Mit Systemwetten Geld verdienen: Was hinter den Reihen steckt
Wer zum ersten Mal eine Systemwette auf dem Wettschein sieht, hält sie meist für eine Kombiwette mit eingebauter Versicherung. Das ist sie nicht. Sie ist eine ganze Sammlung von Kombiwetten, die aus derselben Auswahl gebildet werden – und die kostet auch so viel.

*Stand: 29. Oktober 2026. Bewilligungen und Veranstalterangaben abgeglichen mit der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht, und den veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter.*
In der Schweiz gibt es für Sportwetten nur zwei Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer «mit Systemwetten Geld verdienen» sucht, landet damit zwangsläufig bei einem von beiden – oder bei einem ausländischen Anbieter, der gar keine Schweizer Bewilligung hat. Alle drei Wege stehen im Folgenden nebeneinander, mit ihren Bedingungen und ihren Preisen. Nur einer davon bringt Schweizer Rechtsschutz mit.
Wie eine Systemwette aufgebaut ist: der Aufbau
Anschaulicher lässt sich das an einem Zahlenbeispiel zeigen. Der Name einer Systemwette sagt zwei Dinge: wie viele Tipps abgegeben werden und wie viele davon richtig sein müssen, damit die Wette überhaupt etwas zahlt. «3 aus 5» heisst also: fünf Voraussagen, und aus ihnen werden alle Dreiergruppen gebildet, die möglich sind.

Aus fünf Tipps lassen sich genau zehn Dreiergruppen bilden. Wer eine solche Wette mit 2 € je Reihe spielt, setzt 20 € – und nicht 2 €. Das ist der erste Punkt, an dem die Vorstellung von der günstigen Absicherung kippt: Der Einsatz multipliziert sich mit der Zahl der Reihen, nicht mit der Zahl der Tipps. Bei 4 aus 6 sind es 15 Reihen, bei 4 aus 7 bereits 35, bei 5 aus 8 sind es 56. Die Tabelle der Systemwetten zeigt genau das: Reihen wachsen schneller, als die meisten erwarten.
Und die Kehrseite derselben Konstruktion: Bei «3 aus 5» ist die Wette verloren, sobald höchstens zwei Tipps richtig sind. Nicht «reduziert», nicht «teilweise zurückgezahlt» – verloren. Die Versicherung, die der Name verspricht, beginnt erst bei drei Treffern.
Jede Reihe einer Systemwette ist eine eigene Kombiwette. Ihre Quote ist das Produkt der Einzelquoten, so wie das Gesetz der Sporttip-Bedingungen es für jede Kombination festhält: Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Wer fünf Voraussagen zu je 2.00 kombiniert, kommt auf eine Reihe mit Quote 8.00 – und zehnmal auf denselben Rechenweg. Der Gewinn der Wette ist die Summe über alle Reihen, die gewonnen haben. Diejenigen, in denen ein falscher Tipp steckt, zählen null.
Die Bank: wenn eine Auswahl stehen muss
Es gibt keinen Systemwettentyp, bei dem eine Auswahl beliebig fehlen darf. Die fest gesetzte Auswahl – in der Wettsprache die Bank – ist keine eigene Wettart, sondern eine Setzgewohnheit: Man nimmt eine oder zwei Voraussagen heraus, von denen man am überzeugtesten ist, und bildet die Systemreihen so, dass sie in jeder Reihe vorkommen. Das ändert die Rechnung: Die Zahl der Reihen richtet sich dann nur noch nach den restlichen Tipps.
Die Bank ist die ehrlichste Antwort auf ein Problem, das jede Systemwette hat. Sie verschiebt die Auswahl der Tipps nach vorn, wo der Spielende noch Einfluss hat, statt den Ausgleich nach hinten zu verlegen, wo nur noch zugeschaut wird. Verloren ist die Wette trotzdem, sobald die Bank kippt – und dann hilft kein System.
Das System selbst kennt übrigens keine Bedingungen für die Quoten der Auswahl. Swisslos und Loterie Romande wenden ihre Quotenschwellen auf Kombi- und Systemwetten an: Bei Jouez Sport muss die Gesamtquote einer Kombi mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Eine gewonnene Wette mit einer Quote von 1.10 zahlt also das 1,1-Fache des Einsatzes zurück, nicht das Doppelte. Wer eine Systemwette aus lauter Favoriten baut, spielt damit rechnerisch gegen sich selbst.
Was die Marge aus einer Systemwette macht
Hier steht der Rechenweg, der die ganze Gattung erklärt. Der Quotenschlüssel oder die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt an seine Wetter zurückzahlt. Bei zwei Ausgängen mit den Quoten 1.90 und 1.90 – ein illustratives Beispiel, kein notierter Preis – gilt 1 ÷ 1,90 = 0,5263 für jede Seite, zusammen 1,0526. Der Auszahlungsquotient liegt damit bei rund 95,0 %, die Marge des Veranstalters bei rund 5 %.
Die Marge ist nicht der Skandal; sie ist das Geschäftsmodell. Der entscheidende Punkt für eine Systemwette ist, wie oft sie fällig wird. Eine einzelne Kombiwette trägt die Marge einmal. Eine Systemwette mit zehn Reihen trägt sie in jeder Reihe – und jede Reihe ist ein vollständiger Durchgang durch dieselbe Marge. Bei vier Ausgängen im Quotenschlüssel liegt eine Zweierkombi schon bei rund 90,2 % Auszahlung, eine Dreierkombi bei rund 85,7 %. Die Marge wird also nicht addiert; sie potenziert sich über die Zahl der Legs einer Reihe. Die Anzahl der Reihen einer Systemwette ändert diesen Satz pro Reihe nicht. Sie multipliziert nur den Betrag, auf den er angewendet wird.
Genau hier liegt der Unterschied zwischen einer Kombiwette und einer Systemwette, und er ist leiser, als er klingt. Eine Kombiwette mit drei Legs hat einen Verlustmechanismus: ein falscher Tipp, alles weg. Die Systemwette aus denselben drei Legs in vier Dreierreihen – kann das überhaupt sein? Nein, aus drei Tipps lässt sich nur eine Dreierreihe bilden. Aus fünf Tipps, «3 aus 5», sind es zehn. Die Flexibilität ist also nicht gratis. Sie wird mit Einsatz bezahlt, und dieser Einsatz durchläuft die Marge nicht einmal, sondern in jedem möglichen Gewinnfall neu.
Was ein System in dieser Rechnung niemals kann: Die Marge streuen. Sie verteilt das Ergebnis auf mehr Reihen, sie verschiebt es nicht zu Gunsten des Spielers. Eine Systemwette verbessert die Trefferquote der Tipps nicht um einen einzigen Prozentpunkt. Wenn die zugrunde liegenden Voraussagen keinen Vorteil tragen, trägt das System ihn auch nicht – es verpackt nur die Verteilung anders.
Die Reihen im Blick: Kosten, Auszahlung und ein Vergleich der Wege
Die Frage, die diesen Abschnitt trägt, ist nicht «wie viele Gewinne gibt es», sondern «was kostet ein Fünf-Tipps-System im Vergleich zu dem, was es zurückbringt». Der Systemwetten-Rechner, den die Spielenden im Netz am häufigsten suchen, beantwortet exakt das: Gesamteinsatz und Gewinn pro Reihe.
Wie ein Gewinn zustande kommt, ist bei Sporttip bis auf den letzten Rappen geregelt. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer den Gewinn selbst nachrechnet und ein paar Rappen Differenz findet, hat den Rechenweg entweder nicht in dieser Reihenfolge angewendet oder die Gesamtquote falsch multipliziert.
Die Beitragslogik der Systemwetten-Tabelle, einmal in Worten: Zehn Reihen zu 2 € ergeben 20 € Einsatz. Trifft nur ein Tipp, ist nichts gewonnen. Treffen drei Tipps, zahlen genau die eine Reihe, in der diese drei liegen – die anderen neun sind wertlos. Treffen vier Tipps, zahlen die vier Dreierreihen, die sich aus diesen vier Tipps bilden lassen. Bei fünf Treffern zahlen alle zehn. Der Sprung von drei auf vier richtige Tipps verdoppelt die Zahl der zahlenden Reihen also nicht linear; er folgt der Zahl der möglichen Teilmengen, und die wächst zuerst langsam und dann immer steiler.
Was ein System in der Praxis bedeutet, lässt sich an einem einzigen Satz festmachen: Es verschiebt den Verlust von «alles oder nichts» zu «viel oder fast nichts». Wer eine Systemwette mit drei aus fünf spielt und vier Tipps richtig hat, hat gewonnen und trotzdem die Hälfte des Einsatzes auf Reihen gesetzt, die nichts einbringen – vier gezahlte Reihen von zehn. Genau das ist der Preis, den die Flexibilität kostet.
Der Vergleich der Wege in der Schweiz
Die Tabelle ordnet die Wege nach ihrer Schweizer Bewilligungslage, weil das die einzige Eigenschaft ist, die den Schweizer Spieler direkt betrifft. Nur die ersten beiden Einträge führen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele – und nur dort gelten Limiten, Sperrregister, Einzahlungsregeln und ein Schweizer Rechtsweg.
| Anbieter | Bewilligung nach Schweizer Recht | Veranstalter beziehungsweise gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Sporttip (Swisslos) | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Swisslos, Genossenschaft mit Sitz in Basel; interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) |
| Jouez Sport (Loterie Romande) | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | von Dritten gemeldete Bewilligung in Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| Duelbits | ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
Was in dieser Tabelle nicht steht, ist so aufschlussreich wie das, was drinsteht: Es gibt keine dritte Zeile mit einer Schweizer Bewilligung, weil es sie nicht gibt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, und die Aufsicht veröffentlicht deshalb auch keine – sie führt nur die Sperrliste mit den blockierten ausländischen Domains.
Die zweite Beobachtung betrifft die acht ausländischen Einträge. Sie stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie werden hier nicht besser bewertet, nur weil sie ein bekannteres Gesicht haben. Zwei von ihnen tragen eine dritte Bewilligung aus einem Land, das nichts mit der Schweiz zu tun hat – eine ausländische Bewilligung hat nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes keine Wirkung in der Schweiz. Keiner von ihnen ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, keiner untersteht der Schweizer Aufsicht, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Wie das System bei einer abgesagten Partie und bei Live-Wetten reagiert
Zwei Regeln der Veranstalter entscheiden darüber, ob eine Systemwette überhaupt ins Ziel kommt. Die erste betrifft abgesagte Ereignisse: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die zweite betrifft Live-Wetten: Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Wer eine Systemwette live nachsetzt, während ein Spiel kippt, bekommt diese Regeln zu spüren. Eine Reihe mit einer Quote von 1.00 darin fällt auf das Niveau einer verkümmerten Kombi herab – rechnerisch so, als hätte man auf das Ereignis gar nicht gewettet, gezahlt aber schon. Der Einsatz wurde nicht erstattet. Ob das ärgerlich ist oder bloss konsequent, hängt davon ab, wie man es liest.
Die Rechtslage: wer Systemwetten in der Schweiz anbieten darf
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel, geregelt im Bundesgesetz über Geldspiele (SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) und beaufsichtigt von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK, die nur die Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel nach den Artikeln 21 bis 25 des Gesetzes, und sie gilt nach Artikel 4 nur in der Schweiz. Genau dieses «nur in der Schweiz» ist der Satz, an dem sich alles Weitere entscheidet.

Die beiden Veranstalter teilen sich das Land. Swisslos mit dem Produkt Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im eigenen Vertragsgebiet. Wer in Zürich wohnt, wird bei Jouez Sport nicht aufgenommen – nicht aus Willkür, sondern weil das Angebot dort gar nicht veranstaltet wird.
Der zweite Teil der Bewilligung ist der, den die wenigsten kennen: Was überhaupt bewettet werden darf, steht nicht im Belieben des Veranstalters, sondern in einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten; die Fassung vom 10.09.2026 ist die geltende. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, und Trainingsläufe sind ausgeschlossen. In der Liste stehen keine Corner- oder Card-Märkte. Ein Esport-Abschnitt fehlt darin völlig. Ob ein völlig anderes Sportwetten-System auf ausländischen Seiten mehr Märkte zeigt: Ja, mit Sicherheit. Was das für den Spielenden wert ist, entscheidet sich nicht an der Menge der Märkte, sondern daran, ob er bei einem Streit einen Schweizer Weg hat.
Dass Systemwetten zum bewilligten Angebot gehören, ergibt sich aus der Liste selbst: Swisslos nennt Systemwetten ausdrücklich als Teil seiner Online-Angebote, und sein Kombiboost gilt online für Prematch, Live und Systemwetten. Ein Verbot dieser Wettform wäre also eine Nachricht, die es nicht gibt.
Die Regeln zum Geld sind in der Schweiz strenger, als den meisten bewusst ist. Auszahlungen und Guthaben gehen nur an ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet – anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist nach Artikel 75 Absatz 1 des Gesetzes ausgeschlossen. Wer sein Sporttip-Wallet auflädt, kann das per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein tun; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Die Auszahlungsseite ist ebenfalls geregelt und für den Systemwetten-Spieler praktisch relevant. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Wer eine Serie grosser Systemwetten spielt, zahlt also möglicherweise dreimal eine Kommission, wo eine einzige Auszahlung sie vermieden hätte.
Was die Aufsicht nicht leistet
Zwei Grenzen dieser Ordnung gehören auf den Tisch. Die erste betrifft das Sperrregister – dazu im Abschnitt über Spielerschutz und Einsatzgrenzen. Die zweite betrifft die Kontrolle an den Verkaufsstellen, und hier ist die Zahl nüchtern genug, um sie ohne Ausschmückung stehen zu lassen: Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt, bei 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % ein Sportwettenprodukt an eine minderjährige Person verkauft. Wer annimmt, das Alter werde an der Theke zuverlässig geprüft, hat diese Zahl noch nicht gelesen.
Wer in einem Kanton ohne Zugang zu einem der beiden Veranstalter wohnt, hat es nicht mit einer Lücke in der Aufsicht zu tun, sondern mit der Ausgestaltung des Konkordats. Das Angebot ist nicht schweizweit einheitlich, die Westschweiz und die Deutschschweiz sind zwei getrennte Gebiete, und nur ein Konto im Wohnsitzgebiet ist zulässig.
Was ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bedeutet, ist gesetzlich klar umschrieben und für den Spieler unangenehm konkret: Das Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spieler wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Kontrolle noch Schutz für ihn. Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder woher auch immer – ist in der Schweiz wirkungslos.
Die Sperrliste ist das Instrument, mit dem der Vollzug hinterherkommt. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammte vom 3. September 2019, Ende 2025 waren es 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Praxis heisst Domain-Hopping, die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Ein blockiertes Angebot ist also ein Angebot, das sich auf eine neue Adresse verschiebt, nicht eines, das verschwindet.
Steuerlich steht der ausländische Weg noch schlechter da, als viele glauben. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind nach der Darstellung der ESTV bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert – der Bundesbetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man mit der Steuererklärung zurückholt. Wer typischerweise weit unter diesen Beträgen gewinnt, zahlt auf den Gewinn keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen dagegen nicht der Verrechnungssteuer, und die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Für eine Frage, die über ein paar Tausend Franken entscheidet, ist die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Spielerschutz und Einsatzgrenzen bei Systemwetten
Jede Systemwette macht genau das, was die Suchtprävention fürchtet: Sie verwandelt einen Einsatz in viele Einsätze. Wer «3 aus 5» mit 2 € spielt, hat zehn Wetten gespielt und nur eine Entscheidung getroffen.
Die Schweiz setzt hier nicht auf einen staatlichen Deckel, sondern auf selbst gesetzte Limiten. Der Veranstalter muss von jedem Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen; nach Artikel 87 der Verordnung ist vorgesehen, dass eine Senkung sofort möglich ist und eine Erhöhung erst nach 24 Stunden wirkt. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein festes Einzahlungslimit des Staates gibt es nicht – die Behauptung, es gäbe eines, hält sich hartnäckig und ist falsch.
Was das bei einem Veranstalter konkret heisst: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Für Systemwettenspieler ist die 72-Stunden-Regel kein Detail. Wer an einem Sonntag merkt, dass die Limite zu tief ist, wartet bis Mittwoch. Bis dahin ist die Partie vorbei. Wer die Limite hingegen zu hoch ansetzt, kann sie sofort senken – was die Frage aufwirft, warum man sie nicht gleich tief ansetzt und bei Bedarf nach oben korrigiert. Die Verzögerung liegt richtigerweise auf der Seite, auf der Geld verloren geht.
Neben den Limiten steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Reichweite ist das eigentlich Wirksame an der Lösung: Wer sich sperrt, sperrt sich nicht nur aus dem einen Produkt aus. Nach Artikel 84 der Verordnung kann eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Ein sechsmonatiger selbst gewählter Unterbruch gehört zum Pflichtangebot.
Die dritte Regel ist die unbequemste. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne – das steht so im Gesetz. Wer trotz laufender Spielsperre weiter spielt oder einen Zweitaccount eröffnet, verliert mit dem Gewinn auch den Einsatz. Und bei der Registrierung ist genau eine Anmeldung pro Person möglich; die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein zweites Konto ist damit nicht bloss verboten, sondern praktisch schwer zu betreiben.
Für die Systemwetten-Praxis folgt daraus eine Reihenfolge: erst die Limite setzen, dann die Reihenzahl wählen. Umgekehrt funktioniert es nicht, weil der Gesamteinsatz bei «4 aus 6» schon bei 15 Reihen liegt und die Limite den Betrag nicht dorthin mitzieht, wohin die Auswahl ihn zieht. Und für einen Spielenden, der den Reiz gerade am Ausgleichen hat, ist die Verlustlimite das falsche Werkzeug und die Sperre das richtige.
Prognosen und Strategie: warum ein System schlechte Annahmen streut
Systemwetten werden als Wettstrategie verkauft. In Wahrheit sind sie keine Strategie, sondern eine Auszahlungsform. Eine Strategie entscheidet, welche Ereignisse man zu welchem Preis eingeht; eine Systemwette entscheidet danach, wie man das Ergebnis auf Reihen verteilt.
Gute Prognosen bauen in der Praxis auf drei Dingen auf: Form, Statistik und Quote. Die Form beschreibt den Zustand einer Mannschaft, die Statistik die Häufigkeit von Ereignissen über viele Spiele, die Quote den Preis, den der Markt für eine Einschätzung verlangt. Das Zusammenführen dieser drei ist die eigentliche Arbeit. Die Systemwette fällt darin an keiner Stelle an.
Und hier liegt der Denkfehler, den die Systemwettensuche am häufigsten produziert: Das System korrigiert keine falsche Annahme. Es nimmt dieselbe Annahme und wendet sie auf viele Kombinationen an. Wer denkt, ein 4 aus 6 mache die eine schwache Voraussage unschädlich, verwechselt Struktur mit Information. Die schwache Voraussage steckt jetzt in fünfzehn Reihen statt in einer. Was in einem Fall das halbe Ergebnis ruiniert, ruiniert in diesem Fall die Mehrheit der Reihen.
Dasselbe gilt für die Quoten. Eine Quote ist keine Prognose des Veranstalters, sondern ein Preis. Wer eine 2.00 für eine Mannschaft sieht, die er selbst mit einer Chance von 45 % einschätzt, findet keinen Vorteil, sondern eine überteuerte Wette – und eine ausgeklügelte Reihenverteilung macht daraus keinen Vorteil. Die Marge des Marktes läuft bei jedem Durchgang mit, wie oben gerechnet. Eine Systemwette auf Märkte ohne Marge gibt es nicht.
Was ein System tatsächlich leisten kann, ist begrenzt und nüchtern: Es kann eine Wette teilweise überleben, wenn ein Tipp fällt. Es kann einen kleinen Tipp als zusätzliche Reihe in die Konstruktion aufnehmen. Es kann, wenn die Quoten sehr unterschiedlich sind, grosse Reihengewichte schaffen – «2 aus 4» mit einem Aussenseiter und drei Favoriten erzeugt andere Reihenprofile als «3 aus 4» mit denselben Tipps. Das ist alles.
Was es nicht kann, ist eine positive Erwartung erzeugen. Die Marge in jeder Quote ist positiv für den Veranstalter und negativ für den Spielenden; keine Anordnung von Reihen dreht das Vorzeichen um. Wer nach Systemwetten-Tipps sucht, findet deshalb Anleitungen und Rechner, aber keine Begründung, warum sich damit Geld verdienen liesse. Der Kombiboost bei Sporttip ist die eine Stelle, an der der Veranstalter tatsächlich Geld zurückgibt: Er gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist ein Rabatt auf die Marge, kein Geschäftsmodell.
Ein weiterer Punkt, der in jeder Strategiediskussion unter den Tisch fällt: Die Auszahlungsseite des Veranstalters. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Wer eine Systemwette mit hoher Reihenzahl und grossen Quoten baut, kann rechnerisch über diese Grenze kommen. Über die Verteilung der Reihen entscheidet dann nicht mehr die eigene Auswahl, sondern die Kappungsregel des Veranstalters.
Das strategisch Ehrliche bleibt die Reihenfolge der Entscheidungen: erst die Auswahl, dann die Frage, ob eine Kombination oder ein System überhaupt den Einsatz mehrerer Reihen rechtfertigt. Die meisten Auswahlen rechtfertigen es nicht. Ein System ist dann sinnvoll, wenn man den Verlauf wirklich teilweise gewinnen will und den Aufpreis dafür bewusst zahlt – nicht, weil es sicherer aussieht.
Die zugelassenen Veranstalter und die ausländischen Anbieter im Vergleich
Die folgende Auswahl folgt derselben Prüfordnung für alle: Bewilligungslage, Einsatz- und Auszahlungsbedingungen, Umgang mit Systemwetten. Die beiden Schweizer Veranstalter stehen zuerst, die acht ausländischen Anbieter danach, jeder mit dem Vermerk, der zur Sachlage gehört.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter, dessen Regeln für Systemwetten geschrieben sind
Sporttip ist das Produkt, das die Begriffe dieser Wettform in der Schweiz prägt. Die Bewilligungslage ist die stärkste, die es hierzulande gibt: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa, veranstaltet von der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Ein Online-Konto gibt es für Personen im Vertragsgebiet – die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Bei den Einsätzen ist Sporttip der einzige Anbieter in dieser Übersicht, für den die Grenzen schwarz auf weiss feststehen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Diese letzte Zahl ist der eigentliche Hinweis darauf, wie die Gattung gedacht ist: Zehnmal so viel für die Wette mit den vielen Reihen. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Für systemwettenspezifische Funktionen ist Sporttip die klarste Adresse im Feld. Der Kombiboost gilt ausdrücklich auch für Systemwetten – bei mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50 wächst der Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier Voraussagen über 20 % bei sieben und 40 % bei zehn bis auf 100 % bei fünfzehn, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Der Sporttip-Rechner ist damit nicht nur ein Rechenwerkzeug, sondern ein Instrument für eine Funktion, die es nur bei einem der beiden Schweizer Veranstalter gibt.
Dasselbe Bild bei den weiteren Regeln, die eine Systemwette überhaupt erst handhabbar machen: Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden – anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten. Für ein System mit zehn Reihen ist die fehlende Teilauszahlung die spürbarste Grenze: Man kann das ganze Paket schliessen, nicht einzelne Reihen.
Zwei Regelwerke, die dem Systemwetten-Spieler sonst nirgends so deutlich begegnen: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit – Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Systemwette auf ein Cupspiel baut, sollte diese Zeile kennen.
Bei den Gewinnen gibt es eine Frist, die man seltener liest, als sie es verdient: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Bei einer Wette, die teilweise gewinnt, ist das besonders unangenehm: Man hat verloren und den Rest trotzdem nicht abgeholt.
Das Urteil über Sporttip fällt nicht über die Quoten, sondern über die Kleingedruckt-Dichte. Ein Systemwettenspieler mit zehn Reihen trifft hier auf die grösste Menge an Regeln, die sein Ergebnis bestimmen können – Cash-Out ohne Teilauszahlung, Quote 1.00 bei nachträglich platzierten Live-Wetten, 26-Wochen-Frist, Validierung abhängiger Kombinationen. Diese Regeln sind konsistent und nachlesbar, aber sie sind auch das, was den Unterschied zwischen einer gerechneten und einer tatsächlich ausbezahlten Systemwette ausmacht.
Loterie Romande Jouez Sport: klare Obergrenzen in der Westschweiz
Jouez Sport ist das Pendant für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Veranstalterin ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit derselben Bewilligungsart wie Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Für die Zuständigkeit gilt dasselbe Muster wie bei Sporttip, nur mit anderer Geografie: ein Online-Konto für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet.
Der auffälligste Unterschied liegt in den Gewinngrenzen, und sie sind für Systemwetten wichtiger, als sie aussehen. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Untergrenze von 1.10 ist die interessantere Zahl: Sie schliesst die ganz billigen Favoritenwetten aus dem Kombigeschäft aus und zwingt den Spielenden, in jeder Reihe ein Mindestmass an Risiko zu tragen.
Die Obergrenze von 100’000 auf die Gesamtquote ist die zweite Zahl mit Biss. Sie ist keine technische Formalie. Wer in einer Systemwette Reihen mit sehr hohen Gesamtquoten bildet, stösst an sie schneller, als die Reihenzahl vermuten lässt, denn die Gesamtquote multipliziert sich. Und wer am Ende der Saison auf einen sehr grossen Multiples-Gewinn käme, findet ihn bei CHF 1’000’000 gedeckelt.
Die Westschweizer Veranstalterin ist in der öffentlichen Diskussion der weniger sichtbare der beiden Akteure, und das ist für einen Teil der Spielerschaft ein Nachteil: Es gibt weniger Vergleichsmaterial, weniger Erfahrungsberichte, weniger Sekundärliteratur. Was für sie spricht, ist die Klarheit der Regel – Mindestquote, Höchstquote, Höchstgewinn stehen in einem einzigen Regelwerk mit einer Editionsnummer, ohne den Umweg über verschiedene Funktionsseiten. Wer ohnehin im Vertragsgebiet wohnt und eine Systemwette mit vielen Legs plant, hat hier die Grenzen früher im Blick.
X3Bet: gemeldete Bewilligung in Tobique, in der Schweiz ohne Wirkung
X3Bet trägt in dieser Übersicht die einzige gemeldete ausländische Bewilligung, und sie lautet auf Tobique in Kanada. Nach Schweizer Recht hat sie keine Wirkung; Artikel 4 des Geldspielgesetzes beschränkt jede schweizerische Bewilligung ausdrücklich auf das Inland und erkennt eine ausländische nicht an. Eine Schweizer Bewilligung besitzt X3Bet nicht, und die Schweiz kennt nur zwei Veranstalter. Das ist die ganze Bewilligungslage.
Was daraus für den Spieler folgt, ist eine Kette ohne Abzweigung: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und dann von Schweizer Telekommunikationsanbietern blockiert werden. Was eine Systemwette bei X3Bet konkret kostet, welche Limiten gelten und ob es einen Rechner gibt, ist aus der Schweiz heraus nicht überprüfbar.
Die Kombination aus einer gemeldeten Bewilligung und der kanadischen Zuständigkeit ist insofern irreführend, als sie nach Regulierung aussieht. Reguliert wird der Betrieb gegenüber einer anderen Aufsicht, nicht gegenüber der, bei der ein Schweizer Spielender Beschwerde einlegen könnte. Ein Name auf einem Registerschild ist keine Rechtsschutzgarantie.
Wettigo: ohne Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz
Wettigo führt keine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte; eine ausländische Bewilligung würde daran nichts ändern. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor, und es gibt nur die zwei Veranstalter. Die Folgen sind die bekannten: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, die Möglichkeit einer Aufnahme in die Sperrliste der Gespa.
Für die Frage dieser Seite bedeutet das: Alles, was Wettigo an Systemwetten, Boni oder Auszahlungen anbietet, ist eine Hausregel ohne Schweizer Kontrolle. Ob die Regeln fair sind, entscheidet kein Schweizer Verfahren. Wer in der Schweiz nach einem bewilligten Veranstalter mit Systemwetten sucht, wird hier nicht fündig.
AmunRa: Casino-Profil ohne Schweizer Sportwettenbewilligung
AmunRa gehört zur Gruppe der Anbieter, die ihre Bewilligung nicht in der Schweiz haben und hier auch keine beantragen können. Eine schweizerische Bewilligung fehlt, es gibt keine gemeldete ausländische mit Wirkung für das Land, und es bleibt bei den zwei Veranstaltern, die das Gesetz zulässt. Kein Sperrregister-Anschluss, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.
Der Name ist im hiesigen Markt vor allem mit Casino-Spielen verbunden. Das ist für die Systemwetten-Frage kein Vorteil und kein Nachteil, sondern eine andere Produktkategorie: Die Sportwettenseite dieser Anbieter ist nicht der Teil, der die Aufmerksamkeit trägt. Wer Systemwetten spielen will, braucht jemanden, dessen Regeln für Kombinationen, Reihen und Quotenschwellen öffentlich nachprüfbar sind – und das ist hier nicht gegeben.
BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg
BDMBet steht in derselben Zeile der Übersicht wie die übrigen ausländischen Anbieter: keine Schweizer Bewilligung, keine gemeldete ausländische Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, Aufnahme in die Sperrliste möglich. Eine Bewilligung der Kategorien Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz ist nicht vorhanden.
Es ist die Konstellation, in der ein Schweizer Spielender am wenigsten in der Hand hat. Limiten, Auszahlungszeiten und Streitbeilegung liegen vollständig beim Anbieter. Ein Hinweis von Schweizer Seite ist die einzige Aufsichtsform, die es überhaupt gibt, und sie ist eine Sperrung, keine Prüfung.
Duelbits: kein Schweizer Permit, Sperrlisten-Risiko
Auch Duelbits gehört zu den Anbietern, die in der Schweiz keine Bewilligung besitzen und keine erhalten können. Eine inländische Bewilligung fehlt, eine gemeldete ausländische mit Wirkung in der Schweiz gibt es nicht, das Sperrregister erfasst den Anbieter nicht, Schweizer Aufsicht besteht nicht, und eine Aufnahme in die Sperrliste der Gespa ist möglich.
Wer diesen Anbieter nutzt, tut das ohne jede Schweizer Absicherung. Spürbar ist das nicht beim Setzen, sondern beim Auszahlen, beim Streit und beim Steuerbescheid. Auf Gewinne aus ausländischen Anbietern fallen keine Verrechnungssteuer, je nach Kanton aber Einkommensteuer an – bis hin zur vollständigen Steuerbarkeit, wie die kantonale Praxis im Thurgau zeigt.
Unibet: bekannter Name, hier ohne Schweizer Bewilligung
Unibet ist der bekannteste Name in dieser Gruppe, und genau darin liegt das Missverständnis. Die Grösse eines Anbieters sagt in der Schweiz nichts über seine Bewilligung – es gibt keine Schweizer Bewilligung für Unibet, weil es sie für keinen Dritten geben kann. Dazu: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, Aufnahme in die Sperrliste möglich.
Ein bekannter Markenname erweckt den Eindruck, den ein ausländischer Anbieter am wenigsten einlösen kann: Vertrautheit ist keine Aufsichtsbeziehung. Wer prüfen will, ob ein Anbieter Schweizer Recht untersteht, findet die Antwort nicht im Markennamen, sondern darin, ob eine Veranstalter- und Spielbewilligung mit Aufsicht durch die Gespa vorliegt. Das tun zwei Anbieter.
BetOnRed: gemischtes Portfolio ohne Bewilligung in der Schweiz
BetOnRed gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und es bleibt bei der Feststellung: eine Schweizer Bewilligung gibt es nicht, eine gemeldete ausländische Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz ebenfalls nicht, kein Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.
Der Anbieter tritt mit einem breiten Produktportfolio auf, in dem Sportwetten ein Teil neben anderen sind. Der Unterschied zu den zwei bewilligten Veranstaltern ist deshalb nicht die Menge der Möglichkeiten, sondern die Frage, welches Recht gilt. Und diese Frage ist bei Schweizer Spielenden unbequem, weil die Antwort nicht auf der Startseite steht.
BassBet: von der Schweizer Aufsicht nicht erfasst
BassBet steht am Ende dieser Übersicht und teilt mit den vorangehenden Anbietern alles, was die Bewilligungslage betrifft: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister-Anschluss, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, Möglichkeit der Sperrlisten-Aufnahme. Eine gemeldete Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz liegt nicht vor.
Die Reihenfolge der zehn Anbieter ist kein Ranking der Produktqualität. Sie spiegelt die Bewilligungslage, und an deren Spitze stehen die beiden Veranstalter, an deren Ende die ausländischen Anbieter ohne jede Schweizer Kontrolle. Diese Grenze ist für einen Spielenden wichtiger als jede Quotendifferenz, weil sie nicht das Erwartungswert eines einzelnen Wettscheins betrifft, sondern wen er anrufen kann, wenn etwas schiefgeht.
Häufige Fragen zu Systemwetten
Wie funktioniert eine Systemwette, und was bedeutet «3 aus 5»?
Bei einer Systemwette werden aus mehreren Voraussagen alle Kombinationen einer festgelegten Länge gebildet. «3 aus 5» bedeutet: fünf Tipps, und alle möglichen Dreiergruppen daraus ergeben zehn Wettreihen. Die Wette ist verloren, sobald höchstens zwei Tipps richtig sind. Jede Reihe ist eine eigenständige Kombiwette mit eigener Gesamtquote.
Wie berechnen sich Gesamteinsatz und Gewinn einer Systemwette?
Der Gesamteinsatz ist der Einsatz pro Reihe multipliziert mit der Zahl der Reihen: bei «3 aus 5» also 2 € mal zehn, gleich 20 €. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, zunächst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen abgerundet. Gezahlt werden nur die Reihen, in denen kein Tipp falsch ist.
Gibt es eine beste Systemwette, oder hängt die Wahl von Auswahl, Quote und Risikobereitschaft ab?
Eine beste Systemwette existiert nicht. Die Reihenzahl bestimmt, wie viel der Einsatz kostet und wie oft die Wette teilweise überlebt; welche dieser Grössen sinnvoll ist, hängt von der Zahl der Voraussagen, den Quoten und davon ab, wie viel Verlust man tragen kann. Die Systemwette ändert keine dieser drei Grössen, sie ordnet sie nur neu.
Kann man mit Systemwetten Geld verdienen, obwohl in jeder Quote eine Marge steckt?
Die Marge läuft in jeder Reihe mit. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt zu 1.90 und 1.90 liegt der Auszahlungsquotient bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %; bei vier Ausgängen mit derselben Quote zahlt eine Dreierkombi rund 85,7 % zurück. Eine Systemwette streut das Ergebnis über viele Reihen, sie dreht das Vorzeichen nicht um. Das ist eine statistische Einordnung, kein Versprechen eines Gewinns.
Wer darf in der Schweiz Systemwetten anbieten, und welche Rolle spielt die Liste der zugelassenen Wettarten der Gespa?
Anbieten dürfen sie nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 und beaufsichtigt von der Gespa. Die Gespa führt zudem eine geschlossene Liste zugelassener Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, geltende Fassung vom 10.09.2026. Corner- und Card-Märkte fehlen darin, ein Esport-Abschnitt ebenfalls.
Wie wirken Verlustlimiten und eine Spielsperre, wenn viele Reihen einer Systemwette gespielt werden?
Die Verlustlimiten begrenzen den Verlust über einen Tag, eine Woche oder 30 Tage, nicht den Einsatz pro Reihe. Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen sie für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre erfasst den ganzen Zugang und ist vor Fristablauf nicht aufhebbar.
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