Wettgutschein Schweiz: Guthaben, Bedingungen und die Grenze von 20 Franken
Stand: 29. Oktober 2026, abgeglichen mit den Bewilligungsangaben der Gespa und den veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Wer in der Schweiz nach einem Wettgutschein sucht, sucht in Wahrheit nach Gratisspielguthaben. Das klingt nach einem Unterschied ohne Bedeutung. Es ist der wichtigste Punkt auf dieser Seite. Ein Gutschein ist hier kein Papier, das man kauft und weitergibt, sondern eine Gutschrift auf dem Spielerkonto, und diese Gutschrift trägt Bedingungen, Fristen und einen Umstand, den kaum jemand bedenkt: Sie lässt sich in der Regel nicht auszahlen. Bei der Loterie Romande standen die Konditionen schwarz auf weiss in den Teilnahmebedingungen einer Aktion — 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Bei Swisslos heisst es in den Bedingungen für die Online-Teilnahme genauso deutlich, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Ein Gewinn, der aus einem geschenkten Guthaben entsteht, bleibt damit erst einmal im System.
Wer sich fragt, was ein Guthaben in der Schweiz leisten kann, wie es auf das Konto kommt, welche Wege es wieder herausführt und warum die zwei Veranstalterinnen, die hier überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, so sparsam mit Gratisguthaben umgehen, findet hier die Antworten. Wer aus dem Ausland kommt und Wettgutscheine ohne Einzahlung gewohnt ist, wird die Zahlen ernüchternd finden. Das ist keine Meinung, sondern eine Folge des Bewilligungsrechts.
Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, braucht eine Bewilligung, und davon gibt es genau zwei — eine für Swisslos, eine für Loterie Romande. Gratisguthaben wiederum gilt als Aktion und braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Ein Veranstalter, der ohnehin konzessioniert und in seinem Gebiet gesetzt ist, muss nicht mit Gratisgeld um Kunden werben. Er darf es nur nach Zustimmung, und er tut es selten. Das erklärt jede Zahl, die auf dieser Seite folgt.
Ein zweiter Umstand bestimmt den ganzen Markt. Die beiden Veranstalterinnen bedienen getrennte Gebiete, und ein Online-Konto bekommt nur, wer dort wohnt. Wer im Kanton Zürich lebt, kommt an Jouez Sport nicht heran, und wer in Genf lebt, nicht an Sporttip. Es gibt keine dritte Adresse. Für alle anderen Namen, die einem beim Suchen begegnen, gibt es in der Schweiz keinen Schutz.
Wer für Gratisguthaben eine kurze Antwort will: Man kann es kaufen — bei Swisslos ab CHF 20 über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein. Man kann es verdienen, wenn ein Veranstalter eine Aktion mit Zustimmung der Gespa durchführt. Man kann es nicht als Bargeld behandeln. Die Auszahlung von Spielguthaben ist ein eigener Vorgang mit eigenen Regeln, und die enden bei Swisslos nach zwei Gratisüberweisungen.
Neukundenangebote in der Schweiz: geschenkt wird selten, gekauft dafür ab CHF 20
Wer auf einem Vergleichsportal nach Schweizer Neukundenangeboten sucht, findet dort Dutzende Namen und fast keinen, der hier arbeiten darf. Das ist keine Panne der Portale, sondern eine Folge der Bewilligungslage. Um Sportwetten zu veranstalten, braucht es nach dem Geldspielgesetz eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind diese zwei.
Die Suche führt also an eine kuriose Stelle. Man sucht ein Geschenk und stösst auf einen Kaufvorgang. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben auf dem Wallet nämlich kaufen — über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein, und der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, und innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Als Zahlungsart für das Aufladen des Swisslos-Spielkontos steht unter anderem PostFinance Pay bereit, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Wer CHF 20 auflädt, hat danach CHF 20 auf dem Konto. Kein Bonus, kein Zuschlag, kein doppelter Einsatz. Genau das ist der Punkt, an dem die Erwartung aus ausländischen Werbeseiten und die Schweizer Wirklichkeit auseinandergehen. Ein «100 % Bonus auf die erste Einzahlung» ist hier kein Geschäftsmodell, das eine Veranstalterin nötig hätte, sondern eine Aktion, die die Gespa vorgängig genehmigen muss.
Was es tatsächlich gab, lässt sich an einer Aktion ablesen. Die Loterie Romande führte zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an sieben Aktionstagen die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durch. Wer innerhalb von sieben Tagen einen in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück bereit, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Der Betrag ist zweistellig. Die Frist ist kurz. Der Weg zum Guthaben führt über ein verifiziertes Konto und einen Code, der in einem Stadion zirkuliert.
Dass eine solche Aktion überhaupt genehmigt werden muss, hat eine Menge. Gratisguthaben und Freispiele gelten nach dem Geldspielgesetz als Aktionen und brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahlen sind für Schweizer Verhältnisse viel, für das, was ein deutscher Sportwetten-Kunde gewohnt ist, wenig. Und sie sind die Obergrenze, nicht die Regel.
Ein Gutschein ist eine Gutschrift mit Ablaufdatum
Ein Wettgutschein wirkt in der Schweiz als Spielguthaben auf dem Spielerkonto. Er ist an die Identität der spielenden Person gebunden, weil das Konto selbst daran gebunden ist. Er hat ein Ablaufdatum. Und er hat, das ist die unangenehmste Eigenschaft, eine Auszahlungssperre, die in den Bedingungen steht und nicht in der Werbung.
Wer das im Kopf behält, versteht auch, warum die beiden Veranstalterinnen mit Gratisspielguthaben so zurückhaltend sind: Das Guthaben fällt nicht vom Himmel, es entsteht aus Einnahmen und geht in denselben Topf, aus dem die Kantone ihren Anteil erhalten. Nettoerträge aus den Grossspielen fliessen nach dem Geldspielgesetz gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Gratisguthaben ist aus dieser Sicht kein Marketinginstrument, sondern ein Abzug am Zweckertrag.
Auch gekauftes Guthaben verlässt das Konto nicht ohne Weiteres
Die Vorstellung, man kaufe Guthaben, setze es ein und zahle wieder aus, trifft auf einen Rückweg mit Bedingungen. Bei Swisslos werden Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von der Auszahlung ausgenommen.
Die drei Prozent sind keine Kleinigkeit, wenn sie den Gewinn treffen, und sie treffen nicht den Einsatz, sondern den auszuzahlenden Betrag. Wer regelmässig kleine Beträge abzieht, zahlt mehrfach. Das ist der stärkste Grund, Auszahlungen zu bündeln statt sie zu streuen — ein Rat, der aus den Bedingungen selbst folgt und nicht aus irgendeiner Strategie.
Rechtslage in der Schweiz: Bewilligung, keine Lizenz, und was ausländische Seiten nicht mitbringen
Die Rechtslage entscheidet auf dieser Seite mehr als bei jedem Gutscheinvergleich in anderen Ländern, deshalb steht sie hier so weit vorne. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und die Aufsicht führt die Gespa in Bern. Die Gespa ist nicht die ESBK — jene Aufsicht betreut nur die Casinos. Eine Bewilligung braucht beides, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes nur in der Schweiz. Eine maltesische, kuraçaoische oder deutsche Lizenz hat hier keine Kraft.

Der Fachausdruck lautet übrigens Bewilligung, nicht Lizenz. Wer in Schweizer Rechtsdokumenten von einer «Lizenz» spricht, benutzt ein Wort aus den Werbebroschüren. Das ist nicht Pedanterie: die Bewilligung hängt an einem Gebiet, an einem Veranstalter und an einem Produkt, und sie sagt daher etwas sehr Konkretes darüber, wo Rechtsschutz existiert und wo nicht.
Rechtsschutz ist der Kern der ganzen Frage. Wer bei einem Schweizer Veranstalter spielt, hat eine Aufsicht, eine Sperrliste, ein Sperrregister, ein Konto mit Identitätsprüfung und einen Weg, eine Entscheidung anzufechten. Wer bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat nichts davon. Die eigene Schweizer Spielsperre kennt dieser Anbieter nicht, weil er nicht am schweizweiten Sperrregister hängt. Ein Verfahren gegen einen nicht bewilligten Anbieter nimmt seinen Lauf ohne die Einsätze und Gewinne der Spielenden — sie können in diesem Verfahren eingezogen werden, obwohl die Spielenden selbst nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft werden. Und Swisslos wie Loterie Romande haben keine Verbindung zu solchen Seiten, kein Schweizer Recht und keine Schweizer Anlaufstelle.
Für die Ablehnung eines Bonus wiegt der Werbeteil schwerer, als es einer Spielperson bewusst ist. Für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, darf nicht geworben werden, und ein Verstoss ist strafbar mit einer Busse von bis zu CHF 500’000. Werbung für erlaubte Spiele darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Der Hinweis auf einen Vorteil soll vor einem Angebot warnen, nicht dahinter — man kann dort nicht mit Schweizer Verfahrensrechten rechnen.
Sporttip und Jouez Sport: zwei Gebiete, die sich nicht überschneiden
Swisslos, mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst neben dem Kanton Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die 2’350 Verkaufsstellen erklären eine Eigenheit dieser Aktion: Code verteilt man dort, wo Menschen ohnehin hingehen.
Für die Registrierung heisst die Übersetzung dieser Gebiete, dass die Wohnadresse entscheidet. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Dieser letzte Satz ist der Angelpunkt für das, was folgt. Ein Gutschein setzt ein verifiziertes Konto voraus. Ein verifiziertes Konto setzt eine geprüfte Identität und eine geprüfte Adresse voraus. Es gibt also keinen Weg an der Registrierung vorbei zu einem Gratisguthaben.
Warum es keine Sperrliste gibt, die die Werbung austrocknet
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blocken. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Die Aufsicht nennt selbst das Domain-Hopping als Gegenbewegung: Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt.
Die Zahl 671 klingt nach einer eindrucksvollen Mauer. Sie ist keine. Wer das auf der Zunge hat, merkt sich besser, dass eine blockierte Domain binnen Stunden eine neue Adresse hat und die Gespa das selbst so beschreibt. Die Liste verschiebt den Aufwand, sie beendet den Zugang nicht — ein Punkt, der bei jedem Versprechen über «sichere Kontrolle» fehlt.
Verantwortungsvolles Spielen: was ein Gratisguthaben an den Limiten nicht ändert
Wer einen Gutschein einsetzt, setzt Geld ein. Auf dem Konto ist der Unterschied nicht sichtbar. Deshalb ist die moralische Buchhaltung, die viele mit einem Gratisguthaben verbinden — «ich riskiere ja nur das Geschenk» —, eine Buchhaltung, die auf dem Kontoauszug nicht mitgeht. Ein Verlust aus einem Gutschein ist ein Verlust aus dem Guthaben, und Guthaben lässt sich nachkaufen.
Limiten setzen die Spielenden selbst, nicht der Staat. Eine Veranstalterin muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste nach Tag, Woche oder Monat verlangen. Nur so steht es in der Verordnung. Senken wirkt sofort, Erhöhen erst nach Ablauf der Frist — gesetzlich 24 Stunden, und Swisslos sowie die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Das ist der bedenkenswerteste Teil des Schweizer Modells für jemanden, der Gratisguthaben einsetzt: Ein Verlustlimit ist nur so gut wie die Person, die es gesetzt hat, und die Shortcuts werden nicht von der Veranstalterin gebremst. Die 72 Stunden sind kein Vergehen, sondern eine bewusste Entscheidung beider Anbieter.
Bei Swisslos gilt zusätzlich, dass vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden müssen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Daneben gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.
Ein Vergleich mit den eigenen Gewohnheiten lohnt sich an dieser Stelle. CHF 20 auf dem Wallet, ein Kombiboost, drei Wetten an einem Abend — das ist kein Vermögen, aber ein 30-Tage-Wert von CHF 9’999 als Oberlimite ist für die meisten ein Wert, der nie greift. Das Limit schützt also zuerst vor Extremfällen und nicht vor dem gewöhnlichen Ausrutscher.
Die Spielsperre ist der stärkere Weg, und sie ist nicht sofort rückgängig zu machen
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Ablauf von drei Monaten aufheben, und es ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Wer den Überblick über seine Einsätze verliert, kann den Zugang sperren lassen. Das ist bei einem Gutschein sogar der wichtigere Rat als bei einer gewöhnlichen Einzahlung, denn ein Guthaben verfällt nicht und lädt zum Zurückkommen ein.
Gesperrte und minderjährige Personen haben übrigens keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist eine harte, aber klare Folge der Sperre, und sie gilt unabhängig davon, woher das Guthaben auf dem Konto stammte.
Wie ernst die Aufsicht den Jugendschutz nimmt, zeigt eine Zahl aus dem Jahr 2025. Bei Testkäufen wurde an Verkaufspunkten in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle als streng beschreibt, liegt damit nach der eigenen Messung der Aufsicht falsch.
Grundlagen: Fristen, Mindestquoten und was aus einem Guthaben bei welchem Ergebnis wird
Die Mechanik hinter einem Gutschein ist bei Schweizer Veranstaltern dieselbe wie hinter jedem Wettschein. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei der Loterie Romande gelten zusätzlich Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist auch dort nicht auszahlbar.

Die Grenzen sind nüchtern. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die letzte Regel verdient einen Moment Aufmerksamkeit, weil sie bei einem Guthaben mehr Wirkung entfaltet, als sie aussieht. Wer CHF 1’000 Guthaben auf dem Konto hat, kann es nicht in eine einzige Kombinationswette stecken — die Limite von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette deckelt genau das. Wer eine Systemwette wählt, kommt bis CHF 10’000. Die Höhe des Guthabens sagt also nichts über die Höhe des Einsatzes, und das ist ein praktischer Grund, warum Gratisspielguthaben in einem begrenzten Konto selten als grosser Wurf endet.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, und Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Kombiboost, Quotenboost, Profitboost: was Boni bei Sporttip sind und wann sie verfallen
Sporttip kennt drei Formen der Erhöhung. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffel ist das interessanteste Detail des ganzen Angebots. Zwischen vier und fünfzehn Voraussagen liegt der Sprung von 5 % auf 100 %, also der zwanzigfache Betrag — bei einer Vervierfachung der Anzahl Voraussagen. Wer das ernst nimmt, merkt schnell, dass die oberste Stufe keine Frage des Guthabens ist, sondern eine Frage der Trefferquote über fünfzehn Voraussagen.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Halbsatz schliesst einen Kreis. Ein Cash-Out ist die Handlung, mit der man eine Wette vorzeitig beendet. Ein Boost ist eine Erhöhung, die nur bei durchgehaltener Wette wirkt. Beides zusammen in einer Wette heisst: Wer die Erhöhung will, muss bis zum Ende warten.
Der Mindestumsatz steht in den Bedingungen, nicht in der Ankündigung
Die Bedingungen, die für einen Gutschein am härtesten wirken, betreffen nicht die Zeit nach dem Gewinn, sondern die Zeit davor. Ein Gratisguthaben wird auf dem Konto gutgeschrieben, aber der Auszahlungsanspruch entsteht erst aus Gewinnen, die daraus erzielt wurden, und je nach Aktion ist der Umfang begrenzt.
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben nur so lange kaufen, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer viel gewinnt, kann also irgendwann kein Guthaben mehr nachlegen, sondern muss zuerst auszahlen. Das ist keine Einschränkung, die im Werbetext steht, aber sie prägt die Praxis eines Kontos über Monate.
Bleibt die Frage der Frist. Die Aktion der Loterie Romande gab 30 Tage. Die Regel bei Swisslos für die Geltendmachung ist ungleich grosszügiger und ungleich härter zugleich: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer einen Gewinn nicht abholt, verliert ihn nicht an eine Frist, die an sein Handeln geknüpft ist, sondern an den Zweckertrag. Und wer sich gegen eine verweigerte Auszahlung wehren will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.
Die beiden Fristen stehen in keinem Verhältnis zueinander, und sie stehen auch nicht nebeneinander in einer Erklärung. Die 26 Wochen wirken lang. Die 10 Tage, die im Streitfall gelten, sind es nicht.
Vergleich der Gutschein-Angebote: zehn Anbieter, zwei Bewilligungen
Die folgende Einordnung stellt die zehn Anbieter neben ihre Bewilligungslage. Der Vergleich achtet bewusst nicht zuerst auf den Nennwert eines Guthabens, sondern darauf, wer in der Schweiz veranstalten darf und unter welcher Aufsicht er steht. Eine Spalte zeigt die Bewilligung oder deren Fehlen, die zweite den Veranstalter beziehungsweise die angegebene Lizenz, und in der dritten steht, was den Anbieter in diesem Vergleich auszeichnet.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder angegebene Lizenz | Was ihn in diesem Vergleich auszeichnet |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Einziges Angebot mit einer Gutscheinpraxis aus eigener Struktur: Guthaben kaufbar ab CHF 20, Kombiboost bis 100 % auf den Nettogewinn |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne | Einziger dokumentierter Gratisguthaben-Fall des Vergleichs: CHF 10 Spielguthaben aus der Aktion in den National-League-Stadien |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz | — |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz | — |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz | — |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz | — |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz | — |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz | — |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz | — |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz | — |
Die drei Spalten lesen sich schnell, und ihre Aussage ist unbequem einfach. Acht Zeilen tragen in den ersten beiden Spalten dieselbe Auskunft, weil die Gespa nur die Sperrliste fremder Domains veröffentlicht und keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — es gibt keine. Wer eine Schweizer Bewilligung sucht, hat zwei Adressen, und beide haben ein Gebiet.
Der ausführliche Vergleich nach Bedingungen, Quoten und Auszahlungswegen folgt im Abschnitt «Wie sich einzelne Anbieter in diesem Vergleich schlagen». Hier steht zunächst nur, wem man beim Suchen begegnet.
Was aus einem Gratisguthaben wird: eine Beispielrechnung
Wer wissen will, was ein Gratisguthaben wert ist, kommt mit dem Nennwert nicht weit. Die entscheidende Frage lautet, was nach dem ersten Einsatz im Durchschnitt übrig bleibt — und dafür braucht man eine Quote und einen Markt, nicht nur einen Betrag.
Nehmen wir den dokumentierten Normalfall des Vergleichs: CHF 10 Gratisspielguthaben, wie es die Loterie Romande in ihrer Aktion ausgab, und dazu einen Markt zu je 1.90 auf beiden Seiten. Das ist kein Angebot, sondern ein Rechenbeispiel — die Loterie Romande nennt solche Quoten nicht als Aktionsbestandteil, und wir erfinden hier keinen Preis, sondern setzen ein Paar gleicher Quoten an, weil sich daran am saubersten zeigt, was der Markt kostet.
Der Markt zu 1.90 und 1.90 zahlt nicht die volle Summe zurück. Über beide Ausgänge hinweg liegt der Quotenschlüssel bei etwa 95 % der Einsätze, die Marge des Veranstalters also nahe bei 5 %. Von jedem Franken, der in diesem Markt liegt, bleiben demnach rund 5 Rappen im Haus.
Ein Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht zurückbezahlt wird, verliert genau diesen Anteil doppelt: einmal über die Marge und einmal über den Umstand, dass der Einsatz nie in den eigenen Besitz übergeht. Bei CHF 10, Quote 1.90 und diesem Markt liegt der durchschnittliche Gegenwert bei ungefähr CHF 8.55 bis CHF 8.60. Kurz gerechnet: Der erwartete Rückfluss vor dem Abzug der Marge wären rund CHF 9.50, und davon bleiben nach der Marge etwa CHF 8.55 übrig. Bei ungünstigeren Quoten fällt der Wert, bei einer Quote nahe 2.00 steigt er leicht.
Die Zahl ist ein Durchschnitt über viele Einsätze, keine Zusage für einen einzelnen. Wer sein Guthaben einmal auf eine Wette setzt, gewinnt oder verliert — der Durchschnitt entsteht erst über viele Versuche. Und sie gilt nur unter zwei Annahmen: dass allein der Gutschriftsbetrag eingesetzt wird, und dass die Wette überhaupt abgegeben werden kann. Beides ist bei einem Schweizer Guthaben nicht selbstverständlich, denn der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1 und die Auszahlung von Gratisspielguthaben ist ausgeschlossen.
Der eigentliche Befund liegt woanders. Der Besitzer dieses Guthabens hat nie zehn Franken gehabt. Er hat einen Anspruch auf einen Einsatz gehabt, dessen durchschnittlicher Gegenwert bei rund 8.55 Franken liegt und der nur dann zu Geld wird, wenn ein Treffer fällt und die Bedingungen die Auszahlung der daraus entstandenen Gewinne zulassen.
Wie sich einzelne Anbieter in diesem Vergleich schlagen
Die Bewertung richtet sich nach denselben Kriterien für alle zehn: Bewilligungslage, Bedingungen, Umgang mit Guthaben und ausländische Anbieter ausser Konkurrenz, weil bei ihnen eine Schweizer Bewilligung fehlt. Die Reihenfolge folgt der Zugehörigkeit zur Schweiz, nicht einer Rangliste der Sympathie.
Swisslos Sporttip: das Guthaben, das man kauft statt bekommt
Swisslos ist die Veranstalterin, die das Guthaben zu einem Kaufvorgang macht. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein erwerben, ab CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Für das Aufladen steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, bestätigt direkt in der PostFinance App.
Auf der Habenseite steht ein Regelwerk, das weiter reicht als bei vielen ausländischen Seiten: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme Pflicht, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Dazu kommt die produktbezogene Zugangssperre von 1 bis 180 Tagen und die unbefristete Spielsperre im schweizweiten Register, die bis in die Casinos und nach Liechtenstein wirkt.
Beim Auszahlen wird es dann eng. Zweimal im Jahr 365 Tagen kostenlos auf ein Konto auf den eigenen Namen, danach eine mögliche Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen gar nicht. Wer sein Konto häufig leerräumt, zahlt für die Bequemlichkeit.
Das Guthaben selbst ist hier ehrlicher als das Wort Gutschein es verspricht: Man kauft es, man setzt es ein, und die Wege hinaus sind geregelt. Zwei Dinge drücken den Wert. Die Auszahlungskommission trifft ab der dritten Überweisung, und die Regel, dass ein aus einem Boost stammender Gewinn bei Cash-Out verschwindet, macht die Erhöhung an eine Bedingung, die der Spieler selbst kontrolliert. Wer sein Geld planvoll verwaltet und die Limiten ernst nimmt, findet hier das vollständigste Werkzeug des Vergleichs.
Loterie Romande Jouez Sport: zehn Franken mit sieben Tagen Frist
Die Loterie Romande ist die einzige Veranstalterin des Vergleichs mit einem dokumentierten Gratisguthaben. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Der Ablauf ist aufschlussreich, weil er die Grenzen der ganzen Gattung zeigt. Der Kunde muss an einem der sieben Tage in einem Stadion sein. Er muss den Code innerhalb einer Woche im verifizierten Konto eingeben. Er muss das Guthaben innerhalb von 30 Tagen einsetzen. Der Lohn für diese Kette ist ein zweistelliger Betrag, und das Guthaben selbst ist aus der Auszahlung ausgeschlossen.
Die Zahlen zur Veranstalterin passen dazu. Die Loterie Romande nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — ein Vertrieb, der auf Präsenz in der Region gebaut ist und deshalb keine grossen Online-Boni nötig hat. Wichtiger fürs Konto: Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere auf die angegebene IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Wer in Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg, Freiburg oder Jura wohnt, hat hier einen Veranstalter mit vollständigen Schutzregeln und einem kleinen, klaren Gratisangebot. Der Betrag bleibt klein — das ist der Bestandteil des Geschäfts, nicht ein Fehler darin.
Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Anker
Jackbit trägt keine Schweizer Bewilligung. Sportwetten veranstalten dürfen hier nur Swisslos und die Loterie Romande, und eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz. Was Jackbit als Lizenz angibt, ist in der Schweiz ohne Kraft. Die Sperrliste der Gespa nimmt solche Domains auf, und Schweizer Telekom-Anbieter blocken sie per DNS-Sperre.
Wer dort ein Gratisguthaben findet, findet es ausserhalb des schweizerischen Rahmens. Eine Schweizer Spielsperre gilt dort nicht, und ein Schweizer Verfahrensweg auch nicht. Wer bewusst ausserhalb spielt, tut das mit dem vollen Risiko.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Anker
BetFury gehört in dieselbe Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, keine Kraft einer ausländischen Lizenz über die Schweiz hinaus, keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister. Eine Schweizer Spielsperre wirkt dort nicht.
Ein Guthaben dort lässt sich ohne Schweizer Aufsicht einsetzen. Es verschwindet dann aus dem Bereich, auf den Schweizer Recht zugreift mit allen Folgen für Sperre und Rechtsweg.
DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Anker
DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gibt keinen Schweizer Veranstaltertitel, keine Gespa-Aufsicht und keine Einbindung in das Sperrregister. Dass die Seite erreichbar ist, sagt nichts über ihre Zulässigkeit.
Für Spielende heisst das: Wer dort ein Guthaben nutzt, nutzt es ohne Schweizer Ansprechpartner.
Donbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Anker
Donbet fällt unter dieselbe Einordnung. Ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Grundlage, auf der Schweizer Schutz aufbaut: die Aufsicht, das Sperrregister, die Identitätsprüfung nach Schweizer Regeln und der Rechtsweg.
Der Name und die Aufmachung solcher Seiten ändern daran nichts. Eine Lizenz aus einem anderen Land bindet die Schweiz nicht.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Anker
Funbet trägt keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlen automatisch die Instrumente, die ein Schweizer Konto auszeichnen: Verlustlimiten nach Schweizer Regeln, die Selbstsperre mit Wirkung im Register und die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen.
Ein Gutschein auf einer solchen Seite ist ein Gutschein nach deren Regeln und keiner Schweizer Aufsicht.
Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Anker
Interwetten ist keine Schweizer Veranstalterin. Die Aufsicht nennt die Marke im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping: Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Das sagt viel über die Wirkungsgrenze der Sperrliste — und nichts darüber, dass ein solches Angebot Schweizer Recht unterliegt.
Ein Guthaben dort bringt keinen Schweizer Schutz und keine Einbindung in das Sperrregister.
Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Anker
Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Damit entfällt der ganze Apparat, den ein bewilligtes Schweizer Konto mitbringt — von der Ausweisprüfung gegen Adressdatenbanken bis zur Sperre mit Wirkung in Casinos und in Liechtenstein.
Wer dort spielt, spielt nach den Bedingungen dieser Seite und nach der Aufsicht ihres Sitzlandes.
Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Anker
Wettigo gehört zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, und der Zugang zu Schweizer Verfahrenswegen fehlt.
Das ist bei jedem der acht ausländischen Namen des Vergleichs dieselbe Ausgangslage. Eine Schweizer Spielsperre bleibt dort unberücksichtigt, und ein Guthaben lässt sich ohne Schweizer Begleitung bewegen.
Was die acht ausländischen Namen gemeinsam haben
Acht der zehn Einträge tragen dieselbe Bewilligungslage, und das ist keine Wiederholung, sondern die Struktur des Schweizer Marktes. Es gibt keine dritte Schweizer Adresse, weil es keine gibt. Wer eine Sperrliste mit 671 Domains sieht, sieht deshalb nicht die Alternativen, sondern die Liste der geblockten.
Die Gretchenfrage ist einfach: Will ich ein Guthaben mit Schweizer Aufsicht, Schweizer Limiten und einem Schweizer Rechtsweg — oder eines ohne? Die Antwort hängt nicht am Namen der Seite, sondern an dieser Frage.
Steuern: was aus einem Gewinn ins Einkommen fällt
Ein Guthaben, das zu einem Gewinn wird, wirft eine Frage auf, die beim Gutschein niemand stellt. Bleibt der Gewinn steuerfrei? Bei Schweizer Grossspielen im Sinn des Gesetzes — und die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind Gewinne bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton».
Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, und der Betrag lässt sich über die Steuererklärung zurückholen. Das ist für die Normalnutzung ohne Belang, weil ein typischer Gewinn aus einem Guthaben weit unter jeder dieser Schwellen liegt. Bei einem Gewinn aus einem ausländischen Anbieter greift die Verrechnungssteuer nicht — dafür behandelt die kantonale Praxis, etwa im Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Bei Gewinnen unter der Schwelle fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Wer im Kanton etwas anderes über die eigenen Gewinne wissen will, fragt am besten einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Prüfen, bevor man klickt
Wer ein Angebot mit Gratisspielguthaben sieht, hat drei Dinge zu prüfen, und alle drei stehen nicht in der Werbung, sondern in den Bedingungen. Erstens: Handelt es sich um Guthaben oder um einen Zuschlag auf eine Einzahlung? Der Unterschied bestimmt, ob der Betrag aus dem eigenen Einsatz stammt. Zweitens: Wie lange ist es gültig, und ist es auszahlbar? Eine Frist von 30 Tagen und eine Auszahlungssperre sind die Regel, nicht die Ausnahme. Drittens: Wo steht die Bewilligung? Die Gespa führt die Aufsicht und veröffentlicht die Sperrliste; wer in dieser Liste steht, arbeitet ohne Schweizer Recht.
Wer diese drei Punkte nicht findet, hat die Antwort bereits: Dann handelt es sich nicht um ein Schweizer Angebot.
Häufige Fragen
Was genau ist ein Wettgutschein, und wie verwendet man ihn bei Schweizer Veranstaltern?
Ein Wettgutschein ist hier kein Papier, sondern Spielguthaben auf dem Spielerkonto, gebunden an die geprüfte Identität der spielenden Person. Es wird bei Swisslos und der Loterie Romande für Einsätze verwendet und lässt sich nicht als Geld weitergeben. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Veranstaltern von der Auszahlung ausgeschlossen.
Lässt sich Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kaufen, und ab welchem Betrag?
Ja, bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein erwerben, ab einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und der Kauf ist nur gestattet, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart dient unter anderem PostFinance Pay.
Gibt es einen Wettgutschein ohne Einzahlung, und was verlangen die Bedingungen dabei?
Die Loterie Romande gab in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben ohne Einzahlung, an sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Verlangt wurden ein verifiziertes Konto und ein Code, der innert sieben Tagen eingegeben werden musste; das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Wie wird Spielguthaben ausbezahlt, und wann fällt eine Kommission an?
Bei Swisslos werden Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Gelten Verlustlimiten auch dann, wenn ein Gutschein eingesetzt wird?
Ja. Limiten gelten unabhängig davon, woher das Guthaben stammt, denn sie hängen am Konto und nicht an der Herkunft des Betrags. Bei Swisslos sind vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit CHF 9’999 als Oberlimite und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren.
Wie sind Wettgutscheine ausländischer Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?
Sie stehen ausserhalb des schweizerischen Rahmens. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, diese Anbieter hängen nicht am schweizweiten Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Bonus – boxwetten.com
Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»
