Quotenvergleich in der Schweiz: zwei Bewilligungen, ein Massstab für alle
Die Quote, die auf dem Wettschein steht, enthält bereits die Antwort auf die Frage, was der Anbieter an dieser Wette verdient. Wer 1.90 auf beide Seiten einer Zweiwegwette liest, sieht nicht zwei faire Preise, sondern einen Preis, der um rund 2.5 Prozent gekürzt ist — und dieser Betrag ist der einzige Posten im ganzen Geschäft, den der Buchmacher nicht erst nach dem Resultat kennt. Nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Jede ausländische Seite, die in einem Vergleich auftaucht, steht daneben ohne Schweizer Bewilligung — nachschlagen darf man ihre Quoten, verlassen sollte man sich auf etwas anderes.

Datenstand: 29. Oktober 2026; die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Informationen der Gespa und der beiden Veranstalter geprüft.
Wie sich Quoten überhaupt vergleichen lassen
Zwei Quoten aus zwei Häusern nebeneinanderzustellen und die höhere zu nehmen ist die einfachste Form des Vergleichs und die unzuverlässigste. Eine Quote ist kein Preis im Sinn eines Preisschilds, sondern eine Wahrscheinlichkeit mit eingebauter Gebühr. Wer vergleicht, muss diese Gebühr ausrechnen — sonst vergleicht er zwei Zahlen, die auf verschieden gebaute Wetten laufen.

Die Rechnung selbst ist unspektakulär. Man nimmt den Kehrwert jeder Quote eines Marktes, addiert sie und teilt 1 durch die Summe. Bei den Quoten 1.25, 5.00 und 10.00 ergibt das rund 90.91 Prozent. Das ist die Ausschüttungsquote des Marktes, auch Quotenschlüssel genannt: der Anteil aller Einsätze, der als Gewinn zurückfliesst. Die Marge ist der Rest. Diese Marge ist der Grund, weshalb sich ein Vergleich überhaupt lohnt, und der Grund, weshalb er oft enttäuscht.
Zwei Ausgänge, drei Ausgänge, drei verschiedene Ergebnisse
Die Zahl der möglichen Ausgänge entscheidet stärker über die Ausschüttung als der Name des Anbieters. Bei Buchmacher-Quoten sind etwa 90 Prozent Ausschüttung typisch für Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, etwa im Tennis, und etwa 85 Prozent bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, wie im Fussball. Ein Vergleich zweier Häuser an einem Tennisspiel sagt deshalb nichts über dieselben zwei Häuser an einem Bundesligaspiel. Der Markt ist nicht das Haus.
Diese Staffelung ist keine Willkür. Ein Markt mit vielen Ausgängen muss mehr Unsicherheit tragen, und der Buchmacher deckt diese Unsicherheit über den Preis. Beim Handicap mit seinen zwei Seiten liegt die Ausschüttung deshalb regelmässig höher als beim 1X2 mit seinen drei — nicht, weil der Anbieter grosszügiger wäre, sondern weil er weniger Risiko je Franken Einsatz übernimmt. Wer vergleicht, sollte also innerhalb eines Marktes bleiben und die Hausnummer erst danach antasten.
Feste und variable Quoten: wo die Ausschüttung wirklich einbricht
Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote vorher fest und tritt als Gegner jedes einzelnen Wettenden auf. Die Quote gilt ab Wettabschluss und lässt sich nachträglich nicht mehr ändern. Der Preis steht, das Risiko trägt das Haus.
Bei variablen Quoten — Totalisator — setzen die Wettenden untereinander auf einen gemeinsamen Topf, und die Quote steht erst fest, wenn das Ereignis vorbei ist. Der Auszahlungsanteil liegt hier bei staatlichen Anbietern bei unter 50 Prozent und erreicht bei Pferderennen bis etwa 85 Prozent. Ein Rennen, bei dem weniger als die Hälfte der Einsätze zurückkommt, ist kein Buchmachermodell, sondern eine Abgabe mit dekorativem Rennprogramm. Wer einen Quotenvergleich liest, sollte zuerst wissen, auf welcher Seite dieser Trennlinie er sich befindet.
Die Quote 1.95 und die Quote 1.80
Die aussagekräftigste Gegenüberstellung zweier Buchmacherpreise ist die symmetrische Zweiwegwette, weil bei ihr kein Ausgang bevorteilt ist. Die Quote 1.95 auf beiden Seiten ergibt eine Ausschüttungsquote von etwa 97.5 Prozent und damit eine Marge von etwa 2.5 Prozent. Die Quote 1.80 auf beiden Seiten ergibt eine Marge von etwa 10 Prozent.
Zehn Prozent Marge heisst: Von jedem Franken, der auf diesen Markt fliesst, bleiben dem Anbieter im Durchschnitt zehn Rappen, unabhängig davon, wer gewinnt. Über ein Jahr und ein paar hundert Wetten ist das mehr als die Einsätze, die ein durchschnittlicher Spielender je zurückbekommt. Bei der Marge von 2.5 Prozent wäre dieselbe Wette viermal günstiger. Die Lücke zwischen 1.80 und 1.95 sieht auf dem Bildschirm nach einem Zehntel aus. Im Ergebnis ist sie der Unterschied zwischen einem Markt, der arbeitet, und einem, der abkassiert.
Was eine Dezimalquote über die Chancen behauptet
Der Kehrwert einer festen Dezimalquote ist die implizite Wahrscheinlichkeit des Ausgangs. Die Quote 1.01 entspricht 99.01 Prozent, die Quote 2.00 entspricht 50.00 Prozent, die Quote 4.00 entspricht 25.00 Prozent.
Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 Prozent ergeben. Der Überschuss heisst Overround und ist der Gewinn des Buchmachers bei einem Buch, das auf alle Ausgänge gleichmässig verteilt ist. Eine Zweiwegwette mit 2.5 Prozent Marge beansprucht also 102.5 Prozent Wahrscheinlichkeit für ein Ereignis, das genau 100 Prozent hat. Die 2.5 Prozentpunkte sind erfunden, und zwar vom Haus. Sie sind der sauberste Beleg dafür, dass eine Quote keine Beschreibung der Wirklichkeit ist, sondern ein Angebot.
Die Marge als Zahl: eine Rechnung mit zwei gleichen Seiten
Rechnet man die Zweiwegwette mit 1.90 auf beiden Seiten durch, ergibt sich Folgendes. Die Kehrwerte sind 0.5263 und 0.5263, die Summe beträgt 1.0526. Der Auszahlungsanteil liegt damit bei rund 94.7 Prozent und die Marge bei rund 5.3 Prozent. Zieht man die Sicht des Buchmachers heran, so liegt der Auszahlungsanteil zwischen 94 und 96 Prozent.
Diese 5.3 Prozent sind kein Preis für den Markt, sondern ein Preis für die Art des Zugangs. Die Zahl gilt unter einer Bedingung, die man kennen muss: Sie beschreibt die Marge der Wettart im Ganzen, nicht einen Quotenwert. Grössere Häuser bündeln Tausende Wetten, wägen sie auf und tragen den Rest. Kleinere tun dasselbe mit grösseren Sicherheitspuffern, und der Puffer ist die Marge. Bei einem Markt mit drei Ausgängen steigt der Puffer weiter, weil die zu deckende Unsicherheit wächst. Es gibt keinen Anbieter, der diesen Puffer nicht nimmt; es gibt nur Anbieter, die ihn kleiner rechnen. Der Vergleich beginnt mit dieser Einsicht und nicht mit der Suche nach einem Haus, das gratis arbeitet.
Wer 1.90 auf beide Seiten bekommt, hat eine Wette, die rund 94.7 Prozent zurückzahlt. Wer 1.95 bekommt, hat eine, die 97.5 Prozent zurückzahlt. Zwischen beiden liegen 2.8 Prozentpunkte.
Über viele Wetten gesehen
Über einen längeren Zeitraum und viele Wetten ist die Marge der statistisch erwartete Verlustanteil je Umsatz. Wer im Monat CHF 500 umsetzt und dabei im Schnitt eine Marge von 5.3 Prozent trifft, zahlt statistisch rund CHF 26 für die Teilnahme — nicht als Rechnung, sondern als Erwartungswert aus der Differenz zwischen Ein- und Auszahlung. Bei einer Marge von 2.5 Prozent sinkt dieselbe Zahl auf etwa CHF 12.50. Das ist kein Versprechen und keine Prognose für einen einzelnen Monat: Es ist ein Durchschnitt über viele Wetten unter der Annahme, dass sich die Einsätze über die Ausgänge verteilen, und es sagt nichts darüber, wie eine einzelne Wette ausgeht.
Der Weg zu einer niedrigeren Marge führt nicht über ein Bonusangebot, sondern über die Wahl des Marktes. Wer Einzelwetten auf Zweiwegmärkte setzt, statt Kombinationen über fünf Spiele zu bauen, zahlt in derselben Zeit weniger Gebühr — es ist unspektakulär, aber deutlich billiger.
Rechtslage: was in der Schweiz überhaupt verglichen werden darf
Der Quotenvergleich in der Schweiz hat ein hartes Ende, und es liegt nicht bei der Qualität der Anbieter, sondern beim Gesetz. Die Online-Sportwette ist ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und wird von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur die Casinos im Blick hat. Eine Bewilligung braucht einen Veranstalter und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21 bis 25 BGS) und gilt «nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Warum der Vergleich auf zwei Namen zusammenschrumpft
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains. Wer einen Vergleich sucht, der zehn Schweizer Anbieter nebeneinander legt, sucht etwas, das im schweizerischen Recht nicht vorgesehen ist.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei Genossenschaften, ein Gesetz, ein Aufsichtsorgan.
Zwei Vertragsgebiete, keine Überlappung
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Onlinekonto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters. Jouez Sport gehört den sechs Westschweizer Kantonen.
Die Konsequenz für den Vergleich ist unangenehm und einfach: Wer in Zürich wohnt, kann Sporttip nutzen und bei Jouez Sport kein Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, hat die umgekehrte Lage. Ein schweizweiter Quotenvergleich zwischen den beiden ist für die meisten Lesenden ein Vergleich mit nur einem bedienbaren Zugang. Was bleibt, ist der Vergleich der Quoten selbst — beide Veranstalter legen im gleichen Wettprogramm Preise aus, und ein Blick auf die Zahlen lohnt trotzdem, weil der Massstab derselbe ist.
Was die Bewilligung umfasst — und was nicht
Die bewilligte Sportwette betrifft ausschliesslich Sportanlässe. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Darin stehen Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe stehen nie darin. Corner- und Kartenmärkte fehlen, eine Esport-Sektion ebenfalls. Anlässe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Anlass und währenddessen, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt; es bleibt eine Funktion des einzelnen Anbieters und keine Zusage des Gesetzes.
Die Sperrliste und das Domain-Hopping
Ausländische Anbieter arbeiten in der Schweiz ohne Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — das Domain-Hopping. Für den Vergleich heisst das: Eine heute erreichbare ausländische Seite kann morgen unerreichbar sein, und eine verschwundene Seite zahlt keine Gewinne aus. Wer eine solche Seite nutzt, plant mit einer Erreichbarkeit, die niemand garantiert.
Ausländische Quoten: ein höherer Preis mit unbekanntem Gegenwert
Die Quoten ausländischer Seiten lassen sich nachschlagen, und oft sind sie sichtbar besser als die bewilligten Preise. Das ist der eigentliche Reiz und der eigentliche Fehler in der Rechnung. Was auf dem Wettschein dazukommt, steht nicht daneben: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Aufsicht, die eine Auszahlung erzwingen könnte. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Rechtsschutz.
Ehrliche Darstellung heisst hier, beide Seiten zu benennen. Die bewilligte Wette bringt vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, ein Wohnsitzerfordernis und eine Identitätsprüfung. Die ausländische Seite bringt ein offenes Wettprogramm und einen dünneren Rechtsboden. Keine der beiden Varianten ist von sich aus «die sichere Wahl».
Spielerschutz: bevor die Quote wichtig wird
Eine bessere Quote verändert das Verlustrisiko jeder Wette nicht. Sie verkleinert die Marge, also den erwarteten Abzug, aber sie macht aus einem negativen Erwartungswert keinen positiven. Wer diesen Satz ernst nimmt, setzt seine Limiten, bevor er Quoten vergleicht — nicht danach, wenn die erste Wette verloren ist und die zweite sie zurückholen soll.
Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Gesetzlich muss der Veranstalter Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS); eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung gesetzlich nach 24 Stunden, wobei die beiden Veranstalter in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden. Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze.
Die 72 Stunden sind der wichtigste Satz in diesem Abschnitt. Sie sind keine Hürde für den Anbieter, sondern eine eingebaute Pause für den Spielenden: Wer in der Nacht nach drei verlorenen Wetten seine Limite hochsetzen will, kann das am Morgen immer noch. Der Preis dafür ist, dass die eigene Vernunft zwei Tage später greift als der Impuls.
Spielsperre und Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Rechtlich erfasst die Spielsperre verschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen ebenso wie die Selbstsperre, und eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Bei einem ausländischen Anbieter, der nicht am Register hängt, ist die Sperre wirkungslos. Sie gilt bei diesem einen Anbieter und bei keinem anderen. Das ist kein formaler Unterschied: Eine Selbstsperre ist eine Selbstverpflichtung, und eine Verpflichtung, die nur ein Haus bindet, lässt sich mit dem nächsten Konto umgehen. Sportwetten sind ab 18 Jahren (Gespa), Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und je Person ist ein Konto mit geprüfter Identität vorgesehen (Art. 47 bis 52 VGS).
Ein Kontrolldetail, das man kennen sollte: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, und an Verkaufsstellen wurde in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Kontrollapparat an den Verkaufsstellen ist damit alles andere als streng. Wer seinen Schutz an eine Annahme knüpft, die Schalterkontrolle funktioniere, knüpft ihn an eine Annahme, die 2025 fast jeder zweite Test widerlegt hat.
Auszahlung, Konto und die Grenze zwischen den Anbietern
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Eine Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Wer dort Geld einzahlt, überweist auf eine Bankverbindung, hinter der kein Schweizer Recht steht.
Wetten, Märkte und wie der Preis gerechnet wird
Wer zwei Quoten vergleichen will, muss wissen, was er vergleicht. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das ist die Standardformel, aber die Details am Rand sind der Grund, weshalb Vergleiche so oft schiefgehen.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette
Die Einzelwette hat einen Ausgang und eine Quote. Die Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen und multipliziert die Einzelquoten zur Gesamtquote; bei Jouez Sport umfasst eine Kombiwette 2 bis 10 Voraussagen. Die Systemwette verbindet mehrere Voraussagen in mehreren Bündeln und heisst deshalb in den Limiten anders als die Einzelwette. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 — in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2 — und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchstgewinn liegt bei CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Der Unterschied zwischen CHF 1’000 bei Sporttip und CHF 500 bei Jouez Sport wird in dem Moment relevant, in dem jemand die Limite als Messlatte für die Grösse des Spiels liest. Sie ist keine Messlatte für Qualität, sondern eine Deckelungsgrenze. Manche Anbieter prüfen daraus das Verhalten eines Kontos ab und stufen einen Spielenden danach ein. Wer mit mittleren Beträgen unterwegs ist, merkt beide Zahlen nie. Wer sie bemerkt, hat ein Problem, das nicht das Wettprogramm betrifft.
Ein Detail, das bei jeder Auszahlung greift: Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Gewinn von CHF 87.63 bleiben dem Spielenden CHF 87.60. Der Unterschied ist lächerlich klein und läuft systematisch zuungunsten des Spielenden. Auf die Dauer summiert sich ein Randposten, der kaum je auffällt.
Abhängige Ereignisse und der Umgang mit Fehlern
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Aus Sicht des Anbieters ist das ein sauberer Umgang mit einem technischen Fehler. Aus Sicht des Spielenden ist es die Rücknahme einer Wette, die zum Zeitpunkt des Abschlusses gültig aussah — und zwar genau in dem Fall, in dem sie gut lief. Wer eine Kombination über zwei Märkte desselben Spiels baut, sollte das vorher prüfen, nicht danach.
Wenn ein Anlass abgesagt wird
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Für eine Kombination heisst das, dass aus einer Fünferkombi eine Viererkombi wird, deren Gesamtquote auf das Produkt der verbleibenden vier Quoten zusammenschrumpft. Die Wette lebt weiter, nur um einen Faktor kleiner. Wer Kombinationen als Hauptspielform nutzt, trifft diese Regel früher oder später — und merkt sie erst, wenn der Gewinn ausbezahlt wird.
Livewetten: die Uhr als Teil der Wette
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Das ist die wichtigste Zeile im ganzen Live-Bereich, und sie steht in den Bedingungen statt in der Werbung. Bei schnellen Verbindungen und langsam gemeldeten Ereignissen entscheidet die Verarbeitungszeit darüber, ob der Klick noch zählt. Wer live wettet, wettet gegen die eigene Verbindung, nicht gegen den Buchmacher. Livewetten sind nur dann sinnvoll, wenn der Anlass im Hintergrund läuft und der Ausgang bereits sichtbar ist; bei einem Livebild hinter dem Fernsehsignal ist die Uhr der Gegner.
Boni und Boosts rechnen sich am Nettogewinn
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
«Bonus auf den Nettogewinn» ist die Formulierung, die man zweimal lesen sollte. Nicht 5 Prozent mehr Einsatz, nicht 5 Prozent mehr Gesamtauszahlung, sondern 5 Prozent zusätzlich auf den Gewinn — die Differenz zwischen Auszahlung und Einsatz. Bei CHF 20 Einsatz und Quote 2.00 auf alle vier Voraussagen beträgt der Nettogewinn CHF 300, der Boost also CHF 15. Wer eine Wette mit Einsatz 20 und Nettogewinn 300 zweimal liest und einmal versteht, platziert sie anders als jemand, der 5 Prozent auf die Auszahlung erwartet.
Zur Werbung gehört eine Regel, die nie im Angebot steht: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS); Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Cash-Out ist kein Recht
Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer mit Cash-Out plant, plant mit einer Möglichkeit, die der Anbieter gewährt und jederzeit nicht gewähren kann. Der Ausstieg aus einer laufenden Wette ist kein Anspruch, sondern eine Kulanzfunktion mit eigenen Preisregeln — und ein Verzicht auf den Boost, der mit dem Cash-Out verfällt.
Steuern: was vom Gewinn übrig bleibt
Gewinne aus Schweizer Grossspielen, zu denen die ESTV die Sportwette zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für den typischen Wettenden heisst das: kein Steuerabzug und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Der Freibetrag liegt so hoch, dass ihn praktisch keine Einzelwette berührt.
Die andere Seite betrifft ausländische Anbieter. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Schweiz kennt keine Wettsteuer auf Einsätze. Wer einen Gewinn erwartet, sollte die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung fragen, bevor er eine Annahme trifft. Die Regel ist ein Satz in einem Formular und entscheidet über den Unterschied zwischen einem steuerfreien und einem voll steuerbaren Gewinn.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die Reihenfolge unten ist keine Rangliste nach Qualität, sondern eine Ordnung nach Bewilligungsstatus und Bekanntheit: zuerst die beiden Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, dann acht ausländische Marken, die Schweizer Spielende antreffen. Alle zehn werden an denselben Merkmalen gemessen — Quoten, Margen und Limiten —, und die Herkunft einer Quote ändert nichts an ihrer Rechenbarkeit. Sie ändert sehr viel an dem, was ein Spielender tun kann, wenn die Auszahlung ausbleibt.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter oder berichtete Bewilligung | Einsätze und Limiten |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Mindesteinsatz CHF 1; Höchsteinsatz CHF 1’000 je Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 je Systemwette |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande | Mindesteinsatz online CHF 2, an Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2; Höchsteinsatz CHF 500 je Einzel- und Kombiwette; höchstens CHF 7’500 Einsatz je Wettschein mit Multiples |
| AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz | — |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz | — |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz | — |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz | — |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz | — |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz | — |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz | — |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz | — |
Was die Tabelle nicht leisten kann, ist der eigentliche Inhalt des Vergleichs. Nur zwei Zeilen tragen einen Schweizer Status; die anderen acht tragen denselben Eintrag, weil sie dieselbe rechtliche Lage teilen. Eine Spalte, die achtmal dasselbe sagt, sagt über diese acht Anbieter nichts — sie sagt etwas über das schweizerische Recht. Genau das ist der Befund, und er wird durch Wiederholung nicht reicher.
Der zweite Befund betrifft die zwei Zeilen, die Zahlen tragen. Die Limiten liegen weit auseinander: CHF 1 gegen CHF 2 Mindesteinsatz, CHF 1’000 gegen CHF 500 Höchsteinsatz. Wer die Quote als Hauptkriterium nimmt, übersieht, dass die Limite bei beiden Anbietern zuerst greift. Wer Sporttip mit CHF 1’000 spielt und Jouez Sport mit CHF 500, hat in beiden Fällen dieselbe Wette — nur der Rahmen unterscheidet sich. Die Limite ist der stille Parameter im Quotenvergleich, weil sie bestimmt, in welcher Grössenordnung der Vergleich stattfindet.
Was für die acht ausländischen Marken in der Tabelle nicht steht, ist Absicht. Über Zahlungsarten, Boni, Quoten, Mindesteinsätze, Auszahlungszeiten oder Spielerschutzwerkzeuge dieser Anbieter lässt sich hier nichts sagen. Wer sie prüfen will, prüft ihre eigenen Bedingungen — und weiss vorher, dass diese Bedingungen nicht an Schweizer Recht gebunden sind und dass die Erreichbarkeit der Seite selbst unsicher ist.
1. Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem grössten Vertragsgebiet
Sporttip ist die Sportwette der Swisslos, einer Genossenschaft mit Sitz in Basel, die auf der Interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 2019 steht. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, ausserdem das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Damit erreicht ein einziger bewilligter Anbieter den weitaus grössten Teil des Landes; für die meisten Deutschschweizer ist der Quotenvergleich bei Sporttip ein Vergleich mit einem Angebot.
Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Corner- und Kartenmärkte fehlen darin, eine Esport-Sektion ebenfalls, und Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wer aus einem ausländischen Wettprogramm kommt, merkt zuerst, was nicht da ist.
Die Funktionspalette ist dagegen vollständig: Livewetten, Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, Bet Builder, Kombiboost und Quotenboosts. Beim Cash-Out gilt eine Einschränkung, die man vorher kennen sollte: nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, keine Garantie für jeden Markt, und einmal ausgeführt, nicht umkehrbar.
Bemerkenswert ist die Preisregel am Rand. Der Gewinnbetrag wird erst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer 1.95 auf zwei Seiten spielt, zahlt rund 2.5 Prozent Marge; wer 1.90 spielt, rund 5.3 Prozent. Das ist der günstige Bereich des Marktes, und wer ihn über Zweiwegmärkte einhält statt über lange Kombinationen, kommt dem Haus am nächsten.
Fazit: Sporttip ist die einzige Option für den allergrössten Teil der Deutschschweiz, und die Begrenzung des Wettprogramms ist der wirkliche Preis für den Schweizer Rechtsweg. Der 5-Rappen-Schnitt bei der Auszahlung und die Rundung in Richtung des Hauses sind kleine Ärgernisse, die sich über viele Wetten summieren. Für Spielende, die ausserhalb des Vertragsgebiets wohnen, ist der entscheidende Punkt nicht die Quote, sondern die schlichte Tatsache, dass kein Konto zu bekommen ist.
2. Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Alternative mit anderen Limiten
Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — ein Vertriebsnetz, das auf Mehrsprachigkeit und Schalterpublikum ausgerichtet ist. Der Internetauftritt der Loterie Romande ist französischsprachig; wer kein Französisch liest, sich aber im Vertragsgebiet aufhält, findet die Bedingungen in einer Sprache, die vorausgesetzt wird.
Die Zahlen des Regelwerks unterscheiden sich deutlich von denen der Swisslos. Der Mindesteinsatz online liegt bei CHF 2, in Verkaufsstellen bei CHF 3, für Multiples bei CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchstgewinn beträgt CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Der Höchstgewinn von CHF 1’000’000 für ein Multiple klingt grosszügig und ist vor allem eine Rechnung über die Gesamtquote. Ein Multiple mit zehn Voraussagen zu je Quote 2.00 ergibt eine Gesamtquote von 1’024 und damit bei CHF 1’000 Einsatz einen möglichen Gewinn weit über jeder Limite; die Grenze greift also lange, bevor der Höchsteinsatz greift. Wer Multiples hoch kombiniert, stösst zuerst auf die Quote, dann auf den Gewinn und erst zuletzt auf den Einsatz. In dieser Reihenfolge sind die Limiten gestaffelt.
Fazit: Die Westschweiz hat einen Veranstalter, dessen Grenzen ungefähr halb so hoch liegen wie die der Swisslos, und der Höchstgewinn pro Multiple bleibt die eigentliche Bremse hoch kombinierter Wettscheine. Wer die Wahl zwischen CHF 1’000 und CHF 500 Höchsteinsatz hat, wählt mit der Zahl zugleich die Grössenordnung seiner Wetten. Wer im Jura oder im Wallis wohnt, wählt gar nicht: Nur eine der beiden Zeilen dieser Tabelle lässt sich überhaupt eröffnen.
3. AmunRa: keine Schweizer Bewilligung
AmunRa arbeitet in der Schweiz ohne Bewilligung. Eine berichtete ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Es gibt keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS-Sperre blockiert werden.
Für die beiden Randbedingungen, die bei einer ausländischen Marke zuerst zählen, gilt: Eine Auszahlung, die ausbleibt, lässt sich nicht über eine Schweizer Stelle durchsetzen, und wer sich selbst sperren will, sperrt sich bei diesem einen Anbieter und bei keinem anderen. Ausserhalb der Feststellungen aus der Sperrlisten-Praxis — keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg — schweigt die Einschätzung, weil es hier nichts zu prüfen gibt.
Fazit: Eine Marke, deren Schweizer Bewilligungsstatus sich in einem Satz abhandeln lässt, und das ist der einzige Satz, der sich hier sauber belegen lässt. Der Rest bleibt der Prüfung durch die Lesenden überlassen.
4. Boomerang Bet: keine Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet arbeitet in der Schweiz ohne Bewilligung. Eine berichtete ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Es gibt keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS-Sperre blockiert werden.
Der Name verspricht die Wiederkehr des Einsatzes, und in der Schweizer Rechtslage kehrt vor allem die Domain nicht wieder, wenn sie einmal blockiert ist. Über die Zahlungswege, die diese Marke anbietet, ist hier nichts bekannt; wer sie nutzt, prüft die Angaben der Seite selbst, bevor er Geld überweist.
Fazit: Ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Schutz bleibt der entscheidende Punkt die Sperranfälligkeit der Domain: Ein Konto, das über eine blockierte Adresse erreichbar war, ist es über Nacht nicht mehr, und ein Vorgang, der auf einer nicht erreichbaren Adresse liegt, hat keine Schweizer Stelle, die ihn prüft.
5. Wettigo: keine Schweizer Bewilligung
Wettigo arbeitet in der Schweiz ohne Bewilligung. Eine berichtete ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Es gibt keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS-Sperre blockiert werden.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer bei einer dieser Marken gewinnt, hat deshalb eine Steuerfrage, die bei Swisslos und der Loterie Romande ausbleibt.
Fazit: Die Steuerfrage ist bei dieser Marke die konkretere Sorge als die Quote, und sie hängt nicht von der Höhe des Gewinns ab, sondern vom Kanton. Wer den Gewinn im Kanton versteuert, in dem er wohnt, prüft vorher, wie dieser Kanton ausländische Grossspiele behandelt.
6. Rainbet: keine Schweizer Bewilligung
Rainbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Gemäss Art. 4 BGS entfalten ausländische Lizenzen in der Schweiz keine rechtliche Wirkung.
Bei einer ausländischen Marke fehlt nicht nur die Aufsicht, sondern auch die Fair-Play-Kontrolle über die Auszahlung selbst. Ob eine Wette korrekt abgerechnet wurde, prüft niemand über der Seite. Das ist der Unterschied zwischen einer Regel und einer Bitte.
Fazit: Ohne Fair-Play-Kontrolle ist jede strittige Abrechnung ein Punkt, an dem der Spielende keine Schiedsstelle hat. Die Quote auf dem Wettschein ist damit nicht der Preis der Wette, sondern der erste Teil von ihr.
7. BassBet: keine Schweizer Bewilligung
BassBet operiert in der Schweiz ohne die notwendige Bewilligung. Ausländische Konzessionen sind nach Art. 4 BGS hier rechtlich nicht wirksam.
Auszahlungen laufen hier auf ein Konto, das nicht nach Schweizer Regeln geführt wird, und anonyme oder Krypto-Auszahlungen, wie sie im bewilligten Schweizer Wettgeschäft ausgeschlossen sind, bleiben gerade bei ausländischen Anbietern ein Thema, das jeder für sich prüfen muss.
Fazit: Wer die Kontoverbindung nicht kennt, kennt das Risiko nicht. Das ist kein moralischer Hinweis, sondern eine praktische Reihenfolge: Erst die Auszahlungsmodalitäten lesen, dann die Quote beurteilen.
8. Pribet: keine Schweizer Bewilligung
Pribet besitzt keine Zulassung für den Schweizer Markt. Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz gemäss Art. 4 BGS ohne rechtliche Kraft.
Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar (Art. 130 BGS), und zwar für den Anbieter, nicht für die Spielenden. Was bei einem Anbieter bleibt, ist der Einzug von Einsätzen und Gewinnen in einem Verfahren gegen ihn.
Fazit: Die Straffreiheit der Spielenden ist kein Ersatz für Schutz. Ein eingezogener Einsatz ist verloren, unabhängig davon, dass niemand ihn bestraft.
9. Coolzino: keine Schweizer Bewilligung
Coolzino ist in der Schweiz nicht für Sportwetten bewilligt. Da ausländische Bewilligungen nach Art. 4 BGS nicht gelten, fehlt die rechtliche Grundlage.
Der Name legt ein Casino nahe, und das ist ein Punkt, der im Vergleich sorgfältig getrennt gehört. Schweizer Sportwetten und Schweizer Casino sind zwei getrennte Bewilligungen mit getrennten Aufsichten. Wer ein Casinoprodukt beurteilt, hat es nicht mit einem Wettanbieter zu tun, auch wenn die Marke beides verbindet.
Fazit: Wer Casino und Sportwette als eine Sache behandelt, verwechselt zwei Bewilligungen. Hier ist nur die eine Sache belegt — die fehlende Schweizer Bewilligung für Sportwetten —, und alles andere wäre die Prüfung eines anderen Gegenstands.
10. HighFlyBet: keine Schweizer Bewilligung
HighFlyBet bietet in der Schweiz Wetten ohne Bewilligung an. Gemäss Art. 4 BGS findet eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Anwendung.
Die Gespa nennt für das Domain-Hopping Beispiele, darunter Anbieter, deren Domains innerhalb von Stunden nach einer Sperre unter einer neuen Adresse auftauchten. Das ist keine Eigenschaft eines Namens, sondern eine Eigenschaft der Rechtslage: Eine Marke, die in der Schweiz nicht auftreten darf, wechselt die Adresse, und der Zugang bleibt dieselbe Person mit demselben Konto.
Fazit: Der Domainwechsel ist das sichtbarste Symptom der fehlenden Bewilligung und zugleich das harmloseste. Die Domains sind innerhalb von Stunden ersetzt; was dieser Wechsel kostet, zeigt sich erst bei einer Auszahlung oder beim Versuch, einen Streit zu klären.
Was der Vergleich am Ende zeigt
Wer zwei Quoten nebeneinanderlegt, vergleicht zwei Zahlen, die dieselbe Gebühr tragen, und die Gebühr heisst Marge. Bei einem Zweiwegmarkt mit 1.90 auf beiden Seiten liegt die Ausschüttung bei rund 94.7 Prozent, die Marge bei rund 5.3 Prozent. Bei 1.95 auf beiden Seiten liegt die Ausschüttung bei etwa 97.5 Prozent, die Marge bei etwa 2.5 Prozent. Bei 1.80 auf beiden Seiten steigt die Marge auf etwa 10 Prozent. Zwischen der günstigsten und der teuersten dieser Varianten liegt der Faktor vier in dem, was das Haus je Franken nimmt. Das ist die einzige Zahl auf dieser Seite, die sich rechnen lässt, ohne den Ausgang eines einzigen Spiels zu kennen.
Die Reihenfolge, in der man diese Zahlen prüft, war lange die falsche. Erst die Quote, dann die Marge, dann die Limite, dann der Bewilligungsstatus — und das ist genau verkehrt. Wer in der Schweiz Sportwetten vergleicht, prüft zuerst, ob überhaupt eine Bewilligung besteht, dann, in welchem Vertragsgebiet er wohnt, dann den Markt, den er spielen will, und erst dann den Preis. Ein Bewilligungsstatus ist keine Formalität; er entscheidet darüber, ob es einen Rechtsweg gibt, ob eine Selbstsperre wirkt, ob ein Gewinn auf ein Konto im eigenen Namen ausbezahlt werden muss.
Was am schweizerischen Quotenvergleich am meisten auffällt, ist seine Kürze. Zwei Anbieter, getrennte Vertragsgebiete, ein verbindliches Verzeichnis erlaubter Sportarten und Wettarten und eine Aufsicht, die den Markt kennt. Wer aus einem Land mit Dutzenden Buchmachern kommt, dem erscheint das als Verknappung — und es ist eine. Der Vergleich findet dafür auf einem Boden statt, auf dem eine ausgebliebene Auszahlung eine Adresse hat.
Die letzten acht Zeilen der Tabelle bleiben deshalb aus einem anderen Grund leer. Nicht, weil die Prüfung der ausländischen Marken zu aufwändig gewesen wäre, sondern weil es an dieser Stelle nichts gibt, was sich zu vergleichen lohnt. Es gibt keine Bewilligung, keine Aufsicht, keinen Rechtsweg. Eine Quote lässt sich bei diesen Marken nachschlagen, und niemand hindert daran. Nur ist die Quote nicht der ganze Preis.
Häufige Fragen zum Quotenvergleich
Wie rechne ich die Marge eines Buchmachers aus den Quoten aus?
Man bildet den Kehrwert jeder Quote eines Marktes, addiert die Kehrwerte und teilt 1 durch die Summe. Das Ergebnis ist die Ausschüttungsquote; die Marge ist der Rest bis 100 Prozent. Bei 1.90 auf beiden Seiten ergibt das rund 94.7 Prozent Ausschüttung und rund 5.3 Prozent Marge.
Sind die Quoten von Sporttip und Jouez Sport für dasselbe Spiel verschieden?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Beide Veranstalter legen im gleichen Wettprogramm eigene Preise aus, und für den Vergleich zählt allein die Rechnung am konkreten Markt. Der gewichtigere Unterschied liegt ohnehin beim Zugang: Sporttip und Jouez Sport bedienen getrennte Kantonsgebiete, und ein Onlinekonto ist nur im eigenen Vertragsgebiet möglich.
Was bedeutet der Overround, und was sagt er über den Verdienst des Buchmachers?
Der Overround ist die Summe der impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge eines Marktes, die über 100 Prozent hinausgeht. Bei einer Zweiwegwette mit 2.5 Prozent Marge sind das 102.5 Prozent. Der Überschuss ist der Gewinn des Buchmachers, wenn das Buch über alle Ausgänge ausgeglichen ist.
Wie wird aus einer Dezimalquote eine implizite Wahrscheinlichkeit?
Die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs ist der Kehrwert seiner Quote. Die Quote 2.00 entspricht 50.00 Prozent, die Quote 4.00 entspricht 25.00 Prozent, die Quote 1.01 entspricht 99.01 Prozent. Die Summe dieser Werte liegt bei Buchmacherquoten immer über 100 Prozent.
Warum ist die Ausschüttung bei Wetten mit zwei Ausgängen höher als bei Wetten mit drei Ausgängen?
Weil der Buchmacher bei drei Ausgängen mehr Unsicherheit tragen muss und sie über den Preis deckt. Typisch sind rund 90 Prozent Ausschüttung bei zwei Ausgängen, etwa im Tennis, und rund 85 Prozent bei drei Ausgängen, etwa im Fussball. Ein Quotenvergleich ist deshalb nur innerhalb desselben Marktes aussagekräftig.
Lohnt sich der Vergleich mit ausländischen Seiten trotz fehlendem Schweizer Schutz?
Die Quoten lassen sich nachschlagen, und sie sind oft höher. Ein ausländisches Angebot bleibt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Aufsicht, ohne Verbindung zum Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg, und eine ausgebliebene Auszahlung hat dann keine Schweizer Stelle, die sie durchsetzt. Wer die höhere Quote nimmt, nimmt sie zu einem Preis, der nicht auf dem Wettschein steht.
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