Sportwetten online in der Schweiz: warum die Rangliste bei zwei Anbietern endet

Updated Oktober 2026
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Aktuell am 29. Oktober 2026; die Angaben zu Bewilligungen und Veranstaltern wurden gegen die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht, und gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter geprüft.

Drei Sportbälle, ein Fussball, ein Tennisball und ein Basketball, liegen nebeneinander auf einer Holzbank.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Der Zahlungsweg ist der Teil einer Wettseite, den der Betreiber nicht schönreden kann. Werbung ist gestaltbar. Eine Auszahlung auf ein Konto, das auf einen fremden Namen lautet, ist es nicht. In der Schweiz beginnt jede ernsthafte Antwort bei einer einzigen Vorschrift: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto überwiesen, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Krypto gibt es dort nicht. Eine Auszahlung an Dritte gibt es dort nicht.

Diese eine Regel erledigt eine ganze Kategorie von Fragen. Kann ich mein Wettkonto auf den Namen meines Bruders führen und mir den Gewinn auf dessen Konto überweisen lassen? Nein. Kann ich Gewinne in USDT abziehen? Nicht beim bewilligten Veranstalter. Ist das eine Härte? Kaum. Es ist der Grund, warum eine Auszahlung in der Schweiz überhaupt nachvollziehbar ist: Das Geld verlässt das Spielerkonto auf demselben Weg, auf dem es hereingekommen ist, nur mit dem Namen, der beim Hochladen des Ausweises ausgelesen wurde.

Was den Zahlungsweg weiter bestimmt, ist die Bauart des Anbieters. Beim bewilligten Veranstalter läuft alles über den Spielerkontostand, das Wallet. Einzahlung, Wette, Auszahlung — jede Bewegung sitzt auf demselben Konto. Bei den ausländischen Seiten läuft dasselbe über ganz andere Kanäle, und daraus folgen unterschiedliche Fristen, unterschiedliche Grenzen und ein unterschiedliches Mass an Rückgriffsmöglichkeit.

Was hinter einer Einzahlung steht

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Drei Zahlen, die zusammen ein System ergeben: Die Monatsgrenze ist hoch, die Saldogrenze sitzt knapp darunter, und der Mindestbetrag ist der Preis für den Einstieg. Wer CHF 20 nicht auf einmal einzahlen will, wird mit dem Einzahlungsschein auch nicht glücklich.

Als konkrete Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Das ist der Zahlungsweg, den der grösste Teil der Deutschschweizer Wettenden ohnehin schon im Telefon hat — ein Punkt, der selten in Vergleichstabellen steht und in der Praxis mehr wert ist als eine lange Liste exotischer Methoden. Wer kein PostFinance-Konto führt, nutzt den Einzahlungsschein; das ist langsamer, aber es funktioniert.

Ein Wort zum Kredit, weil Leser danach fragen: Ein Kredit an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS nicht zulässig. Beim bewilligten Anbieter wird nicht auf Kredit gewettet. Die Wette kann nur gespielt werden, solange das Wallet sie hergibt. Wer hier die Grenze erreicht, erreicht sie hart — und das ist die Absicht.

Auszahlung: zwei gratis, dann 3 %, dann 5 bis 10 Arbeitstage

Wer Spielguthaben auszahlen will, hat bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal die Möglichkeit, kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen zu lassen. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Das ist die konkreteste Zahlungsregel im ganzen bewilligten Markt, und sie hat einen Haken, den man erst beim zweiten Lesen sieht: Die zwei kostenlosen Auszahlungen gelten nicht pro Kalenderjahr, sondern innerhalb von 365 Tagen. Wer seine Gewinne monatlich abbucht, zahlt ab dem dritten Mal. Wer sie stehen lässt und einmal im Jahr abräumt, zahlt nichts. Die 3 % sind der Preis für Bequemlichkeit — und bei einem Guthaben von CHF 500 sind das CHF 15, also mehr als ein Einzahlungsminimum.

Bei Gewinnen sieht die Sache anders aus, weil Swisslos hier von sich aus tätig wird. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer also CHF 1’200 gewinnt, wartet nicht auf eine manuelle Abwicklung und zahlt auch keine 3 % — der Betrag geht direkt aufs Konto, innerhalb von drei Arbeitstagen. Der Unterschied zwischen den 5 bis 10 Arbeitstagen und den 3 Arbeitstagen liegt genau an dieser Grenze. Es lohnt sich, sie zu kennen.

Eine Eigenheit des Schweizer Systems gehört hierher, weil sie die Auszahlungsentscheidung verändert: Das Konto muss in der Schweiz oder in Liechtenstein geführt werden. Wer grenznah in Deutschland lebt und in der Schweiz arbeitet, aber sein Konto in Konstanz führt, kann sein Guthaben nicht dorthin auszahlen lassen. Wer in die Schweiz zieht und das Konto behält, merkt das erst im Auszahlungsdialog. Die Kontoverbindung ist also nicht nur eine Zahlungsfrage, sondern eine Frage des Wohnsitzes.

Die Rangliste: zwei Veranstalter und acht Namen ohne Bewilligung

Eine Rangliste der Online-Sportwetten-Anbieter für die Schweiz ist eine Liste mit zwei Schweizer Einträgen und einer Reihe ausländischer Namen. Das ist keine Schwäche der Rangliste, sondern ihr Befund. Wer sie als Liste gleichwertiger Optionen liest, liest sie falsch. Die zwei Bewilligungen sind der Rahmen, alles darunter ist das, was Spielende aus der Schweiz tatsächlich antreffen.

Die Tabelle ordnet ein, statt zu empfehlen. Sie zeigt pro Anbieter, worauf die Bewilligung beruht — oder dass keine besteht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
MrXbet Keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetPanda Keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Cloudbet Keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Duelbits Keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betscore Keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HighFlyBet Keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet Keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
IviBet Keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte der berichteten Bewilligung ist bei acht von zehn Zeilen ohne Inhalt — und das ist der eigentliche Punkt der Tabelle. Eine ausländische Bewilligung, gleich ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sie erscheint hier nicht als Schweizer Bewilligung, weil sie keine ist. Wer zum ersten Mal über eine solche Seite stolpert, sieht eine Lizenznummer im Fussbereich und hält sie für eine Zulassung. Sie ist keine.

Die zwei Zeilen oben sind die einzigen, in denen eine Bewilligung einen Schweizer Spieler überhaupt betrifft. Die beiden teilen den Markt geografisch: Swisslos für die Deutschschweizer Kantone sowie für den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Zwei Gebiete, zwei Anbieter, und innerhalb des Gebiets jeweils keine Wahl. Wer in Zürich ein Konto eröffnen will, kommt zur Loterie Romande nicht durch, und umgekehrt. Wer umzieht, wechselt die Veranstalterin — nicht durch eine Entscheidung, sondern durch den Wohnsitz.

Grundlagen: wie eine Sportwette funktioniert und wer daran verdient

Bevor die Rangliste überhaupt Sinn ergibt, muss eine Frage geklärt sein, die im Marketing nie vorkommt: Was bedeutet eine Quote? Eine Quote verrät zwei Dinge — den möglichen Rückfluss und den eingebauten Anteil, den der Veranstalter behält. Der zweite Punkt ist der wichtigere, und er steht nirgends gross auf der Seite.

Ein leerer Wettschein aus Papier und ein Kugelschreiber liegen auf einer hölzernen Theke im Nachmittagslicht.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungen übereinander — erst auf Rappen, dann auf Fünf-Rappen-Schritte. Ein rechnerischer Gewinn von CHF 112.07 landet deshalb nicht als CHF 112.07 auf dem Konto, sondern als CHF 112.05. Deshalb verschluckt die zweite Rundung bei jeder einzelnen Wette ein paar Rappen.

Was die Quoten selbst betrifft, ist der Markt ein geschlossener Katalog. Wetten sind nur auf Sportereignisse erlaubt — auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Der zulässige Radius steht in einer Liste der Gespa mit den autorisierten Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; niemals Wetten auf Trainingsläufe. In der Liste stehen keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Wer von einem Buchmacher mit einer schönen Auswahl an Spezialmärkten träumt, findet sie beim bewilligten Anbieter nicht, weil der Katalog nicht von ihm stammt.

Ein Detail, das regelmässig für Streit sorgt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Kombiwetten-Spieler verliert in diesem Fall also nicht seinen Einsatz für die abgesagte Voraussage, aber er verliert den Multiplikator, den er sich von ihr versprochen hat.

Die Marge: was der Veranstalter von jedem Franken behält

Kein Anbieter der Welt arbeitet zum Selbstkostenpreis, und der bewilligte Schweizer Anbieter ist hier keine Ausnahme. Die zwei Zahlen, die eine Quote ausmachen, sind der Quotenschlüssel und die Marge — der Quotenschlüssel ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, und die Marge ist 100 % minus diesem Anteil. Das ist ein Marktbegriff, kein Gesetz; die Rechnung ist überall dieselbe.

Für einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 — ausdrücklich ein Rechenbeispiel, kein zitierter Kurs — sieht die Rechnung so aus: 1 geteilt durch 1.90 ergibt 0.5263, und zweimal 0.5263 sind 1.0526. Der Quotenschlüssel liegt also bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %.

Diese 5 % sind kein Naturgesetz, sondern eine Bandbreite, und die Bandbreite hängt an einer Bedingung, die man leicht übersieht: Sie gilt für einen Markt mit zwei gleich teuren Ausgängen. Verteilt derselbe Buchmacher seine Quote ungleich, steigt die Marge. Nimmt man statt 1.90/1.90 ein Verhältnis von 1.95/1.85, wandert die Summe der Kehrwerte auf 1.0536 und die Marge auf 5.4 %. Bei Quoten aus einer Drei-Weg-Wette mit einem klaren Favoriten fällt sie oft tiefer aus, weil der Favorit die Aufmerksamkeit trägt. Die praktische Konsequenz für den Spielenden heisst nicht, dass Handicap- oder Kombinationsmärkte dieselbe Marge tragen — über die Marge dieser Märkte sagt das Zwei-Weg-Beispiel nichts aus.

Ein Vergleich mit anderen Ländern ist auf dieser Seite nicht möglich, weil es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt und nicht mehr geben darf. Wer vor dem Klick auf eine Wette wissen will, wie teuer ein Markt ist, rechnet die Kehrwerte der angebotenen Quoten zusammen. Das dauert zwanzig Sekunden und liefert eine belastbare Zahl.

Rechtslage: wie die Schweizer Bewilligung entsteht und was sie ausschliesst

Die Rechtslage ist kurz, weil sie geschlossen ist. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit 1.1.2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK: Diese Aufsichtsbehörde betreut nur Casinos. Wer auf der Suche nach der zuständigen Stelle im Umfeld der Casinoregulierung landet, ist im falschen Verfahren.

Die Fassade eines Steingebäudes mit Säulen an einem ruhigen Platz im Morgenlicht, ohne Menschen davor.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile — eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Der entscheidende Satz folgt daraus: Eine Bewilligung aus einem anderen Land nützt hier nichts. Wer auf einer ausländischen Wettseite eine Registernummer findet, hat nicht eine Schweizer Zulassung gefunden, sondern ein Dokument, das vor Schweizer Behörden keine Wirkung entfaltet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Liste zusätzlicher Bewilligungsinhaber — nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer eine solche Liste sucht, sucht etwas, das nicht existiert.

Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., im Vorjahr CHF 122 Mio. Die Sportwetten trugen also einen erheblichen Teil des Reingewinns, und ihr Beitrag ist innerhalb eines Jahres um CHF 13 Mio. gesunken. Wer Sporttip als einen Kanal zur Sportfinanzierung versteht, hat den Mechanismus verstanden — die Entwicklung dieses Beitrags ist ein zweiter Gedanke, den der Spielende nicht steuert.

Das Gebiet entscheidet, nicht die Vorliebe

Der eine Punkt, an dem die Bewilligung für den Spielenden unmittelbar spürbar wird, ist die Wohnsitzregel. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Das Vertragsgebiet sind die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf wohnt, fällt nicht darunter; wer in Genf wohnt, findet die Loterie Romande mit Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Prüfung gegen Adress-Datenbanken ist der Punkt, an dem die Wohnsitzregel scharf wird. Es geht nicht um eine Selbstdeklaration beim Anklicken eines Kästchens. Der Ausweis wird hochgeladen, die Adresse wird gegengeprüft. Wer meint, mit der Adresse eines Verwandten im Vertragsgebiet ein Konto eröffnen zu können, unterschätzt den Aufwand, den der Veranstalter betreibt. Und wer aus dem Ausland zu Sporttip will, kommt nicht durch: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet ist Bedingung, nicht Empfehlung. Das nur einmalige Registrierungsrecht pro Person macht das bei einem Umzug innerhalb desselben Gebiets nicht einfacher, aber auch nicht unmöglich — es verhindert das Nebeneinander mehrerer Konten.

Was auf der Sperrliste steht

Weil es so wenige bewilligte Angebote gibt, ist die Sperrliste das zweite Gesicht derselben Regelung. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend.

Wer eine gesperrte Seite ansteuert, erhält von seinem Anbieter eine Fehlermeldung. Das ist die eine Hälfte. Die andere: Eine Domain, die noch nicht auf der Liste steht, ist nicht dadurch erlaubt, dass sie fehlt. Ein ausländischer Anbieter, der heute aus der Schweiz erreichbar ist, kann morgen blockiert sein. Wer dort sein Guthaben stehen lässt, kann es nicht abziehen, weil eine Fehlermeldung kein Konto öffnet. Der Zugriff auf das Geld hängt nicht am Spielenden, sondern an einer Liste, die ein anderer führt.

Was bei ausländischen Angeboten fehlt

Acht der zehn Anbieter in dieser Rangliste stehen ohne Schweizer Bewilligung. Bei ihnen fehlen drei Dinge auf einmal, und sie hängen zusammen:

Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Wer eine solche Seite nutzt, macht sich nicht strafbar — das Bundesamt für Justiz ist hier eindeutig. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die richtige Folgerung daraus ist keine Panikmache: Sie lautet, dass bei einem ausländischen Anbieter keine Instanz da ist, die für die Auszahlung einsteht — wer nicht zu den wenigen gehört, die das Glück kennen, steigt im Fall des Falls mit leeren Händen aus.

Ein häufiges Missverständnis, das ich klar widerlege: Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartengesellschaften Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Wenn jemand sagt, er habe sein Konto nicht aufladen können, weil das Kreditinstitut gesperrt habe, ist die Ursache eine andere.

Was bei einem Umzug offen bleibt, ist nicht die Bewilligung, sondern die Servicelücke. Wer in Genf wohnt, hat eine Veranstalterin, wer in Zürich wohnt, eine andere — und wer pendelt, merkt, dass die Grenze nicht entlang der Gemeinden verläuft, sondern entlang der Kantone.

Selbst gesetzt heisst nicht selbst gewählt

Die Schutzregeln im Schweizer Wettrecht sind an einer ungewöhnlichen Stelle pointiert: Der Staat setzt nicht die Zahl, er setzt die Pflicht, dass der Spielende die Zahl setzt. Der Organisator muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Die Grenze kommt vom Kontoinhaber, nicht aus einer Verordnung.

Die Limiten beim grössten Anbieter

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Dass die Erhöhung erst nach 72 Stunden greift, ist der wirksame Teil der Regel: Wer im Ärger nach einer verlorenen Kombiwette die Limite hochsetzen will, kommt nicht durch. Ein Sprung von drei Tagen ist nichts gegen die Ungeduld eines schlechten Abends. Das Gesetz verlangt eine Wartefrist von 24 Stunden (Art. 87 VGS); Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die schärfere Zahl steht also nicht im Gesetz, sondern im Vertrag.

Die Altersstaffelung ist die zweite interessante Stelle. Unter 21 Jahren gilt eine Oberlimite von CHF 1’000 — für 1, 7 und 30 Tage, wohlgemerkt. Das ist keine Bagatelle für einen Studierenden mit einem Teilzeitjob. Andererseits: Wer mit CHF 1’000 im Monat nicht auskommt, hat ein Verlustproblem und nicht ein Limitenproblem.

Eine dritte Limite betrifft nicht den Verlust, sondern den Einsatz: Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Zehnfache-Sprung zwischen Kombinations- und Systemwette ist gross genug, dass viele Systemwetten-Spieler ihn nicht kennen. Wer eine Systemwette mit hohem Einsatz plant, sollte im Wettprogramm nachsehen, welche Grenze gerade gilt. Ein hoher Einsatz, der abgelehnt wird, ist ärgerlicher als eine vorher bekannte Zahl.

In diesem Abschnitt gehört eine Feststellung hin, die in keine Vergleichstabelle passt: Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche feste Einzahlungsgrenze. Eine Limite, die nur beim Freispielen einer Gratiswette greift, ist keine allgemeine Einsatzgrenze für das Konto.

Die Spielsperre und das Register

Die stärkere Sperre ist die, die nicht der Spielende zieht, sondern die Behörde einträgt. Von Spielsperren sind überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen erfasst, und die Sperre wird in einem gemeinsamen Register eingetragen (Art. 80–82 BGS). Bei Swisslos lässt sich der Zugang zusätzlich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Reichweite dieser Sperre ist der eigentliche Punkt: Sie überschreitet die Grenze zwischen Sportwette und Casino, und sie gilt über die Landesgrenze nach Liechtenstein hinaus. Wer einmal in diesem Register steht, ist nicht nur bei einer Wettplattform gesperrt, sondern im ganzen vergleichbaren Glücksspielangebot. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die kälteste Regel im ganzen Regelwerk, und sie ist bewusst so.

Die Minderjährigenfrage ist der wunde Punkt. Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, wer unter 18 ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Online funktioniert das über die Registrierung. An den Verkaufsstellen funktioniert es schlechter: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, und an Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstellen als strenges Kontrollnetz darstellt, erzählt eine Geschichte, die die Prüfung widerlegt. Fast jede zweite Testwette ging durch.

Wo es Hilfe gibt

Diese Passage bleibt nüchtern, weil sie kein Thema für Pointen ist. Wer merkt, dass die Verlustlimite zum zweiten Mal in einem Monat ausgeschöpft ist, sollte die Spielsperre ziehen, bevor die nächste Erhöhung fällig wäre — sie greift nach 72 Stunden, nicht heute Abend. Wer eine unbefristete Spielsperre eintragen lässt, sperrt sich auch für Casinos und auch in Liechtenstein, und die Aufhebung ist erst nach drei Monaten und mit einer Fachstelle möglich. Wer Beratung sucht, wendet sich an eine Suchtberatungsstelle oder an die kantonale Stelle; wer glaubt, in Steuerfragen betroffen zu sein, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Das sind die Stellen, die zuständig sind, und es gibt in der Schweiz keinen Grund, sich für diese Anfrage zu schämen.

Bonus: was die Bewilligung übrig lässt

Gratiswetten sind der Punkt, an dem die Schweizer Regulierung am stärksten vom internationalen Markt abweicht. Wer aus einem anderen Land auf der Suche nach einem Bonus ohne Einzahlung ist, wird in der Schweiz nicht fündig — und der Grund ist keine Marktlage, sondern eine Bewilligungspflicht.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind 32 Zustimmungen für den gesamten Schweizer Sportwetten- und Lotteriemarkt in einem Jahr. Wer eine Vergleichsseite mit Dutzenden Bonusangeboten für die Schweiz sieht, sieht keine Schweizer Angebote. Und: Eine Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Genau deshalb beschreibt diese Seite die Angebote und bewirbt sie nicht.

Wie die Boni bei den bewilligten Anbietern tatsächlich aussehen, steht in deren eigenen Bedingungen. Ein paar Linien daraus sind für das Verständnis wichtig.

Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffelung ist steil; fünfzehn Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 zu treffen, ist für die meisten Spielenden kein realistischer Plan. Der Bonus sieht auf dem Papier gross aus, weil die oberste Stufe gross aussieht.

Quotenboosts gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Satz sollte jedem bewusst sein, der einen Boost annimmt und während des Spiels aussteigen will: Die Erhöhung verschwindet, sobald die Wette vorzeitig abgerechnet wird.

Der Cash-Out selbst ist ein gutes Beispiel dafür, was ein Bonus in der Praxis wert ist. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Diese Punkte erklären zusammen, warum Cash-Out kein Ersatz für eine Wette ist. Wer vorzeitig aussteigt, verkauft seinen Anteil unter dem möglichen Gewinn — der Abstand ist der Preis für die Sicherheit. Und wer seinen Boost mit dem Cash-Out kombiniert, verliert die Erhöhung.

Was die Boni der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung betrifft, hält sich dieser Vergleich bewusst zurück. Wer eine solche Seite prüft, liest die Bonusbedingungen selbst — und zwar die Passage zur Umsatzbedingung, nicht die Zahl, die in der Werbung steht. Moderne Bedingungen stehen oft in einem eigenen Dokument.

Woran ein Bonus scheitert

Die entscheidenden Kosten eines Bonus stecken in drei Zeilen der Bedingungen, und keine davon steht in der Werbung. Die erste ist der Umsatz: Wie oft muss der Bonusbetrag oder Bonus plus Einzahlung umgesetzt werden? Die zweite ist die Mindestquote, ab der eine Wette überhaupt als einsatzfähig zählt — Wetten darunter zählen nicht, und wer das übersieht, setzt Umsatz mit Wetten, die niemand mitzählt. Die dritte ist die Frist: Ein Bonus, der in 30 Tagen umgesetzt sein muss, verlangt eine bestimmte Zahl von Wetten in bestimmter Zeit.

Ein Konto mit kleinem Guthaben und einer kurzen Frist ist der klassische Fall, in dem ein Bonus unerreichbar bleibt, obwohl er gross aussieht. Wer nur CHF 10 pro Wette setzt und einen Umsatz von mehreren tausend Franken zu erfüllen hat, bräuchte Hunderte Wetten — das ist kein Angebot, das ist ein Beschäftigungsprogramm mit ungewissem Ausgang. Wer wiederum regelmässig grössere Beträge setzt und eine Vorliebe für Einzelwetten auf Favoriten mit tiefen Quoten hat, füllt die Mindestquote nicht. Was hier hilft, ist keine Rechnung im Kopf, sondern ein Blick in die Bedingungen, bevor die erste Wette gesetzt ist.

Die Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge folgt der Rangliste und der Bewilligung. Zuerst die beiden bewilligten Veranstalter, danach die acht Namen ohne Schweizer Bewilligung.

Swisslos Sporttip (Bewilligung Schweiz) (Bewilligung Schweiz)

Sporttip ist der Veranstalter für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, betrieben von SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Wette läuft unter dem Namen Sporttip. Wenn es in der Schweiz so etwas wie einen Standard gibt, ist es dieser: Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird — wer live wettet, muss nicht zusehen, aber die Wette läuft trotzdem. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das Rückabwicklungsrecht ist eng gefasst, und es trifft den Live-Wettenden genau in der Sekunde, in der er sich besonders sicher fühlt. Wer nach dem Tor auf das Tor wettet, erhält Quote 1.00, und niemand wird ihn trösten.

Die reguläre Spielzeit ist ein weiterer Punkt, an dem Wetten scheitern. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten im Fussball — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer in der 88. Minute auf den Aussenseiter setzt, sollte wissen, dass die Nachspielzeit dazugehört und das Elfmeterschiessen nicht.

Zur Auszahlung: Die zwei kostenlosen Überweisungen innerhalb von 365 Tagen, danach bis zu 3 % Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gewinne bis CHF 1’000 automatisch ins Wallet und darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Konto. Wer CHF 1’001 gewinnt, fällt in die zweite Kategorie und bekommt sein Geld schneller aufs Bankkonto als jemand, der CHF 800 abbucht — so seltsam die Grenze aussieht, so klar ist sie geregelt.

Das Urteil: Wer in der Deutschschweiz wohnt und eine Wette platzieren will, hat hier eine Veranstalterin mit vollständiger Schweizer Aufsicht, geprüfter Identität und einem Wechsel an Limiten, den man kennt — und die eigentliche Reibung sitzt nicht im Produkt, sondern in der Kontoführung. Wer sein Schweizer Bankkonto aufgibt oder keines führt, merkt, dass eine Auszahlung in eine Kontobeziehung führt, die man erst schliessen müsste.

Loterie Romande Jouez Sport (Bewilligung Schweiz) (Bewilligung Schweiz)

Jouez Sport ist das Gegenstück für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, veranstaltet von der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf oder Lausanne ein Konto eröffnen will, kommt hier zur Veranstalterin, deren Vertragsgebiet diesen Wohnsitz umfasst.

Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Sporttip: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, beaufsichtigt von der Gespa. Vom Produkt her unterscheidet sich Jouez Sport von Sporttip vor allem in der Grösse des Netzwerks. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sind der sichtbarste Teil dieser Organisation; die Loterie Romande ist vor allem im Publikum der Kantone verankert, die zu ihr gehören.

Über Limiten, Quoten, Cash-Out und Zahlungswege von Jouez Sport sagen die Karten, die für diese Zusammenstellung vorliegen, nichts aus, und ich erfinde sie nicht. Wer diese Werte braucht, liest sie in den Teilnahmebedingungen der Loterie Romande oder im Wettprogramm von Jouez Sport nach. Für einen Vergleich der beiden Schweizer Angebote bleibt das eine Lücke, die sich nicht wegschreiben lässt.

Das Urteil: Jouez Sport ist die Veranstalterin für die sechs Westschweizer Kantone, und wer dort wohnt, hat innerhalb des Bewilligungsrahmens keine Alternative — diese Feststellung ist die einzige, die hier wirklich trägt. Wer sich für Jouez Sport interessiert und die Bedingungen nicht kennt, findet sie in den eigenen Unterlagen des Veranstalters.

MrXbet (ohne Schweizer Bewilligung) (ohne Schweizer Bewilligung)

MrXbet steht ohne Schweizer Bewilligung da. Eine Schweizer Genehmigung fehlt, und die berichtete Bewilligung des Anbieters lässt sich nicht feststellen — was in der Schweiz ohnehin keine Wirkung hätte (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Urteil: Weil die Bewilligungslage des Anbieters offen ist und die Verbindung zum Schweizer Regime fehlt, ist die einzige belastbare Aussage, die sich über ihn treffen lässt, dass er ausserhalb dieses Rahmens liegt.

BetPanda (ohne Schweizer Bewilligung) (ohne Schweizer Bewilligung)

Bei BetPanda fehlt eine Schweizer Bewilligung, und die berichtete Bewilligung lässt sich nicht feststellen; in der Schweiz hätte sie keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wie bei den anderen ausländischen Namen gilt: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine Domain, die auf der Sperrliste landen kann.

Urteil: Der Konto-Zugang hängt an einer Domain, die heute erreichbar und morgen blockiert sein kann. Genau dieses Risiko trägt der Anbieter nicht; der es trägt, ist der Spielende.

Cloudbet (ohne Schweizer Bewilligung) (ohne Schweizer Bewilligung)

Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung; die berichtete Bewilligung ist nicht feststellbar und hätte in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Es gibt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Liste der Gespa kommen.

Urteil: Was bei einer Auszahlung passiert, hängt hier zum grossen Teil von einer Rechtsordnung ab, gegen die der Spielende in der Schweiz nicht vorgehen kann. Wer das für akzeptabel hält, sollte sich den Anbieter ansehen; wer wissen will, wem er sein Geld anvertraut, erfährt es hier nicht.

Duelbits (ohne Schweizer Bewilligung) (ohne Schweizer Bewilligung)

Duelbits ist einer der acht Namen ohne Schweizer Bewilligung. Die berichtete Bewilligung ist nicht feststellbar und hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.

Urteil: Der Anbieter braucht keine Schweizer Bewilligung, weil er sich nicht an Schweizer Recht hält — nur dass der Spielende, der sich an ihn bindet, auch den Schweizer Schutz verliert. Die Schweizer Aufsicht würde im Streitfall nicht für ihn sprechen.

Betscore (ohne Schweizer Bewilligung) (ohne Schweizer Bewilligung)

Bei Betscore fehlt eine Schweizer Bewilligung; die berichtete Bewilligung lässt sich nicht feststellen und hätte keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt werden kann.

Urteil: Ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung verliert seinen Wert mit jedem weiteren Monat, den die Domain unerreichbar ist — und wer sein Guthaben dort stehen lässt, wartet auf eine Auszahlung, die kein Schweizer Gericht durchsetzt.

HighFlyBet (ohne Schweizer Bewilligung) (ohne Schweizer Bewilligung)

HighFlyBet steht ohne Schweizer Bewilligung da, die berichtete Bewilligung ist nicht feststellbar. Wie bei den anderen gilt: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.

Urteil: Der Name klingt nach grossem Versprechen, aber der einzige belastbare Umstand ist die Abwesenheit einer Schweizer Bewilligung. Genau hier kommt die Schweizer Regulierung ins Spiel: Eine ausländische Genehmigung hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), egal welches Land sie ausgestellt hat.

Boomerang Bet (ohne Schweizer Bewilligung) (ohne Schweizer Bewilligung)

Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung; die berichtete Bewilligung lässt sich nicht feststellen und hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Nicht am Schweizer Sperrregister angebunden, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.

Urteil: Kein Schweizer Veranstalter wird einem Spielenden, der dort sein Guthaben verliert, zur Seite springen — die Schweizer Instanzen sind für dieses Angebot nicht zuständig, und kein Rechtsweg in der Schweiz führt dorthin.

IviBet (ohne Schweizer Bewilligung) (ohne Schweizer Bewilligung)

IviBet ist der zehnte Name in der Rangliste, ohne Schweizer Bewilligung, mit einer berichteten Bewilligung, die nicht feststellbar ist und in der Schweiz keine Kraft hätte (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.

Urteil: Was für die anderen sieben ausländischen Namen gilt, gilt hier ohne Abstriche — und der Zusatz, dass ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung keine Veranstalterin im Sinne des Schweizer Rechts ist. Wer bei ihm spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Systems, mit allen Folgen für Auszahlung und Rechtsschutz.

Was von all dem hängen bleibt

Zwei Anbieter, zwei Gebiete, ein Gesetz, das die Zahl der Veranstalter deckelt — das ist die Schweizer Antwort auf die Frage nach den Online-Sportwetten. Der Zahlungsweg macht sie sichtbar: Die zwei kostenlosen Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen, die 3 % ab der dritten, die 5 bis 10 Arbeitstage bei einer Überweisung und die 3 Arbeitstage, wenn der Gewinn über CHF 1’000 liegt, sind das Ergebnis eines Systems, das nachvollziehbar bleiben will, und nicht einer Marketingabteilung, die eine Zielgruppe sucht.

Die Marge von rund 5 % in einem Zwei-Weg-Markt mit gleich teuren Ausgängen ist der Preis des Produkts. Das ist keine Intransparenz, es ist der Quotenschlüssel, der den Rückzahlungsanteil auf rund 95 % setzt. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Quote anders. Die grosse Verliererseite in diesem Vergleich sind nicht die acht Namen ohne Schweizer Bewilligung, sondern die Erwartung, dass eine Schweizer Rangliste eine Wahl zwischen gleichwertigen Optionen liefert. Diese Erwartung kann die Aufsicht nicht erfüllen, und sie will es auch nicht.

Wer in der Schweiz wettet, sollte die Limiten kennen, die 72 Stunden bis zur Erhöhung, die Spielsperre im Register und die Zahlungsregeln. Wer das getan hat, hat mehr getan als die meisten. Und wer das Gefühl hat, die Limite reiche nicht — genau dann ist die Spielsperre nicht die Strafe, sondern das Angebot.

Häufige Fragen

Wie funktioniert eine Online-Sportwette, und wie entsteht eine Quote?

Der Veranstalter bewertet die Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs und leitet daraus eine Zahl ab. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird auf 5 Rappen abgerundet. In der Quote steckt bereits die Marge: Sie ist der Anteil, den der Veranstalter über den Quotenschlüssel einbehält. Die Quote selbst legt keinen Ausgang fest.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten?

Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa. Weitergehende Bewilligungen gibt es nicht, und eine ausländische Genehmigung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Was bedeutet die Marge eines Anbieters für die Auszahlung?

Die Marge ist der Anteil des Einsatzes, den der Veranstalter unabhängig vom Ausgang behält. Sie ergibt sich aus der Summe der Kehrwerte der Quoten: Bei einem Beispielmarkt mit 1.90 auf beide Ausgänge liegt der Quotenschlüssel bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %. Ungleich verteilte Quoten heben sie an, tiefe Favoritenquoten senken sie.

Welche Boni und Gratiswetten sind bei den bewilligten Veranstaltern zulässig?

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bedingungen, Limiten und Fristen stehen in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters und unterscheiden sich.

Welche Rolle spielt der Zahlungsweg bei der Auszahlung?

Gewinne werden nur auf ein Konto überwiesen, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es nicht. Swisslos überweist zweimal in 365 Tagen kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; diese Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, Gewinne über CHF 1’000 gehen innert 3 Arbeitstagen aufs Konto.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»