Bestandskunden-Boni in der Schweiz: klein, befristet und strenger geprüft als jede Neukundenprämie
Warum Bestandskunden in der Schweiz fast nichts bekommen
Wer nach einem Bonus sucht, sucht in Wahrheit zweierlei: einen Betrag, den er nicht selbst eingezahlt hat, und eine Bedingung, die dieser Betrag nicht kennt. Beim ersten Teil hilft die Schweiz. Beim zweiten nicht. Denn die beiden Veranstalter, die hier überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, sind nicht frei darin, was sie verschenken: Jedes Gratisspielguthaben und jede Gratiswette braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht — dazu unten mehr, im Abschnitt zur Bewilligungslage. Was bleibt, ist eine Handvoll Aktionen, die nicht auf Neukunden zielen, sondern auf Konten, die längst existieren. Der Unterschied ist keiner der Grosszügigkeit. Er liegt in der Laufzeit.

Ausländische Anbieter locken Bestandskunden mit Beträgen, die in Franken gerechnet vierstellig werden. In der Schweiz liegt die typische Aktion bei einem Zehnernote-Spielguthaben, befristet, mit begrenzter Stückzahl. Das klingt mager. Es ist auch mager. Aber es ist der einzige Gratisbetrag, den ein Schweizer Konto in dieser Grössenordnung bekommen kann, ohne dass der Anbieter dafür eine Bewilligung umgeht — und genau darin liegt die ganze Geschichte dieses Themas.
Die nüchterne Antwort auf die Suchanfrage lautet: Es gibt sie, die Aktionen für bestehende Konten, aber sie kommen selten, sie sind klein, und ihr Wert hängt fast vollständig an einer einzigen Frage — ob der Einsatz mit dem Gewinn zurückfliesst oder nicht. Diese Frage entscheidet mehr über den Wert einer Gratiswette als ihre Höhe. Eine Wette von CHF 10, deren Einsatz nicht mitbezahlt wird, ist weniger wert als eine von CHF 5, deren Einsatz zurückkommt. Dass der Markt die kleinere Zahl oft als die schlechtere verkauft, ist kein Zufall, sondern Werbung.
Datenstand: 29. Oktober 2026, geprüft gegen die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Sporttip) sowie gegen die Teilnahmebedingungen und das Reglement der Loterie Romande (Jouez Sport) und die Bewilligungsangaben der Gespa.
Was nach der Anmeldung noch kommt
Die Grundlagen zuerst, weil sie den Rahmen für alles Weitere setzen. Ein Bonus für Bestandskunden ist keine zweite Willkommensprämie. Er ist ein Instrument, das ein Veranstalter einsetzt, um ein bestehendes Konto wieder in Bewegung zu bringen — und weil er sich an Leute richtet, die das Produkt schon kennen, ist er fast nie an eine Einzahlung gekoppelt. Wer nicht einzahlen muss, bekommt weniger. Das ist die Mechanik hinter jeder Aktion dieser Art, auch hinter den grossen.

Drei Formen, die in der Schweiz tatsächlich vorkommen
Es lohnt sich, die Erscheinungsformen auseinanderzuhalten, weil jede anders funktioniert und anders verfällt.
Der Kombiboost ist der dauerhafteste Mechanismus im Schweizer Markt. Bei Sporttip gilt er ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus bemisst sich am Nettogewinn: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist kein Guthaben, das auf dem Konto liegt — es ist ein Zuschlag, der nur entsteht, wenn die Kombination ohnehin gewinnt.
Quoten- und Profitboosts sind die zweite Form. Quotenboosts gelten bei Sporttip nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wichtig für den Alltag: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die dritte Form ist das Gratisspielguthaben aus einer befristeten Aktion. Hier liegt der einzige echte Gratisbetrag ohne Einzahlung, und hier liegt auch die härteste Einschränkung.

Die Aktionstage der Loterie Romande als Musterfall
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an insgesamt 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück standen bereit, sie waren 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Daran liest man alles ab, was eine Schweizer Bestandskunden-Aktion ausmacht. Der Betrag ist klein genug, um die Aufsicht nicht in Bedrängnis zu bringen. Die Frist ist kurz genug, um Streuverluste zu erzeugen — wer den Code sammelt und drei Wochen später eingibt, bekommt nichts. Die Stückzahl ist begrenzt, also ist die Aktion irgendwann zu Ende, ohne dass es jemand gross ankündigt. Und die Regel «nicht auszahlbar» trennt den Wert des Guthabens sauber vom Wert echten Geldes.
Der praktische Ablauf, den ein Bestandskunde durchläuft, ist damit festgelegt: Code finden, Code innert einer Woche eingeben, Guthaben innert dreissig Tagen verspielen. Wer eine dieser drei Stationen verpasst, hat keine Aktion verpasst, sondern einen Betrag. Genau so ist es konstruiert.
Was den Schweizer Markt von einem ausländischen unterscheidet, steht in einem Satz: Hier gibt es keine Serie von Reload-Boni, keine wöchentlichen Gratiswetten und keine Treuepunkte, die sich in Guthaben umwandeln. Es gibt einzelne Aktionstage, einen laufenden Kombiboost und gelegentliche Boosts. Der Rest ist Marketing-Import.
Die Bewilligungslage entscheidet über jede Aktion
Treuegutscheine und Gratisspielguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht, und das ist keine Formalie. Es erklärt, warum Schweizer Aktionen für bestehende Konten eng gefasst sind: Wer eine Gratiswette ankündigen will, muss sie vorher zur Genehmigung vorlegen. Im Jahr 2025 hat die Gespa nach ihren eigenen Angaben 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Vierunddreissig Aktionen im Jahr, verteilt auf zwei Veranstalter. Wer aus dieser Zahl einen lebhaften Bonusmarkt herauslesen will, muss sehr genau hinschauen.
Die Rechtsgrundlage ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), das Online-Sportwetten als Grossspiel führt und unter die Aufsicht der Gespa stellt — der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel; sie gilt nur in der Schweiz. Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten: die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, und die Loterie Romande mit Jouez Sport.
Das hat eine Folge, die den Leser direkt betrifft, und sie ist die wichtigste des ganzen Abschnitts. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Wer im Ausland nach einem Anbieter sucht, findet keinen dritten, nur ungesicherte. Die Gespa veröffentlicht lediglich eine Sperrliste, auf der ausländische Domains stehen, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren — die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf.
Keine Werbung für das, was hier nicht erlaubt ist
Diese Regel ist es wert, ausgesprochen zu werden, weil sie den Ton jedes Vergleichs bestimmt. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist strafbar nach Art. 74 Abs. 3 BGS und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 nach Art. 131 BGS geahndet. Die Bewertung eines ausländischen Anbieters bleibt deshalb eine Beschreibung seiner Eigenschaften — keine Empfehlung.
Was Schweizer Veranstalter bewerben dürfen, ist zusätzlich eingeschränkt: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Eine Sperrstunde für Werbung zu bestimmten Tageszeiten existiert nicht. Und was beim Leser hängenbleiben sollte: Beträge und Bedingungen einer Aktion stammen immer aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters selbst, nie aus einer Übersicht von aussen.
Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf
Eine geschlossene Liste, und sie ist enger als viele annehmen. Zulässig sind ausschliesslich Sportveranstaltungen — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind untersagt. Die Gespa führt die autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste (Fassung 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie dort stehen, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie dort stehen. Rangierungswetten sind auf Fälle begrenzt, in denen die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie möglich. In der Liste findet sich keine Ecke- oder Kartenwette und kein Esport-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Der Cash-Out dagegen ist nicht reguliert: Er ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters und wird auch nur als solche beschrieben.
Was ein Leser aus diesem Abschnitt für seine Bonusentscheidung mitnimmt: Ein Kombiboost auf einem Markt, den es nicht gibt, existiert nicht. Die Liste ist die Grenze des Angebots, und die Grenze des Angebots ist die Grenze jeder Aktion darauf.
Limiten, Spielsperre und der 72-Stunden-Block
Ein Guthaben ändert an keiner Limite etwas. Das ist der Kern des Spielerschutzes in der Schweiz, und es ist die beruhigendste Regel des ganzen Themas: Der Schutz hängt am Konto, nicht am Betrag, den jemand gerade gewonnen hat.
Limiten setzen die Spielenden selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden — Oberlimite CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt optional eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.
Die 72 Stunden sind gesetzlich nicht vorgeschrieben: Art. 87 VGS verlangt eine Erhöhung nach 24 Stunden, die beiden Veranstalter verwenden in ihren eigenen Bedingungen 72. Wer in einem guten Lauf schnell mehr riskieren will, wartet also drei Tage. Das ist keine Schikane. Es ist die einzige Bremse, die zwischen einem Impuls und einem Konto steht, und dass sie bei beiden Veranstaltern gleich lang ist, macht sie zur verlässlichsten Grösse im Schweizer Markt. Ein festes Einzahlungslimit kennt die Schweiz übrigens nicht — die Limite ist immer die, die der Spielende selbst gesetzt hat.
Wie eine Sperre wirkt und wie lange sie hält
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Wo Sie Hilfe finden, wenn das Spiel kippt: bei der Fachstelle der kantonalen Spielsuchthilfe, bei der eigenen Hausärztin oder beim Hausarzt, und über die Sperrliste der Gespa. Die Schwelle, sich dort zu melden, ist niedriger, als sie sich anfühlt.
Nüchtern bleibt das: Dauerangebote wie ein Kombiboost sind kein Grund, den Einsatz zu erhöhen. Sie rechnen sich nur auf Wetten, die ohnehin abgeschlossen werden — wer wegen des Boosts mehr Geld auf eine Kombination legt, hat den Boost bezahlt und nicht erhalten.
Was eine Gratiswette wert ist und was ein Boost bringt
Jetzt zu den Zahlen, und hier zeigt sich, warum die Bedingungen wichtiger sind als die Beträge.
Nehmen wir den Kombiboost von Sporttip. Er gilt online, für mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, und der Zuschlag steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 % Nettogewinnbonus bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Bleiben wir bei fünfzehn, weil dort die Verlockung am grössten ist. Wer fünfzehn Spiele mit je mindestens 1.50 zusammenspannt, muss alle fünfzehn richtig haben — die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten, und bei vierzehn gelungenen und einem missratenen Tipp steht nicht ein halber Boost, sondern null. Der Kombiboost belohnt die schwierigste Wette im Programm am höchsten. Er ist damit kein Bonus auf Risikofreude, sondern eine Prämie auf Präzision, und die Prämie fällt nur an, wenn ohnehin alles stimmt.
Ein Rechenbeispiel, ausdrücklich als Beispiel und nicht als ausgezeichneter Kurs an einer echten Partie: Vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00, Einsatz CHF 10. Das Produkt der Quoten ergibt eine Gesamtquote von 9’792. Aus einem Einsatz von CHF 10 werden also — nach der Rundungsregel von Sporttip, zuerst Aufrunden auf zwei Nachkommastellen, dann Abrunden auf 5 Rappen — rund CHF 97.90 Nettogewinn plus Einsatz. Darauf greift der Kombiboost bei vier Voraussagen mit 5 %: ungefähr CHF 4.90 zusätzlich auf den netto ausgezahlten Betrag, da die Gewinnerhöhung limitiert ist. Insgesamt also ein Bruttobetrag in der Grössenordnung von CHF 102.85 auf CHF 10 Einsatz.
Die Bandbreite, die sich aus den Booststufen ergibt, ist das eigentlich Lesenswerte an dieser Zahl. Dieselben vier Voraussagen mit denselben vier Quoten bringen bei vier Voraussagen rund CHF 5 Bonus, bei sieben Voraussagen bei gleicher Bauart rund CHF 19, bei zehn rund CHF 38 und bei fünfzehn rund CHF 91 — vorausgesetzt, es gelingt überhaupt eine dieser Kombinationen, und die Bedingung jeder Stufe ist, dass jede einzelne Voraussage die Quote 1.50 erreicht. Ein Beispiel, gerechnet unter der Annahme, dass alle Voraussagen zutreffen und die Quoten des Beispiels im Abschnitt «Was eine Gratiswette wert ist und was ein Boost bringt» folgen. Das ist eine statistische Schätzung des Auszahlungsbetrags, keine Zusage: Sie sagt, was ein gewinnender Wettschein zurückzahlt, und nichts darüber, wie wahrscheinlich ein Gewinn ist. Der Zuschlag ändert die Eintrittswahrscheinlichkeit der Kombination nicht — er erhöht nur ihren Ertrag, falls sie trifft.
Und noch etwas ändert er nicht: die Bank. In jeder Quote steckt die Marge des Veranstalters als der Anteil aller Einsätze eines Marktes, der nicht zurückfliesst. Wer den Kombiboost als bessere Chance liest, verwechselt den Preis mit der Wahrscheinlichkeit. Der Preis wird besser, das Risiko bleibt.
Die Auszahlungsquote am Schweizer Markt
Wie hoch dieser Anteil ist, veröffentlicht der Veranstalter nicht, und die Gespa-Sperrliste führt keine Quoten. Der Wettende kann die Auszahlungsquote eines Marktes selbst bestimmen, wenn er die Quoten aller Ausgänge sieht: Die Auszahlungsquote ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten, die Marge ist der Rest zu 100 %. Genau so liest man, was eine Kombination kostet, bevor man sie abschliesst — und es ist die einzige Rechnung, mit der sich ein Kombiboost nüchtern bewerten lässt.
Treueaktionen der beiden Veranstalter im Vergleich
Ein Vergleich von zwei Anbietern ist selbst ein Befund. Hier ist er die ganze Geschichte des Themas: Die Treueaktionen der beiden bewilligten Veranstalter unterscheiden sich weniger in der Sache als in der Auszahlbarkeit, und genau dort entscheidet sich der Wert.
| Veranstalter | Hintergrund | Limite pro 30 Tage | Auszahlbarkeit | Deckel für Gratisbetrag |
|---|---|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Nicht der Kalender bestimmt die Aktion, sondern das Limit – der Kombiboost hängt an der Zahl der Voraussagen, nicht an der Woche | CHF 10’000 für den Kauf von Spielguthaben | Konto auf eigenes Konto, zweimal pro Jahr gratis | Gratisspielguthaben nicht auszahlbar |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Limite pro 30 Tage beim Aufladen des Spielerkontos | CHF 10’000 | Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die IBAN | Gratisspielguthaben nicht auszahlbar |
Die Spalte, die beide Zeilen teilt, ist die Auszahlbarkeit, und sie ist nicht die Chance, sondern die Grenze. Hier wirkt sich der Unterschied erst am Auszahlungsschalter aus: Wer CHF 1’000 netto gewinnt, sieht bei der Loterie Romande das Geld im Wallet — bei Swisslos erscheint der Betrag bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet. Darüber entscheidet die Zahlungsverbindung, und das ist der Moment, in dem ein gratis erspieltes Guthaben wertlos wird, weil es nicht mitbezahlt wird.
Der zweite Befund betrifft das Tempo. Bei Swisslos zahlt der Veranstalter Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer seinen Treuegewinn abheben will, wartet also — und wer in einem Jahr zum dritten Mal abhebt, zahlt dafür. Bei der Loterie Romande fehlt eine solche Staffel in ihren Bedingungen; ihre Obergrenze liegt bei CHF 10’000 für den Kauf von Spielguthaben und CHF 10’000 für das Guthaben im Wallet.
Der dritte Befund betrifft die Höhe des maximalen Gratisbetrags. Die Aktion der Loterie Romande lag bei CHF 10 Spielguthaben pro Stück — 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist der Massstab. Wer eine grössere Gratiszahl verspricht, verkauft keine Schweizer Aktion, sondern eine ausländische — und über die sagt dieser Vergleich nichts Gutes.
Wie ich die beiden im Vergleich sehe
Nüchtern betrachtet sind die beiden Veranstalter keine Wettbewerber im Sinne eines Bonusmarkts. Sie teilen sich das Land nach Sprachregion auf: Der eine bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die andere die sechs Westschweizer Kantone. Wer sich für einen entscheiden will, kann das oft gar nicht — er ist dort, wo er wohnt.
Genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Bedingungen, nicht auf die Angebote. Sporttip ist der bequemere Ort für den, der die Deutschschweiz nicht verlässt, weil er eine Einzahlung per PostFinance Pay in der PostFinance App bestätigt. Der grosszügigere Ort für den, der Westschweiz wählt, ist die Loterie Romande bei den Auszahlungen über CHF 1’000. Das ist kein Grund, umzuziehen. Es ist ein Grund, die eigenen Auszahlungsgewohnheiten zu kennen, bevor man anfängt.
Der zweite Punkt, den die beiden gemeinsam haben: Sie schreiben eine Registrierungshürde vor, die man nicht umgehen kann. Wer bei Swisslos ein Online-Konto will, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Der erste, der die Hausordnung durchsetzt, ist also nicht der Veranstalter, sondern die Kontoeröffnung.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge ist die des Vergleichs. Die ersten beiden sind die bewilligten Veranstalter; die folgenden acht sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die hier beschrieben und bewertet werden, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen.
Swisslos Sporttip: der Kombiboost als Dauerläufer
Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die nach dem interkantonalen Recht Sportwetten anbieten dürfen, mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa. Der Sitz der Genossenschaft ist Basel, das Produkt heisst Sporttip, und ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Dauerhaftigkeit ist hier das Merkmal. Der Kombiboost läuft nicht ab, er hängt an der Zahl der Voraussagen — online, mit mindestens vier Voraussagen zu je mindestens 1.50. Ergänzt wird er durch Quoten- und Profitboosts, je einmal nutzbar pro Wettendem. Das Guthaben des Lesers wird über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein aufgeladen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Der doppelte Befund: Swisslos ist der Anbieter, der die Limiten des Spielenden ernst nimmt — die Verlustlimite für unter 21-Jährige liegt bei CHF 1’000, die Erhöhung wartet 72 Stunden —, und der in seinen eigenen Bedingungen klarstellt, dass er Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann. Diese beiden Sätze stehen nicht im Widerspruch zueinander. Sie zeigen, wem das Hausrecht gehört.
Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion als Kalenderereignis
Die Loterie Romande ist die zweite bewilligte Veranstalterin, mit derselben Bewilligungsart unter derselben Aufsicht, und sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Ihre Aktionen sind Termine, keine Dauerläufer: Die Kampagne in den Eishockeystadien lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, mit CHF 10 Spielguthaben pro eingelöstem Code, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer einen Code einsammelte und ihn nach Ablauf der Sieben-Tage-Frist eingab, hatte einen Fetzen Papier mehr. Bei den Auszahlungen ist die Loterie Romande die grosszügigere der beiden: Sie erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf die IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Der Unterschied, der bleibt: Bei der Loterie Romande ist der Gratisbetrag ein Ereignis mit Anfangs- und Enddatum. Wer ihn verpasst, verpasst ihn ganz — die Aktion kommt nicht wieder, nur eine andere.
WirWetten: für Spielende ohne Anspruch auf Schweizer Schutz
WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine Bewilligung, wie sie gemeldet wird, ist in der Schweiz ohne Wirkung nach Art. 4 BGS. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren.
Was das für die Bonussuche heisst: Ein ausländisches Angebot kann mit einem Vielfachen eines Schweizer Gratisbetrags werben, und dieser Betrag ist nicht dieselbe Sache wie ein Guthaben bei einem bewilligten Veranstalter. Die Bedingungen stammen von ihm selbst, nicht aus einer Aufsicht, die sie vorher gesehen hätte.
Playzilla: ein Konto ausserhalb des Sperrregisters
Playzilla führt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für alle ausländischen Anbieter dieser Liste gilt: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die DNS-Sperrliste, und die gemeldete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Wer dort ein Konto führt und ein Guthaben aus einer Aktion hält, muss die Bedingungen selbst lesen. Es gibt keine Instanz, die sie für ihn geprüft hat.
FortuneJack: die Bewilligung als blosse Angabe
Auch FortuneJack ist ohne Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, das Sperrregister führt den Anbieter nicht, und ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht.
Der Punkt, der an dieser Stelle immer wieder untergeht: Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — ist in der Schweiz ohne Wirkung. Sie ist kein Qualitätsmerkmal für den Schweizer Leser, sondern eine Angabe über ein anderes Rechtssystem.
1xBet: bekannt und trotzdem nicht bewilligt
1xBet ist einer der Namen, die Schweizer Leser kennen. Eine Schweizer Bewilligung hat er nicht, und die Voraussetzungen sind dieselben wie bei den anderen ausländischen Anbietern in dieser Liste: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste der Gespa als Möglichkeit.
Die organisierte Ausbeutung des Auslandsangebots ist nach Art. 130 BGS strafbar — für den Veranstalter, nicht für den Spieler. Die Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer dort spielt, riskiert nicht Strafe, aber das Geld.
22Bet: ein weiteres Konto ohne Schweizer Rückhalt
22Bet steht in derselben Kategorie wie die übrigen ausländischen Anbieter: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz, mit der Sperrliste als Möglichkeit. Eine in einem anderen Land gemeldete Bewilligung gilt hier nicht.
Auffällig an dieser Gruppe von Anbietern ist nicht ihre Anzahl, sondern ihre Austauschbarkeit. Wer bei 22Bet ein Bonuskonto führt und wissen will, was die Bedingungen wert sind, ist auf sich selbst gestellt — es gibt keine Schweizer Stelle, die für ihn einschreitet.
Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung, mit eigenem Regelwerk
Bahigo hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt das Nämliche: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Sperrliste, und eine anderweitig gemeldete Bewilligung hat hier keine Wirkung nach Art. 4 BGS.
Wer dort ein Aktionsangebot nutzt, sollte die Bedingungen als das lesen, was sie sind: Vertragstext eines Anbieters, über den keine Schweizer Aufsicht wacht.
Jackbit: ein Guthaben ohne Schweizer Instanz dahinter
Jackbit gehört in dieselbe Gruppe: ohne Schweizer Bewilligung, nicht im Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gelangen und von den Telekom-Anbietern über DNS blockiert werden.
Ein Guthaben bei einem solchen Anbieter ist ein Anspruch gegen ihn und gegen niemanden sonst. Das ist keine Formalität, sondern der ganze Unterschied zu einem Konto bei Swisslos oder der Loterie Romande.
AmunRa: der letzte Name, dieselbe Ausgangslage
AmunRa schliesst die Liste der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Auch hier: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Sperrung über DNS, keine Wirkung einer anderswo gemeldeten Bewilligung in der Schweiz.
Der wiederkehrende Punkt, der über die Anzahl der Namen hinausreicht: Es gibt in der Schweiz keinen dritten Anbieter mit Bewilligung, und je länger diese Liste wird, desto weniger unterscheiden sich ihre Einträge voneinander. Die Wahl liegt nicht zwischen zehn Anbietern. Sie liegt zwischen einem bewilligten und einem nicht bewilligten Konto.
Was der Vergleich an Vergleichbarem bietet
Eine Einordnung, die ausdrücklich nur die bewilligten Veranstalter betrifft, und eine zweite, die für alle gilt.
Für ein bewilligtes Konto: Wer im Vertragsgebiet wohnt und volljährig ist, kann ein Konto eröffnen, PostFinance Pay zum Aufladen nutzen (sofern er bei Swisslos ist), einen Kombiboost auf Kombinationen ab vier Voraussagen zu je 1.50 mitnehmen, ein Aktionstag-Guthaben einsammeln, einen Cash-Out machen — aber nur als vollständigen, ohne Teilauszahlung, und ohne Garantie auf jedem Markt — und sein Guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auszahlen lassen. Der Schutz ist der volle Schweizer Schutz: Limiten, Sperrregister, Rechtsschutz, Steuerfreiheit unterhalb des Steuerfreibetrags.
Für ein ausländisches Konto: Der Betrag kann grösser sein. Alles andere ist offen.
Und wer wissen will, welcher Anbieter ihm heute eine Aktion anbietet, muss die Bedingungen selbst lesen. Keine Übersicht ersetzt das — am wenigsten eine, die verspricht, das Lesen überflüssig zu machen.
Was die Bewilligung für den Kontoinhaber bedeutet
Die Bewilligung ist nicht das Papier des Veranstalters, sondern die Grundlage für jede Auszahlung. Ein Muster zeigt das: Bei Swisslos zahlt der Veranstalter Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Auszahlungen gehen nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettmarkt nicht; eine Kreditgewährung an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS verboten.
Wer ein Bonuskonto im Ausland führt, kennt diese Kette nicht. Er kennt eine Zahl in der Werbung und eine Bedingung, die er nachlesen muss.
Wann Ihr Bonus Zeit ist, wann echtes Geld und wann nichts
Damit steht das Bild zusammen, und es lässt sich in drei Zeitpunkten beschreiben, weil genau das der Kern des Themas ist. Ein Bestandskunden-Bonus in der Schweiz ist nicht ein Betrag, sondern drei Fristen, die nacheinander ablaufen: die Frist, in der ein Code eingelöst werden muss, die Frist, in der das Guthaben verspielt werden muss, und die Frist, in der der Gewinn geltend gemacht werden muss.
Erste Station — die Einlösefrist. Bei der Aktion der Loterie Romande waren es 7 Tage ab Erhalt des Codes. Wer nach Ablauf eingab, verlor den Code.
Zweite Station — die Gültigkeitsdauer des Guthabens. Dort 30 Tage. Danach ist das Guthaben weg, ob verspielt oder nicht.
Dritte Station — die Geltendmachung des Gewinns. Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Eine vierte Frist, die vor jeder anderen liegt: die des Ereignisses. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Kombination mit fünfzehn Voraussagen ist eine einzige abgesagte Begegnung der Unterschied zwischen einem Boost auf den Nettogewinn und einem Boost auf einen Faktor, den es nicht mehr gibt.
Der Kombiboost konzentriert all das in einem Mechanismus. Er zählt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen zu je mindestens 1.50, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine laufende Kombination während des Spiels auflöst, tauscht den möglichen grösseren Ertrag gegen einen sicheren, kleineren — und verliert den Zuschlag, der den grösseren Ertrag ausgemacht hätte. Das ist keine Falle, aber es ist eine Entscheidung, die man vorher treffen sollte.
Für ein Konto bedeutet das eine Reihenfolge, die sich praktisch durchspielen lässt: Aktion finden, Bedingungen lesen statt Betrag merken, Code innerhalb der Frist eingeben, Guthaben innerhalb der Frist verspielen, Gewinn innerhalb der Frist geltend machen, Auszahlung auf das eigene Konto anweisen. Wer eine Station auslässt, verliert nicht den Bonus. Er verliert die nächste Station gleich mit.
Was an der Quotenmechanik stärker wiegt als der Boost
Zwei Mechanismen entscheiden über den Wert einer Kombination, und der Kombiboost sitzt hinter beiden.
Der erste ist die Gesamtquote. Sie ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; die Berechnung wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Vier Quoten um 1.60 bis 2.00 ergeben bereits eine Gesamtquote nahe 10. Jede weitere Voraussage multipliziert weiter — und jede Voraussage ist eine Fehlerquelle. Mit zehn Voraussagen wird aus einer attraktiven Quote eine sehr kleine Wahrscheinlichkeit.
Der zweite ist die Live-Bewertung. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in einer Live-Kombination auf eine Quote baut, die Sekunden vorher stand, trägt dieses Risiko.
Der dritte Mechanismus betrifft die Abhängigkeit. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt der Veranstalter irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann er die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Zuschlag verschwindet, der Einsatz kommt zurück.
Wer nach Bonusgründen sucht, hat also nicht einen Bonus, den er in eine Wette investiert, sondern eine Wette, an die ein Zuschlag gehängt wurde. Das ist der Unterschied zwischen dem Versprechen und der Mechanik — und die Mechanik entscheidet, was am Ende auf dem Konto liegt.
FAQ
Gibt es in der Schweiz Gratiswetten für Bestandskunden?
Ja, aber selten und klein. Die beiden bewilligten Veranstalter dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa anbieten — 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein Beispiel: CHF 10 Spielguthaben aus einer Aktion der Loterie Romande, nicht auszahlbar.
Wie funktioniert der Kombiboost für bestehende Konten?
Er gilt bei Sporttip nur online, für mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, und erhöht den Nettogewinn: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?
Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein, bei einer Gratiswette wird der Einsatz in der Regel nicht mitbezahlt — ausgezahlt wird nur der Gewinnanteil. Genau darum ist eine Gratiswette von CHF 10 weniger wert als ein Guthaben von CHF 10; Gratisspielguthaben aus einer Promotion kann ohnehin nicht ausbezahlt werden.
Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?
Auszahlungen gehen nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es nicht.
Was ist von Gutscheincodes ausländischer Wettseiten für Bestandskunden zu halten?
Ausländische Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, eine anderswo gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS. Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz, die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Werbung dafür ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar.
Sind Gewinne aus Schweizer Sportwetten steuerfrei?
Bis zum Steuerfreibetrag ja. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zu dieser Grenze einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 — für 2025 bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht ab. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Bei Fragen: kantonale Steuerverwaltung.
Welche Limiten gelten für Bestandskunden in der Schweiz?
Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat: Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Sperre gilt im schweizweiten Register.
Was passiert, wenn eine Wette abgesagt wird?
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält diese Voraussage Quote 1.00. Für den Kombiboost heisst das: Der Faktor, auf dem der Zuschlag beruht, verschwindet.
Wie lange sind Gratisspielguthaben gültig?
Das hängt an der Aktion, nicht am Gesetz. In der Kampagne der Loterie Romande waren es 30 Tage ab Einlösung des Codes, bei 7’000 Stück Gesamtauflage und einer Einlösefrist von 7 Tagen. Danach verfällt das Guthaben, und die Verlängerung ist nicht vorgesehen.
Woran erkenne ich, ob ein Angebot für Bestandskunden in der Schweiz erlaubt ist?
Daran, wer es anbietet. Sportwetten dürfen in der Schweiz nur Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport) anbieten, und Gratisspielguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa. Jeder andere Anbieter ist ohne Schweizer Bewilligung unterwegs. Ein Gutscheincode von dort ist kein Schweizer Angebot, sondern ein ausländisches.
Bonus – boxwetten.com
Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»
