Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung: wo 2026 ein Gratisguthaben herkommt – und was es nicht ist

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026 · Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Angaben der Gespa und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz nach einem Bonus ohne Einzahlung sucht, stösst auf eine kurze Liste und einen langen Gesetzestext. Das ist kein Zufall und auch keine Nachlässigkeit der hiesigen Veranstalter, sondern die Folge einer Regel, die die Aufsicht früh eingebaut hat: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Wer ein solches Guthaben ausloben will, muss vorher fragen. In der Schweiz fragen zwei Veranstalter. Im Ausland fragt niemand.

Daraus ergibt sich die unangenehme Rechnung, die diesen ganzen Bereich trägt. Ein beworbener Betrag ist noch kein Geld. Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief, gab es CHF 10 Spielguthaben für den Code aus den National-League-Stadien — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Zehn Franken, siebentausendmal, einen Monat. So sieht die Grössenordnung aus, die in der Schweiz überhaupt zulässig ist, und sie ist der Massstab, an dem jeder «100 % Bonus» aus einem Banner nebenan gemessen werden sollte.

Die folgende Einordnung sortiert, was ein Bonus ohne eigene Einzahlung tatsächlich ist, was das Geldspielgesetz darüber sagt, wie Aktionsguthaben auf selbst gesetzte Limiten trifft, wie die beiden bewilligten Veranstalter ihre Aktionen ausgestalten und wie sich die zehn Plattformen unterscheiden, die Schweizer beim Suchen antreffen.

Neukundenangebote ohne Einzahlung: was da wirklich gutgeschrieben wird

Ein Spielguthaben ist kein Geschenk, sondern eine Forderung in Franken, die an ein Konto gebunden bleibt. Wer CHF 10 Aktionsguthaben erhält, kann damit wetten. Er kann es nicht abheben, nicht auf ein anderes Konto übertragen und nicht behalten, wenn die Frist abläuft. Die drei Eigenschaften, die ein solches Guthaben von echtem Geld trennen, sind in der Schweiz fast immer dieselben: eine kurze Gültigkeit, eine Sperre gegen Auszahlung und ein Einsatz, der mit dem Gewinn nicht zurückkommt.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Die Zustimmung der Aufsicht hängt vorne dran. Wer Gratisspiele oder Gratisguthaben anbieten will, braucht nach Art. 75 Abs. 2 BGS das vorherige Einverständnis der Gespa; im Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahlen lesen sich klein, und sie sind es auch. Sie beschreiben aber nicht Zurückhaltung, sondern das Gegenteil: das Guthaben ist erlaubt, es ist nur jedes Mal einzeln zu beantragen.

Der Einsatz einer Gratiswette kommt nicht zurück

Der Punkt, an dem die meisten Erwartungen platzen, ist der Einsatz. Eine Gratiswette ist keine Wette, die der Veranstalter für den Spielenden bezahlt und deren Ertrag vollständig beim Spielenden landet. Bei einer Gratiswette wird üblicherweise nur der Gewinnanteil gutgeschrieben, der Einsatz selbst nicht — er war nie Geld des Spielenden. Wer CHF 10 Freiwette auf eine Quote von 2.10 setzt und gewinnt, sieht einen Nettoertrag, nicht CHF 21.

Für den Kombiboost von Sporttip heisst das konkret, dass der Boost auf den Nettogewinn wirkt, nicht auf den Einsatz. Sporttip gewährt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, der Boost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein doppelter Nettogewinn klingt nach einem grossen Angebot. Er ist eine prozentuale Zulage auf einen Betrag, der erst einmal entstehen muss, und sie wird nur dann ausgezahlt, wenn alle Voraussagen aufgehen.

Nicht auszahlbar ist die eigentliche Bedingung

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Die Bedingung, die dabei zählt, steht am Ende desselben Satzes: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Es fällt unter die Auszahlungsmöglichkeit nicht, egal wie oft ausbezahlt wird und egal wie gross der daraus entstandene Gewinn ist.

Bei der Loterie Romande findet sich die gleiche Konstruktion. Das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt, Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf die angegebene IBAN — und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Gutschrift eines Gewinns aus einer Gratiswette und die Auszahlung eines Gewinns sind zwei verschiedene Vorgänge, und zwischen ihnen steht bei beiden Veranstaltern dieselbe Grenze.

So sieht die Grundlage aus, auf der in der Schweiz ein Bonus ohne Einzahlung überhaupt entstehen kann. Die Handvoll Zustimmungen, die der Aufsicht 2025 vorlagen, sind die Obergrenze dessen, was hier läuft.

Rechtslage: warum die Schweiz nur zwei Veranstalter kennt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, in Kraft seit 1. Januar 2021. Nicht die ESBK ist hier zuständig — sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos.

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Bewilligung braucht zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Genau dieser Satz entscheidet über alles, was auf dieser Seite folgt. Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Sie schützt nichts und sie erlaubt nichts.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine längere Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer nach dem dritten oder vierten Schweizer Anbieter sucht, sucht etwas, das nicht existiert.

Zwei Bewilligungen, zwei Gebiete, eine Wohnsitzregel

Swisslos und Loterie Romande teilen sich das Land geografisch auf, und die Aufteilung ist nicht dekorativ. Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.

Swisslos Sporttip: der Grossspiel-Veranstalter für die Deutschschweiz

Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung bestehen nach BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, bekommt kein Konto — nicht wegen einer Härtefallprüfung, sondern weil die Bewilligung dort endet.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Modell für die Westschweiz

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Auch sie hält Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Gespa-Aufsicht. Für die Deutschschweiz ist sie keine Option, und umgekehrt gilt dasselbe.

Was in der Schweiz überhaupt bewettet werden darf

Der zulässige Markt ist eine geschlossene Liste, keine offene Landschaft. Massgeblich ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Ausländische Boni: keine Bewilligung, kein Register, kein Rückgriff

Eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung zu betreiben, ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Die Bundesanwaltschaft hat das klargestellt, und es ändert wenig am praktischen Ergebnis: Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Was einem Spielenden auf einer solchen Seite fehlt, lässt sich aufzählen, und die Aufzählung ist ernüchternd. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister. Keine Gespa-Aufsicht. Kein Schweizer Rechtsweg, wenn die Auszahlung stockt. Dazu kommt das Domain-Hopping: die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden binnen Stunden ersetzt. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Das ist der vollständige Rechtsrahmen, und es lohnt sich, ihn einmal als Ganzes zu lesen: kein ausländischer Anbieter ist hier illegal zu nutzen, aber kein ausländischer Anbieter ist hier geschützt.

Steuern: der Freibetrag entscheidet, nicht das Gefühl

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — ein Betrag «je nach Kanton», nie eine einzige kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für die Praxis heisst das: eine typische Wette liegt weit unter der Schwelle. Auf den Gewinn aus einer Gratiswette von zehn Franken fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt etwa die kantonale Praxis des Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer sich darauf verlässt, soll einen Zahlenmensch fragen: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung. Allgemeine Informationen, keine Beratung.

Spielerschutz: das Guthaben erbt die Limiten des Kontos

Ein Aktionsguthaben ist kein Nebenkonto mit eigenen Regeln. Es liegt im selben Spielerkonto, auf das die selbst gesetzten Limiten wirken, und es verlängert keine Wette über eine Grenze hinaus, die der Spielende vorher gezogen hat.

In der Schweiz setzt der Staat keine Verlustobergrenze, sondern eine Pflicht: der Veranstalter muss vom Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — gesetzlich sind es 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.

Die Reihenfolge, in der ein Guthaben ankommt

Wer zum ersten Mal bei einem der beiden Veranstalter einsteigt, geht durch eine feste Sequenz, und das Guthaben kommt nicht am Anfang. Zuerst steht die Registrierung: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und pro Person nur ein Konto. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Danach folgen die Limiten. Erst dann ist ein Konto überhaupt benutzbar — und erst dann kann ein Aktionscode eingelöst werden, wie ihn die Loterie Romande in den National-League-Stadien verbreitet hat.

Diese Reihenfolge ist keine Schikane, sie ist der Grund, warum ein ausländisches Angebot ohne Anmeldung so verlockend wirkt. Wo keine Identitätsprüfung und keine Limitpflicht davorsteht, fühlt sich der Einstieg leichter an. Er ist es auch.

Spielsperre: die Grenze, die nicht auf dem eigenen Konto endet

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Art. 80–82 BGS erfasst dieses Register überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen und Selbstsperren; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Der Punkt, der über die Schweiz hinausreicht: eine unbefristete Sperre wirkt über das Sportwettenkonto hinaus. Wer sie eintragen lässt, sperrt sich auch aus den Casinos aus. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es dafür keine Entsprechung. Nicht einmal der Eintrag selbst würde dort ankommen.

Was eine Kontrolle an der Verkaufsstelle wert ist

Die Gespa hat 2025 Testkäufe gemacht, und das Ergebnis verdient, ungeschminkt zitiert zu werden: an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Verkaufsschutz an der Theke als streng darstellt, widerspricht dieser Zahl. Sie sagt nichts über die Online-Konten, wo die Altersprüfung aus dem Ausweis läuft. Sie sagt etwas über die Orte, an denen Papier und Bartresen im Weg stehen.

Bonus ohne Einzahlung bei Swisslos und Loterie Romande: Aktionsguthaben unter der Lupe

Die beiden Veranstalter haben verschiedene Wege, einem Konto mehr Guthaben zu geben, als der Spielende eingezahlt hat. Sie unterscheiden sich in mehr als der Höhe, und die Unterschiede entscheiden darüber, was ein Angebot tatsächlich wert ist.

Gratisspielguthaben: der Rahmen, den die Aufsicht zieht

Gratisspielguthaben und Gratiswetten sind in der Schweiz keine Frage des Marketings, sondern eine Bewilligungsfrage. Die 24 Zustimmungen der Gespa an die Loterie Romande und die 8 an Swisslos im Jahr 2025 sind der Rahmen, in dem sich alles bewegt. Die Bedingungen — Beträge, Gültigkeit, Auszahlbarkeit — stehen ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters; es gibt keine allgemeine Regel, die sie übersteigt.

Für den Spielenden ist damit eine Prüfung vorgezeichnet: Die Zahl auf dem Plakat sagt nichts, drei Angaben daneben sagen alles. Wie lange ist das Guthaben gültig? Ist es auszahlbar? Und wenn es ein Gratisguthaben ist und keine Quotenzulage: bleibt der Einsatz bei einem Gewinn stehen oder nicht?

Rechnung: was CHF 10 Gratisguthaben bei ausgeglichenem Markt wert sind

Nehmen wir die CHF 10 Spielguthaben aus der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» und eine illustrative Zweiwegemarkt mit Quoten von je 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Der Quotenschlüssel dieser Market ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %; die Marge beträgt damit rund 5 %. Für ein Gratisguthaben, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird, ergibt sich der durchschnittliche Wert aus dem Guthaben multipliziert mit dem Gewinnanteil (Quote − 1) ÷ Quote und dem Quotenschlüssel: rund CHF 4.50. Über den Daumen: bei rund 95 % Auszahlungsquote ist ein Zehnfrankenguthaben im Durchschnitt etwa 4 bis 4.50 Franken wert.

Die Bedingung gehört in denselben Atemzug wie das Ergebnis. Der Wert ist ein Durchschnitt über viele Wetten, keine Zusage für die eine, die der Spielende tatsächlich platziert. Bei einer einzigen Wette gibt es nur zwei Ausgänge: den Gewinn oder den Verlust des Guthabens. Was hier steht, ist der Mittelwert, nicht das Ereignis. Und die Frist von 30 Tagen ist Teil der Bedingung, nicht Fussnote: ein Guthaben, das abläuft, ist keine Wette.

Was daran trotzdem stimmt: das Angebot ist kein Marketinggag. Es ist ein echter Zuschuss, und bei einem Zehnfrankenguthaben auf einen ausgeglichenen Markt ist der Zuschuss von der Grössenordnung her der halbe Einsatz. Nur eben nicht die zehn Franken, die im Text der Aktion stehen.

Quotenboost und Kombiboost: Zulagen mit Verfallsdatum

Neben dem Gratisguthaben stehen Zulagen, die nichts verschenken, sondern mehr auszahlen. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine geboostete Wette vorzeitig glattstellt, verliert die Zulage. Das ist keine Falle, aber es ist eine Entscheidung, und sie fällt im Cash-Out-Dialog, wo niemand mehr an die Zulage denkt.

Wie Aktionsgewinn auf dem Konto ankommt

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Beträge über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Auszahlungen und Guthaben laufen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht; Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Und dann kommt die Bedingung zurück. Ein Gewinn über CHF 1’000 aus regulärem Spielguthaben landet auf dem Bankkonto. Derselbe Gewinn aus Gratisspielguthaben landet nirgends, weil Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist. Die Grenze verläuft nicht zwischen klein und gross, sondern zwischen gekauftem und geschenktem Guthaben.

Limiten und Zahlungsmittel des Aktionskontos

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen des Swisslos-Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wichtig ist die Unterscheidung: wer CHF 20 kauft, hat kein Gratisguthaben mehr, sondern gekauftes Guthaben mit ganz anderen Auszahlungsrechten.

Bei der Loterie Romande liegt die Grenze bei Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Die beiden Häuser sind hier ähnlich aufgestellt, und beide sind grosszügig genug, dass die Limiten im Alltag der meisten Spielenden nie auffallen.

Vergleich: woran sich Schweizer Anbieter und ausländische Plattformen messen lassen

Ein Vergleich von No-Deposit-Angeboten, der nach der beworbenen Zahl sortiert, sortiert nach der falschen Grösse. Die beworbene Zahl ist bei einem Guthaben, das nicht auszahlbar ist, nur die halbe Information, und bei ausländischen Seiten ist sie überhaupt keine, weil dort niemand die Bedingungen der Aufsicht vorher vorlegen muss. Was hier verglichen wird, ist die Grundlage — Bewilligung, Veranstalter, Gebiet, Bedingungen — und nicht die Höhe des Lockbetrags.

Panorama: Bewilligungsstatus der Plattformen

Plattform Bewilligungsstatus nach Schweizer Recht Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Swiss sports-betting permit for a Grossspiel (Veranstalterbewilligung and Spielbewilligung under the BGS, SR 935.51; supervision: Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Swiss sports-betting permit for a Grossspiel (Veranstalterbewilligung and Spielbewilligung under the BGS, SR 935.51; supervision: Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
20Bet keine Bewilligung gemeldete Bewilligung: nicht erstellt
myBet keine Bewilligung gemeldete Bewilligung: nicht erstellt
BC.Game keine Bewilligung gemeldete Bewilligung: nicht erstellt
BassBet keine Bewilligung gemeldete Bewilligung: nicht erstellt
Unibet keine Bewilligung gemeldete Bewilligung: nicht erstellt
22Bet keine Bewilligung gemeldete Bewilligung: nicht erstellt
bet-at-home keine Bewilligung gemeldete Bewilligung: nicht erstellt
1Bet keine Bewilligung gemeldete Bewilligung: nicht erstellt

Die Tabelle sieht auf den ersten Blick eintönig aus, und das ist der Befund. Bei den acht ausländischen Plattformen stehen dieselben Einträge, weil hinter ihnen dieselbe Rechtslage steht: das BGS verlangt eine Bewilligung, die keiner von ihnen hat. Der Unterschied liegt in der dritten Spalte, und auch dort ist er kein Zufall — «gemeldete Bewilligung: nicht erstellt» heisst, dass keine greifbare Angabe vorliegt, die der Schweizer Aufsicht etwas bedeuten würde. Genau diese Leere ist der Vergleichspunkt. Wer ein Angebot auf einer dieser Seiten prüfen will, findet keine Aufsicht, an die er sich wenden könnte.

Was der Vergleich damit tatsächlich liefert, ist eine Rangfolge nach Bedingungen, Auszahlbarkeit und Dauer — nicht nach Höhe. Ein Gratisguthaben von CHF 10, das 30 Tage gilt und nicht auszahlbar ist, steht in dieser Ordnung weiter vorne als ein beworbener Betrag von mehreren Hundert Franken, dessen Bedingungen niemand kontrolliert. Der Grund ist einfach und unspektakulär: das eine Angebot ist durchsetzbar, das andere nicht.

Woran ein Aktionsangebot scheitert, bevor es das Konto erreicht

Vier Dinge müssen zusammenpassen, und bei jedem einzelnen kann ein Angebot ausfallen. Die Bewilligung des Veranstalters entscheidet, ob es überhaupt zulässig ist. Der Wohnsitz entscheidet, ob ein Konto möglich ist — im Vertragsgebiet von Swisslos oder der Loterie Romande, nicht in der Schweiz pauschal. Die Registrierung entscheidet, ob das Konto geöffnet wird: mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre, ein Konto pro Person, Ausweisdaten ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Und die Limiten entscheiden, was auf dem Konto passieren darf.

In dieser Kette liegt die eigentliche Auskunft über Aktionen ohne Einzahlung. Die Guthabenhöhe ist der fünfte Punkt einer Liste, deren erster die Aufsicht ist. Eine Plattform, die die ersten vier Punkte nicht kennt, kann jede Höhe versprechen. Ein Veranstalter, der alle vier erfüllen muss, bleibt bei CHF 10 und sieben Aktionstagen.

Eine Nebenbeobachtung, die zur Bewilligungsfrage gehört: der zulässige Wetteinsatz bei Sporttip beginnt bei CHF 1 und endet bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette sowie CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Aktionsguthaben von CHF 10 lässt sich also ohne weiteres einsetzen. Ob es sich auszahlen lässt, entscheidet es nicht.

Die geprüften Plattformen im Einzelnen

Vierzehn Vor- und Nachteile gibt es hier nicht. Die Schweizer Gruppe und die ausländische stehen unter verschiedenen Regeln, und wer sie vermischt, verwischt den Punkt, an dem der ganze Unterschied liegt.

Swisslos Sporttip: das Grossspiel mit dem Aktionsrahmen aus Basel

Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), das Sportwettenprodukt läuft unter dem Namen Sporttip, und die Bewilligung nach BGS mit der Gespa als Aufsicht ist eine von genau zwei in diesem Bereich. Das beschreibt die Position des Hauses vollständiger als jede Ausstattungsliste: Swisslos ist nicht der beste Anbieter unter vielen, sondern einer von zwei zulässigen.

Was das Angebot an Zulagen anbelangt, stehen dem Gratisspielguthaben drei Werkzeuge zur Seite, die sich im Charakter deutlich unterscheiden. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert. Wo Kombiboost und Quotenboost stehen, steht auch ihr Verfallstag: bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Sporttip bietet Wetten für Personen ab 18 Jahren; wer unter 18 ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — eine Selbstverständlichkeit, die in den Bedingungen steht, weil sie nicht überall selbstverständlich ist.

Für Spielende in der Schweiz ist das der weiteste Angebotsrahmen, der hier zulässig ist. Der Kombiboost ist der Teil davon, den man übersieht, weil «5 % bei vier Voraussagen» harmlos klingt und «100 % bei fünfzehn» wie die grosse Zahl daneben. Zwischen den beiden Enden liegen elf zusätzliche Voraussagen, die alle aufgehen müssen, und wer einmal gerechnet hat, wie oft fünfzehn Voraussagen in Serie aufgehen, weiss, welches der beiden Enden realistisch ist.

Loterie Romande Jouez Sport: Promoaktionen mit Wohnsitzpflicht

Die Société de la Loterie de la Suisse Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis, hat ihren Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, und sie hält wie Swisslos Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Gespa-Aufsicht.

Ihre Promoaktion, mit der sich das Modell am besten erklären lässt, lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen: wer innert sieben Tagen den Code aus den National-League-Stadien im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Der Mechanismus ist bemerkenswert: der Code zirkulierte physisch in den Stadien, das Guthaben traf nur verifizierte Konten, und die Gesamtzahl war gedeckelt.

Die Deckelung ist der Punkt, an dem sich dieses Haus von einem Marketingbetrieb unterscheidet. 7’000 Stück sind keine Werbebelohnung mit offenem Ende, sondern ein Kontingent, das die Aufsicht vorab gesehen hat. Auf der anderen Seite der Waadtländer Rechnung steht eine Kontogrenze, die an das Gratisguthaben anschliesst: Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt im Wallet, darüber hinaus auf die angegebene IBAN — und Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Wer in den sechs Kantonen wohnt, findet hier eine Aktion, die sich anfühlt wie ein Gutschein im Stadion, und die als Gutschein im Stadion auch konzipiert war. Wer ausserhalb wohnt, kann sie nicht nutzen, so attraktiv sie aussieht — die Wohnsitzgrenze ist Teil der Bewilligung und nicht der Aktion.

20Bet: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

20Bet hält keine Schweizer Bewilligung, da nur Swisslos und Loterie Romande für Sportwetten zugelassen sind. Eine ausländische Lizenz hat hier keinerlei rechtliche Relevanz. Der Anbieter ist nicht im Sperrregister erfasst, bietet keinen Schweizer Rechtsweg, und Domains können durch die Gespa gesperrt werden.

Wer sich dort anmeldet, sollte sich über eines klar sein: nicht einmal der eigene Sperrregistereintrag käme dort an. Ein Spielender, der sich in der Schweiz sperren lässt, ist damit nicht automatisch aus einem ausländischen Konto ausgeschlossen — die Wirkung der Sperre endet an der Grenze. Wer das anders erwartet hat, korrigiert hier die Erwartung und nicht die Sperre.

myBet: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

myBet hält keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und Loterie Romande als Veranstalter zugelassen sind, ist das Angebot für Schweizer nicht bewilligt; eine gemeldete Lizenz existiert nicht. Wer hier wettet, hat keine Schweizer Aufsicht oder einen Rechtsweg, und die Domains sind häufig auf der Sperrliste der Gespa zu finden.

Die Grenze, die bei solchen Plattformen tatsächlich zählt, ist weniger die Blockade als die Gleichgültigkeit des Rechts gegenüber dem einzelnen Vorgang. Eine Auszahlung, die nicht kommt, wird nicht geprüft.

BC.Game: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Aufgrund der Exklusivität von Swisslos und Loterie Romande ist das Angebot in der Schweiz nicht zugelassen, und ausländische Lizenzen sind rechtlich nicht wirksam. Es fehlt jeder Anschluss an das Schweizer Sperrregister, und bei einer Sperrung durch die Gespa sind die Domains nicht mehr erreichbar.

Wer bei einer solchen Plattform ein Gratisguthaben sieht, sieht eine Zahl ohne Aufsicht dahinter. Das ist keine moralische Aussage, sondern eine praktische: es gibt niemanden, der die Bedingungen vorab geprüft hätte, und niemanden, bei dem sie durchgesetzt werden könnten.

BassBet: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

BassBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Sportwetten sind in der Schweiz auf Swisslos und Loterie Romande beschränkt; eine Lizenz fehlt, und ausländische Bewilligungen sind hier rechtlich nicht wirksam. Da die Plattform nicht vom schweizerischen Sperrregister erfasst wird und kein inländischer Rechtsweg besteht, können Domains bei Bedarf von der Gespa blockiert werden.

Ein Detail, das solche Namen interessant macht: registriert man den Unterschied zwischen einer Marke und einer Bewilligung, verschwindet die Frage nach der Seriosität fast von selbst. Seriosität ist hier keine Eigenschaft des Auftritts, sondern eine Akte bei der Aufsicht, und diese Akte existiert nicht.

Unibet: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Unibet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Der Sportwettenmarkt ist auf Swisslos und Loterie Romande begrenzt, weshalb ausländische Lizenzen in der Schweiz keine Geltung haben. Ohne Anbindung an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg besteht bei Domain-Blockaden durch die Gespa kein Zugriff.

Bemerkenswert ist hier der Kontrast zur eigenen Bekanntheit. Ein Name, der in halb Europa ein Konto führt, ist in der Schweiz trotzdem kein Veranstalter — und die Vertrautheit mit der Marke ersetzt keine Bewilligung.

22Bet: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

22Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung, da nur Swisslos und Loterie Romande als Veranstalter zugelassen sind. Ausländische Lizenzen sind in der Schweiz rechtlich irrelevant. Nutzer profitieren weder von einer Schweizer Aufsicht noch von einem Rechtsweg, und die Webseiten können jederzeit auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Was ein Konto bei einer solchen Plattform kostet, wird erst im Streitfall sichtbar. Solange alles läuft, ist der Unterschied zum bewilligten Angebot kaum zu spüren; wenn etwas nicht läuft, ist er der ganze Unterschied.

bet-at-home: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

bet-at-home besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Marktzulassung ist auf Swisslos und Loterie Romande beschränkt, womit ausländische Lizenzen hier rechtlich ohne Belang sind. Die Plattform ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, und die Domains können durch DNS-Sperren der Gespa unzugänglich werden.

Dieser Name taucht im Zusammenhang mit der Sperrliste auf, und das ist der aufschlussreichste Punkt an ihm: eine bekannte Marke macht die Blockade nicht unwahrscheinlicher, sondern dokumentierter. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home im Zusammenhang mit Domain-Hopping und führt bet365 auf der Liste.

1Bet: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

1Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da Sportwetten den beiden lizenzierten Anbietern Swisslos und Loterie Romande vorbehalten sind, entfaltet eine ausländische Lizenz keine Geltung. Die Seite ist nicht in das Schweizer Sperrregister eingebunden, bietet keinen Rückgriff und kann per DNS durch die Gespa gesperrt werden.

Bei jedem dieser acht Angebote steht derselbe Satz am Ende, und er ist der einzige, der wirklich trägt: was ein Spielender dort gewinnt, gewinnt er unter Regeln, die niemand in der Schweiz geschrieben hat und niemand in der Schweiz durchsetzt.

Häufige Fragen zu Wettboni ohne Einzahlung

Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung überhaupt?

Ja, aber in kleinem Rahmen und nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa. Die Loterie Romande gab im Rahmen einer Promoaktion CHF 10 Spielguthaben aus, 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Swisslos und Loterie Romande verfügen über einen begrenzten Rahmen solcher Aktionen, nicht über ein dauerhaftes Neukundenangebot.

Warum fallen die Aktionen der beiden bewilligten Veranstalter so klein aus?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben vorab bewilligt werden müssen. Die Gespa erteilte 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Jede Aktion ist ein Vorgang für sich, Betrag und Bedingungen sind vorab bekannt, und die Veranstalter haben keine Möglichkeit, mit einem offenen Kontingent zu werben.

Lässt sich Aktionsguthaben direkt auszahlen oder bleibt es gebunden?

Es bleibt gebunden. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar, ebenso bei Swisslos. Reguläres, selbst gekauftes Spielguthaben folgt anderen Regeln — Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein Konto auf den eigenen Namen aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mitbezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette wird üblicherweise nur der Gewinnanteil gutgeschrieben, der Einsatz kommt nicht zurück. Wer CHF 10 Freiwette auf Quote 2.10 setzt, erhält bei einem Treffer den Ertrag ohne den Einsatz. Der Kombiboost von Sporttip wirkt aus demselben Grund nur auf den Nettogewinn.

Was bedeutet ein ausländischer Bonus ohne Einzahlung für Schweizer Spielende?

Die Plattform operiert ohne Anbindung an das Schweizer System. Ausländische Lizenzen sind in der Schweiz rechtlich wirkungslos, sodass kein Schutz durch die Gespa besteht und auch kein Rechtsweg für Schweizer Spieler offensteht. Die Sperrliste der Gespa kann zudem jederzeit den Zugriff blockieren; steuerlich gelten die kantonalen Bestimmungen.

Wie werden Gewinne aus Aktionsguthaben besteuert und was ändert der Freibetrag?

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei, ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 auf Bundesebene; der kantonale Freibetrag weicht ab. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Ein Gewinn aus einem Zehnfrankenguthaben liegt weit darunter und bleibt steuerfrei.

Inhalt erstellt vom Team «boxwetten.com»