Sportwetten Schweiz legal 2026 – die zwei bewilligten Wege und ihre Bedingungen

Updated Oktober 2026
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Sportwetten sind in der Schweiz legal. Das ist die kurze Antwort, und sie ist richtig, solange man die zweite Hälfte mitliest: legal sind sie als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa, und veranstalten dürfen sie genau zwei Organisationen. Swisslos mit dem Produkt Sporttip, die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer in der deutschen Schweiz wohnt, kommt bei Sporttip nicht um eine Verlustlimite herum, bevor er den ersten Wettschein abschickt, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht setzen. Das ist keine Marketingzeile, das steht in den Teilnahmebedingungen.

Eine Säulenhalle aus hellem Stein im Morgenlicht, davor ein leerer Platz mit glatt gefegtem Pflaster
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Stand: 29. Oktober 2026, abgeglichen mit den veröffentlichten Reglementen und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande sowie mit der Aufsichtspraxis der Gespa.

Der Weg zum Sporttip-Konto beginnt nicht mit einer Quote. Er beginnt mit einem Formular, in dem drei Zahlen stehen, die man selbst wählt, und diese Reihenfolge ist der ganze Unterschied zu dem, was ausländische Portale anbieten. Wer sich darüber ärgert, hat die Schweizer Lösung noch nicht verstanden. Wer sie verstanden hat, ärgert sich über etwas anderes: über die schmale Auswahl.

Was Sporttip und Jouez Sport an Aktionen anbieten – und wie eng die Aufsicht den Rahmen hält

Zwei Veranstalter, ein Land, und trotzdem zwei verschiedene Kundenansprachen. Das ist der Ausgangspunkt für alles, was in diesem Abschnitt über Boni steht.

Ein Handball liegt auf dem Hallenboden einer leeren Sporthalle, Streifen von Licht aus den Oberlichtern
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Sporttip hält seine Werbeangebote klein und technisch. Der Kombiboost gilt ausschliesslich online, für Prematch, Live und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Diese Sätze sind der ganze Bonusmarkt, den ein Schweizer Sportwetter bei einem bewilligten Veranstalter findet. Wer von einer Gratiswette träumt, wie sie ausländische Portale bewerben, wird hier nicht fündig. Der Grund steckt im Gesetz: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, und die Aufsicht hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Acht Zustimmungen für ein ganzes Jahr, in einem Produkt, das landesweit beworben werden darf. Das ist der Rahmen. Aktionen bleiben deshalb selten und klein, und wer das als Mangel liest, liest richtig. Niemand hat hier ein Interesse daran, dass man sein Geld schneller umsetzt.

«Bonus mit Umsatzbedingung» – was bei ausländischen Anbietern als Zugabe verkauft wird, ist in der Schweiz schlicht nicht die Grössenordnung des Angebots. Der Kombiboost erhöht einen Nettogewinn erst dann, wenn vier Voraussagen ohnehin schon richtig sind und vier Quoten von je mindestens 1.50 auch noch zusammengekommen sind. Das ist eine Verzierung an einem Gewinn, nicht ein Startkapital. Wer das Angebot danach beurteilt, wie viel Spielraum es einem zum Aussetzen gibt, wird an diesem Punkt am wenigsten finden.

Bei Jouez Sport liegen die Dinge anders in der Darstellung, nicht im Gesetz. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, und sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Verkaufsstellendichte ist im Westen das Gegenstück zur App im Osten. Wer in Freiburg oder Sion wohnt, findet einen Terminal in der Nähe; wer dort online spielen will, findet ein Sortiment, das der Veranstalter selbst nicht in der Boulevardpresse ausbreitet, sondern über seine eigenen Bedingungen erklärt.

Der wichtigste Punkt für alle, die auf der Suche nach einem Bonus sind: die Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Kein Vergleichsportal, keine Zusammenfassung und keine Erinnerung eines Redaktors ersetzt die Lektüre des Originals. Das ist keine Ausflucht. Bei einem Bestand von acht und 24 Zustimmungen pro Jahr ändert sich der Bestand schnell, und die massgebliche Fassung ist die, die auf der Seite des Veranstalters steht.

Wer sein Geld verdoppeln will, ist im Sportwetten-Geschäft falsch, hier wie überall. Das ist keine Rechtsbelehrung über Schweizer Anbieter, sondern die einzige Erwartung, die stimmt.

Was die Aufsicht vorab genehmigt – und was das für einen Vergleich bedeutet

Ein «100 % Bonus» wäre in der Schweiz kein Werbetext, sondern ein Antrag. Die Aufsicht prüft Aktionen vorab, und die Zahl der Bewilligungen ist klein im Verhältnis zur Werbefläche, die ein Anbieter mit einem Sitz in Malta bespielen würde.

Ein stabiles Holzgeländer am Rand eines Wanderwegs über einer Schlucht, Gegenlicht über den Hängen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Für den Vergleich heisst das: die Aktionen sind kein Ausschlusskriterium, sie sind ein Nebenschauplatz. Wer unter zwei Veranstaltern wählt, wählt nach Erreichbarkeit, Zahlungsweg, Quoten und Sortiment, nicht nach dem Willkommensangebot. Wer einen Bonus sucht, sucht eine andere Liga – und bezahlt sie in einem anderen Land, mit Zinsen, die auf der anderen Seite einer Grenze nicht geltend gemacht werden können.

Die Kombiboost-Staffel ist trotzdem interessant zu lesen, weil sie verrät, wie der Veranstalter die Kundschaft einschätzt. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 in einer Kombination sind ein sportlicher Extremfall. Wer ihn trifft, bekommt den Nettogewinn verdoppelt – auf einen Gewinn, der in einer Kombination dieser Länge fast nie eintritt. Der Anreiz, immer weitere Beine anzuhängen, ist eingebaut. Wer ihm folgt, senkt seine Trefferwahrscheinlichkeit mit jedem Bein.

Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der Beine zu einem Gesamtpreis. Zwei Beine zu je 1.90 ergeben 3.61, vier Beine derselben Höhe bereits 13.03. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird erst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Einsatz von CHF 10 auf eine Viererkombination mit Gesamtquote 13.03 gibt also nicht exakt CHF 130.30, sondern einen Betrag, der über die Rundungsstufen läuft. Das ist kein Skandal, aber es erklärt, warum auf einem Wettschein selten runde Zahlen stehen.

Wettschein per App, im Browser oder am Terminal: drei Wege ins gleiche Konto

Wer online bei Sporttip mitmacht, braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Diese Prüfung ist der Punkt, an dem viele Bewerber zum ersten Mal stutzen. Sie ist auch der Punkt, an dem der Weg sich gabelt: im Kanton Zürich oder Bern läuft das Onboarding über Sporttip, in Genf oder Lausanne über Jouez Sport, und wer im Kanton Tessin wohnt, gehört zum Swisslos-Gebiet. Es gibt keine Wahl zwischen den beiden. Das Wohnkanton entscheidet, nicht die Vorliebe für eine Oberfläche.

Am Verkaufspunkt fehlt die Ausweisprüfung – und genau dort liegt das Problem. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Nicht ein Einzelfall, sondern fast jeder zweite Versuch. Wer sich am Terminal sicherer fühlt als in einer App, sollte diese Zahl kennen. Das Online-Konto ist der schärfer kontrollierte Weg, nicht der umständlichere.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ein Online-Konto braucht einen verifizierten Ausweis, eine Adresse und eine einzige registrierte Identität. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – eine Regel, die jeden Profi- oder Amateursportler aus dem eigenen Wettbewerb heraushält.

Konto aufladen: PostFinance Pay, Einzahlungsschein und die Grenzen des Wallets

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Diese Staffelung – CHF 10’000 im Monat, aber ein Guthaben, das unter CHF 9’999 bleiben muss – ist typisch für ein System, das dem Einzelnen das Setzen von Grenzen abverlangt und selbst nur die Aussenkanten zieht. Der Deckel beim Guthaben ist keine Spielbremse. Er verhindert nur, dass Kapital liegen bleibt.

Bei den Auszahlungen wird es konkreter: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Zweimal gratis pro Jahr, danach drei Prozent – für einen Gelegenheitswetter ist das irrelevant, für jemanden, der häufig kleine Beträge abzieht, ein echtes Argument. Wer seine Gewinne sammelt und einmal im Quartal auszahlt, zahlt nichts. Wer wöchentlich CHF 50 herausholt, zahlt irgendwann. Ausgezahlt wird ausschliesslich auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, und Kredit an Spielende gibt es nicht. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Grenze liegt also bei vier Stellen. Darüber verlässt das Geld das Spielkonto von selbst, was für den Zahlungsfluss angenehm und für die Spielbremse unangenehm ist: der Betrag ist nach drei Arbeitstagen wieder disponibel.

Wer ein Konto bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung führt, hat an dieser Stelle nichts zu vergleichen, weil nichts dokumentiert ist. Die Zahlungswege eines solchen Anbieters sind dessen eigene Sache. Der Unterschied, der zählt, liegt nicht im Aufladen, sondern im Auszahlen: Die Schweizer Regeln – kein Kredit, nur ein Konto auf den eigenen Namen, eine Frist von 5 bis 10 Arbeitstagen – gelten für die zwei Veranstalter und für sonst niemanden.

Fussball, Eishockey, Tennis – und die Liste der zugelassenen Wettarten

Was in der Schweiz gewettet werden darf, steht nicht im Ermessen des Veranstalters. Die bewilligte Offerte ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, Fassung 10.09.2026. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Eckball- und Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, und eine Esport-Sektion fehlt. Solche Wetten sind nicht verboten, weil sie anstössig wären. Sie sind einfach nicht zugelassen, und das ist ein Unterschied, den man beim Vergleich mit ausländischen Portalen schnell vergisst.

Wettbar sind nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Wer in einem Portal eine Wettoberfläche mit Politikmärkten sieht, sieht ein Angebot, das in der Schweiz keine Bewilligung hätte.

Die Liste erklärt auch, warum Sporttip-Wettende weniger Auswahl haben. Die grossen Sportarten sind abgedeckt – Fussball, Eishockey, Tennis –, und der Spielplan internationaler Turniere läuft mit. Wer sich für Sportarten wie Handball, Radsport oder die amerikanischen Ligen interessiert, findet einen anderen Zuschnitt als in einem Portal, das aus einer anderen Jurisdiktion heraus alles anbietet, was sich bepreisen lässt. Zwei Veranstalter können die Nische nicht abdecken, die zwanzig abdecken. Das ist der systematische Preis für die Bewilligung, und er ist der grösste Einzelposten auf dieser Rechnung.

Das Wettprogramm gibt auch den zeitlichen Rahmen vor. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tipp auf den Sieger nach 90 Minuten und ein Tipp auf den Sieger des Turniers sind zwei verschiedene Wetten – auch wenn sie auf demselben Spielplan stehen.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Ereignis und während des Ereignisses, wenn der Veranstalter eine Entscheidung vorhält, die das gestattet. Das BGS beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausganges platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Diese Regel liest sich trocken und ist für den Kontostand erheblich. Wer in der 89. Minute auf ein Tor nach einem Eckball tippt, während im Hintergrund schon gepfiffen wurde, handelt nicht auf einem Markt, sondern nach dem Ausgang. Die 1.00 ist die logische Antwort. Sie ist auch die Rückabwicklung mit Nullertrag, und wer ein solches Bein in einer Kombination hat, verliert nicht seinen Einsatz, sondern die Wirkung des Beins.

Ein Handicap mit Zahlen, weil das die einzige Art ist, wie sich die Schweizer Liste greifen lässt: ein Ereignis mit drei Ausgängen zu Quoten von 2.10, 3.40 und 3.60. Der Quotenschlüssel liegt dann bei ungefähr 94 %, also bleiben knapp 6 % an der Buchmacherseite. Das ist eine Rechengrösse, kein Zitat: keine dieser drei Quoten ist belegt, es gibt in diesem Beitrag keine Schweizer Fussballpartie mit ausgewiesener Quote, und wer den Wert für ein konkretes Spiel wissen will, rechnet ihn aus den drei sichtbaren Preisen selbst aus. Für die Frage, ob ein Kombiboost etwas wert ist, hilft die Zahl trotzdem: eine Erhöhung des Nettogewinns um 20 % fällt umso weniger ins Gewicht, je mehr die Kette vorher an die Auszahlungsquote abgegeben hat.

Ist ein Ereignis abgesagt und wird es nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Ausfall schrumpft also nicht die Kombination, er entfernt ihr einen Faktor.

Abhängige Ereignisse, Bet-Builder und die Rückabwicklung, die man kaum je sieht

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion». Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Diese Regel gehört zu den Bestimmungen, die kaum gelesen und gelegentlich gespürt werden. Sie hält eine offensichtliche Lücke geschlossen: «Tor in der ersten Halbzeit» und «Tor des Spielers X im Spiel» sind keine zwei unabhängigen Zufälle, und eine Quote, die sie wie zwei würfelt, wäre zu hoch. Der Preis könnte so nicht stehen, und deshalb darf er nicht so kombiniert werden. Wer die Kombination trotzdem abschickt, weil die Plattform sie angenommen hat, kassiert im Zweifel die Rückabwicklung statt des Gewinns.

Das ist ein strengerer Umgang als bei vielen ausländischen Portalen, und er erklärt den Reiz einer Bet-Builder-Oberfläche, die es hier ebenfalls gibt, aber genau hier. Wenn das Werkzeug den Fall ohnehin abdeckt, muss niemand improvisieren.

Für den Vergleich mit ausländischen Anbietern zählt ein Satz, den man sich einprägen kann: Kein Schweizer Veranstalter darf heute eine Regel anwenden, die dem Schweizer Recht widerspricht. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn sie im Programm stehen; Spielzeiten sind definiert; die Liste der Wettarten ist öffentlich. Wer zwei Portale vergleicht, vergleicht Prüfungsregeln – und Schweizer Prüfungsregeln sind veröffentlicht.

Anbieter im Vergleich: zwei Bewilligungen gegen acht ausländische Namen

Zehn Namen auf einer Seite, und nur zwei davon dürfen das tun, worum es hier geht. Diese Zahl ist die wichtigste in der ganzen Aufstellung, weil sie die Vergleichsfrage umdreht. Es geht nicht darum, den besten Sportwettenanbieter zu finden. Es geht darum, zu entscheiden, ob man mit einer Schweizer Bewilligung wetten will oder ohne.

Die Tabelle ordnet die zehn nach ihrem Zulassungsstatus. Unter «Berichtsstand» steht für die ausländischen Anbieter durchgehend, dass eine Bewilligung für die Schweiz fehlt und eine ausländische Bewilligung hier keine Kraft hat. Diese Zeile ist keine Zusammenfassung ihrer Regelwerke. Sie ist der Grund, warum man den Rest ihres Angebots nicht gegen das Schweizer Angebot rechnen kann.

Anbieter Bewilligung für die Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz
Swisslos – Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande – Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Sportaza keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht ermittelt
Betify keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht ermittelt
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht ermittelt
1Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht ermittelt
myBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht ermittelt
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht ermittelt
Betclic keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht ermittelt
BetAlright keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht ermittelt

Zwei von zehn. Die Spalte «Bewilligung für die Schweiz» trägt also nur in zwei Zeilen eine Zulassung, und genau das ist ihre Aussage. Eine Spalte, die achtmal dasselbe sagt, erklärt sich nicht durch Wiederholung, sondern durch das, was in den ersten beiden Zeilen steht.

Wer die acht liest und denkt, hier sei nichts ausgesucht, hat den Aufbau der Liste nicht gesehen: alle acht sind auf der Sperrliste der Gespa, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die Gespa hat die erste Liste am 3. September 2019 veröffentlicht, Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Der Mechanismus heisst Domain-Hopping. Die Aufsicht nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste geführt. Diese Namen sind hier Beispiele für den Mechanismus, keine Empfehlung und kein Review. Wer eine dieser Adressen aufruft und eine Seite findet, hat nicht die DNS-Sperre widerlegt, sondern eine neue Domain getroffen.

Was in der Tabelle bewusst nicht steht: Zulassungshinweise dieser acht für die Schweiz, ihre Zahlungswege, ihre Bonusbedingungen, ihre Payout-Zeiten, ihre Limits. Über diese Punkte sagen die vorliegenden Anbieterangaben nichts, und eine Zeile mit einem Gedankenstrich würde einem Leser suggerieren, das sei geprüft und negativ ausgefallen. Es ist nicht geprüft.

Und noch eine Zahl, die die Rangliste relativiert: Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. gegen CHF 182 Mio. im Vorjahr. Erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes ist die Reihe rückläufig, um 7.0 %. Der Geschäftsbericht führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Der Kuchen, um den die zehn Namen konkurrieren, ist also gross – und er schrumpft, sobald die Limiten greifen. Das ist ein Hinweis darauf, wie gut Limiten funktionieren können. Es ist kein Hinweis darauf, dass Wettende sich hier besser fühlen.

Für das Hellfeld der Zahlen gilt eine Verteilung, die seit 2021 festgeschrieben ist: Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, 2025 waren das CHF 3’863’790. Damit fliesst ein Teil des Geldes, das am Wettschalter liegen bleibt, in die Kantone zurück. Auch das ist ein Argument – nur keines für die Rendite des einzelnen Wetters.

Sportwetten in der Schweiz: ein Grossspiel mit zwei Veranstaltern

Wer die Kernfrage ohne Umweg will: Sportwetten gelten in der Schweiz als Grossspiel, und nur zwei Veranstalter dürfen sie anbieten. Swisslos, 1937 als interkantonale Genossenschaft gegründet, hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, der IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

Das Wort Grossspiel ist sperrig und juristisch scharf. Es beschreibt eine Kategorie, nicht eine Grösse. Wer heute ein Konto bei einem Portal öffnet, dessen Bewilligung in Malta, Curaçao oder Deutschland ausgestellt wurde, eröffnet kein Schweizer Sportwettenkonto, auch wenn die Seite auf Deutsch ist und der Zahlungsdienst ein Schweizer Institut ist.

Nebeneinander stehen zwei Liefermodelle. Swisslos deckt das Vertragsgebiet mit Kantonen von Aargau bis Zürich ab, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, spielt in einem Konto, das auf sein Wohngebiet zugeschnitten ist, und zahlt in Franken, wie er es gewohnt ist. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden, und sie nennt Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Adresse. Zwei Häuser, ein Land, und die Sprachgrenze wirkt bis in die Spielregeln hinein: Schweizer Schreibweise mit ss ist beiden eigen, die Ansprache und das Umfeld unterscheiden sich.

Für den Zustand des Marktes gibt es eine belastbare Grösse. Der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos lag 2025 bei CHF 169 Mio. Nach Jahren des Wachstums ist das erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes am 1. Januar 2019 ein Rückgang, und zwar ein deutlicher. Der Bericht nennt einen Grund: neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen. Wie viel davon echte Spielerschutz-Wirkung ist und wie viel davon Zufall der Ergebnisse, lässt sich aus einer Zahl nicht trennen. Aber es ist der einzige belastbare Marker.

Was das Angebot bei den Schweizer Veranstaltern kostet, wird an den Limiten sichtbar. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Systemwette über CHF 10’000 ist damit die Grenze, alles darüber fällt aus dem Konto heraus, ohne Chance auf Annahme. Es ist kein Fehler, sondern die Hausregel.

Diese Beträge gehören zu Sporttip und ausschliesslich zu Sporttip. Wer einen anderen Anbieter bewertet, braucht dessen eigene Zahlen, und für die acht ausländischen Namen liegen hier keine vor. Man kann deshalb die Höchsteinsätze nicht vergleichen, nur die Zulassung. Ein Vergleich der Höchsteinsätze wäre für Sportwetten in der Schweiz ohnehin nur eine Tabelle mit einer Zeile.

Wer auf einen ausländischen Anbieter ohne Bewilligung setzt, bekommt nach Schweizer Recht keine der Schutzmechanismen, die unten noch im Detail stehen: keine Anbindung an das Sperrregister, keine Aufsicht, keine Schweizer Rechtsschutzwege. Und die Steuerbehandlung kippt, siehe den Abschnitt zu Bewilligung, Aufsicht und Steuern. Das klingt abstrakt, bis man sich das Inland sanft und das Ausland laut vorstellt.

Quotenboosts, Cash-Out und die Wahl, die nicht über den Bonus läuft

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten. Es ist nur als vollständiges Cash-Out möglich, ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Das ist der ehrlichste Satz im ganzen Produkt, wenn man ihn liest, wie er dasteht. Der vorzeitige Verkauf eines Wettscheins kostet Geld. Der Betrag, der auf dem Konto landet, ist systematisch kleiner als das, was man bekommen hätte, hätte man recht behalten und gewartet. Dazu kommt: Swisslos muss den Ausstieg nicht anbieten. Wer einen Cash-Out einplant, plant mit einer Funktion, für die niemand garantieren muss, dass es sie in diesem Spiel gibt. Und wer aussteigt, verliert bei einer geboosteten Wette den Boost. Der Quotenboost wird nicht mitgenommen, er verfällt.

Wer das trotzdem nutzen will, sollte es einmal mit einem kleinen Betrag ausprobieren. Ob die eigene Mannschaft in einem konkreten Spiel einen Cash-Out zulässt, und zu welchem Betrag, sieht man erst dann. Wer zwei Klicks braucht, um zuzuschlagen, hat es übrigens genau dann schwer, wenn es schnell gehen soll. Die Funktion kommt nicht mit Bestätigungsdialog und Bedenkzeit.

Schliesslich die Frist, die auf jedem Wettschein tickt. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen lang, bis man ein halbes Jahr mit einer Kiste voller Wettscheine hinter sich bringt. Wer seine Gewinne nicht abholt, subventioniert über die Kantone den Sportplatz, auf dem er zuletzt gewonnen hat.

Bewilligung, Aufsicht und Steuern: was in der Schweiz gilt und was nicht

Die Bewilligung eines Schweizer Sportwetten-Veranstalters gilt nur in der Schweiz. Das ist der kurze Satz, an dem sich die ganze Rechtslage aufhängt. Sie ist nach Art. 4 BGS ausdrücklich auf das Gebiet begrenzt, und sie hat deshalb auch keinen Geltungsanspruch an einer Grenze, die sie nicht überschreitet. Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendein anderes Land – entfaltet nach Art. 4 BGS keine Kraft in der Schweiz. Zwei Bewilligungen derselben Sorte, die sich gegenseitig nicht anerkennen.

Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1.1.2021 in Kraft trat. Nicht zuständig ist die ESBK. Diese Aufsicht führt die Eidgenössische Spielbankenkommission und nur für Spielbanken. Die Aufteilung hat einen praktischen Vorteil: die Antwort auf die Frage, ob ein Anbieter in der Schweiz kontrolliert wird, folgt aus einer einzigen Zuordnung. Sportwettenanbieter sind bei der Gespa zu suchen, und dort sind es zwei.

Rechtlich braucht ein Veranstalter eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, nach Art. 21 bis 25 BGS. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Für den Vergleich heisst das: wer die Schweizer Legalität sucht, hat die Wahl zwischen einem Anbieter im Sprachraum und einem in der anderen Landeshälfte. Wer mehr Anbieter sucht, wählt keine Schweizer Legalität.

Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz nach Art. 47 Abs. 3 VGS und praktisch im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Wer in Zürich wohnt und im Wallis ein Konto bei der Loterie Romande will, kommt dort als Ausländer im eigenen Land an. Nicht die Identität entscheidet, sondern die Adresse.

Die Bewilligung wird an einen Zweck gebunden, und der ist nicht der Gewinn des Veranstalters. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zur Hälfte nach ständiger Bevölkerungszahl und zur Hälfte nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten; 2025 waren das CHF 3’863’790. Ein halbes Prozent der Erträge aus dem Sportwettengeschäft fliesst in die Spielsuchtarbeit. Die Zahl ist klein im Verhältnis zum Ertrag und klein im Verhältnis zu dem, was Spielsucht kostet. Der öffentlich-rechtliche Zweck ist kein Ersatz für Spielerschutz, aber er ist eine Bindung, die es bei einem privaten Anbieter mit Sitz weit weg nicht gibt.

Bei den Steuern sind zwei Dinge auseinanderzuhalten: die Einnahmen des Veranstalters und der Gewinn des Wetters. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer das behauptet, nennt eine Steuer, die das Schweizer Recht nicht kennt.

Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Steuerfreibetrag liegt seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und nie eine kantonale Zahl als Regel. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt, indem man den Gewinn in der Steuererklärung deklariert.

Ein normaler Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle. Für ihn heisst das: keine Einkommenssteuer auf den Gewinn, keine Verrechnungssteuer, kein Abzug am Schalter. Nur wer wirklich siebenstellig gewinnt, hat überhaupt ein Thema.

Umgekehrt bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern: Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber laut der kantonalen Steuerpraxis des Kantons Thurgau als volles steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig vom Betrag. Für einen Sportwetten-Gewinn sind sieben Stellen bei einem Anbieter ohne Schweizer Sitz also nicht steuerfrei. Dieser Punkt wird in Vergleichen selten erwähnt, weil er das Angebot nicht schmälert, sondern teurer macht. Wer seinen Wohnsitz in einem anderen Kanton mit abweichender Praxis hat, klärt das mit der kantonalen Steuerverwaltung. Eine Steuerberatung kann hier mehr sagen als jede Zusammenfassung.

Ein weiterer Punkt, an dem die Werbung des Schweizer Veranstalters von der Schweizer Realität abweicht: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, nach Art. 74 BGS. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft, nach Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS. Der Gesetzgeber hat die Werbung für das illegal angebotene Spiel also schärfer bestraft als das Spiel selbst in den Händen des Spielers. Das erklärt, warum die ausländischen Namen in diesem Beitrag als Referenz erscheinen und nicht als Empfehlung. Beschreiben und bewerten ist erlaubt. Werben wäre eine andere Handlung. Eine Werbesperre zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.

Ein gesetzlicher, fest fixierter Einzahlungsdeckel fehlt in der Schweiz. Wer eine Zahl wie CHF 100 pro Tag sucht, findet sie hier nicht, weil es sie nicht gibt. Was es gibt, ist eine Verpflichtung des Veranstalters, Höchstwerte zu verlangen, die der Spielende selbst setzen muss – und genau das ist das nächste Kapitel.

Verlustlimiten vor dem ersten Wettschein, Sperren im geteilten Register

Die erste Handlung beim bewilligten Schweizer Sportwetten ist keine Wette. Wer bei Swisslos einsteigt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, bevor die erste Teilnahme möglich ist. Oberlimite sind CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der Aufbau ist der eigentliche Inhalt dieser Regel. Ein Limit, das man in Minutenschnelle senken kann, ist ein Limit, das man im Ärger über den Abend greifen kann. Ein Limit, das man erst nach drei Tagen erhöhen darf, ist eines, das genau dann stehen bleibt, wenn man es im Nachhinein am liebsten weghätte. Die Verzögerung ist asymmetrisch, und das ist der ganze Trick. Wer im Ärger über einen verlorenen Betrag sofort mehr setzen will, stösst auf eine Wartezeit, in der sich die Laune beruhigt.

Dass es drei Zeitfenster gibt und nicht eines, ist die zweite Idee. Ein Tageslimit allein bricht an einem langen Fernsehabend, ein Monatslimit allein lässt einen ganzen Sonntag durch. Die drei Grössen – 1, 7 und 30 Tage – greifen ineinander, und niemand kann ein Fenster leer lassen.

Wichtig ist, was hier einmal gesagt wird und weiter nirgends wiederholt wird: Die Beträge sind keine Schweizer Staatsquote, sondern die Limiten des Veranstalters. Das Gesetz verlangt Höchstwerte, nicht Zahlen. Wer bei einem anderen Anbieter wetten will, setzt woanders und unter anderen Regeln. Die Spielerschutzangaben dieser Seite beziehen sich auf die bewilligten Veranstalter und nur auf sie.

Neben dem Verlustlimit gibt es die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.

Die befristete Sperre deckt das Sporttip-Konto, die unbefristete deckt das Land. Wer drei Monate Pause will, kommt nach drei Monaten zurück. Wer aufgehört hat, bleibt draussen – auch im Casino, auch im Online-Casino, auch in Liechtenstein. Genau diese Reichweite fehlt bei jedem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Er hängt an keinem Schweizer Register, erfährt von einer Schweizer Spielsperre nichts und kann von der Aufsicht nicht zur Einhaltung verpflichtet werden. Das ist die praktische Konsequenz aus Art. 4 BGS.

Nach Art. 80 bis 82 BGS erfasst die Spielsperre überschuldete und suchtgefährdete Personen; sie kann auch von den Spielenden selbst gewählt werden. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Beteiligung einer Fachstelle, nach Art. 84 VGS und Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Auszeit von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, nach Art. 89 VGS. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, nach Art. 45 BGS.

Der letzte Satz verdient eine Sekunde Ruhe, weil er im Alltag hart ist. Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, verliert das Geld – nicht mit einem Aufschlag, sondern vollständig. Und das ist der Grund, warum ein ausländisches Portal für gesperrte Spielende keine Lücke darstellt, sondern eine Falle: ohne Schweizer Sperrregister gilt die Schweizer Sperre dort einfach nicht, und wer dort verliert, verliert ohne die Schweizer Regeln zu seinen Gunsten.

Die Zahlen zur Kontrolle an der Verkaufsstelle relativieren das Bild, siehe oben. Wo Geld gegen Wettschein getauscht wird, ist das Gesicht am Schalter kein Ausweis. Wer in einer Verkaufsstelle ein Konto eröffnen will, sollte seine Limiten vor dem Besuch wählen – das geht online und nimmt 20 Minuten, die man vor dem Schalter bequemer hat.

Wer merkt, dass die Limite zu grosszügig steht, sollte sie senken und nicht die Wette kleiner machen. Eine Verlustlimite von CHF 9’999 für 30 Tage ist an sich kein Warnsignal, aber sie ist die Aussenkante des Reglements. Wer sie wählt, hat die Wahl getroffen, dass CHF 9’999 nicht zu viel ist. Eine Limite unterhalb dieser Kante wählt nur der, der sie sich selbst nimmt. Und Tabellen wie diese ändern nichts daran, dass ein Verlust einen Rahmen braucht.

Die zehn Anbieter im Porträt

Zehn Namen, zwei Zulassungen, und in dieser Reihenfolge wird jeder einzelne durchgesehen.

Swisslos Sporttip – die Bewilligung für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos hält eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa, und ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto ist nur für Personen offen, die im Dienstgebiet wohnen: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Das Produkt hat den dichtesten Kontrollapparat der beiden Schweizer Wege. Die Registrierung liest den hochgeladenen Ausweis aus und prüft die Adresse gegen Datenbanken. Vor der ersten Teilnahme stehen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, und eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Ein Konto pro Person, keine Ausnahme, kein Zweitkonto.

Beim Geld wird der Weg nach dem Aufladen steiler. Zweimal pro Jahr ist die Auszahlung gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, und bis zum Eintreffen der Überweisung gehen 5 bis 10 Arbeitstage. Dazu die Aufsplittung: bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung geht der Gewinn automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein.

Der Massstab für dieses Angebot liegt in seinen letzten Fristen. 26 Wochen für die Geltendmachung eines Gewinns, 10 Tage für eine Einsprache per eingeschriebenem Brief, 48 Stunden für die Nachholung eines abgesagten Ereignisses. Das ist ein Regelwerk, das den Fall des Falls regelt und nicht den Glücksmoment feiert.

Für wen sich der Weg lohnt: die Wahl ist für alle im Vertragsgebiet entschieden, die überhaupt legal und überwacht im Inland wetten wollen. Die Kantonsgrenze schlägt hier jede Vorliebe für eine Oberfläche – wer in Zürich wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei, und wer in Genf wohnt, kommt dort nicht hinein. Wer die Deutschschweizer Sicht sucht, sollte auf die drei Limiten und die Wartezeit achten; es gäbe nichts zu wählen, wenn nicht eine Adresse mitentschiede.

Loterie Romande Jouez Sport – Bewilligung für sechs Kantone, Wettterminal statt Kiosk

Die Loterie Romande hält ebenfalls eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa, und ist der zweite der beiden zugelassenen Veranstalter. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne als Adresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Der Papierbestand ist der Unterschied. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen sind kein Nebenschauplatz, sondern der Kern der westlichen Präsenz. Wer in der Westschweiz wohnt, hat einen physischen Ort in der Nähe, an dem ein Wettschein abgegeben werden kann – und dieser Ort prägt eine andere Gewohnheit als eine App.

Genau dort sitzt aber auch die Schwachstelle dieses Weges, und es ist die Menge: Verkaufsstellen sind keine Kontrollpunkte. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen 200 Testkäufe gemacht und in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Zahl steht und wird nicht beschönigt. Wer sein Konto am Terminal führt, hat die bequemere Anlaufstelle, aber nicht die strengere Prüfung.

Was das für die Empfehlung heisst, hängt am Haushalt, nicht am Sport. Wer die Westschweizer Veranstalterin ohnehin in seinem Kanton hat und regelmässig kleine Beträge spielt, findet hier den kürzeren Weg zum Schein. Wer Online und mit den strengen Konto-Regeln unterwegs sein will, ist mit dem Online-Kanal besser bedient, auch wenn er über dieselbe Veranstalterin läuft. Die Adresse, nicht der Bildschirm, entscheidet.

Sportaza – ohne Schweizer Bewilligung, als Referenz geführt

Sportaza hält keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, und eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Kraft in der Schweiz. Für Sportaza ist hier keine Lizenz ermittelt, und eine solche Lizenz hätte ohnehin keine Wirkung auf Schweizer Gebiet. Das Portal hängt an keinem Schweizer Sperrregister, untersteht keiner Schweizer Aufsicht, und Schweizer Rechtsschutzwege stehen nicht offen. Seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Wer ein Konto bei Sportaza führen will, führt es ausserhalb der Schweizer Struktur. Was er dort an Limiten, Zahlungswegen und Auszahlungszeiten vorfindet, sind die eigenen Bedingungen des Anbieters. Für einen Wettenden mit Wohnsitz in einem Kanton mit der Steuerpraxis des Kantons Thurgau bedeutet das zusätzlich, dass ein Gewinn unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt werden kann.

Was ein solches Angebot trotzdem interessant machen kann, ist die Breite. Es ist genau die Sportartenvielfalt, die zwei Veranstalter nicht abbilden können. Wer in einer Nische wettet und den Preis dafür kennt – kein Schweizer Register, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Steuerfreibetrag –, trifft eine Wahl, die er auch dann getroffen hat, wenn er sie nicht als Wahl erlebt. Die eine Sache, die dabei niemanden überrascht: die Domains sind flüchtig. Sportaza ist hier gelistet, nicht verifiziert.

Betify – kein Schweizer Permit, kein Registeranschluss

Betify hält keine Schweizer Bewilligung. Für Sportwetten in der Schweiz sind ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande zugelassen, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hat nach Art. 4 BGS hier keine Kraft. Eine Lizenz von Betify ist nicht festgestellt. Damit fehlen die drei Verbindungen, die ein bewilligter Veranstalter zwingend unterhält: Anschluss an das Sperrregister, Schweizer Aufsicht, Schweizer Rechtsschutz. Betify kann auf die Sperrliste kommen und dann per DNS gesperrt werden.

Was die acht Namen in dieser Liste eint, ist genau diese Leerstelle. Keiner von ihnen ist hier mit Bewilligung für die Schweiz geführt, und für keinen ist eine Lizenz ermittelt. Der Unterschied zwischen Betify und einem anderen Namen liegt damit nicht in der Zulassung – die fehlt beiden –, sondern in Details, die in dieser Aufstellung nicht geprüft sind. Wer Betify einem Schweizer Anbieter gegenüberstellt, vergleicht eine überwachte Struktur mit einer Struktur, über die er nur weiss, dass sie nicht überwacht wird.

Wer sich für Betify entscheidet, entscheidet sich für eine ausländische Buchmacher-Oberfläche. Deren Bedingungen, Zahlungswege und Limiten kann nur der Anbieter selbst beantworten. Wichtig ist die Reihenfolge, in der man das klärt: zuerst den Sperrlisten-Status, dann die Steuerfolgen für den eigenen Kanton, dann die Frage nach der Wette.

Bruce Bet – ausländischer Anbieter, hier ohne Zulassung

Bruce Bet hält keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen Sportwetten ausschliesslich von Swisslos und der Loterie Romande veranstaltet werden; eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht, Art. 4 BGS. Für Bruce Bet ist keine Lizenz ermittelt. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domains auf die Sperrliste setzen, und Schweizer Telekom-Anbieter blockieren sie dann per DNS.

Was hier zählt, ist weniger das Portal als das Werbeverbot, das an ihm hängt. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft, nach Art. 131 BGS. Bruce Bet darf in der Schweiz nicht beworben werden. Der Anbieter bleibt trotzdem erreichbar, weil die Gespa dem DNS-Wechsel hinterherarbeitet: Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, und die Sperren greifen innerhalb von Stunden. Die Anbieter sind schneller. Es ist ein Katz-und-Maus-Spiel mit Telekommunikationsmitteln, und wer auf der Suche nach einem Anbieter an der Sperre vorbeikommt, sollte wissen, dass das kein Zufall ist, sondern das Geschäftsmodell der Sperrliste.

Für einen Wettenden heisst das: kein Schweizer Gegenüber, kein Schweizer Forum, keine Schweizer Stelle, an die man sich wendet, wenn etwas schiefgeht. Ob Bruce Bet etwas anbietet, das Swisslos nicht anbietet, wäre bei Kenntnis der Bedingungen zu beantworten. Hier ist es offen.

1Bet – ausländisches Portal ohne Bewilligung für die Schweiz

1Bet hält keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung aus einem Drittland ist hier ohne Kraft, Art. 4 BGS. Für 1Bet ist keine Lizenz ermittelt. An das Schweizer Sperrregister ist das Portal nicht angeschlossen, Schweizer Aufsicht besteht nicht, Schweizer Rechtsschutzwege öffnen sich nicht. Seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Für einen Wettenden ergibt sich daraus eine Frage, die er in keinem Vergleichsportal beantwortet findet: Wohin wendet man sich in der Schweiz, wenn bei 1Bet eine Auszahlung stockt? Bei Sporttip gibt es dafür eine Frist und ein Einsprachemittel. Bei 1Bet gibt es diese Struktur nicht, und die Schweizer Aufsicht kann nicht helfen, weil sie nicht zuständig ist.

Dass trotzdem eine Wahl existiert, ist unbestreitbar. Wer aus einem bestimmten Grund ein ausländisches Portal sucht, findet dort Bedingungen, über die in diesem Rahmen nichts gesagt wird. Die Sperrliste der Gespa ist der einzige Prüfpunkt, den ein Wettender selbst prüfen kann, und die Steuerfolge im eigenen Kanton der zweite.

myBet – ohne Schweizer Bewilligung geführt

myBet hält keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz sind für Sportwetten ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande zugelassen, eine auswärtige Bewilligung gilt hier nicht, Art. 4 BGS. Für myBet ist keine Lizenz ermittelt. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domains des Anbieters blockieren lassen.

Der steuerliche Punkt ist bei einem ausländischen Anbieter der einzige, den ein Wettender mit Sicherheit selbst kennt. Gewinne aus Anbietern ohne Schweizer Bewilligung unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber nach der kantonalen Praxis des Kantons Thurgau als volles Einkommen behandelt, unabhängig vom Betrag. Ein Gewinn von CHF 500 kann also steuerbar sein, wo ein gleich hoher Gewinn bei Swisslos es nicht wäre. Der Vergleich zweier Quoten verliert damit seine Eindeutigkeit: Eine Quote auf dem Papier ist nicht die Quote nach der Steuer.

Wer myBet dennoch prüfen will, prüft zuerst diesen Punkt für den eigenen Kanton. Das ist die einzige Handlung, die an einem ausländischen Portal einen belastbaren Nutzen bringt. Ob myBet selbst faire Quoten stellt, lässt sich hier nicht sagen.

DirectionBet – Referenz ohne Schweizer Permit

DirectionBet hält keine Schweizer Bewilligung. Nur die beiden interkantonal zugelassenen Veranstalter dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Kraft. Für DirectionBet ist keine Lizenz ermittelt. Kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rechtsschutzwege. Domains können per DNS auf die Sperrliste gesetzt werden.

Bei den acht ausländischen Namen fällt eine Eigenschaft auf, die man auf den ersten Blick für Zufall hält: keiner hat eine Bewilligung für die Schweiz, und über die Lizenz des jeweiligen Anbieters ist hier nichts festgestellt. Das ist der Unterschied zwischen einem Markt mit zwei Bewilligten und einem Markt mit vielen Teilnehmern, die keine haben. Nur die ersten beiden sind messbar, alles andere ist eine Aussage über Zulassungen, die nicht bestehen.

Wer DirectionBet gegenüber Sporttip abwägt, wägt in Wahrheit einen Anbieter ohne überwachte Struktur gegen einen mit Verlustlimitenpflicht, Sperrregister und Aufsicht ab. Das ist keine knappe Entscheidung. Es ist eine Entscheidung, die man bewusst treffen muss.

Betclic – ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Betclic hält keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen Sportwetten ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande veranstalten, und eine Bewilligung aus einem anderen Land wirkt hier nicht, Art. 4 BGS. Für Betclic ist keine Lizenz ermittelt. Das Portal ist an das Schweizer Sperrregister nicht angeschlossen, untersteht keiner Schweizer Aufsicht, und Schweizer Rechtsschutzwege bestehen nicht. Die Gespa kann die Domains auf die Sperrliste setzen und per DNS sperren lassen.

Ein wiederkehrendes Missverständnis gehört hierher: Ausländische Anbieter sind kein Schweizer Sportwettenangebot. Sie sind erreichbar, und erreichbar ist nicht dasselbe wie zugelassen. Der Schweizer Gesetzgeber hat für sich entschieden, dass Sportwetten nur mit einer Bewilligung angeboten werden dürfen; wer ohne Bewilligung veranstaltet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der einzelne Wettende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Für Betclic heisst das: kein Zulassungsstatus in der Schweiz, nichts über die Bedingungen des Anbieters. Wer die Reichweite einer Schweizer Aufsichtserkenntnis wissen will, prüft die Sperrliste.

BetAlright – ohne Schweizer Bewilligung in der Aufstellung

BetAlright hält keine Schweizer Bewilligung. Sportwetten dürfen in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande veranstalten; eine auswärtige Bewilligung hat hier keine Kraft, Art. 4 BGS. Für BetAlright ist keine Lizenz ermittelt. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste kommen.

Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, sollte wissen, was mit seinem Wettschein im Streitfall passiert: gar nichts, jedenfalls nichts in der Schweiz. Und er sollte wissen, was mit einem Gewinn passiert, wenn ein Verfahren gegen den Anbieter läuft: der Gewinn kann eingezogen werden. Der Spieler selbst wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die eine gute Nachricht in diesem Abschnitt, und sie wird dadurch nicht besser, dass die andere Nachricht daneben steht.

Wer BetAlright prüft, prüft die Sperrliste und den eigenen Kanton, in dieser Reihenfolge. Über die Konditionen des Anbieters ist hier nichts bekannt, und daher dazu nichts.

Was ein Wettschein mit CHF 1’000 im Monat durchschnittlich kostet

Die Schweiz kennt keinen gesetzlichen Einzahlungsdeckel. Wer ein monatliches Wettbudget hat, setzt es sich selbst. Das macht die Frage nach dem durchschnittlich erwartbaren Verlust zu einer Frage an den Wetter, nicht an den Staat.

Nehmen wir ein Budget von CHF 1’000, das einmal vollständig in einer Runde platziert wird, und einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90. Beide Quoten sind Beispiele, kein belegtes Angebot und kein Zitat für irgendein Spiel. Aus diesen 1.90 folgt ein Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 95 %, also eine Marge von 5 % auf diesem Markt. Diese Marge ist die Rechengrösse des Beispiels, nicht eine Messung irgendeines Schweizer Anbieters.

Die Schätzung: Wer die CHF 1’000 über einen solchen Markt laufen lässt, verliert im statistischen Mittel rund CHF 50 pro Durchlauf, denn erwarteter Verlust = Umsatz × Marge = CHF 1’000 × 5 %. Die Bandbreite reicht von etwa CHF 25 bei einem enger bepreisten Markt mit 2,5 % Marge bis etwa CHF 70 bei einem breiter bepreisten mit 7 % Marge. Das ist der Durchschnitt über viele Wetten.

Was daraus folgt, ist die eigentliche Botschaft dieses Abschnitts: Nicht die einzelne Wette ist teuer, sondern die Anzahl der Versuche. Wer seine CHF 1’000 in einem Zug setzt, zahlt die Marge einmal. Wer zehn Wetten zu je CHF 100 auf denselben Markt setzt, zahlt sie zehnmal, und der Erwartungswert sinkt mit jedem Versuch gleichmässig. Das ist unabhängig von der Sportart, vom Anbieter und von der Auswahl der Spiele. Bei einer Kombiwette mit vier Beinen zu je 1.90 addieren sich die Margen der vier Märkte zu einem grösseren Abzug, und der Kombiboost mit seinen 5 % auf den Nettogewinn kann diesen Abzug nicht aufheben: 5 % Bonus auf einen Nettogewinn, von dem vorher über den Quotenschlüssel ein grösserer Anteil abgezogen wurde, ist eine Verzierung, kein Ausgleich.

Für die Praxis heisst das: Der Unterschied zwischen einem sorgfältig gewählten Einzelmarkt und einer langen Kette liegt nicht im Gefühl, sondern in der Zahl. Wer CHF 1’000 monatlich umsetzt, sollte sich bewusst sein, dass er bei fünf Prozent Marge eine zweistellige Summe in jedem Monat an die Buchmacherseite abgibt, bevor über Sport gesprochen wird. Und wer dasselbe Geld in einer Kette platziert, überweist mehr. Die Wahl liegt beim Wetter – das ist die einzige Wahl, die ihm diese Schweiz lässt.

Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz

Welche Sportwetten darf ich in der Schweiz abschliessen?

Zugelassen sind Wetten auf Sportereignisse bei den zwei bewilligten Veranstaltern, Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Der Umfang ergibt sich aus der Liste der Gespa der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt, und Esport erscheint in dieser Liste nicht.

Wer kontrolliert die Schweizer Sportwetten, und was heisst eine Bewilligung, die nur hier gilt?

Die Aufsicht liegt bei der Gespa in Bern. Eine Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz und entfaltet darüber hinaus keine Wirkung. Umgekehrt hat eine ausländische Bewilligung hier keine Kraft, gleichgültig, ob sie aus Curaçao, Malta oder Deutschland stammt. In der Schweiz braucht es eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel.

Bis zu welchem Betrag ist ein Gewinn bei Sporttip steuerfrei, und warum hängt das vom Kanton ab?

Gewinne aus einem erlaubten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn von der Einkommenssteuer befreit; seit dem 1.1.2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.

Was passiert mit Gewinnen bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber nach der kantonalen Steuerpraxis des Kantons Thurgau als volles steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Dazu kommt, dass diese Anbieter keinem Schweizer Sperrregister angeschlossen sind, keiner Schweizer Aufsicht unterstehen und keine Schweizer Rechtsschutzwege eröffnen. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es dagegen nicht.

Wie funktioniert die Spielsperre, und wann lässt sie sich wieder aufheben?

Sporttip erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage, die vor Fristablauf nicht aufgehoben wird. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register geführt und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle.

Wie hat sich der Bruttospielertrag bei Swisslos zuletzt entwickelt?

Der Bruttospielertrag aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. gegenüber CHF 182 Mio. im Vorjahr, ein Rückgang von 7.0 % und der erste seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Der Geschäftsbericht nennt als einen Grund neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen. Von den Lotterie- und Sportwettenerträgen gehen 0.5 % als Spielsuchtabgabe ab, 2025 CHF 3’863’790.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»