Sportwetten Anbieter im Vergleich – zwei bewilligte Veranstalter und acht Namen ohne Schweizer Zulassung
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz sowie gegen die Aufsicht durch die Gespa geprüft.

Wer in der Schweiz nach einem Sportwetten-Anbieter sucht, findet auf den ersten Blick ein Dutzend Namen und am Ende zwei. Das ist keine Marktlücke, die noch jemand füllen wird. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und das hat Folgen für jeden, der vergleichen will: Es gibt auf der bewilligten Seite keine Rangliste mit zwanzig Plätzen, sondern eine Entscheidung zwischen zwei Häusern, die sich nicht in der Zahl der Sportarten unterscheiden, sondern darin, wo man wohnt und welche Sperrliste man nicht überqueren möchte.
Genau das ist der Grund, weshalb die vielen Suchanfragen nach Bonus ohne Einzahlung, nach PayPal-Anbietern oder nach Livewetten-Anbietern in der Schweiz ins Leere laufen, sobald man die Rechtslage ernst nimmt. Was bleibt, ist ein Vergleich, der ehrlich ist: der eine bewilligte Veranstalter für die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein, der andere für die sechs Westschweizer Kantone, und daneben eine Reihe ausländischer Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und deshalb auch nichts von dem bieten, was eine Bewilligung mitbringt.
Bewilligung oder nichts: warum der Schweizer Markt geschlossen ist
Ein Sportwetten-Angebot ist in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Wer es veranstalten will, braucht zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung für das einzelne Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Beide gelten nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz.

Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht die richtige Adresse – sie beaufsichtigt die Casinos und nur die. Wer in einem Streitfall die falsche Behörde anschreibt, verliert Wochen.
Zwei Veranstalter sind das ganze bewilligte Feld
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei festgelegt. Es sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beides sind Genossenschaften beziehungsweise Gesellschaften mit öffentlichem Auftrag, keine privaten Wettunternehmen, und das erklärt, warum der Ton auf ihren Seiten nach kantonaler Verwaltung klingt und nicht nach Wettbüro.

Für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ist Swisslos zuständig. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu das Tessin und Liechtenstein. Für die Westschweiz veranstaltet die Loterie Romande Jouez Sport in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS einen Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Diese Grenze verläuft mitten durch das Land und ist für einen Vergleich wichtiger als jede Quote.
Der Rechtsweg, den ein ausländisches Angebot nicht mitbringt
Ein ausländisches Wettangebot hat in der Schweiz keine Geltung, gleich welche Lizenz es im Ausland vorweist. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land entfaltet hier keine Wirkung, weil sich die Bewilligung nach Art. 4 BGS auf die Schweiz beschränkt und eine ausländische naturgemäss nicht schweizerisch ist.
Wer Wetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die eine beruhigende Zeile in diesem Absatz, und sie hilft finanziell nicht weiter: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keine Fair-Play-Kontrolle, an die man sich wenden könnte.
Genau hier fällt die Entscheidung, um die es auf dieser Seite geht. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Sie veröffentlicht nur die Sperrliste der ausländischen Domains – 671 Einträge waren es Ende 2025, die erste Liste stammt vom 3. September 2019. Schweizer Telekom-Anbieter sperren diese Domains per DNS (Art. 86 bis 93 BGS). Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt, und die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping beim Namen.
Spielerschutz: die Limiten, die niemand für den Spieler setzt
Die Schweiz hat keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Was sie hat, ist eine Pflicht, die beim Spielenden liegt und trotzdem streng ist: Der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, täglich, wöchentlich oder monatlich (Art. 87 VGS). Der Spielende setzt die Zahl also selbst – und trägt die Verantwortung dafür, dass sie stimmt.
Bei Sporttip gehören Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu den Angaben, die vor der ersten Teilnahme gemacht werden müssen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.
Die Richtung, in die diese Frist wirkt, ist Absicht. Wer nach einem Verlustabend seine Limite hochsetzen möchte, muss drei Tage mit der Entscheidung leben – und in diesen drei Tagen passiert oft genau das, was den Impuls ausgelöst hat. Es ist die einzige Stelle im Schweizer Wettrecht, an der ein Anbieter dem Spielenden mit einer Wartezeit im Weg steht, und sie ist zu begrüssen.
Nach Art. 87 VGS wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden, eine Senkung sofort. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer die gesetzliche Frist kennt, liest die Bedingungen deshalb mit Gewinn: Hier geht ein Anbieter freiwillig über das Minimum hinaus, und das ist eine Eigenschaft, die in einem Vergleich nachprüfbar ist und nicht bloss behauptet wird.
Die Spielsperre und das gemeinsame Register
Eine Spielsperre lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen, und sie wird vor Fristablauf nicht aufgehoben. Wer eine unbefristete Spielsperre wählt, wird in einem schweizweiten Register eingetragen. Dieses Register gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein – es ist die wirksamste Sperre, die es hierzulande gibt, weil sie nicht an einen Anbieter gebunden ist.
Nach Art. 80 bis 82 BGS erfasst die Sperre überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen sowie den Selbstausschluss. Nach Art. 84 VGS kann eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Anbieter anbieten (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Die Gespa hat 2025 bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört ohne Beschönigung auf die Seite: Die Kontrolle an der Verkaufsstelle greift in fast der Hälfte der geprüften Fälle nicht, und wer sein Kind an einen Sporttip-Kiosk schickt, sollte das wissen.
Zahlungen: Auffüllen in Sekunden, Auszahlen nach Papierlogik
Beim Spielerkonto beginnt der ärgerliche Teil. Guthaben bei Swisslos lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur erlaubt, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese zweite Bremse ist die interessantere: Sie begrenzt nicht, wie viel man im Monat einzahlt, sondern wie viel gleichzeitig auf dem Konto liegen darf.
Als konkrete Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wer von ausländischen Wettseiten herüberkommt, wird die Auswahl mager finden, und sie ist es auch – ein bewilligter Schweizer Veranstalter lebt nicht von der Zahlungsvielfalt, sondern von der Tatsache, dass er überhaupt zahlen darf.
Auszahlungen folgen einer Regel, die im Schweizer Recht nicht verhandelbar ist: Guthaben und Gewinne gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Auszahlungen in Kryptowährungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Eine Kreditvergabe an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS ausgeschlossen, ein Konto kann also nicht ins Minus rutschen.
Was zwei Auszahlungen pro Jahr kosten
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese Staffel ist ein Preisschild, und sie verdient einen genauen Blick. Wer sein Guthaben monatlich abbucht, liegt nach dem ersten halben Jahr in der Kostenpflicht; wer zweimal im Jahr in grösseren Beträgen abzieht, bleibt kostenfrei. Der Unterschied zwischen den beiden Angewohnheiten ist ein Prozentwert auf jede weitere Auszahlung – und die Wahl liegt beim Spielenden, nicht beim Anbieter.
Bei Gewinnen greift eine zweite Schwelle. Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos den Betrag automatisch dem Wallet gut. Über CHF 1’000 wird er bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer regelmässig über dieser Grenze gewinnt, wird also nicht im Wallet bezahlt, sondern in Arbeitstagen – und braucht die hinterlegte Kontoverbindung, sonst verzögert sich alles.
Livewetten und Cash-Out: was die Spielregeln regeln und was nicht
Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vor dem Spiel und im Spiel, sofern der Veranstalter eine Entscheidung hat, die sie zulässt. Das Geldspielgesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Was es gibt, ist eine Reihe von Regeln, die genau den Moment betreffen, in dem Live-Wetten heikel werden.
Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer also eine Livewette auf ein Spiel platziert, das er nirgends sehen kann, hat dieselben Rechte und dieselben Risiken wie vor dem Fernseher. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.
Das ist keine Ausnahme, die sich gegen den Spielenden richtet, und man sollte es trotzdem verstehen: Es ist der Ersatz dafür, dass der Veranstalter keine Latenz ausschliessen kann. Wer in der Sekunde nach dem Elfmeter noch eine Wette abschickt, bekommt den Einsatz zurück, nicht den Gewinn. Wer live wettet, wettet immer gegen eine Uhr, nicht nur gegen eine Quote.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer – im Fussball rund 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Der Unterschied zwischen einer Wette auf den Sieger nach 90 Minuten und einer auf den Sieger des Spiels entscheidet über Gewinn und Verlust, und wer ihn nicht kennt, verliert ihn gelegentlich mit einem Tor in der 119. Minute.
Was ein Cash-Out wirklich ist
Cash-Out ist in der Schweiz nicht reguliert. Er ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, und wer ihn vergleicht, vergleicht Eigenschaften und keine Rechtsansprüche. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Die Formulierung «nicht garantierter Markt» ist der Kern: Ein Cash-Out ist ein Angebot, kein Anspruch, und sein Preis entsteht daraus, dass der Veranstalter ihn einseitig festlegt.
Wer den Cash-Out braucht, um eine Wette abzusichern, hat beim Abschluss der Wette etwas falsch gemacht – nicht im moralischen Sinn, sondern im mathematischen. Die Absicherung kostet genau das, was der Anbieter an diesem Punkt der Partie für seine eigene Risikoposition verlangt, und diese Zahl kennt nur er.
Wettmärkte und Quoten: was erlaubt ist und was eine Quote enthält
Was in der Schweiz überhaupt Gegenstand einer Sportwette sein darf, steht nicht im Ermessen des Anbieters. Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Aufstellung der Gespa zu den autorisierten Sportarten, Wettbewerben und Wettarten (Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS).
Ein paar Konsequenzen aus dieser Liste sind für einen Vergleich entscheidend. Qualifikationsrunden sind nur wettbar, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Eckball- und Kartenmärkte fehlen in der Liste. Eine Esport-Sektion gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wer auf Eckbälle wetten möchte, findet in der Schweiz also kein bewilligtes Angebot. Das ist kein Versäumnis von Swisslos und keines der Loterie Romande, sondern die Grenze, die im Gesetz steht, und sie erklärt einen guten Teil der Suchanfragen, die auf ausländische Seiten führen: Viele der Märkte, die dort beworben werden, existieren hier gar nicht. Wer sie sucht, sucht sie zwangsläufig ausserhalb der Bewilligung – mit allem, was das für Register, Rechtsweg und Steuerfolgen heisst.
Die Marge in einer Quote, in Zahlen
Jede Quote enthält den Anteil, den sich der Veranstalter nimmt, bevor noch ein einziges Ereignis eingetreten ist. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1,90 rechnet man den Auszahlungsanteil als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten: 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90).
1/1,90 ergibt 0,5263. Zweimal genommen sind das 1,0526. Der Kehrwert davon, 1 geteilt durch 1,0526, ergibt 0,9500, also einen Auszahlungsanteil von 95,0 Prozent. Die Marge ist der Rest: 100 Prozent minus 95,0 Prozent ergibt 5,0 Prozent. Der Veranstalter behält also rund 5 Prozent jedes auf diesen Markt gesetzten Frankens, gleichgültig wie die Partie ausgeht. Das gilt, wenn die beiden Quoten tatsächlich bei 1,90 und 1,90 liegen, was hier ein durchgerechnetes Beispiel ist und kein abgelesener Preis.
In der Praxis liegen die Werte je nach Markt und Sportart in einer Bandbreite: Bei gut besetzten Fussball-Hauptmärkten sind Margen um fünf Prozent üblich, bei Märkten mit mehreren Ausgängen, bei Nebenmärkten und in weniger beliebten Sportarten fällt die Marge deutlich höher aus, weil sich der Veranstalter gegen höheres Risiko absichern muss. Die Folge für den Vergleich ist unbequem: Zwei Schweizer Veranstalter mit gleichem Programmunfang können sich für einen Spielenden unterschiedlich teuer anfühlen, wenn ihre Quoten in genau dem Markt auseinandergehen, den er nutzt. Ein Vergleich, der nur die Zahl der angebotenen Sportarten nebeneinanderstellt, verfehlt deshalb das eigentliche Kriterium.
Der Gewinnbetrag folgt bei Sporttip einer einfachen Formel: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Danach wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei 1,90 und einem Einsatz von CHF 10 steht also CHF 19,00 auf dem Wettschein. Die zweite Rundung ist die, die man nicht sieht: Sie findet nach der Multiplikation statt und arbeitet immer in dieselbe Richtung.
Warum voneinander abhängige Voraussagen nicht einfach kombiniert werden
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Ein «Torschütze und Sieg» wäre genau so ein Fall. Die beiden Ereignisse hängen voneinander ab; multipliziert man ihre Quoten wie bei unabhängigen Ereignissen, entsteht eine Quote, die es mathematisch nicht gibt. Wer eine solche Kombination findet, hat nicht ein besonders gutes Angebot entdeckt, sondern einen Fehler – und der wird korrigiert, nicht ausgezahlt.
Dazu kommen die beiden Mechanismen, die das Programm im Kombinationsbereich anbietet. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1,50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Sprünge sind gross, und genau das ist der Köder. Vier richtig getippte Voraussagen sind noch ein gewöhnlicher Wettschein; fünfzehn sind es nicht mehr. Die Reihe wächst schneller als die Zahl der Tipper, die sie erreichen, und der Prozentsatz allein sagt nichts darüber, wie selten die oberen Stufen eintreten. Beim Rechnen muss man diese Stufen als das behandeln, was sie sind: eine kleine Zugabe auf einen Gewinn, den die meisten Kombinationen nie machen.
Quotenboosts gelten bei Sporttip nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettende Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die letzte Bedingung ist die interessanteste: Wer den Boost nutzt und anschliessend den Cash-Out zieht, verliert die Erhöhung vollständig.
Absage, Nachholtermin und die Verfallfrist
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, das heisst, sie verschwindet aus dem Produkt der Einzelquoten und lässt die übrigen stehen.
Die 48-Stunden-Regel ist die, die man kennen muss, wenn eine Partie kurzfristig verschoben wird. Ein Spiel, das drei Tage später stattfindet, wird bei Sporttip nicht zum ursprünglichen Zeitpunkt gewertet, sondern verschwindet aus dem Wettschein. Wer darauf gewartet hat, merkt es erst beim Blick auf den Schein.
Eine zweite Frist betrifft den Gewinn selbst. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Wer den Wettschein in einer Schublade liegen lässt, verliert also nicht nur die Übersicht, sondern irgendwann den Anspruch.
Sportarten, Spielpläne und Wettbewerbe
Der Spielplan folgt in der Schweiz dem, was auf der Liste steht, nicht dem, was ein Anbieter gerne anbieten würde. Fussball trägt den Hauptteil bei jedem Veranstalter; dazu kommt, was die Aufstellung für die jeweilige Saison ausweist. Futsal und Pferdewetten gehören zu den Sportarten, nach denen in der Schweiz regelmässig gesucht wird, und die Antwort darauf ist keine Werbeantwort, sondern eine Prüfung: Wer sie spielen möchte, sollte im jeweiligen Wettprogramm nachsehen, ob die betreffende Konkurrenz für die laufende Saison aufgeführt ist.
Für Rennsport und Motorsport gilt dasselbe Muster wie für Frauenwettbewerbe und Qualifikationsrunden: Die Aufnahme hängt an der Liste, nicht am Verhandlungsgeschick des Anbieters. Pferdewetten haben in der Schweiz eine eigene Tradition und eine andere Struktur als der Fussballmarkt; Formel-1-Wetten folgen einem Kalender mit wenigen Entscheidungspunkten und einem begrenzten Angebot für Nebenmärkte.
Was der Anfänger am häufigsten übersieht, ist der Unterschied zwischen einem festen und einem wechselnden Programmteil. Sportarten, die das ganze Jahr laufen, haben bei beiden Veranstaltern stabile Märkte. Turniere mit kurzer Dauer bringen Sondermärkte, die nach zwei Wochen wieder verschwinden. Wer nach einem Vergleich sucht, weil er eine Nische bespielen will, sollte zuerst klären, ob diese Nische in der laufenden Saison überhaupt auf dem Programm steht – und dann erst Quoten vergleichen.
Was Sporttip nicht anbietet, entscheidet der Veranstalter ebenso wenig wie die Loterie Romande: Die Liste selbst lässt es nicht zu.
Neue Anbieter: warum hier nicht jedes Jahr jemand dazukommt
Die Suche nach neuen Sportwetten-Anbietern in der Schweiz führt zu einer Antwort, die manchem nicht gefällt: Es gibt sie nicht in Gestalt eines zusätzlichen bewilligten Veranstalters. Wer neu auf den Schweizer Markt kommen will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, und die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten ist durch die Kantone auf zwei begrenzt. Ein Markteintritt ist deshalb kein Wettbewerbsvorgang, sondern eine gesetzgeberische Entscheidung, die bisher nicht erfolgt ist.
Für ausländische Neulinge gilt dieselbe Prüfung wie für die etablierten ausländischen Marken, und sie fällt in der Schweiz gleich aus: keine Bewilligung, weil eine ausländische Bewilligung hier keine Wirkung entfaltet. Neue Marken, die in Suchanfragen auftauchen, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit keine neuen Schweizer Anbieter, sondern neue Domains ohne Schweizer Zulassung. Die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich als Praxis, und die Sperrliste wächst entsprechend: 671 Einträge waren es Ende 2025.
Wer also auf einen neuen, günstigeren, schöneren Schweizer Wettanbieter wartet, wartet auf eine Änderung der Vereinbarung zwischen den Kantonen und nicht auf das Marketing eines Unternehmens.
Die Rangliste: zwei bewilligte Veranstalter, danach der Vergleich
Für eine Rangliste bleibt in der Schweiz wenig Raum, und gerade deshalb ist sie nützlich. Von den zehn Namen, die ein Spielender in der Schweiz antrifft, haben zwei eine Bewilligung. Beide sitzen in der Schweiz, beide unterstehen der Gespa, beide sind im schweizweiten Sperrregister berücksichtigt, und beide zahlen nur auf ein Konto aus, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet.
Die verbleibenden acht sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie werden hier beschrieben, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Kriterien bewertet: Bewilligung, Sicherheit, Schutzfunktionen, Auszahlung. Das Ergebnis dieser Bewertung fällt unterschiedlich eindeutig aus, und die Tabelle im Abschnitt «Die Bewilligungslage der zehn Namen» sagt für jede Marke, was über ihre Bewilligungslage bekannt ist.
Woran sich zwei Veranstalter überhaupt unterscheiden lassen
Die üblichen Kriterienlisten eines Anbietervergleichs taugen hier nur halb. Bonushöhe, Zahlungsvielfalt, App-Bewertungen – all das lässt sich zwischen zwei Häusern vergleichen, aber es sind die weichen Felder, und wer danach entscheidet, entscheidet nach Geschmack.
Die harten Felder sind andere, und sie sind die einzigen, die wirklich trennen: Wohnsitz im Vertragsgebiet oder nicht; Höhe und Struktur der Verlustlimiten im eigenen Haus; ob ein Cash-Out vollständig oder in Teilbeträgen möglich ist; welche Zahlungsarten für das Spielkonto bereitstehen und was Auszahlungen kosten; und ob ein Anbieter die gesetzliche Sperrfrist von 24 Stunden durch seine eigenen Bedingungen auf 72 Stunden verlängert.
Wo die Vergleichbarkeit endet, sollte man offen sagen: Bei der Marge je Markt endet sie dort, wo ein Anbieter keine Preisangaben veröffentlicht. Quoten ändern sich täglich, manche stündlich, und ein Vergleich, der eine Woche alte Zahlen präsentiert, ist keine Analyse, sondern ein Schnappschuss mit Haltbarkeitsdatum.
Die Bewilligungslage der zehn Namen
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos mit Sporttip | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz in Basel |
| Loterie Romande mit Jouez Sport | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Kontaktadresse in Lausanne |
| PowBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| Unibet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| N1 Bet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| bet-at-home | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| IviBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| myBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| BetLabel | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| Sportaza | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
Die zwei Zeilen oben und die acht darunter gehören in ein und dieselbe Tabelle, weil der Leser sonst zwei Tabellen sieht und die Entscheidung übersieht, die zwischen ihnen liegt. Das Bild, das die Zelle «keine gemeldete Lizenz mit Geltung in der Schweiz» zeichnet, ist keine Anklage gegen einzelne Marken: Es ist die Folge davon, dass eine schweizerische Bewilligung ausserhalb der Schweiz erteilt werden kann und nun einmal nicht erteilt wird.
Der Zahlungsweg, den viele suchen und hier nicht finden
Zahlungsarten sind in der Schweiz Sache des Veranstalters und stehen nur in dessen eigenen Bedingungen. Wer nach Wettanbietern mit PayPal oder nach paysafecard sucht, sucht in einem Markt, in dem Zahlungsvielfalt kein Wettbewerbsmittel ist, weil der bewilligte Anbieter keinem Zahlungsdruck ausgesetzt ist. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; ein breites Wallet-Angebot gehört nicht zum Geschäftsmodell eines kantonalen Veranstalters.
Was auf der Sperrliste landet und warum
Die Sperrliste ist kein Verzeichnis schlechter Anbieter, sondern ein Verzeichnis von Domains, deren Angebot in der Schweiz nicht bewilligt ist. Die Gespa veröffentlicht sie, die Telekom-Anbieter sperren per DNS, und die Aufsicht nennt Domain-Hopping als die übliche Umgehung: Eine gesperrte Adresse wird innert Stunden durch eine neue ersetzt. Wer merkt, dass eine Seite plötzlich über eine andere Adresse erreichbar ist, hat nicht einen Anbieterwechsel entdeckt, sondern den Mechanismus.
Steuerlich endet die Frage schliesslich in einem eigenen Abschnitt. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man zurückholt, indem man den Gewinn in der Steuererklärung deklariert. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, doch die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerpflichtiges Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für die eigene Situation fragt man einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Die geprüften Veranstalter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der bewilligte Weg für die Deutschschweiz mit den strengsten Innenschranken
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, und das ist der einzige bewilligte Weg für einen Spielenden in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein.
Die Bewilligung ist keine Formalie. Sie bringt die Pflichten mit, die auf den ganzen vorangehenden Seiten beschrieben sind: das gemeinsame Sperrregister, die Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen, die geschlossene Liste der wettbaren Sportarten und Wettarten. Sie bringt aber auch etwas mit, das keine Marketingabteilung erfinden kann – die Zugehörigkeit zu einem Rechtsrahmen, in dem es Fachstellen, Fristen und eine Aufsichtsbehörde gibt.
Der Zugang zu einem Online-Konto verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Das ist der Punkt, an dem die Suche nach einem Sportwetten-Anbieter ohne Identitätsprüfung in der Schweiz endet. Wer sie sucht, sucht nicht eine bequemere Variante des Schweizer Angebots, sondern ein anderes Rechtssystem. Die Prüfung ist unbequem, und sie ist der Preis dafür, dass Spielsperren wirken und Minderjährige draussen bleiben sollen.
Beim Einsatz ist der Rahmen eng und transparent: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
CHF 1’000 pro Einzelwette ist für einen Gelegenheitsspieler grosszügig und für einen, der in einer Nacht nachlegen will, eine harte Wand. Die Systemwette mit der zehnfachen Grenze zeigt, wohin das Haus seine Nachsicht lenkt: Systemwetten sind das Format derer, die planvoll mehrere Kombinationen auf einmal spielen. Wer das tut, bekommt mehr Raum und spielt damit auch ein anderes Risiko.
Die Teilnahme steht Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist sie ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist eine kleine Regel mit einem klaren Zweck: Wer das Ergebnis beeinflussen kann, soll nicht auf es setzen dürfen.
Beim Steuern und beim Verteilen liegt die Besonderheit dieses Veranstalters. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Millionen: CHF 506 Millionen an die kantonalen Fonds und CHF 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Millionen, nach CHF 122 Millionen im Jahr 2024.
Das ist der eigentliche Unterschied zu jeder ausländischen Marke, und er lässt sich in einem Satz fassen: Wer bei Sporttip wettet, verliert nicht nur gegen die Marge, sondern finanziert mehrheitlich Strukturen im eigenen Land. Der Rückgang bei den Sportwetten-Einnahmen von CHF 122 auf CHF 109 Millionen zeigt zugleich, dass die bewilligten Sportwetten kein wachsendes Geschäft sind.
Wer in der Deutschschweiz wohnt und eine bewilligte Wette will, hat hier keine Alternative und braucht auch keine. Die Bewilligung ist der Grund, weshalb dieser Anbieter im Vergleich vorn steht, und die engen Innenschranken bei Einsatz und Cash-Out sind der Preis, den man für sie zahlt.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, ein anderes Vertragsgebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Die Bewilligungslage ist mit Swisslos identisch: Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa, dasselbe gemeinsame Sperrregister, dieselben Auszahlungsregeln. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat also keinen Nachteil beim Schutz, sondern einen Vorteil bei der Erreichbarkeit – 2’350 Verkaufsstellen sind ein Netz, und ein Netz ist in einem Land mit Kantonsgrenzen eine andere Währung als eine App-Bewertung.
Ein Konto setzt auch hier einen Wohnsitz im eigenen Vertragsgebiet voraus: Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Spielender aus Zürich kommt hier nicht hinein, so gut die Verkaufsstellenzahl auch aussieht. Die Grenze ist für einen grossen Teil des Landes das entscheidende Kriterium noch vor jedem Bonus.
Was heisst das für den Vergleich dieser beiden Häuser? Für die meisten Leserinnen und Leser heisst es, dass es nichts zu vergleichen gibt. Man wohnt in einem der beiden Gebiete, und damit ist die Frage entschieden, lange bevor man Quoten nebeneinanderlegt. Die Freiheit, die ein Anbietervergleich sonst verspricht, existiert in der Schweiz nicht.
Auf den ersten Blick wirkt das wie ein Mangel an Wahlmöglichkeit. Auf den zweiten ist es genau die Eigenschaft, die aus dem Schweizer Regelwerk folgt: Zwei Veranstalter im ganzen Land, eines pro Sprachregion, und die kantonale Bewilligung als Zutrittskarte. Die Loterie Romande ist damit nicht der Zweitplatzierte einer Rangliste, sondern die erste Adresse für einen Teil des Landes, der von dieser Seite aus nicht beliebig erweiterbar ist.
PowBet: ohne Schweizer Bewilligung, und das ist der ganze Vergleich
PowBet gehört zu den ausländischen Marken, die Schweizer Spielende in Suchergebnissen antreffen. In der Schweiz hat das Angebot keine Bewilligung, und eine als gemeldet angegebene Lizenz entfaltet hier nach Art. 4 BGS keine Wirkung.
Damit hängen an dieser Marke dieselben drei Folgen wie an jeder anderen ohne Schweizer Bewilligung – und das ist die einzige Bewertung, die trägt. Wer vergleichen will, kann vergleichen, was beide Häuser gemeinsam haben: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister gehört nicht dazu, weil sie fehlt, und der Rechtsweg fehlt ebenfalls. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, und die Sperre läuft dann über den Telekom-Anbieter, nicht über die Seite selbst.
Die Betonung liegt auf «kann». Es ist kein Zustand, der einmal festgestellt wird und bleibt, sondern die Liste wächst und Adressen wechseln. Wer auf Erreichbarkeit setzt, setzt auf etwas, das sich ohne Mitteilung ändern kann.
Der bewilligte Schweizer Weg bietet in denselben Punkten das Gegenteil: eine Aufsicht, ein Register, ein Gericht. Der Vergleich endet hier, und er endet nicht knapp.
Unibet: keine Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Registeranbindung
Unibet ist eine der bekanntesten ausländischen Marken und wird von Schweizer Spielenden häufig aufgerufen. Über eine Bewilligung für die Schweiz verfügt das Angebot nicht; die als gemeldet angegebene Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung.
Wer dort spielt, spielt nicht unter Schweizer Aufsicht, und die fehlende Verbindung zum schweizerischen Sperrregister ist dabei der praktisch wichtigste Punkt. Eine im schweizerischen Register eingetragene Sperre erreicht einen ausländischen Anbieter nicht. Wer sich sperren lassen will und danach bei einer ausländischen Marke ein Konto eröffnet, hat die Sperre nicht umgangen, sondern nur das Instrument gewechselt – und das Instrument ist das, was wirkt.
Ein Punkt, der in diesem Vergleich oft untergeht: Der Schweizer Weg schützt nicht nur, er beschränkt auch. Bei einer ausländischen Marke entfallen die geschlossene Liste der Wettarten, die Einsatzobergrenzen von CHF 1’000 pro Wette und die Pflicht zu Verlustlimiten vor der ersten Wette. Wer diese Freiheit sucht, findet sie dort. Wer sie sucht, weil er eine Verlustlimite nicht setzen möchte, sollte sich fragen, warum.
N1 Bet: keine Schweizer Bewilligung und eine gemeldete Lizenz ohne hiesige Geltung
N1 Bet gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz, so sie gemeldet ist, ist in der Schweiz ohne Wirkung, und die Eintragung auf der Sperrliste ist der Mechanismus, mit dem die Aufsicht Domains aus dem Schweizer Netz nimmt.
Für einen Spielenden heisst das: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Diese drei Punkte sind die einzigen, die sich zwischen den ausländischen Marken dieses Vergleichs zuverlässig unterscheiden lassen, und sie fallen bei allen acht gleich aus.
Konto, Einsatzlimits, Zahlungswege und Auszahlungsfristen liegen bei jeder dieser Marken ausschliesslich in ihren eigenen Bedingungen. Wer dort spielt, sollte diese Bedingungen vorher lesen. Das ist bei einem Schweizer Veranstalter eine Empfehlung, bei einem ohne Bewilligung eine Notwendigkeit.
bet-at-home: bekannt, ohne Bewilligung, gelegentlich auf der Sperrliste
bet-at-home ist eine der Marken, die in der Schweiz seit Jahren präsent sind und vielen Spielenden namentlich bekannt sind. Eine Schweizer Bewilligung hat das Angebot nicht, und die Aufsicht nennt die Marke im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping ausdrücklich. Bekanntheit ändert an der Bewilligungslage nichts – und in diesem Punkt ist die Aufsicht deutlicher, als jede Werbeseite es sein kann.
Wer die Marke kennt, sollte den Unterschied zwischen Bekanntheit und Zulassung nicht verwischen. Ein Name, der oft fällt, ist nicht deswegen ein bewilligter Anbieter.
Im Übrigen gilt auch hier: Wer über das Konto und die Auszahlung etwas wissen will, liest die Bedingungen des Anbieters, weil es niemanden gibt, der sie für ihn prüft. Das ist der Unterschied, der zählt, wenn tatsächlich ein Problem auftritt.
IviBet: ohne Bewilligung und ohne Anbindung an das schweizerische Register
IviBet reiht sich in die Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung ein. Die als gemeldet angegebene Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, und die Verbindung zum schweizerischen Sperrregister fehlt.
Das ist bei einer Marke, die nach einem Casino-nahen Wettangebot aussieht, der wichtigste Satz. Wer sein Spielverhalten kontrollieren möchte, braucht ein Instrument, das alle Häuser erfasst. Das schweizerische Register tut das – aber nur für die Veranstalter, die ihm angeschlossen sind.
Wer sich über einen ausländischen Anbieter selbst sperren lassen kann, sperrt sich bei ihm und nicht bei der nächsten Marke derselben Gruppe. Wer den Schutz wirklich braucht, kommt an zwei bewilligten Veranstaltern nicht vorbei.
myBet: kein Schweizer Veranstalter, keine Schweizer Aufsicht
myBet hat keine Schweizer Bewilligung und ist damit kein Veranstalter im Sinne des Geldspielgesetzes. Die gemeldete Lizenz ist in der Schweiz ohne Geltung, die Aufsicht durch die Gespa umfasst diese Marke nicht, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht.
Für einen Spielenden, der vor allem wissen will, ob er im Streitfall jemanden anrufen kann, ist die Antwort kurz. Er kann es nicht. Was bleibt, sind die eigenen Bedingungen des Anbieters und ein Sitz in einem anderen Rechtssystem.
Wer trotzdem dorthin geht, sollte dies mit einem Einsatzrahmen tun, der ihn nicht in eine Situation bringt, in der er den Rechtsweg brauchte. Das ist keine Warnung vor der Marke, sondern die einzige realistische Konsequenz aus ihrer Bewilligungslage.
BetLabel: keine Bewilligung, dafür ein klarer Fall in der Bewertung
Bei BetLabel schneidet die Bewertung so eindeutig aus wie bei den übrigen ausländischen Marken: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung.
Der Nutzen der Nennung liegt darin, dass das Bild vollständig wird. Ein Vergleich, der acht ausländische Marken nach ihren Bewilligungen ordnet, zeigt, dass die Auswahl nicht nach Qualität getroffen wurde – ein verbreitetes Missverständnis. Diese Marken stehen hier, weil Schweizer Spielende sie antreffen, nicht weil eine Bewertung sie ausgewählt hätte.
Wer sie spielt, entscheidet sich für einen Rahmen, in dem die Regeln des Anbieters gelten. Wer den schweizerischen Rahmen will, wählt einen der beiden Veranstalter, und diese Wahl ist die einzige, die der Markt zulässt.
Sportaza: ohne Schweizer Bewilligung und ohne Bezug zur schweizerischen Aufsicht
Sportaza schliesst die Liste der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung ab. Die Bewertung deckt sich mit der aller vorangehenden, weil die Rechtslage keine Unterschiede kennt: Eine Bewilligung, die in einem anderen Land erteilt wurde, hat in der Schweiz keine Geltung.
Damit gilt auch hier, dass die Aufsicht nichts mit dieser Marke zu tun hat und eine Eintragung im schweizerischen Sperrregister keine Wirkung entfaltet. Wer sich dort ein Konto einrichtet, sollte wissen, dass die Spielbedingungen und die Auszahlungswege des Anbieters die einzigen Regeln sind, die für ihn gelten.
Was von einem Anbietervergleich in der Schweiz bleibt
Ein Vergleich, der mit zwei Namen beginnt und mit acht endet, ist trotzdem nützlich, wenn man ihn richtig herum liest. Die acht sind nicht die Alternative zu den zwei, sondern die Umgebung, in der die zwei stehen. Wer die Umgebung kennt, versteht, was an den zwei dranhängt: eine Bewilligung, ein Register, ein Rechtsweg, ein Sachzweck.
Die Grenze zwischen beiden Gruppen verläuft nicht zwischen gut und schlecht, sondern zwischen geschützt und ungeschützt. Wer von der einen in die andere wechselt, verliert jeden Schweizer Mechanismus, der zu seinen Gunsten wirkt, und gewinnt einen Teil des Marktes, der hier nicht zugelassen ist. Das ist keine Frage von Mut oder Klugheit, sondern eine Abwägung zwischen zwei Paketen, die nicht dieselben Bestandteile haben.
Für den Einzelnen bleibt am Ende wenig zu wählen und viel zu prüfen: der Wohnsitz, der über die Teilnahme entscheidet; die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette stehen; die Zahlungswege und die zwei Gratisauszahlungen pro Jahr; die Wette selbst, deren Quote man immer zusammen mit der Marge lesen sollte.
Häufige Fragen zum Schweizer Sportwetten-Angebot
Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter in der Schweiz?
Eine Rangfolge über mehr als zwei Bewerber ist nicht möglich, weil nur Swisslos und die Loterie Romande eine Bewilligung haben. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, ist bei Sporttip; wer in den sechs Westschweizer Kantonen wohnt, bei Jouez Sport. Der Wohnsitz entscheidet den Vergleich.
Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz mit gültiger Bewilligung?
Es sind zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide besitzen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und unterstehen der Aufsicht der Gespa. Alle anderen Namen, die Suchanfragen ausliefern, sind ausländische Angebote, die in der Schweiz keine Geltung haben.
Worin unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei Mindest- und Höchsteinsatz?
Sporttip verlangt mindestens CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette und lässt höchstens CHF 1’000 zu, bei Systemwetten CHF 10’000. Für Jouez Sport nennt der Veranstalter in seinen Grundlagen keine entsprechenden Einsatzgrenzen, die sich mit diesen Zahlen vergleichen lassen. Wer dort spielt, liest die Grenzen im eigenen Wettprogramm nach.
Warum erscheinen ausländische Wettseiten auf der Sperrliste der Gespa?
Weil sie in der Schweiz nicht bewilligt sind und die Aufsicht Domains sperren lassen kann, die ein nicht bewilligtes Angebot bereitstellen. Die Gespa veröffentlicht die Liste, die Telekom-Anbieter setzen sie per DNS um. Gesperrte Adressen werden innert Stunden ersetzt, weshalb die Liste laufend nachgeführt wird.
Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Bei Sporttip lautet die Formel Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Von diesem Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Aus CHF 10 und der Quote 1,90 werden so CHF 19,00.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Bei Sporttip sind es Werte für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Vergleich – boxwetten.com
Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»
