrig. Es geht um Rappen, aber es geht um die Frage, wem sie zugeschlagen werden.
Ein weiterer Mechanismus, der bei Kombinationen regelmässig Ärger macht: Wird ein Wettbereich abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Bei Einzelwetten wird sie zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Ein verschobenes Fussballspiel kann eine Kombinationswette also heil lassen und trotzdem ihre Rendite halbieren.
Zur regulären Spielzeit noch eine Definition, die man kennen sollte, bevor man eine Voraussage auswählt: Sie umfasst die reguläre Spieldauer – beim Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer einen «Sieger»-Markt wählt und eine Verlängerung erwartet, sollte die Bedingungen lesen.
Das Spielguthaben der Loterie Romande
Die Westschweizer Aktion ist die konkreteste, weil sie mit einer Summe arbeitet statt mit einer Prozentstaffel. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Drei Bedingungen entscheiden hier über den Wert. Die Frist von 7 Tagen ab Code-Eingabe macht das Guthaben zu einer Sache mit Verfallsdatum, und 30 Tage Gültigkeit ist kurz genug, dass man es merkt, wenn man es liegen lässt. Die Gesamtzahl von 7’000 Stück bedeutet, dass die Aktion nach Erreichen der Menge endet, unabhängig vom Kalenderdatum. Und die fehlende Auszahlbarkeit heisst: Aus CHF 10 wird kein Guthaben, das sich auf ein Bankkonto verschieben lässt. Wer den Betrag erhalten will, muss ihn einsetzen.
Was ein solches Guthaben in Einsätze umsetzt, ist betriebswirtschaftlich unspektakulär. Das Guthaben geht in Wetten auf, die der Veranstalter quotiert, und bei jeder dieser Wetten behält der Markt seinen Anteil. Von CHF 10, die als Einsatz durchlaufen, bleibt nach dem Quotenschlüssel erwartungsgemäss weniger übrig als ein Guthaben von CHF 10. Das ist keine Kritik an der Aktion, sondern die Folge davon, dass eine Wette immer eine Wette bleibt.
Die Westschweizer Plattform kennt ihre eigenen Grenzen genau. Einzahlungen sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet auf CHF 10’000. Diese Deckel sind keine Aktionsbedingungen, aber sie gelten parallel zu jeder Aktion – wer beide Zahlen addiert in der Hoffnung, ein grosses Konto aufzubauen, wird von der kleineren gebremst.
Cash-Out: die Funktion, die den Bonus frisst
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Für einen Boost heisst das konkret: Der Ausstieg und die Gewinnerhöhung schliessen sich aus. Wer den Kombiboost hält und dann vorzeitig verkaufen will, muss sich entscheiden. Und die Höhe des Cash-Out-Betrags ist kein Marktpreis, den man vergleichen könnte, sondern eine vom Veranstalter gesetzte Zahl.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der 89. Minute noch eine Wette platziert, spielt in einem Fenster, in dem der Anbieter die Quote auf 1.00 setzen darf. Das ist kein Betrug, es steht in den Bedingungen. Es ist nur der Grund, warum Livewetten mit schlechter Verbindung ein schlechtes Geschäft sind.
Zahlungswege im Schweizer Angebot
Wie man ein Spielerkonto auflädt, ist bei jedem Veranstalter eine eigene Sache. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Diese Grenze ist der Punkt, an dem eine Aktionsgutschrift und ein Guthabenkauf aufeinandertreffen. Wer bereits nahe an der Obergrenze ist, kann nicht einfach nachladen, um eine Aktion zu nutzen. Der Deckel von CHF 9’999 ist eine Systemgrenze, und keine Aktion hebt sie auf. Bei einer Aktion, die auf einen Einsatz abzielt, kann das Konto also in einer Weise voll sein, die den Bonus wertlos macht.
Was die steuerliche Seite betrifft, gibt es eine beruhigende und eine unbequeme Nachricht. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene beträgt der Freibetrag ab 1.1.2026 CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also gilt: je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Der typische Wettende bleibt weit darunter und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Die unbequeme Nachricht betrifft ausländische Anbieter. Gewinne von ausländischen Veranstaltern sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, aber die kantonale Steuerpraxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Wer bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, hat also ein Steuerthema, das er nicht hätte, wenn er hier geblieben wäre. Bei Fragen hilft die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater.
Der Vergleich: zehn Wettseiten nach dem, was sich messen lässt
Ein Vergleich von Wettseiten nach Bonushöhe wäre in der Schweiz eine Übung mit zwei Zeilen. Sinnvoller ist der Blick auf das, was eine Seite von der anderen unterscheidet: die Art der Aktion, die Bewilligungslage und der Weg, auf dem Geld hinein- und hinauskommt. Die folgenden zehn Anbieter sind aus dem Grund aufgeführt, weil einem Schweizer Wettenden genau diese Namen begegnen – zwei davon dürfen hier veranstalten, acht nicht.
Jede Bewertung unten folgt demselben Muster, aber nicht derselben Schlussfolgerung. Bei manchen Anbietern ist das Bemerkenswerteste die Bewilligung selbst, bei anderen das Fehlen jeder Schweizer Anbindung. Zwei Dinge vorweg, damit kein Missverständnis entsteht: Eine Bewertung ist keine Empfehlung, und «ohne Schweizer Bewilligung» ist kein Qualitätsurteil über die Plattform, sondern eine Aussage über ihre rechtliche Stellung in der Schweiz. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspielangebot ist strafbar – beschrieben und eingeordnet wird hier also, nicht geworben.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem schmalsten Katalog und dem engsten Korsett
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die 2020 in Kraft trat; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht liegt bei der Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich – eine Schranke, die man beim Anmelden bemerkt, nicht beim Suchen.
Bei den Einsätzen gilt ein Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Anbieter hat sich also ausdrücklich das Recht vorbehalten, die Grenzen zu verschieben – ein Detail, das relevant wird, wenn eine Aktionswette knapp über dem Höchsteinsatz liegt.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Diese Automatik ist der angenehmste Teil des Angebots: Man muss einen Gewinn nicht anfordern.
Der Haken liegt in einer Frist, die man kennen muss. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beides sind Fristen in einem Verfahren, an das ein Freizeitwetter nicht denkt.
Bewertung: Wer die Schweizer Aufsicht will, bekommt hier viel davon – automatische Gutschrift, regulierte Auszahlung, enge Limits. Der Preis dafür ist ein Programm, das durch die geschlossene Marktliste schmaler ist als jede ausländische Plattform, und Bedingungen mit kurzen Fristen im Streitfall. Die Einsatzgrenzen sind für grosse Spieler ein Korsett und für Gelegenheitswetter eine Bremse, die ihren Zweck erfüllt.
Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, ein anderes Publikum
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das Kontingent an Verkaufspunkten ist für einen digitalen Vergleich eine alte Grösse, erzählt aber, woher das Geschäft kommt.
Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa. Der Unterschied liegt im Gebiet. Ein Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in den sechs genannten Kantonen möglich. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport nicht teilnehmen – nicht wegen einer Quote, sondern wegen des Wohnsitzes.
Für das Konto gelten Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Struktur ist damit identisch zur Schwester im Osten: ein Deckel auf beiden Seiten des Kontos.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt, wie eine Westschweizer Promotion aussieht: ein Code aus den National-League-Stadien, CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. An 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Wer kein Stadion besucht, bekommt den Code nicht – die Aktion ist an einen physischen Ort gebunden.
Bewertung: Die Romandie-Seite ist die lokalere der beiden. Wer in ihrem Gebiet wohnt, bekommt dieselbe Aufsicht und dasselbe nicht auszahlbare Aktionsguthaben, aber eine Promotion, die über die Stadien läuft und damit an ein Publikum gebunden ist, das ohnehin ins Stadion geht. Für alle anderen ist der Anbieter schlicht nicht zugänglich – und das ist die klarste Grenze im ganzen Vergleich.
20Bet: Bonustiefe ohne Schweizer Anschluss
20Bet gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, und eine Bewilligung, wie sie ein solcher Anbieter im Ausland führt, hat in der Schweiz keine Wirkung. Eine dem Schweizer Recht entsprechende Bewilligung ist nicht belegt.
Was folgt, ist eine Kette von Konsequenzen, die man vor der Anmeldung kennen sollte. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister. Kein Schweizer Rechtsschutz bei einem Streit um eine Auszahlung. Die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert wird – und dass sie innerhalb von Stunden unter neuer Adresse wieder auftaucht. Wer sein Konto dort führt, hat keinen Adressaten in der Schweiz.
Bewertung: Der Anbieter ist im Vergleich der einzige Eintrag, dessen Bemerkenswertestes nicht sein Produkt, sondern seine Stellung ist: Er steht ausserhalb des Systems, das auf dieser Seite alles andere strukturiert. Wer hier anfängt, sollte wissen, dass der Bonus nicht an eine Aufsicht gekoppelt ist, sondern an eine Domain.
BassBet: dasselbe Muster, ohne Schweizer Adressaten
BassBet führt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Die Veranstaltung von Sportwetten in der Schweiz setzt eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz voraus, die nur zwei Veranstaltern erteilt ist. Eine ausländische Bewilligung, die der Anbieter im Ausland führt, entfaltet hier keine Wirkung; eine Schweizer Bewilligung ist nicht belegt.
Für den Wettenden ergibt sich dieselbe Lage wie bei jedem Eintrag dieser Gruppe. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und eine Domain, die jederzeit von der Sperrliste erfasst werden kann. Die Aufsicht nennt für das Wechseln von Domains sogar konkrete Namen; das zeigt, wie flüchtig die Adresse eines solchen Angebots ist.
Bewertung: Hier gibt es nichts zu vergleichen, weil nichts Schweizerisches an der Seite ist. Das ist nicht Verachtung, sondern eine Feststellung zum Rechtsweg: Ein Streit über eine Auszahlung wird nicht in der Schweiz ausgetragen.
Jackbit: Konto ohne Register, Gewinn mit kantonalem Steuerthema
Jackbit ist ein weiterer Anbieter in der Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz besteht nicht, und nur Swisslos und die Loterie Romande verfügen darüber. Die Folge ist die fehlende Verbindung zum eidgenössischen Sperrregister und der fehlende Schweizer Rechtsschutz.
Ein Punkt, der bei dieser Gruppe systematisch übersehen wird, ist die Steuer. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie als steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe – Thurgau tut das. Ein grosser Gewinn auf einer solchen Seite ist damit nicht automatisch der steuerfreie Gewinn, den man bei einem bewilligten Schweizer Angebot hätte.
Bewertung: Die Seite liefert das, was eine Seite ohne Zulassung liefert, aber sie liefert auch das Steuerthema mit. Wer den Gewinn nicht erklären will, sollte die Plattform meiden, nicht den Gewinn.
Interwetten: der Name, der auf der Sperrliste steht
Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung. Sportwetten dürfen in der Schweiz nur von Swisslos und der Loterie Romande veranstaltet werden, und eine ausländische Bewilligung, soweit vorhanden, ändert daran nichts. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht belegt.
Bemerkenswert ist etwas anderes. Die Gespa nennt Interwetten ausdrücklich im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping, also dem Wechsel der Adresse nach einer Blockierung. Ein Anbieter, der auf dieser Liste steht, ist für einen Schweizer Wettenden nicht einfach «im Ausland», sondern aktiv als unzulässig gekennzeichnet.
Bewertung: Die Bewilligungslücke und die Sperrliste treffen hier zusammen – und das ist die einzige Information, die dieser Eintrag im Vergleich wirklich liefert. Wer bei einem gelisteten Anbieter spielt, kennt die Antwort auf die Frage nach seiner rechtlichen Stellung bereits.
1Bet: Bonus ohne Schweizer Sicherung
1Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt das gleiche Grundmuster: Nur zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und eine im Ausland geführte Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht belegt.
Was der Anbieter an Aktionen anbietet, steht ausschliesslich in seinen eigenen Bedingungen. Die Aufsicht muss solche Angebote nicht genehmigen, weil sie kein Schweizer Grossspiel betreffen. Genau hier liegt der Unterschied zur Schweizer Aktion: Beim bewilligten Veranstalter ist jede Gutschrift vorab geprüft, hier nicht.
Bewertung: Wer eine Aktion ohne Schweizer Prüfschritt sucht, findet sie. Wer eine Aktion mit Schweizer Prüfschritt sucht, findet sie nicht hier – und tauscht im Gegenzug die Verbindung zum Sperrregister und den Schweizer Rechtsschutz ein.
Coolzino: die Plattform mit dem Casino-Namen
Coolzino steht wie die übrigen Einträge ohne Schweizer Bewilligung da. Die Veranstaltung von Sportwetten setzt hier eine Bewilligung voraus, die nur Swisslos und die Loterie Romande haben; eine Schweizer Bewilligung ist nicht belegt.
Der Name erinnert daran, dass Sportwetten und Casinospiele zwei verschiedene Bewilligungen sind. Der Geldspielrahmen der Schweiz unterscheidet beides, und eine Erlaubnis für das eine ist keine für das andere. Für den Vergleich heisst das: Wer auf einer solchen Plattform spielt, sollte nicht annehmen, dass der Schweizer Schutzmechanismus für Sportwetten irgendetwas mit dem Cassino-Angebot zu tun hat.
Bewertung: Hier überlappt das Produkt mit einer Domäne, die der Schweizer Gesetzgeber getrennt regelt. Wer das Sortiment vergleichen will, sollte den Sportwettenteil getrennt bewerten – und der steht in der Schweiz ohne Bewilligung und ohne Registeranschluss da.
MyStake: Wechsel der Adresse als Geschäftsmodell
MyStake hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht belegt; nur die beiden einheimischen Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und ausländische Erlaubnisse wirken hier nicht.
Was diese Gruppe eint, ist die Domain-Praxis. Die Aufsicht listet ausländische Domains, Schweizer Telekom-Anbieter blockieren sie per DNS, und die Anbieter erscheinen binnen Stunden unter neuer Adresse. Ein Konto bei einem solchen Anbieter ist damit an eine Adresse gebunden, die selbst nicht stabil ist. Der Bonus verliert nichts von seinem Wert, aber der Zugang kann ohne Vorwarnung unterbrochen werden.
Bewertung: Das ist weniger ein Merkmal des Produkts als eines des Zugangs. Wer weiss, dass die Adresse wechseln kann, plant anders – und wer das nicht weiss, wundert sich eines Tages über eine Seite, die nicht mehr lädt.
WirWetten: deutschsprachige Ansprache, ausländischer Standort
WirWetten führt keine Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht belegt, und die Veranstaltung von Sportwetten in der Schweiz setzt eine solche voraus. Eine im Ausland geführte Erlaubnis hat hier keine Wirkung.
Die deutschsprachige Ansprache ist kein Beleg für einen Schweizer Sitz. Der Schweizer Markt ist für ausländische Anbieter attraktiv und sprachlich einfach zu bedienen – von der Aufsicht gedeckt ist ein Konto dort trotzdem nicht. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Bewertung: Die Sprache und der Wohnsitz sind zwei verschiedene Dinge. Wer verstehen will, ob er den Schweizer Schutz geniesst, muss auf die Bewilligung schauen und nicht auf die Sprache der Seite.
Häufige Fragen zu Wettseiten mit Bonus
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Bonus für Neukunden?
Beide verteilen Aktionsangebote, aber keine Einzahlungsprämien westlicher Art. Bei Sporttip gibt es Quoten- und Profitboosts sowie den Kombiboost, bei Jouez Sport Aktionsguthaben wie die Stadion-Aktion über CHF 10. Alle Gutschriften sind nicht auszahlbar und brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht.
Warum brauchen Gratiswetten und Spielguthaben die Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz verlangt in Art. 75 Abs. 2 für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Der Bund will verhindern, dass Anreize den Markt befeuern, den er gerade begrenzt. 2025 erhielt die Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen, Swisslos deren 8.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
In der Schweiz ist die Gutschrift nicht auszahlbar, das heisst: Sie geht in Wetten auf und wird mit dem Gewinn nicht als Geld ausbezahlt. Bei Sporttip trennt das System Gratisspielguthaben ausdrücklich vom auszahlbaren Spielguthaben. Eine Auszahlung ist damit erst nach Einsätzen möglich, nicht an ihrer Stelle.
Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?
Es bedeutet, dass das Guthaben nur einen Zweck hat: als Einsatz in einer Wette zu dienen. Bei Swisslos zahlt der Veranstalter auszahlbares Spielguthaben aus, Gratisspielguthaben aus Promotionen aber nicht. Bei der Loterie Romande gilt dasselbe. Der Betrag ist also kein Vermögen, sondern eine Frist mit Quote.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet hier keine bewilligten Sportwetten, und eine ausländische Lizenz wirkt in der Schweiz nicht. Es besteht keine Verbindung zum Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt werden, und der Gewinn kann kantonal steuerbar sein.
Welche Bedingungen und Fristen sind bei einem Wettbonus zu prüfen, bevor er angenommen wird?
Die Art der Gutschrift – auszahlbar oder nicht –, die Mindestquote pro Voraussage, die Zahl der nötigen Voraussagen, der Höchsteinsatz, der Gültigkeitszeitraum und die Frage, ob ein Cash-Out die Erhöhung verfallen lässt. Beim Kombiboost kommt das Limit von Einsatz und Gewinnerhöhung hinzu.
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Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»
