Wetteinsatz einlösen: Wann aus dem Schein Geld wird – und wann nicht

Updated Oktober 2026
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Datenstand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2), die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos sowie die Angaben der Gespa zu Bewilligungen und Sperrliste.

Ein Sparschwein aus Keramik steht auf einem Küchenregal neben einem Glas mit Holzlöffeln.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Zuerst das Unspektakuläre, das den ganzen Vorgang bestimmt: In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten. Wenn Sie also einen Wettschein einlösen wollen, stehen Sie nicht vor der Wahl zwischen zwanzig Quoten, sondern vor der Frage, ob Sie im Vertragsgebiet des einen oder des anderen wohnen. Swisslos betreibt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Alles Weitere — Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Rundung, Auszahlungsweg, Verfallfrist — ist Veranstalterrecht, nicht Bundesrecht. Das ist die wichtige Trennung, weil die meisten Anleitungen zum Wetteinsatz einlösen so tun, als gäbe es einen schweizerischen Ablauf. Es gibt zwei, und sie unterscheiden sich in Details, die über Ihr Geld entscheiden.

Die zweite Sache vorweg: Wenn irgendwo von «Wetteinsatz einlösen» die Rede ist, ist meistens die Auszahlungsseite gemeint, also der Weg vom Gewinn zum Konto. Der Einsatz selbst wird beim Wetten verbraucht, nicht eingelöst; eingelöst wird der Gewinn. Bei einer Annullierung gibt es den Einsatz zurück. Bei einem Cash-Out tauschen Sie den möglichen Gewinn gegen einen kleineren sofortigen Betrag. Drei verschiedene Vorgänge mit drei verschiedenen Auszahlungslogiken, und wer sie durcheinanderbringt, rechnet sich selbst zu früh reich.

Am meisten unterschätzt wird trotzdem etwas anderes: dass ein Einsatz in der Schweiz nicht unbegrenzt hoch sein darf und dass der Gewinn, der über CHF 1’000 liegt, nicht im Wallet landet, sondern auf ein Konto überwiesen wird, das auf Ihren Namen lauten muss. Wer mit einem fremden Konto arbeitet, hat ein Problem, das keine Quote der Welt ausgleicht.

Spielerschutz: die Limiten entscheiden über den Einsatz, nicht über den Gewinn

Die Spielerschutzregeln stehen hier am Anfang, weil sie den Einsatz stärker begrenzen als jedes Wettprogramm. In der Schweiz legt nämlich nicht der Staat eine feste Einzahlungsgrenze fest, sondern die Spielenden setzen ihre eigenen Verlustlimiten — und genau daraus folgt das Erste, was einen Neuling überrascht: Die Verlustlimiten sind vor der ersten Teilnahme zu setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000), und zwar für drei Zeitfenster gleichzeitig, nämlich 1, 7 und 30 Tage. Bei Swisslos ist zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Ein Wanderstock lehnt an einem Gartenzaun, dahinter erstreckt sich eine ruhige Alpwiese im Abendlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Warum ein Erhöhungsantrag 72 Stunden kostet und eine Senkung nichts

Die spielentscheidende Feinheit ist die Richtung. Eine Senkung der Limiten gilt sofort. Eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Das ist keine Schikane, sondern der eigentliche Schutzmechanismus: In dem Moment, in dem Sie nach einer Verlustserie impulsiv mehr freischalten wollen, stehen Sie 72 Stunden vor einer Wand, die sich nicht wegklicken lässt.

Diese Wartefrist von 72 Stunden ist eine der wenigen Regeln, bei denen ich die Veranstalter ausdrücklich in Schutz nehme. Der Gesetzgeber verlangt 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande warten 72. Das ist dreimal so viel Reibung wie nötig, und genau deshalb funktioniert es. Für den 1-Tages-Zyklus heisst das im Übrigen praktisch: Wer heute Abend mehr Verlust zulassen will, kann es für den heutigen Abend knapp nicht mehr.

Die Spielsperre, die auch die Online-Casinos trifft

Wer sich bei Swisslos produktbezogen sperrt, tut das für 1 bis 180 Tage; vor Fristablauf wird nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die Stelle, an der eine Selbstsperre mehr bewirkt als bei einem ausländischen Anbieter, der ein solches Register gar nicht kennt. Wer die Banken-Schranke sucht, findet hier die einzige, die in der Schweiz wirklich Zähne hat.

Für die Person, die betroffen ist, ändert sich mit der Sperre alles: Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat auf Einsätze und Gewinne keinen Anspruch mehr. Geld, das noch auf dem Konto liegt, ist also kein Guthaben, das man später abholt. Es ist im Zweifel weg. Diese Konsequenz steht nirgends gross gedruckt, obwohl sie die teuerste des ganzen Regelwerks ist.

Sperren, Kontrolleingriffe und die Verifikation der Identität sind der Grund, warum die Registrierung nicht in zwei Minuten erledigt ist. Erst ab 18, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, genau eine Registrierung pro Person, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer mit einem Arbeitskollegen unter derselben Adresse wohnt, merkt schnell, wie genau diese Prüfung ist.

Die Veranstalter sind offenbar nicht in allen Kanälen gleich streng. Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Ich schreibe das ausdrücklich hier und nicht als Fussnote, weil die Verkaufsstellenschranke damit belegbar durchlässig ist. Der Schutz sitzt im Online-Konto, nicht hinter der Ladentheke. Wer seinen Kindern eine Wette für sich aufgeben lässt, umgeht eine der wenigen Kontrollen, die es überhaupt gibt — und das ist dann nicht mehr das Problem des Schalters.

Where the protection genuinely tightens for the reader is the wallet. Spielguthaben muss in Zürich oder Genf aufgeladen werden, und der Aufladevorgang unterliegt eigenen Grenzen. Doch dazu im Abschnitt zu Einzahlung und Auszahlung mehr; an dieser Stelle genügt der Merksatz, dass die Limiten auf das zulässige Guthaben und die Limiten auf den Verlust zwei voneinander unabhängige Grenzen sind.

Das Bild auf einer Küchenwand neben einem Einmachglas mit Kochlöffeln ist nicht zufällig gewählt. Der Wetteinsatz ist Haushaltsgeld, bevor er Gewinnchance ist. Wer sich vor der ersten Wette hinsetzt und die drei Verlustlimiten so setzt, wie es die Haushaltskasse hergibt, erspart sich die unangenehmste Diskussion der ganzen Sache — die mit sich selbst, 72 Stunden zu spät.

Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne

Die folgende Übersicht stellt die zwei Schweizer Veranstalter den acht ausländischen Marken gegenüber, die Schweizer Spieler online antreffen. Die Reihenfolge ist keine Rangliste der Qualität, sondern eine Folge der Bewilligungslage: Was eine Schweizer Bewilligung hat, steht oben, weil es die einzigen Anbieter sind, bei denen ein Wetteinsatz überhaupt unter Schweizer Recht eingelöst wird. Bei den acht übrigen Marken nennt die Tabelle, welche Bewilligung sie angeben — und diese Angabe ist in der Schweiz ohne rechtliche Wirkung, was kein Kavaliersdelikt, sondern der Kern der Sache ist.

Die Spalte zum Veranstalter zeigt ausserdem, wie eng der Kreis tatsächlich ist. Im Gesetz gibt es keine Liste weiterer Buchmacher, weil es keine gibt; wer Sportwetten in der Schweiz anbieten will, braucht zusätzlich zur Veranstalterbewilligung eine Bewilligung pro Spiel, und eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Wettigo Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetAlright Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BillyBets Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Donbet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
IviBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
ZotaBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Im oberen Teil der Tabelle fällt auf, wie viel eine Bewilligung abdeckt und wie wenig sie verspricht. Beide Veranstalter liefern Schweizer Recht, Schweizer Aufsicht und den Anschluss an das Sperrregister — und beide liefern ausschliesslich das Wettprogramm, das auf der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht. Wer Corner-Wetten oder E-Sport sucht, sucht vergeblich, und zwar nicht, weil die Veranstalter nicht wollten, sondern weil das Angebot eine geschlossene Liste ist.

Im unteren Teil ist die Spalte nicht aus Bequemlichkeit gleichlautend. Sie ist gleichlautend, weil die Angabe «Bewilligung vorhanden» bei allen acht Marken dieselbe Bedeutung hat: eine, die in der Schweiz nichts wert ist. Sie schützt nicht vor dem Sperrregister, sie schützt nicht vor einem Rechtsweg in der Schweiz, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die schweizerische Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.

Wer die Gewinnrechnung prüfen will, findet die Formel im Abschnitt «Grundlagen: Einsatz, Quote und warum ein Wettschein zwei verschiedene Zahlen trägt»; für die kurze Orientierung genügt hier, dass ein Gewinn in der Schweiz nur bis CHF 1’000 automatisch gutgeschrieben wird. Darüber hinaus geht er auf ein Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet. Bei den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung ist dieser Schritt nicht geregelt — er hängt an deren eigenen Bedingungen, die niemand in der Schweiz durchsetzt.

Swisslos Sporttip: das dichteste Regelwerk, die engste Region

Sporttip ist das Produkt, an dem sich alles andere messen lassen muss, weil hier die detailliertesten öffentlichen Bedingungen stehen. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Diese Grenzen sind nicht in Stein, Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen. Wer plant, eine hohe Einzelwette zu platzieren, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass CHF 1’000 garantiert durchgehen; sie gehen nur, solange die Limite steht.

Der Gewinn folgt einer klaren, aber ungewöhnlichen Rundungsregel. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Dann wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet. Beide Schritte zusammen sind der Punkt, an dem sich Anleitungen regelmässig verhauen: Wer CHF 1 auf eine Quote von 1,97 setzt, rechnet 1,97, also CHF 1,97; gerundet auf 5 Rappen sind es CHF 1,95. Ein halber Rappen pro Wette klingt nach nichts, ist aber bei einer Kombination über mehrere Wetten ein systematischer Abzug, den der Anbieter nicht erklären muss, weil die Regel öffentlich ist.

Zum Einlösen gehört der Verfall. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. 26 Wochen klingt grosszügig, bis man bedenkt, dass es 26 Wochen ab Bekanntmachung sind und nicht ab dem Spiel. Und 10 Tage sind für einen eingeschriebenen Brief nach Basel knapp bemessen, wenn man den Entscheid erst am Tag vorher zur Kenntnis bekommt.

Was ich an Sporttip am meisten mag, ist nicht die Quote, sondern die Ordnung der Regeln. Ein abgesagtes Ereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, macht die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Es gibt also keinen Schwebezustand, in dem der Einsatz einfach irgendwo liegt. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Wer Live wettet, sollte diese Zeile kennen, bevor er sie erlebt.

Die zusammenhängenden Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Fall ist selten, die Folge ist hart: Bei einer Viererkombination aus einem Spiel fällt nicht die eine Voraussage weg, sondern alle vier. Bei einer Sporttip-Wette beträgt die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Das Urteil über diesen Anbieter fällt nicht über die Bedingungen, sondern über die Rundung von 5 Rappen. Sie ist die einzige Stelle im ganzen Regelwerk, an der Sporttip systematisch zu seinen Gunsten abrundet, und sie wiegt bei kleinen Einsätzen mehr als jede Quote. Wer CHF 1 pro Wette spielt, verliert durch die Rundung anteilig deutlich mehr als wer CHF 50 setzt. Das ist kein Skandal, aber es ist der Grund, warum Kleinstwetten bei Sporttip schlechter sind, als die Quote allein verspricht.

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch): dieselbe Bewilligung, ein anderer Kanton, ein anderes Zuhause

Jouez Sport ist kein kleinerer Bruder von Sporttip, sondern derselbe Rechtsrahmen in einer anderen Region. Die Loterie Romande veranstaltet das Produkt für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden. Die Verkaufsstellendichte ist damit das stärkste Argument dieser Marke: Wer im Wallis oder im Jura wohnt und seinen Schein lieber am Schalter abgibt, ist hier im Vorteil.

Für den Online-Weg gilt dasselbe wie bei Sporttip: das Konto steht nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet offen. Im Osten der Schweiz geht das nicht, und eine Adresse, die sich nur auf dem Papier in Genf befindet, hilft nicht, weil die Anmeldedaten aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden.

Die Bewilligungslage ist identisch: eine Veranstalterbewilligung und eine Spie lbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter der Aufsicht der Gespa. Für Sie als Wettende heisst das, dass der Rechtsweg nach Schweizer Recht offensteht und dass die Marke am Sperrregister teilnimmt. Ob Sie nun in Basel oder in Lausanne einzahlen, das System ist dasselbe.

Wo ich bei Jouez Sport zur Vorsicht rate, ist die Verkaufsstelle als Einlösungsort für grosse Beträge. Die Bewilligung und die Aufsicht sind gut, die Kanalregelung ist es weniger: Die Gespa-Testkäufe des Jahres 2025 haben gezeigt, dass 47,5 Prozent der getesteten Verkaufsstellen eine Sportwette an Minderjährige verkauften. Das Vertrauen in die Verkaufsstelle als Ort ist damit eine Frage des Personals und nicht des Systems. Wer am Schalter einlöst, sollte also die Quittung behalten — und online einlösen, wenn es um mehr als einen Kaffee geht.

Wettigo: Schweizer Spieler treffen eine Marke ohne Schweizer Zuhause

Wettigo gehört zur Gruppe der Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Für die Praxis heisst das: Es gibt keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Ein Wetteinsatz, der bei einer solchen Marke liegt, ist damit ein Vorgang ohne Schweizer Rahmen. Was mit ihm passiert, wenn der Anbieter nicht zahlt, entscheidet sich nach ausländischem Recht an einem Ort, den niemand in der Schweiz erreicht. Diese Konsequenz ist die einzige, die zählt, und sie ist keine Warnung, sondern eine Zustandsbeschreibung.

Für Spieler, die nur die Quote vergleichen und nicht den Rechtsweg, ist das irrelevant. Für Spieler, die im Streitfall jemanden anrufen wollen, ist es das Entscheidende — und Streit entsteht meistens gerade dann, wenn es um Geld geht, das man schon verloren glaubte.

BetAlright: dieselbe Bewilligungslücke, derselbe Befund

Bei BetAlright wiederholt sich der Befund: keine Schweizer Bewilligung, eine im Ausland gemeldete Bewilligung, die in der Schweiz keinen Bestand hat, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko. Die Marke lebt von Spielern, die den Unterschied zwischen einer ausländischen Aufsicht und einem Schweizer Schutz nicht kennen oder ihn kennen und den Preis in Kauf nehmen.

Die entscheidende Frage ist nicht, ob BetAlright seriös auftritt, sondern ob eine Zusage ohne Schweizer Durchsetzungsweg für Sie einen Wert hat. Wer sie akzeptiert, muss konsequent sein und den ganzen Kontakt als ausländisches Geschäft behandeln: eigenes Konto, eigene Währung, eigene Steuerlage, kein Rückgriff auf Schweizer Wege.

Dass eine ausländische Bewilligung auch dann nichts nützt, wenn sie echt ist, ist der Punkt, an dem der Vergleich mit den zwei Schweizer Veranstaltern endet. Es gibt hier nichts zu vergleichen, sondern nur zu entscheiden, ob man den Schutz will.

BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung, mit Schweizer Spielern

BillyBets ist eine der acht ausländischen Marken, die Schweizer Spieler trotz des klaren Verbots anziehen, weil das Werben dafür verboten ist — aber das Anschauen nicht. Die Bewilligungslage bleibt dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung der gemeldeten ausländischen Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrlisten-Aufnahme.

Der wesentliche praktische Punkt für einen Spieler ist die Steuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist die eigentliche Pointe solcher Anbieter: Der fehlende Schweizer Schutz wird nicht einmal durch steuerliche Einfachheit belohnt. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist ein typischer Gewinn einkommenssteuerfrei und ohne Verrechnungssteuer; bei einer ausländischen Marke kann er voll steuerbar sein. Die Steuerfrage muss mit einem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung geklärt werden, nicht mit dem Chat eines Anbieters.

Wer bei einem solchen Anbieter wette, sollte also mindestens wissen, auf welche Zahl er im Steuerformular schaut, wenn er gewinnt.

Boomerang Bet: der Weg zurück ist nicht der Weg hin

Boomerang Bet trägt seinen Namen ironisch: Der Weg zurück, der Weg des Geldes, ist bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung genau der Weg, der fehlt. Keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung der gemeldeten ausländischen Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko — das sind die vier Punkte, an denen sich die acht ausländischen Marken nicht unterscheiden.

Die Unterschiede liegen dann in der Auszahlungsabwicklung, und die ist bei diesen Marken nirgends am Schweizer Massstab messbar. Ein Konto auf den eigenen Namen, das bei einem Schweizer Anbieter Pflicht ist, ist hier eine Frage der eigenen Bedingungen. Eine Überweisung, die in der Schweiz innert geregelter Frist erfolgt, ist hier eine Frage des guten Willens.

Für die Entscheidung bleibt damit wenig: Wer einen Schweizer Spielerschutz braucht, ist hier falsch. Wer ihn nicht braucht, hat auch keinen Grund, sich über die Folgen zu wundern.

Jackbit: acht Namen, eine Regel

Jackbit ist die fünfte Marke in einer Reihe, bei der sich die Bewilligungslage wörtlich wiederholt. Das ist der Punkt: Diese acht Marken sind keine acht Fälle, sondern ein Fall in acht Schreibweisen. Jede hat eine ausländische Bewilligung, keine Schweizer, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und jede kann auf die Sperrliste kommen.

Was dennoch gegen eine pauschale Aburteilung spricht: Diese Marken sind faktisch erreichbar, und Schweizer Spieler nutzen sie. Es gibt Swisslos und Loterie Romande, und dabei bleibt es; jede andere Sportwette in der Schweiz ist ab jetzt illegal organisiert, auch wenn der Spielende selbst nicht bestraft wird. Die fehlende Anbindung an ein Register heisst konkret, dass eine Sperre, die Sie bei Swisslos freiwillig eintragen lassen, bei Jackbit nichts bewirkt.

Diese eine Konsequenz ist das eigentliche Argument gegen die ganze Gruppe: Sie können sich in der Schweiz sperren lassen, und es hat für die Hälfte Ihrer Spielorte keine Wirkung.

Donbet: der fehlende Anschluss an das Register

Beim sechsten Eintrag lohnt es sich, den umgekehrten Blick zu nehmen. Die Schweizer Spielsperre ist die einzige Massnahme, die in der Schweiz wirklich durchgreift: Sie wird in einem schweizerischen Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein. Bei Donbet greift sie nicht, weil keine Verbindung zu diesem Register besteht.

Was daraus folgt, ist unangenehm konkret. Wer sich sperrt und danach bei einem Anbieter ohne Anschluss weiterspielt, hat den Schutz selbst umgangen, und der Anbieter hat keine Pflicht, das zu verhindern. Kein Schweizer Rechtsweg heisst, dass niemand in der Schweiz diesen Vorgang nachträglich richten kann.

Ich würde niemandem vorwerfen, an dieser Stelle die Quote zu wählen. Aber wer sie wählt, sollte nicht glauben, die Sperre gelte trotzdem.

IviBet: Bewilligung aus dem Ausland, Regeln aus dem Ausland

IviBet unterscheidet sich von den anderen sieben nicht in der Bewilligungslage, aber in dem, was diese Lage praktisch bedeutet. Keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko — und dazu ein Regelwerk, das niemand in der Schweiz publiziert oder überwacht.

Wo Swisslos die Bedingungen für die Online-Teilnahme mit Gültigkeitsdatum veröffentlicht und die Spielregeln Version 4.2 mit jeder Rundungsregel zugänglich macht, existiert bei dieser Kategorie von Anbietern kein vergleichbarer Prüfweg. Der Gesetzgeber hat deshalb nicht nur das Anbieten verboten, sondern auch die Werbung dafür.

Wer vergleicht, sollte deshalb zwei Dinge getrennt anschauen: die beworbene Quote und die Quelle der Bedingungen. Dicke Bedingungen stammen von jemandem, der sich binden will.

ZotaBet: was die Gespa über die Sperrliste offenlegt

ZotaBet ist die letzte Marke in der Liste, und an ihr zeigt sich das Instrument, das die Schweiz gegen ausländische Anbieter tatsächlich hat. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die schweizerische Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt; die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Was hier bemerkenswert ist, ist die Mischung aus Nachdruck und Unschärfe. Die Domain verschwindet, der Anbieter nicht; wer die Sperre umgehen will, findet einen Weg, und das ist genau die Logik, die die Gespa selbst mit ihren Beispielen offenlegt. Ein Blockierwerkzeug, das täglich umgangen werden kann, ist ein niedriger Zaun — und die Höhe dieses Zauns sollte man kennen, wenn die zweite Ziellinie die Bewilligungslage ist.

Bleibt die Frage, was zu tun ist. Für Schweizer Spielende gibt es zwei registrierte und geprüfte Veranstalter. Acht ausländische Marken stehen dem gegenüber, und keine dieser acht ist ohne Schweizer Bewilligung per se das bessere Angebot, sondern nur ein anderes Geschäftsmodell.

Grundlagen: Einsatz, Quote und warum ein Wettschein zwei verschiedene Zahlen trägt

Bei einer Sporttip-Wette stehen auf dem Schein zwei Zahlen, die viele für austauschbar halten, nämlich der Einsatz und der Geldbetrag, der nach einem Treffer zurückfliesst. Das sind zwei verschiedene Dinge, und die Verwechslung ist die Grundlage jedes Rechenfehlers in diesem Bereich. Der Einsatz ist das, was Sie riskieren. Die Quote liegt dem gegenüber und drückt aus, wie viel jeder eingesetzte Franken im Fall eines Treffers einbringt.

Wie aus Einsatz und Quote der Gewinnbetrag wird

Der Grundsatz ist in den Spielregeln von Sporttip ausdrücklich festgehalten: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen wird nicht addiert, sondern die Gesamtquote gebildet, nämlich das Produkt der Einzelquoten. Drei Quoten von 1.50, 1.80 und 2.00 ergeben also eine Gesamtquote von 5.40, und bei CHF 10 Einsatz einen Gewinnbetrag von CHF 54. Die Quote ist damit kein Zusatz, sondern der Multiplikator des Einsatzes.

Bei der Auflösung dieser Kombination im Einlösefall zählt eine Regel, die auf dem Schein nicht steht: Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig, Einzelwetten werden zurückbezahlt, und in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Einsatz kommt in diesem Fall zurück, er ist aber nicht mehr die Wette, die er einmal war.

Was die Quote betrifft, gibt es eine Kategorie, die nicht zum Auszahlungspreis gehört: die Livewette. Anders als im stationären Wettgeschäft sind Livewetten in der Schweiz nicht auf bestimmte Märkte beschränkt; der Gesetzgeber hat eine solche Einschränkung nicht. Der Anbieter entscheidet, in welchem Umfang er sie anbietet. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Der Einsatz kommt zurück, die Wette ist neutralisiert.

Die Auszahlung: was auf dem Konto landen kann, und wann es passiert

Zuerst die Kontoseite: Das Guthaben wird ausschliesslich auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen und Auszahlungen in Kryptowährungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredite an Spielende sind gesetzlich ausgeschlossen. Für einen Gewinn heisst das nichts anderes, als dass Sie ein Konto auf Ihren Namen brauchen; die reguläre Auszahlung geht also nicht an einen Dritten, an einen Freund oder an ein Wallet, das auf einen anderen Namen läuft.

Der zweite Teil ist die Betragsgrenze. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Wer also einen Gewinn von CHF 1’200 hat, wartet auf drei Arbeitstage; wer CHF 800 hat, findet den Betrag direkt im Konto wieder. Die Grenze ist keine Formsache, weil Auszahlung auf das Bankkonto an eine Frist gebunden ist und nicht mit der Gutschrift auf dem Wallet verglichen werden kann.

Der dritte Teil ist die Auszahlung des Guthabens selbst, und hier greift eine Gebühr, die man kennen sollte. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wenn ich eine Zahl aus diesem ganzen Text hervorheben müsste, wäre es diese 3 Prozent: Sie verwandelt einen Gewinn von CHF 1’000 in CHF 970, sobald Sie im Jahr zum dritten Mal Ihr Guthaben auszahlen — ein Betrag, den ein sportlicher Vergleich der Quoten nie aufholt.

Dazu kommt der Verfall. Nicht geltend gemachte Gewinne verfallen nach 26 Wochen zugunsten des Zwecks der Swisslos, und ein Einspruch gegen eine verweigerte Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief eingelegt werden.

Am Nullpunkt der Auszahlung steht der Verlustfall, und der ist schlicht: Ein verlorener Einsatz wird nicht ausbezahlt. So einfach das klingt, so oft steht bei Ratgebern das Gegenteil — dass ein Teil des Einsatzes zurückkommt oder dass ein Verlustvortrag möglich sei. Beides ist falsch. Der Einsatz ist weg, ganz und ohne Abzug.

Was der Quotenschlüssel über eine Quote verrät

Was kaum jemand beim Blick auf eine Quote bedenkt: Die Quote ist nicht nur ein Faktor für den Gewinn im Trefferfall. Sie enthält auch die Marge des Anbieters, und die lässt sich aus den Quoten eines Marktes zurückrechnen. Die Formel dafür lautet: Auszahlungsquote = 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten; die Marge ist 100 Prozent minus dieser Auszahlungsquote. Diese Kennzahl ist keine schweizerische Erfindung, und sie steht in keiner gesetzlichen Vorschrift; sie ist ein Marktbegriff.

Bei einem Markt mit nur zwei Ausgängen, wie er bei vielen Sportarten Standard ist, ergibt sich die Marge rein aus der Höhe der beiden Quoten. Ein Markt mit zwei gleichwertigen Ausgängen — der reine Münzwurf, ohne Favorit — müsste bei fairer Quote 2.00 und 2.00 stehen. Ich wähle hier bewusst ein Beispiel mit zwei Quoten von je 1.90, weil es illustrativ ist und keine zitierte Veranstalterquote darstellt: Bei 1.90 und 1.90 beträgt der Kehrwert jeder Quote 0,5263; die Summe beträgt 1,0526, die Auszahlungsquote liegt damit bei rund 95 Prozent und die Marge bei rund 5 Prozent. Wer zwei solche Wetten gegeneinander auf dieselbe Begegnung setzt, verliert in dieser Rechnung pro eingesetztem Paar rund fünf Rappen, und das ist die Grundlage, auf der der Veranstalter kalkuliert.

Eine zweite Beobachtung ist wichtiger als die erste: Die Marge erscheint nicht als Aufschlag auf dem Schein, sie steckt in der Höhe jeder einzelnen Quote. Eine Quote von 1.90 ist der bereits reduzierte Wert, und die Reduktion ist umso stärker, je mehr Nachkommastellen der Veranstalter zeigt statt auszahlt. Diese Rechnung gehört deshalb in die Diskussion um den Wetteinsatz, weil sie die zweite Renditeseite desselben Vorgangs ist: Die Rundung zieht am Gewinn, die Marge zieht an der Quote.

Mit diesem Hintergrund lässt sich auch verstehen, warum eine Kombination nicht einfach «mehr Chance» ist. Die Gesamtquote multipliziert sich, aber die Marge multipliziert sich mit ihr. Wer drei Ausgänge mit je einer Marge kombiniert, trägt die Marge dreimal.

Rechtslage: wer einlösen darf, und auf welches Konto das Geld geht

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und sie werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur für Casinos zuständig ist. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Ein Füllfederhalter liegt auf einer leeren Schreibunterlage aus Leder neben einer Messinglampe.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Unternehmens.

Der geschlossene Katalog: was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf

Wettbar sind ausschliesslich Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste, die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Version vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen darauf nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, und eine E-Sport-Rubrik existiert nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Wer also fragt, ob eine bestimmte Wette in der Schweiz möglich ist, findet die Antwort nicht in der App, sondern in dieser Liste. Und die Antwort lautet bei allem, was nicht Sport ist, nein — unabhängig davon, wie verlockend die Quote aussieht.

Die Befugnis zu einlösen und der Weg zum eigenen Konto

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Das ist die zentrale Regel für alles, was mit Einlösen zu tun hat. Sie ist nicht auf Swisslos beschränkt; sie gilt für bewilligte Schweizer Anbieter. Eine Auszahlung an eine dritte Person, an ein Sammelkonto oder an ein Wallet ohne Namensbezug ist nicht vorgesehen. Wer eine Wette für jemand anderen halten will, sollte wissen, wohin der Gewinn dann nicht geht.

Kredite an Spielende sind gesetzlich ausgeschlossen. Wer also auf Kredit spielt, spielt nicht im bewilligten System.

Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wert ist

Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch eine Fairplay-Kontrolle.

Aus dieser Rechtslage folgen konkrete Nachteile für Spielende: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen, die schweizerische Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Das ist der feste Rahmen, der für die acht Marken gilt, die in der Vergleichstabelle unten ohne Schweizer Bewilligung stehen. Ob eine Wette dort überhaupt eingelöst wird, hängt an deren eigenen Bedingungen. Und wer im Streitfall niemanden anrufen kann, hat den Einsatz nicht nur verloren, sondern beanstandungslos verloren.

Der Steuerfreibetrag und die 35 Prozent

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Die Bundesgrenze liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Oberhalb der Grenze behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Die kantonale Grenze weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nie eine einzelne Kantonszahl.

Für den typischen Wettenden heisst das: Ein Gewinn bleibt unter der Grenze und wird weder einkommensbesteuert noch mit der Verrechnungssteuer belastet. Und es gibt keine schweizerische Wettsteuer auf Einsätze; die Behauptung, der Einsatz werde besteuert, ist falsch. Diese Fragen gehören zu einem Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Spielerschutz und Werbung: ein kurzer Verweis

Die Limiten, die Sperre, das Sperrregister und die Konsequenzen für gesperrte oder minderjährige Personen stehen im Abschnitt «Spielerschutz: die Limiten entscheiden über den Einsatz, nicht über den Gewinn» — dort, wo auch die Wartefrist für Erhöhungen und der Anspruchsverlust geregelt sind. Hier nur die Werbeseite: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Die Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist verboten und mit Busse bis CHF 500’000 strafbar. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, die 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilte. Ein Werbeverbot nach Tageszeit gibt es nicht.

Wichtig für die Einordnung dieses Textes: Er beschreibt und beurteilt, er wirbt nicht. Und ein Hinweis auf die Kosten eines Angebots ist kein Aufruf, es anzunehmen.

Beispielrechnung: was eine ausgeglichene Zwei-Weg-Quote kostet

Um zu zeigen, was eine Quote an Marge trägt, hilft eine Rechnung, die absichtlich langweilig ist: zwei Quoten, beide bei 1.90, zwei Ausgänge, ein Markt. Kein Favorit, keine Überzeugung, kein Geheimtipp. Ein solcher Markt ist in der Praxis selten ganz symmetrisch; für die Rechnung ist er es.

Der Auszahlungsanteil eines Marktes ergibt sich, indem man den Kehrwert jeder Quote bildet und diese Kehrwerte addiert; die Summe ist der Quotient aus 1 und dem Auszahlungsanteil. Bei 1.90 und 1.90 ist der Kehrwert jeweils 0,5263, die Summe daraus 1,0526, und der Auszahlungsanteil liegt damit bei etwa 95,0 Prozent. Die Marge ist der Rest, also rund 5,0 Prozent.

Das ist ein Band, keine Festzahl. Es hängt an drei Dingen gleichzeitig: Erstens an der Höhe der beiden Quoten — bei 1.85 und 1.85 rutscht die Summe der Kehrwerte auf 1,0811, der Auszahlungsanteil auf rund 92,5 Prozent, die Marge auf rund 7,5 Prozent; bei 1.95 und 1.95 steigt der Auszahlungsanteil auf rund 97,5 Prozent und die Marge fällt auf rund 2,5 Prozent. Zweitens an der Zahl der Ausgänge: Ein Drei-Weg-Markt trägt eine andere Struktur als ein Zwei-Weg-Markt, und über die beiden lässt sich nur sagen, dass sie nicht dieselbe ist. Drittens an der Wettart: Die Marge einer Einzelwette ist nie die Marge einer Kombination, und wo ein Anbieter einen Boost auf den Nettogewinn legt, ist der Nettogewinn die Basis und nicht der Gewinnbetrag. Die beiden Zahlen, die die Rechnung liefert — Auszahlungsanteil und Marge — addieren sich immer auf 100 Prozent. Bei einem Auszahlungsanteil von 95,0 Prozent ist die Marge 5,0 Prozent, und das sind nicht zwei Zahlen, sondern eine Zahl von zwei Seiten.

Der Punkt, der in einem Text über den Wetteinsatz häufig fehlt: Diese 5,0 Prozent erscheinen nirgendwo als Preis. Sie erscheinen als Quote von 1.90 statt 2.00, und der Unterschied tritt erst beim Vergleich mit einem anderen Anbieter oder einem anderen Markt zutage. Ein Markt mit höherer Marge ist damit nicht nur schlechter bezahlt, sondern auch schwerer zu gewinnen. Bei einem Drei-Weg-Markt mit Quoten um 2.90 / 3.40 / 2.30 lohnt sich die Nachrechnung: Sie zeigt, ob der Markt ungefähr wie ein normaler Markt bepreist ist oder nur so aussieht.

Wer diese Rechnung einmal für ein paar Wettarten durchzieht, sieht die Angebote plötzlich anders. Und wer sie ohne Zahlen aus dem Gedächtnis durchzieht, sieht sie falsch: Für Quoten gibt es keine Schätzung, nur ein Aufschreiben. Ein nachgerechneter Markt mit einer Marge von 5,0 Prozent ist ein normaler Markt. Ein nachgerechneter Markt mit einer Marge von 12,0 Prozent ist ein Markt, in dem ein Drittel der Auszahlung verschwindet, vor jeder Rundungsregel und vor jeder Gebühr. Das ist der einzige Vergleich, der über Jahre trägt.

Häufige Fragen zum Wettschein

Wie löst man einen Wettschein bei Swisslos oder der Loterie Romande ein?

Online läuft die Einlösung automatisch: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen im Wallet, darüber wird auf das Konto überwiesen. Am Schalter gibt man den Wettschein an einer Verkaufsstelle ab; die Loterie Romande betreibt 2’350 solcher Stellen in der Westschweiz. Quittung aufbewahren, nicht geltend gemachte Gewinne verfallen nach 26 Wochen.

Wie berechnet sich der Gewinn, und wie wird gerundet?

Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Gerundet wird in zwei Schritten: zuerst auf zwei Nachkommastellen auf, dann auf 5 Rappen genau ab. Aus CHF 1 auf Quote 1,97 werden damit CHF 1,95. Bei Kombinationen fällt die Rundung nur einmal an, nicht pro Voraussage.

Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Sporttip?

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Bekommt man den Einsatz zurück, wenn ein Ereignis abgesagt wird?

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00, die übrigen Voraussagen bleiben bestehen. Der Einsatz kommt also zurück, aber nicht immer vollständig.

Auf welches Konto geht der Gewinn, und was kostet die Auszahlung?

Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet — anonym oder in Kryptowährungen geht es nicht. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»