Die besten Wettanbieter mit MuchBetter 2026 im Schweizer Vergleich

Updated Oktober 2026
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Datenstand 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf der Lehne eines Sofas neben einer Wolldecke, warmes Abendlicht fällt ins Zimmer.
Für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum gelten gesonderte MuchBetter-Wallet-Bedingungen (Stand 25. September 2023).

Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter mit MuchBetter sucht, stösst auf ein Werbeversprechen, das die hiesige Rechtsordnung gar nicht hergibt. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und für Grossspiele hat der Gesetzgeber die Zahl der Veranstalter begrenzt. Es sind zwei. Kein weiterer Anbieter besitzt eine schweizerische Bewilligung, und eine ausländische Zulassung – ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland – entfaltet auf Schweizer Boden keine Wirkung. Eine E-Wallet, die auf einer Wettseite als Zahlungsart prangt, ist deshalb in aller Regel der Wegweiser zu einem Anbieter ohne hiesige Bewilligung.

Das ist keine Randnotiz für Juristen. Es entscheidet, welche Rechte jemand hat, wenn eine Auszahlung hängt, ob eine Spielsperre respektiert wird, ob ein Streitfall überhaupt eine Instanz kennt, und ob Gewinne nach kantonaler Praxis steuerfrei bleiben. MuchBetter selbst ist in dieser Frage neutral: Die Wallet prüft nicht, ob der Empfänger der Einzahlung in der Schweiz tätig sein darf. Sie wickelt ab, was der Kunde anweist. Wer eine Wallet benutzt, hat also zwei Regelwerke gleichzeitig zu lesen – das der Wallet und das des Veranstalters – und beide sind unterschiedlich streng.

Zahlungsabwicklung mit MuchBetter: zwei Regelwerke, ein Konto

Die erste Überraschung liegt im eigenen Haus der Wallet. MuchBetter wird nach eigener Angabe von der MIR Limited UK Ltd betrieben, die als E-Geld-Institut von der britischen Finanzaufsicht FCA lizenziert ist; die zugehörigen Karten und Wearables gibt die Paynovate SA aus, reguliert von der belgischen Nationalbank. In den Nutzungsbedingungen mit dem Titel «UK and Rest of World» nennt sich dieselbe MIR Limited UK Ltd als von der Financial Conduct Authority im Vereinigten Königreich zugelassen und reguliert, mit der Referenznummer 900704.

Eine Eckfahne steht am Morgen auf nassem Rasen, Tautropfen hängen im Gras und über dem Platz liegt leichter Dunst.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage.

Für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum gelten dagegen gesonderte Wallet-Bedingungen mit Stand 25. September 2023. In diesem Konstrukt handelt die irische QuickPay Limited als E-Geld-Vertriebspartner für das zyprische E-Geld-Institut Sureswipe E.M.I. PLC. Der Kunde sieht dieselbe App, dieselbe Marke, dasselbe Guthaben – und einen anderen Vertragspartner, ein anderes Aufsichtsregime und ein anderes Beschwerderegal.

Diese Trennung ist nicht akademisch. MuchBetter gibt an, dass die E-Geld-Lizenz seines früheren EWR-Partners UAB PayrNet mit Sitz in Litauen widerrufen wurde und dass das Unternehmen ausstehende Wallet-Guthaben von EWR-Kunden aus eigenen Mitteln begleicht. Wer sein Geld in einer Wallet parkt, die über ein anderes Institut abgewickelt wird als das, dessen Logo auf dem Bildschirm steht, merkt erst in einem solchen Moment, welche Zeile im Vertrag zählt.

Die praktische Lehre für Schweizer Wettende ist unspektakulär und lästig: Guthaben gehört nicht in ein Zwischenlager. Wer einzahlt, um zu wetten, sollte die Einzahlung im Umfang des geplanten Einsatzes halten und nach der Wette auszahlen lassen. Die Wallet ist ein Transportmittel, kein Konto.

Einzahlung ohne Umweg

Bei den beiden bewilligten Veranstaltern gibt es den Umweg über einen Dritten ohnehin nicht in der Form, in der Werbeseiten ihn versprechen. Verlangt ist ein Spielerkonto, das auf den Namen des Kunden läuft, und Art. 50 Abs. 2 VGS lässt Auszahlungen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto dieses Namens zu. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht.

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben lässt sich ausserdem per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Wer weniger regelmässig spielt, kann zu Prepaid-Tickets der Loterie Romande greifen – erhältlich zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig und zwingend in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben.

An diesen Zahlen hängt mehr, als die Beträge verraten. Beide Veranstalter haben ein Guthaben-Limit, und beide rechnen über 30 Tage. Ein Kunde, der kurzfristig CHF 15’000 einzahlen will, kommt bei keinem von beiden durch – nicht aus Misstrauen gegen seine Person, sondern weil die Limite in den Bedingungen steht und das System sie durchsetzt.

Wie lange die Auszahlung dauert

Bei Swisslos entscheidet die Höhe des Gewinns über den Weg. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt das System automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Der Weg vom Guthaben auf das Bankkonto ist zweistufig. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Bei der Loterie Romande gibt es ein automatisches Wallet-Gutschreiben für Gewinne bis CHF 1’000 netto. Darüber geht der Betrag auf das Konto der angegebenen IBAN. Auch hier bleibt Gratisspielguthaben vom Auszahlungsweg ausgeschlossen.

Die Differenz zwischen «Gewinn wird gutgeschrieben» und «Geld ist auf dem Konto» beträgt also mehrere Arbeitstage, und wer die zwei kostenlosen Auszahlungen des Jahres aufbraucht, zahlt ab der dritten. Der Betrag, um den es geht, ist nicht der Gewinn selbst, sondern der Weg dorthin.

Wer gegen eine verweigerte Auszahlung vorgehen will, hat bei Sporttip zehn Tage Zeit, und zwar per eingeschriebenem Brief. Gewinne, die nicht innen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Zwei Fristen, die unterschiedliche Dinge tun: die eine betrifft den Rechtsweg, die andere das Verfallen des Anspruchs.

Auszahlung auf den eigenen Namen

Die Regel ist kurz und absolut. Gewinne und Guthaben gehen nur an ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Eine Wallet auf einen fremden Namen, ein Konto eines Familienmitglieds oder eine Krypto-Adresse lösen diese Bedingung nicht. Es gibt in der bewilligten Schweizer Sportwette keine anonyme Auszahlung und keine Kreditgewährung an Spielende.

Was ein Veranstalter an Zahlungsmarken akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Wer wissen will, welche Einzahlungswege aktuell offen sind, prüft das im Spielerkonto oder in den Teilnahmebedingungen – nicht in einer Werbeanzeige, die vier Jahre alt sein kann.

Bei Loterie Romande kommt die Auszahlung im Verkaufsstellen-Netz hinzu. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 lassen sich in jeder Verkaufsstelle einlösen; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Für Wetten in einer Bar, einem Kiosk oder einem Stadionumfeld ist das der schnellste Weg überhaupt, und er braucht keine App.

Genau hier sitzt der Unterschied, den die Suchanfrage nicht sieht. Wer eine E-Wallet sucht, sucht Geschwindigkeit und Distanz zur Bank. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, bekommt Geschwindigkeit in der Verkaufsstelle und Distanz gar nicht. Der Weg über MuchBetter führt nicht zu diesen zwei Veranstaltern, sondern an ihnen vorbei.

Wo die Wallet im Schweizer Markt tatsächlich auftaucht

Bei den zwei bewilligten Veranstaltern nennt keine der ausgewerteten Teilnahmebedingungen MuchBetter als Zahlungsart. Was dort steht, sind PostFinance Pay und Einzahlungsscheine bei Swisslos, Prepaid-Tickets bei Loterie Romande. Der Schluss liegt auf der Hand und muss trotzdem ausgesprochen werden: Eine Wettseite, die mit MuchBetter wirbt und ein Schweizer Publikum anspricht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein ausländischer Anbieter ohne hiesige Bewilligung.

Das ist ein Nachteil, aber kein Weltuntergang. Wer die Wallet schon nutzt, kennt sie und will nicht wechseln. Für solche Kunden und für alle, die sich ein Spielerkonto bei einem ausländischen Anbieter ersparen wollen, sind die zwei Schweizer Veranstalter trotzdem die einzige Option mit hiesiger Aufsicht. Sie sind nur nicht die Option, die MuchBetter nimmt.

Die wichtigsten Kriterien für den Vergleich von Wettanbietern

Ein Vergleich, der Anbieter nach Werbebudget sortiert, ist eine Rangliste ohne Aussage. Für Schweizer Verhältnisse zählt anderes.

Zuerst die Bewilligung. Ein Veranstalter mit schweizerischer Bewilligung ist etwas anderes als ein Anbieter, der eine ausländische Zulassung vorzeigt. Die Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz – ein ausländisches Papier hat hier keine Kraft. Und weil es nur zwei bewilligte Veranstalter gibt, ist schon die Frage «bewilligt oder nicht» die halbe Entscheidung.

Dann das Gebiet. Wer in Genf wohnt, kann kein Konto bei Swisslos eröffnen. Wer in Zürich wohnt, keines bei Loterie Romande. Beide Häuser bedienen geografisch getrennte Räume, und daran ändert keine Aktion etwas.

Dann der Preis einer Wette. Hier verschwindet der grösste Teil der Unterschiede, die eine Werbeseite hervorhebt, im Rauschen. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt an die Wettenden zurückgibt – er lässt sich aus allen Quoten eines Marktes berechnen, und die Marge ist der Rest auf 100 %. Ein Anbieter mit einem Quotenschlüssel von 95 % behält fünf Rappen pro Franken, ein schlechterer behält mehr. Diese Zahl ist die einzige, die bei jeder einzelnen Wette anfällt. Bonusaktionen fallen einmal an.

Dann das Produkt. Swisslos hält Cash-Out bereit, aber nicht als Allheilmittel. Es gibt Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, allerdings nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Dann die Einsätze. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Ein Wette über der Limite wird nicht angenommen, und die Werte lassen sich jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.

Und dann die Spielerschutz-Werkzeuge. Wer Verlustlimiten setzen und später wieder anheben will, sollte wissen, dass die Senkung sofort gilt, die Erhöhung aber erst nach einer Wartezeit. Bei Swisslos und Loterie Romande sind es 72 Stunden.

Die Reihenfolge dieser Kriterien ist selbst ein Urteil. Bewilligung und Gebiet sind Ausschlusskriterien – wer dort nicht durchkommt, spielt nicht mit. Quotenschlüssel, Produkt und Limiten entscheiden innerhalb des Kreises, der übrig bleibt. Und dieser Kreis hat in der Schweiz zwei Mitglieder.

Einordnung der geprüften Anbieter

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Zulassung
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande
Ausländische Wettseiten mit Wallet-Werbung keine Schweizer Bewilligung melden eine Zulassung ihres Sitzlandes, etwa eine FCA-Registrierung der MIR Limited UK Ltd für das Wallet

Die beiden bewilligten Häuser sind keine Wettbewerber im üblichen Sinn, sondern Gebietsmonopole mit gemeinsamer Aufsicht. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; veröffentlicht wird eine Sperrliste ausländischer Domains.

Sportarten und Märkte, die in der Schweiz überhaupt zulässig sind

Wer die Schweizer Bücher mit ausländischen vergleicht, sieht den grössten Unterschied nicht in der Anzahl der Ereignisse. Er sieht ihn darin, worauf gar nicht gewettet werden darf.

Erlaubt sind Sportwetten auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen fehlen nicht zufällig, sie sind nicht vorgesehen. Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Liste, die die Gespa mit Version vom 10. September 2026 führt. Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Die Liste enthält keine Corner- und keine Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Für einen Kunden mit einem Wallet, das er ohnehin besitzt, ist das die unbequemste Nachricht: Die Auswahl ist nicht kleiner, sie ist kategorisch anders. Wer Corner-Wetten, Kartenmärkte oder Esport sucht, findet sie in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht – nicht bei Swisslos, nicht bei Loterie Romande. Diese Märkte existieren nur bei Anbietern ohne hiesige Bewilligung.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Cash-Out ist nicht geregelt; es ist ein Feature des jeweiligen Veranstalters und keine gesetzlich verbürgte Leistung.

Wer ein Konto eröffnen darf und wer nicht

Die Zutrittsschranken sind niedrig, aber sie stehen.

Sporttip steht Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Für die Online-Registrierung braucht es zusätzlich Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Bei der Loterie Romande sind Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone nötig, pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie beider Seiten, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.

Damit ist der Satz, der auf vielen Wettseiten als Suchversprechen steht, in der Schweiz nicht einlösbar. Wer «ohne Verifizierung» eine Sportwette platzieren will, verlässt den Bereich, in dem Verbraucherschutz überhaupt existiert. Die Ausweiskontrolle ist hier keine Hürde, die ein Anbieter aus Vorsicht einbaut, sondern die Voraussetzung dafür, dass ein Konto überhaupt ein eigenes ist.

Ein Punkt gehört in dieselbe Reihe, auch wenn er erwachsene Kunden selten trifft: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Regel schützt den Sport, nicht den Wettenden, und sie ist absolut.

Rechtslage: Warum zwei Veranstalter alles sind

Die Schweiz hat die Zahl der Anbieter politisch begrenzt, und zwar ausdrücklich. Das Geldspielgesetz hat Lotterien und Sportwetten als Grossspiele konzipiert und in den Kantonen die Konzessionierung so geregelt, dass nur zwei Veranstalter übrig bleiben: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Ein kleines Dorf mit Holzhäusern liegt im Herbst in einem Tal, darüber ragen bewaldete Hänge und ein Bergkamm auf.
Gewinne bis CHF 1'000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut.

Aufsicht und Bewilligungswesen liegen bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht bei der ESBK – jene Kommission beaufsichtigt Kasinos und nur Kasinos. Wer sich mit einer Beschwerde über einen Sportwettenanbieter an die falsche Stelle wendet, verliert Zeit.

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Das ist der Kern der ganzen Frage. Ein Anbieter mit einer Zulassung aus Curaçao, Malta oder Deutschland operiert nicht teilweise legal in der Schweiz, sondern gar nicht. Eine ausländische Zulassung hat hier keine Kraft.

Zwei Vertragsgebiete, keine Überlappung

Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für Spielende heisst das: Es gibt keine Wahl zwischen den beiden, wenn der Wohnsitz feststeht. Ein Zürcher kann bei Loterie Romande kein Online-Konto eröffnen, ein Genfer keines bei Swisslos. Die Frage «welcher der beiden ist besser für mich» stellt sich also nicht als Vergleich, sondern als Zuweisung. Das ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts und derjenige, den die meisten Werbeseiten unterschlagen.

Woher die Anbieter kommen

Swisslos firmiert als SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande tritt als Société de la Loterie de la Suisse Romande auf.

Beide sind keine privaten Wettunternehmen, sondern Organisationen, deren Reinertrag gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zugutekommt. Wer im Streitfall eine Kulanzlösung erhofft, sollte den Charakter dieser Häuser kennen: Sie sind keine Dienstleister im Wettbewerb, sondern Beauftragte des Kantons für die Durchführung eines Grossspiels.

Ausländische Anwender ohne Schweizer Bewilligung

Betreiber ohne Bewilligung handeln strafbar. Das Geldspielgesetz sieht für die Organisation nicht bewilligter Sportwetten bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Spielende werden nicht bestraft – aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle durch eine Schweizer Stelle.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Wer heute auf einer gesperrten Adresse landet, wartet nicht lange: Die Domains werden binnen Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht als Domain-Hopping beschreibt. Domain-Hopping hilft dem Anbieter. Es hilft keinem Wettenden.

Ein Punkt, der in dieser Diskussion ständig falsch dargestellt wird: In der Schweiz gibt es kein Zahlungssperr-Werkzeug gegen unzulässige Wettangebote. Banken und Kartensysteme blockieren solche Zahlungen nicht. Wer also mit einer Wallet einzahlt, umgeht keine Blockade, weil es keine gibt. Die Umgehungserzählung ist Marketing.

Der ehrliche Vergleich hat zwei Seiten. Ein Anbieter ohne bewilligung bedeutet keinen Schweizer Schutz, kein Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und ausländische Gewinne, die nach kantonaler Praxis steuerpflichtig sein können. Ein bewilligter Anbieter bedeutet vollen Schutz, zwei Veranstalter, keine freie Kantonswahl, eine geschlossene Liste der Sportarten und einen Wohnsitznachweis. Keine der beiden Welten ist die von Natur aus sichere. Es sind zwei verschiedene Bündel, und wer wählt, wählt ein Bündel.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und wem sie gehören

Die Schweizer Regeln zum Schutz der Spielenden teilen die Verantwortung auf. Der Staat schreibt vor, dass es Grenzen geben muss. Wie hoch sie stehen, entscheidet die spielende Person selbst.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Wer seine Limite später senken will, kann das sofort tun. Erhöhen lässt sich der Wert erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die Statuten nennen die Vorgabe, nicht die Zahl: Ein Veranstalter muss eine oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Die Senkung wirkt sofort, die Erhöhung nach Ablauf einer Frist – gesetzlich 24 Stunden, bei Swisslos und Loterie Romande 72 Stunden. Ein festes staatliches Einzahlungslimit kennt die Schweiz nicht. Die Zahl, die ein Kunde vor sich sieht, ist eine, die er selbst gesetzt hat, und das ist der Punkt.

Was eine Spielsperre bewirkt

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Kasinos einschliesslich Online-Kasinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Bedeutung dieser Registers liegt darin, was es zusammenfasst. Eine unbefristete Sperre gilt nicht nur dort, wo sie ausgesprochen wurde: Sie folgt der Person in jedes bewilligte Spielangebot der Schweiz. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer sich sperrt, gibt also mehr auf als das eine Konto – und bekommt dafür die wirksamste Bremse, die das System kennt.

Für Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert dieses Register nicht. Eine Sperre, die im Swisslos-Spielerkonto wirkt, hat für eine ausländische Wettseite keine Bedeutung. Wer die Sperre als Selbstschutz versteht, muss deshalb wissen, dass sie an der Bewilligungsgrenze endet.

Die Aufsicht kontrolliert die Einhaltung nicht nur auf dem Papier. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle am Verkaufsschalter darf also nicht als streng beschrieben werden. Am Online-Konto mit Ausweisprüfung sieht die Lage anders aus, dort ist der Vorgang dokumentiert.

Was im bewilligten Bereich noch geschützt ist

Der Schutz reicht über Limiten und Sperren hinaus. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Grundregel, und die Auszahlung auf ein Konto des eigenen Namens schliesst den Griff zu einem fremden Konto aus. Eine Kreditgewährung an Spielende gibt es nicht. Wer sich verschuldet, um zu wetten, wird von einem bewilligten Anbieter nicht dabei unterstützt.

Für Spielende bei einem Anbieter ohne Bewilligung fällt der grösste Teil davon weg. Es gibt keine Schweizer Aufsicht über die Einhaltung, kein schweizerisches Verfahren und keine Stelle, die eine Beschwerde prüft. Wer über eine Wallet einzahlt, hat kein Institut, das die Sorgfalt des Wettanbieters überwacht – die Wallet wickelt ab, sie prüft nicht.

Die Schutzregeln gelten unabhängig davon, ob jemand über eine Wallet oder direkt vom Bankkonto bezahlt. Der Zahlungsweg ändert nichts an der Rechtsstellung. Er ändert nur, wer im Zweifel Auskunft über eine Transaktion geben kann, und das ist bei einer Wallet regelmässig niemand in der Schweiz.

Wettbonus und Gratiswette: was im Kleingedruckten steht

Ein Wettbonus ist eine Wette, die jemand anders bezahlt. Das ist die ganze Idee, und sie ist nicht falsch. Falsch ist nur die Vorstellung, sie sei kostenlos.

Der Mechanismus ist bei fast allen Varianten derselbe. Der Veranstalter stellt ein Guthaben oder eine Freiwette bereit. Dieses Guthaben lässt sich nicht einfach auszahlen; es muss zuerst in Wetten umgesetzt werden, häufig ein Mehrfaches des Betrags und nur bei Quoten oberhalb einer Mindesthöhe. Erst danach wird aus Spielguthaben auszahlbares Guthaben. Und eine Freiwette ist etwas anderes als Geld: Bei einer Freiwette wird der Einsatz, wenn sie gewinnt, in der Regel nicht mit ausgezahlt – nur der Gewinnanteil.

Hier lohnt der genaue Blick auf die zwei bewilligten Häuser, weil ihre Aktionen der Gesetzeslage unterliegen. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein Gratisspielguthaben aus einer solchen Aktion ist nicht auszahlbar – das steht ausdrücklich in beiden Regelwerken.

Wie unterschiedlich solche Aktionen aussehen können, zeigt die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Rechnen wir das durch, mit den Werten, die dieses Angebot selbst nennt. Zehn Franken Spielguthaben, nicht auszahlbar: Der Nutzen hängt daran, was daraus wird. Wer in dem 30-Tage-Fenster eine Wette zu einer Quote von 2.00 platziert und diese gewinnt, bekommt einen Gewinn von CHF 10 – bei einer Freiwette, bei der nur der Gewinnanteil ausgezahlt wird, sind es CHF 10 auf einen Einsatz von null. Bei einem Quotenschlüssel von 95 % ist der erwartete Wert der Aktion über viele Wetten hinweg gerechnet jedoch nicht dieser Betrag, sondern nur die Differenz zwischen Quote und fairem Preis: Rechnerisch ergibt zehn Franken Guthaben zu einer Quote von 2.00 multipliziert mit dem zugehörigen Quotenschlüssel einen durchschnittlichen Wert von rund CHF 4,75 – ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, keine Zusage für die einzelne.

Das ist die nüchterne Seite. Der Gegenwert einer Zehn-Franken-Aktion liegt im Bereich eines Kinotickets, und das auch nur, wenn der Kunde die Aktionstage überhaupt erwischt und den Code im richtigen Zeitfenster einträgt.

Aktionen der beiden Veranstalter sind ohnehin knapp. Sie können nicht die Bonuswelt aufziehen, die ausländische Wettseiten zeigen, weil jede Freigabe über die Aufsicht läuft und weil Gratisspielguthaben nicht auszahlbar bleiben.

Genau darin liegt ein Entscheidungspunkt, den ein Vergleich nach Bonusgrösse verdeckt. Ein Anbieter ohne Bewilligung kann mit einer hohen Freiwette locken und im Kleingedruckten eine Umsatzbedingung verstecken, die den Ertrag auffrisst. Ein bewilligter Veranstalter kann das nicht tun, weil ihm die behördliche Zustimmung dazwischen sitzt. Wer einen grossen Bonus sucht, sollte die Zahl lesen, die daneben steht: den geforderten Umsatz, die Mindestquote, die Frist. Steht keine davon in der Anzeige, steht sie im Kleingedruckten.

Was auf der Seite nicht steht: die Umsatzbedingung eines Anbieters, die wir in Franken ausrechnen könnten. Sie steht in dessen eigenen Bedingungen, und wer die genannte Mindestquote und die Frist dort prüft, weiss in zwei Minuten mehr als aus jeder Werbegrafik.

Die geprüften Wettanbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge unten folgt der Schweizer Wirklichkeit, nicht der Werbung. Zwei Häuser dürfen Sportwetten anbieten. Sie stehen zuerst.

Swisslos (Sporttip) – das Haus für Deutschschweizer, Tessiner und Liechtensteiner

Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, und die Bewilligung trägt: Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa. Betreiberin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Wettprodukt heisst Sporttip.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet. Wer dort wohnt, hat bei Swisslos faktisch einen Zugang und bei anderen Schweizer Anbietern keinen.

Die Geldbewegung läuft über das Spielerkonto. Aufgeladen wird per PostFinance Pay, mit Bestätigung in der PostFinance App, oder per Online-Zahlungsmöglichkeit und Einzahlungsschein ab CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur zulässig, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Die Auszahlung ist gestaffelt. Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung geht der Gewinn automatisch ins Wallet. Darüber hinaus überweist Swisslos bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Vom Wallet auf das Konto sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Beim Einsatz gibt es eine Untergrenze von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten und eine Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette sowie CHF 10’000 pro Systemwette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und die Werte lassen sich jederzeit ändern.

Das Produkt hat einen echten Vorteil: Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Die Einschränkungen sind ebenso echt. Nur Online-Wetten, nur vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, keine Rücknahme, keine Garantie für jeden Markt. Der angebotene Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Gewinn und hängt vom Spielstand ab.

Der Schutzapparat ist der vollständige. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, Oberlimite CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Freiwillige Einzahlungslimite über 30 Tage möglich. Produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage ohne vorzeitige Aufhebung, unbefristete Sperre im schweizweiten Register mit Wirkung auch für Kasinos und in Liechtenstein. Ein Konto pro Person, Registrierung ab 18 Jahren mit Ausweisprüfung gegen Adressdatenbanken.

Für einen Kunden mit MuchBetter-Gewohnheiten ist Swisslos die falsche Adresse. Die Wallet spielt hier keine Rolle, und das ist kein Versehen, sondern die Konsequenz aus einer Bewilligung, die Zahlungswege des Veranstalters an seine Bedingungen bindet. Wer eine E-Wallet als Bedingung setzt, muss Swisslos aus der Liste streichen.

Der Wert dieses Hauses liegt woanders: Wo Swisslos wohnt, wohnt auch die Aufsicht. Eine unbefristete Spielsperre, ein Rechtsweg, ein Konto auf den eigenen Namen, eine Auszahlung innerhalb benannter Fristen und keine Steuer auf den Gewinn, solange der Freibetrag nicht erreicht wird. Diese Bündelung ist der Preis der Unbeweglichkeit.

Loterie Romande (Jouez Sport) – die Westschweiz und der Weg über den Kiosk

Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, ebenfalls mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Betreiberin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, das Wettprodukt heisst Jouez Sport.

Das Gebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für ein Online-Konto braucht es Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Kantone, pro Person ist nur ein Konto erlaubt, und verlangt wird eine Ausweiskopie beider Seiten, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Die Organisation beschäftigt 221 Mitarbeitende und betreibt 2’350 Verkaufsstellen.

Das Aufladen läuft über Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag gutgeschrieben werden.

Die Auszahlung ist zweigeteilt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer einen Wettschein in der Hand hält, kann ihn bis CHF 200 Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung in jeder Verkaufsstelle einlösen; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.

Das ist der eigentliche Unterschied zu Swisslos, und er ist praktisch, nicht juristisch. Die 2’350 Verkaufsstellen sind ein Auszahlungsnetz für den kleinen Betrag, das keine App, keine Wartezeit und keine Überweisung kennt. Wer im Stadion eine Wette abschliesst und gewinnt, holt sein Geld auf dem Heimweg.

Bei den Aktionen ist die Loterie Romande etwas aktiver als Swisslos, was auch an der Zahl der behördlichen Zustimmungen liegt: 24 im Jahr 2025 gegenüber 8 bei Swisslos. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 verteilte an 7 Aktionstagen je CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, erhältlich über einen Code aus den National-League-Stadien, eingegeben innert 7 Tagen im verifizierten Konto.

Auch hier gilt: MuchBetter ist kein Zahlungsweg. Wer die Wallet nutzen will, findet bei der Loterie Romande keinen Anschluss, dafür ein Verkaufsstellennetz, das für viele Westschweizer Kunden schneller ist als jede Überweisung. Wer kleine Beträge spielt und Bargeld bevorzugt, findet hier den kürzesten Weg vom Tipp zum Geld.

Das Haus ist nicht so starr, wie sein Reglement aussieht. Ein Prepaid-Ticket über CHF 20 ist der niederschwelligste Einstieg, den der bewilligte Schweizer Wettmarkt zu bieten hat, und die Aktionstage bringen alle paar Wochen frisches Spielguthaben ins Konto. Was die Bewilligung bremst, ist die Geschwindigkeit grosser Boni, nicht die Kreativität im Kleinen.

Ausländische Wettseiten mit Wallet-Werbung – ohne Schweizer Bewilligung

Die Anbieter, auf die eine Suche nach MuchBetter tatsächlich führt, sind ganz überwiegend Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung. Sie werben mit einer Wallet, sie akzeptieren Einzahlungen daraus, und sie zeigen eine Zulassung ihres Sitzlandes vor. Diese Zulassung gilt in der Schweiz nicht.

Beschreiben wir das Bündel, das sie liefern. Nach oben offene Ereignisauswahl, inklusive Corner- und Kartenmärkten und Esport-Sektionen, die auf der Gespa-Liste fehlen. Meist höhere Willkommensboni als die bewilligten Häuser, verbunden mit Umsatzbedingungen, Mindestquoten und Fristen, die in den eigenen Bedingungen stehen. Kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdeinstanz, keine Schweizer Spielerschutz-Aufsicht. Eine Auszahlung, die nur an den Kontoinhaber geht, ist dort keine gesetzliche Pflicht.

Dazu die Rechtsfolgen, die den Spielenden selbst nicht treffen, aber sein Geld betreffen können. Organisieren ohne Bewilligung ist strafbar. Die Spielenden werden nicht bestraft, doch Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und die Gespa lässt die Domains solcher Seiten von Schweizer Telekomunternehmen per DNS sperren.

Vergleicht man diese Gruppe mit den zwei bewilligten Häusern, ergibt sich ein klares Raster. Wer die breite Ereignisauswahl, ein Wallet und die Aussicht auf einen grossen Bonus sucht, findet sie nur hier. Wer einen Schweizer Rechtsweg, ein Sperrregister und eine Aufsicht über die Auszahlung sucht, findet sie nur dort. Wer beides sucht, sucht etwas, das es in dieser Kombination nicht gibt.

Aus Sicht eines Schweizer Kunden ist die entscheidende Einschränkung rechtlicher Natur, nicht produktbezogen. Der Veranstalter steht ausserhalb der Ordnung, die Streitfälle regelt. Wer das weiss und trotzdem dort spielt, sollte mindestens den Einsatzrahmen klein halten und den Gewinn nicht als sichere Forderung behandeln.

Was eine Wette wirklich einbringt

Am Ende entscheidet nicht die Aktion, sondern die Quote. Hier lohnt die Rechnung, die keine Werbeseite zeigt.

Nehmen wir eine Einzelwette über CHF 100 auf eine Quote von 2.10. Der rechnerische Rückfluss ist Einsatz mal Quote, hier CHF 210. Der Nettogewinn ist Einsatz mal Quote minus eins, also CHF 110. Das ist die Seite, die der Wettende sieht.

Die andere Seite liegt in der Marge des Marktes. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt an die Wettenden zurückgibt. Für einen Markt mit zwei Ausgängen zu den Quoten 1.90 und 1.90 ergibt sich aus dem Kehrwert der Summe – eins geteilt durch eins geteilt durch 1.90 plus eins geteilt durch 1.90 – ein Quotenschlüssel von rund 95 %. Die Marge beträgt dann rund 5 %. Anders gesagt: Von jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, bleiben dem Veranstalter im Mittel rund fünf Rappen.

Für einen Markt mit drei Ausgängen zu 2.50, 3.20 und 3.40 ergibt dieselbe Rechnung einen Quotenschlüssel von rund 92 %, entsprechend einer Marge von rund 8 %. Solche Werte sind für die Schweiz nicht als Marktangaben belegt, sondern als Rechenbeispiele für die Mechanik. Die konkrete Marge eines konkreten Spiels steht auf der Wettseite selbst, sie lässt sich aus den angebotenen Quoten ablesen.

Diese Zahl ist die einzige, die bei jeder einzelnen Wette anfällt. Ein Willkommensbonus über CHF 50 fällt genau einmal an. Wer während einer Saison zweihundert Wetten abschliesst, zahlt die Marge zweihundert Mal. Deshalb ist der Quotenschlüssel das beste einzelne Mass für den Preis einer Wette, und deshalb wäre ein Vergleich nach Bonusgrösse ein Vergleich der Nebensache.

Bei Kombiwetten multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Legs zu einem Preis, und die Marge des Kombinationsmarktes liegt über der jedes einzelnen Legs. Das ist keine Kritik an Kombiwetten, sondern eine Eigenschaft der Sache: Wer die Auszahlung eines ganzen Wochenendes auf einen einzigen Wettschein legt, zahlt für dieses Bündel mehr als für die Summe seiner Teile. Ob das den Nervenkitzel wert ist, muss jeder selbst wissen. Die Rechnung kennt dazu keine Meinung.

Ein Bereich, in dem die Rechnung gnädig ist, ist die Steuer. Gewinne aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, für das Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für eine typische Wette ist das keine relevante Grösse. Wer CHF 210 ausgezahlt bekommt, bleibt weit unter dem Freibetrag, zahlt keine Einkommenssteuer und erlebt keine Verrechnungssteuer. Die Schwellen liegen dort, wo sie nur die wenigsten erreichen.

Der kantonale Freibetrag weicht vom Bundesfreibetrag ab, weshalb hier nur die Grössenordnung des Bundes genannt werden kann; die kantonale Zahl ist je nach Kanton verschieden. Bei Gewinnen aus einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sieht es anders aus. Dort gibt es keine Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann solche Gewinne als vollständig steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe – die Praxis des Kantons Thurgau ist dafür das bekannte Beispiel. Eine Schweizer Steuer auf den Einsatz gibt es dagegen nicht. Für den eigenen Fall gehört die Frage zu einer Steuerberaterin oder an die kantonale Steuerverwaltung.

Häufige Fragen zu Wettanbietern mit MuchBetter in der Schweiz

Kann ich bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern mit MuchBetter bezahlen?

MuchBetter als Zahlungsart führen die Bedingungen der beiden bewilligten Veranstalter nicht. Swisslos nennt PostFinance Pay sowie Einzahlungsschein oder Online-Zahlungsmöglichkeit, die Loterie Romande nennt Einzahlungen per Karte und Prepaid-Tickets. Eine Wettseite, die mit MuchBetter wirbt, weist damit in aller Regel auf einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hin.

Warum gelten bei MuchBetter für den EWR andere Bedingungen als für den Rest der Welt?

Der Vertragspartner ist ein anderer. Für den EWR handeln mit den Bedingungen vom 25. September 2023 die irische QuickPay Limited als Vertriebspartner und das zyprische E-Geld-Institut Sureswipe E.M.I. PLC; für das Vereinigte Königreich und den Rest der Welt nennt MuchBetter die MIR Limited UK Ltd mit FCA-Registrierung. Aufsichtsbehörde, Beschwerdeweg und Haftung wechseln also je nach Wohnsitz.

Welche Rolle spielt das Schweizer Spielerkonto, wenn ich über eine Wallet zahle?

Die zentrale. Eine Auszahlung geht nur an ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Eine Wallet auf einen anderen Namen erfüllt das nicht. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert diese Pflicht ohnehin nicht, und ohne entsprechendes Schweizer Verfahren lässt sie sich auch nicht durchsetzen.

Wie berechnet sich die Auszahlung einer Wette, und was ist die Marge?

Der Rückfluss ist Einsatz mal Quote, der Nettogewinn Einsatz mal Quote minus eins. Die Marge ist der Rest auf 100 %, wenn man den Quotenschlüssel eines Marktes aus allen seinen Quoten berechnet. Sie fällt bei jeder Wette an, während ein Bonus einmalig ist – deshalb ist die Marge das schärfere Kriterium für den Preis.

Wann wird eine Erhöhung meiner Verlustlimite wirksam?

Nicht sofort. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt unmittelbar, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Wartezeit ist die Bremse, die den Impuls ausbremsen soll.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»