CS 2 wetten in der Schweiz: Zwei Bewilligungen, kein Counter-Strike

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

In der Schweiz steht CS 2 nicht auf der Liste. Nicht auf einer Empfehlungsliste, nicht auf einer Verbotsliste — auf der Liste der zugelassenen Wetten, und wer dort fehlt, wird nicht angeboten. Das ist der ganze Befund, und er entscheidet jeden weiteren Satz dieser Seite. Wer in Zürich oder Genf einen Wettschein auf ein Taktik-Shooter-Turnier ausfüllen will, findet keinen Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, der ihn annimmt. Er findet Anbieter ohne Bewilligung, und die haben mit dem Schweizer Spielerschutz nichts zu tun.

Ein Headset und eine Computermaus liegen auf einem Holzschreibtisch neben einer Tischlampe, draussen ist es Abend
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Stand: 29. Oktober 2026; die Angaben zur Bewilligungslage wurden gegen die Verzeichnisse und Aufsichtsdokumente der Gespa sowie gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande geprüft.

Was der Schweizer Spielerschutz konkret bedeutet

Wer zum ersten Mal bei Swisslos Sporttip ein Konto eröffnet, trifft auf eine Wand aus Formalien. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage müssen gesetzt sein, bevor der erste Einsatz möglich ist, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt optional eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Eine Sanduhr steht auf einem Schreibtisch neben einem Notizbuch mit handschriftlichen Einträgen im Licht einer Lampe
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Zwei Zahlen in diesem Absatz sind uninteressant, eine ist es nicht. Die Limitenhöhe von CHF 9’999 ist so gewählt, dass praktisch niemand sie erreicht — sie ist eine Absichtserklärung und kein Zaun. Die 72 Stunden sind der eigentliche Mechanismus. Sie sind eine Wartezeit, die sich nicht abkürzen lässt, und sie treffen genau den Moment, in dem sie am meisten kostet: nicht den ruhigen Dienstag, sondern den Sonntagabend nach drei verlorenen Wetten. Wer eine Limite erhöhen will, muss zwei Nächte darüber schlafen. Das ist die einzige Bremse im Schweizer System, die nicht auf der Vernunft des Wettenden beruht, sondern auf der Uhr, und deshalb ist sie die wirksamste.

Diese Architektur sagt viel darüber, wie der Gesetzgeber den Menschen einschätzt, der hier wettet. Er traut ihm zu, eine Entscheidung zu treffen. Er traut ihm nicht zu, sie in einer Nacht wieder umzuwerfen.

Was dieselbe Wand für einen CS-2-Spieler bedeutet, lässt sich in einem Satz sagen: Sie steht in einem Haus, in dem es kein Counter-Strike gibt. Das Verzeichnis der zugelassenen Sportarten und Wettarten der Gespa führt keine E-Sport-Sektion. Swisslos und die Loterie Romande dürfen nur anbieten, was dort steht. Alle Schutzmechanismen dieser Seite — die Limiten, die Sperren, das Register, die Auszahlung auf das eigene Konto — sind deshalb für die Sportart, um die es hier geht, nicht verfügbar. Nicht abgeschwächt. Nicht eingeschränkt. Nicht verfügbar.

Damit hat ein CS-2-Spieler in der Schweiz keine Wahl zwischen Anbietern. Er hat die Wahl, ob er auf den Schutz verzichtet oder auf die Sportart.

Was Schweizer Limits für den Alltag bedeuten

Die zugelassene Landschaft besteht aus zwei Veranstaltern. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande Jouez Sport, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten gesetzlich auf zwei begrenzt. Mehr gibt es nicht, und das ist keine Marktsituation, sondern eine Bauentscheidung.

Der Zugang zu einem dieser Konten hängt am Wohnsitz. Swisslos bedient im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Gebiete überschneiden sich nicht.

Für einen Wettenden heisst das: Die Adresse entscheidet über den Anbieter, und der Anbieter entscheidet über nichts, was ihn interessiert. Wer in Genf wohnt, kann in der Westschweiz ein Konto eröffnen und dort Fussball, Eishockey oder Handball spielen. Wer in Zürich wohnt, kann das nicht, bekommt aber auch kein CS 2. Die Regionalschranke ist keine Hürde auf dem Weg zur Sportart. Sie ist eine Hürde auf dem Weg zu einem Katalog, in dem die Sportart fehlt.

Spielsperre, Pause, Register: was ausserhalb verloren geht

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die 180 Tage sind die härteste Zahl des ganzen Schutzsystems, und sie funktionieren nur, weil das Register sie stützt. Eine Selbstsperre mit einer Frist wäre ohne ein geteiltes Verzeichnis wertlos — man würde beim Nachbarn weiterspielen. Weil das Register schweizweit ist und die Casinos mitnimmt, gibt es keinen Nachbarn. Eine Sperre ist hier kein Klicken auf eine Einstellung, sondern ein Zustand.

Und genau dieser Zustand existiert für CS 2 nirgends. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung meldet keine Sperre an ein Register, kennt kein Register und hat keine Frist, die jemand einhält. Ein Spieler, der bei Swisslos für 180 Tage gesperrt ist und am Abend danach bei einem ausländischen Anbieter auf ein Turnier setzt, hat den Schalter umgelegt, der ihn hätte bremsen sollen. Die Sperre, die in der Schweiz wirkt, wirkt dort nicht, wo CS 2 stattfindet.

Das ist die praktische Konsequenz des ganzen Themas. Es geht nicht darum, dass die Regeln streng sind oder locker. Es geht darum, dass die Regeln an einem Ort stehen und die Sportart an einem anderen.

Der Blick in die Sporttip-Regeln zeigt, wovon hier die Rede ist

Wer die Bedingungen von Sporttip liest, merkt schnell, dass hier ein Anbieter spricht, der nichts zu versprechen braucht. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen, und der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die interessanteste Zeile des Regelwerks steht ganz woanders: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist die sauberste Regel im ganzen Schweizer Sportwettrecht, weil sie den ausschliesst, der am meisten weiss. Ein Anbieter erlässt sie nicht gegen Betrug — er erlässt sie gegen den Verdacht, den ein verschobenes Ergebnis auf ihn wirft.

Die Bonusmechanik liest sich daneben erstaunlich nüchtern. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Ein «Boost» klingt nach einem Geschenk, bis man liest, dass er einmalig ist und sich bei einem Cash-Out in Luft auflöst. Die hundert Prozent auf fünfzehn Voraussagen sind keine Zielvorgabe, sondern eine Dekoration: Wer fünfzehn Ereignisse mit je mindestens 1.50 richtig trifft, hat längst gewonnen und braucht den Zuschlag nicht. Das Marketing hat die Zahl gross gedruckt, das Regelwerk hat sie klein genäht.

Der Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Die Rechtslage: warum E-Sport nicht im Verzeichnis steht

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021) beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Eine leere Holzbank am Seeufer in der Dämmerung, im Hintergrund dunkle Berge
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Was wettbar ist, steht in einer geschlossenen Liste: nur Sportveranstaltungen, keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Massgebend ist das Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa (Stand 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Das Verzeichnis zeigt keine Corner- und keine Kartenmärkte. Und es zeigt keine E-Sport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Das ist keine Lücke und kein Versäumnis. Es ist die Funktionsweise. Ein Katalog, der alles aufzählt, was erlaubt ist, verbietet automatisch alles andere, und die Aufsicht muss nichts begründen, was sie nicht aufnimmt.

Der Rest des Rahmens liest sich wie eine Liste von Dingen, die man erst merkt, wenn sie fehlen. Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Cash-Out ist nicht geregelt. Es ist ein Merkmal des jeweiligen Veranstalters, beschrieben aus dessen eigenen Bedingungen. Wer dort eine staatliche Garantie hineinliest, liest zu viel.

Bewilligung, Wohnsitz, Ausweiskontrolle: was der Rahmen verlangt

Der Schweizer Rahmen arbeitet mit drei Schichten, die erst zusammen einen geschlossenen Kreislauf ergeben.

Die erste Schicht prüft, wer vor dem Bildschirm sitzt. Der Zugang verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS), ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität ist die Regel (Art. 47–52 VGS). Kein Nickname, kein Wallet, keine Nummer ohne Namen.

Die zweite Schicht sind die Limiten, und sie werden vom Spieler gesetzt, nicht vom Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden von Gesetzes wegen — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze.

Die dritte Schicht ist die Spielsperre (Art. 80–82 BGS). Ausschluss überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und Selbstsperre werden in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Der dritte Punkt ist der ehrlichste des Systems, weil er zeigt, dass es dem Spieler selbst misstraut. Eine Sperre aufzuheben ist kein Rückgängigmachen, sondern ein neuer Vorgang mit Frist und Fachstelle. Der Impuls, der einen zur Sperre gebracht hat, wird nicht durch einen zweiten Impuls aufgehoben.

Ein Testkauf der Gespa aus dem Jahr 2025 zeigt freilich, wo die Grenze liegt. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz am Schalter als streng beschreibt, hat diesen Wert nicht gelesen. Die Kontrolle ist so gut wie die Person, die sie ausübt, und das ist ein Satz, den man beim Lesen der Bundesgesetze leicht vergisst.

Was die Schweizer Zahlen über den Markt verraten

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Dreizehn Millionen Franken weniger in einem einzigen Jahr. Das ist die aussagekräftigste Zahl, die man finden kann. Sie zeigt eine Bewegung, nicht einen blossen Bestand. Das bewilligte Sportwettangebot verliert Geld, während das Interesse an Sportarten, die auf keiner Liste stehen, nicht verschwindet — es wandert nur dorthin, wo die Schweiz nicht hinsieht. Ob dieser Rückgang an der Konkurrenz liegt, an der Auswahl der Sportarten oder an anderen Faktoren, lässt sich aus dieser Summe nicht ableiten. Was sich ableiten lässt, ist der Ton: Der bewilligte Markt ist kein wachsender Raum, den ein Beschluss zum E-Sport nur noch abrunden müsste.

Was eine Quote über die Marge verrät

Eine Quote ist kein Preis für ein Ergebnis, sondern ein Preis mit zwei Bestandteilen: der Einschätzung des Veranstalters und seinem Anteil an jedem eingesetzten Franken. Der zweite Teil lässt sich nachrechnen, und die Rechnung ist lesbar, egal bei welchem Anbieter man gerade steht.

Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten. Das ist ein Beispiel, keine zitierte Quote. Der Quotenschlüssel dieser beiden Wetten beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) und liegt damit in der Band von 94 bis 95 %. Die Marge beträgt 5 bis 6 % — nicht exakt 5 %, weil 1/1.90 eine periodische Dezimalzahl ist und die gerundete Quote den Rest verschluckt.

Das heisst: Von jedem Franken, der über diese zwei Ausgänge verteilt wird, bleiben rund 5 Rappen beim Veranstalter. Nicht bei einer einzelnen Wette — da wechselt der ganze Einsatz den Besitzer — sondern über viele Wetten hinweg, und die Annahme dabei ist, dass auf beide Ausgänge ähnlich viel gesetzt wird. Die Aussage ist eine Schätzung über den Durchschnitt vieler Wetten, kein Ergebnis für einen einzelnen Wettschein.

Wer das einmal gerechnet hat, liest Quoten anders. Eine 1.90 sieht dann nicht mehr aus wie eine neutrale Zahl, sondern wie eine Zahl mit einem Daumenabdruck darin. Und ein «Boost» auf einer Einzelwette wirkt weniger grosszügig, wenn man weiss, dass er nur online gilt, einmalig pro Wettendem nutzbar ist und bei einem Cash-Out verfällt.

Die Marge ist die einzige Zahl auf einem Wettschein, die nicht gedruckt wird.

Zehn Anbieter, zwei Gruppen: Prüfkriterien statt Ranglisten-Euphorie

Die folgenden zehn Anbieter werden nach denselben Massstäben betrachtet, gehören aber nicht in denselben Topf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die anderen acht haben keine Schweizer Bewilligung. Sie werden beschrieben, nicht empfohlen.

Fünf Fragen leiten die Bewertung, bei jedem Anbieter dieselben. Welchen Status hat er gegenüber dem Schweizer Recht? Wer veranstaltet ihn, und was ist über die Bewilligung bekannt? Verlangt er vor dem ersten Einsatz eine Identitätsprüfung? Wo im Regelwerk steht, was mit einer abgesagten Veranstaltung oder einem strittigen Gewinn passiert? Und: Was kostet die Auszahlung, und wohin geht sie?

Die letzte Frage ist die praktischste und die am schwersten zu beantwortende. Bei einem Schweizer Veranstalter steht in den Bedingungen, dass Guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt werden; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.

Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Stelle, die solche Sätze auf ihre Zulässigkeit prüft. Der Leser liest sie selbst, und er liest sie vorher.

Der Vergleich im Überblick

Brand Status der Schweizer Bewilligung Organisator oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
HornetBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht bekannt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rollbit keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht bekannt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Fezbet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht bekannt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
GG.BET keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht bekannt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Sportaza keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht bekannt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Interwetten keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht bekannt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC.Game keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht bekannt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
myBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht bekannt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle hat eine Schieflage, und man soll sie ihr ansehen. Die Statusspalte trägt bei acht von zehn Zeilen denselben Eintrag. Das ist keine Schwäche der Darstellung, sondern das Ergebnis: In dem Punkt, der hier zählt, unterscheiden sich diese acht Anbieter kein Jota. Wer eine Übersicht liest, in der acht Zeilen gleich lauten, hat die Antwort auf seine Frage bereits gesehen — und sie lautet nicht «nimm den mit der besseren Quote», sondern «keiner davon steht im Schweizer System».

Der Blick auf die Organisatoren erklärt, warum der Markt so aussieht. Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei Organisationen, zwei Sprachregionen, kein Überlappen — und für einen CS-2-Spieler ist genau das die Landkarte seiner Möglichkeiten.

Was passiert, wenn eine Auszahlung strittig wird

Ein Streit mit einem Veranstalter ist selten dramatisch. Meistens ist er klein und zäh: eine Wette, die nach dem Ausgang platziert wurde, ein abgesagtes Turnierspiel, ein Gewinn, der nicht ganz dem entspricht, was auf dem Bildschirm stand.

Bei einem Schweizer Veranstalter ist der Weg geregelt. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn beziehungsweise im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Und wenn es trotzdem klemmt? Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Fristen, eine Adresse, ein Rechtsweg. Das ist der Teil des Schweizer Systems, den man erst bemerkt, wenn man ihn braucht: dass Geld, das einem zusteht, auch nach einem Streit noch ankommt.

Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert dieser Weg nicht. Eine ausländische Lizenz — Curaçao, Malta, Deutschland oder jedes andere Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Es gibt keine hiesige Aufsichtsbehörde, die eingreift, und keinen Anspruch, der sich hier durchsetzen liesse. Ob eine strittige Auszahlung gut ausgeht, steht nicht fest.

Der Unterschied zeigt sich dort nicht als Prinzip, sondern als Kalender. Auf der einen Seite eine Frist, ein Datum, ein Empfänger. Auf der anderen eine Frist, die nirgends steht.

Was eine Sperrliste bedeutet

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domänen Ende 2025). Ein DNS-Block, keine Bezahlsperre, und in der Schweiz gibt es keine Bezahlungssperre gegen nicht bewilligte Wettangebote.

Die Grenze dieses Werkzeugs liegt in seiner Halbwertszeit. Gesperrte Domänen werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa unter dem Namen Domain-Hopping kennt; sie nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home, und bet365 steht auf der Liste. Der Block trifft, was er trifft, und umgeht, was sich bewegt.

Wichtiger als die Treffsicherheit ist der Zeitpunkt. Eine Sperrliste ist für den, der schon dort spielt, keine Warnung mehr, sondern eine Bekanntmachung. Man merkt sie beim Aufrufen der Seite, und dann ist man entweder drin oder sucht eine andere Adresse. Wer sich auf die Liste als Schutz verlässt, hat sich an ein Verzeichnis gelehnt, das von Leuten geführt wird, die nicht schneller sind als die anderen.

Sport und Steuern: die Rechnung, die nach dem Gewinn kommt

Die Steuerfrage gehört nicht in eine Fussnote, weil sie am Ende Geld kostet oder spart. Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag beträgt CHF 1’071’000 ab 1.1.2026, gegenüber CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also gilt «je nach Kanton» und nie eine Zahl aus einem einzelnen Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen typischen Wettenden liegt das alles weit über seiner Reichweite: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Die Schwelle ist so hoch angesetzt, dass sie praktisch nie greift — die Regel existiert für den einen Grossgewinn und nicht für den Alltag.

Bei ausländischen Anbietern fehlt die Verrechnungssteuer, und das ist kein Vorteil, den jemand gewährt, sondern ein Mechanismus, den niemand bedient. Gleichzeitig gibt es Kantone mit anderer Praxis: Die kantonale Praxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer im Ausland spielt, klärt die Behandlung in seinem Kanton — und zwar bevor er den Gewinn einplant. Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Das ist eine Beratung und keine Prognose. Aber es ist der einzige Satz dieser Seite, den man befolgen kann, ohne Geld zu riskieren.

Swisslos Sporttip (Swisslos.ch) — der Bewilligungsveranstalter mit dem grössten Vertragsgebiet

Swisslos Sporttip ist einer der beiden Veranstalter, die die interkantonale Vereinbarung überhaupt zulässt, mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Sein Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH , den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

In dieser Sportart lautet das Urteil trotzdem: untauglich. E-Sport steht nicht im Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, ein Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, die Registrierung verlangt den hochgeladenen Ausweis, und vor dem ersten Einsatz sind Verlustlimiten zu setzen, deren Erhöhung erst nach 72 Stunden wirkt.

Wer hier Fussball, Eishockey oder Handball spielt, bekommt etwas, das kein ausländischer Anbieter nachbildet: eine Aufsicht, ein Register, einen Rechtsweg und eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Wer CS 2 spielt, bekommt einen Anmeldebildschirm und einen Katalog, in dem die Sportart fehlt. Das ist kein Fehler des Anbieters. Es ist seine Bewilligung.

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch) — das Westschweizer Pendant

Die Loterie Romande ist der zweite Veranstalter mit einer Bewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Gespa-Aufsicht, verantwortlich für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Für CS 2 gilt dasselbe Bild: gleiches Verzeichnis, gleiche Lücke. Das Eigengewicht liegt in der Regionalschranke — ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz in einem der sechs Kantone. Wer in Zürich wohnt, kommt nicht hinein; wer in Genf wohnt, kommt nicht zu Sporttip.

Was bleibt, ist die Auswahl zwischen zwei Schaltern und drei bis vier Sportarten. Für den Wettschein auf ein Taktik-Shooter-Turnier ist hier kein Raum.

HornetBet (Hornetbet.io) — ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet gehört zur zweiten Gruppe: keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domäne kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Alles, was an Einsätzen, Limiten und Auszahlungen bei HornetBet zu klären wäre, steht in dessen eigenen Bedingungen und nicht hier. Wer dort ein Konto erwägt, liest sie vor der ersten Einzahlung.

Der Unterschied zu Swisslos ist nicht die Quote. Es ist die Tatsache, dass im Streitfall keine Schweizer Stelle zuständig ist.

Rollbit (Rollbit.com) — ohne Schweizer Bewilligung

Für Rollbit gilt derselbe Status: keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), eine Verbindung zum hiesigen Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg ebenso; eine Aufnahme der Domäne auf die Gespa-Sperrliste ist möglich.

Die Schweizer Aufsicht endet an der Landesgrenze. Alles danach — Bedingungen, Limiten, Auszahlungswege — ist Sache des Anbieters und dort zu prüfen.

Beschrieben wird Rollbit hier deshalb mit derselben Zurückhaltung wie die übrigen dieser Gruppe. Nicht beworben.

Fezbet (Fezbet.com) — keine Schweizer Bewilligung

Fezbet zählt zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Eine Verbindung zum Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenso wenig; die Domäne kann gesperrt werden.

Die Steuerfrage stellt sich hier anders als bei einem Schweizer Veranstalter, weil die eidgenössische Verrechnungssteuer nicht greift. Was das für einen Gewinn bedeutet, entscheidet die kantonale Praxis, und das ist kein Punkt, den man nachträglich klärt.

Was der Anbieter an Limiten und Zahlungswegen führt, gehört in dessen Bedingungen. Die Reihenfolge — erst lesen, dann einzahlen — ist hier keine Empfehlung, sondern die Bedingung dafür, dass die eigene Rechnung aufgeht.

GG.BET — ohne Schweizer Bewilligung

GG.BET ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz unterliegt keiner Schweizer Aufsicht (Art. 4 BGS), eine Verbindung zum Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg ebenso; die Gespa führt die Domäne auf ihrer Sperrliste.

Die Schweizer Behörden führen über diesen Anbieter keine Aufsicht. Wer dort spielt, ruft bei einem Problem keine kantonale Stelle an, weil keine zuständig ist.

Auskunft über Einsätze, Limiten und Auszahlungen erteilt allein die Seite selbst. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist eine schnelle Auszahlung keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Eigenschaft des Anbieters, die man vorher prüfen kann: anhand dessen, wer ihn veranstaltet und welche Bedingungen dort stehen.

Sportaza (Sportaza.com) — ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza trägt denselben Status: keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist rechtlich ohne Bedeutung in der Schweiz (Art. 4 BGS), es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; die Sperrliste der Gespa ist hier ein mögliches Ziel.

Bei einer verweigerten Auszahlung fehlt hier die Instanz, die eingreift. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter wäre es die Gespa. In dieser Gruppe ist es niemand in der Schweiz.

Welche Zahlungsmittel Sportaza für Einsätze und Auszahlungen akzeptiert, steht in dessen Nutzungsbedingungen und nicht in dieser Übersicht. Die Frage, die ein Leser bei diesem Anbieter zuerst klären sollte, ist nicht, ob CS 2 angeboten wird, sondern wen er anruft, wenn eine Auszahlung nicht kommt.

Interwetten (Interwetten.com) — ohne Schweizer Bewilligung

Interwetten steht ohne Schweizer Bewilligung da. Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz nicht anwendbar (Art. 4 BGS), es besteht keine Verbindung zum hiesigen Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; die Liste der gesperrten Adressen ist eine Option.

Die Gespa nennt Interwetten im Zusammenhang mit Domain-Hopping, dem raschen Wechsel gesperrter Domänen. Eine Marke, die in einem Aufsichtsdokument auftaucht, tut das selten, weil sie irgendwo gut dasteht.

Bemerkenswert ist hier weniger das Angebot als die Unruhe der Gruppe: Adressen wechseln, Zuständigkeiten nicht.

Die Bedingungen zur Kontoeröffnung, zu Limiten und zu Auszahlungen sind beim Anbieter selbst nachzulesen.

BC.Game — ohne Schweizer Bewilligung

Bei BC.Game gilt: keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz wirkt nicht in der Schweiz (Art. 4 BGS), eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister fehlt, ebenso ein Schweizer Rechtsweg; die Domäne kann auf die Sperrliste.

Die Auszahlungsfrage stellt sich hier in einer besonders unangenehmen Form. Ein Streit über einen Gewinn ist in der Schweiz nicht verhandelbar, und ein Verfahren im Ausland kostet mehr, als ein einzelner Wettschein je einbringt.

Was dort an Limiten gilt, ist kein Schweizer Spielerschutz, sondern eine Hausregel. Hausregeln ändern sich, ohne dass eine hiesige Stelle davon erfährt.

myBet (Mybet.com) — ohne Schweizer Bewilligung

myBet ist der letzte Anbieter dieses Vergleichs und trägt denselben Status: keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz besitzt in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS), es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; hier droht eine Sperre durch die Gespa.

Die Schweizer Aufsicht endet an der Grenze. Wer wissen will, wohin sein Geld geht und wer im Konfliktfall zuständig ist, muss es selbst herausfinden, und zwar vor der Einzahlung.

Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist das kein Ausnahmefall, sondern das Muster der ganzen Gruppe.

Wenn das Angebot nicht zur Sportart passt

Kein Anbieter der zehn geprüften trägt die Kombination aus Schweizer Schutz und CS-2-Angebot. Nicht einer, und nicht knapp daneben.

Daraus folgen zwei Wege, und beide sind ehrlich. Wer den Schutz will, gibt die Sportart auf — bei Swisslos oder der Loterie Romande gibt es Fussball, Eishockey und Handball auf einer bewilligten Grundlage, mit Limiten, Register und Auszahlung auf das eigene Konto. Wer die Sportart will, verzichtet auf den Schutz und sollte das mit einem Betrag tun, dessen Verlust er verkraftet, nicht mit dem, den er zu gewinnen hofft. Der zweite Weg führt zu einem Anbieter, dessen Bedingungen man vor der Einzahlung liest, dessen Steuerfolgen man mit dem eigenen Kanton klärt und bei dem man weiss, dass eine 180-Tage-Sperre, die man bei Swisslos gesetzt hat, dort keine Wirkung entfaltet.

Das ist keine schöne Empfehlung. Es ist die genaue. Wer beides will, sucht eine Seite, die es nicht gibt, und findet stattdessen Werbung, die behauptet, es gäbe sie.

Häufige Fragen

Darf man bei Swisslos oder der Loterie Romande auf CS 2 wetten?

Nein. E-Sport steht nicht im Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa, und die beiden Schweizer Veranstalter dürfen nur anbieten, was dort aufgeführt ist. CS 2 fällt damit aus ihrem Programm, unabhängig von Wohnsitz, Alter und Konto. Fussball, Eishockey und Handball bleiben spielbar.

Warum steht E-Sport nicht im Verzeichnis der zugelassenen Sportarten und Wettarten?

Das Verzeichnis ist eine geschlossene Liste, die die Gespa von Version zu Version anpasst. Erlaubt sind nur Sportveranstaltungen, keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows; Corner- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie eine E-Sport-Sektion. Was nicht aufgeführt ist, darf nicht angeboten werden — das ist die Funktionsweise, nicht eine Lücke.

Was bedeutet es, ohne Schweizer Bewilligung zu spielen, wenn eine Auszahlung strittig wird?

Es gibt keine Schweizer Aufsichtsbehörde, die eingreift, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Frist, an die sich der Anbieter halten müsste. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Ein Anspruch auf einen Gewinn kann bestehen, bleibt aber praktisch schwer durchsetzbar.

Wird man bestraft, wenn man bei einem ausländischen Anbieter wettet?

Der Spieler wird nicht bestraft. Strafbar ist das Organisieren ohne Schweizer Bewilligung, mit bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren (Art. 130 BGS). In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Die Sperrliste ist ein DNS-Block und keine Strafe für den Nutzer.

Wie rechnet man eine Quote in eine Wahrscheinlichkeit um, und welche Marge steckt darin?

Die implizite Wahrscheinlichkeit ist 1 geteilt durch die Quote. Bei zwei Quoten von 1.90 ergibt das je rund 52,6 %, zusammen also mehr als 100 %; der Überschuss ist die Marge. Der Quotenschlüssel dieser beiden Wetten liegt in der Band von 94 bis 95 %, die Marge beträgt 5 bis 6 %.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»