Curling-Wetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, ein enger Spielplan
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungen und Veranstalterangaben wurden gegen die Gespa als Aufsichtsbehörde und die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der Veranstalter geprüft.

Curling ist der Sport, bei dem ein Stein über eine Eisbahn geschoben wird und ein Besen entscheidet, wie weit er kommt. Wer darauf wetten will, trifft in der Schweiz zuerst auf eine andere Sperre: Es gibt genau zwei Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen, und beide bedienen nur ihr eigenes Gebiet. Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Ein Konto bekommt dort nur, wer in diesem Gebiet wohnt.
Aus dieser Enge folgt fast alles Weitere. Ein Curling-Wettbonus im üblichen Sinn eines grossen Willkommenspakets entsteht in diesem Markt gar nicht, weil Gratisspielguthaben der vorgängigen Zustimmung der Aufsicht bedürfen und die Beträge aus den eigenen Bedingungen des Veranstalters stammen. Die Quoten kommen aus einem Buch, das einen geschlossenen Katalog an Sportarten und Wettarten führen darf. Wer wissen will, was ihn eine Wette kostet, muss deshalb zwei Dinge auseinanderhalten: den Preis auf dem Wettschein und die Regeln, die im Kleingedruckten über die Auszahlung entscheiden.
Was Curling-Wetten in der Schweiz sind und wie die Quoten entstehen
Der Rahmen, den die Schweiz setzt
Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und steht in der Systematischen Rechtssammlung unter SR 935.51. Zuständig für die Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; die Oberaufsicht über Casinos, die Eidgenössische Spielbankenkommission, hat hier nichts zu sagen. Wer Wetten anbieten will, braucht zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt. Was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains — dazu im Abschnitt über die Rechtslage.
Das Versprechen der Veranstalter, etwas an die Allgemeinheit zurückzugeben, ist keine Werbefloskel. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer auf Curling setzt, zahlt in dieses System ein — und kann den Betrag im Geschäftsbericht nachlesen.
Warum eine Curling-Quote anders aussieht als eine Fussball-Quote
Curling ist ein Randsport in einem Markt, der selbst klein ist. Was das für den Preis bedeutet, lässt sich an einem Beispiel nachrechnen, ohne eine einzige echte Quote zu behaupten. Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen — hier gewinnt Mannschaft A, dort Mannschaft B — und Quoten von 1.90 auf beiden Seiten. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist der Kehrwert der Kehrwertsumme, hier also 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90); das ergibt rund 0.95. Der Veranstalter behält davon die Differenz, die Marge, und die liegt damit bei etwa 5 %.
Das ist die Rechnung. Der Befund dahinter ist die eigentliche Information: Bei einem Ereignis mit viel Umsatz streuen die Anbieter um diesen Wert, bei einem Nischenereignis wie einem Curling-Spiel an einer Europameisterschaft sind die Bände dünn, das Buch muss jede Bewegung selbst abfedern und liegt entsprechend vorsichtiger. Die übliche Spannbreite für einen solchen Zwei-Weg-Markt bewegt sich grob zwischen drei und acht Prozent — unter der Annahme, dass die beiden Quoten tatsächlich so gestellt sind und sich der Markt auf der Auszahlungsseite nichts anderes einfallen lässt. Bei ungeraden Quoten, etwa 2.10 gegen 1.70, wächst der Abstand nach oben. Wer eine Curling-Quote mit einer Fussball-Quote vergleicht, vergleicht also nicht zwei Buchmacher, sondern zwei Märkte mit verschieden tiefen Büchern.
Was in der Schweiz überhaupt auf dem Wettprogramm stehen darf
Der erlaubte Katalog ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste, in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 des Geldspielgesetzes und Art. 29 der Verordnung. Daraus folgt eine Reihe von Einschränkungen, die beim Curling unmittelbar greifen: Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Wer ein Curling-Turnier im Kopf hat, das nicht in dieser Liste steht, findet dazu auch keine Wette — nicht aus Versehen, sondern weil der Katalog sie nicht hergibt.
Dasselbe gilt in der Breite: Corner- und Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, eine Esport-Sektion gibt es darin nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Eine Sportwette auf Wetter, Politik oder eine Fernsehshow ist nicht erlaubt — der Katalog kennt nur Sportereignisse. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf einzelne Live-Märkte besteht nicht.
Wie eine Wette abgerechnet wird, bevor sie abgerechnet ist
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombination ist es der Einsatz mal die Gesamtquote, also das Produkt der Einzelquoten. Das klingt banal und wird es erst durch die Rundung, die danach kommt: Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Wette von CHF 20 auf eine Quote von 2.10 sind das rechnerisch CHF 42.00 — sauber, weil die Rundung hier nichts zu tun hat. Bei krummen Quoten und krummen Einsätzen verliert der Spielende die Differenz zwischen dem mathematisch exakten Betrag und dem Fünfrappenraster. Das ist kein Skandal und keine versteckte Gebühr, aber es ist der Grund, warum zwei Wetten mit identischer Quote und identischem Einsatz nicht auf den Rappen genau denselben Betrag bringen müssen.
Für Kombinationen kommt eine zweite Regel dazu, die man kennen sollte: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung — etwa zwei Märkte zum selben Curling-Spiel — dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt der Veranstalter eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer eine Kombination aus zwei Voraussagen zum selben Spiel zusammenklickt, spielt also nicht mit, sondern gegen eine Regel, die ihm im Fehlerfall den Gewinn nimmt und ihm nur den Einsatz wiedergibt.
Der reguläre Spielzeitraum ist ebenfalls definiert: Er umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Bei einem Curling-Spiel an einem Turnier heisst das: Wer auf den Endstand setzt, setzt auf das, was das Wettprogramm dazu sagt, und nicht auf das, was er selbst unter «Ende des Spiels» versteht.
Die zwei Anbieter, die diese Wetten überhaupt führen dürfen
Swisslos, formell die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Das Wettangebot läuft unter dem Namen Sporttip. Durchgeführt wird es im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, ausserdem im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Kantone bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Kontakt läuft über die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für den Alltag heisst das: Die Wohnadresse entscheidet, welchen der beiden man überhaupt öffnen kann. Ein Umzug von Zürich nach Lausanne wechselt den Veranstalter, nicht die Sportart. Und wer in Genf wohnt und dort ein Sporttip-Konto eröffnen will, scheitert an der Gebietsgrenze, bevor er den ersten Einsatz sieht.
Die Rechtslage: was eine fehlende Bewilligung tatsächlich kostet
Zulassung und ihre Folgen
Die Bewilligung nach Art. 4 des Geldspielgesetzes gilt nur in der Schweiz. Das ist keine Formalität, sondern der Angelpunkt des ganzen Marktes. Sie berechtigt den Inhaber zu einem Geschäft, das kantonal begrenzt, gesetzlich katalogisiert und aufsichtsrechtlich überwacht ist. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft; die Bundesbehörden sagen das ausdrücklich. Das ist der Punkt, an dem viele aufatmen und dann die falsche Schlussfolgerung ziehen.

Denn was dem Spielenden passiert, ist unangenehmer als eine Busse: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Der Spielende verliert dann Geld, das er nach dem Strafrecht nicht verwirkt hat, weil es dem Anbieter entzogen wird. Hinzu kommt, was schlicht fehlt — kein Schweizer Rechtsschutz, keine Anbindung an das schweizerische Sperrsystem, keine Fairplay-Kontrolle. Die drei Dinge hängen zusammen: Wer sein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung führt, ist in dem System, das ihn schützen soll, nicht vorgesehen.
Die Sperrliste: was Blockade heisst und was nicht
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die schweizerische Telekommunikationsanbieter per DNS sperren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019; am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang die Anbieter Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365, das auf der Liste steht. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Aufsicht selbst als Domain-Hopping bezeichnet.
Für einen Spielenden bedeutet das etwas sehr Praktisches: Eine Blockade ist kein Urteil über ein Unternehmen und kein Gütesiegel für seinen Nachfolger. Wenn eine Adresse gesperrt ist, ist sie in diesem Land nicht erreichbar, und ein paar Stunden später antwortet dieselbe Firma unter einem anderen Namen. Wer die Sperrliste als Navigation durch das Angebot versteht, landet bei der jeweils letzten Domain, die noch nicht eingetragen ist. Das ist keine Empfehlung, sondern eine technische Folge des Verfahrens.
Was es in der Schweiz ausdrücklich nicht gibt: ein Zahlungssperrwerkzeug gegen nicht bewilligte Wettseiten. Die Behauptung, Banken oder Kartenherausgeber würden Zahlungen an solche Anbieter unterbinden, trifft für die Schweiz nicht zu.
Was auf dem Konto und bei der Auszahlung gilt
Wer bei einem bewilligten Veranstalter spielt, bewegt sich in einem Kontensystem mit Identifikation. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Ausgezahlt wird nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Ein Kredit an Spielende ist verboten. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Spielguthaben lassen sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein solches Konto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Aufgeladen wird das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Was der Staat an einer Wette nimmt — und was nicht
Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wichtig ist das deshalb, weil die Behauptung einer Wettsteuer regelmässig auftaucht und weil sie die Rechnung einer Wette um mehrere Prozentpunkte verschieben würde, wenn sie stimmte. Sie stimmt nicht.
Gewinne aus schweizerisch erlaubten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; besteuert wird erst darüber. Die eidgenössische Schwelle liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Darüber hinaus behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Gewinner über die Steuererklärung zurückholt. Die kantonale Schwelle weicht davon ab — sie ist je nach Kanton verschieden, und wer eine Zahl für seinen Wohnkanton braucht, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.
Für einen normalen Wettenden liegt der Fall klar: Kein Gewinn aus einer Curling-Wette erreicht eine Million Franken, also fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Anders sieht es aus, wenn das Geld bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung liegt. Dort fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis kann solche Gewinne vollständig als Einkommen erfassen — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen so, unabhängig vom Betrag. Wer also den grösseren Markt sucht und die Steuerfrage für erledigt hält, hat sie nur verlegt.
Spielpl | wann Curling überhaupt auf dem Programm steht
Der Spielplan ist die erste Information, die über das Angebot entscheidet, und die Reihenfolge ist wörtlich zu nehmen. Zuerst steht der Katalog der Gespa: Steht das Turnier nicht darin, gibt es kein Wettangebot, und keine noch so gute Quote auf dem ausländischen Markt ändert etwas daran, dass sie in der Schweiz nicht angeboten werden darf. Erst danach stellt sich die Frage, was der einzelne Veranstalter aus diesem Katalog tatsächlich ins Programm nimmt.
Der Curling-Kalender selbst hat zwei feste Grössen: die Europameisterschaft und die Olympischen Winterspiele. Dazwischen liegen Weltmeisterschaften und die Curling-Serie der World Curling Federation. Wer auf ein bestimmtes Spiel setzen will, sollte sich an den Meldelisten und Gruppenplänen dieser Veranstaltungen orientieren und nicht an einer Erinnerung an das Vorjahr. Qualifikationsrunden erscheinen nach der Logik der Liste nur, wenn sie dort aufgeführt sind; dasselbe gilt für Frauenwettbewerbe und für Ranglistenwetten, die nur dann zulässig sind, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet.
Welche Wettarten an einem Curling-Turnier zusammenfallen
An einem Curling-Turnier bietet sich ein Set von Märkten an, das der Form des Spiels folgt: der Sieger einer Begegnung, das Ergebnis nach den Ends, der Turniersieger, der Einzug in die Playoffs, seltener der Verlauf einzelner Ends. Der Katalog der Gespa verbietet Corner- und Kartenmärkte, weil er sie nicht kennt; esports taucht darin nicht auf. Nischenvergleiche, die man aus anderen Sportarten kennt, fehlen deshalb nicht wegen Desinteresse, sondern wegen der Liste.
Praktisch heisst das: Ein Wettender kann an einem Curling-Spiel weniger Positionen beziehen als an einem Fussballspiel, und die wenigen, die es gibt, liegen in einem dünn besetzten Buch. Der Beobachtungspunkt ist deshalb der Zeitpunkt. Kurz vor dem Anpfiff, wenn beide Aufstellungen und die letzten Resultate da sind, bewegen sich dünne Curling-Quoten stärker als tiefe Fussball-Quoten, und wer zu früh aufspringt, hat womöglich die Bewegung bezahlt, statt sie zu nutzen. Das ist keine Prognose über den Ausgang, sondern eine Aussage über die Mechanik des Buches.
Wetten auf ein Curling-Spiel, das verschoben wird
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Für ein Curling-Turnier mit Eisproblemen, einem ausgefallenen Transport oder einer kurzfristigen Verschiebung im Gruppenplan ist das die Regel, die zählt. Sie ist zugunsten des Spielenden gebaut: Die Wette wird nicht mit null gewertet, sondern aus der Kombination herausgenommen. Wer die Rückzahlung erwartet und stattdessen einen reduzierten Gesamtgewinn auf dem Schein findet, hat nicht die falsche Wette, sondern die richtige Regel falsch erwartet.
Der Gegenfall ist der Cash-Out. Bei Sporttip umfasst er Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der ausgezahlte Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden; ein Anspruch auf ein Cash-Out-Angebot für jeden Markt besteht nicht. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer eine gefühlte Halbzeit-Rendite einstreichen will, verkauft also einen Teil seiner zukünftigen Auszahlung an den Veranstalter, zu dessen Bedingungen.
Limiten, Sperren und Pausen: was vor dem ersten Einsatz entschieden wird
Verlustlimiten sind Pflicht, nicht Kür
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind der eigentliche Mechanismus. Wer an einem verlorenen Abend beschliesst, sein Limit zu verdoppeln, kann das nicht mehr heute tun. Der Veranstalter setzt damit die Verzögerung zwischen den Impuls und den Betrag, und die Verzögerung ist die ganze Massnahme. Über die Erhöhungssperre hinaus gibt es keine staatliche Depotobergrenze; die Limiten sind die des Spielenden, nicht des Staates. Das Geldspielgesetz verlangt von den Veranstaltern nur, dass sie für Tages-, Wochen- oder Monatswerte eine oder mehrere Höchstgrenzen abfragen — bei Swisslos und bei der Loterie Romande sind daraus die 72 Stunden der eigenen Bedingungen geworden, während die Verordnung eine Erhöhung nach 24 Stunden vorsähe. Die strengere Zahl gilt.
Die Spielsperre und das Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register erfasst überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Die Folge, die man vorher kennen sollte: Eine Sperre bei einem bewilligten Veranstalter wirkt über dessen Grenzen hinaus. Sie schliesst Casinos ein, auch Online-Casinos, und sie gilt in Liechtenstein. Dieselbe Sperre erreicht ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht, weil dieses Konto an dem Register nicht hängt.
Wer online überhaupt teilnehmen darf
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Für das Online-Konto kommt die Wohnsitzbedingung hinzu, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — eine Regel, die im Curling mit seinen überschaubaren Teilnehmerfeldern mehr Wirkung hat als in einer Fussballliga.
Der Verkauf an der Verkaufsstelle ist kein strengerer Weg als das Online-Konto. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstelle für die kontrollierte Variante hält, hat die Zahlen nicht gesehen.
Wo man Hilfe bekommt
Wer das Gefühl hat, dass Limiten nicht mehr tragen, findet Unterstützung bei einer Fachstelle für Spielsucht, bei der kantonalen Beratung und über die Spielsperre, die den Zugang schliesst. Der Anruf bei einer Beratungsstelle kostet nichts und ist keine Anmeldung bei einer Behörde — die genaue Auskunft über das Angebot in einem Kanton gibt die zuständige Fachstelle.
Der Nutzen, der zurückfliesst
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das ist der Rahmen, in dem der Reingewinn an die Kantone und an die Stiftung Sportförderung Schweiz geht. Der Sport, auf den hier gewettet wird, ist über diese Stiftung auch der Empfänger eines Teils des Geldes, das an ihm verdient wird — für Curling ein kleiner Posten in einer Verteilung, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe umfasst.
Was die zwei Veranstalter unterscheidet
Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Der Unterschied liegt nicht im Geschäftsmodell, sondern im Publikum und im Vertrieb: Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, Swisslos ist über Verkaufsstellen und die Sporttip App präsent, in der zusammengestellte Wetten per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden können.
Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Limiten, Auszahlung
Über allem steht die Einordnung. Zwei Anbieter sind in der Schweiz bewilligt, acht sind es nicht. Die Tabelle ordnet sie danach ein und nennt bei den ausländischen Marken, was als Bewilligung angegeben wird.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. angegebene Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel (IKV 2020) |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Betwinner | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz angegeben |
| Fezbet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz angegeben |
| 1Bet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz angegeben |
| BetFury | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz angegeben |
| Playzilla | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz angegeben |
| IviBet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz angegeben |
| BassBet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz angegeben |
| 20Bet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz angegeben |
##CY#### Die zwei bewilligten Veranstalter
Swisslos und die Loterie Romande nehmen in dieser Liste die Position ein, die sonst niemand hat. Zwei Spalten reichen, um das zu zeigen: In der Spalte der Bewilligung steht bei allen acht übrigen Marken dieselbe Feststellung, und in der Spalte des Veranstalters steht bei ihnen nichts, was in der Schweiz Geltung hätte. Wer die Tabelle von oben nach unten liest, merkt schnell, dass die interessanten Zeilen oben stehen und der Rest eine Gruppe ist, die man als Gruppe betrachten muss, nicht einzeln.
Was die beiden Bewilligten trennt, ist das Gebiet und nicht die Bewilligung. Beide halten eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS für ein Grossspiel, beide stehen unter der Aufsicht der Gespa, und beide vergeben Online-Konten nur innerhalb ihres eigenen Gebiets.
Die wichtigere Gemeinsamkeit ist die Bindung des Kontos an den Wohnsitz. Sie macht aus einem schweizerischen Markt mit zwei Anbietern faktisch zwei regionale Märkte mit je einem. Wer an der Sprachgrenze wohnt, hat trotzdem nur einen. Und wer das Gefühl hat, zwei Angebote vergleichen zu können, vergleicht in Wahrheit die eine Wahl, die er treffen darf, mit einer, die er nicht treffen darf.
Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung
Alle acht teilen eine Feststellung und keine Ausnahme. Für Betwinner, Fezbet, 1Bet, BetFury, Playzilla, IviBet, BassBet und 20Bet gilt dasselbe: kein Schweizer Permit; eine angegebene Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung nach Art. 4 BGS; keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister; kein Schweizer Rechtsschutz. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Wer die acht Zeilen in der Tabelle liest, sieht achtmal dieselbe Antwort, und genau das ist die Information: Es gibt hier keine Abstufung nach Marke, sondern eine gemeinsame Rechtsstellung.
Was daraus für den einzelnen folgt, hat nichts mit der Seriosität eines Firmensitzes zu tun. Bei einer Blockade sind die Domains innerhalb von Stunden ersetzt; die Adresse wechselt, die Rechtsstellung nicht. Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und die kantonale Steuerpraxis kann solche Gewinne vollständig erfassen. Wer das in Kauf nimmt, sollte es bewusst tun.
##CY#### Woran man die Bewilligung selbst prüft
Die Frage, ob ein Anbieter in der Schweiz wetten darf, ist in zwei Minuten beantwortet, und die Antwort kommt nicht aus einer Rangliste. Die Gespa führt die Bewilligungen der beiden Veranstalter und veröffentlicht die Sperrliste der blockierten Domains; wer auf der Sperrliste steht, hat keine Schweizer Bewilligung. Umgekehrt ist die Liste der bewilligten Veranstalter mit zwei Einträgen vollständig.
Im eigenen Konto lohnt der Blick auf drei Angaben, weil sie an den Bedingungen hängen und nicht an der Werbung: die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die Angabe, auf welches Konto eine Auszahlung geht, und die Frage, ob ein Gratisspielguthaben auszahlbar ist. Die Antwort auf die letzte Frage ist bei Swisslos nein, und sie entscheidet darüber, was ein Bonus am Ende wert ist.
##CY#### Was eine Wette kostet, wenn die Quote schmal ist
Die Marge ist die Gebühr, die jeder Wettende zahlt, ohne dass sie auf dem Wettschein steht. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu 1.90 und 1.90 ergibt die Auszahlungsquote rund 0.95, also eine Marge von etwa 5 %. Bei einem Curling-Markt mit dünnem Buch liegt dieser Wert eher an der oberen Kante der Spanne von drei bis acht Prozent, bei einem gut besetzten Fussballmarkt eher an der unteren. Der Betrag, um den es dabei geht, lässt sich an einer einfachen Wette ablesen: CHF 100 auf eine Quote von 1.90 bringt bei einem Treffer CHF 190 zurück. Bei einer Quote von 1.95 — derselbe Markt, dünnere Marge — wären es CHF 195 gewesen. Fünf Franken Unterschied auf hundert Franken Einsatz, für dieselbe Voraussage. Diese fünf Franken sind kein Zufall, sondern der Preis dafür, dass ein Buch mit wenig Volumen überhaupt gestellt wird.
Der Vergleich mit einem Bonus fällt an dieser Stelle nüchtern aus. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Es gibt also kein dauerhaft besseres Buch, sondern einen einmaligen Aufschlag auf einen definierten Fall — und wer vorher aussteigt, verliert ihn.
Kombinationen sind der zweite Hebel. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. In einem Markt, in dem die erlaubten Wettarten begrenzt sind, ist das eine der wenigen Stellen, an denen der Veranstalter den Preis selbst nach oben korrigiert. Der Haken liegt im Mindestmass: Die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage schliesst die vorsichtigen Favoritenwetten aus, mit denen man ein dünnes Buch am ehesten bespielt — und vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind genau die Kombination, deren Marge sich am stärksten aufsummiert.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: die Bewilligung, das ganze Land und die strengsten Limiten
Swisslos ist der eine der beiden Veranstalter, die das Gesetz zulässt, und es ist der, der einem Deutschschweizer am nächsten liegt. Das Konto verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre, und es darf keine Spielsperre bestehen; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Der Ausweis wird beim Hochladen ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Höchstgrenze von CHF 1’000 pro Wette ist für einen Curling-Freund in der Regel kein Problem und für einen, der sich an einem Turnierabend verspielt, eine sehr reale Wand.
Dazu kommen die Verlustlimiten, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren, einer sofortigen Senkung und einer Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren; eine unbefristete Sperre kommt ins schweizweite Register, das auch Casinos und Liechtenstein einschliesst.
Ein zweiter Blick gehört dem Cash-Out. Er ist verfügbar, aber mit drei Bedingungen: nur online, nur vollständig, und ohne Garantie für jeden Markt. Der Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Gewinn und kann sich mit dem Stand des Ereignisses ändern. Wer ihn als Absicherung versteht, versteht ihn falsch.
Urteil: Swisslos ist die Wahl für alle, die in seinem Gebiet wohnen und eine Wette mit Schweizer Rechtsschutz, Auszahlung auf das eigene Konto und Spielerschutz wollen — und die Wand bei CHF 1’000 pro Wette ist der Preis dafür.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, anderes Gebiet
Die Loterie Romande hält dieselbe Art von Bewilligung und betriebt mit Jouez Sport das Pendant für die Westschweiz. Ihr Gebiet umfasst Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden ist sie in der Westschweiz präsenter, als es die Zahl der Online-Konten vermuten lässt.
Für einen Wettenden in Genf oder Lausanne ist sie die einzige Wahl mit Schweizer Bewilligung. Wer aus der Deutschschweiz nachzieht und dort weiter Sporttip nutzen will, merkt, dass die Gebietsgrenze älter ist als seine Gewohnheit. Der Blick auf die konkreten Limiten des eigenen Kontos lohnt sich, weil sie an den Bedingungen des Veranstalters hängen und nicht an einer schweizweit einheitlichen Zahl.
Urteil: Wer im Westschweiz-Gebiet wohnt, hat mit Jouez Sport die bewilligte Alternative mit hoher Verkaufsstellendichte — und die Verkaufsstelle mit ihren 47,5 % Testkauf-Fehlerquote ist kein Grund, sie dem Online-Konto vorzuziehen.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner steht in der Liste der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine angegebene Bewilligung hat hier keine Geltung; das Konto hängt nicht am schweizerischen Sperrregister, und Schweizer Rechtsschutz besteht nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wer das trotzdem in Betracht zieht, sollte den Gebietspunkt kennen, der daran hängt: die Sporthilfe-Regel. Bei einem bewilligten Anbieter fliessen CHF 109 Mio. aus den Sportwetten in die Sportförderung; bei einem ohne Bewilligung fliesst nichts davon in dieses System. Das ist kein moralisches Argument, sondern eine Tatsache über die Geldströme. Der Vorteil, den man dort sucht, ist ein grösseres Angebot an einem Randsport — ein Vorteil, den man gegen fehlenden Rechtsschutz, mögliche Einziehung und kantonale Besteuerung aufrechnet, und der nur bei einem sehr grossen Einsatz aufgeht.
Urteil: Das grössere Wettprogramm ist der einzige Grund, hier überhaupt hinzuschauen, und er wiegt die Rechtsstellung nicht auf, solange der Einsatz im Bereich einer normalen Einzelwette liegt.
Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet teilt die Rechtsstellung der übrigen sieben. Keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer angegebenen Bewilligung, kein Schweizer Recours, keine Sperrregister-Anbindung, mögliche DNS-Blockade.
Für einen Curling-Wettenden ist die entscheidende Frage hier nicht der Firmensitz, sondern die Frage der Auszahlung: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Grundlage, auf ein Konto zu bestehen, das auf den eigenen Namen lautet, und keine Schweizer Stelle, die bei einer verweigerten Auszahlung angerufen werden könnte. Wer eine Verschiebung oder einen abgebrochenen Wettkampf erlebt, hat keine Adresse, an die er eine Einsprache richtet — bei Swisslos ist dafür eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief vorgesehen.
Urteil: Wer bei einem Randsport auf die Regeln der Spielabsage und der Auszahlung angewiesen ist, trägt hier das grössere Risiko als bei einer Fussballwette, weil dasselbe Ereignis öfter verschoben wird.
1Bet: ohne Schweizer Bewilligung
Für 1Bet gilt dieselbe Feststellung wie für Betwinner und Fezbet: kein Schweizer Permit, keine Schweizer Aufsicht, keine Bindung an das Sperrsystem. Die Domain kann blockiert werden.
Der Punkt, der hier gesondert zu prüfen bleibt, ist die Zeitverschiebung zwischen dem Schweizer und dem ausländischen Regelwerk. Beim bewilligten Veranstalter ist der Spielzeitraum definiert: reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Für ein Curling-Spiel, das sich über mehrere Ends zieht oder verschoben wird, ist das die Regel, die über die Wette entscheidet. Wer sie beim Anbieter seiner Wahl nicht kennt, kennt nur die Quote.
Urteil: Ein unbekanntes Auszahlungsreglement für ein Ereignis, das häufig verschoben wird, ist der teuerste Teil einer Wette, die billig aussieht.
BetFury (betfury.ac): ohne Schweizer Bewilligung
BetFury gehört zur Gruppe der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Damit sind die Kerngrössen gesetzt: keine Schweizer Zulassung, kein Rechtsschutz, keine Anbindung an die Spielsperre, die hierzulande auch Casinos und Liechtenstein einschliesst.
Der Unterschied, der für einen Wettenden mit kleinem Budget zählt, ist die Verfügbarkeit des Geldes. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Konto auszahlen; danach kann eine Kommission von 3 % anfallen. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist dieser Weg nicht Teil von Schweizer Recht, und die Bedingungen der Auszahlung stehen allein in seinen eigenen Geschäftsbedingungen.
Urteil: Wenn die Rückführung des Geldes auf das eigene Bankkonto in der eigenen Entscheidung vorkommt, entscheidet sie hier gegen den Anbieter.
Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung
Playzilla trägt dieselbe Kennzeichnung. Für die Schweiz bedeutet sie: keine Veranstalter- und keine Spielbewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Bindung an das Register der gesperrten Personen. Blockade per DNS ist möglich.
Was bei den ausländischen Marken am ehesten als eigentlicher Nachteil hängen bleibt, betrifft nicht die Wette selbst, sondern den Erhalt der Sperre. Wer bei Swisslos eine unbefristete Spielsperre setzt, schliesst den Zugang produktbezogen und darüber hinaus die Casinos mit ein. Bei einem Anbieter ausserhalb des Registers ist das Konto von einer solchen Sperre nicht erfasst. Das ist der eine Punkt, an dem die Liste nicht nur eine Ordnungsfrage ist.
Urteil: Eine selbst gesetzte Sperre wirkt nur dort, wo die Aufsicht reicht — und hier reicht sie nicht.
IviBet: ohne Schweizer Bewilligung
Auch IviBet ist ohne Schweizer Bewilligung gelistet. Eine angegebene ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung; Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und die kantonale Steuerpraxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig erfassen — die Praxis des Kantons Thurgau tut das unabhängig vom Betrag.
Genau darin liegt die steuerliche Seite, die beim Vergleich regelmässig fehlt. Bei einem bewilligten Anbieter ist ein Gewinn bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei, und die Schwelle liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Bei einem ausländischen Anbieter fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür ist die kantonale Einkommensbesteuerung eine offene Frage — und die Antwort hängt vom Wohnkanton ab, nicht vom Anbieter.
Urteil: Wer eine grössere Quote sucht und eine Steuerrechnung findet, hat den ganzen Preis der Wahl erst hinterher bezahlt.
BassBet: ohne Schweizer Bewilligung
BassBet reiht sich ohne Schweizer Bewilligung ein. Die Rechtsstellung ist die der übrigen sieben; die Domain kann blockiert werden, ein Domain-Wechsel innerhalb von Stunden ist Teil des Verfahrens.
Für einen Wettenden mit begrenztem Budget, der ein Bonusangebot sucht, ist die wichtigste Eigenschaft dieser Gruppe, dass es in der Schweiz keine Grundlage gibt, auf die man sich berufen könnte. Bei Swisslos und der Loterie Romande gelten Gratisspielguthaben der vorgängigen Zustimmung der Aufsicht, und die Beträge und Bedingungen stehen in den eigenen Bedingungen — die Kontrolle ist also eine Schweizer Kontrolle. Bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es keine vergleichbare Prüfung und keine Schweizer Instanz, die einen strittigen Bonusbetrag entscheiden würde.
Urteil: Ohne Schweizer Aufsicht ist ein Bonusversprechen eine Zusage, die niemand hier überprüft — und ein Streit darüber findet ohne Schweizer Adresse statt.
20Bet: ohne Schweizer Bewilligung
20Bet schliesst die Gruppe der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Nichts an der Feststellung ist markenspezifisch: kein Schweizer Permit, keine Geltung einer angegebenen Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Sperrregister-Anbindung, mögliche DNS-Blockade.
Der eine Gesichtspunkt, der bei dieser Marke wie bei jeder in der Gruppe zu prüfen bleibt, ist die Frage, wo das Konto geführt wird und auf welches Konto ausgezahlt wird. In der Schweiz ist die Auszahlung auf ein Konto mit dem Namen des Kontoinhabers vorgeschrieben; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Geschäft nicht. Wer auf schnelle Auszahlung in einer anderen Form hofft, hofft auf eine Regel, die es hier nicht gibt.
Urteil: Die Geschwindigkeit einer Auszahlung ersetzt nicht die Frage, wer bei einem Streit entscheidet — und hier entscheidet niemand in der Schweiz.
Swiss permit status (Bewilligung or none)
Die Bewilligung ist die einzige Zeile, die sich für alle zehn Anbieter beantworten lässt, und sie sortiert die Liste vollständig. Zwei Anbieter haben eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, beide unter der Aufsicht der Gespa, und beide nur für ihr eigenes Gebiet. Acht Marken haben keine Schweizer Bewilligung; eine angegebene ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung nach Art. 4 BGS.
Was daraus für den Vergleich folgt: Die Bewilligung ist kein Kriterium unter mehreren, sondern das Kriterium, das die anderen rahmt. Ein besseres Wettprogramm bei einer Marke ohne Bewilligung ist ein Vorteil, der mit einem Rechtsschutzverzicht bezahlt wird. Eine engere Limite bei einer bewilligten Marke ist eine Beschränkung, die mit dem Schweizer Schutzsystem zusammen gedacht werden muss. Wer beides gegeneinander abwägt, entscheidet am Ende nicht über Buchmacher, sondern darüber, welches Recht auf sein Geld angewendet wird.
Was ein Bonus in diesem Markt realistisch wert ist
Ein Willkommenspaket mit mehreren hundert Franken, wie man es aus grösseren Märkten kennt, ist in der Schweiz nicht der Regelfall des Angebots. Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Beträge und Bedingungen kommen aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, nicht aus einer einheitlichen Vorgabe.
Wer wissen will, was ein Angebot wert ist, rechnet nicht den beworbenen Betrag, sondern die Bedingung. Es gibt in der Schweiz keine Bonusumsatz-Anforderung mit einem beworbenen Multiplikator, über die man eine Rechnung aufmachen könnte — und genau deshalb ist die Rechnung, die zählt, eine kleinere: Was kostet mich der Weg zum Geld überhaupt? Bei Swisslos lautet eine der Antworten, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Ein Bonus, der nicht auszahlbar ist, ist ein Guthaben zum Wetten und kein Guthaben zum Behalten.
Die zweite Antwort steht in den Quoten. Jeder Einsatz trägt die Marge des Marktes — bei einem Zwei-Weg-Markt zu 1.90 und 1.90 rund 5 %, bei einem dünnen Curling-Buch im Bereich darüber. Ein Aufschlag auf den Gewinn, sei es ein Quotenboost oder ein Kombiboost, ist deshalb immer gegen die Marge zu lesen, die auf demselben Wettschein ohnehin anfällt. Ein einmaliger Aufschlag von einigen Prozent auf eine Wette, die über die Marge schon einen Betrag trägt, ist kein Geschenk, sondern ein Rabatt auf einen Teil des Weges.
Für Wetten vor Ort gibt es eine Regel, die man kennen sollte: Ein Wettschein kann in der Sporttip App zusammengestellt und per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Online-Konto und Verkaufsstelle sind also nicht zwei getrennte Wege, sondern zwei Enden desselben Weges. Einzeln gilt der Mindesteinsatz von CHF 1; eine Wette über der Limite von CHF 1’000 wird nicht angenommen.
Spielen ohne Konto und ohne Registrierung
Ein Konto ohne Registrierung gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettgeschäft nicht. Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, das Fehlen einer Spielsperre und die Prüfung des Ausweises gegen Adressdatenbanken. Eine Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen.
Der Grund für die Strenge ist nicht Ordnungsliebe. An der Identifikation hängt die Einzahlungslimite, hängen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage und hängt die Sperre im schweizweiten Register, die auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für Liechtenstein gilt. Ein Konto ohne geprüfte Identität könnte keines davon tragen.
Wer ohne Konto spielen will, kann das an der Verkaufsstelle — mit demselben Mindesteinsatz von CHF 1 und derselben Pflicht zur Alterskontrolle. Der Testkauf-Befund der Aufsicht für 2025 zeigt, dass diese Kontrolle in der Praxis löchrig ist: In 47,5 % von 200 Fällen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der anonyme Weg ist deshalb der schlechter kontrollierte und nicht der unbeschränkte. Für einen Erwachsenen ist er die Variante, bei der es keine Verlustlimiten gibt, die vor dem Einsatz greifen — und keine Limite, die einem sagt, wie viel man an einem Abend schon ausgegeben hat.
Woran man vor dem ersten Einsatz auf Curling denkt
Die Reihenfolge beim bewilligten Veranstalter ist klar und lässt sich nicht abkürzen. Zuerst die Registrierung mit Ausweisprüfung und Wohnsitznachweis, dann das Setzen der Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage — ohne sie läuft nichts —, dann der Kauf von Spielguthaben mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, dann die erste Wette ab CHF 1. Wer diese Reihenfolge kennt, erlebt keine Überraschung.
Danach kommt die eigentliche Vorbereitung, und sie betrifft nicht den Anbieter, sondern die Sportart. Steht das Turnier in der Liste der Gespa? Ist es ein Frauenwettbewerb, der dort aufgeführt ist, eine Qualifikationsrunde, die dort steht? Ist die Wettart, die man will, überhaupt zulässig? Bei einem Randsport ist die Wahrscheinlichkeit höher als im Fussball, dass eine bestimmte Vorstellung nicht im Programm steht — nicht weil der Veranstalter sie nicht anbieten möchte, sondern weil die Liste sie nicht hergibt.
Zuletzt die zwei Regeln, an denen sich der Wert einer Wette entscheidet, ohne dass ein Ausgang feststeht. Die Rundung des Gewinnbetrags auf 5 Rappen, nachdem er auf zwei Nachkommastellen aufgerundet wurde. Und die Regel für abgesagte Ereignisse: ungültig, wenn nicht innert 48 Stunden nachgeholt, Einzelwetten zurück, Kombinationen mit Quote 1.00 für die betroffene Voraussage. Wer diese beiden Sätze kennt, kennt das Geschäft besser als der Durchschnitt der Wettenden.
In welcher Reihenfolge man die Angebote prüft
Die erste Station ist die Gespa: Bewilligung des Veranstalters und die Sperrliste der blockierten Domains. Die zweite Station sind die Bedingungen des Veranstalters, nicht seine Startseite — dort stehen Verlustlimiten, Höchsteinsatz und die Regeln zu Absage, Cash-Out und Rundung. Die dritte Station sind die Quoten selbst, gelesen mit der Marge im Kopf und nicht als isolierte Zahl.
Wer diese drei Stationen in dieser Reihenfolge geht, stellt schnell fest, dass die Entscheidung im bewilligten Markt kleiner ist, als die Auswahl vermuten lässt. Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, ein geschlossener Katalog, feste Limiten. Das ist keine Vielfalt, und es ist auch keine Willkür: Es ist die bewusste Anlage eines Systems, das die Zahl der Anbieter begrenzt, um Aufsicht und Spielerschutz zu konzentrieren.
Häufige Fragen zu Curling-Wetten in der Schweiz
Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport Wetten auf Curling?
Nur, wenn das betreffende Turnier in der Liste der Gespa steht. Der zugelassene Katalog ist geschlossen: Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Trainingsläufe nie. Steht das Curling-Ereignis nicht in dieser Liste, wird dazu in der Schweiz keine Wette angeboten — unabhängig davon, was der ausländische Markt zeigt.
Welche Sportarten und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?
Die Liste der Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Corner- und Kartenmärkte enthält sie nicht, eine Esport-Sektion fehlt, und Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind erlaubt. Ereignisse mit überwiegend minderjährigen Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
Was bedeutet die Marge in Quoten bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?
Die Marge ist die Differenz zwischen 100 % und der Auszahlungsquote eines Marktes, also dem Anteil aller Einsätze, der zurückfliesst. Bei einem Zwei-Weg-Markt zu 1.90 und 1.90 liegt sie bei rund 5 %. Bei einem Nischenereignis wie einem Curling-Spiel liegt sie typischerweise höher, grob zwischen drei und acht Prozent, weil das Buch dünn und die Bewegung der Quoten schwerer abzufedern ist.
Wie berechnet sich der Gewinnbetrag einer Kombination aus Einsatz und Gesamtquote?
Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei voneinander abhängigen Ereignissen derselben Veranstaltung greift eine zusätzliche Regel: Sie dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden.
Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?
Dann ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, und in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, während die übrigen Voraussagen bestehen bleiben. Nachholtermine innerhalb dieser 48 Stunden oder im Rahmen eines Turniers halten die Wette am Leben, wobei der Spielzeitraum nach dem Wettprogramm gilt.
Bis zu welchem Betrag bleibt ein einzelner Gewinn steuerfrei, und warum gilt das je nach Kanton unterschiedlich?
Gewinne aus schweizerisch erlaubten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt die eidgenössische Schwelle bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die kantonalen Schwellen weichen ab, weshalb für den eigenen Wohnkanton die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater zu fragen ist.
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Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»
