Lucky 31 Wetten: Wer 31 Wetten kauft, zahlt 31 Mal die Marge

Updated Oktober 2026
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Die Lucky 31 ist keine Wette auf ein Ereignis, sondern ein Bündel: fünf Auswahlen, aus denen das System 31 einzelne Wetten baut. Wer sie spielt, kauft nicht eine Chance, sondern eine ganze Staffelung davon – und bezahlt den Preis dafür einunddreissig Mal.

Ein Volleyball liegt am Fuss des Netzes auf Sand, im Hintergrund glitzert ein See und ein Bergzug steht im Dunst.
Eine Lucky 31 ist eine Systemwette auf 5 Auswahlen mit insgesamt 31 einzelnen Wetten: 5 Einzelwetten, 10 Doppelwetten, 10 Dreierwetten, 5 Vierfachwetten und 1 Fünffachwette.

Alle Angaben zu Limiten, Bewilligungen und Reglementen wurden am 29. Oktober 2026 gegen die Spielregeln der beiden bewilligten Schweizer Veranstalter, die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos sowie die Aufsichtsdokumente der Gespa geprüft.

Wie eine Lucky 31 aufgebaut ist und was aus der Aufteilung folgt

Fünf Auswahlen sind die Grundlage. Aus ihnen bildet das System jede sinnvolle Kombination, die sich aus diesen fünf bilden lässt, und nimmt die fünf Einzelwetten dazu, weil eine Full-Cover-Wette die Einzelwetten einschliesst. Das ergibt 31 Wetten, und die Zahl ist kein Zufall und kein Marketingaufschlag, sondern schlicht die Summe aller Teilmengen einer fünfelementigen Menge.

Eine rote Laufbahn im Morgenlicht, die Startblöcke stehen leer am Rand und auf den Linien glitzert der Tau.
Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15 (4 Auswahlen, 15 Wetten) und eine weniger als die Lucky 63 (6 Auswahlen, 63 Wetten).

Sauber aufgeschlüsselt sieht das so aus: fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette. Die Symmetrie dieser Reihe ist das ganze Geheimnis der Konstruktion. Man kann sie sich als Pyramide vorstellen, die von beiden Seiten gleichmässig ansteigt und oben in einer einzigen Spitze endet – der Fünffachwette, die nur dann gewinnt, wenn jede der fünf Auswahlen aufgeht.

Wer bis hierhin mitgelesen hat, ahnt schon, worauf es hinausläuft: Wer 31 einzelne Wetten platziert, platziert 31 einzelne Quoten. Der Einsatz, den der Wettschein verlangt, ist deshalb nicht der Preis einer Wette. Er ist der Preis von einunddreissig.

Ein Rechenbeispiel, rein zur Veranschaulichung und nicht als zitierte Quote: angenommen, ein Wettschein trägt fünf Auswahlen mit den Quoten 1.50, 2.00 und 2.50 in wechselnder Verteilung – sagen wir zwei zu 1.50, zwei zu 2.00 und eine zu 2.50 – und pro Teilwette wird ein Einsatz von CHF 1 angesetzt. Dann liegen CHF 31 auf dem Tisch. Ginge nur die Fünffachwette auf, betrüge die Gesamtquote das Produkt der fünf Einzelquoten, also 1.50 × 1.50 × 2.00 × 2.00 × 2.50, was 22.50 ergibt: Aus einem Franken werden unter diesen Annahmen CHF 22.50 brutto, und der Nettogewinn dieser einen Zeile liegt bei CHF 21.50. Das ist die Obergrenze des Schaubilds, und sie sieht verlockend aus. Die Wirklichkeit einer Lucky 31 spielt sich aber in der Bandbreite darunter ab.

Denn genau eine dieser 31 Zeilen braucht alle fünf Treffer. Fünf brauchen vier. Zehn brauchen drei. Zehn brauchen zwei. Fünf brauchen eine. Läuft ein Ball am Wochenende anders als gedacht – ein Unentschieden, ein Platzverweis, ein verschossener Penalty –, dann fällt nicht nur die Spitze der Pyramide weg, sondern ein ganzer Fächer darunter. Wie viel am Ende zurückkommt, hängt nicht davon ab, ob man «richtig lag», sondern davon, welcher Teil der Staffelung noch steht. Vier Treffer aus fünf Auswahlen können eine ansehnliche Rückzahlung bedeuten, weil dann die Einzelwetten, die Doppel und die Dreier bis hinauf zur Vierfachwette noch leben. Drei Treffer aus fünf zahlen weniger, aber immer noch mehr als nichts. Zwei Treffer aus fünf – und hier kippt die Rechnung für die meisten Wettscheine – zahlen in der Regel nur die Einzelwetten und die eine Doppelwette dieser beiden Auswahlen, und die reichen selten an die CHF 31 heran, die der Schein gekostet hat.

Das ist der eigentliche Punkt dieser Wettart. Sie ist keine Absicherung. Sie ist eine Streuung, und Streuung hat einen Preis, der jeden Treffer mitbezahlt. Wer vier von fünf richtig tippt und trotzdem mit Verlust aussteigt, hat nichts falsch gemacht – er hat nur viele Zeilen gekauft, von denen der grösste Teil auf Kombinationen entfiel, die ohne den fünften Treffer gar nicht aufgehen konnten.

Ein Wort zur Marge, weil es hier mehr als irgendwo sonst zählt: Jede der 31 Teilwetten wird zu dem Preis gerechnet, den der Veranstalter für dieses Ereignis gestellt hat, und in jedem dieser Preise steckt der Anteil, den das Haus einbehält. Der Quotenschlüssel einer Wettart gibt an, welchen Teil aller Einsätze diese eine Wettart an die Wettenden zurückzahlt; er errechnet sich aus den Quoten aller möglichen Ausgänge eines Marktes als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ), und die Marge ist das, was bis zu 100 % fehlt. Wer 31 Wetten spielt, zahlt diesen Abzug nicht einmal, sondern einunddreissig Mal. Wer 100 Schweizer Franken auf eine einzige Kombination setzt, zahlt ihn einmal auf diese 100 Franken. Wer sie in einer Lucky 31 parkiert, zahlt ihn auf jeden Franken in jeder Zeile. Die Schere zwischen Einsatz und Erwartung öffnet sich nicht durch Pech, sondern durch Konstruktion.

Was die 31 Zeilen konkret sind, und wo sie sich unterscheiden

Die Aufteilung lässt sich auch als Entscheidungsfrage lesen: Wie viele Auswahlen muss ich richtig haben, damit eine Zeile überhaupt zahlt? Die Einzelwetten verlangen eine. Die Doppelwetten verlangen zwei. Die Dreier drei, die Vierfach vier, die Fünffach alle fünf. Aus dieser Staffelung ergibt sich der Charakter der Wette – sie zahlt bei fast jedem Teilerfolg ein bisschen, aber sie zahlt im Grossen nur bei vollkommenem Erfolg.

Ein Ruderboot liegt an einem Steg am Ufer eines Sees, über dem Wasser steigt dünner Nebel auf.
Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf höchstens CHF 7'500 Einsatz enthalten.

Die zehn Doppelwetten und die zehn Dreierwetten machen zusammen zwanzig der einunddreissig Zeilen aus, und sie sind das Rückgrat des Systems: Sie entscheiden darüber, ob ein Wettschein mit drei oder vier Treffern noch ins Plus dreht. Die fünf Einzelwetten sind dagegen kaum mehr als eine Teilrückerstattung. Wer aus fünf Auswahlen 31 Wetten baut, sollte sich vor Augen halten, dass fast zwei Drittel des Einsatzes in Kombinationen mit drei oder weniger Treffern liegen – und gerade diese Kombinationen bringen nur dann nennenswert zurück, wenn die Quoten der beteiligten Auswahlen hoch genug sind.

Wie die Lucky 31 zwischen Lucky 15 und Lucky 63 steht

Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15, die auf vier Auswahlen 15 Wetten bildet, und eine Auswahl weniger als die Lucky 63, die aus sechs Auswahlen 63 Wetten macht. Diese Zahlen sind nicht beliebig gewachsen, sondern folgen derselben Logik: 2ⁿ − 1 minus n plus n – mathematisch sind es die Teilmengen der Grösse zwei bis n plus die n Einzelwetten. Praktisch heisst das: Jede zusätzliche Auswahl verdoppelt annähernd den Aufwand. Von 15 auf 31 auf 63 – der Sprung von einer Stufe zur nächsten kostet immer mehr, und er kostet ihn in der ungünstigsten Währung, nämlich in Zeilen, die alle Auswahlen brauchen.

Wer bei der Lucky 15 bleibt, hat es mit einem Fächer zu tun, der bei drei Treffern aus vier noch ordentlich trägt. Wer zur Lucky 31 greift, erhöht die Spannung und die Auszahlungsspitze, verlängert aber auch die Strecke bis zum vollständigen Erfolg. Die Lucky 63 ist dann die Konsequenz für den, der die Streuung als solche sucht – und der dafür in Kauf nimmt, dass die Wahrscheinlichkeit, alle sechs richtig zu haben, kleiner ist als bei fünf, während der Einsatz mehr als doppelt so hoch liegt.

Was in der Schweiz erlaubt ist und was daran für den Wettschein folgt

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht bei der ESBK – die prüft Casinos, nicht Sportwetten. Diese Zuständigkeit ist eine Fussnote, die man kennt, sobald man einmal auf der falschen Seite gesucht hat.

Ein Bewilligungsinhaber braucht zwei Dinge: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das ist keine Formalie. Es bedeutet, dass eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst – hierzulande keine Wirkung entfaltet. Der Artikel 4 BGS sagt es kurz und endgültig.

Zwei Veranstalter, nicht mehr

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip, Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Für den Spielenden heisst das etwas sehr Konkretes: Wer im Aargau wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen, und wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Die Grenze verläuft nicht zwischen «gut» und «schlecht», sondern zwischen Sprachregionen. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Was überhaupt gespielt werden darf

Die erlaubte Offerte ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Frauenwettkämpfe ebenso; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe stehen nirgends. Corner- oder Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergebens, und einen Esport-Abschnitt gibt es dort nicht. Veranstaltungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, sind ausgeschlossen.

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Wer von der Wettseite erwartet, sie sei ein Basar beliebiger Ereignisse, irrt: Es ist ein Sportwettangebot, und der Rahmen ist eng gesteckt.

Livewetten sind zulässig, vor dem Ereignis und währenddessen, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das BGS schränkt nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Cash-Out dagegen ist gesetzlich nicht geregelt; er ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und als solche zu beschreiben. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der angebotene Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden.

Ein Detail, das speziell bei Systemwetten greift: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne dieses Werkzeug an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für einen Wettschein mit 31 Zeilen heisst das: Eine einzige unzulässige Verbindung kann mehr als eine Zeile betreffen. Wer eine Lucky 31 aus fünf Auswahlen desselben Spiels zusammenstellt – etwa Sieger, Torschütze und Ergebnis – läuft in genau dieses Problem.

Wo wer spielen darf

Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Aufsicht nennt eine Altersgrenze von 18 Jahren; Minderjährige sind online nicht zugelassen, und ein Spielerkonto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Ein Kredit an Spielende ist untersagt. Wer also bei einem ausländischen Anbieter gewohnt ist, mit einer Wallet zu operieren, wird hier auf einen Namen und eine Kontoverbindung verwiesen – das ist nicht Bürokratie, sondern die Bedingung dafür, dass die Auszahlung nachvollziehbar bleibt.

Was ein ausländischer Anbieter für den Spielenden bedeutet

Ausländische Marken sind in der Schweiz nicht bewilligt. Eine solche Bewilligung hätte hier keine Kraft – Artikel 4 BGS sagt das ohne Spielraum. Damit fehlen drei Dinge auf einmal: der Anschluss an das schweizerische Sperrregister, der Schweizer Rechtsschutz und jede aufsichtsrechtliche Kontrolle des Angebots. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die schweizerische Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – ein Vorgang, für den die Aufsicht den Namen Domain-Hopping verwendet und bei dem sie unter anderem bet365 als auf der Liste stehend nennt.

Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle. Das ist die nüchterne Fassung. Wer mit ausländischen Anbietern spielt, spielt nicht «frei» – er spielt ohne die Institutionen, die im Streitfall für ihn einstehen müssten.

Umgekehrt ist die bewilligte Seite kein Paradies: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Wer das nicht will, findet auf der anderen Seite aber auch nicht Sicherheit, sondern nur weniger Regeln. Keine der beiden Optionen ist die «sichere Wahl» von Haus aus.

Was eine gestaffelte Wette für das Spielverhalten bedeutet

Eine Lucky 31 bindet schnell einen grösseren Betrag, und zwar nicht, weil der Einzelpreis hoch wäre, sondern weil er sich vervielfacht. CHF 1 pro Zeile klingen nach einem Franken. Auf dem Wettschein stehen CHF 31. Bei fünf Auswahlen mit höheren Quoten und dem Wunsch, den möglichen Gewinn spürbar zu machen, landet man schnell bei einem Vielfachen davon – und dann ist die Ausgangslage eine andere als bei einer Einzelwette über denselben Betrag.

Der praktische Rat, der daraus folgt, ist unspektakulär: Wer eine Verlustlimite im Voraus festlegt, hält den Rahmen zusammen, bevor der Wettschein ihn sprengt. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – und dieser Unterschied ist wichtiger, als er klingt. Er ist die Bremse gegen den Impuls, nach einem verlorenen Samstag sofort mehr freizugeben. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Dass der Staat keine feste Einzahlungsobergrenze vorgibt, mag überraschen. Die Veranstalter müssen gemäss Artikel 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen; die Limiten werden vom Spielenden gesetzt, nicht vom Gesetzgeber. Die gesetzliche Frist für eine Erhöhung liegt bei 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer die eigene Limite als lästiges Formular liest, hat die Richtung des Instruments falsch verstanden.

Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Wer glaubt, an der Verkaufsstelle sei die Kontrolle strenger als online, sei gewarnt. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Knapp die Hälfte. Man kann diese Zahl für einen Ausreisser halten, aber sie steht so in der Aufsicht.

Das Risikoprofil einer Lucky 31 macht diese Instrumente relevanter als bei einer Einzelwette, und zwar aus einem strukturellen Grund: Der gestaffelte Wettschein produziert mehr kleine Rückzahlungen als eine einzelne Kombination. Es kommt also häufiger Geld zurück, nur selten mehr, als hineinging. Genau diese Rückflüsse verleiten dazu, sofort den nächsten Schein zu bauen. Wer CHF 31 einsetzt und CHF 12 zurückbekommt, hat nicht «fast gewonnen» – er hat einen Verlust von CHF 19 und einen Anlass mehr, das nächste Bündel zu kaufen.

Welche Wettarten und Quoten für eine Lucky 31 zählen

Die Märkte, aus denen die fünf Auswahlen stammen, sind der Rahmen, in dem die Quoten entstehen. Fussball, Eishockey, Handball, Tennis, Basketball und die weiteren Sportarten der Gespa-Liste liefern die Einzelmärkte: Sieger, Doppelte Chance, Über/Unter, Handicap und dergleichen. Die Lucky 31 greift nicht in diese Märkte ein – sie nimmt nur fünf Auswahlen und kombiniert sie durch. Deshalb ist die Wahl der fünf Auswahlen die einzige echte Entscheidung, die der Spielende trifft. Alles danach ist Rechenwerk des Systems.

Wichtig für das Verständnis: Für den Gewinnbetrag gilt bei Sporttip die Formel Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Diese Rundung ist klein, aber sie läuft systematisch zu Lasten des Spielenden, und bei 31 Zeilen wiederholt sie sich 31 Mal. Wer sich über Differenzen im Rappenbereich wundert, findet die Erklärung hier.

Dazu kommen drei Regeln, die den Wert einer Zeile verändern können. Erstens: Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für eine Lucky 31 bedeutet eine Quote von 1.00 in einer Auswahl, dass jede Zeile mit dieser Auswahl praktisch auf ein reduziertes Produkt zusammenschrumpft.

Zweitens: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Einsatz ist also nicht verloren, aber die Gewinnchance auf die Spitze der Pyramide ist es.

Drittens: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer – beim Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Auswahl auf ein Cupspiel setzt, sollte wissen, auf welchen Abschnitt er gesetzt hat.

Bei Jouez Sport gibt es eigene Obergrenzen, die bei einer gestaffelten Wette relevant werden: Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Gewinngrenze pro Schein ist die Grösse, die eine Lucky 31 bei sehr hohen Quoten erreichen könnte – und der Deckel für alle Gewinne eines Multiples zusammen, also nicht pro Zeile, ist die Zahl, die dann greift.

Zur Marge, weil sie in jeder Zeile sitzt: Der Quotenschlüssel ist der Anteil aller Einsätze, den eine Wettart an die Wettenden zurückzahlt, und er lässt sich aus den Quoten eines Marktes ausrechnen. Ein Markt mit den Quoten 1.90 für beide Seiten zahlt rechnerisch weniger zurück als ein Markt mit 1.95 für beide Seiten, weil im ersten Fall weniger vom Einsatz zurückfliesst. Die Marge ist die Differenz zu 100 %. Sie steht in keiner Zeile des Wettscheins, aber sie steckt in jeder Quote. Wer 31 Zeilen spielt, multipliziert diesen Abschlag mit 31 – und das ist die eigentliche Kostenfrage der Lucky 31, nicht der Einsatz pro Zeile.

Der Gesamteinsatz und die Zahl der Zeilen

Die Rechnung ist einfach, und sie ist die einzige, die man vor dem Absenden wirklich braucht. Gesamteinsatz = Einsatz pro Zeile × 31. Wer CHF 1 ansetzt, zahlt CHF 31. Wer CHF 5 ansetzt, zahlt CHF 155. Die Zahl der Zeilen ist fix, nur der Einsatz pro Zeile ist frei wählbar – und genau hier entscheidet sich, ob aus einem Spielabend ein kleines Vergnügen oder eine unangenehme Überraschung wird.

Die Rückzahlung ist nicht ebenso einfach, weil sie davon abhängt, welche Zeilen aufgehen. Das illustrierte Rechenbeispiel oben mit fünf Auswahlen zu 1.50 und 2.00 und 2.50 und CHF 1 pro Zeile zeigt die Bandbreite: Geht nur die Fünffachwette auf, liegt die Rückzahlung bei CHF 22.50 – weniger als der Einsatz von CHF 31. Geht zusätzlich eine Vierfachwette auf, kommt deren Produkt hinzu. Erst wenn der Wettschein in der Breite trägt, dreht die Rechnung ins Plus. Die CHF 31 sind die fixe Grösse, die CHF 22.50 der Spitzenfall einer einzelnen Zeile. Wer diese beiden Zahlen nebeneinander sieht, versteht die Wette besser als nach jeder Beschreibung.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Wer eine Lucky 31 spielen will, hat in der Schweiz nur bei zwei Veranstaltern die Möglichkeit dazu, und beide haben unterschiedliche Regeln für Systemwetten. Die acht weiteren genannten Marken stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen; keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, und keine von ihnen darf nach schweizerischem Recht Sportwetten anbieten.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
IviBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet365 keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Sportaza keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bahigo keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
FortuneJack keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Coolzino keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle zeigt die Lage, aber sie zeigt nicht, was sie kostet. Zwei Bewilligungen bedeuten einen geschlossenen Markt – und ein geschlossener Markt heisst, dass der Wettende nicht wählen kann, wo der Systemwetten-Rahmen am günstigsten ist. Er kann nur wählen, ob er innerhalb des Rahmens spielt oder ausserhalb. Ausserhalb gibt es weder Sperrregister noch Schweizer Rechtsschutz noch eine Aufsicht, die die Auszahlung erzwingt. Innerhalb gibt es zwei Adressen und je nach Wohnkanton genau eine davon.

Zu den Bedingungen rund um die Lucky 31 selbst sagen die Bewilligungen der acht ausländischen Marken nichts aus, und über ihre Systemwetten-Regeln ist hier nichts bekannt. Wer dort spielt, prüft die Bedingungen des Anbieters selbst, bevor er 31 Zeilen absendet.

Swisslos Sporttip: der Rahmen mit der grössten Systemwetten-Obergrenze

Sporttip ist der Veranstalter für die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und Liechtenstein. Wer dort ein Konto will, braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre und eine Registrierung, deren Daten aus dem hochgeladenen Ausweis gegen Adressdatenbanken geprüft werden.

Für die Lucky 31 sind die Einsatzgrenzen die entscheidende Grösse. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Die Obergrenze für Systemwetten liegt also beim Zehnfachen einer Einzelwette – ein Hinweis darauf, dass Swisslos weiss, was eine Systemwette mit dem Einsatz macht. Bei CHF 1 pro Zeile sind es CHF 31, bei CHF 10 pro Zeile CHF 310; bis zur Grenze von CHF 10’000 bleibt reichlich Raum. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer plant, einen grösseren Schein zu spielen, sollte die Limite vorher prüfen und nicht erst, wenn der Schein abgelehnt wird.

Guthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer CHF 31 pro Schein spielt, merkt diese Grenze kaum. Wer mehrere Scheine hintereinander spielt, kann sie erreichen, ohne es zu bemerken.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Für eine Lucky 31 mit fünf Auswahlen ist die Vier-Schwelle erreichbar, aber die weitere Staffelung liegt jenseits dessen, was fünf Auswahlen hergeben. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Ausserdem verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen, die in keiner Werbung stehen.

Das Angebot verdient einen ehrlichen Schluss: Sporttip ist der einzige Weg zu einer Systemwette mit einer Obergrenze von CHF 10’000 in der Deutschschweiz, und diese Obergrenze ist die eigentliche Stärke für einen Spielenden, der viel Geld bewegt. Wer dagegen ein Bündel aus fünf Auswahlen mit einer Quote nahe dem Maximum spielen will, stösst auf die Quotengrenzen, die für die Bewilligung gelten.

Loterie Romande Jouez Sport: die zweite Adresse, mit engerem Höchsteinsatz

Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande hat ihren Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Auch hier ist der Einsatz pro Zeile die Variable, die alles bestimmt. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2 – in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2 – und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Wer eine Lucky 31 mit CHF 2 pro Zeile spielt, liegt bei CHF 62; bei CHF 10 pro Zeile sind es CHF 310. Die Grenze von CHF 7’500 pro Wettschein ist grosszügig genug für praktisch jeden realistischen Schein, aber wer gewohnt ist, mit hohen Einsätzen zu arbeiten, merkt die Einzelgrenze von CHF 500.

Der Mindesteinsatz von CHF 2 pro Zeile hat eine stille Konsequenz für kleine Budgets: Eine Lucky 31 kostet dort mindestens CHF 62. Das ist der Einstiegspreis der Wette in der Westschweiz, und für jemanden, der die Staffelung einmal ausprobieren will, ist das eine relevante Hürde. Bei Swisslos liegt der Einstieg mit CHF 1 pro Zeile bei CHF 31. Der Unterschied von CHF 31 klingt harmlos; gemessen am Einstiegspreis ist er das Doppelte.

Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Einzelquote oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Wer eine Lucky 31 mit hohen Quoten baut, sollte die Grenze pro Kombinationswette kennen, bevor er die Auswahlen endgültig festlegt.

Wer in der Westschweiz wohnt, hat hier die eine zulässige Adresse, und sie ist wegen der Multiples-Struktur ausdrücklich als Systemwetten-Veranstalter angelegt. Die enge Einzelgrenze ist der Preis dafür, dass die Reglementsgrenzen für Kombinationen grosszügig ausfallen.

IviBet: eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

IviBet gehört nicht zu den Veranstaltern, die in der Schweiz ein Grossspiel durchführen dürfen. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht. Eine gemeldete Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Geltung – Artikel 4 BGS. Es besteht keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen.

Über die Systemwetten-Regeln dieser Marke ist hier nichts bekannt. Wer dort eine Lucky 31 plant, prüft die Bedingungen des Anbieters selbst und rechnet mit einem Reglement, das nicht auf die schweizerische Rechtsordnung abgestimmt ist.

Was eine Bewilligung im Ausland nicht leistet, sollte man klar aussprechen: Sie verschafft keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Schiedsinstanz und keinen Sitz im inländischen Sperrregister. Die Marke steht in dieser Zusammenstellung, weil ihr Schweizer Spielende begegnen. Der Vergleich mit den beiden bewilligten Veranstaltern fällt für sie nicht wegen ihres Sportangebots aus, sondern weil im Streitfall niemand da ist, der die Auszahlung durchsetzt.

bet365: grosse Marke, auf der Sperrliste geführt

Auch bet365 hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage in der Schweiz ist für diese Marke dieselbe wie für die anderen ausländischen Anbieter: kein Veranstaltungsrecht, keine Aufsicht der Gespa, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Aufsicht führt die Marke namentlich unter den Domains, die auf die Sperrliste gesetzt wurden – ein Vorgang, der für den Spielenden bedeutet, dass der Zugang ohne sein Zutun verschwinden kann und innert Stunden unter einer anderen Adresse wieder auftaucht.

Über Systemwetten-Regeln dieser Marke ist hier nichts bekannt. Wer eine Lucky 31 dort plant, prüft die eigenen Bedingungen.

Eine bekannte Marke ist kein Kriterium, das eine Bewilligung ersetzt. Das ist der Punkt, an dem die Bekanntheit einer Adresse am wenigsten nützt: Wenn ein Guthaben streitig wird, entscheidet nicht die Wiedererkennung, sondern die Frage, wer zuständig ist. Und zuständig ist in der Schweiz keine Aufsichtsbehörde für einen Anbieter, der hier nicht bewilligt ist.

Jackbit: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Anschluss

Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hätte hier keine Kraft. Das bedeutet konkret: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht, und die Möglichkeit, dass die Domain auf der Sperrliste der Gespa erscheint.

Die Kombination aus fehlender Bewilligung und fehlender Schweizer Rechtsprechung wiegt bei einer gestaffelten Wette schwerer als bei einer Einzelwette. 31 Zeilen sind 31 Positionen, über die im Streitfall Rechenschaft abzulegen ist, und ein Streit über eine Auszahlung führt dann in eine Jurisdiktion, die der Spielende nicht gewählt hat.

Was die Systemwetten-Regeln dieser Marke anbelangt, ist hier nichts bekannt. Wer sie spielt, liest das Reglement des Anbieters und nicht das schweizerische.

Sportaza: ausländische Marke in der Vergleichsliste

Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt für die Marke derselbe Rahmen wie für die anderen ausländischen Adressen: kein Schweizer Veranstaltungsrecht, keine Gespa-Aufsicht, kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsschutz.

Bei acht von zehn Anbietern dieser Liste lautet die Bewilligungslage identisch – es wäre eine Zumutung, das zehn Mal in immer neuen Worten auszuführen. Der Unterschied zwischen diesen Marken liegt nicht in der Bewilligung, sondern darin, was sie sonst tun, und über ihre Systemwetten-Regeln ist hier nichts bekannt.

Für den Vergleich ist das die nüchterne Erkenntnis: Die acht ausländischen Marken unterscheiden sich in dieser Zusammenstellung nicht in dem Merkmal, das für eine Schweizer Wette die Grundlage wäre. Wer eine Lucky 31 abschliessen will, muss zuerst prüfen, ob er überhaupt in einem Vertragsgebiet wohnt.

HornetBet: keine Schweizer Bewilligung

HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung, und eine gemeldete ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Kontrolle durch die Gespa. Die Domain kann blockiert werden.

Über die Bedingungen für Systemwetten bei dieser Marke ist hier nichts bekannt. Wer 31 Zeilen auf so einem Wettschein baut, sollte zumindest die Regeln zur Ungültigkeit einer Auswahl und zur Rundung des Gewinns vorher lesen – bei einer gestaffelten Wette sind das die Klauseln, die den Ausschlag geben.

Auffällig an der Liste ist etwas anderes: Die Reihenfolge der acht ausländischen Namen erweckt den Eindruck einer Rangfolge. Eine Rangfolge ist es nicht. Auf der einen Seite stehen zwei Bewilligungen, auf der anderen acht Mal dieselbe Leerstelle.

Bahigo: keine Bewilligung für Schweizer Sportwetten

Bahigo hat keine Schweizer Bewilligung und darf nach schweizerischem Recht keine Sportwetten veranstalten. Kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Über Systemwetten-Regeln dieser Marke ist hier nichts bekannt. Die Angaben, die für einen Wettschein entscheidend sind – Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Höchstgewinn, Rundung – stünden im Reglement des Anbieters, und wer sie nicht liest, kennt die Grenzen seines eigenen Scheins nicht.

Für Schweizer Spielende fällt eine Lucky 31 bei einer Marke ohne Bewilligung nicht wegen eines schlechteren Angebots weg, sondern wegen der Konsequenz: Es gibt keinen inländischen Weg, eine Auszahlung durchzusetzen.

FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung geführt

FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung. Der Anschluss an Sperrregister und Schweizer Rechtsschutz fehlt, die Aufsicht führt keine Kontrolle über das Angebot, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Über die Systemwetten-Regeln der Marke ist hier nichts bekannt. Wer dort eine Lucky 31 erwägt, sollte berücksichtigen, dass eine gestaffelte Wette ihre Kalkulierbarkeit gerade aus den Reglementsgrenzen zieht – aus Mindesteinsatz, Höchsteinsatz und Höchstgewinn. Fehlen diese Bezugspunkte, ist die Rechnung nicht unsicher, sondern unbekannt.

Der Vergleich mit Swisslos und Jouez Sport fällt daher nicht nach Sympathie aus, sondern nach Zuständigkeit.

Coolzino: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht

Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt derselbe Rahmen: kein Veranstaltungsrecht in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, kein Schutz durch die Aufsicht, und die Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste.

Systemwetten-Regeln dieser Marke sind hier nicht bekannt. Wer sie prüfen will, findet sie im Reglement des Anbieters, nicht in einem schweizerischen Rahmen.

Zwei bewilligte Veranstalter, acht ohne – das ist die Bilanz der Liste, und sie ist die eigentliche Information dieses Vergleichs. Wer in der Deutschschweiz wohnt, findet eine Lucky 31 mit Systemwetten-Obergrenze von CHF 10’000 bei Swisslos. Wer in der Westschweiz wohnt, findet sie bei Jouez Sport, mit einem Einstieg von CHF 62 für die kleinste Version. Alles andere ist eine Wette in einer Rechtsordnung, die die Schweiz nicht anerkannt hat.

Was bei einer Lucky 31 steuerlich und rechtlich noch zu bedenken ist

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; darüber hinaus werden sie besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Schwellenwert ist je nach Kanton unterschiedlich. Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze; dann fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen allerdings als vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer eine Lucky 31 spielt und sich über die steuerliche Behandlung seines Gewinns unsicher ist, sollte einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen.

Die Werberegeln sind der zweite rechtliche Rahmen, der hierher gehört. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder ausgeschlossene Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und -bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine Sperrstunde für Werbung zu bestimmten Tageszeiten existiert nicht.

Für die Lucky 31 heisst das: Ein beworbener Kombiboost oder Profitboost ist keine Information über den Wert eines Systems, sondern eine Marketingangabe mit Bedingungen, die im Reglement stehen. Wer den Boost in die Kalkulation eines Wettscheins einbaut, ohne die Bedingungen gelesen zu haben, rechnet mit einer Zahl, die er nicht kennt.

Häufige Fragen zur Lucky 31

Welche Verlustlimiten müssen bei Sporttip festgelegt werden?

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, während eine Erhöhung erst nach 72 Stunden wirksam wird.

Ist eine zusätzliche Einzahlungslimite möglich?

Ja, bei Sporttip können Spielende zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen. Dies dient als ergänzendes Instrument, um den eigenen finanziellen Rahmen bereits vor der Wette festzulegen und nicht erst bei Erreichen einer Verlustgrenze.

Wie funktioniert die Spielsperre bei Swisslos?

Der Zugang zu Sporttip kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesperrt werden; eine Aufhebung vor Ablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt für Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Können sich minderjährige Personen für Online-Wetten registrieren?

Nein, Spielende müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um sich bei Swisslos online zu registrieren. Die Identität wird anhand eines hochgeladenen Ausweises und gegen Adressdatenbanken geprüft. Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausdrücklich ausgeschlossen.

Wie verlässlich sind die Kontrollen an den Verkaufsstellen?

Die Kontrollen sind nicht als absolut sicher zu betrachten. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde in 47,5 % der 200 geprüften Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das Spielerschutzinstrumentarium ist daher kein Ersatz für die Eigenverantwortung.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»