Squash-Wetten aus der Schweiz: erlaubt bei zwei Veranstaltern, und nicht immer im Programm

Updated Oktober 2026
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29. Oktober 2026 – geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen und das Wettprogramm von Swisslos und Loterie Romande, die Bedingungen für die Online-Teilnahme sowie die Liste der Gespa.

Ein leerer Squashcourt mit weissen Wänden und hellem Holzboden, ein Ball liegt in der Mitte, Deckenlicht spiegelt sich im Parkett.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer auf ein Squash-Match setzen will, trifft in der Schweiz auf eine Besonderheit, die es in kaum einem anderen Land gibt: Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter, die den ganzen Markt tragen und den Spieler besser schützen als fast jede ausländische Plattform. Auf der anderen Seite steht ein Sport, der in ihrem Programm schlicht fehlen kann – und der genauso gut nächste Woche auftauchen kann, weil Quotenprogramme sich ständig ändern. Zwischen diesen beiden Seiten liegt die eigentliche Entscheidung für einen Squash-Fan aus Zürich, Basel oder Genf, und sie hat mehr mit Fristen und Formularen zu tun als mit dem Match selbst.

Deshalb beginnt dieser Text nicht bei den Anbietern, sondern bei dem, was vor der ersten Wette passiert. Wer sein Konto eröffnet, muss zuerst entscheiden, wie viel er verlieren darf. Nicht Swisslos entscheidet das, sondern der Spielende selbst – und die Regeln dafür sind der Punkt, an dem die meisten Betrachter überrascht aus der Wäsche schauen.

Warum die Spielerschutz-Limiten vor jeder Squash-Wette stehen

Die Grundlage – verlieren dürfen ist eine Zahl, die man vorher setzt

Wer zum ersten Mal beim Sporttip ein Spielerkonto eröffnet, kommt an einer Eingabe nicht vorbei: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Ohne diese Werte läuft nichts, und das ist keine Empfehlung, sondern die Bedingung für die Teilnahme. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Ein Frottiertuch und eine Trinkflasche liegen auf einer Bank neben einer Sporttasche in einer ruhigen Garderobe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Interessant ist dabei nicht die Zahl, sondern die Asymmetrie der beiden Richtungen. Wer seine Limite senkt, spürt das sofort. Wer sie erhöhen will, muss 72 Stunden warten. Wer also nach zwei verlorenen Abenden schnell mehr Freiraum schaffen möchte, sitzt diese drei Tage aus – und genau das ist die Absicht. Ein Impuls verliert gegen eine Frist.

Wer zum ersten Mal überhaupt ein Spielerkonto eröffnet, sollte diesen Augenblick ernst nehmen. Die Schweizer Limitenlogik kennt keinen staatlich verordneten Betrag, den man bequem als Richtschnur nehmen könnte. Es gibt keine feste Einzahlungsgrenze, die von Amtes wegen gilt. Was bleibt, ist der eigene Blick auf das Budget: Wer im Monat CHF 100 für Sportwetten übrig hat, setzt die 7-Tage-Limite nicht auf CHF 100, als wäre sie ein Ziel.

Was an dieser Stelle ebenfalls zu klären ist: Die erwähnten 72 Stunden stehen in den Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande. Das Geldspielgesetz verlangt für die Erhöhung nur 24 Stunden. Der Veranstalter verschärft die Vorschrift also zu seinen eigenen Gunsten – im Interesse des Spielenden, aber selbst gewählt.

Der Anteil der Spieler, der bei einer Sperre zu prüfen ist

Eine Sperre ist in der Schweiz kein Vertrag mit einem einzelnen Anbieter. Wer sich bei Swisslos unbefristet sperrt, dessen Name landet in einem schweizweiten Register, und dieses Register gilt auch für die Casinos, einschliesslich der Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Befristet lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren; vor Ablauf der Frist gibt es keine Aufhebung, egal wie freundlich man fragt.

Genau hier zeigt sich, warum ein Vergleich mit ausländischen Plattformen hinkt. Ein Wettsperren-Register mit Wirkung über Anbietergrenzen hinweg ist mehr als die Selbstauskunft einer Webseite. Eine ausländische Plattform, die kein Schweizer Bewilligungsträger ist, hängt nicht an diesem Register.

Und die Kehrseite: Wer sich sperrt, sperrt sich auch für die Lotterie, für die Casinos, für alles. Die Sperre ist keine Auszeit für einen Sport, sie ist ein Zaun um die ganze Geldspielelandschaft. Wer das vorher nicht weiss, erlebt sie als Überraschung – meist in dem Moment, in dem er sie rückgängig machen möchte.

Sanktioniert wird der Spielende, nicht der Anbieter

Eine Sperre hat Folgen, die sich nicht mit dem beruhigenden Gedanken «dann zahlt man den Einsatz zurück» erledigen lassen. Wer gesperrt ist oder das Mindestalter nicht erreicht, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Die Sperre ist also nicht nur ein Zugangshindernis, sondern ein Anspruchsverlust.

Weil eine Sperre eine Wirkung über den Sperrbildschirm hinaus hat, gehört auch das Mindestalter hierher. Sportwetten in der Schweiz stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online ausgeschlossen. Das ist die Regel auf dem Papier. Die Praxis ist unangenehmer.

Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. In 200 Fällen an Verkaufsstellen wurde einer minderjährigen Testperson eine Sportwette in 47,5 % der Fälle verkauft. Eine Zahl, die man zweimal lesen muss: In fast jedem zweiten Versuch an einem Schalter ging eine Wette an eine Person unter 18. Das ist kein Argument gegen das Schweizer System, sondern gegen die Vorstellung, die Aufsicht sei lückenlos. Wer seinem 16-jährigen Sohn den Sporttip-Wettschein ausleiht, ist Teil des Problems, das diese Statistik abbildet.

Für alle, die selbst betroffen sind oder jemanden kennen: Die Limitenfunktion und die Selbstsperre sind bei Swisslos online erreichbar, und der Weg über eine Sperre ist nicht endgültig. Eine unbefristete Sperre, die im Register steht, lässt sich nicht in Eigenregie zurücknehmen; dafür braucht es ein Verfahren, und eine Fachstelle ist daran beteiligt.

Was das für den Haushalt bedeutet

Ein Squash-Match endet nach 40 Minuten. Eine 30-Tage-Limite läuft einen Monat. Die beiden Zeitebenen passen nicht zusammen, und deshalb lohnt es, vor dem ersten SQUASH-Match über den Monat zu rechnen statt über den Abend.

Ein Beispiel, das sich mit den Schweizer Regeln nachvollziehen lässt: Wer eine 30-Tage-Limite von CHF 200 setzt und an einem Wochenende vier Einzelwetten zu je CHF 20 auf Squash-Matches platziert, hat CHF 80 verbraucht. Übrig bleiben CHF 120 für die restlichen vier Wochen. Das ist kein Drama, aber es ist eine Information, die man nur hat, wenn man die Limite passend gewählt hat. Setzt man sie bei der Eröffnung auf CHF 40, endet der Monat nach zwei Wochen.

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Zwischen diesen beiden Enden bewegt sich alles, was ein Squash-Wettender real tun wird. Die Limite von Swisslos ist die eigene; die Grenzen von CHF 1 und CHF 10’000 sind die des Veranstalters, und sie stehen unabhängig voneinander. Wer die eigene Limite auf CHF 50 pro Woche setzt, merkt von der Höchstgrenze nichts – bis auf den Fall, dass eine Wette über der Limite gar nicht angenommen wird. Der Wettschein wird nicht abgeschwächt, sondern abgelehnt.

Swisslos kann diese Grenzen jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Für den Kartenspieler klingt das willkürlich, für den Finanzplatz klingt es normal. Ein Spielerkonto in der Schweiz ist kein Bankkonto, und wer dort plant, plant unter Vorbehalt.

Das Feld der zehn Anbieter: zwei mit Bewilligung, acht ohne

Nach welchen Merkmalen hier unterschieden wird

Ein Ranking über zehn Anbieter führt in dieser Frage leicht in die Irre, weil die zehn nicht dieselbe Art von Ding sind. Zwei von ihnen sind Schweizer Veranstalter mit Bewilligung. Acht sind ausländische Plattformen, die den Schweizer Markt ohne Bewilligung bedienen. Wenn man sie über einen Kamm schert, wird die Rangfolge zur Frage des Geschmacks. Also zuerst die Unterscheidung.

Die Einordnung der zehn Plattformen nach ihrem Bewilligungsstatus:

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne
22Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erhoben, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erhoben, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erhoben, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
myBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erhoben, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erhoben, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Funbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erhoben, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erhoben, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Roobet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht erhoben, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Auf den ersten Blick sieht die Liste nach acht gleich aussehenden Zeilen aus, und in einem Sinn ist sie das auch: Keine der acht ausländischen Plattformen besitzt eine Schweizer Bewilligung, und keine kann eine besitzen, weil das Gesetz die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Diese beiden sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine dritte Bewilligung und keine Warteliste, auf der ein Name stünde.

Für einen Squash-Wettenden heisst das etwas sehr Konkretes: Die Marktbreite, die er im Ausland gewohnt ist, ist hier keine Frage des Anbietervergleichs, sondern eine Frage des Gesetzes. Wer auf ein Squash-Turnier in Katar setzen will, das im Programm von Swisslos fehlt, wird bei keinem zweiten Schweizer Veranstalter fündig.

Die beiden Häuser, die den Markt tragen

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Es ist eine Genossenschaft, kein Konzern mit Aktionären, die eine Rendite erwarten – und der Reingewinn fliesst nicht an Eigentümer, sondern an die Kantone und an die Sportförderung.

Für das Jahr 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.

Diese Zahlen sind mehr als eine Fussnote. Sie erklären, warum der Schweizer Sportwettenmarkt so klein aussieht, wie er ist: Er ist kein Wachstumsgeschäft mit Eroberungslogik, sondern ein Kanal für öffentliche Zwecke. Wer einsieht, dass jede Wette bei Sporttip zu einem Teil in einem kantonalen Fonds oder im Nachwuchssport landet, sieht die Marge mit anderen Augen – nicht als Gewinn einer Firma, sondern als Abgabe an ein Gemeinwesen.

Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Aufteilung ist geografisch, nicht sportlich. Wer in Freiburg wohnt, kann bei Jouez Sport ein Konto eröffnen, nicht bei Sporttip. Wer nach Genf zieht, wechselt die Seite. Und wer im Ausland lebt, bekommt bei keinem der beiden ein Online-Konto, egal wie lange er schon auf Squash setzt.

Was der Anbietervergleich bei einem Nischensport hergibt

Ein Vergleich von zehn Plattformen klingt nach einem grossen Feld. Für Squash schrumpft es auf eine Frage: Wer führt überhaupt Märkte auf diesen Sport?

Bei den beiden Schweizer Veranstaltern hängt die Antwort am Gespa-Programm. Das ist die Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, und sie ist geschlossen. Ein ausländischer Anbieter kennt keine solche Liste; dort gibt es, was die Plattform selbst anbietet, ohne schweizerische Aufsicht und ohne Anspruch auf ein faires Verfahren nach Schweizer Regeln.

Damit bleibt die Rangfolge für Squash am Ende eine von zwei Fragen: Wer darf, und wer hat den Sport im Programm. Die Reihenfolge der Anbieter in den Einzelbesprechungen (siehe Abschnitt ‚Die zehn bewerteten Anbieter im Einzelnen‘) folgt deshalb der Bewilligungslogik und nicht dem Werbeetat.

Squash als Wettsport: dünnes Programm, klare Rechnungen

Was Squash zu einem Randfall macht

Squash ist ein Sport, den in der Schweiz viele gespielt haben und wenige verfolgen. Genau das ist sein Problem als Wettmarkt. Ein Buchmacher braucht nicht nur ein Ergebnis, sondern ein Publikum, das mit dem Ergebnis Geld bewegt. Wo dieses Publikum fehlt, fehlt die Quote.

Der Schweizer Markt für Sportwetten ist ohnehin schmal: Zwei Veranstalter, ein geschlossenes Programm, ein Vertragsgebiet mit Wohnsitzpflicht. Ein Sport wie Squash, der in der öffentlichen Wahrnehmung hinter Fussball, Eishockey und Tennis steht, hat es in einem solchen System schwerer als in einem grossen internationalen Buch mit Hunderten von Märkten pro Woche. Die Frage für den Squash-Fan lautet nicht, welcher Anbieter die besten Squash-Wetten hat, sondern ob es an einem bestimmten Tag überhaupt eine gibt.

Dass es keine öffentliche Pflicht gibt, Squash im Programm zu führen, ist dabei der eigentliche Knackpunkt. Wer sich auf ein Squash-Wochenende vorbereitet, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass die Märkte vom letzten Mal noch da sind.

Quoten auf ein Squash-Match und die Rechnung dahinter

Eine Quote ist kein Naturereignis. Sie entsteht aus dem, was ein Buchmacher über die beiden Spieler zu wissen glaubt, und aus dem, was er an Marge einrechnen muss. Bei einem Zwei-Weg-Markt – Sieg Spieler A oder Sieg Spieler B – verteilen sich die Chancen auf zwei Ausgänge.

Für die Marge gibt es eine feste Formel, und die lässt sich an einem Beispiel durchrechnen, das keine zitierte Quote ist, sondern eine Rechnung. Setzen wir einen Markt mit je 1.90 auf beiden Seiten an. Der Auszahlungsquotenschlüssel ergibt sich aus dem Kehrwert beider Quoten: 1 geteilt durch 1.90 ergibt rund 0.5263, und dasselbe noch einmal ergibt zusammen rund 1.0526. Der Kehrwert davon ist der Auszahlungsanteil, hier rund 95 %. Die Marge ist der Rest, also rund 5 %.

Wer wissen will, was das praktisch heisst, rechnet vom Einsatz aus. Bei einem Einsatz von CHF 10 auf eine der beiden Seiten fliessen rund 50 Rappen nicht in den möglichen Gewinn, sondern bleiben beim Veranstalter. Anders gesagt: Bei zwei gleich teuren Seiten müssten die Quoten bei etwa 2.00 liegen, damit kein Cent hängen bleibt. Sie liegen tiefer, und dieser Unterschied ist der Preis des Marktes.

Die konkrete Höhe dieser Marge hängt vom Markt und vom Veranstalter ab; das Beispiel mit den beiden 1.90er-Quoten zeigt die Mechanik, nicht ein Angebot. Wer eine Quote sieht, sieht nur die eine Seite der Rechnung. Die andere Seite steht nie im Programm, und sie ist der Grund, warum zwei gleiche Quoten nicht zwei gleiche Chancen bedeuten.

Einsatz und Quote: was am Ende ankommt

Die Gewinnrechnung bei Sporttip folgt einer Reihenfolge, die man kennen sollte, weil sie das Ergebnis verändert. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationswetten wird aus den Einzelquoten das Produkt gebildet, und diese Gesamtquote steht dann für die ganze Wette.

Der Betrag wird nicht in einem Schritt ausgezahlt. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer also mit einem Einsatz von CHF 1 zu einer Quote von 2.10 rechnet, kommt auf CHF 2.10 und erhält diesen Betrag; wer mit krummen Beträgen arbeitet, verliert an zwei Stellen kleine Bruchteile. Über hunderte Wetten ist das kein Vermögen, aber es ist die Differenz zwischen der Zahl, die auf dem Wettschein steht, und der Zahl, die auf dem Konto ankommt.

Ein Beispiel mit einem Einsatz von CHF 20 auf eine Quote von 1.90: Der mögliche Rückzahlungsbetrag liegt bei CHF 38, der Reingewinn bei CHF 18. Die Marge aus dem vorigen Abschnitt zieht sich durch diese Rechnung hindurch, ohne dass sie noch einmal auftaucht.

Wenn ein Turnier ausfällt oder sich verschiebt

Squash-Turniere finden auf der ganzen Welt statt, und nicht jedes Match wird gespielt. Bei Sporttip gibt es dafür eine klare Regel: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Bei einer Einzelwette wird der Einsatz zurückbezahlt. In einer Kombinationswette erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00 – sie fällt also aus der Wette heraus, ohne sie zu zerstören.

Wer Squash im Fernverfolgungsrhythmus verfolgt, weiss, dass Verschiebungen wegen Verletzungen, Wetter auf Hallendächern oder Hallenbelegungen vorkommen. Das 48-Stunden-Fenster ist der Punkt, an dem aus einer Wette keine Wette wird.

Live, Cash-Out und warum Squash dabei ein Sonderfall bleibt

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer eine Wette platziert, nachdem der Ausgang tatsächlich eingetroffen ist, erhält die Quote 1.00. Und bei spielentscheidenden Situationen – ein Elfmeter, eine Rote Karte, ein Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit der Quote 1.00 bewerten.

Cash-Out ist bei Sporttip verfügbar, aber nicht reguliert, sondern eine Funktion des Veranstalters. Es gilt für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es funktioniert nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der ausgezahlte Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Ein weiterer Punkt für Kombinationen: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also «Sieg Spieler A» und «2:0 für Spieler A» aus demselben Match kombinieren will, braucht diese Funktion – ohne sie wird die Wette im Zweifel nicht gewertet, sondern storniert.

Dass Squash als Sport in einem Wettprogramm mit Fussball, Eishockey und Tennis lebt, hat auch eine Folge für die reguläre Spielzeit. Die umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Squash gibt es keine Nachspielzeit im Fussballsinn, aber das Prinzip bleibt: Was zur Wertung gehört, muss in der Ansage stehen.

Die Verfallsregel ist lang, aber sie sollte jedem klar sein, der einen Gewinn liegen lässt. Wer seinen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Zwecks von Swisslos. Und wer sich gegen eine verweigerte Auszahlung wehren will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Zwei Fristen, die unterschiedliche Richtungen haben: grosszügig beim Abholen, knapp beim Streiten.

Was das Gesetz für Squash-Wetten in der Schweiz vorgibt

Veranstaltungen und das Prinzip der geschlossenen Liste

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und sie stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die Gespa ist nicht die ESBK: Die ESBK beaufsichtigt nur die Casinos.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer Schweizer Buchmacher: Es gibt keine.

Was gewettet werden darf, ist ein geschlossenes Verzeichnis. Die Gespa führt die Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. E-Sport kommt darin nicht vor – mehr ist dazu nicht zu sagen. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Für Squash heisst das: Der Sport muss im Verzeichnis und im Programm des Veranstalters auftauchen, sonst gibt es keine Wette. Nicht aus Misstrauen gegen die Sportart, sondern weil das System jede Wettart vorab prüft.

Wer selbst als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist keine Formsache; es ist die Trennlinie zwischen Prognose und Mitwissen.

Warum die Bewilligung auf die Schweiz begrenzt ist

Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz. Genau hier liegt die Bruchstelle zum ausländischen Angebot. Eine Plattform mit Sitz im Ausland hat eine Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, und das gilt für jede ausländische Aufsicht gleichermassen.

Deshalb ist es keine Frage der Seriosität, ob ein Anbieter eine Schweizer Bewilligung hat. Es ist eine Frage des Rechtsraums. Und weil es keine gibt, ist jeder ausländische Anbieter auf dem Schweizer Markt ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Squash-Wetten ohne Schweizer Bewilligung – was daran hängt

Wer sein Konto bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung führt, verliert vier Dinge auf einmal, und keines davon ist abstrakt.

Erstens: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister. Wer sich selbst sperrt, weil es ernst geworden ist, sperrt sich dort nicht mit. Zweitens: keine Schweizer Aufsicht, kein Beschwerdeweg nach Schweizer Verfahrensrecht, keine Kontrolle der Quoten und der Auszahlung. Drittens: eine Steuerfrage, die sich nicht von selbst erledigt – dazu gleich mehr. Viertens: die Möglichkeit der Sperrliste.

Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Weil gesperrte Domains innert Stunden ersetzt werden, spricht die Gespa von Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; auch bet365 wird als auf der Liste stehend genannt.

Für einen Squash-Fan, der einfach nur Quoten sucht, ist der praktische Kern dieses Abschnitts einfacher als die Aufzählung: die bequemere Plattform kann jederzeit von einem Tag auf den anderen unerreichbar sein, und zwar nicht durch die eigene Entscheidung, sondern durch eine Sperre. Wer seine Wetthistorie, sein Guthaben und seine Auszahlung bei einem Anbieter hat, der morgen in einer Liste steht, hat ein Problem, das kein Quotenvergleich löst.

Kein Schweizer Schutz im Ausland – und keine Schweizer Blockade gegen Zahlungen

Zwei Dinge werden in Debatten gern verwechselt. Das eine ist der Schutz: Er fehlt im Ausland vollständig. Weder die Limitenlogik noch das Sperrregister noch die Aufsicht reisen mit.

Das andere ist die Zahlung. Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an unerlaubte Wettanbieter blockieren. Wer etwas anderes hört, hört eine Behauptung, die das System überzeichnet. Die Sperrliste sperrt Domains, nicht Portemonnaies.

Bei den bewilligten Veranstaltern dreht sich die Zahlungsfrage um ein anderes Thema: Das Guthaben auf dem Spielerkonto ist kein anonymes Guthaben. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Inhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Ein Kredit an Spielende ist ausgeschlossen.

Die Steuerfrage, die an jedem Squash-Wettschein hängt

Für den typischen Squash-Wettenden ist die Steuerantwort kurz und angenehm: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, für 2025 bei CHF 1’070’400. Wer also mit einer Wette auf ein Squash-Match ein paar Hundert Franken gewinnt, zahlt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer.

Der Schwellenwert der Kantone weicht von diesem Betrag ab. Hier ist «je nach Kanton» keine Ausrede, sondern die einzig korrekte Formulierung. Wer es genau wissen will, fragt die eigene kantonale Steuerverwaltung.

Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer eine solche Zahl irgendwo liest, liest über ein anderes Land.

Die unangenehme Hälfte steht im Ausland. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber sie bleiben steuerlich nicht unsichtbar: Die kantonale Praxis im Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer also sein Squash-Wettschein-Konto im Ausland führt, muss die Steuererklärung im Blick haben, und für die rechtliche Seite dieses Abschnitts gilt derselbe Satz wie für alle anderen Fragen: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Diese lässt sich über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückfordern. Für Squash-Wetten ist das ein Randfall, aber er sollte nicht überraschen, wenn er eintritt.

Werbung und Gratisspielguthaben

Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das ist der juristische Grund, warum ein Vergleich ausländischer Plattformen, der sie als gleichwertige Alternative darstellt, nicht nur schief, sondern rechtlich problematisch wäre.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind die Zahlen, und sie zeigen, wie restriktiv der Rahmen ist: Ein Bonus ist hier kein Marketinginstrument, sondern ein bewilligungspflichtiger Vorgang. Beträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Ein Werbeverbot nach Tageszeit gibt es nicht. Auch das gehört zur Vollständigkeit: Nicht jede denkbare Einschränkung existiert.

Die zehn bewerteten Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die westliche Hälfte des Landes, ein geschlossenes Programm

Swisslos ist die Veranstalterin mit dem Produkt Sporttip, Sitz Basel, tätig gestützt auf die IKV 2020, mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto erhalten nur Personen, die im Vertragsgebiet wohnhaft sind: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Registrierung ist kein Formular zum Durchklicken. Es braucht mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer mit einem Konto in zwei Namen geliebäugelt hat, ist hier fertig, bevor er angefangen hat.

Das Produkt selbst ist breit genug für den Alltag: Einzelwetten, Kombinationswetten, Systemwetten, Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, dazu Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten – vollständig, online, ohne Teilauszahlung und ohne Garantie für jeden Markt. Die Bet-Builder-Funktion erlaubt Kombinationen abhängiger Ereignisse desselben Anlasses. Beim Kombiboost gilt: Er gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Ein Blick auf diese Staffel ist nüchtern: Vier Voraussagen bei je mindestens 1.50 sind eine anspruchsvolle Kombination, und 5 % Nettogewinn-Bonus auf eine Kombination, die oft genug gar nicht aufgeht, ist ein kleiner Anreiz. Bei fünfzehn Voraussagen liegt der Bonus bei 100 % – aber fünfzehn Voraussagen sind fünfzehn Gelegenheiten, sich zu irren. Die Staffel belohnt Länge, und Länge kostet. Das ist keine Kritik an einem unlauteren Angebot, sondern eine Einladung, die eigene Trefferquote zu überschätzen, bevor man sie liest.

Die App-Seite ist praktisch gelöst: Wetten lassen sich online über die Sporttip-Website oder die App für iOS und Android abgeben, und in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Wer in Genf wohnt, ist damit ausgeschlossen; wer in Zürich wohnt, hat den kürzeren Weg zum Schalter.

Für Beträge gelten die unteren und oberen Grenzen: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 dafür, CHF 10’000 für eine Systemwette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer sein Spielerkonto auflädt, kann dies per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20 tun; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Die Auszahlungslogik folgt zwei Wegen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer Spielguthaben auszahlen will, kann das innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto tun; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wer regelmässig kleine Beträge bewegt, merkt von der 3-%-Kommission nichts, weil die ersten beiden Auszahlungen gratis sind. Wer dagegen sein Guthaben in Häppchen abzieht, zahlt für die Bequemlichkeit. Und wer mit einem Gratisguthaben gewinnt, darf den Gewinn behalten, aber das Guthaben selbst nicht auszahlen lassen.

Geführt wird das Ganze von einer Genossenschaft, deren Zweck im Namen steht. Der Reingewinn von CHF 562 Mio. für 2025 ging zu CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und zu CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Das Geschäft ist also nicht auf Rendite gebaut, sondern auf Ausschüttung.

Fazit: Wer im Vertragsgebiet wohnt, Squash im Programm findet und eine einzige, jederzeit belegbare Anlaufstelle mit Schweizer Bewilligung will, ist hier richtig; wer im Ausland lebt oder einen Markt jenseits des Gespa-Verzeichnisses sucht, kommt hier nicht weiter, und keine Beschwerde ändert das, weil die Grenze die Bewilligung ist und nicht der Service.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Prinzip, andere Kantone

Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin und betreibt das Produkt Jouez Sport. Sie ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit einem Angebot für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Bewilligungslage ist identisch: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa, eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt. Die Marktaufteilung ist rein geografisch, und sie ist hart: Wer in Freiburg wohnt, kann bei Jouez Sport ein Konto eröffnen und bei Sporttip nicht; wer in Bern wohnt, umgekehrt.

Der grosse Unterschied zu Swisslos ist nicht das Produkt, sondern die Region und die Struktur der Verkaufsstellen. Westschweizer Spielende haben ein dichtes Netz von 2’350 Verkaufsstellen; das ist mehr als eine Fussnote, weil ein Teil des Publikums Wetten lieber am Schalter spielt als in der App. Wer in Genf oder Lausanne wohnt und den Schalterweg bevorzugt, hat hier den kürzeren Weg.

Bei den Gratisspielguthaben hat Loterie Romande im Jahr 2025 die grössere Zahl der Zustimmungen der Gespa erhalten: 24 gegenüber 8 bei Swisslos. Das ist kein Qualitätsurteil über die beiden Häuser, sondern eine Momentaufnahme der bewilligten Aktionen.

Fazit: Das Haus ist die richtige Anlaufstelle für Spielende mit Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone, und die Grenze liegt nicht in der Angebotsqualität, sondern in der Adresse.

22Bet: internationaler Katalog, ohne Schweizer Bewilligung

22Bet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Nach dem Gesetz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine gemeldete Bewilligung ist für den Schweizer Markt nicht erhoben; selbst wenn eine bestünde, hätte sie in der Schweiz keine Wirkung.

Konkret hängt an diesem Status: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Die Gespa nennt Domain-Hopping als Praxis – gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt.

Was das für einen Squash-Fan bedeutet, lässt sich in einem Satz sagen: Der Katalog ist grösser als bei den Schweizer Veranstaltern, aber keiner der Märkte steht unter Schweizer Aufsicht, und keiner der Gewinne unter Schweizer Schutz. Wer Squash dort sucht, findet ihn vielleicht – und verliert im gleichen Zug jedes Instrument, das im Schweizer System Streitfälle löst.

Fazit: Als zweiter Bildschirm neben dem Schweizer Konto ist die Plattform für erfahrene Nutzer mit klarer Vorstellung vom Risiko denkbar; als Ort für das Guthaben, mit dem man rechnet, ist sie es nicht, weil die Domain nicht in der eigenen Hand liegt.

Coolzino: Casino-Profil, kein Schweizer Schutz

Coolzino ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt die für alle ausländischen Anbieter dieser Liste geltende Rechtslage: keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, eine gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Zudem besteht für die Domain das Risiko einer DNS-Sperre durch die Gespa.

Auffällig ist hier vor allem die Positionierung. Der Name trägt das Casino bereits mit, und das ist im Schweizer Kontext mehr als eine Stilfrage. Wer hauptsächlich Spiele sucht und Sportwetten nebenbei mitnimmt, ist ein anderer Nutzertyp als der Squash-Fan, der ein Match analysieren will. Die beiden Bedürfnisse brauchen unterschiedliche Werkzeuge, und ein Casino-Profil ist für Analysearbeit das schwächere.

Fazit: Für einen Sportwetten-Spieler mit Analyseanspruch an Squash-Matches ist das Haus ein Katalog unter vielen; die Frage, die bleibt, ist nicht die Quote, sondern ob der Ort die Sportart überhaupt als Kern seines Angebots begreift.

1xBet: breites Programm, null Schweizer Anknüpfung

1xBet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt der Standard dieser Gruppe: keine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung, eine gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.

Die Plattform steht für ein Modell, in dem das Wettprogramm sehr breit ist und die Ränder des Angebots weit in exotische Sportarten hineinreichen. Für einen Squash-Fan, der ein bestimmtes Turnier sucht, ist das zunächst attraktiv. Der Preis dieser Breite ist, dass keine externe Stelle die Quotenbildung, die Auszahlungspraxis und die Streitbeilegung prüft.

Fazit: Wer die Breite über die Aufsicht stellt, findet hier am ehesten ein Match, das im Schweizer Programm fehlt; wer im Streitfall eine Stelle braucht, an die er sich wenden kann, findet sie hier nicht.

myBet: deutschsprachige Oberfläche, ausländische Aufsicht

myBet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung, mit der Rechtslage aller ausländischen Anbieter in dieser Liste: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; zudem besteht für die Domain das Risiko einer DNS-Sperre durch die Gespa.

Der Name und die deutschsprachige Ausrichtung machen das Angebot für Schweizer Nutzer zugänglich, und genau darin liegt die Tücke. Vertrautheit in der Sprache ist kein Ersatz für eine Aufsicht. Wer sich hier anmeldet, tut es auf eigene Rechnung und ohne den Rückhalt, den eine Bewilligung nach Schweizer Recht gibt.

Fazit: Die Sprachhürde ist hier am niedrigsten, die Rechtsposition aber identisch mit der jedes anderen Anbieters ohne Schweizer Bewilligung.

Pribet: neuer Name, alte Rechtslage

Pribet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt die Standardlage: keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, eine gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.

Ein Squashschläger lehnt an der Glaswand eines leeren Courts, draussen fällt Tageslicht in den Gang.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Solche Namen erscheinen regelmässig neu auf dem Markt, und genau das ist der Punkt. Eine Plattform, die neu ist, hat keine lange Auszahlungshistorie. Wer dort ein Guthaben aufbaut, kennt die andere Seite des Schreibtischs nicht. Bei Squash, wo ein einzelnes Turnier schnell vorbei ist und die Auszahlung manchmal Wochen dauert, ist das ein realer Faktor.

Fazit: Ein Katalog, den man beobachten kann, und einer, dem man in der Frage der Auszahlung nicht blind folgen sollte.

Funbet: Unterhaltungsprofil ohne Aufsicht

Funbet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Wie für alle Anbieter dieser Gruppe gilt: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann durch die Gespa gesperrt werden.

Der Name sagt bereits, an welches Publikum sich das Angebot richtet. Unterhaltung ist kein Laster, aber ein Sport wie Squash belohnt Aufmerksamkeit mehr als ein Spielautomaten-Rhythmus. Wer ein Match über fünf Sätze analysieren will, braucht eine Oberfläche, die das unterstützt.

Fazit: Für Gelegenheitswetten auf ein einzelnes Match kann es reichen; für ein ernsthaftes Squash-Programm ist das Profil zu dünn.

Boomerang Bet: breiter Sportbegriff, keine Schweizer Bewilligung

Boomerang Bet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt die Standardlage: keine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung, eine gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Was bei solchen Plattformen regelmässig zu kurz kommt, ist die Frage der Streitbeilegung. Bei einem Sport, in dem ein Match abgesagt, verschoben oder mit einer Wertung entschieden wird, ist die Regel genau der Punkt, an dem sich Anbieter unterscheiden. Bei den Schweizer Veranstaltern steht sie in den Bedingungen; bei ausländischen Anbietern ist sie deren eigene Entscheidung.

Fazit: Wer die Regeln für Absagen und Wertungen kennt, bevor er setzt, hat hier dieselbe Chance wie überall; wer sie nicht kennt, hat hier keine Instanz, die sie für ihn klärt.

Roobet: Casino-DNA, Schweizer Markt bleibt aussen vor

Roobet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung und die letzte Station dieser Liste. Die Rechtslage entspricht jener der anderen ausländischen Anbieter in dieser Liste: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko für die Domain.

Der Ursprung der Plattform liegt im Casino-Bereich, und das zeigt sich an der Struktur des Angebots. Ein Squash-Turnier ist dort ein Anhängsel, kein Kernprodukt. Wer den Sport verfolgt und Märkte mit Tiefe sucht, wird das schnell merken.

Fazit: Für Squash ist das Haus der schwächste Kandidat dieser Gruppe, ohne dass es an einem einzelnen Mangel läge – es fehlt schlicht an einer Ausrichtung auf Rückschlagsport.

Was die Marge über den Vergleich hinaus bedeutet

Die Rechnung aus dem Abschnitt über die Quoten auf ein Squash-Match verdient einen zweiten Blick, weil sie die Grenzen jedes Anbietervergleichs zeigt. Ein Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 auf beiden Seiten liefert einen Auszahlungsanteil von rund 95 % und damit eine Marge von rund 5 %. Das ist der Durchschnittspreis des Marktes, und er gilt unabhängig davon, welchen der beiden Ausgänge man wählt.

Für einen Squash-Wettenden, der über eine Saison hinweg auf Matches setzt, ist diese Zahl die einzige Konstante. Die Quoten ändern sich, die Spieler wechseln, die Turniere kommen und gehen – der Betrag, der bei jedem Einsatz abgeht, bleibt strukturell gleich. Bei einem Einsatz von CHF 10 je Wette und einer Marge von 5 % sind das rund 50 Rappen pro Wette, die nicht in den möglichen Rückzahlungsbetrag fliessen. Wer im Monat zwanzig Wetten platziert, bewegt damit CHF 200 an Einsätzen und etwa CHF 10, die von vornherein nicht zur Verfügung stehen.

Die Zahl hat aber eine Bedingung, und sie ist wichtig: Sie hängt massgeblich von der Länge des Geschäfts ab. Bei sehr wenigen Wetten ist der erwartete Nachteil klein, und eine einzelne gute Einschätzung kann ihn überdecken. Je mehr Wetten jemand platziert, desto stärker nähert sich das Ergebnis der Statistik an. Über zwanzig Wetten kann man noch Glück haben; über fünfhundert Wetten hat man es nicht mehr. Deshalb ist die Marge für den Vielleser der wichtigere Faktor und für den Gelegenheitswetter der unwichtigere.

Weil die Marge nicht für jeden Markt und jeden Anbieter gleich ist, lässt sie sich nicht als einzelne Zahl über die ganze Reihe behaupten. Die genannte Bandbreite von rund 5 % gehört zu dem durchgerechneten Beispiel mit zwei gleichen Quoten, und diese Zahl steht und fällt mit den 1.90ern. Wer den echten Preis eines konkreten Squash-Marktes wissen will, kann ihn selbst ermitteln: die beiden angezeigten Quoten ablesen, ihre Kehrwerte addieren und aus der Summe ablesen, wie viel der Markt zurückzahlt. Dafür braucht es keinen Abschluss.

Und das ist der Punkt, an dem sich die Schweizer Veranstalter von vielen ausländischen Plattformen unterscheiden lassen, ohne eine einzige Quote zu vergleichen: Bei Swisslos und Loterie Romande steht die Marge in einem System, das die Gespa beaufsichtigt und dessen Regeln in veröffentlichten Bedingungen stehen. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung steht sie in einem System, dessen Regeln der Anbieter selbst setzt und selbst ändert.

Wer Squash-Wetten als Unterhaltung betreibt und im Monat ein Dutzend Einsätze platziert, merkt von all dem wenig. Wer es als Tätigkeit mit Auswertung betreibt, merkt es an jedem Monatsende. Die Marge ist kein Skandal und kein Geheimnis; sie ist der Preis dafür, dass man eine Wette überhaupt abschliessen kann. Nur sollte niemand glauben, sie sei null, weil die ausgewiesene Quote freundlich aussieht.

Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz

Darf in der Schweiz online auf Squash gewettet werden, und bei wem?

Ja, aber nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine dritte Bewilligung existiert nicht. Wer ausserhalb des jeweiligen Vertragsgebiets wohnt, erhält kein Online-Konto. Squash muss zudem im Wettprogramm geführt werden, damit eine Wette überhaupt möglich ist.

Taucht Squash im Verzeichnis der Gespa auf?

Die Gespa führt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026. Ein Sport muss darin enthalten und zusätzlich im Programm des Veranstalters geführt sein. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt; E-Sport kommt darin nicht vor. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wo ausdrücklich aufgeführt.

Wie entsteht eine Quote auf ein Squash-Match, und was ist die Marge?

Die Quote spiegelt die eingeschätzte Chance eines Ausgangs und enthält den Preis des Marktes. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 auf beiden Seiten summieren sich die Kehrwerte auf rund 1.0526, der Auszahlungsanteil liegt damit bei rund 95 % und die Marge bei rund 5 %. Das ist ein Rechenbeispiel, keine zitierte Quote.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Einsatz von CHF 20 bei Quote 1.90 ergibt CHF 38 Rückzahlung und CHF 18 Reingewinn.

Warum gilt kein Squash-Tipp als sicher, und woran erkennt man eine Einschätzung?

Ein Match hat genau einen Ausgang, und der steht vor dem ersten Aufschlag nicht fest – niemand kann ihn kennen. Eine brauchbare Einschätzung nennt die Grundlage: Form, Belag, Belastung, direkte Duelle, Satzlänge. Wer eine sichere Wette verspricht, verkauft ein Gefühl, keine Prognose. Die Marge sorgt dafür, dass auch richtige Tipps über die Zeit Kosten tragen.

Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Sperre?

Vor der ersten Teilnahme am Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Selbstsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»